4 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Rapitel. ergänzt werden; aber aufgehoben werden sollten sie nicht. Selbst über den Bereich der preußischen Territorien hinaus hat Stein diese Politik verfolgt!; wie Möser, so erschien auch ihm die alte Reichs-Kreisverfassung Kaiser Maximilians im Interesse zunächst des Handels noch reformfähig; und weit entfernt war er von dem Gedanken einer Zerstörung überhaupt der Institutionen des alten Reiches. Aber das hinderte ihn nicht, innerhalb des alten Ge— häuses an einem Umbau von Grund aus zu arbeiten. Ent⸗ scheidend war da in negativer Hinsicht zunächst seine ablehnende Haltung gegen eine ganze Masse spezieller Vorschriften des Merkantilismus und seine instinktive, aber sehr positive Hin⸗ neigung zu subjektivistischen Idealen: wirtschaftliche und soziale Bewegungsfreiheit des Einzelnen und von diesem Standpunkte aus Gewerbe- und Verkehrsfreiheit erschienen ihm wichtiger als hohe Prosperität des Staatsganzen, oder richtiger: er lebte der Überzeugung, daß diese Prosperität dauernd nur durch die Bewegungsfreiheit des Einzelnen gesichert werden könne, so daß eine gute Staatskunst eben von der richtigen Behandlung des Einzelnen, des Subjekts, nicht von generali—⸗ sierenden Vorschriften für das Ganze werde ausgehen müssen. So war schon seine Sorge für das äußere Landeswohl oon einem individualisierenden Prinzipe belebt; er begnügte sich nicht mit der Förderung der Pferdezucht, wie sie allgemeine staatlich-militärische Interessen forderten: er legte nicht minderen Wert auf die Veredlung des Rindviehs, die zunächst dem einzelnen Landwirt emporhalf; und er baute seine Chausseen nicht bloß nach strategischen Rücksichten, sondern machte die Festlegung ihrer Richtung von den Gutachten der lokalen Interessenten des Handels und der Landwirtschaft abhängig. Noch mehr aber trat dieser Zug in den konstitutiven An— ordnungen hervor. Da wurde für das platte Land schon nach dem Grundsatze gehandelt, daß der Bauer Herr seiner Wirt— schaft sein müsse und darum in das Eigen oder die freie Pacht Darüber Genaueres im dritten Kapitel, Abschn. IV.