Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 33 bestimmende Moment heraus: und damit eben die Handhabe zu jener Summe von Vorschriften, Regeln und Rechssitten, mit denen der Absolutismus die soziale Entwicklung in seinem Sinne zu firieren und damit als Faktor politischer Betätigung auszuscheiden gewohnt war. Wie konnle also unter diesen Umständen Förderung reinen Bürgerglückes im umfassenden Sinne des Wortes von einem Monarchen des 18. Jahr⸗ hunderts ohne revolutionären Hintergrund des Denkens ver⸗ langt werden? Aber nicht in dieser fast kontradiktorisch zugespitzten Rein— heit stießen die Gegensätze in der zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗ hunderts aufeinander. Unendlich weit schien sich das Gebiet der Übergänge zu dehnen; in der Förderung nicht so sehr der wurzelhaften Erscheinungen wie schon der Blüten und ersten Früchte des Subjektivismus reichten eben die nach per⸗ sönlicher Bedeutung wie Machtstellung ihrer Staaten ersten Fürsten dem Subjektivismus die Hand: und es kann als sym⸗ bolisch in dieser Hinsicht betrachtet werden, daß Friedrich der Große wie Joseph II. in ihrem persönlichen Leben vielfach von bürgerlich einfacher Haltung gewesen sind. Die Nation aber, das Publikum, war durchaus von dem zuten Willen wie von der Fähigkeit dieser und vieler anderer Fürsten, zu helfen, überzeugt. Mochte es auch manche Despoten geben, immer wieder schlug doch der im tiefsten monarchische Sinn der Nation durch. Als in Leipzig in den sechziger Jahren eine Pantomime „Der von seinen Unter⸗ tanen getrennte Regent“ gegeben wurde, konnte ein Bericht⸗ erstatter den Inhalt mit folgenden Worten schildern: „Ich entdeckte, wie sich, in Ansehung des Regenten, Unruhe, Mit⸗ leiden, Unzufriedenheit, Sehnsucht und andere Leidenschaften in seiner Brust regten. Ich erblickte Unterthanen, welche schmachtend demjenigen Tage entgegensahen, da sie ihren Landesvater wieder bei sich erblicken und ihm mit einem freu⸗ digen Zuruf begegnen könnten, Und was glaubte man nicht alles von den Fürsten erwarten zu dürfen. Es ist noch wenig, wenn Gleim einmal Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.