286 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. ein freier vierter Stand ländlicher Arbeiter geschaffen, dessen Dasein dann erst die Möglichkeit gänzlich kapitalistischer Um— formung der alten Gutsherrschaft brachte!. Sozial aber ent⸗ stand auf diese Weise die führende Schicht des preußischen Junkertums im 19. Jahrhundert vom einfachen Ritterguts⸗ besitzer bis hinauf zu dem hohen Adligen, der sich des Besitzes von zahlreichen Rittergütern, daneben auch von Fabriken und Bergwerken rühmt, dem Magnaten etwa des fruchtbaren Schlesiens. Es ist eine Schicht, die ihr soziales Ansehen zwar auch heute noch vielfach aus anderen als Wirtschaftsmotiven der Unternehmung ableitet: aus dem herkömmlichen Besitze zahl⸗ reicher Klienten und der Unterhaltung vieler Beamten wie einem oft noch nicht unbedeutenden Hofwesen, aus Patronaten über Schulen und Kirchen, endlich aus altererbter Autorität in gewissen Landstrichen, wo sie heimisch ist, überhaupt. Allein neben alledem hat doch das Moment des agrarischen Unter⸗ nehmertums auf der Basis der alten Gutsherrschaft eine immer größere Rolle zu spielen begonnen, wenn es auch schwerlich noch die reichsten Einnahmen innerhalb des Staates gewährleistet und darum durch Ausbeutung zunächst bürger— licher Wirtschaftsformen der Unternehmung ergänzt werden mußte; und die fideikommissarische Durchbildung des Grund⸗ besitzes, somit seine Freiheit von gewissen drückenden Real—⸗ schulden, den Restkaufgeldern und den Erbanteilen abzufinden— der Familienmitglieder z. B., hat dazu beigetragen, es durchaus in den Mittelpunkt der finanziellen Fundamentierung der heute herrschenden Adelsklassen zu schieben. Es ist eine soziale Bewegung und ein soziales und poli— tisches Ergebnis, die beide nicht möglich gewesen wären, hätten sie nicht einer tiefen Richtungslinie der Entwicklung entsprochen. Das Besondere war nur, daß diese nicht durchaus den Inter⸗ essen und selbst dem Denken der adligen Kreise des Nordostens vdarallel lief. Denn diese Kreise handelten in der Entwicklung Das Genauere vergleiche man in dem Ergänzungsband II, 1 (Zur üngsten deutschen Vergangenheit), S. 340 f.