Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 198 lebte in der preußischen Armee doch noch einmal der alte aggressive Geist der friderizianischen Tage auf, und so sehr man in manchen Offizierskreisen leichtsinnig dem Kampfe ent— gegenjubelte und so pedantisch man ihn in anderen nach den Regeln einer erstorbenen Kriegskunst vorbereitete: man beschloß doch, Napoleon angriffsweise entgegenzugehen. Und so brach denn das Heer unter der Führung des alten Herzogs von Braunschweig auf; durch Thüringen wollte es Süddeutschland gewinnen. Freilich: es war kein Volksauszug. Selbst in Preußen nicht, geschweige denn in der Nation zeigte sich ein Verständnis für den Ernst des Kampfes; wie von fremden Ereignissen jen⸗— seits der Grenzen, in dem kühl referierenden Tone des Un— beteiligten, berichtet die gleichzeitige Presse. Was Wunder, daß unter diesen Umständen auch die Armee nicht energisch vorwärts gelangte. Noch weit nördlich der Höhenwege des Thüringer Waldgebirges wurde sie von Napoleon erfaßt und in einem einzigen furchtbaren Anprall besiegt. Napoleon hatte wie in der auswärtigen Diplomatie so auch in der Behandlung der innerdeutschen und der mili⸗ tärischen Dinge den Feldzug sorgfältiger als manchen anderen vorbereitet. Er sah in der Besiegung Preußens gleichsam das Meisterstück seines Lebens und seiner Absichten. Denn hier stand Militärmonarchie gegen Militärmonarchie; es war der Kriegerstaat Friedrichs des Großen, den es zu töten galt. Darum nahte der Kaiser den deutschen Fürsten mit allen Uneinigkeits⸗ lockungen der alten französischen Politik, wenn auch in neuen Formeln: wo früher von der Libertät der Reichsstände ge— sprochen worden war, da wurde jetzt von der Unabhängigkeit europäischer Souveräne geredet; und im Hintergrunde lauerten funkelnde Versprechen neuer Würdezeichen und Titel. Selbst— verständlich war dabei, um jedermann zu gewinnen, auch das Schicksal der Nation nicht vergessen: ihre Einheit und Größe sollte durch Teilung in legitime Herrschaften gesichert werden. Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.