Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. geregelten Repräsentativverfassung, die Nation in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts schon stärker beschäftigt hätten, säßt sich nicht behaupten. Zu stark noch lebte der Geist des Absolutismus in der Wirklichkeit, um diese Fragen überhaupt zuzulassen, und zu entschieden stand dem Fürsten noch nichts als der einzelne Untertan gegenüber, als daß das Problem der Gesellschaft zu eingehender Erörterung gelangt wäre. Und so wurde schließlich die Frage nach der Durchbildung des nationalen Staates nicht von ihrer sozialen, sondern doch wieder nur von ihrer individuellen Seite aus erfaßt, so sehr man das Individuum schon als Subjekt ansah: und das will sagen als einen Mikrokosmos, als eine Welt von Trieben, Willens⸗ anlagen, Anschauungskräften: als etwas nicht Fertiges also und Unveränderliches, sondern als etwas ewig Werdendes, Aktuelles, Bildungsfähiges, zu Entwickelndes. Indem dies nun geschah, trat für das Problem eines künftigen subjektivistischen Staatslebens in Deutschland an erster Stelle und anfangs nicht so sehr die politische Organisation der Gesellschaft, wie die Durchbildung der einzelnen Persönlichkeit zu einem wirklichen Subjekt, zu einem im Sinne der Zeit modernen Menschen in den Vordergrund des Interesses: die Personen, meinte man, würden, wenn erst Subjekte, den ihnen gemäßen Staat dann schon selbst bilden; und die Frage nach der Entfaltung des subjektivistischen Staates verschob sich in die Frage nach der Entwicklung der subjektivistischen Erziehung. Wir werden dabei bald sehen, wie gründlich eben diese Frage die letzten Menschenalter wie insbesondere die letzten Jahtzehnte des 18. Jahrhunderts beschäftigt hat!, und wie von ihrer Beantwortung aus tatsächlich die Bildung der modernen Gesellschaft und des modernen Staates in Deutschland erfolgt ist. Aber bedeutete ein solcher Entwicklungsgang nicht eben ein starkes Hinausschieben der Entfaltung der eigentlichen Staatsprobleme? Der Untertan vor allem — als Gegenbild wo— S. unten Abschnitt III.