Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 81 „einzigen, wahren individuellen Freiheit“ erwartet. Und ist nicht in der Tat, so sehr auch dies letzte Ziel im Grunde un— erreichbar blieb, die Zeit dennoch ausgezeichnet gewesen durch eine ungemeine Fülle von Menschen stärkster Selbsterziehung, von Friedrich dem Großen und Goethe hinab bis in die kleinsten Kreise? Das Gedrungene des Ausdrucks, die klassische Marmorruhe auf so vielen Bildnissen der Zeit sprechen hier auch heute noch deutlich genug, selbst wenn sie nur Modezüge der Porträtkunst gewesen sein sollten. Wenn man aber das Erziehungsideal der Darstellung —DD0 praktischen Durchführung auch im Rahmen dessen, was der Zeit möglich war, doch nur langsam. Das individualistische Zeitalter hatte außer der Berufs— erziehung schließlich fast nur noch eine intellektualistische Bildung gekannt. Es war natürlich, daß von diesen beiden Zielen noch vieles in die neue Zeit hinein bestehen blieb und erst langsam abstarb. Zwar daß die Erziehung sich allgemein nach Berufs-— idealen regeln müsse, daß mithin Fürstenerziehung sozusagen grundsätzlich etwas anderes sei als Adelserziehung, und Adels— erziehung etwas anderes als Erziehung von Bürgern, das haben wohl nur noch die älteren Philanthropinisten! behauptet: allgemein und rasch drang das Ideal einer Menschenerziehung als solcher durch. Viel schwerer war es dagegen, den Intellek⸗ tualismus der individualistischen Zeit praktisch zu beseitigen. Gewiß: daß die Bildung des Verstandes durch eine solche des Herzens ergänzt werden müsse, war schon eine immer wieder emphatisch vorgetragene Lieblingsforderung der frühsubjek— tivistischen Zeit. Allein, daß aus der Erziehungskunst als solcher der Intellektualismus zu bannen sei, war ein Gesichts— punkt, der z. B. den Philanthropinisten noch keineswegs ein— leuchtete: auch insofern stehen Basedow und seine Genossen mit mindestens einem Fuße noch im individualistischen Zeit⸗ alter. Indes selbst später war die intellektualistische Lehr— 1S. zu diesen Band VIII, 1, S. 296 ff.. Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.