30 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. Dies war nun die Linie, auf der die Entwicklung unter Joseph II. in reißendem Fortschritte weiter verlief. Denn dieser Herrscher, ein Sohn der Übergangszeit, war in seinen Idealen schon verhältnismäßig subjektivistisch und verband gleichwohl mit ihnen, unruhig und stetig aus seinem Innern her gedrängt wie nach außen drängend, den praktischen Radi— kalismus des rationalistischen Denkens. Gerade gegen die bestehende soziale Schichtung, den Grundpfeiler also des Absolutismus, ist Joseph II. an erster Stelle vorgegangen. Dieser Absicht diente schon bei ihm weit mehr als bei Friedrich dem Großen die Verwirklichung der Ideale des Gesetzesstaates in der Durchführung einer Kodifikation des gemeinen Rechtes, in der Entwicklung eines Strafrechts, das soziale Uuterschiede nicht kannte, und in der Durchbildung einer entsprechenden Gerichtsverfassung. Ge— waltige Anfänge auf diesem Gebiete gingen freilich auch hier schon auf Maria Theresia zurück; wir haben sie früher kennen gelernt!. Indes so sehr das Bürgerliche Gesetzbuch vom Jahre 1811 der Theresianischen Zeit seinen Ursprung und auch bis zu einem gewissen Grade noch seinen Geist verdankte, so sehr müssen doch die allgemeine Gerichtsordnung und das Straf— recht als josephinisch betrachtet werden. Für die Gerichts— ordnung von 1781 ist es bezeichnend, daß sie erst durch die Zivilprozeßgesetze des Jahres 1895 abgelöst worden ist: so sehr entsprach sie dem Geiste der neuen Zeit. Das Strafgesetz Josephs II. freilich, das die wenigstens für Böhmen schon in Kraft gesetzte Theresiana von 1770 abzulösen bestimmt war, erwies sich bald als unhaltbar. Denn es war eines der charakteristischsten Gesetzesprodukte der Zeit, da es nicht nur in den allgemeinen kriminalistischen Anschauungen des Frühsubjek— tivismus fundiert war, von denen aus es z. B. die vornehm— lich von Zeiller von Sonnenfels vertretene Unterscheidung krimi⸗ nellen und polizeilichen Anrechts anerkannte, sondern außerdem auch noch einer besonderen, ganz radikalen Abschreckungstheorie 1S. Band VII, 2, S. 758.