36 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. Antike und einige französische Sondereinflüsse, insbesondere der des Téléͤmaque, gewirkt haben. Schon Pufendorf hatte die moralische Betrachtungsweise, die dem deutschen patriarchalischen Absolutismus eigen war, mit der Lehre vom Urvertrage zu verschmelzen gesucht. Aber erst bei Thomasius zeigte sich die Verbindung, unter Über—⸗ wiegen der moralischen Seite, vollzogen: so daß die Staats⸗ theorie bei ihm der Hauptsache nach als eine Pflichtenlehre des Menschen als Gliedes der Gesellschaft, und zwar des Untertanen und des Herrschers erschien. Dabei war aber schon in seiner Lehre das einigende Element nicht ein eigent⸗ lich triebmäßig altruistisches, Vaterlandsliebe etwa oder Staats⸗ gefühl, fondern, korrekt individualistisch, ein intellektuelles: die „vernünftige Liebe“ der Menschen zueinander. Es war eine Auffassung, deren Einzelheiten dann Wolff zu einem System ausbauen konnte, ohne daß ihn seine Abhängigkeit von der Ethik Leibnizens daran gehindert hätte; denn auch diese Ethik kannte noch keinen Altruismus und demgemäß kein Gemein⸗ schaftsgefühl, keine wirkende sozialpsychische Kraft, keine mora— lischen Werte der menschheitlichen Entwicklung und also auch keine Philosophie der Geschichte: auch ihr Prinzip war noch das Vollkommenheitsideal der eigenen Person in der Glück— seligkeit. Von diesem Standpunkte aus hat dann Wolff die Naturrechtslehre in eine volle Pflichtenlehre der menschlichen Gesellschaft umgebaut; klein und kleinlich, ohne Schwung: aber um so eindringlicher für die Zeitgenossen. Friedrichs früheste Anschauungen erscheinen von dieser Lehre getragen. So hielt er wohl an der Vertragstheorie des Naturrechts fest. Aber viel wichtiger war ihm, daß der Herrscher der gerechteste der Menschen sein müsse, um sie zu beherrschen, der beste, um ihr Vater zu sein, der menschlichste, um mit ihrem Unglück Mitleid zu haben und sie zu erquicken, der kräftigste, um sie gegen ihre Feinde zu verteidigen, und der weiseste, um sie nicht in verderbliche Kriege zu verstricken. Und weiter erschien ihm, wie denn schon bei Wolff die aus— wärtigen Pflichten des Fürsten sehr zurücktraten, als erster