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        <title>Neuere Zeit</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 785

denkbar war, noch mit dem Apparate der Grenz- und Binnen⸗
zollämter als einem Ganzen einen verhältnismäßig sehr starken
Druck auf den gesamten Verkehr auszuüben.
Was in dieser Hinsicht möglich wurde, das zeigt vielleicht am
besten die preußische Zollpolitik gegenüber Polen. Die Absicht
der Politik Friedrichs in dieser Hinsicht war schon früh, den
Weichselhandel, soweit er nicht an die Oder und somit in deren
Verkehr hineingezogen werden konnte, mit Umgehung von
Danzig auf Königsberg und also auf preußisches Gebiet und
vor das Forum preußischer Verkehrsabgaben zu leiten. In
dem preußisch-polnischen Handelsvertrage vom Jahre 1775
gelangte nun diese Tendenz vornehmlich durch die Bestimmung
zum Ausdruck, daß von den Zollämtern an der Grenze beider
Staaten Zölle erhoben wurden, die für die Erzeugnisse der
beiden Staaten 20/0, für die aller anderen Staaten dagegen
120/0 des Wertes betrugen. König Friedrich hoffte dadurch
vor allem den polnischen Kornhandel nach Königsberg und
auch nach Stettin zu ziehen, da Danzig als freie Stadt, obwohl
polnisch, mit 120/0 belastet wurde; daneben hegte er auch noch
die Erwartung, daß der polnische Markt für zahlreiche Waren
des preußischen Exports erobert werden könne.
Ihren wesentlichen Sitz aber hatte diese Zollpolitik
in den Provinzen der Krone Preußen selbst, und hier
vor allem wieder im Mittelgebiete. Alle die alten Verkehrs⸗
bindungen des Mittelalters wurden hier in der Absicht ge—
handhabt und modifiziert, unter Begünstigung der preußischen
Produktion den Handel zu vereinheitlichen und zu konzentrieren.
So wurden schon 1750 die Netze-, Warthe- und Oderzölle
zwischen Stettin und Polen aufgehoben und später die schlesischen
Durchgangszölle immer mehr so behandelt, daß sie den
polnischen Handel von Leipzig nach Stettin abdrängten; so
wurden 1752 die Oderzölle auf die Höhe der Elbzölle er—
niedrigt und so wurde, unter Aufhebung der Stapelrechte von
Breslau Frankfurt an der Oder und Stettin das Stapelrecht
auf der preußischen Strecke der Elbe, in Magdeburg, aufs
strengste so ausgebildet, daß dadurch Elbhandel unterbunden,</div>
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