314 Zweiundzwanzigstes Buch. Es war der letzte Begriff, den die psychologische Arbeit für die Entwicklung einer subjektivistischen Asthetik zu liefern hatte; und längst schon hatte man auf ästhetischem Gebiete die individualistisch-metaphysischen Begriffe früherer Zeitalter in subjektivistisch-psychologische umzumünzen begonnen. Die Asthetik der rationalistischen Zeit hatte als Ziel der Kunst die Vollkommenheit, also einen objektiven Zweck, auf— gestellt. Diese alte rationalistische Lehre von der Vollkommen— heit wurde dann zunächst in die neue, subjektivistische Asthetik als eine selbstverständliche Voraussetzung mit herüber— genommen und stützte hier die ersten, vor allem auch in der praktischen Wendung der Äüsthetik idealistischen Bestrebungen, die sich aus dem jugendlichen Streben des neuen Bildungs-— zustandes ergaben: die Kunst sollte das äußere Weltbild zu jener Vollkommenheit erheben, die, entgegen bisweilen der Wirklichkeit, die eingewurzelte Weltanschauung forderte. Doch wurde dann allerdings gegenüber der rationalistisch-objekti— vistischen Lehre immer mehr ein subjektiver Zweck gesucht: die Kunst, hieß es nun, solle ästhetische Gefühle erregen. Und schon seit den zwanziger Jahren des 18. Jahrhunderts etwa begann man sich zu fragen, welche Art des Temperamentes hierzu wohl am geeignetesten sei und daher den Künstler, insbesondere den Dichter, mache. In den vierziger Jahren, man darf es sagen, gipfelte dann eigentlich der ganze Streit zwischen den Schweizern und Gottsched! schließlich in der frei— lich auf keiner Seite ganz klaren und darum auch nicht zum Ziele führenden Absicht beider Parteien, für die dichterische Tätigkeit ständige psychologische Voraussetzungen nachzuweisen. Indem man nun aber trotz dieser neuen Bestrebungen auch am Vollkommenheitsideal inhaltlich noch lange festhielt, kam man zunächst zu der Lehre, daß der Zweck der Kunst das Vergnügen sei! Und mit der Empfindsamkeit wurde diese Lehre verbunden durch die Auffassung, daß die leidenschaft⸗ liche Gemütserregung als stärkste Beschäftigung der Vor— S. Bd. VII, 1 S. 321 ff.