Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 7 aber dabei eine Individuensumme in dem gemeinten Sinne nur kraft einer Fiktion als eine wirkliche Einheit gesetzt werden konnte, so kam von den beiden Alternativen im Grunde nur die erste in Betracht. Das aber hieß Ein— verleibung des Staates in den Herrscher. Gegenüber dieser Auffassung hatte nun die jungsubjektivistische Zeit ihre gänz⸗ lich anders geartete Anschauung auszubauen und zur Geltung zu bringen. Und da war im Grunde das erste, daß aus der Tatsache, daß die Menschen nicht mehr als mechanisch und soliert, sondern als untereinander verbunden und organisierbar angesehen wurden, wieder ein anschaulicher und lebendiger Begriff der Gesellschaft gewonnen werden mußte. Geschah dies, so ergab sich der Staat sehr leicht und einfach als oberste Gesellschaftsform, als die Gesellschaft, die alle anderen Gesell⸗ schaften und alle Individuen in sich schließt: als ein Ganzes tätiger Kräfte und insofern als eine Persönlichkeit, ein Orga— nismus. Und hieraus mußte dann alsbald eine ganz andere Frage als die nach der Souveränität, die während des indi⸗ oidualistischen Zeitalters im Mittelpunkte aller Erörterungen gestanden hatte, für die Staatsauffassung von zentraler Be— deutung werden: nämlich die nach der gegenseitigen Abgrenzung der innerhalb des Staatslebens verlaufenden Kräftekomplexe der Genossenschaften wie der Individuen. Demgemäß sind die Anfänge der neuen subjektivistischen Staatslehre da zu suchen, wo diese Probleme zuerst aufgeworfen und gefördert wurden. Von diesem Gesichtspunkte her ergibt nun eine Sondierung der Tatsachen, daß die deutsche Wissenschaft diese Probleme wohl gesehen und auch anfangs behandelt hat; bei Wolff z. B. finden sich entsprechende Ausführungen, und Spuren führen ständig weiter bis auf Wilhelm von Humboldt und desfen „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“. Allein daß die hier auftauchenden Fragen in der Diskussion und Ideenbildung alsbald eine Mittelpunktsstellung eingenommen hätten oder daß sie gar in ihren Konsequenzen, wie der Frage nach irgendeiner womöglich bereits subjektivistisch