434 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. Übersieht man all diese Maßregeln, wie sie an sich extrem erscheinen, in den meisten Fällen aber doch nur die folge— richtige Fortentwicklung althabsburgischer Sozialpolitik be— deuteten, so wird man nicht verkennen, daß die Dynastie und vornehmlich Joseph II. durch sie einem Zustande zudrängten, den man als den der Isopolitie unter monarchischer Spitze bezeichnen kann. Denn gewiß ist nicht alles an den Reformen des Kaisers modern und subjektivistisch gewesen: ihr religiöses Leitmotiv war nicht Gewissensfreiheit, sondern intolerante Aufklärung, und ihr wenigstens nächstes politisches Ziel nicht Selbstregierung der Völker, sondern Despotismus. Und ganz in die Zukunft wies die josephinische Politik nicht so sehr in ihren positiven als in ihren negativen, aufklärenden Maßregeln, vor allem in der Zerstörung der hergebrachten sozialen Schichtung. Gleichviel, indem sie auch nur dieser Richtung folgte, wurde die Dynastie doch zugleich den Interessen des Bürgerstandes zugetrieben, wie sie sich gerade in dem Ge— danken eines subjektivistisch- demokratischen, also im höchsten Grade isopolitischen Staatslebens am natürlichsten verkörperten. Ja mehr noch: die Dynastie nahm sich nun auch desjenigen Standes an, der am meisten von allem Genusse irgendwelcher Isopolitie entfernt geblieben war, des Bauernstandes. Es war nicht anders, so gern vielleicht gelegentlich dieser Zusammenhang vermieden worden wäre: der Kampf gegen ständische Privilegien bedeutete alsbald auch Förderung des Bürger- und Bauerntums. Es ist das der Zusammenhang, der die Zeit der absoluten Monarchie in Hsterreich in ihrer Vollendung unmittelbar und inmn Sinne eines ersten Entwicklungsverlaufes mit den demo— kratischen Strömungen des 19. Jahrhunderts verknüpft: von dem Augenblicke an, in dem der aufgeklärte Absolutismus die historischen Stände mit ihrem Privilegiencharakter vernichtete, — 0 — gleich der Zusammenhang, in dem es begründet liegt, daß der Staat des 19. Jahrhunderts keineswegs so durchaus vor erneuter Überführung in einen aufgeklärten Absolutismus geschützt ist, wie man zuweilen behauptet.