20 Einleitung. Akkorden einer Harmonielehre, die man sich heute am einfachsten an den protestantischen Choralsätzen der Frühzeit vergegenwärtigen kann. Von hier schritt dann die Freude am Gefälligen unter Ausscheidung aller herberen Dissonanzen in der zweiten Periode des Zeitalters zu jener Harmonielehre fort, die den Werken der großen Klassiker der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zugrunde liegt, und das volle Behagen am Bel canto ent⸗ wickelte sich. Indes gleichzeitig gelangte man innerlich schon viel weiter. Bereits dem größten Musiker am Schlusse der ersten Periode, Schütz, war die Musik keineswegs bloß mehr Ohrenschmaus, und die Helden am Schlusse der zweiten Periode, ein Händel, ein Johann Sebastian Bach, erreichten, bei aller Anwendung noch der Mittel strenger alter Kunst, doch schon jene Beseelung der Musik, von der ein nur kleiner Schritt hinübertrug zu Gluck und mit ihm in die Anfänge des Subjektivismus. Hier also, auf dem Gebiete der Musik, hatten sich Gemüt und Empfindung auf die Dauer doch nicht als Komplexe nur unterer Seelenvermögen behandeln lassen: es lag im Charakter eben dieser Kunst wie in dem allgemeinen, dem Wesen der Entwicklung innewohnenden Vordrängen zu neuen, subjekti⸗ vistischen Zielen, daß sie Anerkennung fanden eben in den Zeiten, da sie von der vollendeten Theorie des Individualismus, der Aufklärung und dem Rationalismus des 18. Jahrhunderts, besonders entschieden geleugnet wurden. Und gilt nicht etwas Ähnliches auch von der geschichtlichen Entwicklung des Trieblebens und der Willenskräfte? Sicher— lich waren sie seit dem 16. Jahrhundert gegenüber dem ständig wachsenden Intellektualismus zurückgetreten; vor allem auf den Gebieten öffentlichen Handelns hatten sie immer mehr versagt: die alten Ordnungen des Mittelalters, in denen sie sich nach gewisser Umbildung der mittelalterlichen Form weiter hätten entfalten können, waren aufgegeben und entweder verknöchert oder zerschlagen worden. Neue Formen aber öffentlichen Handelns hatten sich nicht gebildet. So war denn Platz geschaffen worden für eine absolute Monarchie, die je