Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 295 folgt, am frühesten freilich in Territorien vorübergehend französischen Rechtes, in Mainz unter Dalberg, im Königreich Westfalen unter Jérome, am kräftigsten doch und nach der ein⸗ gehendsten Vorbereitung in den Jahren 1808-1812 in Preußen. So glich denn der deutsche Bürger im Beginne des neuen Jahrhunderts in sehr vielen Dingen, und zwar auch in wirt⸗ schaftlichen, trotz aller Liquidation seiner mittelalterlichen Lebens⸗ formen noch immer mehr dem Bürger etwa der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als dem Bürger von heute; seine Inter⸗ essen waren, wenn sie hoch gingen, wesentlich geistiger und kosmopolitischer Art; und der mittlere Bürgersmann erst recht, der „in d' Meß mit Guet und Geld“ als „Chaufherr reist ins wite Feld“, wie ihn Hebel so liebenswürdig geschildert hat, er kannte kein höheres soziales und sittliches Niveau als das seiner Warenzeichen und Güter: fern lag ihm zumeist jener Ge— danke, der sich ihm schon bei jeder wirklichen Freiheit seines Berufslebens alsbald einstellen mußte, weil dieses in den weiten Grenzen der Nation verlief, der Gedanke ans Vaterland. Sollte er da auch nur den Willen zur eigenen Verwaltung seiner nächsten öffentlichen Interessen, der kommunalen, leben⸗ dig gepflegt haben? Und konnte dieser Gedanke aus der mittel— alterlichen Emanzipation an sich hervorgehen? Wie spät ist da . B. dem agrarischen Liquidationsprozeß erst die Periode der Be— zründung deutscher Landgemeindeordnungen gefolgt! Der Bürger dachte selbst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wohl schwerlich schon eingehend an die Probleme einer neuen städtischen Selbst— verwaltung, die etwa die zerstörte Stadtfreiheit des Mittelalters zu ersetzen hätte; Salzmann, der Philanthropist, macht in seinem Roman „Karl von Karlsberg“ (1783— 88) die Idee einer bürger⸗ lichen Selbstverwaltung noch lächerlich, und offensichtlich hält er es für ausgeschlossen, daß ihre Durchführung in den Bereich des Möglichen treten könnte. Da war es denn schon viel, wenn sich wenigstens da, wo der bürgerliche Fortschritt am besten gewährleistet schien, in Preußen, einiges politisches Selbstgefühl regte, nach zeit—⸗ genössischem Urteil zunächst als Frucht größerer Rechtssicher⸗