Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 53 Lobredner seiner Tätigkeit. Jedenfalls aber war man in seinen Sympathien für die unteren Schichten viel mehr einig als in der Antipathie gegen die oberen. Und hier war es vor allem der Bauer, dieses „Lasttier der menschlichen Gesell⸗ schaft', dessen Verhältnisse nach Anschauung der Zeit einer Besserung dringend bedurften. So hatten schon Empfindsam⸗ keit und Sturm und Drang gelegentlich gefühlt; — jetzt aber traten solche Forderungen viel häufiger und stürmischer auf und belebten und verschärften sich noch durch das Eindringen des Physiokratismus. So hat z. B. der Badener Reinhard schon von einer idealen Volkswirtschaft geträumt, in der auf dem Lande Freiheit der Person und des Eigens und — Stallfütterung herrsche, auf daß der Name des Bauern ge— achtet sei. Indes, schritt man solch greifbareren Idealen zu, so kam es darauf an, sie auch bald einzuführen. Und hier geriet man doch immer wieder mit dem bestehenden Staate in nähere Beziehungen. Da war es denn an erster Stelle von guter Vorbedeutung, daß bei Herrschenden wie bei Untertanen die Vorstellung von der Ausdehnung und der Leistungsfähigkeit der Staatsgewalt gleich groß war. Auf geistigem Gebiete forderte man dabei gleichwohl einstweilen nur Freiheit des Individuums und daher Preßfreiheit und Toleranz; im übrigen dagegen stimmte man, bei richtiger inhaltlicher Begrenzung der staatlichen Tätigkeit, noch dem Worte Justis zu: „Der Fürst ist der Schöpfer seines Staates; er kann darin bilden und hervorbringen, was er will, wenn der nur die richtigen Maßregeln ergreift.“ Darum verlangte z. B. Schubart, der Freiheitsschwärmer von Hohenasperg, nicht bloß staatliche Reglementierung des Gewerbes, sondern auch Witwen⸗ unterstützung, ja Bestimmung des Berufs der jungen Leute durch den Staat, insbesondere staatliche Auslese für das ge— lehrte Studium. Und in dieser Forderung begegnete er sich mit einer großen Anzahl von Politikern; auch Schlözer hat dem Staate verwandte Rechte zugesprochen, sobald in irgend⸗ einer Provinz einzelne Berufe unzureichend vertreten seien;