10 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. fundamentale Frage jeglicher politischer Anschauung; und in der staatsrechtlichen, sozialen und politischen Diskussion des 19. Jahrhunderts hat sie eine beherrschende Rolle gespielt. Wenn sie aber in der Erörterung der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts noch verhältnismäßig so sehr zurücktrat, so darf man schließlich doch auch noch fragen, ob hierauf nicht auch eine allgemeine Unfertigkeit politischer, ja psychologischer Erfahrung überhaupt eingewirkt habe? Denn so gewiß auch der tiefsten Psychologie überall nur die Eigenschaften des Einzel⸗ bewußtseins, die in dem deutschen Frühsubjektivismus so ein⸗ gehender Untersuchung unterworfen wurden, als letzte Er⸗ klärungsgründe gelten werden, so sehr wird sich doch fort— schreitende Erfahrung namentlich auch in politischen Dingen immer mehr auf die Grenzen der individuellen Leistungsfähig⸗ keit und auf das Hineinragen sozialpsychischer Elemente in den Gang menschlicher Entwicklung hingewiesen sehen. Allein diese höhere Erfahrung fehlte dem Denkinhalte des deutschen Frühsubjektivismus noch zum großen Teile. Und so fehlte sie auch den spezifischen Außerungsformen seines poli⸗ tischen Denkens. Da, wo sich in der Geschichte der heutigen abendländischen Völker ständige und stärker wirkende Organe der Kritik öffent⸗ licher Angelegenheiten entwickelt hatten, die über das Indi⸗ viduelle hinaus das Allgemeine der Vorgänge ins Auge faßten, war es im allgemeinen auch zur Ausbildung einer Zensur ge⸗ kommen. Der früheste und vielleicht auch lehrreichste Fall ist der der kirchlichen Zensur. Man weiß, wie sehr die Kirche des späteren Mittelalters als Ganzes öffentlicher Kritik verfallen war: Predigt und Schauspiel wurden hier seit dem 18. und 14. Jahr⸗ hundert Organe der Aussprache für ein breites Publikum, und hierzu trat spätestens seit dem 16. Jahrhundert die Flugschrift, die Vorläuferin des Leitartikels der Presse. Mit dem Auftauchen dieses entschiedeneren Mittels der Publizität setzte aber auch früh, seit 1512, die päpstliche Zensur ein; und im Jahre 1559, unter Paul IV., erschien der erste Index der verbotenen Bücher. Für Deutschland ist es charakteristisch, daß noch im