Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 31 vielmehr: weil die soziale Entwicklung äußerst zersplittert in tausend Autonomien verlaufen war, war sie nicht fähig ge⸗— wesen, auf die obersten Kreise der politischen Gewalt stetig und organisiert einzuwirken, und so hatte in dieser Zeit der Treueid der Lehnsverfassung den einzelnen Untertan individuell an die Krone gebunden, ohne daß zu seiner Sicherung vor dieser Krone irgendwelche wahrhaft starke Organe aus dem Lehnswesen heraus geschaffen gewesen wären; und erst die Übergangsstaaten zur Neuzeit, die Territorien, erschienen in den Ständen mit solchen, übrigens vom Standpunkte dieser Betrachtungsweise aus gesehen auch noch unvollkommenen Organen ausgestattet. Es war ein Zusammenhang, an den die Entwicklung der absoluten Monarchie anknüpfen konnte, wenn sie, zugleich einem tiefsten Zuge des individualistischen Zeitalters entsprechend, das Verhältnis der regierenden Gewalt zum Volke ohne jede Be— rücksichtigung eines etwaigen Einflusses der sich abwandelnden sozialen Entwicklung rein als das des Monarchen zu jedem einzelnen Untertan auffaßte. Denn das war das Charakte⸗ ristische jeder Staatstheorie des 16. bis 18. Jahrhunderts wie jeder Regierungspraxis derselben Zeiten. Es bedeutete natur— lich die Verpersönlichung, die Individualisierung des Staats⸗ wesens auf den Herrscher, und somit, nach der Anschauung unserer Zeit, Unfähigkeit zu eigentlicher Verfassungsbildung: in der Tat hat es ja nicht einmal die besondere neue Form des Christentums dieser Zeit wenigstens in ihrer speziell deutschen Ausbildung, im Luthertum, zu einer eigentlichen Ver⸗ fassungsbildung gebracht. Stellen wir uns aber auf den Standpunkt der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, so ergab sich aus alledem eine große Freiheit der aufgeklärten Monarchie, der von ferne heranbrausenden neuen Entwicklung des Subjektivismus ent⸗ gegenzukommen. Sie konnte, so schien es, allen seinen geistigen Forderungen gerecht werden, sie konnte sogar seine primitiven altruistischen Neigungen aufnehmen: sie konnte ihm folgen auf den Gebieten der Pflege der Kunst und des