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            <forname>Karl</forname>
            <surname>Lamprecht</surname>
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        A E
77078
“cw
*

—

25744
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        Karl Lamprecht, Deutsche Geschichte.

übersicht der Einteilung des Gesamtwerks.

Abteilung und Inhalt

VBand

Der
ganzen
Reihe Buch
Band

Zzahl der
Kapitel
in den
Büchern

Zäsur-Abschnitte

53vork.

J. Urzeit und Mittel—
alter.
Symbolisches, typi⸗
sches und konventio—⸗
nelles Zeitalter.

J.
2.
3.

J.
J—
III.
IV.

1. 2. 3. 4. 2.3. 2. 8.
5. 6. 7. 3. 4. 8.
8. 9. 10. '8. 4. 8.
11. 12. 13. 8. 48.

Einleitung.

Einleitung.

4

II. Neuzeit.
Individuelles Zeit⸗
alter.

LS.

V, 1. 2.
VI.
VII. i. 2.

14. 15. 16.4. 4. 4.
17. 18. 4.4.
19. 20. 21. 4. 4. 4.

Einleitung.

2.
3. 1. 2.

III. Neueste Zeit.
Subijektives Zeitalter,
erste Veriode.

L. i. ↄ.

VIII, i1. 2.
IX.
X.
XIL. i. 2.
XII.

22.
28.
24.
25.

2.
8.
41. 2.

5.
5.
5.
5.

Einleitung.

Schluß.

Registerband.

ß. Ergänzungswerk.
5.4. 6. 6. 6.
o. õ. 7. 8. 6. 6. 6. 6.

JüngsteVergangenheit.
Subjektives Zeitalter,
Anfaͤnge der zweiten
Veriode.

Finleitg., Umschau.
Umschau, Schluß.

Erschienen sind: vom
gänzungswerke das Ganze.
wenigen Jahren zu erwarten.

hauptwerke Band J bis IX einschließlich, vom Er—
Die noch fehlenden Bände des Hauptwerkes sind in
        <pb n="3" />
        Deutsche Geschichte

32011

Karl Tamprerht.

Der ganzen Reihe neunter Band.

Erste und zweite Auflage.

Berlin.
Weidmannsche Buchhandlung.
1907.
        <pb n="4" />
        Deutsche Geschichte

Rarl Lamprecht.

Dritte Abteilung:

Neueste SZeit.

Seitalter des subjektiven Seelenlebens.

Zweiter Vand.

Erste und zweite Auflage.

Berlin.
Weidmannsche Buchhandlung.
1907.
        <pb n="5" />
        Alle Rechte vorbehalten.

*

*
—*
—

—

24
—
36
*

Altenburg
Pierersche Hofbuchdruckerei
Stephan Geibel &amp;amp; Co.
        <pb n="6" />
        Vorwort.

Dieser Band der Deutschen Geschichte führt die sozial—
und verfassungsgeschichtliche wie die politische Entwicklung vor,
die dem allgemeinen Umschwunge des deutschen Seelenlebens
in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts zur Seite
ging und folgte. So ist es natürlich, daß in ihm die Erzählung
aus Anfängen und Meinungen herüberführt zu Tun und Voll—
bringen.
Diesen inneren Fortschritt anschaulich zu machen, ist
meine vornehmste Sorge gewesen. Die Geschichte der Freiheits⸗
kriege, einst vornehmlich als Bewegung der großen Volkskreise,
—
militärisch-technischen Motivierung durchforscht, bedarf vor
allem der Betonung des Elementes, in dem alle Ereignisse
letzten Endes zusammenlaufen und ihre tiefste Begruündung
finden, des Elementes der Fortentwicklung des nationalen
Lebens überhaupt.
Die politische Geschichte und die Geschichte der äußeren
Ereignisse überhaupt in jede der unabsehbaren Einzelheiten zu
verfolgen, die heute der Bienenfleiß einer bis zu den entlegensten
Quellen vordringenden Forschung wieder aufgedeckt hat, habe
ich nicht für eine Aufgabe gehalten, deren Löfung im Rahmen
der hier gewählten Darstellung notwendig wäre: hätte ich mich
ihr unterzogen, so würde ich vermutlich zuletzt vor Bäumen
den Wald nicht gesehen haben.
Sehr viel verdankt dieser Band, der neben wichtigen
Spezialforschungen auch die großen Darstellungen zu Rate
        <pb n="7" />
        V1

Vorwort.

gezogen hat, vor allem der Tätigkeit und noch mehr der
Persönlichkeit meines nun schon heimgegangenen teuren
Freundes von Zwiedineck-Südenhorst. Er war nicht bloß
ein Gelehrter, was eine leichte Sache ist; er war ein
Mann. Möchte die Nation seine „Deutsche Geschichte des
neunzehnten Jahrhunderts“ nicht vergessen und aus ihr, die
auf politischem Gebiete nicht anders geschrieben werden kann
als mit politischem Pathos, nicht bloß manch vergessene und
unterdrückte Tatsache kennen lernen, sondern vor allem den
herben Duft eines aufrechten und wahrhaften Charakters
aufnehmen, wie er unserer materiell gerichteten Zeit allein
geben kann, was ihr fehlt: große Gedanken und ein reines
Herz!

Diese Worte sind unmittelbar nach dem Tode Zwiedinecks
geschrieben worden. Jetzt zwingt mich eine weitere Nachricht,
noch bevor dieser Band in die OÖffentlichkeit tritt, von einem
zweiten Verluste zu reden. Herr Heyfelder, mein alter lieber
Verleger und Freund, der zunächst als Inhaber des Gaertnerschen
Verlages, dann, nach dessen Verkaufe, unter eigenem Namen
meiner Arbeit der freudigste Förderer gewesen ist, will sich
nun gänzlich vom Buchhandel zurückziehen. Den weiteren
Verlag hat die Weidmannsche Buchhandlung in Berlin über—
nommen.

Leipzig, 16. Januar 1907

K. Jamprecht.
        <pb n="8" />
        Inhalt.

Dreiundzwanzigstes Buch.
Erstes Kapitel. Neue Anschauungen von Staat und
Gesesslschaft.

J.

Anfänge neuer sozialer und politischer An—
schauungen: Radikalismus der Empfindsam-—
keit und des Sturmes und Dranges ....
Einleitung: Entwicklungstypus neuer sozialer und
politischer Anschauungen im Bereiche hoher Kulturstufen
überhaupt, und besonders in der deutschen Entwicklung:
inhaltlich und formell. Verfall des Absolutismus. Erste
Versuche politisch-sozialen Denkens in Empfindsamkeit und
Sturm und Drang: Anarchismus, Republikanismus; be⸗
sonderer Charakter dieser Anschauungsweise. Soziale
Neigungen im engeren und ihre Presse: Intelligenzblätter;
politische Anschauungen im weiteren, ihre Unfruchtbarkeit;
primitiver Patriotismus, sein Charakter und seine Wir—
kungen.

II.

Synkretistische Theorie und Praxis des aus—
gehenden Individualismus und des Frühsub—
jektivismus.. .....
Verhältnis des aufgeklärten Absolutismus zu den poli—
tischen und sozialen Forderungen des Frühsubjektivismus,
insbesondere Stellung Friedrichs des Großen. Einfluß des
Siebenjährigen Krieges auf die Entwicklung politischen
Sinnes. Die eigentliche Entwicklung der synkretistischen
Theorie der Übergangszeit: Anfänge in Schwaben und
Westfalen (Schubart und Möser): praktisch soziale Tätig⸗

Zeite

3230

30 -77
        <pb n="9" />
        VIII

Inhalt.

Seite

keit der landwirtschaftlichen und philanthropischen Vereine;
Übergang zu politischer Tätigkeit in der Schweiz; mehr
popular⸗ethische Richtung in Berlin; volle Höhe politischer
Betrachtung in Göttingen (Schlözer), Weckherlin in Bayern.
Gesamtverbreitung der allgemeinen Bewegung; ihre wich—
tigsten Vorstellungen und Forderungen: Gesetzesstaat und
Rechtsstaat; demokratische Haltung. Die Durchführung von
Reformvorschlägen: Vorstellung von der Allmacht des
Staates; allgemeine Reformvorschläge für Heerwesen, Volks—
wirtschaft, soziale Fürsorge, Erziehung. Tatsächlicher Ver—
lauf der Reformen in Preußen und Hsterreich, in Sachsen
und am Niederrhein: Friedrich der Große, Joseph II.
Möser, der Freiherr vom Stein.

III. Neue Erziehungsideale und neue Erziehung.
Glaube an die Allmacht der Erziehung. Oberstes Ziel
die Erziehung zur reinen Menschlichkeit. Erste Versuche
praktischer Durchführung. Vorbedingungen und Faktoren
der Verwirklichung: körperlich freiere Durchbildung; —
letzte Versuche des Rationalismus, sich einzumischen (Friedrich
der Große); — Ideale der Humanität, der nationalen Be—⸗
stimmtheit, der Freiheit des Glaubens, des Denkens, des
Wortes, der Presse. Entwicklung der Hochschulen, der
Mittelschulen (Gymnasien) und der Volksschulen GPestalozzi).
Bedeutung des Schlußergebnisses.

772110

IV. Neues Staatsideal. ... 110-122
Anfänge neuen politischen Denkens feit Wolff; Kant.
Die Entwicklung Schillers. Vollendung einer ersten sub—⸗
jektivistischen Staatslehre durch Wilhelm von Humboldt
1792).

Zweites Kapitel. Sprengung des allen Reichs und
der alten Staatsverhältnisse.

J

Reich und Staaten am Ende des 18. Jahr—
hunderts.... ..
Entwicklungsphasen des äußeren Bestandes des Reiches:
Süd⸗ und Westgrenze; Kolonisation des Ostens; Nord—
und Ostgrenze. Anomalien und Antinomien der inneren
Entwicklung des Reiches: Theokratie und Corpus evangelicorum;
 Monarchie und Föderalismus (letzter Reichs—
tag); souveränes Kaisertum und territoriale Souveränität.

1232148
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        Inhalt.

Entwicklung der Territorien: die Territorien des Mutter—
landes und des Kolonialgebietes; die Territorien des
Kolonialgebietes unter sich; Osterreich- Ungarn und Branden⸗
burg⸗Preußen.
II. Untergang des alten Reiches. .... ....
Gefahrdrohende Reichsgrenzen: der Westen; Frankreich
 als Republik. Kriege der ersten Koalition, 1792 bis
1797; Baseler Friede; Friede von Campo Formio. Zweite
Koalition, 1799 - 1801; Reichsdeputationshauptschluß 1803.
Dritte Koalition, 1805; Rheinischer Bund; Ende des hei⸗
ligen Römischen Reiches deutscher Nation, 1806.
I. öAsterreich und Preußen um die Wende des
18. Jahrhunderts...... ..
Ausbildung der innerstaatlichen Eigenart sterreichs
und Preußens. Wettbewerb beider Staaten auf deutschem
Boden bis zum Tode Friedrichs des Großen; Bedeutung
des Erreichten (Fürstenbund). Entgegengesetzte Entwicklung
der zwei nächsten Jahrzehnte (1786- 1805): Nord⸗ und
füdniederländische Politik Preußens; Reichenbacher Ver—
trag; zweite und dritte Teilung Polens, Friede von Basel
(1795); Politik während des zweiten Koalitionskrieges
hannoverscher Handel, Verhalten während des dritter
Koalitionskrieges und Vertrag von Schönbrunu [18051

IV. Preußens Fall ..... —XWR
Verfallsmomente der Zeiten Friedrich Wilhelms II.:
ihre tieferen Ursachen. Anfänge Friedrich Wilhelms III.
Feldzüge der Jahre 1806 und 1807. Friede von Tilsit.
Finanzielle Aussaugung Vreußens.

Seite

148- 167

167184

184202

3

Drittes Kapitel. Fiquidation der alten Jormen des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens; Beginun
innerer Reubisdungen.

l. Entwicklung eines frühsubjektivistischen öffent—
lichen Lebens in Westeuropa; übergang staat—
licher Reformen auf Süd- und Westdeutschland
Gang der Entwicklung europäischen öffentlichen Lebens
auf Grund wirtschaftlich-sozialer wie auch geistiger Ver—
änderungen im Zeitalter des Frühsubjektivismus: einleitend
in Italien und Deutschland: ausgesprochen in Holland.

203 -217
        <pb n="11" />
        Inhalt.

Seite

England, Frankreich, Nordamerika. Die französische Revo—
lution und der Einfluß ihrer Entwicklungsphafen in Deutsch⸗
land. Eindringen franzöfischer Staats- und Verwaltungs⸗
formen in den zu Frankreich geschlagenen deutschen Landes—
teilen und in den Rheinbundstaaten.
II. Um- und Neubildungen im Wirtschafts- und
Gesellschaftsleben des platten Landes. . . . 217-282
1. Einleitende Bemerkungen. Die wirtschaft—
lichen und sozialen Um- und Neubildungen tiefer greifend
als die politischen. Liquidation und neuer Aufbau. Die
Altersfolge der zu liquidierenden Zustände. Vorrang der
agrarischen Liquidation. Historisch gegebene Phasen der
agrarischen Liquidation aus der autonomen (markgenössischen)
und ftaatlichen (heeres- und gerichtshoheitlichen) sowie der
sozialen (grund- und gutsherrschaftlichen) Entwicklung. Ver—
schiedene räumliche Verbreitung der Liquidationsgrund⸗
lagen auf deutschem Boden: drei Hauptgebiete. Allgemeiner
Charakter der Vorstufen der Liquidation im 18. Jahr⸗
hundert: Bedeutung der absoluten Monarchie und der An⸗
fänge des zunächst bürgerlichen Wirtschaftslebens der Unter⸗
nehmung für sie.
2. Die Liquidation in den mutterländischen
Gebieten. Allgemeines über Charakter und Verlauf.
Liquidation am mittleren und oberen Rhein, in Mittel⸗
und Südwestdeutschland: einheimische Anfänge, französische
Einwirkung, Ausgang in der ersten Hälfte des 19. Jahr⸗
hunderts. Liquidation in Niedersachsen, in Obersachsen,
in Bayern und in einem Teile der österreichischen Alpen—
länder. Deutsches und Franzöfisches in der mutterländischen
Liquidation überhaupt; spezifischer Verlauf dieser.
3. Die Liquidation im Kolonialgebiete.
Agrarische Entwicklung des kolonialen Ostens: anfängliche
Freiheit des Staates und der Gesellschaft; Rückbildung zu
den naturalwirtschaftlichen Formen der Grundherrschaft und
des Lehnswesens; Entwicklung der Gutsherrschaft und des
agrarischen Unternehmertums; Schicksale der bäuerlichen
Bevölkerung im Verlaufe dieser Entwicklung; Lage im
18. Jahrhundert. Versuche der Liquidation: verschieden⸗
artige Liquidationsgebiete, verschiedenartige gutsherrliche
und bäuerliche Entwicklung in ihnen im allgemeinen; Vor—
teile der agrarischen Fortentwicklung des Kolonialgebietes
        <pb n="12" />
        Inhalt.

x⸗

Seite

III.

IV.

vor der des Mutterlandes. Die Liquidation in den Gestade—
ländern der Ostsee, insbesondere in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg, Pommern. Die Liquidation im kolonialen
Osterreich: vorjosephinische, josephinische und nachjosephi
nische Zeit. Die Liquidation in Preußen: Zeit vor,
während und nach der Reform von 1807-1812. Vergleich
des Verlaufes in Preußen und Osterreich. Vergleich der
Vorgänge im Mutterlande und im Kolonialgebiete.
Um- und Neubildungen in Stadt und Bürger—
tummm —EV —— — — —
Unmittelbare Ergebnisse der agrarischen Liquidation
auf sozialem und politischem Gebiete gering. Ihre Voraus
setzung volle wirtschaftliche Neubildung. Diese am stärksten
und raschesten in Preußen: Großgutswirtschaften (ländlicht
Unternehmer) und Insten (ländliche Arbeiter), Analogie
dieser Entwicklung zur städtischen mit ihrem bürgerlichen
Unternehmertum. Liquidation der mittelalterlichen Ge—
bundenheit der Städte in Wirtschaftsleben und Verfassung.
Verschiedener Verlauf dieser Bewegung in den verschiedenen
Territorien. Wiederum Vorsprung Preußens gegenüber
sterreich und Bayern, Hannover und Sachsen. Freilich
auch in Preußen wie in den anderen Staaten neue Bin—
dung durch absolutistische Reglementierung gerade der
fortschrittlichen Wirtschaftsbildungen. ffentlicher Geist
des Bürgertums um 1800. Preußische Städteordnung vom
Jahre 1808. Proklamation der Gewerbe- und Handels—
freiheit. Fall der gebundenen sozialen Gliederung des
18. Jahrhunderts.
Beginnende Wandlung des deutschen Staats—
begriffes; staatliche und militärische Reformen
in Preußen. .
Allgemeine Voraussetzungen politischer Reformen um
das Jahr 1800. Möglichteiten aus dem Bereiche der
eigenen politischen Vergangenheit: Ständetum und Abso—
lutismus. Möglichkeiten aus der Entwicklung der indivi—
dualistischen Staatstheorie: Naturrecht und Lehre von der
Teilung der Gewalten. Der napoleonische Konstitutio—
nalismus der Südstaaten. Andere Entwicklung in Preußen;
äußerer Verlauf der Reformen, Umbildung der Finanzen
und der Verwaltung, Verfassungsideen Steins, Verfassungs—
aussichten und Verfassungsbildung bis 1815, Anfänge der
Entwicklung des modernen preußischen Heerwesens.

282298

298 -326
        <pb n="13" />
        XII

In halt.

Seite

Biertes Kapitel. Die Freitzeitskriege, 1809, 1813.
sterreichs Fall, 1809. Tiroler Aufstand ... 327862
Wendung im geistigen Leben der Nation von 1804
bis 1809. Verhältnis zu den Franzofen: Revolution, Napo—
leon. Beginn der patriotischen Erregung; ihr Anfangs—
charakter (Fichte). Stellung sterreichs in den Jahren 1807
und 1808, insbesondere auch Ende 1808 zu Preußen. Krieg
österreichs gegen Napoleon: Abensberg, Aspern, Wagram.
Friede zu Wien. Verhältnis zum deutschen Volke. Das
Tiroler Nachfpiel, seine nationale Bedeutung.
Steigerung der nationalen Bewegung, beson—
ders in Norddeutschland.......
Geheimbündlerei, Tugendbund. Mitteldeutsche mili—
ärische Erhebungen: von Katte, von Dörnberg, von Schill,
Herzog Friedrich Wilhelm von Braunschweig. Geistige
Bewegung; vor allem Dichtung: von Collin, Stägemann
u. a.; Eintritt der romantischen Einflüsse; von Kleist, Arndt,
Körner; Rückert, von Schenkendorf. Preußen und die
Ration 1809-1812: die Erregung in den politischen und
militärischen Kreisen und Friedrich Wilhelm III., diplo—
matische Verhandlungen Ende 1811 und Anfang 1812, Ab⸗
schluß mit Napoleon; die Patrioten nach Rußland.
Napoleon und Zentral- und Osteuropa von
1809 bis 1812, Untergang der Großen Armee.
Napoleons politisch-militärisches Gesamtsystem: Kampf
zegen England, Kontinentalsperre, pfychologische Wirkung
der angewandten Mittel zu ihrer Aufrechterhaltung auf
den Kaiser. Kämpfe in Spanien. Lage Preußens. An—
näherung sterreichs an Napoleon, 1810. Verhältnis
Napoleons zu Rußland: Motive der Verstimmung und
Abkehr; Vorbereitungen des Krieges von 1812 in Rußland
und Frankreich; Feldzug und Untergang der Großen
Armee; Aufnahme des Ereignisses in Deutschland.
Der Freiheitskrieg des Jahres 1813...... 400 444
Die Ostmächte Rußland, sterreich und Preußen, und
der Untergang der Großen Armee. Erste Ansichten und
Absichten betreffend die deutsche Zukunft. Yorks Konven—
tion von Tauroggen; Erhebung des preußischen Nord—
ostens. König Friedrich Wilhelm in Breslau; Bündnis
Preußens mit Rußland, Kriegserklärung an Napoleon.

7

III.

IV.
        <pb n="14" />
        Inhalt.

XIII

Seite

Begeisterung in Preußen; preußische Rüstungen. Der
Frühjahrsfeldzug. Vermittlungspolitik Metternichs, Prager
Kongreß, sterreich tritt auf die Seite der Verbündeten.
Herbstfeldzug: Vorbereitungen; erste Phase bis zum Auf—-geben
 des Zentrums Dresden durch Napoleon; zweite Phase
bis zur Leipziger Völkerschlacht; Nachereignisse der Schlacht;
militärisch-politische Lage gegen Ende des Jahres 18138.

.

III.

IV.

Zünftes Kapitel. Weitere Kaämpfe gegen Frankreich;
Wiener Kongreß; Heilige Allianz.
Stimmungen und Verhandlungen bis zum
Manifest vom 1. Dezember 1813. .....
Diplomatie und öffentliche Meinung zur Zeit der
Freiheitskriege. Die Verträge von Teplitz. Metternichs
restaurative und legitimistische Politik und die Zukunft
Deutschlands. Verträge von Ried und Fulda mit Bayern
und Württemberg. Anderweite verwandte Verträge. Kon—
equenzen für die deutsche Einheit.
Winterfeldzug; erster Friede von Paris, 80. Mat
1814........... —E —
Stimmung am Rheine. Verhandlungen mit Napoleon.
Frankfurter Manifest vom 1. Dezember 1813. Feldzugs⸗
plan und Feldzug bis zur Schlacht von La Rothiere.
Kongreß von Chatillon. Fortsetzung des Krieges; Vertrag
von Chaumont. Ausgang des Krieges; Abdankung Napo—⸗
eons; Restauration des bourbonischen Königtums. Erster
Friede von Paris. Erwartungen der deutschen Patrioten.
Der Wiener Kongreß. ...... 1—
Politische Aufgaben und Aussichten des Kongresses;
anfängliche Stellungnahme der vier alliierten Mächte;
Verhältnis zu Frankreich. Erbffnung und gesellschaftlicher
Charakter des Kongresses. Arbeitsart und Wesen der
Diplomatie. Volle Zulassung Frankreichs zum Kongreß;
Folgen. Behandlung und Lösung der polnischen und säch—⸗
ifchen Frage. Gesamtergebnis des Kongresses für Europa
und Deutschland mit Ausnahme der Regelung der deutschen
Einheitsfrage.
Die hundert Tage; zweiter Pariser Friede;
Heilige Allianz, 26. September 1815 .7...
Rückkehr Napoleons; seine Achtung durch die Alliierten.
Verfuch liberalen Regimentes in Paris. Aufstand und

4454538

1583—467

1672479

180 496
        <pb n="15" />
        XxIV

Inhalt.

Seite

Niederlage Murats. Kampf Napoleons gegen die Alliierten,
Ligny und Belle Alliance, erneute Abdankung. Die Ver—
bündeten in Paris, erneute Restauration des bourbonischen
Königtums, zweiter Pariser Friede. Entwicklung der
Grundlagen des politischen Liberalismus und der poli—
tischen Romantik: Heilige Allianz.

J. Sachregister. ..
II. Personenregister.

... 497- 1308
5082516
        <pb n="16" />
        Dreiundzwanzigstes Buch.

damprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="17" />
        Erstes Kapitel.
Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft.

Einige Abschnitte der Darstellung des achten Bandes
tragen die Überschriften: Neue Anschauung, neues Urteil;
Neues Fühlen und neues Wollen, neue Frömmigkeit und neue
Sittlichkeit; Neue Weltanschauung und neue Dichtung; Neue
bildende Kunst und neue Musik. Denn das eben war die
Grunderscheinung des aufkommenden Subjektivismus, daß sich
in ihm alles im einzelnen und im tiefsten neu gestaltete. —
Aber über diesem Sprossen und Keimen bildete sich all—
mählich, langsam, zum Teil eben aus dem einzelnen erft mit
hervorgehend, auch ein gesamtes Neues: ein neuer Staat, eine
neue Gesellschaft als geistig-sinnliches Dasein, ein letzter und
vollendetster Körper des neuen seelischen Lebens.
Dabei war diese letzte Bildung von allen die schwerste.
Schon aus einem Grunde, der in die klare Tiefe der Ge—
setze geschichtlichen Werdens hinabführt. In Kulturen, die
schon stärker arbeitsteilig entfaltet sind, ist die Fortentwicklung
in ihren am weitesten vorgeschobenen Etappen immer Auf—⸗
gabe nur geringer Teile des völkischen Ganzen. Einzelne hoch⸗
stehende gesellschaftliche Schichten, noch häufiger zunächst nur be⸗
stimmte Individuen aus diesen, die daun neue soziale Gemein⸗
schaften zu bilden beginnen, sind die frühesten Träger der
seelischen Evolution der Gesamtheit. Unter ihnen aber stehen,
nach dem bekannten Bilde der pyramidalen Abstufung, frisch
1 *
        <pb n="18" />
        Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

und auch ihrerseits lebenskräftig, immer breitere Schichten, die
noch ein Leben psychischer Vergangenheit führen, und zwar
einer um so weiter zurückreichenden Vergangenheit, je breiter
sie zu sein pflegen: bis im Fuße der Pyramide Schichten zu⸗
tage treten, deren Leben seelisch teilweise noch urzeitlich anmutet,
deren wirtschaftlicher Beruf der Regel nach noch im einfachen
Ackerbau, wenn nicht gar in den okkupatorischen Tätigkeiten etwa
der Jagd oder der Viehzucht aufgeht.
Geschichtliche Darstellungen, die dem Entwicklungsgange
einer großen menschlichen Gemeinschaft gewidmet sind, haben
sich mit den Schicksalen dieser unteren breiten Schichten im
Beginne eines neuen Kulturzeitalters der Regel nach — es sei
denn, daß diese Schichten gegen das Neue in offenen Gegen—
satz träten — weniger zu beschäftigen; so lange es sich um
die uranfängliche Entwicklung neuer Trieb— und Urteils—
formen, neuer Phantasietätigkeit und neuer sittlicher Haltung
handelt, treten diese Schichten noch nicht mit in Aktion; die
Kreise der oberen Bewegung erreichen ihre Tiefen noch nicht
oder nur streifend; und ihr besonderes Leben bedarf keiner
ausdrücklichen Schilderung, da diese in der Darstellung früherer
Kulturzeitalter der Nation in ihren wesentlichen Zügen schon
gegeben ist. So hat der deutsche Bauer auch der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts der Hauptsache nach und vor
allem in seiner seelischen Haltung noch das Dasein seiner
Vorfahren des späteren Mittelalters gelebt; so wich auch die
seelische Existenz des einfachen Handwerkers dieser Zeit in
vielen Punkten nicht allzu stark von der der Zünfte des 14.
bis 16. Jahrhunderts ab; und auch der Adel, soweit er nicht
der neuen subjektivistischen Bewegung nahetrat, deren Träger doch
wesentlich das höhere Bürgertum war, erinnerte in zahlreichen
seiner Daseinszüge noch an die Ahnen mittelalterlicher Zeiten.
Dies Bild der Lage, wie es soeben nur grob gezeichnet
ist — denn in Wahrheit sind im Leben der weniger aktiven
Stände immer gewisse Differenzen gegenüber der Vergangen—
heit da, die jede monographische Darstellung eines bestimmten
Zeitalters sorgsam zur Anschauung bringen muß —: es
        <pb n="19" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 5
beginnt sich nun aber zu ändern, sobald die seelische Haltung
der neuen Zeit sich nicht mehr bloß in feinsten psychischen
Veränderungen und Leistungen höchster Entfaltung ausprägt,
sondern stabiler wird und ganz über das Vergangene zu siegen
beginnt: und damit in immer tiefere Schichten, einem kräftigen
Gärungsmittel gleichend, vordringt.
Der Weg, auf dem dies geschieht, hat nicht selten etwas
Gewaltsames und insofern Mechanisches. Und der wichtigste Ver⸗
mittler ist dabei der Staat. Die obersten, modernsten Schichten
entwickeln auf Grund ihrer neuen seelischen Welt auch ein neues
Ideal des Staates und des menschlichen Zusammenlebens über⸗
haupt; sie versuchen es ins Leben zu rufen, und hierbei stoßen
sie notgedrungen auf die unteren Schichten: denn erst mit
diesen zusammen machen sie das Ganze der staatlichen Ge—
meinschaft aus. Dabei erscheint denn ihre Tätigkeit, vom
Standpunkte ihrer Ideale und das heißt der Evolution gegen⸗
über den Zuständen der unteren Schichten her betrachtet, als
emanzipatorisch: und insofern läßt sich von Befreiungs⸗
vorgängen reden, die dann nicht selten auch mit all dem
Heldentum und all den Zügen von Charaktergröße ausgestattet
sind, die bei jeder Kollision entgegenstehender seelischer Haltungen
und sittlicher Verschiedenheiten im Laufe menschlicher Geschicke
hervortreten.
Dieser Vorgang, wie er bisher in allgemeinen Zügen ge⸗
schildert wurde, weist nun im Verlaufe der Geschichte des
subjektivistischen Zeitalters inuerhalb der deutschen Geschichte
das Besondere auf, daß er sich sehr langsam abspielt. Aus
einfachem Grunde. Die Spannung der seelischen Haltung zwischen
den unteren gleichsam historischen und den oberen der Zukunft
zugewandten Schichten war in diesem Falle besonders groß: diese
Schichten gehörten in Denken und Wollen wie in Institutionen
und Lebensgang Kulturen an, deren zeitlicher Unterschied etwa
der von vier bis fünf Jahrhunderten war: wobei die Differenz
im allgemeinen um so größer wurde, je weiter man sich vom
Westen, dem alten Kulturboden des Mutterlandes, dem
kolonisatorischen Osten näherte. Diese außerordentliche Differenz
        <pb n="20" />
        Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

aber, die größer war als bei irgendeinem anderen der zivili—
sierten Völker Europas der gleichen Zeit, hatte noch eine andere
Erscheinung zur Folge: die ersten Emanzipationsideen der führen⸗
den Schichten waren besonders radikal und schwebten darum
zugleich noch besonders utopisch in der Luft; und nur überaus
schwer — und darum eben wiederum langsam — wurden die
Mittel gefunden, die von ihnen zur wirklich praktischen Einbeziehung
der unteren Schichten in die neue Kultur hinführten. Und
so ist denn ein radikaler, ja anfangs und oft auch später noch
utopischer Idealismus bei schwieriger praktischer Entwicklung
das eigentliche Kennzeichen der subjektivistischen Staatsbildung
auf deutschem Boden: und noch bis in die Gegenwart hinein ist
in der „Unentwegtheit“ unseres radikalen Liberalismus und
in dem politischen Jenseitigkeitsideal der Sozialdemokratie dies
Grundmerkmal der deutschen Entwicklung kenntlich.
Trat es aber in den Anfängen nochmals besonders her⸗
vor. so waren hierfür auch noch spezielle Ursachen wirksam.
Zunächst blieb es noch lange von Bedeutung, daß das
absolutistische Staatsideal des individualistischen Zeitalters in
Deutschland erst ganz gegen Schluß dieser Zeit, in den
Regierungen Maria Theresias und Friedrichs des Großen, seine
höchste Verwirklichung gefunden hatte, während es sich in England
der Hauptsache nach schon im 16., in Frankreich im 17. Jahr⸗
hundert in seinen kräftigsten Erscheinungen ausgelebt hatte:
unvermittelt ragte daher und gleichsam noch frisch dies Staats—
deal des Absolutismus in die jungsubjektivistischen Zeiten.
Was die Folgen davon sein mußten, ergibt sich leicht aus
einem weiteren Zusammenhange. Da das individualistische Zeit⸗
alter nur die Einzelpersonen gekannt hatte, nicht aber die Ge⸗—
sellschaft, so fehlte ihm natürlich auch der uns so geläufige
Begriff der Staatspersönlichkeit. Vielmehr konnte der Begriff
des Staates als Ganzes der Staatssouveränität nur entweder
an eine einzelne Person als natürliches Individuum oder
an eine vertragsmäßig geeinte und zusammengehaltene Indi⸗
viduensumme geknüpft werden: eben dies war der Sinn der
Naturlehre vom Staat in den individualistischen Zeiten. Da nun
        <pb n="21" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 7

aber dabei eine Individuensumme in dem gemeinten Sinne
nur kraft einer Fiktion als eine wirkliche Einheit gesetzt
werden konnte, so kam von den beiden Alternativen im
Grunde nur die erste in Betracht. Das aber hieß Ein—
verleibung des Staates in den Herrscher. Gegenüber dieser
Auffassung hatte nun die jungsubjektivistische Zeit ihre gänz⸗
lich anders geartete Anschauung auszubauen und zur Geltung
zu bringen. Und da war im Grunde das erste, daß aus der
Tatsache, daß die Menschen nicht mehr als mechanisch und
soliert, sondern als untereinander verbunden und organisierbar
angesehen wurden, wieder ein anschaulicher und lebendiger
Begriff der Gesellschaft gewonnen werden mußte. Geschah
dies, so ergab sich der Staat sehr leicht und einfach als oberste
Gesellschaftsform, als die Gesellschaft, die alle anderen Gesell⸗
schaften und alle Individuen in sich schließt: als ein Ganzes
tätiger Kräfte und insofern als eine Persönlichkeit, ein Orga—
nismus. Und hieraus mußte dann alsbald eine ganz andere
Frage als die nach der Souveränität, die während des indi⸗
oidualistischen Zeitalters im Mittelpunkte aller Erörterungen
gestanden hatte, für die Staatsauffassung von zentraler Be—
deutung werden: nämlich die nach der gegenseitigen Abgrenzung
der innerhalb des Staatslebens verlaufenden Kräftekomplexe
der Genossenschaften wie der Individuen. Demgemäß sind
die Anfänge der neuen subjektivistischen Staatslehre da zu
suchen, wo diese Probleme zuerst aufgeworfen und gefördert
wurden.

Von diesem Gesichtspunkte her ergibt nun eine Sondierung
der Tatsachen, daß die deutsche Wissenschaft diese Probleme wohl
gesehen und auch anfangs behandelt hat; bei Wolff z. B. finden
sich entsprechende Ausführungen, und Spuren führen ständig
weiter bis auf Wilhelm von Humboldt und desfen „Ideen zu
einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu
bestimmen“. Allein daß die hier auftauchenden Fragen in der
Diskussion und Ideenbildung alsbald eine Mittelpunktsstellung
eingenommen hätten oder daß sie gar in ihren Konsequenzen,
wie der Frage nach irgendeiner womöglich bereits subjektivistisch
        <pb n="22" />
        Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

geregelten Repräsentativverfassung, die Nation in der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts schon stärker beschäftigt hätten,
säßt sich nicht behaupten. Zu stark noch lebte der Geist des
Absolutismus in der Wirklichkeit, um diese Fragen überhaupt
zuzulassen, und zu entschieden stand dem Fürsten noch nichts
als der einzelne Untertan gegenüber, als daß das Problem
der Gesellschaft zu eingehender Erörterung gelangt wäre. Und
so wurde schließlich die Frage nach der Durchbildung des
nationalen Staates nicht von ihrer sozialen, sondern doch
wieder nur von ihrer individuellen Seite aus erfaßt, so sehr man
das Individuum schon als Subjekt ansah: und das will sagen
als einen Mikrokosmos, als eine Welt von Trieben, Willens⸗
anlagen, Anschauungskräften: als etwas nicht Fertiges also
und Unveränderliches, sondern als etwas ewig Werdendes,
Aktuelles, Bildungsfähiges, zu Entwickelndes. Indem dies nun
geschah, trat für das Problem eines künftigen subjektivistischen
Staatslebens in Deutschland an erster Stelle und anfangs nicht
so sehr die politische Organisation der Gesellschaft, wie die
Durchbildung der einzelnen Persönlichkeit zu einem wirklichen
Subjekt, zu einem im Sinne der Zeit modernen Menschen in
den Vordergrund des Interesses: die Personen, meinte man,
würden, wenn erst Subjekte, den ihnen gemäßen Staat dann
schon selbst bilden; und die Frage nach der Entfaltung des
subjektivistischen Staates verschob sich in die Frage nach der
Entwicklung der subjektivistischen Erziehung.
Wir werden dabei bald sehen, wie gründlich eben diese
Frage die letzten Menschenalter wie insbesondere die letzten
Jahtzehnte des 18. Jahrhunderts beschäftigt hat!, und wie
von ihrer Beantwortung aus tatsächlich die Bildung der
modernen Gesellschaft und des modernen Staates in Deutschland
erfolgt ist.
Aber bedeutete ein solcher Entwicklungsgang nicht eben
ein starkes Hinausschieben der Entfaltung der eigentlichen
Staatsprobleme? Der Untertan vor allem — als Gegenbild wo—

S. unten Abschnitt III.
        <pb n="23" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 9

möglich zu dem noch so kräftigen individualistischen Fürsten—
ideal — sollte zunächst erzogen werden, nicht schon der Staats⸗
bürger: und erst im Laufe dieser Erziehung sollten sich die Gene—
rationen der Untertanen in solche der Staatsbürger verwandeln.
Zudem: wurde nicht die nun doch schon emporkommende
Gesellschaft des 18. Jahrhunderts bei einem solchen Gange
der Entwicklung jedes unmittelbaren politischen Interesses be—
raubt? Verschwand nicht das politische Ideal vor dem päda—
gogischen? Und wurden damit nicht die publizistischen Probleme
zu literarischen? Die Zeit hat keine Staatslehre von an—
erkannter Bedeutung entwickelt; aber Erziehungsromane schossen
empor wie Pilze im Frühlingsregen und gipfelten in einem
so überragenden Werke, wie dem „Wilhelm Meister“ Goethes.
Indem aber die politische Diskussion, soweit sie sich
dennoch ausbildete, derart einen spezifisch literarischen Anstrich
erhielt, verlor sie, bei dem Wesen der literarischen Kreise des
Frühsubjektivismus, ihren eigentlich innersten Charakter: den
Zug eines großen öffentlichen Lebens. Wie der literarischen
Entwicklung Komödie und aktives Sittendrama größeren Stiles
fern blieben, da sie in ihrer verhältnismäßig kleinbürgerlichen
Luft nicht zu gedeihen vermochten, wie in ihr die Kritik nicht
selten zu kleinlichem Gezänk entartete, wie in ihr neben Adel
der Denkart und zuchtvoller Freiheit einer ungeschminkten
Meinungsäußerung doch auch Erscheinungen hervortraten, die
einer kleinen Abmessung der Dinge entstammten: Bedürfnis
gegenseitiger Loberei, Geschraubtheit, Personenkult und der
Krebsschaden alles deutschen Wesens, die Clique: so war sie
in politischen und sozialen Dingen nicht geeignet, den Nähr⸗
boden eines anderen als radikalen, sozusagen noch individuell
gefärbten subjektivistischen Denkens abzugeben.
Es ist ein Mangel von elementarer Wichtigkeit. Denn
ob dem Individuum allein Selbständigkeit und sittlicher Wert
beizumessen sei, oder ob vielmehr neben ihm oder gar als
wertvoller über ihm das geistige Gesamtleben menschlicher Ge⸗—
meinschaft ins Gewicht falle und demgemäß klare Formen
seiner Auswirkung zu denken und zu suchen seien: das ist eine
        <pb n="24" />
        10

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

fundamentale Frage jeglicher politischer Anschauung; und in
der staatsrechtlichen, sozialen und politischen Diskussion des
19. Jahrhunderts hat sie eine beherrschende Rolle gespielt.
Wenn sie aber in der Erörterung der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts noch verhältnismäßig so sehr zurücktrat, so
darf man schließlich doch auch noch fragen, ob hierauf nicht
auch eine allgemeine Unfertigkeit politischer, ja psychologischer
Erfahrung überhaupt eingewirkt habe? Denn so gewiß auch
der tiefsten Psychologie überall nur die Eigenschaften des Einzel⸗
bewußtseins, die in dem deutschen Frühsubjektivismus so ein⸗
gehender Untersuchung unterworfen wurden, als letzte Er⸗
klärungsgründe gelten werden, so sehr wird sich doch fort—
schreitende Erfahrung namentlich auch in politischen Dingen
immer mehr auf die Grenzen der individuellen Leistungsfähig⸗
keit und auf das Hineinragen sozialpsychischer Elemente in den
Gang menschlicher Entwicklung hingewiesen sehen.
Allein diese höhere Erfahrung fehlte dem Denkinhalte des
deutschen Frühsubjektivismus noch zum großen Teile. Und so
fehlte sie auch den spezifischen Außerungsformen seines poli⸗
tischen Denkens.
Da, wo sich in der Geschichte der heutigen abendländischen
Völker ständige und stärker wirkende Organe der Kritik öffent⸗
licher Angelegenheiten entwickelt hatten, die über das Indi⸗
viduelle hinaus das Allgemeine der Vorgänge ins Auge faßten,
war es im allgemeinen auch zur Ausbildung einer Zensur ge⸗
kommen. Der früheste und vielleicht auch lehrreichste Fall ist
der der kirchlichen Zensur. Man weiß, wie sehr die Kirche des
späteren Mittelalters als Ganzes öffentlicher Kritik verfallen war:
Predigt und Schauspiel wurden hier seit dem 18. und 14. Jahr⸗
hundert Organe der Aussprache für ein breites Publikum, und
hierzu trat spätestens seit dem 16. Jahrhundert die Flugschrift,
die Vorläuferin des Leitartikels der Presse. Mit dem Auftauchen
dieses entschiedeneren Mittels der Publizität setzte aber auch
früh, seit 1512, die päpstliche Zensur ein; und im Jahre 1559,
unter Paul IV., erschien der erste Index der verbotenen Bücher.
Für Deutschland ist es charakteristisch, daß noch im
        <pb n="25" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 11

18. Jahrhundert, zu der Zeit, da die Presse in England be⸗
reits eine Macht war, ein klares Preßzensurrecht nicht bestand,
so sehr man auch die erscheinenden Bücher einer Kontrolle
unterwarf. Vielmehr schwankte man in der Behandlung der
Publizität noch hin und her, verfügte bald, „aller gefährlichen
und Particuliers nicht geziemenden Correspondenz in publicis
sich zu enthalten“, und kümmerte sich bald um keinerlei noch so
freie Außerungen. Ein gutes Bild dieser Systemlosigkeit ge—
währt u. a. das Verhalten Friedrichs des Großen: so sehr er
fand, daß Gazetten nicht genieret sein sollten, so stark hat er,
wo er es gerade für angebracht hielt, in deren Freiheit ein—
gegriffen.
Der Grund für dies Schwanken lag in dem nach dem
bisher Erzählten sehr begreiflichen Umstand, daß die politische
Presse anfangs überhaupt noch wenig entwickelt war; es gab
zwar Nachrichtenblätter, aber die politische Diskussion fehlte
zunächst noch vielfach, so sehr die literarische Kritik emporschoß.
So hört man z. B. sogar noch für das Jahr 1788 von Leipzig,
einer der damals geistig und sozialpolitisch angeregtesten
deutschen Städte, daß sich um den sächsischen Hof und die
Regierung nur die eigentlichen Politiker bekummerten: „Man
spricht im Jahre kaum einmal von ihm, aber vom Magistrat
alle Tage; das Kontributionsglöckchen, wenn es geläutet wird,
erhält ihn in geneigtem Andenken.“ Und so waren denn auch
die Organe der öffentlichen politischen Erörterung zunächst noch
altväterisch genug, Flugschriften über äußere Politik, die sich
allerdings seit den schlesischen Kriegen beträchtlich vermehrten;
dann, seit den sechziger Jahren, Schriften auch über andere
politische Materien, so vor allem die Bücher des jüngeren
Moser („Herr und Diener“, 1758; „Vom deutschen National—
geist“, 1766, u. a. m..
Wenn nun so im ganzen die politische Diskussion über—
haupt noch wenig flüssig war, so durfte es nicht wunder⸗
nehmen, daß den nur gelegentlich erfolgenden Urteilen seitens
der regierenden Gewalten auch geringe Aufmerksamkeit geschenkt
wurde. In diesem Zusammenhange betrachtet war denn die
        <pb n="26" />
        12

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

politische Meinungsäußerung allerdings in hohem Grade tatsäch⸗
lich frei und blieb es im allgemeinen fast bis zum Schlusse
des 18. Jahrhunderts. Welche Freiheiten unter diesen Um—
ständen möglich waren, das zeigt vielleicht nichts besser, als eine
Durchmusterung der Oden Klopstocks. Da findet sich aus dem
Jahre 1748 die Strophe:
Qönigen gab der Olympier Stolz, und fklavischen Pöbel
Um den gefürchteten Thron;
Weisheit gab er den Königen nicht; sonst hielten sie Menschen
Nicht für würgbares Vieh.
Und 1782 ruft der Dichter, in der Ode „Die Rache“,
Friedrich dem Großen zu:

Du erniedertest dich, Ausländertöne
Nachzustammeln, dafür Hohn zu hören:
Selbst nach Arouets Säub'rung
Bleibt dein Lied noch tüdesk.

Es ist klar, daß eine solche tatsächlich unbedingte Freiheit
zum Radikalismus der Aussprache führen mußte, sobald man
überhaupt für politische Dinge Teilnahme zu zeigen begann;
und so hört man denn von demselben Leipzig, das 1783 so
ruhig befunden worden war, im Jahre 1799: „Man erstaunt
üüber die Menge von unruhigen Köpfen, noch mehr aber dar—
über, daß man sie duldet, da sie doch so ungescheut alle Hand⸗
—
Mußte damit die Bedeutung der Publizität im Laufe
der Zeit doch ungemein wachsen — „es wird einem öfters
bange, mit solchen Leuten in Gesellschaft zu sein,“ meint unser
Leipziger Berichterstatter von 1799 —, so war das um so
mehr der Fall, als alle anderen Organe, sich verständlich zu
machen, insbesondere auch parlamentarische Einrichtungen,
fehlten. So wurden denn die Männer der Feder, ja die
Schriftsteller uberhaupt, zu den Fürsprechern des Volkes, ja
zum einzigen Sprachrohr gegenüber den Mächtigen der Erde.
„Ein Schriftsteller,“ ruft Salzmann in diesem Zusammen⸗
hange aus, „welchen unermeßlichen Wirkungskreis hat er!
Er spricht — Nationen hören ihn, — er spricht — und seine
        <pb n="27" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 13

Stimme wird oft, wie des Allmächtigen Stimme, auf dem
ganzen Erdboden vernommen“:.
Und nochmals wurde der Radikalismus der Aussprache
nach Form wie Inhalt erhöht durch die Tatsache, daß der
Absolutismus, als System betrachtet, trotz der glänzenden
Praxis einer Maria Theresia und eines Friedrich des Großen,
seit spätestens Mitte des 18. Jahrhunderts in die Zeit seines
Abblühens getreten war.
Schon um 1700 begann man von der Einsicht er—
griffen zu werden, daß selbst die Grundlagen des mate—
riellen und geistigen Lebens in Deutschland einer Erneue—
rung bedürften. Und dieses Bewußtsein stieg im Laufe des
18. Jahrhunderts immer mehr. Dabei läßt sich gewiß nicht
sagen, daß sich nicht auch die absolute Monarchie in Deutsch⸗
land mit ihm erfüllt hätte; wir werden sehen?, wie sie in
dieser Hinsicht sogar noch dem aufkommenden Subjektivismus
wichtige Zugeständnisse gemacht hat, obwohl sie damit eigent⸗
lich über ihre eigene Lebensgrundlage hinausging: und eben
aus dieser Aufnahme von allerlei Neuerungsbegehren, die von
einer langsam entstehenden öffentlichen Meinung und von einem
leise zunehmenden „Publikum“ geltend gemacht wurden, ist auf
deutschem Boden das System des aufgeklärten Absolutismus
in gewissem Sinne erst völlig erblüht. Allein es wurde doch
schon seit Mitte des Jahrhunderts immer deutlicher, daß der
Verlauf eines solchen friedlichen Synkretismus seine Grenzen
hatte. Die stets stärker auftauchenden Forderungen des Publikums
waren schließlich doch nur Ausdruck tiefer, unweigerlich vor⸗
wärts verlaufender sozialer Wandlungen: der Entstehung vor
allem eines neuen Bürgertums, dessen neuer gesellschaftlich⸗
subjektiver Charakter die Umbildung auch der anderen Stände
nach sich ziehen mußte. Gegenüber diesen Wandlungen aber

Die soeben einleitungsweise gegebenen kurzen Bemerkungen über
öffentlichteit und Presse werden im Abschnitt III eine wesentliche Er—
zänzung finden. Hier war weniger der Entwicklungsgang beider, als die
Lage im Beginn des subjektivistischen Zeitalters darzulegen.
2 Unten S. 57 ff.
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        1*

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

vermochte der Absolutismus schließlich doch keinerlei Zugeständ⸗
nisse zu machen, die nicht sein eigenes Lebensprinzip ertötet
hätten: und so ging man auf diesem Gebiete trotz allem einem
fundamentalen Zwiespalt entgegen und hatte davon auch ein
dumpfes Vorgefühl.
Wichtiger aber war für den Augenblick vielleicht, daß
auch schon die äußeren Lebensgewohnheiten gleichsam, das
Drum und Dran des Absolutismus, die neue Gesellschaft des
Subjektivismus in manchem Punkte zu verletzen begann.
So, um nur eine Seite dieses Zusammenhanges, wenn auch
vielleicht die wichtigste hervorzuheben, in tausend Dingen des
bestehenden Militarismus. Was hat man nicht in den bürger⸗
lichen Kreisen des 18. Jahrhunderts schon über das Heerwesen
der Zeit geklagt, geweint, gewettert. Da gab schon das Werbe⸗
system zu tausend Beschwerden Anlaß. Denn nach dem neuen
Gefühle der Zeit wie auch nach unserem Empfinden grenzten
seine Praktiken in vieler Hinsicht ans Unmenschliche. Da
wurden die zu Werbenden, fast möchte man es Menschenraub
nennen, nicht selten mit Gewalt und unter Schlägen in die
Wachtstuben geschleppt, dort eingesperrt und nun mit allen
Künsten der Verführung, Wein und Weib, in das Netz des
Dienstes gelockt. Da preßte man auch wohl Kinder und Greise,
um sie nachher gegen ein Lösegeld wieder loszulassen, das die
Höhe des Werbegeldes überstieg; und niemand aus bürgerlichen
und bäuerlichen Kreisen war vor den Angriffen der Werbe—⸗
offiziere eigentlich völlig gesichert.
Wie aber sah es nachher gar im Dienste selbst aus, da
wenigstens, wo er streng gehandhabt wurde. In dem Regle⸗
ment für die preußische Infanterie vom Jahre 1750 findet sich
der Satz: „Damit nicht ein Kerl vor der Zeit ungesund werde
oder gar crepire, derohalben auch das übermäßige Vollsaufen,
absonderlich in Branntwein, verboten sein soll.“ Welche Sprache
für ein Zeitalter, das mitleidsvoll die Schuld der Kindes—
mörderinnen zu erörtern begann! In der Tat: vor allem
Mitleid und Spott hatten die Jahrzehnte der Empfindsamkeit
und des Sturmes und Dranges für die entsetzliche Disziplin,
        <pb n="29" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 15

den schweren Drill, das abgezirkelt nichtige Wesen des Tages⸗
dienstes der Heere zur Verfügung. Und sie brauchten dabei
aicht vor dem Offizierkorps dieser Heere Halt zu machen.
Oder sollte die Schilderung Ewald von Kleists von seiner
Eristenz im preußischen Heere aus eben den Jahren, denen
das soeben angeführte Infanteriereglement angehört, nicht das
Gewöhnliche des Offizierdaseins dieser Zeiten treffen?
Wenn du nicht, wie der Sturmwind, sprichst,
Nicht säufst, wie da die Erde sfäuft,
Wo sich das Meer im Strudel dreht:
Wenn kein Erdbeben dir den Leib
Zu rütteln scheint, indem du zürnst:
So mangelt's dir an Heldenmut.
Und tanzest du den Phrynen nicht
Von weitem eine Reverenz:
So mangelt's dir an großer Welt.
Wenn du nicht spielst und viel gewinnst,
Bis der, mit dem du spielst, erwacht;
Wenn Wollust unter Rosen nicht
Dich in die geilen Arme schlingt,
So fehlt dir Witz! So fehlt dir Witz!
Indes in der Kritik all dieser Dinge handelte es sich doch
schließlich vielfach um AÄußerlichkeiten, und man wird nicht
finden, daß sich die neue Gesellschaft, ganz aufs Geistige ge⸗—
richtet, mit ihnen übermäßig beschäftigt habe. Schlimmer war
es schon, daß sich auch das Fürstenideal so bedenklich wandelte,
daß es starker Kritik verfallen konnte. Wo waren jetzt die Zeiten
hin, da sich die Stände beim Thronwechsel in irgendeinem
Ländchen von dem neuen Fürsten bieder gewünscht hatten, er
möge mehr ein rechter Hausvater als ein Heros sein! Man
braucht nur die Fürstenporträts nach der Zeit um 1730
und auch noch durch mehrere spätere Jahrzehnte hin zu ver—⸗
folgen, um sich zu überzeugen, wie sehr das Heroenideal
Frankreichs Nachfolge gefunden hatte: und selbst dann noch,
wenn auch in etwas abgewandelten Formen, den deutschen
Durchschnittsfürsten ergriff, als in König Friedrich schon
längst ein wirklicher deutscher Held in all der einfachen
Größe seines Daseins erschienen war. Denn viel aus dem
        <pb n="30" />
        6 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapiiel.

prunkenden Absolutismus der ersten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts wurde doch beibehalten, namentlich soweit es in
Hofetikette und Hofsitte übergegangen war. Und was war
bon der Herrschaft dieser Etikette und dieser Sitte im Grunde
frei? Da führte es sich z. B. ein, daß die Hoffeste, die an den
kleinen Residenzen noch lange den Charakter volkstümlicher
Lustbarkeiten gehabt hatten, nun hinter Tor und Tür ab—⸗
gehalten wurden und eben in ihrer Häufigkeit eine engherzige
und oft geradezu lächerliche Scheidung von Fürst und Volk
aufrecht hielten. Und kaum änderte sich etwas an der Tat⸗
sache, daß Hofsitte und Hofrecht über die Rechte der bürger⸗
lichen Gesellschaft wie des Bauern brüsk hinweg galten. Nichts
ist hier vielleicht bezeichnender, als die Entwicklung der Rechte
am Walde. Da war zunächst das volkstümliche Recht zur
Entnahme von Holz, das noch die Weistümer des 14. und
15. Jahrhunderts, wenn auch unter gewissen Begrenzungen,
gekannt hatten, nun ganz verschwunden; der Begriff des Forst⸗
diebstahls, noch heute der Nation unsympathisch und noch der
Tarolina unbekannt, wurde auf dem Wege territorialer Landes⸗
ordnungen eingeführt und in harter Praxis zur Geltung ge⸗
bracht. Aber mehr noch. Die Forsthoheit wurde überhaupt
als alle wirtschaftlichen Waldnutzungen nach sich ziehend an⸗
gesehen; so wurden alte Raubnutzungen, wie das Picheln und
Prachen, verboten; so wurde die Triftgerechtigkeit beansprucht
ind Vieh nur noch gegen Zutrittsgeld in die Waldweide ein⸗
gelassen; so wurden die Inhaber von Rodungen, das alte
rauhe Volk der Squatters, als Prekärbesitzer behandelt; so
wurden ganze Walddörfer gelegt. Einsam blieb mithin auch
in dieser Zeit noch der Wald und öde: denn er hatte der fürst⸗
lichen Wildfuhr zu dienen. Und wie war schließlich, als Krönung
der ganzen Entwicklung, das Jagdrecht entwickelt! Alle hohe
Jagd gehörte der Regel nach allein dem Fürsten, wie dem
Adel die niedere Jagd und dem Bauern — aber nur erlaubnis⸗
weise — der Fang von Raubzeug zufiel; und das Land
blieb einer Jagdlust des Fürsten unterworfen, die das ganze
Ldeben der Untertanen gleichsam in deren Bereich zog: hatten
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        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 17

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doch selbst die Hunde der Untertaneu sämtlich Klöppel zu tragen,
damit sie nicht jagten.
Dieser festgehaltene Bestand abs olutistischer Rechte und Sitten,
wie er der heimischen, deutschen Entwicklung entsprang, wurde
nun aber um die Mitte und in der zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts auch noch durch fürstliche Einnahmen ergänzt, die
deren höchste Ausnutzung und selbst darüber hinaus noch einen
bielfach kindischen Luxus gestatteten, und die zudem ihrer
Herkunft nach so besonderer Art waren, daß sie den Zeitgenossen
schon deshalb eine verächtliche Kritik nahelegten. Es waren
an erster Stelle die Einnahmen aus dem Soldatenhandel, der
als nichts andres denn als eine besondere Sorte Sklavenhandel
empfunden wurde, so sehr auch deutsche Söldner noch in
ganze Regimenter organisiert einzeln und als Privatpersonen
ihre Haut fremden Potentaten verkaufen mochten, wie 3z. B.
die 12000 Deutschen der Regimenter Royal Allemand, Royal
Deux⸗Ponts und Royal Etranger des Königs von Frankreich.
Zu diesem schmählichen Erwerb kamen dann ferner die poli⸗
tischen Bestechungsgelder, die unter dem Namen der Subsidien
von fremden Mächten, namentlich von Frankreich, bezahlt
wurden, wenn sie auch in manchen Fällen in den Charakter
wirklicher politischer Hilfsleistungen übergingen; man hat be—
rechnet, daß die Summen, die in dieser Hinsicht der französische
Hof allein zwischen den Jahren 1750 und 1772 bezahlt hat,
iich auf 137 Millionen Francs beliefen.
Natürlich klebte an solchen Einnahmen kein Segen; aller—
mindestens galt von ihnen das Wort; Wie gewonnen, so zer⸗
ronnen. Mit welchen Empfindungen aber begleiteten unter solchen
Umständen die Zeitgenossen nun den unsinnigen Luxus so mancher
an sich hochbegabter Fürsten, wie er zumeist aus diesen Einnahmen
gespeist wurde, z. B. etwa den des Herzogs Karl Eugen von
Württemberg, des Herren Schillers, des Schülers Friedrichs des
Großen! Welche ungeheuerlichen Ausgaben schließlich auf der
Grundlage einer so gespeisten Herrschaft gemacht werden konnten,
mag das Beispiel der Pfälzer Kurfürsten zeigen. In der Pfalz
hatte der bigott katholische Kurfürst Karl Philipp im Ärger
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 2
        <pb n="32" />
        18 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

über die Heidelberger Reformierten im Jahre 1720 seine
Residenz nach Mannheim verlegt. Und nun begann in dem
elenden kleinen Landstädtchen, das eben aus den Trümmern
französischer Zerstörung wieder erstanden war, ein Planen,
Abstecken, Bauen, wie es dem Herrscher eines großen Reiches
kaum geziemt hätte: und was Karl Philipp darin tat, das
wurde bei weitem noch durch Karl Theodor übertroffen, der ihm
im Jahre 1748 folgte. „Der Riesenbau des Residenzschlosses
wurde zum beherrschenden Mittelpunkte der Stadt, deren
schnurgerade Längsstraßen dort zusammentrafen und, von
anderen durchquert, den Stadtplan in regelmäßige Vierecke
zerlegten. Großartige Bauten, eine Jesuitenkirche, ein Kauf⸗
und ein Zeughaus, erhoben sich; allerlei künstlerische und ge—
lehrte Sammlungen und Anstalten, eine Zeichnungs- und
Bildhauerakademie, ein Kupferstich- und ein Antikenkabinett,
eine Bibliothek und eine Naturaliensammlung legten Zeugnis
dafür ab, daß auch Karl Theodor, der Freund und Schüler
der Jesuiten und Voltaires, seinen Thron mit dem Glanz der
aultur zu umgeben wußte. Natürlich durfte auch ein pracht⸗
volles Haus für italienische Opern und französische Komödien
nicht fehlen. Französisch durch und durch waren Bildung und
Neigung des Herrschers, französisch Sprache und Kultur der
vornehmen Pfälzer; mehr als ein anderes deutsches Land war
ja die Pfalz durch ihre Nachbarschaft solchen Einflüssen aus⸗
gesetzt.“ Noch 1773 fand Schubart, daß man die Pfälzer
jebenso leicht für eine Kolonie von Franzosen, als von
deutschen Provinzialen halten könnte“. Und neben dem Glanz
des Friedens fehlte in der Pfalz auch der des Krieges nicht.
Karl Theodor hielt ein Heer von funftausendfünfhundert
Mann, dazu nach dem Staatskalender des Jahres 1767 einen
Generalfeldmarschall, einen Generalfeldzeugmeister, neun General⸗
leutnants, zehn Generalmajore — der anderen Chargen nicht
zu gedenken. Auf eine Kompagnie nach heutiger Zählung, auf
200 bis 300 Mann also ein General: diese Tatsache allein
bedeutete die richtige Kritik dieser Duodezkultur noch dazu
meist ausländischen Anstrichs.
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        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 19

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Aber wenn wir auch von diesen so ganz äußerlich zu—
age tretenden Verfallszeichen des Fürstenideals absehen
möchten —: schlimmer wirkte auf die Dauer eine innere,
Hronische Schwäche, wie sie sich, bei allem scheinbagren Glanze
der Finanzen, in Heer und Verwaltung allmählich einschlich.
Die Beamten blieben oder wurden wiederum, wo in⸗
zwischen das Amtswesen einen gewissen Aufschwung erfahren
hatte, zu Hofdienern; in Württemberg z. B. mußten wohl gar
alle Kanzleiverwandten bei Strafe des Verlustes einer vierlel⸗
jährlichen Besoldung mit ihren Weibern und Töchtern auf den
herzoglichen Karnevalsredouten erscheinen: elende Statisten
von schlechter Besoldung, bei denen womöglich von Zeit zu
Zeit einmal aus Mangel an Geld in den fürstlichen Kassen
das Gehalt ausblieb. Was konnte man von ihnen, was von
jenen Mietlingen erwarten, die nicht selten Amter verwalteten,
deren eigentliche Inhaber, Adlige der Gegend, nur Titular—
beamte waren! Willkür der Entscheide, hohe Sporteln, wenn
nicht gar hohe Trinkgelder waren die Folgen. Dazu war
dies Beamtenvolk auch bei redlichem Tun noch nicht einmal
seiner Stellung sicher. In einigen Staaten, den hochstehenden
und fortschreitenden, hatte der Beamte allerdings bereits und
namentlich auch dadurch öffentlichen Charakter, daß er nur bei
nachgewiesener Pflichtverletzung entlassen werden konnte, so in
Sachsen, so in dem Preußen Friedrichs des Großen. Aber
im ganzen waren willkürliche Absetzungen doch noch gewöhn⸗
lich, so oft sie auch das Reichskammergericht als ungesetzlich
bezeichnet hatte; in Osterreich find nach dem Regierungsantritte
Josephs II. binnen zwei Jahren über zweitausend Zivilbeamte
eils unter Anweisung eines ganz geringen Ruhegehalts, teils
ohne jede Pension außer Aktivität gesetzt worden. Ließ sich
da von solchen Beamten eine freudige Verwaltung erwarten?
Allenfalls in Preußen war davon zu sprechen, wenngleich sich
das System im Jahre 1806 hier ebenfalls als morsch erwies;
und sehen wir von dem durchs chnittlichen Elend in den kleineren
Staaten ab, so fand Joseph JII. auch für Osterreich, es werde
„zwar viel befohlen und expediert, aber auf die Befolgung
2*
        <pb n="34" />
        20 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

und Ausübung auf keine Art gesehen“; man betreibe die Ge—
schäfte handwerksmäßig; man glaube genug getan zu haben,
wenn man die Kassation vermeide. Natürlich waren diese
Zustände der Nährboden eines üppigen Bureaukratismus. In
Hsterreich mußte eine Eingabe, die an die Hofkammer gelangte,
durch mindestens fünfundachtzig Hände, in verwickelteren Fällen
sogar durch mehr als hundert Hände gehen, bevor sie erledigt
wurde.
So waren denn die Zustände an den Höfen und in der
Verwaltung an vielen Orten derart, daß sich der Adel, zum
Teil auch schon unter der Einwirkung des neuen Geisteslebens
und frischerer sittlicher Regungen, von beiden zurückzog, auf
seine Güter ging und wiederum häuslich wurde.
Dies um so mehr, als es auch im Heeresdienst zumeist
nicht viel besser aussah. Die kleinen Heere, im Verhältnis zu
den Kräften den Landesherren allerdings oft noch viel zu groß,
waren in zahlreichen Städten disloziert, die Reiterei lag sogar
oft in dörflichen Garnisonen des platten Landes. Die Sol⸗
daten, die ein Handwerk verstanden, arbeiteten als Meister in
Konkurrenz mit den Zunften; im übrigen herrschte die trost⸗
lose Einförmigkeit eines im Grunde gänzlich zwecklosen
Garnisonlebens: vom Aufsperren der Tore am Morgen durch
den Wachtdienst hindurch bis zum Zusperren derselben Tore
am Abend; und nur die zumeist sehr harmlose Gemütlichkeit
des ganzen Daseins machte es den Mannschaften erträglich.
Die Offiziere aber lebten häufig gar nicht bei der Truppe,
sondern sonst irgendwo in vornehm erscheinendem Müßig⸗
gang.
War da nicht die leidenschaftliche Sprache des jüngeren
Moser zu verstehen gegen die lässigen und doch von fürstlicher
Hoheitssucht aufgeblähten angeblichen Landesväter, und wenn
hir den Blick rückwärts schweifen lassen bis zu den finan⸗
ziellen Praktiken der Subsidiengelder und des Soldatenverkaufs,
fein harter Vorwurf gegen Fürsten, die ihre eigenen Kinder
um fremdes Geld erwürgen? Einem fremden Beobachter
abher, der zwar etwas besseren, aber doch verwandten west⸗
        <pb n="35" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 21

europäischen Zustände wollte es scheinen, als ob es in
diesen Ländern keinen Übelstand gäbe, der sich nicht auf die
Monarchie zurückführen ließe, und nichts Gutes, dessen Ur—⸗
sprung sich nicht aus den feinen Wurzelfasern eines wachsenden
Republikanismus herleiten lasse: womit das neue Geistesleben,
der beginnende Demokratismus des 19. Jahrhunderts ge⸗
meint war!.
Die politische Anschauung aber, die sich in den Kreisen
der Empfindsamkeit und des Sturmes und Dranges gegenüber
diesen öffentlichen Zuständen Deutschlands zunächst erhob,
war republikanisch, ja mehr noch, sie ging bis zum An⸗
archismus.
Dabei waren indes diese radikalen Ans chauungen von vorn⸗
herein durch einige Schranken und Hemmnisse. so begrenzt und
temperiert, daß sie schon in sich, vom Standpunkte des Be⸗
stehenden aus, etwas Ungefährliches und damit freilich auch
Wirkungsloses erhielten. Politischer Radikalismus wird, wenn
praktisch gemeint, zumeist mit einem Radikalismus der Welt⸗
anschauung überhaupt — und das hieß in der zweiten Hälfte
des 18. Jahrhunderts mit Materialismus — Hand in Hand
gehen. Von solch einer Kombination nun waren die deutschen
Empfindsamen, ja auch die Stürmer und Dränger weit ent—⸗
fernt; sie waren wohl Sensualisten, und in dieser Richtung
sind ein Friedmann, Tetens, Lambert, Sulzer stark durch den
englischen Sensualismus, insbesondere Hartley angeregt worden;
als bedeutender Materialist aber läßt sich höchstens Michael
Hißmann (17521784) bezeichnen. Des weiteren bedurfte es
zum praktischen Anarchismus wenigstens unter den Verhält⸗
nissen des 18. Jahrhunderts, vielleicht auch schon zum
Republikanismus, einer gewissen Verbissenheit. Von dieser
aber, überhaupt von jedem Pessimismus blieb die Zeit himmel⸗
weit entfernt. Nach Weltanschauung wie Lebensgrundsätzen
war sie vielmehr optimistisch: man glaubte nicht mehr an Erb⸗
sünde und sittliche Verworfenheit von Grund aus; man sah

Jefferson an Washington, Mai 1788.
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        22 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

die Gesellschaft nicht als an sich verderbt an, sondern nur als
durch städtische Kultur, überhaupt Unnatur entnervt; Rousseau
wirkte in dieser Hinsicht stark ein; und so kam man zu keiner
eingehenden und zerfasernden Kritik etwa des schlechten Ein—
flusses der bestehenden spolitischen Zustände auf die Nation,
sondern nur zu allgemeinen Außerungen des Mißvergnügens
und zum enthusiastischen Ausmalen einer entgegengesetzten, aber
ganz undeutlich gesehenen, rein idealistischen Staatswelt.
Nicht als ob deshalb ein praktisches Einwirken so ganz gefehlt
hätte. Aber es erschöpfte sich im kleinsten: in der Fürsorge
für den Nachbarsmann, und verlief im wesentlichen nur nach
dem kräftigen, aber nun doch schon Jahrhunderte alten Spruche
Luthers: „Verflucht und verdammt ist alles Leben, das ihm
selbst zu Nutz und zu gut gelebt und gesucht wird, verflucht
alle Werke, die nicht in der Liebe gehen.“ Würde Goethes
„Werther“ nicht diese Worte mit inniger Zustimmung unter⸗
schrieben haben? Und ist er nicht, trotz weit überwiegender
Beschäftigung mit sich selbst, in ihrem Sinne tätig? Es war
ein Zusammenhang, in welchem die neue Gesellschaft noch mit
dem Denken des Rationalismus zusammentraf; mit Vergnügen
hätte sie neben Luthers Spruch auch Gellerts Verse zitieren
können:

Mensch, mache dich verdient um andrer Wohlergehen,
Denn was ist göttlicher, als wenn du liebreich bist
Und mit Vergnügen eilst, dem Nächsten beizustehen,
Der, wenn er Großmut sieht, großmütig dankbar ist!

In der Tat liegt in dieser Richtung das einzige ganz
positive Ergebnis der politischen', sagen wir besser: allgemein
altruistischen Bestrebungen der Empfindsamkeit und des Sturmes
und Dranges. Es ist die Entstehungszeit der patriotischen
Gesellschaften zur sozialen Fürsorge und geistigen Hebung
innerhalb zunächst begrenzter Wirkungskreise, vornehmlich inner⸗
halb der einzelnen · Bereiche der größeren Städte. Und wohl
aur selten hat man dabei, vielleicht in etwas späterer Zeit,
daran gedacht, daß aus diesen Gesellschaften Organe einer
Kontrolle oder gar Beschränkung der bestehenden Staatsgewalten
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        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 23

hervorgehen könnten!. Es ist die Zeit zugleich der Entwick—
lung einer periodischen Presse sozialer Belehrung und Hilfs⸗
bereitschaft, wie sie in den Intelligenzblättern der fünfziger
und namentlich der sechziger Jahre entstand, innerlich in An⸗
snüpfung noch an Bücher wie Wolffs „Vernünftige Gedanken
von der Menschen Tun und Lassen“ (1720) oder Gottscheds
„Erste Gründe der gesamten Weltweisheit“ (1734), auch wohl
Gellerts „Moralische Vorlesungen“ an der Leipziger Universität.
In ihrem Sinne, aber über die vorhandenen Durchführungen in
seinen Zielen mehrfach hinausgehend, hat Abbt dann im Jahre
1760 von den deutschen Schriftstellern eine politische Literatur
im Sinne der Volksbelehrung gefordert: „Fur den Bürger,
für den Bürger!“ rief er allen Literaten zu und wies dabei
auf das Beispiel der Schweiz hin.
Es war einer der frühesten Synkretismen zwischen Sub⸗
jektivismus und Aufklärung; als bezeichnendster Vertreter ihrer
späteren, höchsten Durchbildung erscheint Möser in seinen
„Patriotischen Phantasien“, wenn sich auch bei ihm, als einem
Vertreter der regierenden Klasse der Zeit, noch andere Ten⸗
denzen einmischen. Die Durchbildung aber, die die ganze
Richtung in der Presse gefunden hatte, wurde seit den acht⸗
ziger Jahren durch eine höhere Form der politischen Presse
abgelöst, der z. B. Schlözers „Staatsanzeiger“, Karl Friedrich
von Mosers „Patriotisches Archiv“ und das „Journal von
und für Deutschland“ angehörten.
Wie tief und weit diese ersten sozialen Anregungen schon der
Empfindsamkeit gewirkt haben, ist nicht leicht zu sagen. Gering
war ihr Einfluß gewiß nicht, so schwer er sich in Erscheinungen
wie der Abnahme des Verkaufs von Leibeignen seit etwa 1780
oder in den sozialen Reformgedanken des Adels, z. B. in Holstein
und Livland, wird unmittelbar nachweisen lassen. Wenn aber
das Jahrhundert zusehends „menschlicher“ wurde, wenn das
Strafrecht humanere Anschauungen aufnahm, wenn man den

Vgl. z. B. den Artikel eines österreichischen Beamten im „Journal
don und für Deutschland“ 1785, 3. Stück, S. 277 ff.
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        24 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Krieg wenigstens in seinen grausameren Formen zu hassen be—
gann, so ist der Zusammenhang mit den Gefühlselementen
der Empfindsamkeit und auch des Sturmes und Dranges un—
verkennbar.
Verläßt indes die Betrachtung diese engen Kreise und fragt
nach der speziell politischen Wirkung der frühesten subjek⸗
tivistischen Strömungen, so kann sie nur ein Bild nebelhafter
Tendenzen, die eigentlich nur Vorstellungen und kaum schon
Bestrebungen waren, zeichnen.
Schon die für jedes eingreifende und klare politische
Handeln notwendige historische Fundamentierung auf einen
breiten Rost solider Kenntnis von Einzeltatsachen fehlte. Daß
sie die Empfindsamkeit nicht besaß, braucht wohl kaum bemerkt
zu werden. Aber wie wenig deutlich sah doch auch noch Herder!
In den „Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit“
findet sich folgende Stelle, die für das Wesen der ganzen Zeit
charakteristisch ist: „Weder Krieger noch Mönche nähren ein
Land; und da bei dieser Einrichtung für den erwerbenden
Stand (im Mittelalter) so wenig gesorgt war, daß vielmehr
alles in ihr dahin ging, Bischöfen und Edeln die ganze Welt
leibeigen zu machen, so sieht man, daß damit dem Staat seine
lebendigste Triebfeder, der Fleiß der Menschen, ihr wirksamer
freier Erfindungsgeist, auf lange Zeit geraubt war. Der
Wehrmann hielt sich zu groß, die Äcker zu bauen, und sank
herab; der Edle und das Kloster wollten Leibeigene haben,
und die Leibeigenschaft hat nie etwas Gutes gefördert. So—
lange man Land und Güter nicht als einen nutzbaren, in allen
Teilen und Produkten organischen Körper, sondern als ein
unteilbares, totes Besitztum betrachtete, das der Krone oder
der Kirche oder dem Stammhalter eines edeln Geschlechts in
der Qualität eines liegenden Grundes, zu welchem Knechte
gehören, zustände: so lange war der rechte Gebrauch dieses
Landes, samt der wahren Schätzung menschlicher Kräfte, un—
säglich behindert.“ Man sieht: eine fast ganz schon neuzeit—
liche, subjektivistische Betrachtungsweise regt sich hier. Aber ist
sie bis zu der klaren Einsicht in den historischen Ablauf vor⸗
        <pb n="39" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 25

gedrungen, der ein Handeln, ja auch nur Vors chläge zum Handeln
gestattet hätte?
Was schließlich geschichtlich deutlicher gewonnen wurde,
war doch nur das Bewußtsein des Abstandes der Gegenwart
von klassischem Altertum und von deutscher Urzeit. Und auch dies
zunächst nicht auf Grund eingehender Forschungen und somit
realistisch, sondern aus einem Gefühl heraus, das sich so oft
in hohen Kulturen findet: aus der Sehnsucht her nach dem
goldenen Zeitalter minder belasteter Kulturen gegenüber der
geschichtlichen Überlastung der eigenen Tage. Denn gewiß
gibt es ein menschliches Glück, das in dem einfachen Gefühl
nur des Daseins besteht; und der geschichtslose Mensch ist es,
der es von Natur aus mit allen Lebewesen teilt. Aber die
Ideale des Menschen liegen über diesem Zustande in den Fernen
einer hohen Kultur: und um sie zu erreichen, hat er eine An—
zahl von Kulturzeitaltern zu überwinden, deren jedes, nur relativ
vollkommen, einerseits die Sehnsucht nach dem goldenen Zeit—
alter der Unkultur, anderseits nach den Graden höherer Voll—⸗
endung weckt.
Um die Mitte des 18. Jahrhunderts ging aus diesem
Mischgefühl, soweit es sich rückwärts wandte, ein Doppeltes
hervor: die Schwärmerei für die Antike, für das Heldentum
eines herben Republikanismus, und die noch stärkere Be—
geisterung fur das Germanentum und die anscheinend noch
rauheren, noch deutscheren Gestalten der frühesten uns bekannten
nordischen Welt.
Und aus beiden Motiven her bildete sich dann, zuerst bei
Klopstock, ein Bereich politischer Gefühle, der anfangs wesent⸗
lich auf den Kult der Einzelgestalt, des Einzelmenschen
hinauslief: politisch betrachtet sozusagen ein gefühlvoller An⸗
archismus. Er lebt in zahlreichen Oden und Dichtungen
Klopstocks, und ihm steht die herbste Kritik der politischen
Gegenwart gegenüber, der, ganz folgerichtig, eigentlich nur die
Heldengestalten entgehen. Aus diesem Zusammenhange ergibt
sich denn auch die merkwürdige Stellung Klopstocks zu Friedrich
dem Großen; er haßt sein Franzosentum, er haßt auch seinen
        <pb n="40" />
        26 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

angeblichen Hang zum Kriege: dennoch aber verehrt er ihn als
Helden und Friedensfürst. Im Laufe eines langen Lebens voll⸗
zog sich indes bei dem Dichter eine Weiterbildung des ursprüng⸗
lichen Ideals: es wurde geordneter, fester und wandelte sich in
das Bild eines an sich freilich noch immer sehr verschwommenen,
mit großen Worten, wenn nicht Phrasen um sich werfenden
Republikanismus. Und in dieser Form sind denn diese ersten
politischen Regungen auf den Hainbund übergegangen und
von ihm überschwänglich gepflegt worden, wenn auch schon
einige Dichter, wie Burger und Voß, Söhne niederer Kreise,
das Bild in der Richtung auf soziale Forderungen konkreter
—
so oft durch radikales Durchdenken ohne Unterlaß ausgezeichnet
hat, in Schwaben, ist, durch Schubart vermittelt, aus diesen
Anfangsströmungen geradezu eine politische Opposition von
Dauer hervorgegangen, deren weitere Entwicklung sich, wenn
auch unter tausend Klärungen, Milderungen und schließ⸗
lichen Umbiegungen, bis auf die Zeiten Uhlands herab ver⸗
folgen läßt.
Der Sturm und Drang war mit der Empfindsamkeit in
der Kritik der Gegenwart begreiflicherweise vollkommen einig,
nur daß er um noch vieles deutlicher sprach. Den Übergang
des Denkens mag wieder eine Stelle aus Herders „Ideen zur
Philosophie der Geschichte der Menschheit“ vermitteln: „So—
bald der Regent in die Stelle des Schöpfers treten und durch
Willkür oder Leidenschaft von seinetwegen erschaffen will, was
das Geschöpf von Gottes wegen nicht sein sollte: sobald ist
dieser dem Himmel gebietende Despotismus aller Unordnung
und des unvermeidlichen Mißgeschickes Vater.“ Man sieht:
bei aller Kritik, die hier formell noch verhältnismäßig mild
ist, im Hintergrunde ein organisatorischer Gedanke. Die
Stürmer und Dränger sind der Hauptsache nach nicht mehr
Anarchisten gewesen, sondern Republikaner; und es bezeichnete
den inneren Verfall ihrer Anschauungsweise, als gegen Schluß
der Periode bei Schiller, in den „Räubern“, doch wieder der
        <pb n="41" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 27

anarchische Gedanke, und zwar fast in der Heldenfärbung der
Anfänge der Empfindsamkeit, hervorbrach.
Im übrigen wurde die ganze Strömung, über deren
Verbreitung und Tiefe die Zeitgenossen sehr verschieden urteilten,
durch den Verlauf der französischen Revolution jedenfalls ihres
eigentlichen nährenden Zusammenhangs mit der deutschen
Entwicklung beraubt und fiel damit in sich zusammen. Zwar
finden sich von ihr auch später noch Spuren: am lehrreichsten
vielleicht in Heinrich von Kleists „Michael Kohlhaas“, in
manchem Betracht einer politischen Analogiebildung zu
Schillers „Räubern“. Allein auf das größere Publikum hat
sie nicht mehr gewirkt. Zu deutlich hatte man, nach anfäng—
licher Schwärmerei für die Vorgänge in Paris, erkennen
müssen, wohin republikanische Freiheit führe; zu sehr fühlte
man zudem an dem eigenen, so traurigen äußeren Geschicke
seit der Mitte der neunziger Jahre die Kehrseite aller republi—
kanischen Freiheit, als daß man sie noch als Hebel nationaler
Entwicklung hätte erachten sollen.
Ging so die politische Wirkung von Empfindsamkeit und
Sturm und Drang, soweit sie ins Große strebte, verloren, so
blieb um so mehr der patriotische Einfluß. Nicht als ob es
vor den empfindsamen Jahren, in der Ausgangszeit des Indi⸗—
vidualismus, so ganz an Vaterlandsliebe gefehlt hätte; selbst
von einem nationalen Tone in der Entwicklung wenigstens
des Bürgertums darf gesprochen werden; und auch unter den
Gelehrten gab es eine Reihe patriotisch denkender Männer,
von Thomasius und Schurzfleisch bis auf Gottsched und
Gellert. Allein im ganzen war doch mehr von Patrioten als
von Patriotismus zu sprechen, und gänzlich fehlte die politische
Wendung.
Hier stellte nun schon die Empfindsamkeit ein neues Ideal
auf. Ihr war der Zug zum Nationalen von vornherein ein⸗
geboren; als Ganzes schon war sie ohne ihn nicht mehr zu denken.
Und indem damit der Zug zum Historischen Hand in Hand
ging, wurde die Vaterlandsliebe wenigstens als eine dunkle
        <pb n="42" />
        28 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

ahnungsvolle Empfindung lebendig, welche das Ganze der
deutschen Welt umfaßte: Armin und Odin, Bardengesang und
Shakespeare; wenn sie sich auch mit Vorliebe noch in das
formlos Erhabene einer phantasievoll ergriffenen Welt der Ur⸗
zeit einspann.
Aber von hier aus wurde denn doch bald größere Klar—
heit gesucht. Und alsbald verband sich dabei die Vaterlandsliebe
mit einer dunkeln politischen Tendenz, die in instinkthaftem
Vorschreiten einer neuen Verfassung zustrebte. Den Fortschritt
bezeugt wiederum am deutlichsten Herder; er meint schon in
seiner Schrift „Haben wir noch das Publikum und Vater—⸗
land der Alten?“ vom Jahre 1765: „Unserm Vaterlande
tut Gemeinsinn not, edler Stolz, sich nicht von andern ein⸗—
richten zu lassen, sondern sich selbst einzurichten, wie andere
Nationen von jeher getan: Deutsch zu sein auf eignem wohl—⸗
beschütztem Grund und Boden.“ Konkretere Vorstellungen der
Schwierigkeiten wie der Notwendigkeit eines solchen Vorhabens
zeigen dann schon folgende Sätze aus derselben Schrift: „Bei
uns hat das Ganze so wenig gemeinschaftlichen Schritt in der
Kultur gehalten, daß schwerlich eine Vorstellungsart zu finden
wäre, die auf alle Teile als auf ein gemeinsames Publikum
mit gleicher Macht wirkte. Nicht nur Provinzen und Kreise,
selbst Stände haben sich dergestalt in ihrer Denkart entzweit,
daß ihnen ein zutrauliches, gemeinschaftliches Organ ihrer
innigsten Gefühle fehlt. Es gibt kein wahres Verständnis des
Gemütes, keine gemeinsame patriotische Bildung, keine innige
Zusammenempfindung. Das Publikum wird nur als Pöbel
zur Dekoration von Hoffestlichkeiten zugelassen. Mit Wohl—⸗
gefallen haben wir eine Kultur angenommen, von der ganze
Stände und Provinzen nichts wissen, und schlummern auf
diesem erträumten Ruhm. Ich fürchte und hoffe, daß uns die
Zeit aus diesem Schlummer wecken werde.“
Sind es nicht prophetische Worte? Wie sehr jedenfalls
hebt sich ihr gläubiger und doch schon ziemlich realistischer
Optimismus von den bösen Schlußworten in Lessings „Ham⸗
burgischer Dramaturgie“ ab: „über den gutherzigen Einfall,
        <pb n="43" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 29
den Deutschen ein Nationaltheater zu verschaffen, da wir
Deutschen noch keine Nation sind! Ich rede nicht von der
politischen Verfassung, sondern bloß von dem sittlichen Cha⸗
rakter. Fast sollte man sagen, dieser sei: keinen eignen haben
zu wollen.“
Eben dazu, ihnen diesen Charakter, und wenn nicht ihn, so
doch eigenes, originales, singuläres Empfinden als notwendigste
Entwicklungsgrundlage hierzu zu verschaffen, sind Empfind⸗
samkeit und noch mehr Sturm und Drang mit Erfolg bemüht
gewesen. Gewiß: was zunächst die Männer des jugendlichen
Subjektivismus von altruistischen Gefühlen empfanden, war
auf kleinere Kreise beschränkt: auf Freundschaft, Liebe, Gesellig⸗
keit. Und darüber hinaus wurde auch noch nicht an erster
Stelle eine kräftige Vaterlandsliebe gewonnen, sondern das
Gefühlsleben überschwemmte in seiner Unumgrenztheit gleich—
sam, wenn es über sein engeres Bett hinaustrat, alsbald die
weitesten Horizonte altruistischer Affekte überhaupt und führte
zum Kosmopolitismus, wenn dessen eigentliche Durchbildung
auch erst in den Zeiten des Klassizismus erfolgt ist. Aber
daneben begann es sich doch immer mehr ans Heimatliche,
Vaterländische zu halten: und dunkel erscheinen schon, wenn
auch noch nicht mit dem Inhalte starker Ideen oder gar eines
Ideensystems erfüllt, die Umrisse eines nationalen Bewußt⸗
seins. Es war eine Zeit, der selbst eine bloße Fata Morgana
des neuen subjektivistischen Staates noch nicht erschien, der die
Theorien etwa eines Rousseau von der Souveränität des Ge—
meinwesens zunächst nur den Eindruck schöner und erhabener
Ideen machten: die aber dennoch schon Gemeingefühle kannte,
für diese eine demokratische Grundlage, und sei sie zunächst
auch nur die des Kosmopolitismus, zu finden bestrebt war
und dabei instinktiv innerhalb der Grenzen des Vaterlandes
Halt suchte.
Und waren in diesem Beringe noch vager Empfindungen
und Vorstellungen nicht doch schon festere Ansätze — wenn
auch nur Ansätze — künftigen politischen Denkens und Handelns
zu finden? Wir werden sehen, wie eine schon klarere Zeit an
        <pb n="44" />
        30 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

die anarchischen Gefühle die große Forderung einer subjek—
—DD00—
Vorbedingung jeder haltbaren subjektivistischen Staatsbildung
anknüpfte und sie verwirklichte: es war der eigentlich originale Bei⸗
trag unserer Nation zur Durchbildung des modernen öffentlichen
Lebens des Subjektivismus überhaupt, ein Beitrag von schlecht⸗
hin universalgeschichtlicher Bedeutung. Und wir werden nicht
minder sehen, wie die republikanischen Gefühle zu der Forderung
eines modernen Staatswesens verdichtet wurden, dessen prak—
tische Durchbildung, durch das Dazwischentreten der franzb⸗
sischen Revolution und ihrer Folgeereignisse verhindert, schließ—
lich doch, wenn auch unter mancherlei Abstrichen, im 19. Jahr—
hundert gelungen ist.

II.

Ehe sich indes aus den gärungsreichen Wallungen der poli⸗
tischen Gefühle von Empfindsamkeit und Sturm und Drang
festere Gebilde politischer Forderungen und Systeme aus—
kristallisierten, gelangten in gewissem Sinne noch einmal der
aufgeklärte Absolutismus und seine Vertreter zum Wort. Es
ist eine Erscheinung, die dem Synkretismus von frühem Sub—
jektivismus und alterndem Individualismus auf philosophischem
Gebiete, wie er sich in den Lehren der Popularphilosophen
und teilweise noch Kants zeigte, parallel lief: parallel auch
einem verwandten Synkretismus auf dem Gebiete der Dichtung
und der bildenden Künste.
War aber dieser Mischerscheinung eine weitreichende
Wirkung beschieden, so lag das vor allem darin begründet,
daß die absolute Monarchie einem großen Teile der in ihrem
Verlaufe aufgestellten Forderungen noch ihren machtvollen Arm
zur Vollstreckung lieh. Und dieser Zusammenhang wurde wieder
durch den besonderen Charakter dieser Monarchie ermöglicht.
In gewissem Sinne war schon in der mittelalterlichen
Verfassung Deutschlands dem direkten Einflusse der sozialen auf
die innere politische Entwicklung vorgebeugt gewesen, oder
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        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 31
vielmehr: weil die soziale Entwicklung äußerst zersplittert in
tausend Autonomien verlaufen war, war sie nicht fähig ge⸗—
wesen, auf die obersten Kreise der politischen Gewalt stetig
und organisiert einzuwirken, und so hatte in dieser Zeit der
Treueid der Lehnsverfassung den einzelnen Untertan individuell
an die Krone gebunden, ohne daß zu seiner Sicherung vor
dieser Krone irgendwelche wahrhaft starke Organe aus dem
Lehnswesen heraus geschaffen gewesen wären; und erst die
Übergangsstaaten zur Neuzeit, die Territorien, erschienen in
den Ständen mit solchen, übrigens vom Standpunkte dieser
Betrachtungsweise aus gesehen auch noch unvollkommenen
Organen ausgestattet.
Es war ein Zusammenhang, an den die Entwicklung der
absoluten Monarchie anknüpfen konnte, wenn sie, zugleich einem
tiefsten Zuge des individualistischen Zeitalters entsprechend, das
Verhältnis der regierenden Gewalt zum Volke ohne jede Be—
rücksichtigung eines etwaigen Einflusses der sich abwandelnden
sozialen Entwicklung rein als das des Monarchen zu jedem
einzelnen Untertan auffaßte. Denn das war das Charakte⸗
ristische jeder Staatstheorie des 16. bis 18. Jahrhunderts wie
jeder Regierungspraxis derselben Zeiten. Es bedeutete natur—
lich die Verpersönlichung, die Individualisierung des Staats⸗
wesens auf den Herrscher, und somit, nach der Anschauung
unserer Zeit, Unfähigkeit zu eigentlicher Verfassungsbildung:
in der Tat hat es ja nicht einmal die besondere neue Form
des Christentums dieser Zeit wenigstens in ihrer speziell
deutschen Ausbildung, im Luthertum, zu einer eigentlichen Ver⸗
fassungsbildung gebracht.
Stellen wir uns aber auf den Standpunkt der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts, so ergab sich aus alledem eine
große Freiheit der aufgeklärten Monarchie, der von ferne
heranbrausenden neuen Entwicklung des Subjektivismus ent⸗
gegenzukommen. Sie konnte, so schien es, allen seinen
geistigen Forderungen gerecht werden, sie konnte sogar seine
primitiven altruistischen Neigungen aufnehmen: sie konnte ihm
folgen auf den Gebieten der Pflege der Kunst und des
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        32 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Geisteslebens, des Kultus und des Unterrichts, der sozialen
Fürsorge und der wirtschaftlichen Förderung. Nur eins ver—
mochte sie nicht. Sie konnte nicht die politischen Folgen jener
großen sozialen Veränderungen namentlich und zuerst im
Kreise des Bürgertums anerkennen und entwickeln helfen, auf
denen doch in vieler Hinsicht die Entfaltung eben des neuen
Geisteslebens beruhte: auf diesem Gebiete mußte sie schlecht⸗
hin konservativ sein, wollte sie nicht ihr ganzes System den
größten Veränderungen, ja der Vernichtung aussetzen. Und
insofern, als diese notgedrungene Stellungnahme sie doch auch
gegenüber den geistigen Folgeerscheinungen der sozialen Ent⸗
wicklung binden konnte, war sie auch diesen gegenüber zu einer
gewissen Zurückhaltung, wenn nicht gar zu einer bestimmten
Behinderung gleichsam innerlich verpflichtet.
Danach ist klar, daß es sich im Grunde um unversöhn⸗
liche Gegensätze handelte: der Staat des Individualismus
konnte niemals der Staat des Subjektivismus sein. Insofern
war es, unter der Voraussetzung des Absolutismus, eine
Utopie und, wenn man will, eine revolutionäre Außerung,
wenn Schiller Posa dem König Philipp zurufen ließ:

Sanftere
Jahrhunderte verdrängen Philipps Zeiten;
Sie bringen mildre Weisheit; Bürgerglück
Wird dann versöhnt mit Fürstengröße wandeln,
Der karge Staat mit seinen Kindern geizen,
Und die Notwendigkeit wird menschlich fsein.

Denn was hieß Bürgerglück im Sinne der neuen Zeit? Die
absolute Monarchie kannte nur die, wenn auch in mancher
Hinsicht abgewandelten Stände des Mittelalters; und diese
waren in ihrem menschlichen Dasein noch gebunden an spezi⸗
fischen Beruf und die diesen Berufen spezifisch zugrunde
liegenden Wirtschaftswerte: waren grundsätzlich Geburtsstände.
Der neue Bürger aber suchte und fand sein Glück in der
vollen Freiheit der Persönlichkeit, in der Abstreifung eben
dieser elementaren Bindungen mittelalterlicher Sozialberufe:
aus seinem sozialen Freiheitsbegriffe fiel jedes rechtlich
        <pb n="47" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 33

bestimmende Moment heraus: und damit eben die Handhabe
zu jener Summe von Vorschriften, Regeln und Rechssitten,
mit denen der Absolutismus die soziale Entwicklung in seinem
Sinne zu firieren und damit als Faktor politischer Betätigung
auszuscheiden gewohnt war. Wie konnle also unter diesen
Umständen Förderung reinen Bürgerglückes im umfassenden
Sinne des Wortes von einem Monarchen des 18. Jahr⸗
hunderts ohne revolutionären Hintergrund des Denkens ver⸗
langt werden?
Aber nicht in dieser fast kontradiktorisch zugespitzten Rein—
heit stießen die Gegensätze in der zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts aufeinander. Unendlich weit schien sich das Gebiet
der Übergänge zu dehnen; in der Förderung nicht so sehr
der wurzelhaften Erscheinungen wie schon der Blüten und
ersten Früchte des Subjektivismus reichten eben die nach per⸗
sönlicher Bedeutung wie Machtstellung ihrer Staaten ersten
Fürsten dem Subjektivismus die Hand: und es kann als sym⸗
bolisch in dieser Hinsicht betrachtet werden, daß Friedrich der
Große wie Joseph II. in ihrem persönlichen Leben vielfach von
bürgerlich einfacher Haltung gewesen sind.
Die Nation aber, das Publikum, war durchaus von dem
zuten Willen wie von der Fähigkeit dieser und vieler anderer
Fürsten, zu helfen, überzeugt. Mochte es auch manche
Despoten geben, immer wieder schlug doch der im tiefsten
monarchische Sinn der Nation durch. Als in Leipzig in den
sechziger Jahren eine Pantomime „Der von seinen Unter⸗
tanen getrennte Regent“ gegeben wurde, konnte ein Bericht⸗
erstatter den Inhalt mit folgenden Worten schildern: „Ich
entdeckte, wie sich, in Ansehung des Regenten, Unruhe, Mit⸗
leiden, Unzufriedenheit, Sehnsucht und andere Leidenschaften
in seiner Brust regten. Ich erblickte Unterthanen, welche
schmachtend demjenigen Tage entgegensahen, da sie ihren
Landesvater wieder bei sich erblicken und ihm mit einem freu⸗
digen Zuruf begegnen könnten,
Und was glaubte man nicht alles von den Fürsten
erwarten zu dürfen. Es ist noch wenig, wenn Gleim einmal
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="48" />
        34 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

meint: „Fürsten können alles Gute“; „bei den mehresten
Bürgern“, schreibt Salzmann, „ist Fürst und unser Herre
Gott einerlei.“ Und nicht bloß als eine causa remota, wie
schon vielfach eben den Herrgott, nein als in jeder Kleinigkeit
gleichsam allgegenwärtig wirksam dachte man den Fürsten; und
die „Polizei“, die innere Regierung der absoluten Monarchie,
leistete dem mit ihren bis ins kleinste gehenden Verordnungen
starken Vorschub: in sterreich ist z. B. durch die am 8. Januar
1746 publizierte Wiener „Fasching- oder Ballordnung“ genau
festgesetzt worden, wer im Ballhause oder in der Mehlgrube
mit oder ohne Maske tanzen, und zu welcher Zeit er so
tanzen dürfe. Das ist der Zustand, der das Wort „erlaubt“
zu einem Lieblingsworte auch noch der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts machte; man schwelgte in „erlaubten“
Freuden, erging sich in „erlaubten“ Festen. Doch nicht
minder glaubte man die Fürsten im Größten mächtig. So hat
Häberlin in seinem „Staatsrecht“ (1798) in uns nicht alsbald
verständlicher Richtung äußern können: „Würden erst unsere
Fürsten unterdrückt, so würde auch der deutsche Bürger wie
weiland der französische behandelt werden. und dann wäre die
Revolution unvermeidlich.“
Glaube an die Macht und Vertrauen zu dem Amte der
Fürsten führten nun dazu, jegliches Anliegen an erster Stelle
gern den Fürsten vorzutragen. So wendete sich z. B. die Presse
der Zeit mit ihren Beschwerden und Wünschen nicht so sehr
an die öffentliche Meinung oder an die Stände, als an die
Fürsten und ihre Umgebung; und wie grenzenlos und naiv
das damit bezeugte Vertrauen war, ergibt vielleicht nichts besser,
als ein Artikel der „Berliner Monatsschrift“ vom Jahre 1787
mit der Aufschrift „Ein neuer Weg zur Unsterblichkeit für
Fürsten“, in dem die Fürsten angeregt wurden, ihre Völker
durch Erziehung zur Selbstregierung zur Republik vor—
zubereiten, danach vom Thron zu steigen und die Einführung
der republikanischen Verfassung zu verkündigen. Dabei war
dies alles nicht etwa bloß Stimmung und Gefühl der Un—
mündigen. Lessing hat im „Nathan“ den konfessionellen
        <pb n="49" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 35

Absolutismus angegriffen und in der „Emilia Galotti“ den
höfischen gegeißelt; dem aufgeklärten aber hat er in „Minna
von Barnhelm“ huldigend ein Denkmal gesetzt. Klopstock
haßte Friedrich den Großen als Französling; Joseph II.
widmete er 1769 seine „Hermannsschlacht“. Herder forderte
1778 Joseph II. auf, den Deutschen ein deutsches Vaterland,
ein Gesetz, eine schöne Sprache und eine redliche Religion zu
geben und deutsche Sitte und Wissenschaft mit der Väter
Kraft zurückzuführen. Von den geistigen Großen der Zeit hat
erst Schiller den Absolutismus schlechthin verworfen. Und aus
der Zahl der wichtigeren politis chen Theoretiker entfernten sich von
der Grundlage des aufgeklärten Despotismus eigentlich nur
Möser, insofern er rückwärts schauend für die deutschen Stände
schwärmte, und Iselin, der mit dem Blicke auf die Zukunft
für die Schweiz die. Grundzüge der modernen Repräsentativ—
demokratie entwarf und die Lehre von der Teilung der Ge—
walten predigte.
Unter all diesen Umständen war offenbar die reichste Ge⸗
legenheit zu friedlichem Übergange von den Zeiten des Abso—
lutismus in die eines neuen Staatslebens eröffnet, wenn die
Fürsten gegenüber dem Geiste des Frühsubjektivismus und der
späten Aufklärung auch nur einiges Entgegenkommen zeigten.
Und da ist nun entscheidend, daß dies Entgegenkommen eben
bei den führenden Fürsten, Friedrich dem Großen und Joseph II.
stark genug, ja bei Joseph, vom Standpunkte des Absolutismus
aus betrachtet, allzu ftark vorhanden war.
Die Staatsanschauung Friedrichs des Großen war aller—
dings noch in einem rein intellektualistisch- individualistischen
Naturrecht verankert und hat diesen Grund prinzipiell niemals
verlassen. Wies sie dabei gleichwohl von voruherein in der
Auffassung der fürstlichen Stellung ethische Momente auf, so
wurde das ihrer Ableitung aus der speziellen Entwicklung des
deutschen Naturrechts verdankt, neben dem wohl nur nog die

Vugl. dazu wie zu dem Vorhergehenden schon Band VI, 1.2,
S. 400 or.
        <pb n="50" />
        36 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Antike und einige französische Sondereinflüsse, insbesondere der
des Téléͤmaque, gewirkt haben.
Schon Pufendorf hatte die moralische Betrachtungsweise,
die dem deutschen patriarchalischen Absolutismus eigen war,
mit der Lehre vom Urvertrage zu verschmelzen gesucht. Aber
erst bei Thomasius zeigte sich die Verbindung, unter Über—⸗
wiegen der moralischen Seite, vollzogen: so daß die Staats⸗
theorie bei ihm der Hauptsache nach als eine Pflichtenlehre
des Menschen als Gliedes der Gesellschaft, und zwar des
Untertanen und des Herrschers erschien. Dabei war aber
schon in seiner Lehre das einigende Element nicht ein eigent⸗
lich triebmäßig altruistisches, Vaterlandsliebe etwa oder Staats⸗
gefühl, fondern, korrekt individualistisch, ein intellektuelles: die
„vernünftige Liebe“ der Menschen zueinander. Es war eine
Auffassung, deren Einzelheiten dann Wolff zu einem System
ausbauen konnte, ohne daß ihn seine Abhängigkeit von der
Ethik Leibnizens daran gehindert hätte; denn auch diese Ethik
kannte noch keinen Altruismus und demgemäß kein Gemein⸗
schaftsgefühl, keine wirkende sozialpsychische Kraft, keine mora—
lischen Werte der menschheitlichen Entwicklung und also auch
keine Philosophie der Geschichte: auch ihr Prinzip war noch
das Vollkommenheitsideal der eigenen Person in der Glück—
seligkeit. Von diesem Standpunkte aus hat dann Wolff die
Naturrechtslehre in eine volle Pflichtenlehre der menschlichen
Gesellschaft umgebaut; klein und kleinlich, ohne Schwung: aber
um so eindringlicher für die Zeitgenossen.
Friedrichs früheste Anschauungen erscheinen von dieser
Lehre getragen. So hielt er wohl an der Vertragstheorie des
Naturrechts fest. Aber viel wichtiger war ihm, daß der
Herrscher der gerechteste der Menschen sein müsse, um sie zu
beherrschen, der beste, um ihr Vater zu sein, der menschlichste,
um mit ihrem Unglück Mitleid zu haben und sie zu erquicken,
der kräftigste, um sie gegen ihre Feinde zu verteidigen, und
der weiseste, um sie nicht in verderbliche Kriege zu verstricken.
Und weiter erschien ihm, wie denn schon bei Wolff die aus—
wärtigen Pflichten des Fürsten sehr zurücktraten, als erster
        <pb n="51" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 37

Beruf des Herrschers der des Richters; und von den anderen
fürstlichen Eigenschaften ergaben sich ihm als die weitaus
wichtigsten die der abgeklärten Menschlichkeit: Tugendhaftig⸗
keit, Güte, Weisheit; während die spezifischen Eigenschaften
des Tatmenschen: Scharfblick, Energie, Kühnheit, im Hinter⸗
grunde blieben. Für die Gerechtigkeit aber empfand er als
fundamental jenen mit jeder intellektualistischen Moral besonders
leicht verträglichen Spruch des Neuen Testamentes: „Tut den
andern nicht, was ihr nicht wollt, daß sie euch tun“: eben aus
ihm hat er die Pflichten des Einzelnen gegen sich und die
Gesellschaft abgeleitet.
Von dieser Grundlage aus, die an sich nie ganz ver—
schwand, verschob sich aber Friedrichs Staatsanschauung im
Laufe der Jahre immerhin nicht unbeträchtlich. Und faßt man
die letzte Phase dieser Wandlungen ins Auge, so ergibt sich,
daß sie auf wichtige Zugeständnisse an die neue subiektivistische
Kultur hinausläuft.
Der Begriff, von dem der König nunmehr ausgeht, ist
der in vielem Betracht neue, wie wir wissen!, erst seit den
sechziger Jahren klarer ausgebildete der Vaterlandsliebe; ganz
in den Mittelpunkt stellt ihn der König in seinem letzten,
abschließenden Werke staatsrechtlichen Charakters, den „Lettres
zur l'amour de la patrie“ vom Jahre 1779. Hier führt er
aus: der Staat sei kein willkürliches Erzeugnis der Vernunft,
ein „ens per se“, sondern eine tatsächliche Vielheit von
Menschen, deren Bedürfnisse und Charakter nicht durch bloße
Addition der Kräfte der Einzelnen gewonnen werden könnten.
Denn diese Vielheit besitze ebenso, wie jeder Einzelne, ein be⸗
sonderes Interesse an ihrem Wohlergehen und das Streben,
glücklich zu sein. So entstehe denn ein bien genéral
als Gegenstück zum intéreêt personnel: und es sei ungleich
umfangreicher, bedeutender, wertvoller als dieses, denn dem
Einzelnen könne nur Heil widerfahren, wenn es dem Ganzen
gut gehe. Darum müsse bei dem Einzelnen neben den

S. oben S. 27 ff.
        <pb n="52" />
        38 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Egoismus noch ein gesunder Altruismus treten; und eben er
sei das Wesentliche des Staatsvertrags der naturrechtlichen
Theorie. „Der Gesellschaftsvertrag .. ist im Grunde ein
stillschweigendes Übereinkommen aller Bürger derselben Herr—
schaft, das sie verpflichtet, dem generellen Wohl der Gemein—⸗
schaft mit gleichem Eifer zu dienen.“ Welche fast mehr als
halb subjektivistische Umdeutung der alten Vertragslehre! Der
Pact social beginnt den, Charakter einer „regulativen Idee“
im Sinne Kants anzunehmen. Da genügt denn für den
Einzelnen freilich nicht mehr ein peinlicher, aber tatenloser
Gehorsam; selber ist der Mann, heißt es jetzt, und mit frischem
Zugreifen spontaner Art ist das Wohl des Ganzen von jedem
Einzelnen in selbstloser Arbeit zu fördern. Vaterlandsliebe aber
ist das Gefühl dieser Pflicht.
Man darf wohl sagen, daß dies bereits subjektivistische
Anschauungen in nur fadenscheinig verhüllendem individua—
listischem Gewande seien. Indes in der Prarxis dachte Friedrich
den Fürsten doch immer noch als den geborenen, privilegierten,
wenn nicht monopolistischen Förderer aller staatlichen Arbeit;
als Mitarbeiter nur — aber doch schon als Arbeiter — er—
schienen ihm die Untertanen. Und dementsprechend behielt er
sich zwar durchaus die Führung vor, erkannte aber immerhin
schon in seinem Alter eine gemeinsame Betätigung aller am
Vaterlande an und betrachtete öffentliche Tätigkeit auch im
einzelnen als ein dichtverschlungenes Gewebe von Verpflich⸗
tungen, von pflichtgemäßem Denken und Handeln aller.
Dabei galt ihm nun — wir werden sehen ganz in Über—
einstimmung mit einem Grundzuge der nationalen Entwick—
lung! — als erste Aufgabe die nationale Erziehung, speziell
die Durchbildung jedes Einzelnen zu staatlich-sittlichem Handeln.
Und insofern wurden ihm seit Ende der sechziger Jahre
die Erziehungsprobleme von Wichtigkeit; Ende 1769 war
seine „Lettre sur l'édueation“ fertiggestellt; Anfang 1771

Val. unten Abschnitt III.
        <pb n="53" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 39

erschien der „Dialogus de morale à l'usage de la jeune
noblesse“,
Hinter den Erziehungsfragen aber tauchte dem Könige
auch schon das Problem des neuen Staates auf. Und er fand
ihn in einer zum Gesetzesstaate gemäßigten Monarchie. „Die
guten Monarchien, deren Verwaltung mild und weise ist,
stellen heute eine Regierungsform dar, die mehr von der
Oligarchie als vom Despotismus hat: es ist das Gesetz allein,
das herrscht.“ Freilich hatte sich Friedrich damit noch keines—
wegs schon der Weisheit des greisen Goethe genähert, die auf
die Frage: „Welche Regierung die beste sei?“ die Antwort
gab: „Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren.“ In
seiner altgewohnten, mehr moralischen als juristischen oder gar
öffentlich-rechtlichen Betrachtungsweise hielt Friedrich, zugleich
jahrzehntelanger Praxis treu bleibend, stillschweigend am
Absolutismus als der Grundlage des Staates fest; und
darum gelangte er zu keinerlei Forderungen von Institutionen
oder gar einer Volksvertretung, die dem in seinen Funda⸗
menten vorgeahnten neuen Zustande zu verfassungsmäßigem
Ausdrucke hätte verhelfen können. Nicht einmal einen durch—
aus legitimen und darum ständigen Einfluß der öffentlichen
Meinung auf die Regierung war er anzuerkennen bereit, so
mild auch die Zensur im allgemeinen unter ihm gehandhabt
worden ist.
So nahm der König wohl ahnungsvoll eine neue Kon⸗
zeption des Staates wahr und ließ sie in seinem alternden
Denken sogar über die Grenzen des ihm möglich Erscheinenden
aufsteigen; nie aber würde er sie verwirklicht haben. Und
fern war er doch auch in seiner bloßen Anschauung noch den
grundsätzlich neuen Fassungen eines Kant oder gar eines
Rousseau. Er verfluchte die „Paradoxien und den zynischen
Ton“ des Genfer Denkers, wenn er ihm auch in seinem
Neuenburger Lande gastfreundlichen Schutz gewährt hat. Und

Genaueres über Friedrichs Erziehungsgrundfätze s. unten in Ab—
schnitt III.
        <pb n="54" />
        —

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Kant würde er nicht minder abgelehnt haben. Denn Kant
war der Urvertrag eine „bloße Idee der Vernunft“; und das
öffentliche Wohl erschien ihm nicht aus der sorgsamen. Pflege
von Gesetzen hervorgehend, die ein Einziger gäbe, sondern aus
der Errichtung einer bürgerlichen Verfassung, „die jedermann
seine Freiheit durch Gesetze sichert“, und das heißt aus einer
freien subjektivistischen Durchbildung des Rechtstaats.
Friedrich hat sich zu diesem Ideale nur in den nicht
seltenen staatsrechtlichen Träumereien erhoben, deren seine
vorurteilsfreie Seele fähig war; und da mochte er wohl schon
in jungen Jahren einmal ausrufen: „Le comble de la gloire
serait de rendre la liberte à un peuple après l'avoir
84uvée!“

Kein Zweifel aber bleibt, daß auch seine praktisch be—
grenzten Auffassungen dem neuen Geistesleben innerhalb des
Beringes der absoluten Monarchie einen weiten Spielraum
sozialen und politischen Denkens eröffneten. Und nicht bloß
für Preußen! Denn schon 1775 konnte Voltaire die Be—
obachtung machen, daß Friedrich ganz allgemein der Lehr—
meister der europäischen Fürsten geworden sei. Und ein
harter Lehrmeister voll beißender Kritik und bitterer Sar—
kasmen: „Ridendo stimulat reges“ schlug ein Zeitgenosse
als passende Inschrift auf eine Denkmünze des Königs vor.
Von dieser Erziehung aber haben doch vor allem die deutschen
Fürsten Nutzen gehabt; schon das Beispiel selbst wirkte hier
auf Laien- wir Kirchenfürsten, auf Katholiken wie Protestanten,
wie ein Jahrhundert später das Beispiel Kaiser Wilbelms J.
gewirkt hat.
So war denn der Plan offen für politische Vorschläge;
das Turnier konnte beginnen. Aber wie sollten die über—
strömenden Herzen und Geister der sechziger bis achtziger
Jahre diese Vorschläge praktisch gestalten, wo den Horizont
ihrer materiellen Begrenzung finden? Chaotisch gärte es nicht
bloß in der Literatur; es sind Zeiten auch neuer wissenschaft⸗
licher Anfänge, neuer sittlicher und religiöser Sehnsucht. Noch
war die deutsche Kultur nach einem treffenden Vergleiche
        <pb n="55" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 41

Herders jener sagenhafte Paradiesvogel, der, ohne Füße, nur
leben kann, indem er sich stets in der Höhe ätherischer Lüfte
hält. Und so gab es nichts so Abgelegenes, das nicht von
politischen Vorschlägen berüuhrt worden wäre; selbst von der
Notwendigkeit einer alsbald energisch zu entwickelnden Kolonial⸗
politik hat man gesprochen. Und so bestand nichts so Nahe—
liegendes, das man nicht mit den wunderlichsten Projekten zu
—
begann diese Literatur praktisch sein sollender Vorschläge, und
noch den schönsten, abgerundetsten und bezeichnendsten der
späteren hat ihr Urheber in richtiger Erkenntnis der all—
gemeinen Lage den Titel „Patriotische Phantasien“ ge—
geben.

Da war es denn gut, wenn wenigstens ein großes poli—
tisches Ereignis vorübergehend die Blicke zur Erde lenkte.
Und wieder war hier Friedrich der Große der Führer. Der
Siebenjährige Krieg steht vor den goldenen Tagen unserer
Literatur, aber auch unserer politischen Erhebung, wie die
Perserkriege vor dem Zeitalter des Phidias; und den Zeit—
genossen erschien es als sinngemäß, wenn Abbt in seiner Ab—
handlung „Vom Tode fürs Vaterland“ (1761), einem der schönen
Zeugnisse der gehobenen Stimmung dieser Tage, die gefallenen
Helden des Krieges mit Epaminondas heiliger Thermovylen⸗
schar verglich.
Was aber von dieser Stimmung dauernd blieb, war doch
nur ein gewisser Ernst der tatsächlichen, der staatlichen, der
territorialen Begrenzung. Und mit ihm die Besinnung auf
das Eigne, die Sammlung, ein Glücksgefühl erprobter Kraft,
der Vorsatz, etwas sein zu wollen auf dieser Erde. Es war
ein Gefühl, das auch über die preußischen Grenzen hinweg
weithin durchdrang. Es war eine Gesinnung, die sich in
manchem tüchtig regierten Territorium, zunächst auf Grund der
eigenen Entwicklung, in wenn auch abgewandelten Formen
wiederfand. Und schließlich schlugen all diese Einzelpatriotismen
zur wärmenden Flamme einer deutschen Vaterlandsliebe zu—
        <pb n="56" />
        2 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

sammen!. Es war der Punkt, in dem sie mit den vagen
altruistischen Trieben der neuen Kultur des Subjektivismus,
mit den erweiterten Freundschafts- und Gesellschaftsgefühlen
einer schon bestehenden Entwicklung zusammentrafen: und so
mit ihnen die breite Grundlage von Interessen zu bilden be—
gannen, die schließlich Lessings Wort zu schanden machten,
daß die Liebe zum Vaterlande höchstens eine heroische Schwach⸗
heit sei.
Unmittelbar freilich hat der Siebenjährige Krieg keinerlei
politische Literatur hervorgebracht. Was der Soldat sang,
war noch nicht die Liebe zum Vaterland, sondern zum Metier;
wie einz monarchischer Landsknechtssinn zieht es durch seine
Lieder. Und auch die literarische Dichtung stand politischen
Instinkten noch fern. Ramler preist Friedrich in den hohlen
Aolsharfentönen antiker Oden; Ewald von Kleist, der
sentimentale Dichter des Frühlings und doch preußischer
Offizier, kennt nur die Heldengröße des Königs; selbst ein
eigentlich nationaler Sinn fehlt noch seinem in vulgärer Auf—
klärung befangenen Denken. Aber auch Gleim kommt nicht
über einen inhaltslosen Patriotismus hinaus. Gewiß richten
sich die Gedanken seiner „Grenadiere“ auf Gott und Vater—
land. Doch von eigentlich staatlichem Denken ist in ihnen
noch keine Spur zu entdecken. Des Dichters Ideal ist im
Grunde ein weichlicher Friedenszustand im schlaffen Leben der
Anakreontik, und Friedrich wird ihm zum sentimentalen
Herrscher:

Williger war nie ein Feind,
Feinden zu verzeihn;
Schneller nie ein Menschenfreund,
Ausgesöhnt zu sein.

Hellere und schärfere Töne schlägt erst nach dem Frieden
der Ulmer Abbt an, der ganz zum Preußen geworden war.
Voll feurigen Gefühls, in mancher Hinsicht ein nervöser Sohn
der Empfindsamkeit und doch wiederum den Berliner Auf—

Val. dazu z. B. Bd. VIII, 2, S. 426.
        <pb n="57" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 43

klärern nahestehend, eine Übergangsnatur wie der im übrigen
ungleich festere Möser, stellt er den Begriff der Vaterlands⸗
liebe in den Mittelpunkt konkreterer Betrachtungen, als sie die
empfindsame Dichtung seit Klopstock gepflogen hatte. Und diese
Betrachtungen ergeben sich ihm als unmittelbares Erzeugnis
des großen Krieges: Patriotismus heißt ihm an erster Stelle
loyale Kampfesfolge gegenüber einem großen Herrscher, und
dann freiwillige, begeisterte Folge gegenüber einem Könige
überhaupt, der nicht mehr bloß die „Seele vieler Körper“,
sondern die „Seele der Seelen“ sein will.
Aber lag in diesem Patriotismus nicht etwas von dem
Strohfeuer der Empfindung, dem man bei Abbt so oft be⸗
gegnet? Verging seine Flamme nicht mit dem Verblassen der
großen Erinnerungen des Krieges? Schon in Abbts Schrift „Vom
Verdienste“ (1765) fehlt die metallene Klarheit, und bürgerliche
Ideale wirtschaftlichen und geistigen, nicht dagegen eigentlich
politischen Fortschrittes walten vor. Und so blieb es denn
im ganzen dabei: völlig elementar sollte sich in Deutschland poli⸗
tischer Sinn, in kleinen und kleinsten Anfängen, langsam, freilich
auch um so stetiger aus den Nebeln bloßer Ideen, die über
den realen politischen Gebilden lagerten, hervorgestalten.
Anfänge, in denen schon subjektivistische Motive, wie wir
sie früher kennen gelernt haben, die aufklärerischen stark über—
wiegen, führen hier nach Württemberg und Westfalen. In
Württemberg kam ein politisches Leben im Anschlusse an die
Kämpfe der Stände gegen den Despotismus des Herzogs
Karl Eugen zu früher Blüte. Dichter gaben hier zunächst der
allgemeinen Anteilnahme des Volkes Nahrung und Ausdruck:
so am frühesten (schon 1751) der Tübinger Oberamtmann
Huber, dann Hartmann in seinen „Jahresfeiern“, die die poli—
tischen Ereignisse der ersten drei Jahre nach dem Erbvergleich
von 1770 behandeln. Daneben lief eine Literatur zahl—⸗
reicher Flugschriften her und wurde ein höheres geistiges
Niveau der partikularen Kämpfe durch eifrige Lektüre der
Schriften des jüngeren Moser, der Abhandlung „Etwas vom
deutschen Nationalgeiste“ (1765), des Büchleins „Was ist gut
        <pb n="58" />
        Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

kaiserlich und nicht gut kaiserlich?“ (1756) und der „Patrio⸗
tischen Briefe“ (1767), gewonnen. Im Jahre 1774 aber
erhielt dann Schwaben in Schubarts „Deutscher Chronik“ ein
volitisches Journal von ungewöhnlicher Bedeutung, und ein
erster Höhepunkt der deutschen Publizistik neben den etwa
gleichzeitigen in Berlin, Göttingen und Balden bei Nördlingen
(Weckherlin) war damit erreicht. Ganz anders verlief die Ent⸗
wicklung in Westfalen. Sie war hier an den Namen
Mösers geknüpft, und ihr besonderer Charakter beruhte auf
der Tatsache, die wir bald noch genauer zu verfolgen haben
werden!, daß Nordwestdeutschland, insbesondere das Uferland
des Niederrheins auch im weiteren Sinne sich einer be—
sonders fortgeschrittenen wirtschaftlichen und sozialen Ent—
wicklung erfreute. Das erlaubte Möser in dem „Osnabrücker
Intelligenzblatt“ (1766—1782) eine große Anzahl von Vor⸗
schlägen zu wirtschaftlicher, sozialer und auch politischer Hebung
zu veröffentlichen, deren konkrete Fassung, freilich auch der
versönlichen Regierungsstellung des Verfassers mit verdankt,
weit über den Durchschnitt des Inhaltes und der Form sonstiger
Intelligenzblätter hinausführte.
Im allgemeinen aber begann die lebendige Beteiligung
der späteren, mit subjektivistischen Elementen schon gemischten
Aufklärung an der Politik mit einem Eindringen in den
untersten Kreis dieser überhaupt: mit den Problemen wirt—
schaftlicher Fürsorge. Und da war es wiederum, entsprechend
dem Charakter des nationalen Wirtschaftslebens der Zeit, ganz
an erster Stelle die Landwirtschaft, der man zu helfen bestrebt
war. Als Organe dieser Hilfe entstanden vielfach, im Sinne
fast einer Ergänzung zu der fürstlichen Merkantilpolitik und
insofern auch als Gegensatz gegen sie, zunächst landwirtschaft—
liche Gesellschaften: so 1763 in Thüringen, 1764 in Leipzig
und Celle, 1765 in Ansbach, seit 1767 in Wien, Prag, Graz,
Laibach, Linz, Brünn, Klagenfurt, seit 1770 in Breslau,
Potsdam und Hamm, späterer Gründungen nicht zu ge—

1S, unten S. 70ff.
        <pb n="59" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 45

denken: es ist die erste Reihe jener Gruündungen freier Ver—
eine, die, gegenüber den korporativ gebundenen Genossen—
schaften des Mittelalters, eine so charakteristische Erscheinung
des subjektivistischen Seelenlebens bilden. Sehr bald aber
trat diesen Gesellschaften auch eine ausgedehnte landwirtschaft—
liche Fachliteratur zur Seite und überschwemmte mit ihren Be—⸗
lehrungen namentlich die Wochenschriften, ja hat sich eine eigene
periodische Literatur geschaffen. Da handelte es sich anfangs
wesentlich nur um Technologie, Landbestellung, Gartenbau; bald
aber blühten auch auf Gegenseitigkeit gegründete Einrichtungen
und deren Diskussion empor: Brandassekuranzen, Versicherungen
überhaupt: bis nicht wenige dieser Gesellschaften und Vereine
unter Beitritt von Nichtfachleuten geradezu philanthropischen
Tharakter annahmen.
Inzwischen aber hatten sich auch schon Vereine sozialer
Fürsorge überhaupt entwickelt, so besonders zur Beseitigung
des Bettels und zur Beschäftigung und Erziehung der Armen:
mehr als ein weites Gebiet hatte sich erschlossen, auf dem
fozialer Altruismus und praktisch erfahrene Opferbereitschaft
groß wurden: die Grundlagen aller Selbstverwaltung und
durch die Selbstverwaltung hindurch aller wahrhaft staatlich—
politischen Fähigkeiten und Rechte waren gelegt.
In diesem Augenblicke mußten nun auch wirklich politische
Bestrebungen beginnen. Dennoch ist für sie bezeichnend, daß
sie im heutigen engeren Deutschland erst in den siebziger
Jahren des 18. Jahrhunderts auftauchten, sich zunächst auf
Popularisierungsbestrebungen vornehmlich der Moralphilosophie
und der Wissenschaften überhaupt, diese praktisch gefaßt, er—
streckten und fruher nur auf dem Boden alter deutscher poli—
tischer Selbständigkeit, in der Schweiz, Fuß faßten. Hier war es
die 1744 in Zürich gegründete „Wachsende Gesellschaft“, dann
wohl auch die „Helvetische Gesellschaft', eine Gründung von
Hirzel und Iselin, die Bahn brachen; charakteristisch trat ihr
Wesen hervor in Iselins Schrift „Über die Gesetzgebung“
1758) und in von Zimmermanns Schrift „Vom Nationalstolz“,
bon denen die letztere eine weite Verbreitung auch über die
        <pb n="60" />
        46 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Schweiz hinaus erlebte; daneben gehört auch Lavater mit
seinen „Schweizerliedern“ und seiner freimütigen Publizistik in
diesen Zusammenhang.
Auf engerem deutschem Boden erblühten verwandte, aber
um vieles rationalistischere und darum altmodischere Be⸗
strebungen zuerst in Berlin. Hier brach der Kreis der
Popularphilosophen, Mendelssohn, Nicolai und Genossen, der
Publizistik in diesem Sinne Bahn; der „Berliner Zuschauer“
fing seit 1769 an, „Gespräche über die jetzigen Zustände“ zu
bringen, nachdem die „Allgemeine Bibliothek“ schon 17685 die
Bekämpfung von Schwärmerei, Intoleranz, Jesuitismus und
Priesterherrschaft begonnen hatte. Und gleichzeitig mit diesen
noch sehr niedrig und zu scharf gefaßten Zielen begann sich,
zunächst von Berlin her, unter regster persönlicher Teilnahme
vor allem Nicolais, eine immer mehr anschwellende Reise—
—E
breiten, die konkret sehen lehrte und zum ersten Male die
einzelnen, so verschiedenen Landesteile sich innerlich etwas näher
brachte. Von Nicolai gehören hierher eine Beschreibung
Berlins vom Jahre 1779 — wie denn neben die Reiseliteratur
an vielen Orten eine Lokalführer- und bald Pamphletenliteratur
trat — und die „Beschreibung einer Reise durch Deutschland
und die Schweiz“, die seit 1783 erschien, einem Jahre, in
welchem die preußische Hauptstadt in der „Berlinischen Monats⸗
schrift“ dann endlich auch ein Aufklärungsjournal erhielt, das
faft ausschließlich praktische Ziele verfolgte.
Das Hauptquartier der ganzen politischen Bewegung dieser
Zeiten aber war inzwischen längst Göttingen geworden, wo die
1734 gegründete Universität sich unter englischem Einflusse
von Anbeginn von modernen Strömungen tragen ließ und
einer praktischen Betätigung der Wissenschaften zuneigte. Hier
nahmen schon Gatterers „Allgemeine historische Bibliothek“
(1767 - 71) wie sein „Historisches Journal“ (1772 -81) zu
dem amerikanischen Unabhängigkeitskriege, der die Zeit in
hohem Grade beschäftigte, selbständig politische Stellung, wie
das wenigstens vorübergehend auch Lichtenbergs und Forsters
        <pb n="61" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 47

„Göttingisches Magazin der Wissenschaften und der Literatur“
tat. Aber inzwischen hatte vor allem Schlözer bereits den
vollen Übergang vom wissenschaftlich kritischen oder belehrenden
zum vorwiegend politischen Journal vollzogen; und sein
„Briefwechsel meist historischen und politischen Inhalts“, der
seit 1776 erschien, wie seine „Staatsanzeigen“ (178393)
bezeichnen den eigentlichen Höhepunkt der Entwicklung. In
Tausenden von Exemplaren wurden sie durch ganz Deutsch⸗
land hin gelesen; und namentlich die „Staatsanzeigen“, von
dem Herausgeber sorgsam in ganz bestimmter, folgerichtig fest⸗
zehaltener Richtung redigiert, wurden zu einer wirklichen
politischen Macht. „Was wird wohl Schlözer dazu sagen?“
pflegte Maria Theresia bei bedenklichen Maßregeln im Ge—
heimen Rate zu äußern; und Joseph II. hat die Schlözerschen
Hefte nicht einen Tag auf seinem Schreibpulte missen wollen.
Dennoch bezeichnet es erst die ganze Fruchtbarkeit der
Bewegung, daß neben Berlin und Göttingen im Norden und
neben Württemberg im Süden sich selbst in dem geistig damals
so armen Bayern noch ein weiteres Zentrum publizistischer
Tätigkeit entwickelte. Hier begann Weckherlin seine politische
Schriftstellerei 1778 mit dem „Felleisen“ und gab dann 1779
bis 1784 die „Chronologen“ und 1784 bis 1785 das „Graue
Ungeheuer“, seine beiden einflußreichsten Blätter, heraus, um
hnen bis 1792 noch die „Hyperboreischen Briefe“, die
„Paragraphen“ und die „Ansbachischen Blätter“ folgen zu
lassen.

Neben diesen hervorstechendsten Orten der Publizistik aber
hestanden noch zahlreiche andere; was zwischen 1770 und 1790
entstand, war in der Tat eine erste allgemeinere politische
Presse, der bis zu einem gewissen Grade auch schon ein
ournalistischer Beruf entsprach: man kann etwa ein halbes
Tausend Blätter rechnen, von denen mindestens etwa dreißig
dis vierzig als rein politisch gelten konnten und im Laufe
erst der beiden genannten Jahrzehnte entstanden waren; da⸗
neben gab es noch ebensoviel wichtigere Wochen- und
Intelligenzblätter, ebensoviel Zeitschriften vermischten Inhalts
        <pb n="62" />
        18 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

mit regelmäßigen politischen Artikeln, und etwa fünfzig politisch
vornehmlich nur referierende Zeitungen.
Was aber waren nun die reifsten und wesentlichsten Forde—
rungen der durch diese Presse vertretenen öffentlichen Meinung?
Auch jetzt noch darf man sich die öffentliche Meinung
gerade in den wichtigsten und allgemeinsten Fragen keineswegs
schon geklärt vorstellen. Im Gegenteil: deutlich zeigt sie noch
alle Spuren des Übergangs von dem fundamentalen Denken
eines Zeitalters zu dem eines anderen.
Darin freilich waren sich alle einig, daß es an erster
Stelle auf das Schicksal der Einzelperson im Staate an—
komme; hier trafen der Individualismus in seiner bloßen
Schätzung der Einzelperson und der frühe Subjektivismus in
seinem nächsten Bedürfnis der Emanzipation des Einzelnen
trotz der Anerkennung schon eines sozialpsychischen Hinter—
zrundes noch miteinander zusammen. Nur daß die Bedeutung
der Einzelperson doch zusehends mehr subjektivistisch gefaßt
wurde. So war man z. B. einerseits echt individualistisch
noch vielfach überzeugt, daß der Tod fürs Vaterland sittlich
nicht gebilligt werden dürfe und am wenigsten aus irgendeiner
Auffassung des Staatslebens als Pflicht resultieren könne;
anderseits aber kannte man doch schon und erlebte in sich
steigend das Gefühl der Vaterlandsliebe und prägte es zu der
Vorstellung einer besonderen, subjektiv heldenmäßigen Hingabe
an dieses Vaterland aus, die selbst bis zur Aufopferung im
Tode zu führen vermöge. Und so erkannte man denn als
politische Tugend, einen echt rationalistischen Begriff, immerhin
bereits jenen ständig mehr altruistisch gewandten Patriotismus an:
eine Wandlung, in deren Verlauf das Wort , patriotisch“, z. B. in
dem weitverbreiteten Titel der sogenannten „Patriotischen Ge—
iellschaften“, fast den Begriff „gemeinnützig“ im sozialen Sinne
annahm — wie es denn Weckherlin in seiner praktischen Durch⸗
bildung mit dem Ausdruck „bürgerlicher Sittenkurs“ umschrieben
hat. So faßte man weiter als letztes staatliches Ziel wohl
noch die Glückseligkeit des Einzelnen ins Auge, sah sie aber
gewährleistet doch nur noch in der Glückseligkeit des Ganzen.
        <pb n="63" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 49

Und so war in Summa die Staatsanschauung freilich noch ganz
moralisch bedingt; aber die Voraussetzungen ihrer Verwirk—
lichung fielen mit dem praktischen Wohl der Menschheit zu—⸗
sammen.
Ein Moment, das auch insofern von hoher Bedeutung
war, als es den theoretischen Kosmopolitismus der ratio—
nalistischen Zeiten nicht nur beizubehalten gestattete, sondern
zugleich im höchsten Grade belebte. Und wie unterschied sich
dadurch doch das warme Menschheitsgefühl schon der achtziger,
noch mehr der neunziger Jahre von dem kosmopolitischen
Stoizismus noch der eigentlichen Aufklärung! Jetzt erst
nahten die Zeiten des „Liedes an die Freude“: „Seid
umschlungen, Millionen!“ Und in einer völlig neuen Ge—
schichtsauffassung und einem neuen Völkerrecht, in einem wirk—
lichen Menschheitsinteresse im ganzen, auf engerem Gebiete
einem freudigen Gefühle der Solidarität aller mittel- und
westeuropäischen Kultur wirkte sich die neue Empfindung aus.
Dabei lag es in der Natur der Dinge, daß sich die prak—
tische Betätigung dieser neuen Gefühle doch wesentlich dem
Staatsinnern zuwandte; denn für die internationalen Be—
ziehungen kannte man nur ein quietistisches Ideal, den Frieden.
Indem man aber nach außen hin jedem Gefühle der Macht—
volitik, wie es die jüngsten Menschenalter geprägt haben, noch
gänzlich fernblieb, ging man auch im Innern nicht davon
aus, in den politischen Beziehungen an erster Stelle Macht⸗
heziehungen zu sehen. Es ist jenes wichtige Stimmungs⸗
noment, das man scharf ins Auge fassen muß, will man die
Stellung dieser Übergangszeit zu allen eigentlichen Verfassungs⸗
fragen, vornehmlich auch zu jenem Problem der Teilung der
Gewalten verstehen, das spätere Geschlechter so stark bewegt
haben. Auf diesem Gebiete war die Lage nicht die, daß man
sich diese Fragen bewußt ferngehalten hätte; nein: man war
noch gar nicht in der Verfassung, sie aufzuwerfen. Denn
noch nicht das Wohl der Gesellschaft als Ganzes unter
aktuellem, aber begrenztem Dasein des Einzelnen galt als
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="64" />
        30 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Ziel des Staates, sondern es gaben noch ebensosehr Anfangseigenheiten
 eines unentwickelten Subjektivismus wie Rest⸗
erscheinungen rationalistischen Denkens den Ausschlag: „Die
Totalität der Glückseligkeit aller Glieder ist die Glückseligkeit
—
listischem Sinne gesagt.
Und so verstand es sich von selbst, daß die Vertrags—
theorie für diese Jahrzehnte noch keineswegs erledigt war; sie
wurde noch ganz allgemein als eine zutreffende Zusammen—
fassung wirklicher, geschichtlicher Vorgänge betrachtet, bis ihr
Kant diesen Nimbus nahm; und noch Möser und Schlosser
haben von ihr aus eine Rechtfertigung der gebundenen Stände—
gliederung und der verknöcherten Gewerbeverfassung ihrer Zeit
versucht.
Aber neu war doch, daß man aus ihr aufs ernsteste
eine gesteigerte Verantwortlichkeit der Fürsten ableitete. Aus⸗
drücklich wurde jetzt das Gottesgnadentum mit seiner Neigung
zu einseitigem Rechtsbewußtsein bekämpft und das Recht nicht
bloß der Erörterung der fürstlichen Pflichten im allgemeinen,
sondern auch der Kritik der fürstlichen Handlungen nach dem
Koder dieser Pflichten in Anspruch genommen. Und hieraus
ergab sich die Vorstellung einer Gegenseitigkeit von Rechten
und Pflichten für Fürst und Volk, die da, wo eine Bindung
der fürstlichen Gewalt durch irgendeine Verfassung bestand,
dieser den entschiedensten Rückhalt gewährte. Dieser ganze
Zusammenhang fand dann seinen für die Zeit klassischen Aus—
druck in dem Begriffe des Gesetzesstaates. Der Fortschritt zu
dieser wichtigen Vorstellung läßt sich vielleicht am besten bei
dem jüngeren Moser verfolgen: ausdrücklich scheidet er zwischen
der älteren deutschen Auffassung, die das Gewicht nur auf die
sittlichen Eigenschaften des Fürsten, dessen Frömmigkeit und
Pflichtbewußtsein gelegt und von diesen dann eine gute Aus⸗
gestaltung der Herrschaft und ihrer Form erwartet habe, und
der neuen Lehre, nach welcher Recht und Gesetz etwas neben
und über dem Fürsten Waltendes sei, das auch von diesem
wie vor diesem zuerst Respekt verlangte.
        <pb n="65" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 51

Dabei ist der auf diese Weise entstehende Begriff des
Staates noch nicht der des Rechtsstaates des späteren Libe—
ralismus, der, auf dem konstitutiven Gedanken der allgemeinen
Menschenrechte aufgebaut, die Verwirklichung ganz bestimmter,
in gewissen theoretischen Zusammenhängen gegebener Rechte in
jedem Staate voraussetzt. Was man anstrebt, ist vielmehr zunächst
nur, daß der Fürst sich an die einmal bestehenden, sei es auf
ihn herab vererbten, sei es von ihm selbst verkündeten Rechte
auch gebunden erachte. Aber auch dies schon ist eine außer⸗
ordentliche Neuerung: denn es setzt die Anschauung der Unter⸗
tanen als einer Masse von Personen voraus, die mit selbstän⸗
digem Leben und mit gesetzlichem Rechte ausgestattet sind.
Und so erlaubt diese Neuerung denn auch schon einen Unter⸗
schied, der bei Schlözer eine ständige Rolle spielt und z. B.
eine oft sehr freimütige Kritik Josephs II. bedingte: den zwischen
Gesetzesmonarchie und Despotismus: zu einem Despot wird
ein Herrscher, der gegen die Gesetze regiert, selbst wenn er
seine Untertanen gegen das Recht zu ihrem klaren Vorteile
zwänge.
Charakteristisch aber ist, daß die Zeit, die nun noch zum
zroßen Teile aus aufklärerischen Motiven her diese im Grunde
schon subjektivistische Anschauung wieder von sich aus befruchtete,
auch bereits den Fortschritt zum Begriffe des Rechtsstaates
machte. Kant zuerst hat in seiner „Staatslehre“ für den
Gesetzesstaat wiederum eine ganz bestimmte materielle Be—
schaffenheit der Gesetze verlangt. Diese Folgerung ging bei
ihm im tiefsten von der rationalistischen Vorstellung aus, daß
es möglich sein müsse, allgemein gültige Regeln des Handelns
zu finden, und daß mithin die „Vernunft“ für die Her—
stellung eines allgemein verbindlichen Gesetzeszustandes in An—
spruch genommen werden dürfe. Indem er dann aber die
Vernunft eben seiner Zeit mit diesem Auftrage versah, wurde
er der Fürsprech einer gesetzlichen Regelung des Staatslebens
nach den Bedürfnissen des Subjektivismus, machte er den Weg
frei für Erklärung und Annahme der Menschenrechte, Teilung
der Gewalten und Konstitutionalismus.
        <pb n="66" />
        32 Dreiundzwanzigstes Buch. Ersles Kapitel.

Aber die Zeit selbst war noch weit davon entfernt, sich
schon diese Folgerungen zu eigen zu machen; Parteibildung
und Parteikämpfe hielt sie noch für eine schlimme Kehrseite
jeder Selbstregierung und wandte sich eben deshalb vom eng⸗
lischen Konstitutionalismus ab; und Menschenrechte im Sinne
eines konkreten Naturrechts hatte auch Kant noch nicht ge—
fordert. Nur die erleuchtetsten Köpfe unternahmen darum,
und auch sie erst etwas später, die einsame Wanderung nach
konkret durchzubildenden Idealen einer neuen Verfassung!.
Im ganzen dagegen ergab sich aus der bislang verlaufenen
Entwicklung nur eine stetig zunehmende, zugleich aber auch ganz
allgemeine demokratische Haltung. Sie sprach sich aus in
offener Geringschätzung „zufälliger Unterschiede“ unter den
Menschen, die nicht mit ihren inneren, geistigen und moralischen
Figenschaften zusammenhingen: also vor allem in einem Wider⸗
willen gegen alle Vorzüge der Geburt. In dieser Hinsicht
führte sie dann auch bei Männern, die mit dem öffentlichen
Leben gar nicht in Berührung traten, zu einer Geringschätzung
and zu einer gewissen Abneigung gegen den Adel, die sehr
lange, wenn nicht gar bis auf heute, ein Kennzeichen gerade
des deutschen Subjektivismus geblieben ist. Und sie bedingte
anderseits, und dies in starkem Gegensatze z. B. zu dem fran⸗
zösischen Subjektivismus, einen mit den Niedrigen schon an
sich sympathisierenden Zug. Wirksam wurden diese Zusammen⸗
zänge alsbald in einer abschätzigen Beurteilung vor allem der
deutschen städtischen Aristokratien und damit zumeist der
reichsstädtischen Verfassungen — man hat wohl von den
Reichsstädten als den deutschen Siechenhäusern gesprochen —
sowie in einer Abneigung gegen Venedig und Holland, dessen
führende Schichten als Kakistokratie bezeichnet wurden. Weniger
dagegen litt unter dieser Stimmung der deutsche Landadel.
Er stand an sich den führenden Kreisen der neuen Bewegung
ferner; auch konnte man seine Verdienste um die deutschen
Territorien nicht verkennen; ja es fanden sich vereinzelte

S. unten Abschnitt IV dieses Kapitels.
        <pb n="67" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 53

Lobredner seiner Tätigkeit. Jedenfalls aber war man in
seinen Sympathien für die unteren Schichten viel mehr einig
als in der Antipathie gegen die oberen. Und hier war es
vor allem der Bauer, dieses „Lasttier der menschlichen Gesell⸗
schaft', dessen Verhältnisse nach Anschauung der Zeit einer
Besserung dringend bedurften. So hatten schon Empfindsam⸗
keit und Sturm und Drang gelegentlich gefühlt; — jetzt aber
traten solche Forderungen viel häufiger und stürmischer auf
und belebten und verschärften sich noch durch das Eindringen
des Physiokratismus. So hat z. B. der Badener Reinhard
schon von einer idealen Volkswirtschaft geträumt, in der auf
dem Lande Freiheit der Person und des Eigens und —
Stallfütterung herrsche, auf daß der Name des Bauern ge—
achtet sei.
Indes, schritt man solch greifbareren Idealen zu, so kam
es darauf an, sie auch bald einzuführen. Und hier geriet
man doch immer wieder mit dem bestehenden Staate in nähere
Beziehungen.
Da war es denn an erster Stelle von guter Vorbedeutung,
daß bei Herrschenden wie bei Untertanen die Vorstellung von der
Ausdehnung und der Leistungsfähigkeit der Staatsgewalt gleich
groß war. Auf geistigem Gebiete forderte man dabei gleichwohl
einstweilen nur Freiheit des Individuums und daher Preßfreiheit
und Toleranz; im übrigen dagegen stimmte man, bei richtiger
inhaltlicher Begrenzung der staatlichen Tätigkeit, noch dem Worte
Justis zu: „Der Fürst ist der Schöpfer seines Staates; er kann
darin bilden und hervorbringen, was er will, wenn der nur die
richtigen Maßregeln ergreift.“ Darum verlangte z. B.
Schubart, der Freiheitsschwärmer von Hohenasperg, nicht bloß
staatliche Reglementierung des Gewerbes, sondern auch Witwen⸗
unterstützung, ja Bestimmung des Berufs der jungen Leute
durch den Staat, insbesondere staatliche Auslese für das ge—
lehrte Studium. Und in dieser Forderung begegnete er sich
mit einer großen Anzahl von Politikern; auch Schlözer hat
dem Staate verwandte Rechte zugesprochen, sobald in irgend⸗
einer Provinz einzelne Berufe unzureichend vertreten seien;
        <pb n="68" />
        54 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

und von Loen, ein preußischer Beamter und Nationalökonom,
wollte sogar durch ein staatliches „Ehekolleg“ untersuchen
—DDD
einander schickten“ Ja man gelangte eben in dieser Materie
zu noch viel merkwürdigeren sittenpolizeilichen Vorschlägen,
deren harmloseste etwa noch waren, daß Zusammenkünfte un—
verheirateter Männer und Mädchen staatlich ebenso verboten
werden sollten wie Klatschereien männlicher und weiblicher
Gesellschaften über Abwesende.
Dieser extremen Strömung stand dann freilich eine andere
gegenüber, die für starke Beschränkung des staatlichen Eingriffs—
rechtes eintrat; am meisten scheint sie in Hamburg zu Hause
gewesen zu sein, und sicherlich war Reimarus einer ihrer ent⸗
schiedensten Vertreter. Aber grundsätzlich betrachtet war sie
doch nur Reaktionserscheinung auf verstiegene Vorschläge der
Gegenpartei, während sich beide Parteien in der Praxis über die
Unwirksamkeit gewisser Zinstaxen und Luxusverbote und Ver—
wandtes leicht einigten und somit teilweise zusammenfanden.
Im ganzen, läßt sich daher sagen, erwartete man inner—⸗
halb der politischen Praxis von dem bestehenden Staate noch
nicht weniger als alles.
Und da trat denn für die Verwirklichung die unendliche
Breite des inneren Staatslebens noch einmal ganz in den Vorder⸗
grund. Während man sich um äußere Politik nicht kümmerte,
hatte man schon an deren wesentlichsten innerem Werkzeug, dem
Heerwesen, Beträchtliches auszusetzen. Nicht nur daß die Zeit
prinzipiell gegen die großen Heere eingenommen war: was hatten
Heere angesichts der allgemeinen Friedensstimmung, die nach dem
Siebenjährigen Kriege auf Jahrzehnte einzog, eigentlich über⸗
haupt noch für einen Zweck? Vor allem wurde wenigstens
auf Menschlichkeit des Dienstes gedrungen; Mönche und Sol—
daten, beide an sich „Schmarozer am Volkswohlstand“, sollten
da in gleicher Weise entlastet werden.
Allein mit diesen Wünschen war es der Zeit doch nicht
in gleichem Grade Ernst wie mit den Forderungen auf dem
weiten Gebiete dessen, was man Polizei nannte. Und hier
        <pb n="69" />
        Nene Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 55

kam nun wieder das Wirtschaftsleben weitaus an erster Stelle
in Betracht. Sehr begreiflich: in der Glückssteigerung für
den Einzelnen sah man das eigentliche staatliche Ziel; dies
Ziel aber schien nirgends mehr und leichter als auf wirtschaft—
lichem Gebiete erreichbar. Das ist der Grund, warum z. B.
Weckherlin, unter Zustimmung Schlszers, dafür hielt, daß die
mechanischen Kuünste achtenswerter seien als die schönen, und
daß die Gelehrsamkeit der Okonomie nachstehe.
Indes waren die wirtschaftlichen Ziele keineswegs die,
welche man etwa heutzutage verfolgt: nicht Förderung der
wirtschaftlichen Energie, sondern des wirtschaftlichen Verbrauches
stand im Vordergrunde. Zugrunde lag dem eigentlich ein Unter—
schied der Ziele der Regierenden, denen es auf höchste Entwicklung
der Finanzen, also auf Wirtschaftsmacht, ankam, und der
Regierten, die vor allem genießen wollten. Da es sich aber
in beiden Fällen doch um Erhöhung der Mittel, die hier staat—
licher, dort individueller Konsumtion dienen sollten, handelte,
so fand man sich in den Einzelmaßregeln zumeist wieder zu—
sammen. Und so sehen wir denn von den Theoretikern der
Zeit die Zolllehren und die Produktionsanschauungen der
regierenden Kreise nicht minder vorgetragen wie ihre Ansichten
von einer praktischen Behandlung der Zirkulation und der
Verteilung der Güter; und nur darin unterscheiden sich die
Theoretiker und gehen über die Praktiker hinaus, daß sie
hinter dem verwickelten Ganzen von Wirtschaftsleben und
Wirtschaftspolitik langsam eine weitreichende selbständige
Harmonie der Interessen zu entdecken glauben, die es möglich
machen müsse, den Einzelnen wirtschaftlich selbständiger hin—
zustellen, insofern er sich — wie die Menschen der neuen Zeit
dies tun würden — freiwillig, selbsttätig und „gemeinnützig“
dem Bedürfnisse der Gesamtheit unterordne. Deutlich ist hier
ein erstes Wehen subjektivistischen Geistes bemerkbar, und schon
früh veranlaßte es wohl auch einige Wandlungen der her—⸗
kömmlichen Anschauung. So wandte man sich immer schärfer
gegen den Fiskalismus; so bekämpfte man die übertriebene
Populationszüchtung und die Fabriktreiberei von Staats
        <pb n="70" />
        56 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Lapitel.

wegen, so griff man schließlich sogar die Schutzhandelspolitik
an und begann für den Freihandel zu schwärmen. Doch
tauchten diese Neuerungen zumeist erst gegen das Jahr 1790
hin auf und fanden noch viel später erst weitere Verbreitung:
bis sie, für die größere Menge der Gebildeten frühestens seit
Mitte der neunziger Jahre, in Adam Smiths System des
„Wéalth of nations“ die theoretische Begrundung in einem
grundsätzlichen Egoismus fanden, der als solcher dem Geiste
der Aufklärung völlig zuwider war!. Im ganzen darf man
daher vielleicht sagen, daß der Geist des neuen Zeitalters, so—
weit er in theoretischen Betrachtungen hervortrat, nirgends
später zum Ausdruck gelangte als auf dem Gebiete des
Wirtschaftslebens, demselben Gebiete, aus dessen praktischen
Fortschritten doch zum großen Teile die sozialen Wandlungen
und psychischen Reize hervorgegangen waren, denen er seine
ursprünglichste Entstehung verdankte. Es ist ein eigenartiger,
aber doch nur auf den ersten Blick paradoxer Zusammenhang.
Das Auffallende schwindet, sobald man sich vorhält, daß die
deutsche Volkswirtschaft, wenigstens soweit die Industrie in
Betracht kam, auch in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts
entschieden noch des Schutzzolles bedurfte und daß eben an der
Frage Schutzzoll oder Freihandel der Übergang zum wirtschaftlich—
subjektivistischen Denken in dieser Zeit am leichtesten gewonnen
werden konnte, wenn nicht gewonnen werden mußte; und sobald
man sich auch nicht verhehlt, wie außerordentlich schwer es den
Anfängen neuer Kulturzeitalter jederzeit gewesen ist, bis zu den
Elementen ihrer Wirtschaftsform und damit zu dem Geheimnis
eines wichtigen Quells ihres besonderen Lebens vorzudringen.

Smiths Buch ist zum ersten Male von Joh. Fr. Schiller über—
setzt worden und in einem ersten Bande 1776, in einem zweiten 1778 bei
Weidmann in Leipzig erschienen. Das spätere Urteil des Verlegers, daß
das Buch zwischen 1776 und 1794 in Deutschland ganz wenig Beachtung
gefunden habe, wird von Roscher in seiner „Geschichte der National—
dkonomik“ auf Grund einer Durchsicht der populären nationalökonomischen
Literatur und auch der gelehrten und politischen Journale für diefe Zeit
bestätigt.
        <pb n="71" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 57

Oder steht Smiths Denken etwa im Anfange des englischen
Subjektivismus? Weit eher wäre zu sagen, daß es schon eine
erste Entwicklungsphase dieses Subjektivismus beschlösse.
Legt man sich nunmehr die Frage vor, bis zu welchem
Grade es den Fürsten des spätesten deutschen Absolutismus,
und der öffentlichen Meinung der Übergangszeit, deren
Theorien und Stimmungen soeben vorgetragen sind, möglich
war, gemeinsamen Weges staatliche Dinge fortzubilden, so sieht
man leicht, daß diese Möglichkeit in hohem Grade bestand.
Denn im ganzen gingen Fürsten und öffentliche Meinung noch
zusammen; die rationalistischen Bestandteile ihres Denkens
wurden noch nicht von der subjektivistischen Beimischung in dem
Grade überwogen, daß ein Bruch mit den Prinzipien des
Absolutismus hätte eintreten müssen. Zwar verabscheute die
öffentliche Meinung schon jetzt kriegerisch gewandten fürstlichen
Ehrgeiz und überhaupt kriegerisch-militärisches Wesen, zwar
bäumte sie sich auf gegen verantwortungslose Fürstenwillkür
und proklamierte die Monarchie des Gesetzes: aber in den
tausend Einzelmaßregeln der inneren, vornehmlich wirtschaft⸗
lichen Gesetzgebung ging sie doch mit den regierenden
Gewalten noch Hand in Hand. Ja mehr: auch in ihren
philanthropischen Neigungen folgten ihr diese. Und noch in
einem letzten, der öffentlichen Meinung, die Dinge ganz all—
gemein betrachtet, durchaus wichtigsten, weil geistigen Gebiete
waren sie mit dieser einig: auf dem Gebiete der Erziehung und
des Unterrichts.
Wir werden bald sehen, warum gerade dieses Gebiet der
Nation um 1760 schon, erst recht aber um 1780 und auch
noch um 1800 als das weitaus wichtigste für eine subjek—
tivistische und damit zukünftige Ordnung ihres Lebens er—
schien!. Und wir wissen schon, wie eben wieder auf diesem
Gebiete ihr selbst der Fürst aller Fürsten der Zeit, Friedrich
der Große, bereits weitgehende Zugeständnisse in Theorie wie

S. unten S. 77 ff.
        <pb n="72" />
        58 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Praxis gemacht hatte!, Zugeständnisse, die sich dann in den
übrigen Staaten wiederholten.
Mustert man aber nunmehr die deutschen Staaten um
1780 oder 1790 daraufhin, inwieweit in ihnen die Forderungen,
welche die Übergangszeit stellte, überhaupt erfüllt waren oder
der Erfüllung entgegengeführt wurden, so ergibt sich, daß der
Staat Friedrichs des Großen, alles in allem genommen, doch
zunächst noch der im mäßigen Sinne modernste war. Zum
Teil hing das damit zusammen, daß seine innerste Ent—
wicklung vornehmlich gerade der jüngsten Zeit, jenen drei—
undzwanzig Jahren zwischen dem Hubertusburger Frieden und
dem Tode des Königs, angehörte: in ihnen wurde in Preußen
ein Programm durchgeführt, das man als das der mehr konser—
vativen Richtung der neueren Ansprüche innerhalb der öffent⸗
lichen Meinung ansehen konnte. Freilich: dem reißend raschen
Entwicklungsgange schon der öffentlichen Meinung, noch mehr
aber der deutschen Geschichte selbst seit dem Schlusse des
Jahrhunderts hat diese Ausbildung bald nicht mehr genügt.
Was jetzt als notwendig erschien, war an erster Stelle die
volle soziale Befreiung der subjektiven Persönlichkeit: und das
hieß die Aufhebung jeder Art wirtschaftlicher und ständischer
Beschränkung. Wie hätte da die Monarchie Friedrichs noch
an der Spitze marschieren können, die von einer Politik ge—
tragen wurde, in deren Auffassung sich noch Geburts-, Berufs⸗
und Erwerbsstände deckten? Die von dem Grundsatz ausging,
bäuerlicher wie adliger Besitz und Stand müsse nicht minder wie
bürgerlicher im Hergebrachten konserviert werden, und die auf
diese zu konservierende Gliederung Steuer- und Heerwesen
aufbaute? Trotz aller rechtzeitigen Liquidation der mittel—
alterlichen Rechtssprechung und Gerichtsverfassung, trotz alles
Entgegenkommens gegenüber den pädagogischen Anforderungen
der Zeit, trotz kleiner Versuche der Milderung des bäuerlichen
Loses und trotz einer gewissen Lockerung der mittelalterlichen
Gebundenheiten von Industrie und Handel ist der Staat Friedrichs

S. oben S. 37 ff. und Bd. VII, 2 S. 799 ff.
        <pb n="73" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 59

des Großen sehr bald an der Starrheit seiner sozialen Zustände
jählings zusammengebrochen.
Anders verlief die Entwicklung in dem zweiten deutschen
Großstaate, in Osterreich. Im ganzen lagen hier die Voraus—
setzungen zu einer Durchbildung im Sinne der Forderungen
der übergangszeit wohl nicht ungünstiger als in Preußen.
Gewiß waͤr die Stärke der Zentralgewalt, namentlich in ihrer
administrativen Auswirkung, nicht gleich entschieden entwickelt,
obschon sie unter Maria Theresia zweifellos gewachsen war.
Auch waren die privilegierten Stände, Adel und Geistlichkeit,
noch in vieler Hinsicht selbständiger geblieben als in Preußen —
aber freilich dadurch auch das Schicksal des Staates nicht so
fest mit dem ihrigen verkettet, wie das namentlich in dem
Preußen Friedrichs des Großen der Fall war. Überlegen
aber war OÖsterreich seinem Nebenbuhler in der kulturellen
Durchbildung der niederen Klassen, wenigstens soweit es sich
um die deutschen Länder handelte — welche Erscheinung war
hier namentlich der freie Bauer Tirols! —, während man
anderseits die geringere Entwicklung des Bürgertums beklagen
mochte, wenn sie auch der Bayerns und wohl auch Schwabens
überlegen war.
Die soeben erwähnten Eigenheiten vornehmlich der sozialen
Schichtung hatten nun schon der inneren Politik Maria
Theresias ein besonderes Aussehen gegeben: konservativ auf
der einen Seite, weil an ein antisubjektivistisches Geistesleben,
das vornehmlich noch von der katholischen Kirche bestimmt
wurde, gefesselt, war sie doch in nicht wenigen anderen Punkten
liberal, ja, an der preußischen Politik gemessen, radikal gewesen:
hatte fast aus dem Nichts heraus eine gesamtstaatliche Lokal⸗
verwaltung entwickelt, war gegen den Adel vorgegangen, hatte
vornehmlich auch die sozialen Grundlagen der privilegierten
Stände angegriffen und damit den wirksamsten Umschwung
des gesamten Staatslebens in Aussicht gestellt!.

VBgl. Bd. VII, 2, S. 756 ff.
        <pb n="74" />
        30

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Dies war nun die Linie, auf der die Entwicklung unter
Joseph II. in reißendem Fortschritte weiter verlief. Denn
dieser Herrscher, ein Sohn der Übergangszeit, war in seinen
Idealen schon verhältnismäßig subjektivistisch und verband
gleichwohl mit ihnen, unruhig und stetig aus seinem Innern
her gedrängt wie nach außen drängend, den praktischen Radi—
kalismus des rationalistischen Denkens.
Gerade gegen die bestehende soziale Schichtung, den
Grundpfeiler also des Absolutismus, ist Joseph II. an erster
Stelle vorgegangen. Dieser Absicht diente schon bei ihm
weit mehr als bei Friedrich dem Großen die Verwirklichung
der Ideale des Gesetzesstaates in der Durchführung einer
Kodifikation des gemeinen Rechtes, in der Entwicklung eines
Strafrechts, das soziale Uuterschiede nicht kannte, und in der
Durchbildung einer entsprechenden Gerichtsverfassung. Ge—
waltige Anfänge auf diesem Gebiete gingen freilich auch hier
schon auf Maria Theresia zurück; wir haben sie früher kennen
gelernt!. Indes so sehr das Bürgerliche Gesetzbuch vom Jahre
1811 der Theresianischen Zeit seinen Ursprung und auch bis
zu einem gewissen Grade noch seinen Geist verdankte, so sehr
müssen doch die allgemeine Gerichtsordnung und das Straf—
recht als josephinisch betrachtet werden. Für die Gerichts—
ordnung von 1781 ist es bezeichnend, daß sie erst durch die
Zivilprozeßgesetze des Jahres 1895 abgelöst worden ist: so sehr
entsprach sie dem Geiste der neuen Zeit. Das Strafgesetz
Josephs II. freilich, das die wenigstens für Böhmen schon in
Kraft gesetzte Theresiana von 1770 abzulösen bestimmt war,
erwies sich bald als unhaltbar. Denn es war eines der
charakteristischsten Gesetzesprodukte der Zeit, da es nicht nur in
den allgemeinen kriminalistischen Anschauungen des Frühsubjek—
tivismus fundiert war, von denen aus es z. B. die vornehm—
lich von Zeiller von Sonnenfels vertretene Unterscheidung krimi⸗
nellen und polizeilichen Anrechts anerkannte, sondern außerdem
auch noch einer besonderen, ganz radikalen Abschreckungstheorie

1S. Band VII, 2, S. 758.
        <pb n="75" />
        Neue Anschauungen von Staat t und Gesellschaft. 61

folgte, die eben als solche den stark pädagogischen Trieben
des Kaisers besonders gefallen hatte. Natürlich ließ sich diese
Theorie mit ihren Strafverschärfungen der öffentlichen Züch—
tigung, der Brandmarkung, der Anschmiedung und des Schiffs⸗
ziehens nicht halten; sie begegnete allgemeinem Unwillen: und
so hat Leopold II., der besonnene Milderer der Schroffheiten,
der kluge Wahrer und Mehrer der guten Erfolge seines Vor⸗
gängers, die Ausarbeitung eines neuen, nun wirklich modernen
Strafrechts befohlen, das im Jahre 1803 in Kraft trat und
erst im Jahre 1852 durch ein neues, übrigens von ihm aus
nur erweitertes Strafrecht ersetzt worden ist.
Was mit diesen Gesetzen aber schon zur Zeit Josephs II.
der Hauptsache nach erreicht wurde, das war die Beugung aller
Reichseingesessenen und somit auch des Adels, ja der Haupt⸗
sache nach auch des Klerus, unter sie: und somit die Verwirk⸗
lichung eines ganz subjektivistisch und das hieß wesentlich demo—
kratisch gedachten Rechtszustandes.
—EDD0—
noch auf dem Gebiete der Verfassung wie der Sozialpolitik
energisch vor. An erster Stelle müssen hier das Untertanenpatent
und das Strafpatent vom 1. September 1781 genannt werden.
Das Untertanenpatent eröffnete dem grundherrlichen Untertan
einen ordentlichen Beschwerdeweg aus dem Bereiche der Grund⸗
obrigkeit hinaus in den Rechtskreis der landesfürstlichen Be⸗
hörden: einen Weg, der alsbald von zahlreichen Bauern betreten
wurde. Das Strafpatent schränkte die Disziplinargewalt der
Grundobrigkeiten erheblich ein. Im ganzen waren es Frei—
heiten für die Grundholden, die nur durch die Aufhebung oder
wenigstens stärkste Milderung der Erbuntertänigkeit übertroffen
werden konnten. Und auch sie erfolgte! Vom Jahre 1780 ab
ergingen Patente für die einzelnen Länder, die den Unter—
tanen das Recht freien Zugs, freier Verehelichung und freier
Berufswahl verliehen, woneben nur die Verpflichtung zum
Gehorsam gegenüber der Grundobrigkeit in den Formen einer
gemäßigten Untertänigkeit und die Verbindlichkeit zu den
schriftlich fixierten Leistungen an die Grundherrschaft erhalten
        <pb n="76" />
        62 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

blieb. Damit war denn die Auflösung der alten lokalen
Herrlichkeiten eingeleitet und guten Teils schon ausgesprochen:
der breite Unterbau der ständischen Privilegien des Adels, des
weltlichen wie des geistlichen, war erschüttert!.
Da versteht es sich denn, daß auch auf die politischen
Privilegien wenig Rücksicht mehr genommen wurde. Hatte
Maria Theresia schon den Lebensinhalt des alten Stände—
wesens im höchsten Grade beschränkt, so beseitigte ihr kaiser—
licher Sohn auch noch die Form. Im Jahre 1782 hob
Joseph II. alle ständischen Kollegien bis auf zwei Verordnete
vom Herrenstand auf und wies diese nebst dem ständischen
Syndikus den Regierungen der einzelnen Länder zu, während
gleichzeitig die ständische Buchhaltung mit der staatlichen
Landesbuchhaltung vereinigt wurde. Es wäre das Ende der
Stände in jedem Betracht gewesen, hätte es Josephs Nach⸗
folger nicht für klüger gehalten, die alten Formen, aber auch
nur diese und auch sie nur teilweise wiederherzustellen. Be—
seitigt aber blieb ein für allemal jene Machtfülle ständischen
Wesens, die sich gerade in sterreich aus dem späteren
Mittelalter bis in neuere Zeit verhältnismäßig stark erhalten
hatte.
Den geistlichen Adel aber machte Joseph II. dem Staate
noch besonders und mehr wie je zuvor dienstbar. Zwar
würde man die Stellung der älteren Habsburger zur Kirche
falsch verstehen, wollte man glauben, sie hätten den Rechten
des Staates gegenüber dem Klerus viel vergeben: ihre katho⸗
lische Frömmigkeit tat dieser Haltung keinen Abbruch; und
eben Kaiser Ferdinand II., der Protestantenfeind, hat mehr
als seine Vorfahren gegenüber der Kirche mit zu den Be—
gründern des sogenannten Josephinismus gehört. Seine Voll—⸗
endung aber wie seinen Namen erhielt dies System doch erst
durch Joseph II. Er ist es vor allem und noch mehr als Maria

Die Sozialgesetzgebung Josephs II. wie auch schon Maria Theresias
wird unten im IV. Abschnitte des dritten Kapitels noch Gegenstand ein—
gehenderer Darstellung sein.
        <pb n="77" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 63

Theresia gewesen, der dem Klerus den Schulunterricht und
damit einen altgewohnten Einfluß auf die heranwachsenden
Generationen entzog, was um so mehr ins Gewicht fiel, als
er kräftig auf die Durchführung des Schulwesens drang: in
Böhmen ist unter seiner Einwirkung die Schülerzahl auf dem
platten Lande in dem Jahrzehnt von 1775 bis 1785 von
14000 auf 117000 gestiegen. Bedenklicher dagegen konnte
schon erscheinen, wenn ältere Universitäten, wie Graz, Inns—
bruck und Brünn, aufgehoben wurden, um dem kirchlichen Ein⸗
fluß zu steuern, und wenn die bestehen bleibenden, Wien und
Prag, sowie das neubegründete Lemberg auch in der katho—
lisch-theologischen Fakultät durchaus der Staatsleitung unter⸗
stellt wurden in dem Sinne, daß den Lehrern auch dieser
Fakultät ein staatlicher Lehrplan nebst Lehrbüchern, Methode,
Klassifikationsgrundsätzen usw. vorgeschrieben wurde.
Noch weiter aber ging es, wenn im Jahre 1784 staatliche
Generalseminarien zu Wien, Prag, Olmütz, Lemberg, Graz,
Innsbruck und Pavia errichtet wurden, die aus Fonds ein—
gezogener Stiftungen zu erhalten waren und der Erziehung
eines rein staatlichen Klerus gewidmet sein sollten. Hier hatte
die staatliche Unterrichtspolitik wenn auch keineswegs zu anti—
religiösen, so doch zu im höchsten Sinne antiklerikalen Maß—
regeln geführt. Am schwersten empfunden aber wurde wohl
auf die Dauer, daß der Kaiser die Einkünfte der Kirche
schmälerte, indem er alle Bruderschaften und nahezu achteinhalb⸗
hundert Klöster aufhob, Institute, die „keine Jugend erziehen,
keine Schule halten und keine Kranken warten, und welche
bloß vitam contemplativam führen“. Noch mehr Geräusch
erregte freilich Josephs Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781,
das den Akatholiken die private Ausübung ihres Gottes⸗
dienstes gestattete, vor allem aber sie zu voller bürgerlicher
Existenz, zu Häuser⸗ und Güterkäufen, zu Bürger- und
Meisterrechten, akademischen Würden und öffentlichen Diensten
zuließ, während dem Katholizismus nur noch und angeblich
nach wie vor das „Prärogativum der dominanten Religion“
verblieb.
        <pb n="78" />
        434 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Übersieht man all diese Maßregeln, wie sie an sich extrem
erscheinen, in den meisten Fällen aber doch nur die folge—
richtige Fortentwicklung althabsburgischer Sozialpolitik be—
deuteten, so wird man nicht verkennen, daß die Dynastie und
vornehmlich Joseph II. durch sie einem Zustande zudrängten,
den man als den der Isopolitie unter monarchischer Spitze
bezeichnen kann. Denn gewiß ist nicht alles an den Reformen
des Kaisers modern und subjektivistisch gewesen: ihr religiöses
Leitmotiv war nicht Gewissensfreiheit, sondern intolerante
Aufklärung, und ihr wenigstens nächstes politisches Ziel nicht
Selbstregierung der Völker, sondern Despotismus. Und ganz
in die Zukunft wies die josephinische Politik nicht so sehr
in ihren positiven als in ihren negativen, aufklärenden
Maßregeln, vor allem in der Zerstörung der hergebrachten
sozialen Schichtung. Gleichviel, indem sie auch nur dieser
Richtung folgte, wurde die Dynastie doch zugleich den Interessen
des Bürgerstandes zugetrieben, wie sie sich gerade in dem Ge—
danken eines subjektivistisch- demokratischen, also im höchsten
Grade isopolitischen Staatslebens am natürlichsten verkörperten.
Ja mehr noch: die Dynastie nahm sich nun auch desjenigen
Standes an, der am meisten von allem Genusse irgendwelcher
Isopolitie entfernt geblieben war, des Bauernstandes. Es war
nicht anders, so gern vielleicht gelegentlich dieser Zusammenhang
vermieden worden wäre: der Kampf gegen ständische Privilegien
bedeutete alsbald auch Förderung des Bürger- und Bauerntums.
Es ist das der Zusammenhang, der die Zeit der absoluten
Monarchie in Hsterreich in ihrer Vollendung unmittelbar und
inmn Sinne eines ersten Entwicklungsverlaufes mit den demo—
kratischen Strömungen des 19. Jahrhunderts verknüpft: von
dem Augenblicke an, in dem der aufgeklärte Absolutismus die
historischen Stände mit ihrem Privilegiencharakter vernichtete,
— 0 —
gleich der Zusammenhang, in dem es begründet liegt, daß der
Staat des 19. Jahrhunderts keineswegs so durchaus vor erneuter
Überführung in einen aufgeklärten Absolutismus geschützt ist,
wie man zuweilen behauptet.
        <pb n="79" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 65

Was speziell Ästerreich angeht, so trifft man in diesem
Zusammenhange schon im Anfange der sechziger Jahre des
18. Jahrhunderts auf das Geständnis des Fürsten Kaunitz:
„Wenn man Eid und Pflichten vor Augen hat, so denkt man
zuerst an seinen Souverän und an die allgemeine Wohlfahrt.“
Diese aber erfordert eine immer größere Beschränkung des
Adels, „weil die wahre Stärke des Staates in dem größten
Teil der Menschen, nämlich in dem gemeinen Manne, besteht
und dieser die vorzüglichste Rücksicht verdient“. Unter Joseph II.
sind dann diese Ideen in fast übertriebener Weise für die
praktische Politik maßgebend gewesen. Hatte Maria Therefia
noch sorgsam zwischen der Bevorzugung der alten sozialen Stützen
des Reiches und der Begünstigung der unteren Schichten die Mitte
gehalten, nicht ohne Widersprüche im einzelnen, aber im ganzen
in konsequenter Durchführung einer konservativen Politik des
Überganges, schonend auf der einen Seite, hilfreich auf der
anderen, so ging Joseph II. stark im Sinne der radikalen
Neuerer vor. Nichts wollte er mehr wissen von mittelalter⸗
lichen Privilegien und von den Resten feudaler Staatsverfassung;
gleiches Recht und einheitlicher Untertanenverband sollten an
hre Stelle treten. Dementsprechend erkannte er die bevor⸗
rechtete Stellung der alten Stände nicht mehr an: eine un⸗
unterschiedene Masse mit ihren bisherigen Untertanen bildend,
sollten sie als Staatsbürger unter ein und demselben Regimente
des absoluten Herrschers stehen. Und wie keine sozialen, so
wollte er im Grunde auch keine geistigen, religiösen Vrivi—
legien.
Freilich: diese seine Ideale wirklich durchzuführen war der
Kaiser nicht imstande. Er regierte dazu schon zu kurze Zeit;
doch genügten bereits diese wenigen Jahre, um zu zeigen, daß
auch bei erweiterter Frist das Ziel nicht zu erreichen gewesen
wäre. Gewiß hatte der Kaiser seine Bewunderer, und die
Apostel des neuen Staates blickten teilweise zu ihm als dem
Messias empor. Aber neben den enthusiastischen Stimmen
ließen sich auch andere Meinungen? hören. Bereits im Jahre
1786 wurde in Flugschriften die Frage für und wider erörtert,
Lamprecht, Deutsche Geschichte. 12. *
        <pb n="80" />
        66 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

„warum Joseph nicht geliebt werde“; und nach dem Tode des
Kaisers konnte der Polizeiminister Graf Pergin seinem Nach—
folger folgende Sätze vortragen: „Der Adel ist mit Recht un—
zufrieden, weil derselbe durch das bürgerliche sowohl als
Kriminal-Gesetzbuch, durch die neue Steuerrektifikation in
seinem Eigentum ohne Verschulden äußerst gekränkt und so
erniedrigt worden, daß zwischen dem Bürger- und Bauernstand
und dem seinigen ein sehr geringer Unterschied mehr sich zeigt.
Die noch bestehende Geistlichkeit ist unzufrieden, weil ihre Ein—
künfte auf das höchste geschmälert und die Stifter, welche als
Güterbesitzer anzusehen, auch in dieser Eigenschaft den ersten
Platz unter den Ständen hatten, nebst gleichmäßiger Kränkung
ihres Eigentums, beinahe dieses genossenen Vorzugs entsetzt
worden.“
Nach Lage der Dinge ertönten diese Anklagen wenigstens
für eine konservativere Anschauung vielfach begründet; und
folgten ihnen noch Außerungen über die Unzufriedenheit von
Bürger und Bauer, so waren auch diese in dem Sinne nicht
unberechtigt, daß den unteren Ständen an sich günstige
Reformen, weil allzuschnell durchgeführt, manchen persön—
lichen Mißmut und manche törichte Hoffnung hatten entstehen
lassen.
Nach Josephs II. Tode hat Kaiser Leopold II. in ge—
sunder Weise das Gute an Josephs Reformen aufrecht
erhalten, und zwar, wenn auch in der Form gemäßigt, in der
Sache weit mehr, als man gewöhnlich annimmt; nur einzelne
allzu überstürzte Maßregeln und Komplexe von solchen wurden
gänzlich zurückgenommen. Und so konnte es scheinen, als
würde Österreich aus der weltklugen Zeit Maria Theresias
und den idealistischen Jahren Josephs II. nun in ruhiger
Abklärung sammeln, was ihm den Charakter eines für diese
Zeit in hohem Grade modernen Staates sicherte. Aber der
Herrscher, der diese harmonische Abklärung vermitteln sollte,
Leopold II., starb früh, schon am 1. März 1792, noch vor voll⸗
endetem Werke. Und nun führte das zweischneidige Wesen
der absoluten Monarchie, das so überaus zahlreiche Entwick—
        <pb n="81" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 67

lungen von der Persönlichkeit des Herrschers abhängig macht,
wieder zu unglücklichen Tagen. Kaiser Franz II., der Nachfolger,
 eine mißtrauische Natur, eingeschüchtert durch die Vor—
gänge der französischen Revolution und der napoleonischen
Kriege, welch letztere ihm als schlimmste Ausgeburt der
Freiheitsbewegung erschienen, war jeder Fortentwicklung, ja
auch nur jedem organischen Abschluß der inneren Staatskunst
seiner letzten drei Vorgänger abhold. Dazu kam, daß er, zu—
gleich Autokrat im höchsten Grade, im Grunde alles selber
machen wollte. So verknöcherte denn außer der Gesetzgebung
auch die Verwaltung; und nur in den Landesregierungen
erhielt sich, zumeist auf Grund der josephinischen Einrichtungen,
noch selbständiges Leben.
Das Unglück aber wollte, daß dieser volle Stillstand der
Entwicklung, dessen ansteckender Fäulnis allmählich selbst die
einigermaßen abgeschlossenen Bildungen aus der schönen Zeit
des 18. Jahrhunderts unterlagen, auch nach dem Tode Franzens
bis zum Jahre 1848 fortwährte. Erst die Revolution dieses
Jahres hat sterreich aus der Lethargie mehr als eines halben
Jahrhunderts und jetzt nur allzu unvermittelt und plötzlich
herausgerissen. In dem allgemeinen Verhältnis der habs—
burgischen Monarchie zu Deutschland aber war der Verlust an
Fortentwicklung während so vieler Jahrzehnte nicht mehr zu
ersetzen. —
Außer den deutschen Großstaaten des Ostens gab es
indes auf dem deutschen Boden der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts auch noch andere Gegenden und Länder, in
denen das Staatsideal der Übergangszeit, ja teilweise sogar
schon späterer Jahre eine reine Verwirklichung fand. Es waren
Stellen, wo kein starker und allmächtiger Wille, wie in Preußen
und Österreich, die Entwicklung gängelte, wo vielmehr die
Verhältnisse selbst zu einer besonders raschen sozialen Ent—
wicklung und damit hinein in die wirtschaftlichen Berufe des
Subjektivismus drängten: und wo dementsprechend fast un—
bewußt und ohne viel Zusehens feste Grundlagen eines neu—
zeitlichen, subjektivistischen Daseins gewonnen wurden. Solcher
5 *
        <pb n="82" />
        o8 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Gegenden gab es in dem Deutschland der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts namentlich drei: Sachsen, und am Rheine
Baden sowie den Niederrhein und Westfalen. Dabei trat freilich
eine voll moderne Bewegung doch nur da ein, wo sie nicht,
wie in Baden in den Zeiten des Markgrafen Karl Friedrich,
einer rein persönlichen Initiative, sondern einer von unten
organisch heraufwachsenden Entwicklung verdankt wurde.
Sachsen, das wichtigste Staatswesen der Landschaft zwischen
Thüringerwald, Harz und Elbe, hat sich, von keinem Antriebe
stetiger Machtpolitik nach bestimmten auswärtigen Zielen vor—
getrieben, früh schon einer besonders milden und schnellen inneren
Entwicklung erfreut. Rasch waren hier deutsche und slawische Rasse
verschmolzen worden; weit eher als in anderen Kolonialgebieten
wurde geistige Selbständigkeit und damit fruchtbare Beteiligung
an der Kultur des Mutterlandes errungen, und in ruhigem
Ausgleiche verliefen auch die sozialen Gegensätze in den
agrarischen und industriell-kommerziellen Bildungen des Landes.
So erschien das territoriale Staatswesen schon im 16. Jahr⸗
hundert und in den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts
ausgebaut, und bereits 1547 wurde eine dauernd und stetig
wirkende Zentralverwaltung begründet. Der damit namentlich
auch Brandenburg gegenüber gewonnene Vorsprung wurde
dann auch im 18. Jahrhundert noch gewahrt und kam nun nicht
bloß in der zentralen Landesverwaltung zum Vorschein, sondern
vornehmlich auch in gewissen Spezialverwaltungen, wie denen
der Schulen, der Forsten und des Bergbaues oder auch —
wenigstens seit der Reform der sechziger Jahre des 18. Jahr—
hunderts — der Finanzen: vor allem aber in dem weit voran—⸗
eilenden Charakter und Geiste der ganzen Verwaltung und
der Staatsanschauung überhaupt. Von Einfluß hierauf war
in ziemlich hohem Grade die Entwicklung Leipzigs!. Je mehr
Leipzig Meßstadt wurde für den gesamten Norden Deutschlands
und den europäischen Nordosten, um so mehr wurden die
sächsischen Gebiete wirtschaftlich ein Hinterland, ja ein Zubehör
1 Sie hat uns schon früher eingehender beschäftigt; s. Bd. VII, l,
301 ff.
        <pb n="83" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 69

der Stadt. So war vornehmlich die Industrie des Erzgebirges,
die sich, anschließend an den Erzreichtum und erzwungen durch
den rauhen Boden des Landes, schon früh entfaltet hatte, in
ihrem Gedeihen nicht zum wenigsten auf die Konjunkturen der
Leipziger Messen angewiesen. Indem aber so das Land, das
früheste aller binnendeutschen Territorien mit starker Manu—
faktur und reichem Handel, von seinem Haupthandelsplatze ab⸗
hängig wurde, der übrigens seit dem 18. Jahrhundert auch
—
seine innere Lage langsam und fast unvermerkt hin auf die
Ziele des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Staatslebens des
19. Jahrhunderts. So machte sich die Industrie schon seit
dem 16. Jahrhundert immer stärker auf dem platten Lande
heimisch; so drang das reiche Bürgertum der Städte weithin
ein in den Rittergutsbesitz des Landes: und ohne daß daraus
viel Wesens gemacht wurde, in praktischem Fortschritt, in nicht
prinzipiellen Auseinandersetzungen fiel ein gutes Teil der
Schranken, die plattes Land und Städte bisher getrennt
hatten. Namentlich wurde da Handelsfreiheit im Innern
weithin zur Regel und galt erst recht auch nach außen, wenn⸗
gleich hier unter einer gewissen Regelung durch vorteilhafte
Schutzzölle: ohne Umwälzungen im Sinne einer Katastrophe
wurden die Lehren des Merkantilismus verlassen.
Es war ein Fortschritt, der Kursachsen im Laufe des
18. Jahrhunderts entwicklungsgeschichtlich an die Spitze der
deutschen, mindestens der binnendeutschen Territorien stellte,
und der es ermöglichte, daß das Land die volle wirtschaft—
liche Bewegung des 19. Jahrhunderts längere Zeit hindurch
erlebt hat, ohne an seiner Gesetzgebung, abgesehen etwa
von der agrarischen Liquidation mittelalterlicher Einrich—
tungen!, noch viel zu ändern. Leise also war der Industrie—
staat hier emporgewachsen, und schon im 18. Jahrhundert hat
er auch an große Staaten, wie Preußen, so erleuchtete und
zur Praxis des subjektivistischen Staates so unmittelbar vor—

S. dazu unten drittes Kapitel, Abschn. II.
        <pb n="84" />
        70 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

dringende Staatsmänner abgegeben, wie den Minister v. Heinitz!.
Das geistige Leben in Leipzig aber, das so früh vollendete
Stufen des jungen Subjektivismus erklomm?, wird in seiner
Entfaltung erst auf dem Hintergrunde dieser kursächsischen Ent⸗
wicklung vollends verständlich.
Neben dem sächsischen Industriestaate im Herzen Deutsch-—DD—

und unvermerkt, in einer sich allmählich abwandelnden Praxis,
in das öffentliche, wirtschaftliche und soziale Dasein des Sub⸗
jektivismus hinüber. Entscheidend war dabei, wie in Sachsen,
die alte Bedeutung des Handels, daneben auch industrieller
Fortschritt.
Was der Handel am Rhein und in Westfalen vermochte,
das tritt vielleicht in dem Wesen und Handeln keines der
Staatsmänner der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts klarer
hervor als in dem Mösers. Möser, der schon in jungen
Jahren die verantwortlichsten Amter seines kleinen Heimats—
staates Osnabrück zu bekleiden begonnen hatte, und der seit
dem Ende der vierziger Jahre sich auf mehr als ein Menschen—
alter, bis zu seinem Tode im Jahre 1794, immer stärker zum
eigentlichen Regenten des Bistums entwickelte, war im Grunde
rein Staatsmann, der praktisch wie auch wirtschaftlich der
Hauptsache nach an den Grundlagen des mittelalterlichen
Staatswesens als den auch für die Gegenwart noch maß—
gebenden festhielt. So konnte er sich staatliche Rechte nicht
ohne Voraussetzung eines gewissen Grundeigentums denken,
wie ihm denn der Grund und Boden, historisch aufgefaßt,
durchaus als im Bodenregal des Staates befindlich erschien;
so hielt er an der rechtlichen Trennung der Stände als an
etwas ebenso natürlich Gegebenem als Gottgewolltem fest: und
so erschien ihm, in der Kombination beider Gesichtspunkte, der
Bauer als der eigentliche Träger des Staates und der mensch—
lichen Entwicklung. Und diese Grundlagen seines Denkens

1

2

S. Bd. VII, 2, S. 780.
Bgl. Bd. VI, S. 450 ff.; VII, 1, S. 301 ff.
        <pb n="85" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 71

standen ihm so fest, daß er aus ihnen selbst der Leibeigenschaft
Geschmack abgewann, wenn er sie auch nur in sehr gemäßigten
Formen angewandt wissen wollte.
Gleichwohl hat Möser für die Entwicklung des Handels
geschwärmt, dessen Begünstigung er nicht als seinen soeben
vorgetragenen Lehren entgegenstehend empfand; er hat ihm zu—
liebe den Bau von Kunststraßen gefördert, er hat aus seinen
Bedürfnissen heraus eine Erneuerung der alten Kreisverfassung
des Reiches angestrebt, ja er ist sogar, von einer gewissen Vor⸗
liebe für ihn hingerissen, wohl der Erste gewesen, der unter dem
Bilde einer erneuerten Hanse die kühnen Linien eines künftigen
Zollvereines zu schauen wagte.
So war er denn auch nur cum grano salis Merkantilist;
und es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß er, in
größere Verhältnisse versetzt, den Weg einer Staatsneubildung
im Sinne des Subiektivismus tatkräftig beschritten haben
würde.
Aber hatte er seine kommerziellen Anschauungen nicht
vielleicht doch bis zu einem gewissen Grade einem vorüber—
gehenden Aufenthalte eben in weiteren Verhältnissen zu danken?
Viele Monate hindurch hat Möser in England geweilt; und
unter den deutschen Staatsmännern des 18. Jahrhunderts
war er wohl derjenige, der englisches Vorbild am entschiedensten
geschätzt und englischem Staatsgeiste den weitesten Eintritt in
sein Denken gestattet hat. Aber so befruchtet mußte er sich doch
auch durch die nordwestliche Lage seines Heimatsterritoriums
zur Hebung des Handels ganz besonders veranlaßt fühlen.
Wer aber vermag denn überhaupt schon den Einfluß des
englischen Geistes auf die deutsche innere Politik gegen Aus—
gang des 18. Jahrhunderts voll zu ermessen? Eingehende
Forschungen über seine Wirkungen fehlen, und nur so viel ist
sicher, daß, wie dem literarischen Einflusse Englands auf
Frankreich und des französisch-englischen literarischen Geistes
auf Deutschland noch vor der Mitte des 18. Jahrhunderts ein
direkter Import englischer literarischer Empfindungen nach
Deutschland gefolgt war: so in verwandter Weise der englische
        <pb n="86" />
        72

Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

politische Einfluß auf Montesquieu sich durch diesen und ver⸗
wandte Denker nach Deutschland erstreckt hat, um gegen Schluß
der zweiten Hälfte des Jahrhunderts durch eine unmittelbare
Einwirkung englischer Staats- und Gesellschaftslehren überholt
zu werden!.
Einer der wichtigsten Vermittler dieser Ideen aber war
auf dem Gebiete der Verwaltungspraris, bei aller Selbständig—
keit seines Denkens und Wollens, der Freiherr vom Stein; als
Göttinger Student hat er vornehmlich mit Engländern verkehrt,
wie bis zu einem gewissen Grade später am selben Orte und
unter verwandten Verhältnissen sein großer Nachfolger Fürst
Bismarck; und weit griff in diesen Zeiten seine englische
Lektüre geschichtlichen und politischen Inhalts.
Dann aber führte eben der Freiherr vom Stein im deutschen
Nordwesten die Reformanfänge Mösers in der Verwaltung der
preußischen Lande dieser Gegend nach Heinitzscher Vorschrift oder
mindestens im Heinitzschen Sinne fort. Möglich wurde ihm das
wesentlich unter der Einwirkung folgender Umstände. Einmal
hildeten die westlichen Territorien Preußens ein ihren jeweiligen
Leitern besonders fügsames Versuchsobjekt: denn Preußen
war in dieser Zeit in seiner inneren Entwicklung wie seinen
zaußeren Interessen nach noch an erster Stelle ein Staat
des deutsch-kolonialen Ostens. Dann aber war Stein selbst
ein Sohn des Westens, und zwar einer, dem Geburt und
Lebensumstände das Auge frei machten und schärften für ein
schon grundsätzlich neuen Idealen zugewandtes politisches
Handeln. Die Steins, ursprünglich Ministerialen des Hauses
Nassau, hatten ihre Burg auf demselben Berge mit der
Stammburg des Dienstherren: reichsfrei geworden, mußten sie
in ständigem Gegensatze leben zum einstigen Souverän und
nächsten Nachbar. Aber auch im Dienst und in der Anerkennung
benachbarter Fürsten konnten sie nur schwer Fuß fassen: denn
diese waren zumeist katholisch und sie seit alters, ja seit den

Vgl. dazu unten drittes Kapitel, Abschn. IV.
        <pb n="87" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 73

Jugendzeiten der Reformation Protestanten. Und konnte ihnen
unter diesen Umständen selbst der Reichsdienst von Ehre und
Vorteil sein? Nur wenige seiner höheren Stellen waren
Protestanten zugänglich. So dienten sie denn nicht selten im
Ausland; und nahe Verwandte eben des Freiherrn sind diese
Straße gewandelt. Ihn aber führte ein wunderlicher Zufall,
darf man sagen, nach Preußen: und der, der ihn dort erkannte,
festhielt, förderte, war Heinitz.
Stein wurde alsbald in den modernsten Betrieben der
damaligen preußischen Staatsverwaltung, vornehmlich im Berg⸗
wesen beschäftigt; dann aber trat er in den Dienst des
preußischen Nordwestens, in dem er um die Wende des Jahr⸗
hunderts zu leitenden Stellen am Rhein wie in Westfalen
emporstieg.
Was er hier nun durch Jahre eifrigen Lernens hin im Un⸗
vollkommnen und Kleinen ausführte und plante, war nichts
Geringeres als eine Liquidation der mittelalterlichen wirtschaft⸗
lichen sozialen und politischen Resterscheinungen: kann mithin
als eine unmittelbare Vorbereitung gelten zu den großen
Reformen im preußischen Gesamtstaate seit 1807.
Freilich: radikal verfuhr er dabei nicht; nur gegenüber
der katholischen Kirche, namentlich in der Behandlung ihres
korporativen Lebens in Stift und Kloster, hat er scharfe Ein⸗
griffe versucht. Im übrigen ist es charakteristisch, daß er den
französischen Umsturz alter Verhältnisse da, wo er völlig ein⸗
getreten war, wiederum beseitigte: entschieden hütete er sich
davor, den geschichtlichen Faden zu verlieren, der, im Sinne
eines organischen Fortschrittes weiter gesponnen, immer noch
am sichersten aus dem Labyrinthe des Alten in einfachere und
klarere Verhältnisse eines neuen Staatslebens hinüberführen
mußte.

So war er vor allem ein Feind völligen Abbruchs des
äußeren, gleichsam institutionellen Skelettes des alten Staats⸗
lebens und von diesem Standpunkte aus ein Freund der
alten Stände. Gewiß: sie sollten neu belebt, sollten um—
gebildet, sollten ihrem Bestande nach durch jüngere Berechtigte
        <pb n="88" />
        4 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Rapitel.

ergänzt werden; aber aufgehoben werden sollten sie nicht.
Selbst über den Bereich der preußischen Territorien hinaus hat
Stein diese Politik verfolgt!; wie Möser, so erschien auch ihm
die alte Reichs-Kreisverfassung Kaiser Maximilians im Interesse
zunächst des Handels noch reformfähig; und weit entfernt war er
von dem Gedanken einer Zerstörung überhaupt der Institutionen
des alten Reiches.
Aber das hinderte ihn nicht, innerhalb des alten Ge—
häuses an einem Umbau von Grund aus zu arbeiten. Ent⸗
scheidend war da in negativer Hinsicht zunächst seine ablehnende
Haltung gegen eine ganze Masse spezieller Vorschriften des
Merkantilismus und seine instinktive, aber sehr positive Hin⸗
neigung zu subjektivistischen Idealen: wirtschaftliche und soziale
Bewegungsfreiheit des Einzelnen und von diesem Standpunkte
aus Gewerbe- und Verkehrsfreiheit erschienen ihm wichtiger
als hohe Prosperität des Staatsganzen, oder richtiger: er
lebte der Überzeugung, daß diese Prosperität dauernd nur
durch die Bewegungsfreiheit des Einzelnen gesichert werden
könne, so daß eine gute Staatskunst eben von der richtigen
Behandlung des Einzelnen, des Subjekts, nicht von generali—⸗
sierenden Vorschriften für das Ganze werde ausgehen müssen.
So war schon seine Sorge für das äußere Landeswohl
oon einem individualisierenden Prinzipe belebt; er begnügte
sich nicht mit der Förderung der Pferdezucht, wie sie allgemeine
staatlich-militärische Interessen forderten: er legte nicht minderen
Wert auf die Veredlung des Rindviehs, die zunächst dem
einzelnen Landwirt emporhalf; und er baute seine Chausseen
nicht bloß nach strategischen Rücksichten, sondern machte die
Festlegung ihrer Richtung von den Gutachten der lokalen
Interessenten des Handels und der Landwirtschaft abhängig.
Noch mehr aber trat dieser Zug in den konstitutiven An—
ordnungen hervor. Da wurde für das platte Land schon nach
dem Grundsatze gehandelt, daß der Bauer Herr seiner Wirt—
schaft sein müsse und darum in das Eigen oder die freie Pacht

Darüber Genaueres im dritten Kapitel, Abschn. IV.
        <pb n="89" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 75

des Bodens, den er bewirtschafte, zu setzen sei; und es gelang
Stein von diesen Gesichtspunkten aus in der Tat, eine erste
kleine Bauernbefreiung in Preußen durchzuführen. In analoger
Weise wurde aber auch gegenüber den Städten verfahren: der
Unterschied der bürgerlichen Stände wurde zurückgedrängt, die
— D00
Verwaltung unterlag einem Reinigungsprozesse, der bis zu
völliger Reform fortschritt und schon deutlich das Ideal kommu—
naler Selbstverwaltung erkennen ließ.
Und das war denn überhaupt das zum meisten Entscheidende
und Merkwürdige an diesen Bestrebungen, daß sie nicht bloß
eine tatsächliche Liquidation der mittelalterlichen Sedimente in
Wirtschaft und Gesellschaft leise auflösend herbeiführten, sondern
daß sie die freiwerdenden Personen alsbald wiederum in den
Nexus einer neuen, sie öffentlich verantwortlich machenden Selbst⸗
verwaltung einführten: der Negation folgte sofort die Verwirk—
lichung der lokalen Voraussetzungen des modernen Staats-⸗
ideals. Und schon mußte sich die Verwaltung diesem empor⸗
quellenden neuen Leben fügen; Steins Widerwille gegen jederle
Bureaukratie nahm ihr, in stetiger persönlicher Berührung mit
ihr ständig wirkend, die alte Steifheit ihres Daseins bis zu
beträchtlicher Verminderung sogar des Schreibwerks.
So geschah unter der Führung des Freiherrn in den
westlichen Provinzen Preußens, was unter kleinen Verhält—
nissen, ohne Berührung der wichtigsten, der rein staatlichen
und verfassungsmäßigen Probleme für die Einführung einer
subjektivistischen Offentlichkeit, für die politische Durchbildung
der modernen Persönlichkeit geschehen konnte: unmittelbar
neben die Forderungen der Theoretiker, die zunächst die
erzieherische Durchbildung eines geistigen Subjektivismus ver⸗
langten, trat diese Tätigkeit, sie ergänzend und ihre Durch—
führung eben erst hierdurch ermöglichend: der eigentlichste und
bollste Durchbruch zum Neuen aber konnte doch nur durch eine
Reform in den höchsten Sphären des Staatslebens verbürgt
werden. Dieser Zusammenhang aber verwies in Preußen aus
dem Westen in den Osten, aus dem Mutterland in das
        <pb n="90" />
        76 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Kolonialgebiet, aus den verwickelten und patriarchalischen Ver—
hältnissen von Mörs und Cleve-Mark, von Ravensberg,
Münster und Minden nach den einer generellen Reform leichter
offenstehenden, weil gleichmäßigeren Zuständen der Mark,
Schlesiens, überhaupt der östlichen Provinzen. Und so mußte
es schließlich der östliche Hauptkörper Preußens sein, der zum
Träger der entscheidensten Reformen wurde.
Blicken wir aber jetzt auf den langen Weg staatlicher
Reformen schon des 18. Jahrhunderts zurück, dessen Windungen
wir bisher gefolgt sind, so ergibt sich für die Wende etwa
des 18. Jahrhunderts doch kein ganz erfreuliches Bild.
Die beiden deutschen Großstaaten hatten zunächst im
Grunde versagt. Denn es war ihr Schicksal um diese Zeit,
daß das Preußen Friedrichs grundsätzlich am ermattenden
Schlusse der Entwicklung eines früheren, das Hsterreich
Josephs II. am noch schwachen und doch zugleich radikalen
Anfange eines neuen Zeitalters stand. So veraltete der Staat
Friedrichs frühzeitig, und der Staat Josephs verdorrte zu nicht
zu geringem Teile in geilen Trieben. Damit war es denn klar,
daß nur eine Wiederholung der Reformversuche unter günstigerer
allgemeiner Konstellation, ein oder einige Jahrzehnte später, zu
vollen Ergebnissen würde führen können; und es bedeutete
einen Sieg Preußens über sterreich von größester Bedeutung,
daß eine solche neue Reformperiode innerhalb seines Staats
lebens tatsächlich eintrat, während sie Osterreich nicht zuteil
wurde.

Der Held aber, der dem preußischen Gesamtstaate unter
den harten Eindrücken des Unglückes von 1806 diesen immer
noch frühen Eintritt in das Staatsleben der neuen Zeit ver⸗
mittelte, war der Freiherr vom Stein — der Staatsmann bis
dahin des preußischen Nordwestens. Und was er in diesem
Nordwesten um die Wende des 18. Jahrhunderts angestrebt
und zum Teil erreicht hatte, war die erste bewußte und aus⸗
gesprochenermaßen reformatorische Verwirklichung der Konzep⸗
tion des modernen Staates auf deutschem Boden: war erst—
maliges öffentliches Leben des Subjektivismus.
        <pb n="91" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 77

Man sieht wohl, daß Stein damit über die Ideale der
Übergangszeit der fiebziger und achtziger Jahre, in denen sich
Individualistisches und Subjektivistisches noch mischten, grund⸗
sfätzlich hinausgegangen war. Allein zu der Zeit, da er diese
ersten Linien eines deutschen Staatslebens des Subjektivismus
nicht mehr bloß planend, sondern schaffend zog, war auch schon
theoretisch, in einer neuen, wenn auch noch jungfräulichen
Staatslehre, das System dieser Linien, wie wir sehen werden,
vornehmlich durch Wilhelm von Humboldt!, aufgedeckt. Und
mehr noch: um diese Zeit war auch bereits das Leben des
deutschen Subjektivismus auf einem gleichsam halb öffentlichen
Gebiete fast völlig in Knospe und Blüte geschossen: auf dem
Gebiete der Erziehung und des Unterrichts.

III.

Der Philosoph Tetens, einer der weitestblickenden Köpfe
der Zeit, stellte in den siebziger Jahren des 18. Jahrhunderts
als Forderungen staatlicher Reformen auf: erstens Gewerbe—
freiheit; zweitens soziale Erleichterungen für die unteren
Schichten, insbesondere Verkürzung der Arbeitszeit auf täglich
neun bis zehn Stunden und entsprechende Erhöhung des
Arbeitslohnes, damit Muße für Bildung von Verstand und
Herz geschaffen werde; drittens Gedankenfreiheit; viertens
Jugendbildung im subjektivistischen Sinne.
Es ist ein für die Zeit überaus charakteristisches Programm;
aus wirtschaftlichen und sozialen Postulaten erhebt es sich
zur Forderung der Gedankenfreiheit als wichtigsten, wenn nicht
einzigen Menschenrechts, und für den richtigen Gebrauch
dieses Rechtes fügt es nur eine Einschränkung hinzu: die einer
zeitgemäßen Erziehung.
Wie Tetens empfanden alle der Zukunft zugewandten
Geister, wenn sie auch die notwendigen Forderungen nicht immer
in gleich klarer Weise formulierten; und so versteht es sich,

S,. unten Abschnitt IV.
        <pb n="92" />
        78 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

daß sie in dem Erziehungsprobleme die im Grunde wichtigste
und durch positives Wirken am leichtesten und unmittelbarsten
zu lösende Frage der Zeit sahen. In der Tat war diese
Frage weitaus die populärste schon der Ubergangszeit und des
Frühsubjektivismus, dann aber erst recht jenes auch sittlich und
philosophisch reiferen Subjektivismus, der gleichzeitig etwa mit
der Abklärung der Dichtung zu klassischen Leistungen in den
neunziger Jahren auftrat und dessen Darstellung wir uns
jetzt vornehmlich zuwenden; und sie hat eben darum in den
letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts die stärksten Leiden⸗
schaften und die temperamentvollsten Bemühungen entfesselt,
wie sie denn auch die Zeit am ehesten mit jenem Selbst⸗
bewußtsein wirklicher Leistungen erfüllte, das schon auf die
nächst zurückliegende Vergangenheit als eine überwundene
zurückblickt.
Was aber erwartete man nicht auch von der Lösung eben
dieser Frage; welche Kraft traute man nicht der Erziehung zu!
Kant meinte kurzweg: „Der Mensch ist nichts, als was die
Erziehung aus ihm macht.“ Und' Pestalozzi hat erklärt, für
den sittlich, geistig und bürgerlich gesunkenen Erdteil sei
Rettung überhaupt nur noch durch Erziehung möglich. Jedem
Patrioten aber schwoll nach einer Meinungsäußerung Gedikes,
Prorektors am Friedrich-Werderschen Gymnasium in Berlin,
die Brust bei den Aussichten, welche die Durchführung der
subjektivistischen Erziehung eröffne: „mit Entzücken und Sehn⸗
sucht sehe er die herrliche Ernte heranreifen“. Aber schon im
Jahre 1778 waren die pädagogischen Hoffnungen der Zeit einmal
gleich enthusiastisch zusammengefaßt worden ĩ: „Gott wird sich
durch eine Erziehungsreform der ausgearteten Menschen an⸗
nehmen. Es werden wieder Sprecher aufstehen, die die Rechte
der Menschheit in ihren Schutz nehmen, Licht und Erkenntnis
ausbreiten, ein verweichlichtes Geschlecht wieder abhärten und
zur Menschenwürde erheben, unter welche es so tief herab⸗
gesunken war. Bessere Erziehungsanstalten werden allen Arten

„Pädagog. Unterhaltungen“ 1778, S. 5.
        <pb n="93" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 79

von Tyrannen Grenzen setzen. Der gesunde Menschenverstand
wird seine Rechte behaupten, Stand und Geburt nicht mehr
Verdienst, nicht mehr Contrebande sein. Die Großen werden
aufhören, die Geißel der Niederen, und Menschen werden auf—
hören, eine Ware zu sein. Einfalt der Sitten, Menschenliebe
und Freiheit werden wieder ihren Wert erhalten, und Titel,
Bänder, Sterne und Würden nicht mehr vor Verachtung
schützen. Der Deutsche wird, von neuem Nationalgeist be—
seelet, sich des fremden Plunders schämen und selbst Original
sein.“
Mit welchen Mitteln aber, unter welchen genaueren Zielen
wollte man nun diese paradiesischen Ideale heraufbeschwören?
Die letzten Zeilen der eben angeführten Stelle deuten die
Lösung, in der Sprache ihrer Zeit, schon an. Der Deutsche
soll Original werden.
Es ist wiederholt davon die Rede gewesen!, wie sehr den
primitiven Subjektivismus alsbald der Mensch zu interessieren
begann: ist er doch bei weitem mehr von einem vertieften
Studium des Menschen als der sonstigen Welt der Erscheinungen
ausgegangen. Von vornherein aber lief dies Studium nicht
so sehr auf bloße Kenntnis als auf praktische Anteilnahme
hinaus: nicht eine vertiefte theoretische, sondern eine praktische
Psychologie war das Endziel. Ist aber praktische Psychologie
nicht Pädagogik im weitesten Sinne? Es waren Zusammen—
hänge, die mit dem vollen Durchbruch des Subjektivismus
immer deutlicher hervortraten. Im Jahre 1785 spricht z. B.
Blessig den moralischen Zweck seiner psychologischen Studien
dahin aus, daß er die Bildung des Charakters, auf Grund
der Selbsterkenntnis, als Ziel hinstellt. Und Feder forderte
1790, in Vertiefung der Studien, die mit Lavaters „Physio—
gnomik“ begonnen hatten, daß eine Spezialpsychologie als
Wissenschaft von den Verschiedenheiten der Menschen in An—
sehung der Gemütseigenschaften begründet werde. Diese
Psychologie müsse als Vorbedingung jeder vertieften praktischen

S. Band VIII, 1, S. 260 ff.
        <pb n="94" />
        80 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Psychologie bezeichnet werden, die dann ihrerseits wieder die
Grundlage einer neuen Staatslehre sein werde.
Ist es da verwunderlich, wenn durch Maurer, in seiner
„Wissenschaft vom Menschen“, schon im Jahre 1782 der Ver—
such gemacht wurde, eine innerhalb der Erziehung und des
Staatslebens verlaufende Charakterentwicklung zur Grundlage
einer Art von Sozialpsychologie zu machen?
An erster Stelle aber kam doch die Erziehung der Einzel—
menschen als solchen auf Grund einer neuen Kenntnis des
Seelenlebens in Betracht. Und da konnte denn der Weg kein
anderer sein als der, daß man die neuen naturalistisch ge—
fundenen Gegebenheiten' des Seelenlebens in irgendeiner Weise
zu veredeln trachtete. Ein praktischer Idealismus der Er—⸗
ziehung also setzte ein, und sein Ziel war Veredelung des neuen
Menschen, oder, insofern man den neuen Menschen noch nicht
als geschichtlich geworden, sondern als absolut gegeben empfand,
die Darstellung reinster, höchster Menschlichkeit in ihm. Zu ihr
den Menschen hinzuformen, das erschien der Zeit mithin als
wunderbarste Aufgabe alles Menschendaseins: diesem praktischen
Ziele hat sie mehr als irgendeinem anderen mit ihrem Herz⸗
blute gelebt.
Und was erwartete man nicht für Ergebnisse! Immer
und immer wieder taucht der Gedanke auf, daß die Vollendung
dieser Erziehung eigentlich jeden Zwang und damit jeden Staat
unter den Menschen überflüssig machen müsse: und am Ende
der Zeiten erscheint damit eine edle Anarchie als letztes Ziel
alles Menschlichen. Oder sollte dies Ideal gar schon in abseh—
barer Nähe erreichbar sein? Der Illuminatenorden hat geraden
Weges die Absicht verfolgt, durch energische Erziehung der
Einzelnen die Staaten, die bei dem niedrigen Stande der
Tugend jetzt noch notwendig seien, entbehrlich zu machen.
Ahnliche Neigungen erwachten auch bei den Freimaurern.
Später hat Friedrich Perthes, den man in seiner Jugend als
getreuen Spiegel der Gedankenwelt der gebildeten Kreise jener
Zeit betrachten darf, mindestens die vollste bürgerliche Freiheit
als notwendige Folge der Herrschaft über sich selbst, der
        <pb n="95" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 81

„einzigen, wahren individuellen Freiheit“ erwartet. Und ist
nicht in der Tat, so sehr auch dies letzte Ziel im Grunde un—
erreichbar blieb, die Zeit dennoch ausgezeichnet gewesen durch
eine ungemeine Fülle von Menschen stärkster Selbsterziehung,
von Friedrich dem Großen und Goethe hinab bis in die
kleinsten Kreise? Das Gedrungene des Ausdrucks, die klassische
Marmorruhe auf so vielen Bildnissen der Zeit sprechen hier auch
heute noch deutlich genug, selbst wenn sie nur Modezüge der
Porträtkunst gewesen sein sollten.
Wenn man aber das Erziehungsideal der Darstellung
—DD0
praktischen Durchführung auch im Rahmen dessen, was der Zeit
möglich war, doch nur langsam.
Das individualistische Zeitalter hatte außer der Berufs—
erziehung schließlich fast nur noch eine intellektualistische Bildung
gekannt. Es war natürlich, daß von diesen beiden Zielen noch
vieles in die neue Zeit hinein bestehen blieb und erst langsam
abstarb. Zwar daß die Erziehung sich allgemein nach Berufs-—
idealen regeln müsse, daß mithin Fürstenerziehung sozusagen
grundsätzlich etwas anderes sei als Adelserziehung, und Adels—
erziehung etwas anderes als Erziehung von Bürgern, das
haben wohl nur noch die älteren Philanthropinisten! behauptet:
allgemein und rasch drang das Ideal einer Menschenerziehung
als solcher durch. Viel schwerer war es dagegen, den Intellek⸗
tualismus der individualistischen Zeit praktisch zu beseitigen.
Gewiß: daß die Bildung des Verstandes durch eine solche des
Herzens ergänzt werden müsse, war schon eine immer wieder
emphatisch vorgetragene Lieblingsforderung der frühsubjek—
tivistischen Zeit. Allein, daß aus der Erziehungskunst als
solcher der Intellektualismus zu bannen sei, war ein Gesichts—
punkt, der z. B. den Philanthropinisten noch keineswegs ein—
leuchtete: auch insofern stehen Basedow und seine Genossen
mit mindestens einem Fuße noch im individualistischen Zeit⸗
alter. Indes selbst später war die intellektualistische Lehr—

1S. zu diesen Band VIII, 1, S. 296 ff..
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="96" />
        82 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

methode noch weit verbreitet: da wurde denn z. B. dem Zögling
aoch immer, als Urgrund gleichsam alles Wissens, seine Seele als
erstens eine einfache, daher fürs zweite unteilbare und darum
drittens unsterbliche vernünftige Substanz mit Vernunft—
gründen bewiesen und nicht minder auch der liebe Gott als
eine analoge Substanz, nur ungleich höherer Art, ausdemonstriert.
Diesem Logizismus hat eigentlich erst Pestalozzi mit durchschlagen—
dem Erfolge das Prinzip der Anschauung, das heute den
Unterricht beherrscht, entgegengestellt: Pestalozzi, der drei Jahr—
zehnte hindurch keinerlei Bücher gelesen hat.
Allein die nächsten Aufgaben der späteren Zeit des
18. Jahrhunderts bestanden nicht so sehr in der Durchbildung
des unterrichtlichen wie des Erziehungsideals. Und hier war
man wenigstens in einem Punkte durchweg einig. Die Knaben der
besseren Stände der Rokokozeit und des ausgehenden Individua—
lismus hatten nicht selten, die Männer noch häufig Schnürbrüste
getragen; mit Strümpfen an den Füßen zu schlafen war gewöhn⸗
lich, Friedrich dem Großen wird es als Beweis der Abhärtung
angerechnet, daß er es nicht tat. Jetzt wollte man Freiheit,
Natürlichkeit, Frische zunächst der körperlichen Ausbildung; ein
Feldzug gegen Stubenhocken und Verzärtelei begann: manch
längst vergessener Sport, wie Schlittschuhlauf und Baden im
Freien, überhaupt Beschäftigung mit dem Elemente des Wassers,
kam auf, und den Höhepunkt dieser Bewegung hat die echt
deutsche Entwicklung einer disziplinierten Anstrengung des
Körpers, das Turnen Friedrich Ludwig Jahns, gebildet.
Darüber hinaus aber galt es alsbald auch sittliche Ideale
zu entwickeln. Und hier ist nun zunächst die alte aufklärerische
Richtung in der Übergangszeit, als dem jungen Subjektivismus
erst mehr Trieb als Willen, mehr Tendenz als Ziel zur Ver—
fügung stand, noch einmal zu Worte gekommen. Da haben
denn die Philanthropinisten das alte rationalistische Programm
der direkten Ausbildung fürs praktische Leben zu guter Letzt
noch einmal ins Feld geführt: natürlich vergebens. Den
lehrreichsten Versuch aber, die neue, noch unklare Bewegung
auch geistig zu beherrschen, hat wohl Friedrich der Große
        <pb n="97" />
        Neue Anschanungen von Staat und Gesellschaft. 83

gemacht. Er wollte zunächst in seinem Alter nichts mehr von
utilitarischen Lebensidealen, und seien es auch wissenschaftliche,
hören: „Das hält die moralische Welt nicht im Gleis, und
gute Sitten sind für die Gesellschaft mehr wert als alle Be—
weise Newtons.“ War das nicht eine starke Annäherung an
den Geist des Frühsubjektivismus? Nun glaubte der König
aber für eine neue Grundlegung der Erziehung die Basis
im Egoismus gefunden zu haben: einem sittlichen Egoismus
analog dem wirtschaftlichen Adam Smiths! Aus richtig
verstandenem Egoismus leitete er jetzt jenen ihm längst schon
teuern Spruch des Evangeliums: „Tue nichts, wovon du
nicht wünschest, daß es dir die andern auch täten“, darin sich
Kant nähernd, als ausreichendes altruistisches Prinzip ab: und
baute darauf u. a. jenen Begriff des Patriotismus, den er in
späteren Jahren immer dringender von seinen Untertanen ge—
fordert hat!. Und gewohnt, nicht bloß zu betrachten, sondern
zu handeln, versuchte er seinen Prinzipien innerhalb Preußens
auch in den praktischen Fragen der Erziehung bald genug
Geltung zu verschaffen. So schrieb er als Katechismus gleich—
sam der neuen Erziehungslehre den „Dialogue de morale à
l'usage de la jeune noblesse“, den er dem Kommandeur der
Berliner Kadettenanstalt zustellte. Vor allem aber ging er
von seinem Standpunkte aus an eine Schulreform, indem er
zunächst in dem „Discours de l'utilite des sciences et des
arts dans un Etat“ vom Jahre 1772 als Ergänzung zu
seinen ethischen Anschauungen seine Stellung zu den Lehrstoffen
intellektuellen und ästhetischen Charakters festlegte und dann
Zedlitz als ersten preußischen Kultusminister zur Durchführung
seiner Absichten berief. Zeigte schon diese Berufung, daß es
dem Könige dabei vornehmlich um eine Einwirkung auf die
Mittelschulen zu tun war, in denen in der Tat auch die neuen
Erziehungsprobleme, insofern sie vom Staate aufgenommen
wurden, am leichtesten Verwirklichung finden konnten, so war

Val. Band VII, 2, S. 799 f.
        <pb n="98" />
        84 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

es anderseits fast selbstverständlich, daß des Königs Absichten
sich in diesen Zusammenhange mit der Entwicklung des Neu—
humanismus, der ja eben zum guten Teile von den Gym—
nasien ausgegangen war!, berühren und kreuzen mußten. Es
war, wie wir schon wissen, eine dem Könige keineswegs un—
angenehme Konstellation, wenn auch schwer festzustellen sein
wird, bis zu welchem Grade sein Verhältnis zum Neu—
humanismus ein wirklich innerliches gewesen ist. Soweit
indes dabei das besondere Erziehungsideal des Königs in Be—
tracht kam, unterlag es sehr bald den bedeutendsten Abwand—
lungen durch die Einwirkung des klassischen Humanitätsideals
und ist unter dem Einflusse dieser Einwirkungen kaum zu
größerer Geltung gelangt. Das Prinzip des Egoismus selbst
aber wurde von der fortschreitenden allgemeinen pädagogischen
Bildung der Nation rundweg beseitigt.
Denn eben gegen den Egoismus machte man instinktiv
und darum aufs entschiedenste Front. Im „Eigennutz“ sah
schon Moser, hierin völlig einig mit Luther, die Kraft, die
recht eigentlich das Reich zersetze; und als Gottes größtes
Gnadengeschenk an die Nation erschienen ihm Männer, die
sich „nicht aus bloßem Ehrgeiz und Tagelöhnersart, sondern
aus warmem Herzen hingeben“. Rehberg hat dann den
„groben Eigennutz“ als das Übel bezeichnet, das die Nation
nach Auflösung aller Körperschaften mit ihren besonderen Vor—
rechten und Würden schmählich nivellieren werde, und Brandes
hat die Habgier der Erwerbsstände für staatsgefährlicher ge⸗
halten als den Hochmut des Adels. Es ist der Zusammenhang,
aus dem heraus sich auch die fast ausnahmslose Ablehnung
der nationalökonomischen Lehren Smiths seitens der deutschen
Theoretiker durch fast zwei Jahrzehnte hindurch erklärt.
Was von der öffentlichen Meinung mit stets wachsender
Einmütigkeit und immer zunehmender Stärke als positives
Ziel erzieherischer Entwicklung reiner Menschlichkeit erklärt

S. Band VII, 1, S. 802; VIII, 1, S. 288 ff.
        <pb n="99" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 85

wurde, war vielmehr, ganz in Übereinstimmung mit den tiefsten
Lebensprinzipien des Subjektivismus!, ein altruistisches Ideal.
Und dies Ideal einer stark altruistischen Sittlichkeit sah
man in dem verwirklicht, was die Zeit Menschlichkeit, was sie
in besonderem Hinblick auf die Kultur der Alten Humanität
nannte?. Später hat man den Zusammenhang dieses Ideals
mit der Antike nicht selten übertrieben; so hat z. B. Passow
in den Jahren nationaler Erniedrigung, um 1807, geglaubt, die
Wiederherstellung des deutschen Volkstums der Hauptsache nach
durch das Studium des Griechischen herbeiführen zu können.
In den guten Zeiten des 18. Jahrhunderts dagegen, in den
achtziger und neunziger Jahren, verstand man unter humanem
Wesen nicht bloß einen Charakter, in welchem die ästhetischen
und intellektuellen Fähigkeiten zu dem gesteigert wären, was
besondere Anlage und menschlicher Typ, speziell auch nach dem
Muster der Alten, an höchster Ausbildung zu erreichen gestatteten,
sondern in dem vor allem die sittlichen Eigenschaften des Herzens,
Freundlichkeit und Liebe, Mitleid und Erbarmen, edelste Er—
ziehung zum allgemein Menschlichen erfahren hätten.
Dabei ist nicht zu leugnen, daß dieses Ideal, das man
vielleicht auch als das der moralischen Freiheit bezeichnen kann,
noch etwas wenig Umschriebenes, etwas im vagen Sinne des
Wortes Kosmopolitisches hatte. Und es versteht sich, daß sich
diese Unklarheit auch auf die Auffassung der nationalen
pflichten, ja des nationalen Charakters übertrug. Das ist die
Erscheinung, die Schiller in dem verzweifelnden „Xenion“
geschildert hat:
Zur Nation euch zu bilden, ihr hofft es, Deutsche, vergebens:
Pildet, ihr könnt es, dafür freier zu Menschen euch aus.

Und noch später hat die Romantik diesen Zusammenhang in
dem Satze vorgetragen: „Die Deutschheit ist wohl darum ein
Lieblingsgegenstand des Charakteriseurs, weil eine Nation, je

S. Band VIII, 1, S. 270 ff
2 S. Band VIII, I, S. 207 ff.
        <pb n="100" />
        86 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

weniger sie fertig, um so mehr Gegenstand der Kritik ist und
aicht der Historie.“
Für die nationale Entwicklung aber ergab sich daraus die
Notwendigkeit, nicht dem Rate Schillers zu folgen, den er
übrigens auch selbst praktisch wenn nicht verschmäht, so doch ein—
geschränkt haben würde, sondern hart und streng nach dem zu
streben, was dem neuen Erziehungsideal eben noch fehlte, nach
seiner nationalen Bestimmtheit.
Es ist ein Prozeß, der schon früh beginnt; der aber, soweit
er wirksam wird, zunächst eine wesentlich staatliche Färbung
annimmt. Denn praktisch betrachtet sind „Bürger und Mensch
einander nicht entgegengesetzt, wie Rousseau behauptet“, sondern
eins. Und hier wird nun eine Verbindung zwischen Staat
und Erziehung zunächst dadurch angebahnt, daß man fordert,
eben der Staat solle die sittliche Erziehung der Einzelperson,
ihre Aufklärung, ihre Veredelung durchfüühren: wobei dann
ohne weiteres Zugeständnisse an eine auch politische Erziehung
im Sinne eben des Staates gemacht werden. Es war bis zu
einem gewissen Grade der Standpunkt schon Basedows und der
frühen Philanthropinisten, ohne daß freilich schon die Gemüts—
und Willenserziehung stärker betont worden wäre. Aber hier—
über ging dann die jüngere, braunschweigische Gruppe der
Philanthropinisten, also Campe und andere, bereits hinaus: bei
ihnen machten sich schon die spezifisch subjektivistischen Ideale,
deren konkret pädagogische Vertretung bis dahin noch gefehlt
hatte, bemerklich: die Einzelperson soll von sich aus, im Bereiche
ihres Lebenwollens und Lebenkönnens, gefördert werden in
allen ihren Richtungen; geschähe das selbstlos seitens des
Staates, so werde sich dabei eben auch das richtige Staats—
leben einfinden. Und wiederum eine etwas höhere Stufe
subjektivistischer Forderungen wird dann in den neunziger
Jahren vornehmlich erreicht; vertreten ist sie z. B. durch
Stephani, Zöllner, Zachariage, Pölitz, Krug; und charakteristisch

Trapp Ephilanthropinisth im „Brauuschweig. Journal“ 1788
2. Stück, S. 269.
        <pb n="101" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 87

kommt sie in Vossens „Versuch über die Erziehung für den
Staat als Bedürfnis unserer Zeit zur Beförderung des Bürger⸗
wohls und der Regentensicherheit“ (1799) zum Ausdruck. Da
wird eine Erziehung der freien Einzelperson nicht so sehr durch
den Staat wie für den Staat in Betracht gezogen; der Staat
habe nicht bloß zu geben, sondern auch zu fordern: der
Einzelne, ein in sich verantwortliches Subjekt, bedürfe zum
Ausgleiche seiner Selbständigkeit gegen die Forderungen des
Gemeinwohls einer regulierenden Erziehung zu den sittlichen
Pflichten des Patriotismus. Dabei war zunächst und der
Hauptsache nach nur an die Erziehung zum partikularen
Patriotismus in irgendeinem der deutschen Staaten und
Stätchen gedacht. Aber konnte man dabei stehen bleiben?
Ganz und groß trat aus dieser langsamen Entwicklung schließ⸗
lich die Idee einer allgemeinen deutschen Vaterlandsliebe hervor,
wie sie Männer wie von Zedlitz, von Rochow, von Bonstetten
geahnt, wie sie Humboldt und in seinen letzten Jahren Schiller,
wie sie Fichte und Arndt später in drangvoller Zeit verkündet
haben.
Es war der Weg, auf dem sich das sittliche Ideal über⸗
haupt und das Humanitätsideal im besonderen immer mehr
nit konkretem Inhalt füllten, bis dieser in Gedankengängen
wie denen von Fichtes „Reden an die deutsche Nation“ in einer
Lehre von tausend Einzelpflichten zutage brach. Diese Erfüllung
des neuen Ideals aber mit sittlichen wie auch ästhetischen und
intellektuglistischen Vorschriften wurde doch der Hauptsache nach,
soweit sie von gründlicher Wirkung war, im Verlaufe der Er—
ziehungsgeschichte selbst, in der Durchbildung neuer Typen der
Hdoch⸗, Mittel- und Elementarschule erreicht; und der Staat
wurde zu dieser Entwicklung an erster Stelle nur insofern
herangezogen, als man volle Bewegungsfreiheit für die Ent—
wicklung dieser Schultypen beanspruchte.
Es sind im Grunde die ersten fundamentalen und kon⸗
stitutionellen wirklichen Freiheiten, die man in Deutschland
überhaupt gefordert hat! Der Bereich der allgemeinen
Menschenrechte an erster Stelle begrenzt auf den Gedanken der
        <pb n="102" />
        38 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Erziehungsfreiheit! Und es ist das vielleicht die bezeichnendste
Erscheinung überhaupt der besonderen subjektivistisch-freiheitlichen
Entwicklung, die Deutschland gezeitigt hat: wie weit weicht
dieser Bildungsgang nicht ab von den Entwicklungsformen der
Engländer oder der Franzosen und der süd- und westeuro—
päischen Völker. Aber freilich: gerade die feinsten Blüten einer
generellen Freiheit subjektivistischen Geisteslebens umfaßt dieser
Bildungsgang ganz und hat eben sie durch entschiedenste Geltend⸗
machung der öffentlichen Meinung dauernd und mehr als sonst
bei vielen Völkern gesichert: Freiheit des Glaubens, Freiheit des
Denkens, Freiheit des Wortes und Freiheit der Presse.
Gebundene Kulturen vermögen grundsätzlich keine Toleranz,
keine Freiheit des Glaubens zu entwickeln. Denn da sie als
Zeiten starker Dissoziation der Gesamtpersönlichkeit für Reize
und Vorstellungen, die aus dem Festgewurzelten und Autori—
tären kommen, einseitig empfindlich sind, so ist eine ihrer
charakteristischen sozialpsychischen Erscheinungen der Fanatismus,
und Fanatismus schließt Duldsamkeit aus. Aber alsbald mit
den individualistischen Zeiten, die zum ersten Male eine Ver—
schiedenheit des Glaubens ermöglichten, ist diese auch bei dem
Volke der Dichter und Denker eingezogen und hat wenn auch
keineswegs Toleranz, so doch die Notwendigkeit der Toleranz
mit sich gebracht. Und so sieht man denn das 16. Jahrhundert
und noch mehr spätere Jahrhunderte um diese ringen, und
immer größer, von den Fürsten abwärts sich erweiternd, reicht
der Kreis derer, die der Freiheit des Glaubens genießen.
Allein einen vollen Abschluß dieser Bewegung und als
dessen Zeichen die Glaubensfreiheit eines jeden Einzelnen hatte
das individualistische Zeitalter grundsätzlich doch noch nicht
gebracht und konnte sie nicht bringen: dem noch galten Be—
kenntnisse, die eine allen ihren Bekennern gemeinsame Heils—⸗
oermittlung zwingend vorschrieben.
Da war es denn eines der entscheidendsten Zeichen des
vollen Durchbruchs des Subjektivismus, daß man gegen diesen
Zwang anzukämpfen, daß man ihn abzulehnen begann. Und
aichts war natürlicher, als daß eben der Kampf und Sieg in
        <pb n="103" />
        Neue Anschauungen von Staat und Ges ellschaft. 89

diesem Punkte, daß der Triumph der Gewissensfreiheit bei dem
Volke der Reformation eine erste Phase öffentlicher Anerkennung
des Subjektivismus ausmachte.
Als Hauptziel der Agitation erscheint volle Gewissens—
freiheit schon bei den Popularphilosophen, vor allen den Ber—⸗
linern, einem Nicolai, Mendelssohn, Biester, die unter der
AÄgide Friedrichs des Großen kämpfen durften. „Intoleranz
heißt die Furie, welche alles Glück vom Erdboden vertilgt, sie
ist das empörendste Verbrechen gegen den Staat, gegen die
Menschheit, gegen die Vernunft, gegen die Religion“: diese
Worte Biesters kann man wohl als das praktische Motto der
„Berlinischen Monatsschrift“ bezeichnen. Kant hat dann die
Entwicklung öffentlicher Duldsamkeit schon als ein Haupt-—
verdienst Friedrichs des Großen bezeichnen können. Aber war
diese Entwicklung wirklich schon so bestimmt gesichert? Als—
bald mit dem Beginne der Regierung Friedrich Wilhelms II.
trat die Diskussion darüber wieder ganz in den Mittelpunkt
des öffentlichen Interesses. Und mochte die Toleranz für
die Gebiete des Protestantismus leidlich errungen sein, so fand
sie doch innerhalb des Katholizismus nur eine Anzahl wenn
auch einflußreicher Vertreter: hier standen Männer wie Sailer
und Goßner dem Pietismus nahe, und der katholische Historiker
Ignaz Schmidt würdigte in seiner „Neueren Geschichte der
Deutschen“ (1785) voll die Verinnerlichung der Religion durch
Luther, während er die Unduldsamkeit der lutherischen Ortho—
doxie verdammte. Gesichert aber wurde dieser Zustand der
Toleranz, wie er zunächst gewißlich auch einer gewissen Er—⸗
müdung in religiosen Kämpfen mit verdankt wurde, doch erst
durch jenes Selbstbewußtsein der geistigen Persönlichkeit und
jenen Anspruch auf eigenes Denken, die von der Erstarkung
der seelischen Haltung schon des Frühsubjektivismus unabtrennbar
waren. Und von diesem Hintergrunde her kann Kants Schrift
„Was ist Aufklärung?“ (1784) allerdings wohl schon als das
große Denkmal einer immer geistigeren Auffassung der Toleranz
erscheinen. „Ein Fürst, der es seiner selbst nicht unwürdig
findet zu sagen, daß er es für Pflicht halte, in Religions—
        <pb n="104" />
        30 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

dingen den Menschen nichts vorzuschreiben, sondern ihnen darin
volle Freiheit zu lassen, der also selbst den hochmütigen Namen
der Toleranz von sich ablehnt, ist selbst aufgeklärt und ver—
dient von der dankbaren Nachwelt als derjenige gepriesen zu
werden, der zuerst das menschliche Geschlecht der Unmündigkeit,
wenigstens von seiten der Regierung, entschlug und jedem
Freiheit ließ, sich in allem, was Geistesangelegenheit ist, seiner
eigenen Vernunft zu bedienen.“
Aber einmal im Vollbesitze nun nicht bloß der Glaubens-,
sondern auch der Denkfreiheit — denn für den, der seines
Glaubens eigner Sucher ist, fallen Glaubens- und Denkfreiheit
zusammen —, verlangte man bald vom Staate noch mehr.
Die Forderung trat auf, daß er mit seiner Macht auch die
Kirchen und deren amtliche Vertreter, die Geistlichen, wenigstens
zu öffentlicher Duldsamkeit zwingen müsse. Und schon Joseph II.
hat diese Forderung, wenn auch nicht ohne Härten, verwirk—
licht.
Im übrigen aber ist es charakteristisch, daß man im Ge—
brauche der neuen Freiheit, die sich unvermerkt fast überall
einstellte, maßvoll blieb, eben weil man sie innerlich errang
und darum verdiente. Schulz, ein typischer Vertreter der
jüngeren Generation preußischer Aufklärer, ist im Jahre 1784
entschieden für die in ihrem Dasein bedrohten Jesuiten ein—
getreten, und bloße Freigeisterei erschien ganz allgemein als
ansittlich und deshalb — dieser Schluß gehört ganz spezifisch
der Zeit an — auch als öffentlich nicht berechtigt.
Gekämpft wurde somit eigentlich nur noch um die Ver—
wirklichungsformen der neuen Freiheit, um die Freiheit des
Wortes und der Presse, nicht aber mehr um das Prinzip der
Freiheit selbst.
Volle Preßfreiheit war dabei nicht leicht zu erreichen1.
Auch forderte man sie keineswegs unbedingt, sondern so maßvoll
wie die Gewissensfreiheit; daß eine Zensur mindestens die
guten Sitten auch in der Vresse aufrecht zu erhalten habe,

1S. dazu oben S. 10 ff.
        <pb n="105" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 91

galt als selbstverständlich. Aber innerhalb dieser Grenze lag
die Gewähr für eine freiere Presse anfangs und in vieler
Hinsicht noch bis tief ins 19. Jahrhundert hinein, ja gelegent—
lich wohl bis zur Gegenwart, doch nur in einem äußerlichen
Moment: in der Zerteilung des deutschen Staatskörpers in so
diele Einzelstaaten, deren Regierungen über Preßfreiheit nicht
selten widersprechende An- und Absichten hatten. Da war es
denn leicht möglich, daß man von dem Boden des einen Staates
laut in die deutsche Welt hineinrufen konnte, was im Bereiche
eines anderen Staates selbst leise zu sagen verboten war; und
immer gab es Staaten, die den Anhängern auch radikaler
Ansichten als Refugia peccatorum dienten. Welche Sicherheit
und Freiheit des Denkens diese Situation der Presse schon im
18. Jahrhundert gab, zeigt unbewußt und deshalb besonders
schlagend eine Polemik Schlözers, der sich in seinem Göttingen
sicher fühlte, gegenüber dem Herausgeber eines Wiener Blattes,
— —
triumphierend aus, „Despotismus des Herausgebers nennt, ist
Despotismus der Wahrheit, der Tatsachen, der Publizität. Das
sind nun freilich fürchterliche Despoten, allmächtiger wie Sultane
und Paschas, und schlechterdings, solange es Leute gibt, die
denken oder auch nur sich schämen können, unbezwinglich.“
Aber über diese gleichsam negative Sicherung der Preß—
freiheit hinaus waren doch auch in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts schon positive Garantien entwickelt: und
eben die größeren Staaten zeichneten sich durch sie aus. So
ließ Friedrich der Große der kirchlichen und religiösen Er—
örterung freien Spielraum, ebenso der Kritik politischer Per—
sonen bis zu ihm selbst hinauf, duldete dagegen eine Be—
krittelung und Herabsetzung seiner politischen Maßregeln nicht.
So ging Joseph II. noch weiter; unter ihm war die freieste Kritik
auch aller Regierungsmaßnahmen möglich. In Hannover aber
genossen die Göttinger Professoren persönlich Zensurfreiheit über⸗
haupt, und das galt damit auch für Schlözer, der freilich dafür
auf etwaige Wünsche seiner Regierung sorgsam Rücksicht nahm
ind ihr bedenkliche Artikel vor dem Druck freiwillig vorlegte.
        <pb n="106" />
        32 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

War damit die Presse namentlich der entwickelteren Zeiten
des Subjektivismus im allgemeinen in den Stand gesetzt, die
Forderungen und Fragen der öffentlichen Meinung zum Aus—
druck zu bringen, so wird man die Bedeutung dieser Tatsache
erst dann recht würdigen, wenn man sich vergegenwärtigt, daß
die Presse im Grunde das einzige Mittel war, die Freiheit
des Glaubens und Denkens gegenüber der gesamten Nation
zu verwirklichen. Denn alle anderen Mittel, die Freiheit vor
allem der parlamentarischen Rede, bestanden entweder noch
nicht oder versagten.
Dennoch gab es an vielen und eben mit an den wichtigsten
Orten im Reiche eine Gelegenheit, auch das freie Wort, wenn
auch nur in bestimmten Materien, dafür aber auch unter beson—
derem Ernste zur Geltung zu bringen. Diese Gelegenheit boten die
Universitäten. Was dies bedeutete, ergibt die Tatsache, daß
Schlözer und ihm folgend auch andere Professoren sogenannte
Zeitungskollegia, Vorlesungen über praktische und aktuelle Politik,
abgehalten haben. Wichtiger aber war noch ein anderer Zu—
sammenhang. In der Redefreiheit und der Denkfreiheit der
Universitäten wurden die geistigen Menschenrechte des Sub—
jektivismus nun vor allem innerhalb der Entwicklung der Er—
ziehungsfragen, als auf dem zunächst bedeutsamsten Boden der
Entwicklung öffentlicher Rechte und Pflichten, erst recht und zum
ersten Male durchaus und stetig schöpferisch lebendig. Es ist
der Zusammenhang, der die Universitäten schließlich völlig um—
—D—
bloß der geistigen, sondern auch der sittlichen und tieferen
innerpolitischen Entwicklung stellte.
Der Prozeß, der sich hier, langsam, aber schließlich mit
außerordentlichen Folgen, vollzogen hat, geht von der philo—
sophischen Fakultät aus. Diese Fakultät, bisher als Facultas
artium mehr fast eine Vorbereitungsschule für die höheren
Fakultäten der Theologie, der Jurisprudenz und auch der
Medizin, die den Zutritt zu den praktisch wichtigen Studien
gestatteten, begann im Laufe des 18. Jahrhunderts immer
selbständiger zu werden; ihr Zusammenhang mit den anderen
        <pb n="107" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 93

Fakultäten gestaltete sich immer freier; und um das Jahr 1800
konnte schon hier und da vorausgesehen werden, daß sich das
alte Verhältnis der Fakultäten im Laufe des 19. Jahrhunderts
genau umdrehen werde: denn heute ist die philosophische
Fakultät der eigentliche Schoß der akademischen Tätigkeit, und
Zie alten hohen Fakultäten der Theologie und der Rechte wie
auch der Medizin lehnen sich an diese im Sinne von Appli⸗
kationsanstalten der philosophischen Fortschritte auf speziell
gegebene, praktisch besonders wichtige Stoffe an.
Diese innere Umwandlung der philosophischen Fakultät
ging nun, entsprechend der Einteilung der Fakultät in natur- und
in geisteswissenschaftliche Fächer, von einer doppelten Seite aus.
In den Geisteswissenschaften, Geschichte, Philologie und ver⸗
wandten Fächern, entwickelte sich gegenüber dem bisher wesent⸗
lich imitatorischen Betrieb, der nur auf Verständnis und
Genuß der alten Schriftsteller und auf Überlieferung einer
bestimmten Menge historischen Stoffes hinauslief, eine subjek⸗
tivistische Form des Studiums: man trat aus dem überlieferten
Stoffe heraus, suchte ihn vom eigenen Standpunkte aus zu
hegreifen: wurde in modernem Sinne kritisch-historisch und
schließlich evolutionistisch.
Es versteht sich, was das bedeutete. Es war die
Emanzipation des Verstandes auf dem Gebiete der Geistes⸗
wissenschaften und damit der Kampf gegen die hergebrachte
Uberlieferung auch auf den Gebieten der Theologie und der
Rechtswissenschaft.
Ein ähnlicher Prozeß, wie auf dem Gebiete der Geistes⸗
wissenschaften, vollzog sich aber auch auf dem der Natur—
wissenschaften. Hier drang jetzt die freie Forschung der mecha⸗
aischen Naturanschauung allmählich auch auf die Katheder der
Universitäten, zerstörte die herkömmliche Lehrweise, die wesentlich.
auf die Fortüberlieferung der Ansichten der Alten gerichtet gewesen
—DDD und ordnete all⸗
mählich die Entwicklung auch der Medizin diesem Denken und
Experimentieren unter.
        <pb n="108" />
        34 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Es war die Emanzipation auf dem Gebiete der Natur—
wissenschaften.
Konnte sich nun unter diesen Vorgängen die Königin der
Wissenschaften von heute, die wichtigste Dienerin der Wissen⸗
schaften der oberen Fakultäten in früheren Zeiten, die Philosophie,
in ihrem alten Zustande halten, der sie ebenfalls auf die
Tradition von Wissen, insbesondere der Griechen und nament⸗
lich des Aristoteles, hinwies? Auch sie emanzipierte sich, und
indem sie sich anfangs vornehmlich auf das freie Denken der
Naturwissenschaften, später auch auf das der Geisteswissenschaften
zu stützen begann, behauptete sie für sich das Prinzip freien
Denkens auch für die Behandlung der Grundprobleme der
Weltanschauung als eine libertas philosophandi, und wahrte
diese Freiheit siegreich im Kampfe vornehmlich gegen die Theo⸗
logie, deren Magd sie bisher gewesen war.“
Erreicht war damit die Denkfreiheit auf dem höchsten
Bebiete ihrer Anwendung überhaupt, auf dem wissenschaftlichen;
erreicht damit zugleich eine außerordentliche Freiheit des Denkens
in allen Fragen wenigstens des höchsten, des akademischen
Unterrichts.
In diesem Sinne kam denn die neue Lehrfreiheit der
Professoren auch den Studierenden zugute; sie erhielt ihre
Ergänzung in der Lernfreiheit dieser: und das Ganze der aka⸗
demischen Freiheit blühte damit empor. Die akademische
Freiheit ist also auf deutschem Boden älter als die politische
Freiheit, und sie ist zur Mutter dieser geworden.
Denn es versteht sich nun wohl von selbst: mit dem an⸗
gehenden Subjektivismus folgten vor allem alle akademischen
Elemente, die Lehrer und noch mehr die jugendlichen Schüler,
enthusiastishh dem Wehen des neuen Geistes; schon die
Empfindsamkeit, noch mehr aber Sturm und Drang sind in
erster Stelle an deutschen Hochschulen zu Hause gewesen. Und
als nachher der neue Most sich klärte, als die stolze Blumos
des Klassizismus erblühte, da wurde der Zusammenhang der
Entwicklung der Phantasietätigkeit mit der Entwicklung des
wissenschaftlichen Denkens auf den Universitäten erst recht nicht
        <pb n="109" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 95

aufgegeben; Schiller ist Universitätsprofessor, Goethe nach
modernen Begriffen als weimarischer Staatsminister Universitäts⸗
kurator von Jena gewesen. Und schon früh, im ganzen und großen
früher wie die Mittelschulen oder gar die Elementarschulen
haben die Universitäten den neuen Geist in ihre ganze Organi—
fation einziehen lassen und diese nach ihm gemodelt. So sind
Heidelberg und Würzburg schon 1803 reformiert worden; so
wurde die Grundung Berlins im Gegensatze zu den anderen
preußischen Universitäten, die „für die sogenannten Brotstudien
ihre abgesonderte Einrichtung werden behalten müssen“, schon
Ende des 18. Jahrhunderts in Aussicht genommen, 1804 bei⸗
nahe verwirklicht und dann 1809 endlich durchgesetzt; so unter—
lag die Universität Ingolstadt, die später, im Jahre 1826,
nach München verlegt worden ist, in den Jahren 1804 und
1805 durch die Berufung zweier bedeutender Professoren aus
Jena, längst der Hochburg der neuen Bewegung, bereits einer
bdeträchtlichen Abwandlung ins Moderne; so ist zu gleicher
Zeit etwa der Gedanke der Reform Königsbergs aufgetaucht
ind 1811 die Reform Breslaus verwirklicht worden; Bonn
über wurde 1818 alsbald im neuen Geiste gegründet.
Mußten nun aber, indem sich die wichtigsten der Uni—
bersitäten so dem neuen Leben öffneten, nicht darum auch dessen
allgemeine sittliche und vor allem dessen im weitesten Sinne
pädagogische und somit auch politische Ideale in ihnen einziehen?
Schon der Republikanismus des Sturmes und Dranges ist
nirgends stärker als in einem Kreise von Göttinger Studenten,
dem „Hainbund“, gepflegt worden. Die vollendeste Durch⸗
bildung der politischen Anschauungen der Übergangszeit erfolgte
in Göttinger Prosessorenköpfen; Schlözer ist lange Zeit hin—
durch der für die Georgia Augusta signifikante Professor,
ihr Heros eponymos gleichsam gewesen. Und als sich die
— Zeit in patriotische wan⸗
delten, als gemeinnütziger Sinn in Vaterlandsliebe umschlug:
da waren es erst recht die Universitäten und in ihnen wieder
die akademische Jugend, in deren Herzen die neue Empfindung
Mvorlohte. Die deutsche Burschenschaft und das ihrer Ent—⸗
        <pb n="110" />
        6 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

wicklung zugrunde liegende Prinzip waren nicht erst eine
Schöpfung der Zeit der Freiheitskriege und auch nicht der Zeit
der vor ihnen liegenden nationalen Bedrängnis; sie gehen bis
in den Anfang der neunziger Jahre des 18. Jahrhunderts,
wenn nicht noch weiter zurück.
Fürwahr: es war innerhalb des Verlaufes der deutschen
Geschichte zwischen 1750 und 1815 eine Entwicklung von einer
Selbstsicherheit fast ohnegleichen. Was damit auf wissenschaft⸗
lichem Gebiete gewonnen wurde, kann hier nur gestreift
werden!. Renan hat dafür in einem einzigen Satze denk⸗
würdige Worte gefunden?: „L'Allemagne aà tiré des Universités,
 ailleurs avoeugles et obstinées, le mouvement
intellectuel le plus riche, le plus flexiblo, le plus varié,
dont l'histoire de l'esprit humain ait gardé le souvenir.“
Wichtiger sind in unserem Zusammenhange die politischen
Folgen.
Die Universitäten waren im 18. Jahrhundert und sind
noch heute mehr oder minder selbständige Körperschaften
ursprünglich mittelalterlichen Rechtes; als verfassungsgeschicht⸗
liche Ausnahmeerscheinung waren und sind sie stehen geblieben in
einem Gehäuse von Staaten, das sonst die mannigfachsten Um⸗
und Ausbauten erlebt hat. Das gab ihnen, sobald sie nur im
Geiste selbständig waren und wurden, alsbald auch eine besondere,
selbständige, öffentliche und damit schließlich politische Stellung
nach außen. Die Rolle, welche die Universitäten daraufhin in
der Geschichte der deutschen Einheitsbewegung des 19. Jahr⸗
hunderts gespielt haben, ist bekannt. Sie war nicht ein
Produkt der Umstände erst des 19. Jahrhunderts. Sie beruhte
auf den Leistungen und der Stellungnahme der Universitäten
seit den Frühzeiten des Subjektivismus. Und wenn heute
noch, gleichsam jenseits der parlamentarischen Vertretungen der
Nation, in besonders schweren Läuften der inneren Politik
in Fragen vor allem höchster geistiger Art die Universitäten

Genaueres im zehnten Bande
3 Allemagne et Italie S. 2331.
        <pb n="111" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 97

sich in einzelnen ihrer Vertreter oder insgesamt zu äußern —
und gehört zu werden pflegen als sichtbare Vertretung gleich⸗
sam der hinter ihnen stehenden großen Welt der Gebildeten:
so wirkt in dieser privilegierten Stellung noch heute die
führende Stellung nach, die sie als erste Inhaberinnen wirk—⸗
licher Denkfreiheit und nicht geringer Freiheit des Wortes und
auch der Schrift schon vor mehr als vier Generationen, in den
Zeiten der Genesis der modernen deutschen Kultur, erworben
haben.
War es nun aber denkbar, daß von dieser Stellung der
Universitäten nicht ein Abglanz, ja mehr, eine beträchtliche
Nachwirkung auf die Mittelschulen ausstrahlte?
Im ganzen hatte der Verlauf des Mittelschulwesens, so⸗
weit dessen innere Verfassung von allgemeinen Zeitströmungen
abhing, mit dem Entwicklungsgange der Hochschulen mancherlei
Ahnlichkeit gehabt. Gegen Schluß des individualistischen Zeit⸗
alters waren hier wie dort auf das Praktische gerichtete
Neuerungen hervorgetreten, denen später ein Umschwung zur
—— Herzens folgte.
Nur daß diese Ausschläge gegen Ende der individualistischen
Zeit für die Mittelschulen viel stärker gewesen waren als für
die Universitäten: denn Bestimmung des Mittelschulwesens
ist es von vornherein, doch vor allem auch dem utilitarischen
Zwecke der Vermittlung von Wissen zu dienen.
So war es denn dazu gekommen, daß in dieser Zeit, seit
der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts, geradezu Schultypen
erschienen, die an erster Stelle durch Tradition praktischen
Wissens der Vorbereitung für bestimmte Berufe dienen wollten.
Es war die erste Konzeption der heutigen Realschule; und in
ihr trafen sich sonst so verschiedenartige Geistesrichtungen, wie
Rationalismus und Pietismus: so sehr war sie Ausdruck der
gesamten Tendenz der Zeit. In diesem Sinne begründete
der Archidiakonus Semler an der Franckeschen Stiftung in
Halle schon im Jahre 1706 eine „Mathematische und mechanische
Realschule“, zunächst nur zur Ergänzung des bestehenden
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. J
        <pb n="112" />
        98 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Unterrichts. Diese Schule blieb freilich noch lange vereinsamt,
bis J. J. Hecker, ein Schüler des Halleschen Waisenhauses, seit
1739 als Geistlicher an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin tätig,
dort eine „Okonomisch-mathematische Realschule“ errichtete, die
dann zum Vorbild für eine Reihe verwandter Gründungen in
größeren deutschen Städten geworden ist.
Es war ein fruchtbares Reis der letzten individualistischen
Zeiten, in denen freilich auch, in Wettbewerb mit den Uni—
versitäten, eine Art enzyklopädischer Hochschulen, wie das
„Carolinum“ in Braunschweig oder die „Hohe Karlsschule“ in
Stuttgart, errichtet wurde; weit mehr als die Durchbildung
dieser hat ihre Entwicklung zäh, wenn auch nicht geradlinig bis
zur Gegenwart fortgewährt.
Als letzte Ausläufer der individualistischen Zeit aber
fanden sich noch in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
die Philanthropine ein; denn trotz alles persönlichen Sturmes
und Dranges ihres Begründers Basedow waren sie im Kerne
rationalistisch.
Gegenüber dieser Entwicklung wurde nun das besser
durchgebildete Gymnasium und an vielen Stellen auch die
bürgerliche Lateinschule größerer Städte Träger der neuen,
subjektivistischen Bewegung. Und ihre innere Umwandlung
war dabei, wenn auch in langsamer hervortretenden und
weniger deutlichen Zügen, ganz derjenigen der Universitäten
ähnlich: an Stelle der leblosen Wissensvermittlung des Lateins
trat eine lebendigere, historische, Herz und Gemüt mehr be—
schäftigende Erfassung des klassischen Altertums unter stärkerer
Betonung, wenn nicht gar erst Aufnahme des Griechischen;
und gegenüber dem humanistischen Kult schwand allmählich die
rationalistische Vermittlung einer bestimmten philosophischen
Weltanschauung, namentlich seitdem die Kantsche Philosophie
das Vertrauen auf ein allgemein anzuerkennendes Schulsystem
und damit dessen Gebrauch im Mittelschulunterricht zu beseitigen
begann.

Val. Band VII, l, S. 118; VIII, I, S. 286 ff.
        <pb n="113" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 99

Wurde damit die neue Mittelschule in ihren Kernerschei⸗
aungen neuhumanistisch, so zeigte sich ihre leitende Stellung in
aichts vielleicht besser als in dem Einflusse eben ihres be⸗
sonderen Wesens auf die Realschulen: diese begannen nun
namentlich wenigstens das Latein auch stärker zu betreiben und
verschmolzen dadurch dem Charakter ihres Lehrbetriebes nach
mit nicht wenigen der alten Bürgerlateinschulen, soweit diesen
der Aufschwung zum humanistischen Gymnasium versagt blieb:
und so entstand ein Schultypus, der später, im Jahre 1832,
in Preußen als völlig durchgebildet staatliche Anerkennung
gefunden hat. Indem aber die alte Bürgerlateinschule allmäh⸗
lich vielfach in diese neue Stellung geriet, wurde das Gym—
nasium nun erst recht die sozusagen aristokratische Mittelschule,
die Gelehrtenschule im besonderen Sinne. Gewiß war damit
eine Verengerung des oberen Niveaus der Gemeinbildung gegen—
iiber früheren Zeiten verbunden: aber ist es nicht eine Er—
scheinung wachsender Kultur überhaupt, daß ihre jeweils
oberste, neue Blüten treibende, neue Früchte tragende Fläche
im Verhältnis zur Breite des sozialen Unterbaues die Neigung
hat, sich an Ausdehnung zu verringern? Gleichzeitig aber
geriet das Gymnasium auf dem Wege zu dieser mehr aristo⸗
kratischen Umgestaltung in engere Beziehungen zu den Uni—
versitäten, als sie bisher bestanden hatten, und dem Gange
der Entwicklung entsprechend vornehmlich zu den Vertretern der
philologisch-historischen Studien an ihnen, insbesondere zu den
Professoren des klassischen Altertums.
Und da zeigte sich denn bald, daß diese Beziehungen für
die Selbständigkeit und Tiefe des Unterrichts und auch der
Erziehung an den Gymnasien von größter Bedeutung waren.
Es ist von den Versuchen Friedrichs des Großen, die Mittel⸗
schulen im Sinne des Neuhumanismus zu reformieren, schon
erzählt worden?. Noch mehr wie sie waren allenthalben die
Gründungen der Philanthropine von Fürsten ausgegangen.
Waren es nicht Züge, die eine Verstaatlichung des Mittelschul—

S. Band VII, 2, S. 801 ff.
        <pb n="114" />
        100 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

wesens noch in absolutistischer Zeit in Aussicht stellten? Hier—
gegen hat sich nun der freie Geist der Universitäten in stän—
digen Gegenwirkungen geltend gemacht; und die öffentliche
Meinung nahm das Thema schon früh eben in diesem Sinne
auf. Man argwöhnte, der Staat wolle auf dem Felde des
Bildungswesens das „Monopol“, den „Alleinhandel“ an sich
reißen; etwas wie eine „Erziehungsinquisition“ sah man bevor—
stehen. Wie früher die Kirche, hieß es, so wolle jetzt der
Staat mit der Leitung des Schulwesens überhaupt selbst⸗
süchtige, dem Gemeinwohl widersprechende Zwecke erreichen.
Schon die Philanthropinisten haben sich, gelegentlich der Er—
richtung des braunschweigischen Schuldirektoriums, gegen diese
Vorwürfe verteidigen müssen; später sind sie, nicht ohne Er—
folg, wiederholt worden. Die Universitäten aber siegten in
diesem Widerstreit durch die selbständige und freie Aus—
bildung, welche sie dem frisch emporkommenden Stande der
Gymnasiallehrer gaben: eben in dieser Schöpfung haben sie die
Kulturentwicklung des 19. Jahrhunderts frei gemacht und den
Staat auf längere Zeit hin überwunden.
Sollte indes dieser ganze Aufbau des mittleren und
höheren Unterrichts als das wichtigste und früheste Verfassungs—
werk des neuen Zeitalters dauernd Bestand erhalten, so bedurfte
es einer noch breiteren Fundamentierung der subjektivistischen
Bildung überhaupt in die untersten Kreise der Nation hinein:
es bedurfte der Gründung der modernen Volksschule. Und
alle großen Tendenzen der Zeit mußten in ihrer Bildung wie in
einer stark reduzierten Enzyklopädie gleichsam der gesamten
Kultur ihren Ausdruck finden.
Fürwahr, ein schweres Werk! Aber das Ende des Jahr—
hunderts sah in Pestalozzi den Meister, der des Geheimnisses
Herr ward.
Die Volksschule des 18. Jahrhunderts hatte vor allem
daran gelitten, daß für sie noch weniger, wie für die Mittel—
schule, ein festes Lehrpersonal vorhanden war. Waren an den
Mittelschulen der Regel nach Theologen, die sich zumeist
kürzere Zeit vor Antritt einer kirchlichen Stelle dem Lehr—
        <pb n="115" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 101

berufe widmeten, die Vorgänger der Gymnafiallehrer von
heute, so konnte die Volksschule auf eine so günstige und ein⸗
heitliche Rekrutierung ihrer Schulmeister noch nicht rechnen. Was
drängte sich nicht damals alles in den Schulberuf! Deklassiierte,
gelehrtes Proletariat, verlotterte Studenten, Invaliden und,
soweit der Beruf als Nebenberuf angesehen wurde, alles sitzende
Handwerk: Schuster, Schneider, Handschuhmacher! Gewiß stan⸗
den daneben, namentlich in den Städten, auch Schulmeister von
Beruf: allein von einem wirklichen Stande oder gar Standes⸗
bewußtsein der Pädagogen war noch nicht zu sprechen. Das
wurde auch schon durch die Besoldungsverhältnisse unmöglich
gemacht. Denn an nicht wenigen Orten rechnete man für
die Erhaltung der Schule noch auf die christliche und die
gemeine Mildtätigkeit, und auskömmliche Gehälter waren selten.
Konnte man da Begeisterung der Eltern und der Kinder für
den Unterricht erwarten? Wurde auf ein Recht, zur Schule
zu gehen, Gewicht gelegt? Nicht einmal die Schulpflicht war
allgemein ins Auge gefaßt oder gar anerkannt, wenn auch von
den Kanzeln herab ein moralischer Druck auf die Eltern aus⸗
geübt wurde, die Kinder zur Schule zu schicken. Und auf dem
platten Lande mußte man sich zufrieden geben, wenn auf all
das hin eine Winterschule zustande kam; von einer Sommer—
schule war gemeinhin nicht die Rede.
Natürlich war damit auch der Schulunterricht als solcher
gerichtet. Charakteristisch ist für ihn, daß auch in besseren
Schulen ein Lehrer der Regel nach mehrere Klassen oder Cöten
zugleich beaufsichtigte, sowie daß eine Ergänzung der Lehr⸗
kräfte in der Weise durchgeführt wurde, daß begabte Schüler
unter Aufsicht eines Lehrers den einzelnen Cöten vorstanden.
Von einer festen Lehrmethode der Elementarschule oder gar
einer in der Praxis sicher wirkenden Theorie einer solchen
Methode konnte da natürlich nicht die Rede sein. Dafür
bestand eine läßliche Aufsicht der Pfarrer, und die Schule galt
noch durchaus als kirchliche Einrichtung.
Was bei dieser allgemeinen Lage besten Falles und an bevor—
zugter Stelle geleistet wurde, mögen einige Notizen aus der Ge—
        <pb n="116" />
        102 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

schichte der kursächsischen Volksschule in dieser Zeit anschaulich
—VDD0
18. Jahrhundert hinein als kirchliche Anstalt betrachtet; doch war
sich der Staat seiner Pflicht, sie fortzuentwickeln, schon bewußt;
bereits im Jahre 1713 haben die Pfarrer staatliche Anweisung
erhalten, auf dem Lande Sommerschulen mit einem Unterrichte
von wöchentlich mindestens vier Stunden einzurichten. Dabei galt
die Schulpflicht der Knaben als herkömmlich, und im Jahre
1724 wurde zum ersten Male, wenn auch nur leise, die Schul⸗
pflicht auch der Mädchen betont.
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde dann
die Volksschule immer mehr als öffentliche und somit staat⸗
jiche Anstalt betrachtet, so zuerst in dem Generale von
1769 und vollends in den Generalien von 1803 und 1807;
aund demgemäß begann eine lebendige Schulgesetzgebung, welche
den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen suchte, die Lehrer—
vorbildung ins Auge faßte, die Gehälter der nun immer mehr
berufsmäßigen Volksschullehrer zu erhöhen und zu regeln be—
strebt war und die Einführung auch nicht kirchlicher Unterrichts—
gegenstände betonte.
Es waren Bestrebungen, die mit den etwa gleichzeitigen
Besserungsversuchen in Preußen und Osterreich Hand in Hand
gingen und mit den Namen von Rochows und Felbigers aufs
innigste verquickt sind!. Und gewiß sind sie nicht ohne Er—
folg geblieben, mochte auch die soziale Stellung des Lehrers
in der Gemeinde und gegenüber der Kirche noch immer gedrückt
bleiben, mochte auch die finanzielle Fundamentierung noch
vielen Wünschen Raum lassen, mochte endlich auch das erreichte
Maß des Wissens noch recht bescheiden sein.
Aber auf den modernen Stand ist die Volksschule durch
all diese Reformen dennoch nicht gehoben worden. Wenn
irgendwo einmal klar der Beweis geliefert werden kann, daß
nicht äußere Fürsorge noch so eingehender Art, ja selbst nicht
geistiger Forschritt in dem einmal bestehenden üblichen Zeit—

1Band VII, 2, S. 754.
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        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 108

maße die Institutionen baut, sondern das mächtige Wehen
und Eindringen eines völlig neuen Geistes, so ist er um diese
Zeit in der Geschichte des so einfachen und darum für
elementare Erkenntnis historischer Zusammenhänge besonders
lehrreichen Organismus der Volksschule erbracht worden.
Pestalozzi (1746— 1827) war kein großer Organisator im
gewöhnlichen Sinne des Wortes; seine Schulen, soweit er
deren gründete, sind mehr durch sein besonderes Wesen, das
beständig Liebe ausstrahlte, zusammengehalten worden, als
durch kluge Berechnung und Anwendung ihrer inneren einigen⸗
den Kräfte. Und noch weniger war er ein Finanzier; welt⸗
abgeschieden im Grunde, unpraktisch, ein Kind Gottes, nicht
der Welt hat er gelebt. Dabei hatte er gewisse Beziehungen
zur Empfindsamkeit, die nie ganz abstarben: „insonderheit war
mir das gefühlvolle Ergriffenwerden von den Erkenntnisgegen—
ständen immer wichtiger als das praktische Einüben der Mittel
ihrer Ausübung“, hat er von der Zeit seiner Jugendlehrjahre
erzählt. Doch ging er in der eigentlichen Empfindsamkeit so
wenig auf, wie in Sturm und Drang; ein Träumer auf
eigene Rechnung, passierte er sie als Zeitstadien, die sein
Empfinden und Denken, das freilich an sich schon ganz dem
Subjektivismus angehörte, nur färbten, nicht aber innerlich
zu durchdringen geeignet waren. Und nach Jahren eines
unpraktischen, unsicher suchenden, im ganzen aber quietistischen
Enthusiasmus erst fand er, in tausend Liebestaten an den
Armen seines Volkes selbst arm geworden, etwa um die Zeit,
da die deutsche Kultur der Klärung des Klassizismus entgegen⸗
ging, auch seinerseits in leiser Ruhe vollends die eigentliche
Bestimmung seines Lebens. „Befriedigung unseres Wesens in
seinem Innersten, reine Kraft unserer Natur, der Segen
unseres Daseins, du bist kein Traum“, heißt es in seinen 1780
erschienenen „Aphoristischen Abendstunden eines Einsiedlers“.
„Dich zu suchen und nach dir zu forschen ist Ziel und Be—
stimmung der Menschheit — .. .. Individualbestimmung
des Menschen, du bist das Buch der Natur. In dir liegt
die Kraft und die Ordnung dieser weisen Führerin; und jede
        <pb n="118" />
        104 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Schulbildung, die nicht auf die Grundlage der Menschenbildung
gebaut ist, führt irre.“
In der langen Bedenkzeit von zwei Jahrzehnten aber
bis zum Schlusse des Jahrhunderts lernte Pestalozzi der
liebende Führer auch der Massen zunächst seines Schweizer⸗
volkes zu höherer menschlicher Bildung zu werden. Als er
im Zahre 1801 seine Schrift „Wie Gertrud ihre Kinder
lehrt“ herausgab, wie sie die Erziehungsideen seines früheren
Buches von „Lienhard und Gertrud“ (1781) in gereifterer
Form vorträgt, als er mit dem Beginne des Jahrhunderts
die mit einem Lehrerseminar verbundene Erziehungsanstalt im
Schlosse zu Burgdorf übernahm, die er, vornehmlich nach
ihrer Verlegung nach Iferten (Yverdon), durch drei Jahr—
fünfte zu einer höheren Bedeutung hob, so daß sie sich fast zu
einem Seminar der europäischen Volkslehrerweisheit überhaupt
rerweiterte, da stand er auf der Höhe seines Wirkens.
Dies Wirken aber blieb auch jetzt im Grunde ein an die
Person gebundenes. Die Schriften Pestalozzis, reich an Ge—
danken im einzelnen, lehren doch keine eigentlich geschlossene
pädagogische Methode. Dem Meister eignete aus seiner
ganzen Veranlagung wie aus den Jahren des Frühsubjektivismus
—VD00
groß war er nur in seiner Liebe zu den Kleinen und in liebevoll
gehandhabter persönlich-pädagogischer Kunst. Um so mehr aber
wirkten die einfachen Linien dieses Lebens, und sie wirkten
im Sinn eines neuen ganz abgeklärten, in langem Kampfe
um Ideale erprobten Subjektivismus.
Da bestand denn für Pestalozzi zunächst kein Zweifel: alle
Erziehung kann nichts sein als das Veredeln des Besonderen
und insofern Naturgemäßen jeder einzelnen Kindespersönlichkeit:
in diesem Sinne hat er gesagt, die Idee der Elementarbildung
sei nichts anderes als die Idee der Naturgemäßheit. Diese
Naturgemäßheit aber fordert nach ihm — entsprechend der Vor—
stellung der neuen Zeit vom Menschen — eine harmonische Ent—
faltung und Ausbildung der Anlagen des Herzens, des Geistes
and der menschlichen Kunstkraft zugleich.
        <pb n="119" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 105

Wie sie nun aber gewährleisten? — Kann sie Sache der
Religion sein? Es hieße den Weg an seinem Ende beginnen:
„Die Gefühle der Liebe, des Vertrauens, des Dankes müssen
in mir entwickelt sein, ehe ich sie auf Gott anwenden kann.
Ich muß Menschen lieben, ich muß Menschen trauen, ehe ich
mich dahin erheben kann, Gott zu lieben.“
Oder kann sie Sache des im Bereiche der alten kirchlich⸗
religiössen Zusammenhänge rational gewordenen Volksunter—
richts sein? Schwarz, einer der Schüler Pestalozzis, trifft
dessen Sinn 1803 mit dem Urteil: „Endlich werden wir uns
doch von dem Wesen losreißen müssen, daß die Ordnung in
dem Kopfe des Lehrers nicht die sei, wonach sich das Wissen
des Schülers entwickelt.“
Von ganz anderer Seite her löste Pestalozzi das Problem
des subjektivistischen Elementarunterrichts, wie es zusammenfiel
mit dem Problem der Erziehung. „Der erste Unterricht des
Kindes sei nie die Sache des Kopfes, er sei nie die Sache der
Vernunft, er sei ewig, ewig die Sache der Sinne (natürlich
auch des inneren Sinnes), er sei ewig die Sache des Herzens,
die Sache der Mütter.“ So beginne er denn von Kindes⸗
heinen an und stütze sich auf die bloße Anschauung, auf die
einfache wahrhaftige Aufnahme der Dinge der nächsten Außen⸗
und Innenwelt. Denn diese allein kann das Kind langsam
beherrschen lernen, und eben in ihrer ruhigen, gegenständlichen
Aufnahme wird es wahrhaftig. So wird Anschauung auch
zum Quell reiner Sittlichkeit, und die innige Vermählung des
Asthetischen und Ethischen, die Schiller fur die Vollendung der
Kultur des subjektiven Menschen predigte!, wiederholt sich hier
für deren anfänglichsten Beginn. „Als sittliches Wesen aber
fühle ich eine Kraft in mir, die ist, weil ich bin, und ich bin, weil
sie ist. Ich vervollkommne mich selbst, wenn ich mir das, was
ich soll, zum Gesetz dessen mache, was ich will. So entsteht
mit einer anderen Art, alle Dinge dieser Art anzusehen, auch
der reine Wille zur Veredlung, durch welchen ich mich nicht

Voal. Band VIII, 2, S. 388 ff.
        <pb n="120" />
        06 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

mehr bloß als Wesen der Natur, noch als Werk meines Ge⸗
schlechts oder der Menschenwelt, sondern als Werk meiner
selbst fühle. Dadurch bin ich sittliche Kraft, Tugend. Nur
auf diesem Wege, durch Unterjochung meiner Selbstsucht, durch
Selbstverleugnung usw. vermag ich den inneren Einklang mit
mir selbst herzustellen. Die Sittlichkeit ist ganz individuell, sie
besteht nicht unter zweien. Kein Mensch kann mich fühlen,
wie ich bin; kein Mensch kann für mich fühlen, ich bin
sittlich. Rein sittlich sind für mich nur diejenigen Beweg—
gründe zur Pflicht, die meiner Individualität ganz eigen sind.“
Und so kommt es denn darauf an, diese reine Anschauung
des Menschen von seiner Umgebung wie sich selbst und die
darauf begründete subjektive Versittlichung durch besondere
Mittel zur höchsten eben noch möglichen Höhe zu entfalten. Es
ist das klarste Problem der denkbar höchsten Erziehung des
Subjektivismus, das hier gestellt ist. Und in der Volksschule
sollte es gelöst werden!
Da konnte denn nur ein Gedanke noch eben auf dieses Ge⸗—
biet hinüberleiten: der Mensch war am leichtesten im Kinde,
weil eben hier mit den einfachsten, der Kindesentwicklung an⸗
gemessenen Mitteln zu erziehen. Dieser Zusammenhang klingt
schon in Pestalozzis „Nachforschungen über den Gang der
Natur in der Entwicklung des Menschengeschlechts“ an, einer
Schrift, die in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts
unter dem Einflusse Lavaters und Fichtes entstanden ist; und
er kann wohl als einer der wichtigsten Ausgangspunkte be—
zeichnet werden, die Pestalozzi zur Durchbildung seiner spezifischen
Erziehungstechnik geführt haben: wie er denn zugleich die echt
subjektivistische Vorstellung zum Ausdruck bringt, daß Menschen⸗—
bildung niemals an erster Stelle Berufsbildung, niemals nur
einseitige Entwicklung menschlicher Fähigkeiten und erst recht
niemals bloße Aneignung von Wissen sein könne.
Pestalozzis Gedanken, noch mehr seine Erziehungstaten hatten
rasch und weithin Einfluß. Wen nahmen nicht alles die ein—
fachen Erziehungsräume der Anstalt zu Iferten in den ersten
Jahren des neuen Jahrhunderts auf! Besuche aus fast allen
        <pb n="121" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 107

zivilisierten Ländern Europas trafen ein, nicht zum wenigsten
aus Deutschland. Und hier war es wiederum Preußen, das
der neuen Lehre frühe Aufmerksamkeit schenkte; schon 1809 wurde
Karl August Zeller, ein bedeutender Schüler Pestalozzis, nach
Königsberg berufen.
Im ganzen aber darf man sagen, daß die deutsche Volks—
schule des 19. Jahrhunderts sich überhaupt im Bereiche der
Gedankenzüge Pestalozzis entwickelt hat. Gewiß ist das nicht
schnell gegangen, wie denn die Volksschule sich überhaupt erst
allmählich auf die Höhe ihrer heutigen Leistungen gebracht
hat; in Sachsen wurden noch um 1830 unter 115 Rekruten
30 Analphabeten gezählt. Allein Ansätze des Neuen schossen
doch überall an; mit anderer Begeisterung als früher ging
man ans Werk, der Unterricht wurde immer mehr Erziehung,
und die Auschauungsmethode setzte sich durch. Daneben schritt
denn auch die äußere Verbesserung des Schulwesens fort;
zahlreiche Lehrerseminare entstanden, eine wirkliche Lehrmethode
auch über Pestalozzis Andeutungen hinweg wurde durchgebildet,
und die Berufsstellung der Volksschullehrer wurde eine höhere.
Was nach einer Generation schon erreicht war, hat niemand
vielleicht besser überschaut als Viktor Cousin, der im Jahre
1831 einen amtlichen Bericht an die französische Regierung
über den Zustand des deutschen öffentlichen Unterrichts zu
erstatten hatte. Er sah in der Volksschule ein Institut, das
dem deutschen Geiste, dem deutschen Ernst und der deutschen
Frömmigkeit der Zeit entspreche.
Entscheidend war damit die Betonung jener freien Per—
sönlichkeit für die Erziehung auch der Massen gewonnen, deren
Idee das junge Zeitalter des Subjektivismus gefaßt hatte.
Und diese Erziehung wurde mit einem Mittel durchgeführt,
das ebenfalls dem Frühsubjektivismus zuerst eigen gewesen
war: mit einer vervollkommneten Anschauung der Welt der
inneren wie äußeren Umgebung wie des eigenen Ichs. Aber
aicht in ihren primitivsten und gleichsam rohen Formen, in der
Gestalt eines noch gärenden Naturalismus wurde diese An⸗
ichauung in den Dienst der Erziehung gestellt, sondern in den
        <pb n="122" />
        108 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

abgeklärten Formen ihrer späteren typischen Durchbildung: was
dem Einzelsubjekt zur Veredlung seiner besonderen Anlage
dienen sollte, war die Haltung einer freien, edlen, idealen
Meñschlichkeit.
Indem sich aber nun die Volksschule diese hohen Ziele
setzte, traf sie letzten Endes völlig mit dem Ideenkreise zu—
sammen, ja trat in den Ideenkreis ein, in dessen Belebung die
Umbildung der Hochschulen wie der Mittelschulen erfolgt war
und erfolgte. So griffen die Bestrebungen von unten und oben
her wie Bausch und Bogen zusammen: gleichmäßig im Sinne
der neuen Zeit erschien das Ganze des erziehlichen Kosmos
befruchtet.
Was damit gewonnen war, tritt erst beim vergleichsweisen
Heranziehen anderer entsprechender Vorgänge unserer Ent—
wicklung voll zutage. Im Mittelalter war die Kirche nicht
bloß Heilsbringerin, sondern auch Lehrerin und Erzieherin des
Volkes gewesen: und diese Funktion entsprach einem intellek—
tuellen Zustande, in dem mit dem ständigen Gebrauche des
Analogieschlusses Wundervorstellungen als etwas durchaus
Regelmäßiges galten und damit Denken und Glauben noch
ständig bis zu voller Verschmelzung ineinander übergingen.
Dann hatte die Reformation diese Stellung der Kirche nach
der einen, der religiösen Seite hin zerstört oder doch aufs
stärkste umgewandelt: wie sollte sich neben dem Prinzip der
allgemeinen Priesterschaft noch der sakramentale Wundercharakter
der Kirche halten? Jetzt aber erlitt auch die Stellung der Kirche
— und nunmehr der Kirchen, denn auch die evangelischen Zweige
des Christentums wurden davon betroffen — als Lehrerin
und Erzieherin die ersten schweren, ja entscheidenden Stöße
ihres alten Ansehens. Eine neue Form des Denkens war herauf—
gekommen; der Induktivschluß begann den Wunderglauben
zum Aberglauben zu degradieren, und die freie Persönlichkeit
des Subjektivismus widerstrebte im Innersten dem durch die
Überlieferung gebundenen Lehr- und Erziehungsprinzip auch der
protestantischen Kirchen. Und so kam es zu einer neuen Eman—
zipation: der Reformation des Glaubens folgte die der Erziehung.
        <pb n="123" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 109

Noch heute aber wird schwer zu sagen sein, welche von beiden
Reformen, die im Verlaufe der Geschicke der abendländischen
Volker Ruhmestitel vor allem der deutschen Geschichte bilden,
universal-historisch die wichtigere war, ist und sein wird.
Innerhalb des engeren Bereiches der deutschen Entwicklung
allein darf jedenfalls eins nicht verkannt werden: diese reiche,
klare, folgerichtige Entfaltung der Erziehung war der erste und
vom nationalen Standpunkte aus zugleich am besten gelungene,
weil fast durchaus originale deutsche Beitrag zur Entwicklung des
modernen öffentlichen Lebens überhaupt. Denn der Hffentlich—
keit im höchsten Sinne gehört diese Entwicklung nicht minder
an als die des Staates: schon die Tatsache, daß Unterricht
und Erziehung der subjektivistischen Zeit zum größten Teile aus
öffentlichen Mitteln bestritten werden, beweist es.
Gegenüber dieser denkwürdigen Entwicklung, die in eigen—
artigster Weise unsere moderne Verfassungsgeschichte einleitet, will
denn freilich das, was bis zum Beginne des 19. Jahrhunderts
im Bereiche der deutschen Geschichte auf verfassungsmäßigem
Gebiete im engeren Sinne geleistet worden ist, nicht allzuviel
besagen. Wir wissen schon: die Bestrebungen, ein Neues zu
bilden, verliefen in Preußen und in Osterreich noch auf dem
Boden der absoluten Monarchie, und so mußten sie, bei allem
Wohlwollen und auch Erfolge im einzelnen, doch für den tieferen
Gang des nationalen Schicksals unfruchtbar bleiben. Und nur
da, wo dieser Boden in der Entwicklung einer freieren Sozial⸗
politik teilweise schon verlassen wurde, in Hsterreich, haben sie
den Anfang gemacht, in eine neue Zeit überzuleiten — ohne
freilich in dieser Fortsetzung zu finden. Nicht klarer, aber
tiefer und darum glücklicher war die Entwicklung an einigen
anderen Stellen deutschen Wesens, in Kursachsen und am Nieder⸗
rhein gewesen, da, wo gegenüber kleineren Staatsgebilden eine
besonders kräftig fortgeschrittene soziale Entwicklung stärker
vorwärts drängte. Hier ist denn in der Tat ein leiser, im
Einzelereignis fast unmerklicher Fortschritt zu modernen öffent⸗
lichen Zuständen teilweise noch im 18. Jahrhundert erreicht
worden.
        <pb n="124" />
        110 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Wenn aber so der politischen Entwicklung im engeren
Sinne in den meisten einzelnen Staaten Deutschlands noch die
ganze Erdenschwere einer veralteten Staatsordnung anhing, so
mochte sich doch frei hinweg über diese partikularen Bildungen
der politische Gedanke erheben. War man da nun schon
reif genug, um wenigstens eine Theorie des modernen deutschen
subjektivistischen Staates zu entwickeln? Diese Frage erhebt
sich jetzt, und sie soll am Schlusse dieses Kapitels noch wenigstens
in einigen Mitteilungen Beantwortung finden!.

IV.

Anfänge einer neuen Staatsanschauung gegenüber dem
traditionellen Naturrecht des individualistischen Zeitalters kann
man schon bei Christian Wolff finden wollen. Denn trug
Wolff die Vertragslehre vor, so tat er es doch nicht ohne eine
wesentliche Abweichung. In der hergebrachten Theorie seiner
Zeit fand sich ständig der Schluß gezogen, in dem individua—
listischen Staate herrsche, da die Staatsauffassung als solche
von der politischen Gleichheit der Individuen beim Abschluß
des Staatsvertrages ausgehe, auch bürgerliche Freiheit: also
Freiheit des Individuums in seinen Privatangelegenheiten.
Es war der Trugschluß, der später noch der revolutionären
Dreiheit Liberté, Pgalité, Fraternits zugrunde gelegen hat.
Dem gegenüber betonte nun Wolff, politische Freiheit ziehe
noch keineswegs bürgerliche Freiheit nach sich; vielmehr sei es
eine besondere Aufgabe, erst das Maß der wirklich bestehenden
und möglichen bürgerlichen Freiheit abzugrenzen. Gewiß habe
jeder Mensch das grundsätzliche Recht auf unveräußerliche
Freiheit als ein jus connatum, quod ei auferri non possit, aber
dies Recht könne in der Praxis nur in gewisser Beschränkung

Zum Folgenden ist durchweg das dritte Kapitel in seinem IV. Ab—
schnitte zu vergleichen, wo die hier gegebenen Ausführungen tiefere Moti—
vierung und breitere Grundlegung finden.
        <pb n="125" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 111

durch staatliche Pflichten und Aufgaben ins Leben treten. Was
Wolff forderte und lehrte, war also einerseits die Grundlegung
einer Lehre von den Rechten und Pflichten des Staatsbürgers,
wie sie leicht aus dem Staatsrechte der deutschen Territorien
des 17. und 18. Jahrhunderts entwickelt werden konnte, nach
welchem der landesherrlichen Gewalt noch immer die wohl⸗
erworbenen Rechte der Unteranen als eine unübersteigliche
Schranke gegenüberstanden; und es war anderseits ein erster
Schritt zur Proklamation grundsätzlicher allgemeiner Menschen⸗
rechte. Folgenreich scheint nun dieser letztere Gesichtspunkt
dadurch geworden zu sein, daß er, vielleicht durch Blackstones
„Commentaries on the law of England“, der jungen Ver⸗
fassungsbildung der Vereinigten Staaten vermittelt wurde:
don wo er dann in den Gedankenkreis der französischen Revo—
lution einzutreten vermochte.
Mag nun aber dieser neuerdings behauptete Zusammen—
hang tatfächlich vorhanden gewesen sein oder nicht: im all⸗
gemeinen wird sich nicht sagen lassen, daß die Lehren Wolffs
der Durchbildung eines deutschen Staatsideals des Subjek⸗
tivismus wesentlich zugute gekommen seien.
Weit eher konnte dies von einem anderen allgemeinen
Gedankenzusammenhange gelten, der nur noch insofern bis auf
Wolff zurückging, als er sich im Gegensatze zu seinen Lehren
entwickelt hat. Hatte nämlich Wolff dem Staate noch das
Recht zugeschrieben, nicht bloß für Ziele der Ruhe und Sicher⸗
heit, sondern auch für Zwecke der Glückseligkeit Aller das Leben
des Einzelnen zu beschränken, so ließ die staatsrechtliche Lite—
ratur des Frühsubjektivismus bald den Wohlfahrtszweck fallen,
ja begann ihn entschieden zu bekämpfen. Und durch Kant
wurde dann im Verlaufe dieser Gedankenreihe das durch—
schlagende Ergebnis gewonnen, daß der Staatszweck, und damit
die Beschränkung des Tätigkeitskreises der Einzelperson, auf
den inneren und äußeren Schutz des Rechtes zu begrenzen sei.
Es war ein Satz, den man als Fundament aller Anschauungen
des Frühsubjektivismus und auch noch der klassizistischen Auf—
klärungszeit über den Staat bezeichnen kann.
        <pb n="126" />
        12 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Im übrigen aber waren selbst die Großen dieser Jahre
über die öffentlichen Aufgaben der Zeit, insofern sie unmittelbar
zu einem modernen Staate führen konnten, wie über das Bild
dieses Staates noch wenig klar: noch überwog anfangs ganz
Negation und Kritik, wie sie ja auch der Theorie des Rechts—
schutzstaates im tiefsten zugrunde lag, und erst langsam schritt
man darüber hinaus zu mehr positiven Idealen und Forde—⸗
rungen fort.
Es war ein Entwicklungsgang, der sich an dem politischen
Denken keines der führenden Männer der Zeit besser verfolgen
läßt als an dem Schillers. Politisch völlig erfahrungslos und
noch von den ersten Sturzwellen vollster subjektivistischer
Empfindung getragen, begann Schiller mit der extremsten
politischen Meinung, die dem neuen Zeitalter überhaupt möglich
war: mit dem heißen Wunsche, jeder Persönlichkeit möge es
vergönnt sein, sich auf eigene Gefahr völlig auszuleben. Es
war ein zügelloser Republikanismus, ja fast Anarchismus. Das
ist die Meinung der „Räuber“: „In tyrannos“, und hinaus
in die böhmischen Wälder! Und noch in „Fiesko“ und
„Kabale und Liebe“ klingen diese Gesinnungen nach. Aber
eigene Lebensführung wie das Studium der Geschichte, da—
neben auch der Einfluß Montesquieus belehrten den Dichter
bald, daß es mit der willkürlichen Freiheit des zügellosen
Subjektes in der Welt der Wirklichkeiten nicht getan sei. Und
so schob sich seinen radikalen Forderungen im Laufe der
zweiten Hälfte der achtziger Jahre ein anderer Gedanke unter:
der, daß in großen freien Institutionen der Einzelperson erst
Raum gegeben werden muß, sich im Sinne der neuen Zeit zu
entwickeln. Und in einem gewissen rationalistischen Optimismus,
an der Hand dessen er, nach anfänglichem Abscheu, immerhin
noch in die Bewertung des Fürstentums eintrat — wie er denn
noch lange an dem rationalistischen Ideale politischer Glückselig—
keit des Staates festhielt —, zudem von dem in seiner Zeit so
oft vertretenen Gesichtspunkte ausgehend, daß der Fürst, alles
durchzusetzen imstande, der irdische Gott sei: forderte er nun von
den Fürsten die Herstellung jenes Zustandes, der die volle Ent—
        <pb n="127" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 113

wicklung des Subjektivismus der Einzelperson erlaube: das ist
der Sinn der Postulate des Marquis Posa im „Don Carlos“,
das tönt hervor aus der zusammenfassenden Bitte: „Geben
Sie Gedankenfreiheit!“
Aber weitere Erfahrungen überzeugten den Dichter, daß
auch dies Ideal nicht so mit eins und mit absoluter Gewähr
der Dauer zu verwirklichen sei — vermochte doch selbst die
französische Revolution mit ihrem Umsturz fast alles Bestehen—
den nicht den Staat der Not durch den Staat der Vernunft
zu ersetzen. Und so gelangte er denn seit den neunziger Jahren,
unter gleichzeitiger Einwirkung seiner ästhetischen Studien, die ihn
an erster Stelle an den Kreis des Kantschen Denkens fesselten,
zu einer noch intensiveren und gemäßigteren Anschauung in poli⸗—
tischen Dingen. Gewiß: der Staat des Subjektivismus mußte
etzt kommen. Aber er vermochte nur aus einer Gesellschaft
von Individuen hervorzugehen, deren jedes zu voller Selbst⸗
beherrschung durchgebildet und darum der Mitherrschaft würdig
war. Die Erziehung des Subjekts also zu dieser Höhe des
Daseins erschien nun als die erste der Aufgaben. Und zu
lösen schien sie dem Dichter allein auf dem Wege der Aus—
bildung einer vollen ästhetischen Kultur, der dann eine ent—
sprechende moralische und dieser eine rechtliche und volitische
folgen werde.
Ein langer Weg! Und ein Weg, dessen Ergebnisse sich
doch schwerlich bis zu dem Grade schon übersehen ließen, daß
sich danach ein klares Ideal des konkreten subjektivistischen
Staates hätte aufrichten lassen. Schiller jedenfalls hat auf
die Ausmalung eines solchen Staates der Zukunft verzichtet.
Was hätte sie auch genützt, da der Bürger um 1800 zu tätiger
politischer Mitarbeit noch keineswegs berufen schien?
Indem aber der Dichter sich nicht in Beschreibung, sondern
in Ahnung des dereinst Möglichen erging, indem er nur von
Tendenzen sprach und von Forderungen und Wünschen der
Zukunft: ward er zu jenem machtvollen politischen Agitator
der Nation, dessen Verse wie Hammerschläge gewirkt haben bis
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IX. 8
        <pb n="128" />
        114 —— Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

hinein in das Werden der von ihm erschauten Zeit, bis in
die sechziger und siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts.
Kann aber das politische Denken des Dichters, wie wir
es bisher kennen gelernt haben, im Begriffe einer Freiheit kon⸗
zentriert werden, den er von dem radikalen Pole vorgestellter
subjektivistischer Willkür bis zu den höchsten Forderungen sub⸗—
jektivistisch-politischer Selbstzucht durchmaß, so ist damit der Kreis
seines politischen Vorstellens und Empfindens noch nicht völlig
umschrieben. Denn Schillers politisches Denken war nicht abstrakt,
raum⸗ und gegenstandslos, das Denken eines halb zeitlosen
Philosophen. Mit heißem Pulsschlag vielmehr grüßte es dies
deutsche Land, bezog es sich auf Staat und Volk der Heimat.
Und hier wurzelte es, wie so oft das national deutsche
Empfinden auch noch unserer Tage und wie regelmäßig das
Denken der Zeitgenossen des Sturmes und Dranges, anfangs
in einer gleichsam unbewußten, angeborenen, natürlichen Liebe
zur engeren Heimat: bis es seine Schwingen höher und
höher hob und schließlich das Vaterland im späteren Sinne
des Arndtschen Vaterlandsliedes umkreiste: auch die Schweiz
hat Schiller zu Deutschland gerechnet.
Wie aber stellte es sich, so bis zu dem Patriotismus
emporwachsend, der im „Tell“ lodert, nun zu dem Begriffe des
Kosmopolitismus, der, so weit in der Zeit verbreitet, die Zeit
zanz zu beherrschen schien?
Eine der schwierigsten politischen Fragen des Zeitalters
des Subjektivismus überhaupt tut sich hier auf, und nicht in
logischem Schlusse, um so herrlicher aber gefühlsmäßig hat
sie Schiller beantwortet. Waren die Deutschen seiner Zeit,
trotz mancher militärischer Niederlagen und trotz und wegen
eines Staatswesens, das nach tausendjähriger Vergangenheit
ruhmlosem Untergange entgegentrieb, nicht dennoch im Be—
griffe, im ewig Dauernden, im Reiche des Geistes die Welt
zu erobern? Schiller, einer der großen Heerrufer seiner
Tage, stand weniger sicher unter dem ständigen Bewußtsein,
als unter dem stetig großgearteten Eindruck dieses Zu—
sammenhanges. Und indem er ihn gegen Ende seiner Tage
        <pb n="129" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 115

auch zu Ende empfand, löste sich ihm die Kluft zwischen
Patriotismus und Kosmopolitismus in der erhabensten aller
Gleichungen. Der Deutsche sei es, so durchschnitt er, gleich
Fichte nach ihm, den Knoten dieser Frage, der auf dem Erden⸗
rund zumeist, wenn nicht allein die universalen Tendenzen
menschlicher Entwicklung in sich verkörpere: und seine Ent—
wicklung bedeute daher die Erziehung überhaupt eines weisen
Geschlechtes der Menschen. Darum sei deutscher Patriotismus
umstrahlt von der Aureole des Universalen, und Kosmisches
und Nationales falle in ihm zusammen.
Und wer wollte leugnen, daß eine so selbstbewußte An⸗
sicht vom eigenen Werte vor allem geeignet war, den un—
sterblichen Errungenschaften der Kultur des deutschen Subjek⸗
tivismus den Weg durch die langen Reihen der Völker zu
hbahnen? Für die engere deutsche Welt aber ergab sich dar—
aus neben einer Unsumme erhabener patriotischer Gefühls—
momente an erster Stelle der Entschluß, die Freiheit und
Sicherheit der Nation als Grundlage jedes höheren universalen
Wirkens zu wahren: und der Dichter münzte diesen praktisch
wertvollsten aller Gehalte seines politischen Denkens in
Sprüchen hoher und doch volkstümlicher Weisheit aus. Welchen
Schatz politischer Erhebung hat er damit der Nation hinter—
lassen! Noch heute entnimmt ihnen die Nation, namentlich auch
in ihren Tiefen, das lauterste Gold; und „Tell“ gehört zur
verbreitetsten Lektüre, zum gernst gesehenen Schauspiel auch
des vierten Standes.
Vaterlandsliebe und Freiheitssinn aber sind ihrer Ent—
wicklung nach in dem reichen Leben des Dichters nicht ohne
inerste Beziehung. Je mehr sich die patriotische Betrachtung
aus den engen Winkeln der Heimat zu liebevoller Umfassung
des gesamten Vaterlandes erhob, je mehr der Dichter scharf
sorgenden Blickes sah, wie im weiten Bereiche des nationalen
Lebens eins durch das andere bedingt war und diese mannig—
fache Menschlichkeit nicht bestehen konnte ohne den Dienst Aller
an Allen: um so mehr betonte er auch die subjektivistische
Selbsterziehung des Einzelnen im Sinne einer ästhetischen,
8 *
        <pb n="130" />
        16 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

moralischen und schließlich national-kosmopolitischen Schulung,
ohne die dies Leben niemals gefristet und aufrecht erhalten,
geschweige denn gefürstet und vorwärts getrieben werden
könne. Es ist der enge entwicklungsgeschichtliche Zusammen—
hang zwischen subjektivistischem Freiheitsbegriff und nationaler
Begrenzung, zwischen dem Liberalismus und dem Nationalismus
des 19. Jahrhunderts, der hier, in der raschen Entwicklung
des Genius, zum ersten Male ahnungsvoll hervorbricht.
Über diese Grenze hinaus aber hat Empfinden und
Denken Schillers nicht getragen. Er lebte zu sehr in der
Höhe, um die Realisierung einzelner politischer Forderungen
mit Nachdruck zu verfolgen. Er war kein Staatsmann und
noch weniger ein politischer Prophet. Das primitive kon⸗
kretere Ideal eines neuen subjektivistischen deutschen Staates
ist von einem anderen zuerst geschaut worden, von Wilhelm
von Humboldt. Und Ausgestaltung gefunden hat es bis zu
einem gewissen Grade in Humboldts „Ideen zu einem Ver—
such, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“
1700.
Wilhelm von Humboldt geht in dieser Schrift der Haupt—
sache nach von einer Kritik des bestehenden absolut-individua—
listischen Staates aus, oder dessen Gesamtbild sieht wenigstens
überall aus seinen positiven Ausführungen hervor. Als posi⸗
tives Zentrum aber seiner Anschauungen ergibt sich eine schon
durchaus klar umschriebene Vorstellung von dem Charakter der
neuen subjektiven Persönlichkeit: und die politische Grund—
forderung des vorgetragenen Systems besteht nur darin, daß
das Ausleben dieser Persönlichkeit vor allem gesichert sein
müsse, und daß demgemäß das öffentliche Leben diejenige
Freiheit der Bewegung und Mannigfaltigkeit der Situationen
zu bieten habe, welche der kulturellen Differenzierung der Ver⸗
sönlichkeiten gerecht werde.
Es ist ein Standpunkt, den Humboldt, wenn auch in der
Form gemäßigt und ziemlich abstrakt, doch bis zu ganz radi—
kalen Forderungen vertritt. Nirgends erscheint das zunächst
klarer als in seinen Ansichten über die innigste und elementarste
        <pb n="131" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 117

Verbindung, die Individuen eingehen können, die Ehe. Rein
auf geistiger und seelischer gegenseitiger Ergänzung soll sie
aufgebaut sein und nur durch die einfache Form staatlicher
Bestätigung äußerlich sanktioniert: fällt die Voraussetzung
seelischen Verständnisses hinweg, so darf ihrer Lösung nichts
entgegenstehen.
Wird die Familie, die Urzelle alles europäischen staat—
lichen Lebens, so fast subjektiver Willkür ausgeliefert oder
edenfalls einer Freiheit, welche erst die Radikalen der zweiten
sfubjektivistischen Periode, etwa seit den achtziger Jahren des
19. Jahrhunderts wieder ernstlicher gefordert haben, so läßt
sich denken, daß auch dem Staate Funktionen, welche die Frei—
heit des Einzelnen beschränken könnten, nur kärglich zugemessen
werden. Im Grunde reduzieren sich diese Funktionen auf den
Schutz der Selbständigkeit des Ganzen nach außen und den
Rechtsschutz nach innen.
Dabei geht Humboldt in der ersteren Richtung nur so
weit, als es die unbedingte Sicherheit der Förderung selbstän⸗
diger innerer Entwicklung verlangt. Er tritt daher, soweit
das Hauptmittel einer guten auswärtigen Politik, das Heer,
in Betracht kommt, keineswegs für Ziele ein, die sich etwa der
allgemeinen Dienstpflicht genähert hätten: als eine viel zu
starke Bindung der Individuen würde ihm diese erschienen
sein: vielmehr rät er zu einer Durchbildung der äußeren Schutz⸗
vorrichtung etwa im Sinne einer Heerespflicht von Milizen.
In seinem inneren Ausleben aber muß der Staat nach
ihm aͤlles vermeiden, was auch nur im geringsten nach Bevor⸗
mundung oder gar Beherrschung der Einzelpersonen schmeckt.
Sucht er in dieser Richtung eigene Ziele, so fälscht er die
Entwicklung der zartesten Triebe des menschlichen Herzens, des
Rechtssinnes, des Gefühlslebens, der Moral. Nicht einmal in
die Erziehung, es sei denn die der Unmündigen, sich ein⸗
zumischen ist ihm gestattet. Noch viel weniger natürlich darf
er die Weltanschauung des Einzelnen, das Ergebnis subjektiver
Selbsterziehung, antasten. Darum find alle Religionen von
staatlichem Eingriffe frei. und das Wort von der freien Kirche
        <pb n="132" />
        118 Dreiuudzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

im freien Staate würde auch Humboldts Losung gewesen sein.
Aber auch in die Entwicklung der mehr unteren Kreise des
Volkes hat sich der Staat nicht einzudrängen, weder als Kon⸗—
kurrent noch als Vormund: vielmehr ist auch hier alles der
Auswirkung der Mannigfaltigkeit der Individuen zu über—
lassen. Nichts ist in dieser Hinsicht vielleicht bei Humboldt
charakteristischer als die Behandlung der öffentlichen Finanzen.
Da verbietet der Theoretiker dem Staate unbedingt irgend⸗
welchen Besitz, etwa an Domänen, Bergwerken, Forsten u. dgl.:
denn bei solchem Besitze stelle er sich mit dem Einzelnen auf
die gleiche Grundlage privater Rechte, und es bestehe die
Gefahr, daß seine bloße Nachbarschaft schon den Einzelnen
schädige und verdränge. Die notwendigen Mittel für den
zffentlichen, eng begrenzten Aufwand sollen vielmehr allein
durch eine Steuer auf den Grund und Boden und eine Ein—
fkommensteuer erlangt werden.
Man sieht, ein humanitärer Optimismus führt dem Ver—
fasser die Feder: alles erwartet er von der sozialpsychischen
Auswirkung gesteigerter seelischer Einzelenergien; am liebsten
würde er von dem Gedanken des Staates überhaupt absehen:
wie so vielen edlen Denkern der frühsubjektivistischen Zeit, wie
auch Kant, erscheint der Staat auch ihm nur als notwendiges
Übel. Und so ist dieser Staat im Grunde nur dazu da, dort noch
subsidiär einzutreten, wo die Einzelpersonen nicht auf der Höhe
ihrer neuen Aufgaben stehen: nichts hat er im Grunde zu ver—
hüten als die Anarchie, die noch immer aus der freien Summe
unzähliger Mannigfaltigkeitsbestrebungen der Individuen hervor⸗
zubrechen vermag. Dem dienen dann Polizeimaßnahmen, dem
dient vor allem die Pflege des Rechtes. Der Rechtsstaat in
diesem Sinne also und nicht mehr der Gesetzesstaat des spätesten
Absolutismus wird schließlich das Ideal Humboldts: hierin
trifft er mit dem Liberalismus des 19. Jahrhunderts zu—
sammen, wie denn seine politischen Forderungen überhaupt,
nur unter Wegfall der radikalen Spitzen, ihre klassisch abgeklärte

1S. dazu oben S. 21ff.
        <pb n="133" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 119

Kodifikation gleichsam in jenem Titel der liberalen Reichs⸗
berfassung von 1849 gefunden haben, der von den Grund⸗
rechten der Deutschen handelt.
Indes läßt sich nicht sagen, daß Humboldt nun die
Forderungen, die aus seinem Ideale des subjektivistischen
Staates praktisch erwuchsen, selbst schon in der vollen Klarheit
reiner ruhigen Systembildung vorgetragen habe. Vielmehr
zleibt er, trotz aller scheinbar logisch erschöpfenden Anordnung,
in Aphorismen stecken. Der Grund ist einfach. So sehr
Zumboldt schon von dem Wesen des neuen Subjektivismus
erfüllt ist und von dieser ihm selbst unbewußten Stellungnahme
her teilweise hellsichtig die Folgerungen einer fernen Zukunft
zieht, so wenig hat er sich doch schon von den Denkformen der
Aufklärung und auch von der geistigen Eingeschlossenheit in
den Gegensatz zwischen seiner Gegenwart und dem individua⸗
listischen Staate des 16. bis 18. Jahrhunderts emanzipiert.
So bezeichnet er z. B. den neuen Subjektivismus als eine
Forderung der Vernunft, keineswegs aber als jetzt eben not⸗
wendige Konsequenz einer bestimmten geschichtlichen Entwicklung.
So weiß er gewisse Einzelheiten seiner Staatsanschauung noch
aus der gedachten Voraussetzung eines Naturrechts abzuleiten.
Und so spannt er all seine neuen Ideale ein in die Kritik des
Aufklärungsstaates, ohne zu sehen, daß das öffentliche Leben
seiner Zeit keineswegs mehr auf diesem Staate allein beruhte
und in ihm noch gänzlich aufging. Denn in Wirklichkeit lagen
die Dinge vielmehr so, daß dieser Staat erst auf einem viel
—D0O sozialer und
politischer Einrichtungen des Mittelalters aufgebaut war: so
daß ihn nur derjenige, selbst rein auf dem Boden bloßer Kritik,
aus den Angeln heben konnte, der diese Grundlage erkannte
and kritisch bemeisterte. Davon hat nun aber Humboldt nicht
die geringsite Vorstellung. Bedenkt man, daß es sich hier um
die Frage der Fortexistenz der mittelalterlichen Gemeinde⸗
berfassung in Stadt und Land, um alte Herrschaftsverhältnisse
des Adels und Untertanschaften der agrarischen Stände, um
Markgenossenschaften und Zunfte, um Guts— und Grundherr—
        <pb n="134" />
        120 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

schaft, um Fronde und Hofdienst handelte!, so erscheint allein
schon die Tatsache charakteristisch, daß Humboldt niemals auch
nur mit einem Worte von Genossenschaft und Gemeindeleben,
von sozialer und kommunaler Emanzipation zu reden findet.
Gewiß: sein Aufbau der menschlichen Welt aus Einzel—
personen, subjektivistischer Familie und subjektivistischem Staate
erscheint ihm an einigen wenigen Stellen seiner Erörterungen
doch zu kahl; er sieht, daß es öffentliche Aufgaben von größter
Ausdehnung gibt, die zwangsweise bewältigt werden müssen:
und in diesem Zusammenhange geht ihm ahnungsreich der Be—
griff der Nation auf: die durch die ganze Entwicklung des
19. Jahrhunderts bewäahrheitete Tatsache, daß der Staat des
Subjektivismus des organischen Aufbaues bedarf, um der un⸗
zeheuren Differenziertheit des modernen Lebens gerecht zu
werden, daß sein paradigmatischer Aufbau von der lokalen und
provinzialen Selbstverwaltung in den Landesstaat und von
dem Landesstaat in den Staatenbund oder ein dem Staaten-—
bund entsprechendes großes nationales Gebilde verlaufen muß:
Humboldt hat sie zum ersten Male unter deutschen Staats—
theoretikern erahndet. Allein so wenig wie er hier aus vagen
Vorstellungen schon Folgerungen gezogen hat, so wenig hat er
den inneren Ausbau des Staates in diesem Sinne und nach
dieser Analogie ins Auge gefaßt. So kennt er den Staat im
Grunde noch nicht als Organismus; gänzlich fehlt ihm das
Vorgefühl für die inzwischen, vornehmlich freilich erst in der
zweiten Periode des Subjektivismus eingetretene reiche Ent—
faltung der modernen Genossenschaft, und auch den Fragen
der Selbstverwaltung, einem seiner Zeit schon viel näher
liegenden Probleme, bleibt er fern.
War es ihm nun unter diesen Umständen möglich, über⸗
haupt ein Programm gleichsam der zunächst dringlichen Fragen
des öffentltchen Lebens zu geben? Es war eine Aufgabe, die
an erster Stelle der Zerstörung der noch vorhandenen Reste

Vgl. dazu Band VI, 2, S. 420 f., 450f.
        <pb n="135" />
        Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 121

des mittelalterlichen öffentlichen Lebens zuführte: da waren
Gebundenheit an die Scholle, Gebundenheit an veraltete ge—
nossenschaftliche Formen, private Herrschaftsrechte, die, einst
oseudostaatlich entwickelt, dem neuen subjektiven Leben entgegen—
standen, mit möglichster Schonung und unter einfachster Um—
bildung des Bestehenden zu beseitigen. Es sind die Gebiete
der Bauernbefreiung, der Einführung des freien Zuges und
der Gewerbefreiheit, der Abschaffung der patrimonialen Ver—
hältnisse, die sich hier aufdrängen. Aber keines von diesen
Gebieten hat Humboldt auch nur berührt: seine Ausführungen
gelten allein einem höheren Stockwerke gleichsam des öffent—
lichen Daseins: demjenigen, in dem sich das Leben des natur—
rechtlichen und Aufklärunasstaates des 16. bis 18. Jahrhunderts
bewegte.
Da ist es denn selbstverständlich, daß er mit seinen Aus—
führungen, insofern durch sie praktische Umwälzungen bezweckt
wurden, zunächst gleichsam in der Luft stehen blieb; denn
—D—
Staates an erster Stelle und vor allem das untere Stockwerk
des mittelalterlichen Staates und dessen soziale und auch noch
wirtschaftliche Fundamentierung beseitigt werden: dann erst kam
der obere Ausbau und damit auch der Voranschlag Humboldts
für diesen in Betracht.
Fürwahr eine auf den ersten Anblick merkwürdige Ent—
wicklung der ersten tastenden Versuche, das Ideal eines neuen
Staatslebens der subjektivistischen Zeit zu finden. Und merk—
würdiger fast noch, zieht man außer dem Denken Humboldts
auch dasjenige Schillers und anderer ihm verwandter Kreise
in Betracht. Was man da insgesamt ins Auge faßte, waren
zunächst sozusagen nur die Grenzpunkte, von denen aus das neue
Staatsideal zu entfalten wäre: Schiller drang vor allem auf
eine subjektivistische Erziehung der Individuen, dann werde
sich alles Weitere von selbst ergeben; und Humboldt zeichnete
dies Weitere nicht in seinem organischen Aufriß, sondern in
einem Querschnitte gleichsam seines obersten Ausbaues, seiner
einstigen Vollendung.
        <pb n="136" />
        122 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.

Aber mußten sich nicht allgemeine und das heißt theoretische
Erwägungen gerade in dieser polaren Entwicklung bewegen?
In dem praktischen Zusammenhange der Dinge freilich hatte
nicht der Staatstheoretiker, sondern der Staatsmann das
Wort. Ehe dieser aber tatsächlich zu sprechen begann oder
wenigstens in den großen Verhältnissen Hsterreichs und Preußens
eingehend und entscheidend redete, fiel das alte Reich und seine
Staaten in einem ungeheuren Zusammensturze seiner äußeren
Gestaltung zu Boden: ein fremder Sieger setzte der Nation
den Fuß auf den Nacken; und was sie unter seiner Gewalt—
herrschaft an inneren Werten schuf, trug mehrfach wenigstens
den Stempel seines Einflusses, wenn es nicht gar innerlich
eine Umbiegung in der Richtung von germanischer zu welscher
Staatsauffassung erlitt.
        <pb n="137" />
        Zweites Kapitel.

Sprengung des alten Reiches und der alten
Staatsverhältnisse.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nation konnte gegen
Schluß des 18. Jahrhunderts auf eine tausendjährige Ver—
gangenheit zurückblicken. Denn in gewissem Sinne war es
doch schon durch die Karlinge begründet worden; dem Ge—
dächtnis der Nation jedenfalls erschien Karl der Große als sein
erster gewaltiger Herrscher.
Aber auch wenn eingehendere geschichtliche Kenntnis die
Entstehung des Reiches nur bis auf den Vertrag von Verdun
oder gar nur den Vertrag von Mersen zurückdatierte, blieb
dennoch der ehrwürdig-archaische Charakter des Reiches un—
berührt: denn sicherlich hatte dies Reich schon im 11. Jahr⸗
hundert, vor etwa dreiviertel Jahrtausenden, seine höchste
Blüte erlebt. Es war in den schönsten Zeiten der Franken—
kaiser gewesen, unter den Heinrichen, vor allem unter dem ge—
waltigen Konrad II. Damals hatte das Reich den Umfang
erhalten, der seinen größten drei Erzbischöfen, den späteren
Kurfürsten von Mainz, Köln und Trier, gestattete, mit ihren
geistlichen Wuürden die Reichskanzlerämter für Deutschland,
Italien und Burgund zu 'vereinigen; aus dieser Zeit her
reichten letzte Spuren germanischen Einflusses in romanischen
Ländern noch bis in die Gegenwart, wenn das italienische
Kind in der Schule die barbarischen Namenreihen der Kaiser
        <pb n="138" />
        124 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

ottonischen, salischen und staufischen Geschlechtes lernte, und
wenn der Rhonefischer das linke Ufergelände seines Stromes
noch als Empire bezeichnete.
Es war eine glückliche Kombination gewesen, die damals,
durch das deutsche Schwert herbeigeführt, Mitteleuropa einen
weit mehr als säkularen Frieden verschafft hatte: jene Pax
inaudita, von der die geschichtlichen Quellen der guten deutschen
Kaiserzeit nicht müde werden immer und immer wieder zu
reden. Sie beruhte auf dem Gedanken der politischen Ver—
einigung Deutschlands und Italiens wenigstens bis zum
Appenin oder über die Berge hinweg bis Rom oder gar
noch hin bis zu den blühenden Gestaden von Gaeta, Neapel
und Salerno — und der Ergänzung dieser Vereinigung
durch die Herrschaft über das Rhonegebiet, über Burgund und
über die Provence. Der ungeheure Bereich von Ländern, der
damit einer einzigen Gewalt, der des Kaisers, in Zentral—
europa zu Gebote stand, war zu ungefüge, um für eine An—
griffspolitik tauglich zu sein, und zu gewaltig, um Gegenstand
des Angriffes zu werden: nach Vorteilen wie Fehlern seines
Daseins trug er den Stempel des Friedens. Und indem er
Mitteleuropa fast seiner ganzen kontinentalen Länge nach
durchzog, trennte er die zivilisierten Mächte des Westens ab
von der gärenden Barbarei des nordischen und mittleren
Ostens, und verhinderte durch seine Umfassung der Westalpen
zugleich die Westmächte, allzu eifrig in die wohlumhegten
Gärten der Mittelmeerkultur einzubrechen und dort wie
gegenüber der zentraleuropäischen Hegemonie vernichtend zu
wirken.
Man darf sagen: es war eine Stellung, die in der äußeren
Geschichte unserer Nation nicht wieder ihres Gleichen ge—
funden hat.
Allein ließ sie sich auf die Dauer halten? Schon unter
den Staufern vollzogen sich für sie verhängnisvolle Wandlungen;
in der zweiten Hälfte des Mittelalters ist sie verloren gegangen.
Und bei dem fast nie gestörten Frieden nach außen hin, soweit
nicht gelegentliche Expeditionen über die östlichen Grenzen in
        <pb n="139" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 125

Betracht kamen, waren es vornehmlich Motive der inneren
Entwicklung, die sie zuerst beeinträchtigten.
Das Rieich des 10. bis 18. Jahrhunderts hatte im Ver⸗
hältnis zur deutschen Kultur dieser Zeit als folgereichsten
Fehler den, daß es zu groß war; es wird davon bald noch
einmal zu sprechen sein. Hieraus ergab sich unter anderem
auch eine ständige Unordnung in den Finanzen. Die Dynastien
des 10. und 11. Jahrhunderts lebten wirtschaftlich sozusagen
von der Hand in den Mund; und sie handelten vornehmlich
auf Grund der Liquidation des allerdings außerordentlich aus⸗
gedehnten Grundbesitzes, der der Krone gehörte. Zur Staufer⸗
zeit erschien diese Grundlage der Macht gleichwohl schon in
ihren Tiefen erschüttert; fpärlicher und spärlicher mußten
die Kaiser ihre Landschenkungen bemessen; Friedrich J. fand
sich schon auf Heranziehung neuer finanzieller Mittel an—
gewiesen. Er entwickelte sie in langen, aufreibenden Kriegen
auf oberitalienischem Boden; er herrschte von den Zinsen und
Zahlungen der lombardischen Städte. Durch eine kluge
Heiratspolitkk gegenüber dem unteritalienischen und sizilischen
Reiche der Normannen legte er zugleich den Grund dazu, daß
seinen Nachfolgern die Einnahmen auch dieses Reiches zur
Verfügung kamen: es war die finanzielle Ausstattung der
Zeiten Heinrichs VI. und Friedrichs IJ. Hieß das aber nicht,
das Zentrum, gleichsam das Herz des gesamten Reichskörpers
außerhalb des ursprunglichen deutschen Sitzes verlegen? Ge—
ichtspunkte einer ganz ungewohnten und undeutschen Politik
ergaben sich; ihnen hat schon Heinrich VI. nachgestrebt;
Friedrich II. ist in ihrer Durchführung zugrunde gegangen.
Selbst der Gedanke schon, daß diese Kombination auf die
Dauer segensreich wirken könne, war verfehlt. Die Staufer
schwanden dahin: und mit ihnen verlor das Reich Italien.
GBewiß gab es noch lange Zeiten hindurch Reichsvikare und
noch viel länger Reichsansprüche in Italien; der Luxemburger
Heinrich VII. liegt im Campo santo von Pisa begraben, und
aoch Karl IV., ja noch Friedrich III. sind in Rom gekrönt worden.
Aber von einer wahrhaften politischen Zugehörigkeit Italiens
        <pb n="140" />
        126 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

zum Reiche kann für die zweite Hälfte des Mittelalters und
selbst für die Zeit schon Dantes und Petrarcas nicht mehr die
Rede sein, trotz der Beziehungen der großen Dichter zu Hein—
rich VII. und Karl IV.
Mehr noch. In dem Zusammenhange des Verfalls der
Reichsgewalt in Italien ließen sich auch die Ansprüche des
Reiches im Rhonetal, die von jeher schwächer verwirklicht
worden waren, nicht mehr halten. Schon früh hatte zwischen
Unteritalien und Frankreich ein lebhafter Verkehr bestanden;
die Nachfolger der Staufer im Normannenreiche des italienischen
Südens wurden die Anjous. Und war dies politische Vor—
dringen Frankreichs im Süden eins der wichtigsten Ereignisse
der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, so wurde der Schluß
der zweiten Hälfte des Mittelalters durch ein gleiches Vor—
dringen im italienischen Norden bezeichnet. Die Kultur—
entwicklung der westlichen lombardischen Ebene hatte von jeher
piel Gemeinsames mit der so eigenartigen Entwicklung der
Provence; rasch stellten sich daher zwischen beiden Gebieten Be—
ziehungen her, die u. a. auch die Verlegung des päpstlichen Hofes
nach Avignon im Beginne des 14. Jahrhunderts begreiflicher
erscheinen lassen: und ihnen folgte in der zweiten Hälfte des
15. Jahrhunderts das Vortreiben der französischen Politik und
Kriegsführung über die Alpen hinweg nach Piemont, Genua,
Mailand, Venedig. Und da hätte auch nur das obere Rhone—
tal vom Reiche gehalten werden sollen? Rudolf von Habs—
burg ist der letzte Herrscher gewesen, in dessen Politik bur⸗
gundische Fragen eine größere Rolle spielten; beherrscht hat
schon er das Land nicht mehr.
So waren denn die südlichen und südwestlichen Grenz⸗
länder des Reiches im Verlaufe des 13. bis 15. Jahrhunderts
abgebröckelt; und nicht selten war es schwer zu sagen, wo
eigentlich im einzelnen Falle die Grenze des Reiches lief.
Das Gleiche aber galt für die Grenze im Westen über—
haupt.
Verfolgt man sie den Rhein abwärts, so war an der Reichs⸗
zugehörigkeit der kleinen, aber blühenden Staatenwelt, die sich
        <pb n="141" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 127

in der Eidgenossenschaft seit Kaiser Rudolfs, Albrechts, Hein⸗
richs VII. Zeiten gebildet hatte, noch im Mittelalter kein
Zweifel. Aber darauf begann die Absplitterung, leise, in fast
unmerklichen Schattierungen des Begriffes der politischen An—
teilnahme: bis mit dem Westfälischen Frieden die volle tatsäch—
liche Lostrennung erreicht war.
Geht man den Rhein weiter abwärts, so gelangt man in
das vielumstrittene Oberrheintal zwischen Basel und Mainz
und an den Mittelrhein zwischen Mainz und Köln. Hier hatte
sich die Grenze des Reiches in seinen besten Zeiten weit jen—
seits der eigentlichen Rheingegenden an der Maas hingezogen.
Aber wer exrinnerte sich im 18. Jahrhundert noch leicht, daß
Pont⸗a⸗Mousson einst, und noch im 14. Jahrhundert, eine
Markgrafschaft des Heiligen Römischen Reiches gewesen war?
Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts, schon unter Philipp
dem Schönen von Frankreich, hatte jene Politik der Abbröcke⸗
lung begonnen, die sich zu der Zeit der Armagnaken fort—
setzte und mit den Reunionen Ludwigs XIV. abschloß: und in
ihr hatte Frankreich im Oberland an allen strategisch wichtigen
Stellen den Rhein erreicht, wenn nicht gar gelegentlich über—
schritten: und nur das Moseltal mit seiner verwickelten Länder⸗
und Staatenbildung wehrte sich noch besser gegen französischen
Andrang.
Nördlich aber von den Gebieten stetiger französischer Fort⸗
schritte war das Schicksal der Reichsgrenzen im Grunde kein
bdesseres gewesen. Zwar war hier die Entwicklung in früherer
Zeit, im 15. Jahrhundert, durch die Entstehung des burgun⸗
dischen Reiches ebenso wie in spätester durch die Tatsache, daß
Osterreich die südlichen Niederlande, das heutige Belgien, be⸗
saß, maskiert worden: doch war seit dem 16. Jahrhundert an
der selbständigen Fortbildung Belgiens wie Hollands kaum noch
ein Zweifel, um so mehr, da sich, auf Grund abweichender
zultureller Entwicklung, die niederdeutschen Dialekte dieser
Länder zu selbständigen Sprachen entfalteten. Formell ist aller⸗
dings wenigstens Belgien erst in der napoleonischen Zeit aus
dem Reichsverbande geschieden. —
        <pb n="142" />
        128 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

So hatte denn das Reich im Westen allmählich überall
an wichtigen Gebieten verloren. Allein dem stand gegenüber,
daß es im Osten wenigstens der Arealausdehnung nach weit
mehr als einen bloßen Ersatz gewonnen hatte.
Es ist eine Tatsache, die selbst heute zumeist noch nicht
genügend gewürdigt wird. Und doch beruht sie auf dem
charakteristischsten Vorgange vielleicht, den die deutsche Geschichte
im Vergleiche zu den Geschichten anderer moderner Nationen
Europas überhaupt aufzuweisen hat: auf der Kolonisation
des Ostens. Während vor allem bei den westlichen Nationen
die ungeheure Anhäufung wirtschaftlicher Werte, die sich in
den langen Jahrhunderten der mittelalterlichen Naturalwirt⸗
schaft vollzog, an erster Stelle der Intensivierung der Volks—
wirtschaft zugute kam, so daß rascher Übergang zu geldwirt—
schaftlichen Lebensformen und starke Konzentration des staat—
lichen Lebens die Folge war, verlief die Entwicklung in
Deutschland anders. Um das Jahr 1000 etwa muß man
sich das Aussehen der deutschen Landschaft noch ganz anders
vorstellen als das der französischen oder italienischen, ja selbst
der englischen Gegenden. In allen diesen Ländern hatte die
römische Kultur schon weithin mit der Ursprünglichkeit der
reinen Natur aufgeräumt: die Wälder waren gelichtet, Plan⸗
tagenanlagen in ihnen gefördert, zahlreiche Ortschaften be—
gründet worden. Es war damit eine Kulturausstattung ge—
schaffen, die im allgemeinen, insofern es sich um die Aus—⸗
dehnung passender Standorte menschlicher Arbeit handelte,
noch dem ganzen Mittelalter dieser Länder, ja selbst neueren
Zeiten genügt hat. Anders in Deutschland. Hier galt es
nach den Jahrhunderten der Römerherrschaft noch ein Jahr—
tausend hindurch, das Land erst zu verheimatlichen: in dichten
Scharen zogen die jungen Mannschaften der Karlingenzeit wie
der Ottonen- und Salier-, ja auch noch der Stauferherrschaft
in den jungfräulichen Wald, um noch zu brennen, zu roden,
Anbau zu treiben auf rauher Wurzel. Es waren Vorgänge,
in denen die Ersparnisse dieser Zeiten weit mehr rentbar
wurden als in irgendeinem sonstigen großen Anliegen der
        <pb n="143" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 129

Nation, im Übergang etwa zur Staatswirtschaft und in der
Entwicklung einer zentralen, wirklich wirksamen Staatsgewalt.
Und insofern waren es Vorgänge, die, indem sie das Land
erst zur Heimat umschufen, es zugleich auch erst auf die Höhe
der längst bestehenden Landeskultur des westlichen Europas
brachten. Es war, im Vergleiche zur Entwicklung der west⸗
lichen Völker, die Ausfüllung einer wesentlichen Lücke noch
unserer Entwicklung.
Aber es waren doch anderseits auch wieder Vorgänge, die
einen eigenartigen Vorsprung der deutschen Entwicklung vor
der westlichen zur Folge hatten. Als sich das deutsche Land
nun, im 12. und 13. Jahrhundert, als wirklich ausgebaut
erwies, brach damit die Neigung zur Besiedlung ungebrochenen
Bodens in der Nation nicht auf einmal ab. Im Gegenteil:
sie dauerte noch Jahrhunderte fort: und sie erstreckte sich nun
auf die nichtdeutschen Gebiete der östlichen Nachbarschaft, in
die Gegenden hinein, wo die slawische Besiedlung noch kein
Hindernis für deutsche Unterkunft bot: und eine Kolonisation
des Ostens entwickelte sich, der mehr als zwei Fünftel des
heutigen Deutschlands erst verdankt werden.
Wie aber foll das außerordentliche Schlußergebnis dieser
Entwicklung mit nur einigen Worten bezeichnet werden? Es
muß an dieser Stelle genügen, festzustellen, daß die Besiedlung
das ganze reiche Donaugebiet ergriff, bis fast alle heutigen
Grenzen des Deutschtums in den Ostalpen, den Karpathen und
Siebenbürgen erreicht waren; daß Schlesien und die jenseits
Schlesiens liegenden polnischen deutschen Enklaven agrarischen
Charakters durch sie gewonnen wurden; daß das ganze deutsche
Baltikum ihr seine Entwicklung perdankt: und daß alles Land,
welches zwischen diesen Gebieten und dem Mutterlande liegt,
mit Ausnahme der tschechischen Teile Böhmens im Verlaufe dieser
ungeheuren Bewegung verdeutscht ward!.
Und erst um etwa 1400 kam der reiche Strom dieser
großen Kolonisation zum Stillstand.

1 Vgl. Genaueres in Band III, 1. 2, S. 330 ff.; III, 8, S. 348 ff.
Zamvprecht. Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="144" />
        80 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Es geschah im Nordosten nach fast radikaler Germani—
sierung der wichtigsten heute deutschen Gebiete. Anders dagegen
war das Ergebnis im mittleren und südlichen Osten. Während
in den weiten Nordosten die Völker des ganzen Westens
wanderten bis hin zu den fernen Holländern und den Vlaemen
am Armelkanal, während hier auch Franken, ja selbst Schwaben
heimisch wurden und der Wasserweg der Ostsee von dem Haupt⸗
hafen Lübeck aus leichte Zugangswege bis in die Weiten der
heutigen russischen Ostseeprovinzen eröffnete, während endlich
die agrarischen Siedlungen hier wirtschaftlich verbunden und
zusammengefaßt wurden durch die Entwicklung des großen
Handelssystems der Hanse, wurde schon dem mittleren Osten
eine so günstige Entwicklung nicht zuteil. Hier widerstrebte
Böhmen in den zentralen Teilen seines Kesselgebietes der
bölligen Germanisierung und Aufsaugung der slawischen Be—
wohner; nur wenige Einfallstore einer großen Siedlungs⸗
bewegung bot es von Westen her; vom deutschen Verkehr
wurde es noch im 15. Jahrhundert vielfach derart umgangen,
daß ein großer Teil z. B. des Nürnberger Handels nach
Breslau über Leipzig lief; und so hielt sich hier, ein Pfahl
im Fleische, mitten in dem kolonisatorischen Deutschland eine
starke slawische Bevölkerung. Aber auch im Südosten gelang
die Germanisation nicht in dem Radikalismus, mit dem sie sich
im Norden, namentlich zwischen Elbe und Oder, schließlich
durchgesetzt hatte. Die orographische Gestaltung des Landes war
hier zu verwickelt, die Zahl der Zugangswege zu gering und
fast auf das Donautal beschränkt, die Möglichkeit ausnahmslos
geschlossenen Vorgehens beinahe ebensowenig gegeben als die
Möglichkeit späterer ununterbrochener Verbindungen durch einen
alles Land gleichmäßig durchspielenden Handel. Dazu kam, daß
das mutterländische Gebiet im Süden weniger Auswanderer
lieferte, daß die Kolonisation zwar früher begann, aber eben
darum von Anfang an weniger massenhaft verlief. Und so
wurde denn der Südosten wohl von deutschen Elementen reich
durchsetzt, und in den reichen Alluvialgebieten der größeren Flüsse
bildeten sich auch starke zusammenhängende Siedlungen: aber
        <pb n="145" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 131

einen ausnahmslos deutschen Charakter erhielt das Land durch—
schnittlich nicht.
Es sind gewaltige Unterschiede; sie wurden grundlegend für
die verschiedenartige Entwicklung der führenden Staaten des
Kolonialgebietes, Preußens und Hsterreichs.
Im ganzen aber kam die Auswanderung aus dem Mutter⸗
lande in die Siedlungsgebiete etwa um 1400 zum Stehen.
Es war fuür diese Gebiete ein ähnlicher Moment wie für das
Mutterland die volle Entfaltung des Kaisertums um etwa
1050; ein Gipfelpunkt der Entwicklung war erreicht; und es
ist in diesem Zusammenhang nicht ohne Interesse zu bemerken,
daß die Anfänge der großen, zusammenhängenden Kolonisation
his in die Nähe gleichsam der schönsten Kaiserzeit, bis in die
zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts, zurückreichen.
Seit dem 15. Jahrhundert aber, vereinzelt schon früher, er—
hoben sich die einheimischen Mächte des europäis chen Ostens gegen
die Kolonisation, wurde mit dem gleichzeitigen Ermatten der
deutschen Besiedlungsbereitschaft die Initiative der Tschechen,
Polen, Litauer, Ungarn lebendig. Allein nicht sie ist eigentlich
der deutschen Grenze im Osten, wie sie sich neu gebildet hatte
und bildete, gefährlich geworden. Die Hauptangriffe gehen hier
weniger von den unmittelbaren Nachbarn als von entfernteren
VBölkern aus: ein Unterschied gegenüber der Art der Gegner—
schaft an der Westgrenze, der viele Seiten der ostdeutschen
oolitischen Geschichte zu erhellen geeignet ist.
Das erste Volk, das hier mit großer Energie auftrat,
waren die Türken. Es wird für immer der Ruhm des viel⸗
gestalteten Reiches der Habsburger bleiben, sie im eignen wie
m gesamteuropäischen Interesse an der gefährlichsten Stelle
hres Vorbrechens nach Westen, im Donautale, zurückgewiesen
zu haben. Die Gefahr, schon im 18. Jahrhundert steigend,
war am dringlichsten wohl im 16. Jahrhundert, als Luther
gegen Papst und Türken zugleich beten lehrte und die steirischen
Grenzkirchen in kleine Festungen verwandelt wurden; gegen
Schluß des 17. Jahrhunderts schien sie beseitigt. Und nicht bloß
beseitigt. Das Ergebnis war vielmehr ein gewaltiges Vordringen
⁊
        <pb n="146" />
        132 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Osterreichs in die Balkangebiete selbst: das Auftreten eines
neuen Lebenszuges dieses Reiches, das vorher seine Expansion
viel mehr nach der Adria und Oberitalien zu gesucht hatte:
eines Zuges, dessen starke Entwicklung nur noch einmal, vor—
nehmlich in den Zeiten Metternichs, durch undurchführbare
Herrschergelüste auf italienischem Boden unterbrochen worden ist.
Verlief damit die Entwicklung im Südosten günstig, wenn
sie auch den Charakter Osterreichs allmählich bis zu dem Grade
undeutsch stimmte, daß die staatliche, administrative und mili—
tärische Oberherrschaft der Deutschen gefährdet erscheinen konnte,
so war das Schicksal des Nordostens im Verhältnis zu seinen
ferneren Nachbarn nicht gleich einfach.
Die erste Kombination, die hier auftrat, führte in das
Gebiet der Ostsee. Die Ostsee, zu alten Zeiten von Staaten
passiver Slawen und mehreren in sich ziemlich gleich mächtigen
Reichen höchst aktiver Nordgermanen umgürtet, hat im Mittel⸗
alter die wechselreichsten politischen Geschicke sich abspielen sehen:
das Dominium maxris baltici war bald in dänischen, bald in
schwedischen Händen und bald, nachdem die Deutschen den
Südrand des Meeres erreicht hatten, in wiederum in sich
wechselndem deutschem Besitze. Seit dem 16. Jahrhundert
indes, seit dem Verfall der Hanse, wie er eintrat, ehe sich noch
der letzte große slawische Nachbar der Ostseegestade, Rußland,
politisch stärker entwickelt hatte, war auf längere Zeit ein nord—
germanisches Dominium gewiß. Es fiel den Schweden zu,
und in der merkwürdigen Form eines Glaubensprotektorates
ist es unter Gustav Adolf bis zu den tiefsten Eingriffen in
die zentralen politischen Gebiete Deutschlands erweitert worden.
Aber auch nach dem Dreißigjährigen Kriege fiel es keineswegs
hinweg. Denn es hatte einen Stützpunkt gefunden, dessen
Prinzip von nun ab, wenn auch teilweise schon früher ent⸗
wickelt, eine stetig vermehrte Bedeutung in der äußeren deutschen
Geschichte gewinnt.
Während des Mittelalters war Deutschland für die West⸗
staaten Europas im Osten so gut wie nachbarlos gewesen. Es
jaben wohl z. B. zwischen Frankreich und Polen schon im 12.
        <pb n="147" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 133

und 13. Jahrhundert engere Beziehungen bestanden: so früh
kannte maun die verwandten Seiten der beiderseitigen natio⸗
nalen Begabung. Aber daran, deshalb mit Polen politisch
gegen Deutschland vorzugehen oder gar einen ständigen poli⸗
tischen Ideenaustausch mit Rücksicht auf das zwischenliegende
Deutsche Reich zu dessen Beeinflussung oder Beherrschung ein⸗
zuleiten, ist wohl im Mittelalter kaum oder nur vorübergehend
gedacht worden. Jetzt dagegen, im 16. und 17. Jahrhundert
schon, und von da ab in immer steigendem Maße, erlaubte der
zunehmende Verkehr unter den Nationen und insbesondere auch
umter deren Regierungen die Durchführung dieses Gedankens.
Es war dasselbe Motiv der Entwicklung, das sich in der
Gegenwart in noch weiträumigeren Beziehungen, z. B. für
die Politik der Vereinigten Staaten von Nordamerika ein⸗
stellt. Bis ins 19. Jahrhundert hinein hatte die Union
sozusagen keine Nachbarn. Dann stiegen die Nachbarinteressen
und Rachbargefühle guter wie schlechter Art mit Dampf—⸗
schiffahrt, Telegraph und drahtlosem Fernverkehr: und heute
ist die Union trotz Atlantischen und Stillen Weltmeers so von
Nachbarn umgeben, daß sie ohne Rücksicht auf diese nicht mehr
handeln kann. Ergaben sich aber für Deutschland Nachbarvor⸗
teile und Nachbarbedrängnisse dieser Art seit dem 16. Jahr⸗
hundert besonders rasch, so kam dafür ein zweites Ent⸗
wicklungsmotiv in Betracht: erst in dieser Zeit sind die ost—
europäischen Völker in große Staatenbildungen eingetreten.
So hatte denn Frankreich schon im 16. Jahrhundert gegen
Deutschland, insbesondere gegen Karl V., die Türken aus⸗
gespielt. Es geschah unter der Mißbilligung großer Teile der
ruropäischen Bevölkerung: wie konnte man die Muselmänner
gegen deu Generalvogt der Kirche mobil machen? Jetzt, als
Frankreich in gleicher Weise mit Schweden in Verbindung trat,
verlautete aus idealistischen Motiven weit geringerer Tadel,
obwohl sich hier eine katholische und sogar die nach der Lehre der
Kirche spezifisch katholische Macht mit der Vorkampfgewalt des
Protestantismus verband; ja eben diese Verbindung hat der aus⸗
wärtigen Politik Europas nicht zum geringsten ihren bis dahin
        <pb n="148" />
        134 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

zewahrten konfessionellen Charakter genommen. Da begreift es
sich denn, daß das Motiv auch nach dem Westfälischen Frieden
weiter gesponnen wurde; noch in den Zeiten Karls XII., im
Nordischen Kriege, hat es eine große Rolle gespielt, und erst mit
dem inneren Verfalle Schwedens im Laufe der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts schied es aus der politischen Geschichte aus.
Die erst im Süden von der Türkei, dann von Schweden
im Norden gespielte Rolle übernahm nun die große zentrale
Macht des Ostens: Rußland; und eben in ihrer ersten Ent—
faltung in diesem Sinne beruht wenigstens zum Teil die große
Bedeutung der Politik Peters des Großen. Friedrich der Große
hat dann die neue Kombination schon zu fühlen gehabt. Frei—
lich: zu guter Letzt entzog er sich ihr, soweit die Grenz⸗
verhältnisse in Betracht kamen und soweit es ihm bei seiner
Macht möglich war, durch eine glänzende Wendung: er erwarb
Schlesien endgültig, ein Umstand, der Preußen zur führenden
deutschen Macht eben gegen Osten erhob, und er teilte mit
Rußland und sterreich Polen derart, daß sich für sein Land
eine im hohen Grade gesicherte Grenze eben gegen Rußland ergab.
Übersah man mithin gegen Schluß des 18. Jahrhunderts
die Entwicklung der Grenzverhältnisse im Osten, so konnte man
nicht umhin, mit ihr zufrieden zu sein. Preußen hatte die
Ehre der Grenze gut gewahrt, so gewiß auch die nordöstlichen
baltischen Provinzen unter russischer wie vorher schwedischer
Herrschaft einem Sonderleben entgegengeführt werden mußten;
Osterreichs gewaltige Erfolge im Süden aber waren noch immer
deutsche Erfolge zugleich: denn niemals vielleicht war der deutsche
Charakter dieses Reiches stärker betont worden als unter Maria
Theresia und Joseph II.
Zog man aber die Summe der äußeren Geschichte der
Nation überhaupt, soweit sie sich in der Entwicklung der gesamten
Grenzen, eins ins andere gerechnet, abgespielt hatte, so mochte
man wohl die Verluste im Westen bedauern: im übrigen aber
schien zu besonderen Besorgnissen oder zu einem Schamgefühl
etwa gegenüber den Leistungen der Altvordern jeglicher Zeit
vorderhand kein Anlaß.
        <pb n="149" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 185

Und war nicht in der Tat trotz aller Schlachten und Kriege
doch immer noch etwas von der Pax inaudita der schönen Kaiser—
zeit übrig? Jedenfalls bis ins 16. Jahrhundert hinein war
Deutschland von anderen als inneren Kriegen so gut wie ver—⸗
schont geblieben; erst das 16. Jahrhundert brachte hierin einen
geringen Wandel: bis dann freilich seit dem Dreißigjährigen
Kriege seine Gauen zum blutgetränkten Gefilde der Kämpfe
fast aller Großmächte geworden waren.
Aber dieser Wandel war keineswegs von dem Verfalle der
m Mittelalter geschaffenen politischen Konstellation an sich
abhängig. Eine Folge vielmehr war er des Auftauchens
ebenbürtiger Nachbarn und Gegner im Osten, der Schweden
vor allem und der Russen: einer Eventualität, an deren Ein—
tritt bei der ursprünglichen Kombination Deutschland-Italien⸗
Burqund gewiß nicht gedacht worden war.
—ADDDD—
war, hatte die Lage der Dinge der Reichsverfassung eine innere
Entwicklung fast ohne jedes äußere Dazwischentreten anderer
Nationen und sicherlich ohne die Einwirkungen jeder stärkeren
äußeren Katastrophe gesichert. Es war ein außerordentliches
Ergebnis, das dem politischen Handeln der schönen Kaiserzeit
alle Ehre macht. Freilich hatte es auch recht nachteilige
Jolgen. Denn gewiß sah man am Ende des 18. Jahrhunderts
auf eine mehr als siebenhundertjährige ununterbrochene innere
Entwicklung zurück. Aber dieser Entwicklung fehlte damit auch
seder stärkere Reinigungsvorgang, jedes radikale Aufräumen
gleichsam in den Altertumsresten der Vergangenheit, jede
konsequente stufenweise Anpassung der Staatsform an die
kulturelle Entwicklung des Volkes. Und die Folge davon
waren tausend Antinomien und Anomalien der politischen
Zustände; weder Logik noch auch nur zeitgemäße Psychologie
herrschten noch in den Institutionen des Reiches; und so
wenig das eine Bevölkerung, die in den malerischen Ruinen
dieses Staatslebens groß geworden war, stärker empfand, so
schwer wird der Nachgeborene für das Treiben in diesen eine
        <pb n="150" />
        186 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

andere Devise finden können als das Wort des zeitgenössischen
Dichters: „Weh dir, daß du ein Enkel bist!“
Da war zunächst unter den großen Anomalien der Reichs—
verfassung eine, die wir als die des Corpus evangelicorum
hezeichnen können.
Das Reich hatte schon in seinen sonst so erfolgreichen
Anfangszeiten darunter gelitten, daß es, im Verhältnis zur
Ausbildung der Verkehrsformen der Zeit, viel zu umfangreich
war. Daraus folgte, daß sich keinerlei Verwaltung entwickeln
ließ, die den Reichskörper durch stetiges und lebendiges Ein- und
Ausströmen der staatlichen Kräfte, durch eine genügende All—
gegenwart der Staatsgewalt lebendig gehalten hätte. Am ehesten
—
kräfte in einer reich entwickelten Lehnsverwaltung, dieser
repräsentativen Verwaltungsform aller Naturalwirtschaften,
erreicht werden können. Allein man weiß, wie auch diese
Möglichkeit, schon seit dem 10. Jahrhundert, zu versagen be—
gann. So mußte denn an Surrogatverwaltungen gedacht
werden. Die erste dieser Verwaltungen war bekanntlich die
durch die Bischöfe. Aber ließ die Ubertragung der Staats⸗
verwaltung an die Bischöfe nicht eine Verweltlichung nicht
nur, nein, eine Einverleibung der Kirche in den Körper des
Reiches befürchten? Und mußte nicht, wenn sie gelang, das
Kaisertum einen halb theokratischen Charakter annehmen und
dadurch in Zwist geraten mit dem Haupte der Kirche in Rom,
dem Papst? Die Kirche suchte sich der ihr zugemuteten
Fesselung und dem Mißbrauche ihrer wichtigsten Gewalten wie
ihrer hervorragendsten Finanzen zu entziehen: es war die Ur—⸗
sache des Investiturstreites. Und als die Kirche in diesem
Kampfe gesiegt hatte, leugnete der Papst erst recht jede theo—
kratische Gewalt des Kaisers, ja die singuläre Stellung des
Kaisers in der Welt überhaupt. Es war die Ursache wie schon
früherer so jetzt neuer Kämpfe in den Zeiten der Staufer,
des luxemburgischen Kaisers Heinrich, Ludwigs des Bayern.
Und wenn auch dieser Streit im ganzen eher zu Ungunsten
des Kaisers als des Papstes ausging, so behielt doch für
        <pb n="151" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 137

immer das Kaisertum etwas vom geistlichen Charakter. Der
Kaiser erhielt nach wie vor bei der Krönung die niederen
geistlichen Weihen, er trug nach wie vor die Alba in seinem
Ornate; er war noch immer der Vogt der Kirche, wie denn
Kaiser Sigmund in der Konzilienzeit erfolgreich als ein
solcher advocatus generalis gehandelt hat; und als die Zeit
der Konfessionstrennung da war, da verstand es sich für den
Träger der Krone sozusagen von selbst, daß er katholisch bleiben
müsse; und alle Kaiser bis zum Untergange des Reiches sind
Katholiken gewesen.
Konnte nun aber dieser Charakter des Kaisers seit der
Reformation ohne Widerspruch bleiben? Waren die Institu⸗
tionen des Reiches, die mit ihm zusammenhingen und auf ihn
Beziehung hatten, jetzt noch fürder haltbar? Die Evangelischen
berneinten es, und sie vereinigten sich in dem Corpus evangelicorum,
 das amtlich als zu Recht bestehend anerkannt wurde,
wie zur Aufrechterhaltung ihres Bekenntnisses so zur ständigen
Geltendmachung der daraus in der Reichsverfassung hervor⸗
gehenden Widersprüche. Theokratisches Kaisertum, in welcher
Abschwächung auch immer, und evangelische Reichsstände waren
in Zeiten noch nicht voll entwickelter Toleranz eine unerträg⸗
liche Verfassungsantinomie; und das Corpus evangelicorum
bezeichnete in den Augen der Katholiken die gesetzlich gewähr⸗
leistete Rebellion, den ständigen Aufstand.
Dies war aber keineswegs die einzige große Anomalie der
Verfassung.
Als im Verlaufe der Stauferzeit sich der Zerfall der
Reichsverwaltung entschied und der Zerfall auch der Reichs⸗
finanzen immer deutlicher zutage trat, so daß der Versuch auch
nur ihrer Sanierung unter Rudolf von Habsburg völlig mißlang,
war damit im Grunde jede politische Vorbedingung für den
Zerfall des Reiches geschaffen. In der Tat beschränkte sich
das Königtum der zweiten Hälfte des Mittelalters auf einen
immer kleineren Kreis des alten Mutterlandes, insbesondere
Südwestdeutschland, insofern es sich nichte der Stützung durch
Personalunion mit einer östlichen Kolonialmacht erfreute. Trat
        <pb n="152" />
        138 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

trotzdem nicht voller Zerfall ein, so war dafür wesentlich von
Wirkung, daß der trennende Einfluß auswärtiger Mächte
fehlte. Aber eine innere Zersplitterung konnte nicht vermieden
werden. Es entstanden neue halbstaatliche Gewalten republi—
kanischer und monarchischer Art: Städte und Territorien, die
sich die herrenlos gewordenen Stücke der Reichsgewalt an—
eigneten und mit usurpierter Eigengewalt auf Grund wirt—⸗
schaftlichen Aufschwunges zum Ausbau neuer, eigenartiger
staatlicher Gebilde benutzten. Dabei lag es in der Natur der
Dinge, daß diese Gewalten wiederum unter sich in einen hart⸗
näckigen Kampf um Dasein und Vergrößerung gerieten. Und
auch das entsprach nur dem Verlaufe eines bekannten histo⸗
rischen Prozesses, daß sie sich, nachdem sie ihre Kräfte genugsam
gemessen hatten, schließlich, wenn auch unter starkem Über⸗
gewichte der Territorien, darin zusammenfanden, eine oberste
Reichsgewalt, deren sie bei steigender Kultur doch nicht ent—
behren konnten, in ihrem Sinne einzurichten. Es geschah in
den merkwürdigen föderativen Bestrebungen des 15. und auch
noch der ersten Jahrzehnte des 16. Jahrhunderts, vornehmlich
unter Kaiser Maximilian J. Und man weiß, wie aus diesen
Bestrebungen eine Anzahl wichtiger Reichsinstitutionen: das
Reichskammergericht, die Kreiseinteilung mit der ihr folgenden
Verfassungsentwicklung, im Grunde auch der Reichstag, ja als
Vertreter des föderativen Elementes überhaupt ganz an erster
Stelle der Reichstag in seiner späteren Gestalt hervorgingen.
Es war eine Bewegung, die man dementsprechend geradezu
mit der Entwicklung des jüngsten, permanenten Regensburger
Reichstages als abgeschlossen erachten mag.
Hatte nun aber der Kaiser ihr gegenüber auf seine
rein monarchische Stellung verzichtet? Keineswegs. Noch
Ferdinand II. hat als Kaiser, auf Grund der ihm von Rechts
wegen zustehenden Gewalten, absolutistische Tendenzen be—
fördert. Und weit war man davon entfernt, die gegenseitigen
Rechte von Kaiser und Reichstag etwa in der Art der kon⸗
stitutionellen Monarchie als abgegrenzt zu betrachten: dazu
fehlten der verfassungsmäßigen Stellung der Reichstags—
        <pb n="153" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 189

mitglieder im Grunde alle Voraussetzungen und schon an erster
Stelle der Charakter einer wirklichen Vertretung. So blieb
denn die Antinomie von Monarchie und Föderativverfassung
ganz einfach bestehen, und dem Corpus evangelicorum trat
der jüngste Reichstag als im Grunde nicht dem Theokratismus,
wohl aber dem Monarchismus des Kaisers widersprechendes
Element zur Seite.
Und stand denn um diese Zeit auch nur die bloße Souve⸗
ränität des Kaisers noch fest?
Die Souveränität kann auf die Dauer nicht erhalten
bleiben ohne ständige und starke Ausübung öffentlicher Ge—
walten. Nun waren aber die Kaiser als solche seit dem
13. Jahrhundert im ganzen immer ohnmächtiger geworden.
Sehr natürlich. Die Monarchie bedurfte der Speisung durch
reiche Finanzen; diese ließen sich seit dem 18. Jahrhundert
auf der herkömmlichen naturalwirtschaftlichen Grundlage des
Bodenbesitzes, nachdem sie einmal verloren gegangen waren,
nicht wieder herstellen; die geldwirtschaftliche Entwicklung der
Finanzen aber in direkter Steuer und indirekten Abgaben
bom Verkehr wie aus anderen Quellen hatten Städte und Terri⸗
torien an sich gerissen. So war es klar, daß sie auch zu
Sitzen der fortschreitenden Entwicklung der Souveränität werden
mußten und nicht das Reich. Insbesondere galt das, nach der
Niederlage der Städte im Kampfe mit ihnen, von den Terri—
torien. Und so ist denn die Entwicklung der sogenannten
absoluten Monarchie, der repräsentativen Staatsform primi⸗
tiver Geldwirtschaften, auf deutschem Boden nicht mehr im
Anschlusse an das Reich, sondern im Beringe der Territorien
erfolgt: hier erblühte im 16. Jahrhundert der patriarchalische
Absolutismus, hier fand sich im 17. Jahrhundert die Nach—
ahmung des französischen Absolutismus ein, hier war die
Keimstatte des aufgeklärten Absolutismus des 18. Jahr⸗
hunderts.
Konnte nun aber der Kaiser gegenüber diesen sich neu—
bildenden Souveränitäten so einfach abdanken? Es blieb ihm
nichts übrig, als sie zuzulassen, ja ihre direkt verfassungs—
        <pb n="154" />
        140 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

mäßige Formulierung zu dulden von dem Augenblicke an, da
sich auf Grund der Entwicklung einer doppelten, westlichen
und östlichen Angriffsfront gegen das Reich auswärtige Mächte
in dessen politische Entwicklung gewaltsam eindrängten. Der
Westfälische Friede hat unter diesen Umständen die erste, noch
etwas zurückhaltende Formulierung der neuen territorialen
Souveränität gebracht; spätere Traktate haben die Erweiterung
dieser Formulierung begünstigt oder unmittelbar herbeigeführt;
und im 18. Zahrhundert war der Gegensatz der kaiserlichen
und der fürstlichen Souveränität etwas völlig Klares und weit—
hin Bekanntes. Und so protestierten im Grunde nicht bloß die
Fürsten im Corpus evyangelicorum, nicht bloß die Fürsten als
Stände im Reichstag — nein, auch die Fürsten an sich schon
protestierten gegen den Kaiser.
Unter diesen Umständen kam nun schon für den Betrachter
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Deutschland im
Grunde alles auf die besondere Entwicklung der Fürsten und
ihrer Gewalten unter sich an: erst wenn man deren Konstellation
ins Auge faßte, geriet man in den Bereich der recht eigentlich
und im besonderen Sinne realen Mächte.
Und da ergab sich denn, daß für die allgemeine Entwick—
lung der fürstlichen Gewalten in ihrem gegenseitigen Verhält—
nisse zu einander einstweilen wohl kaum ein Erxreignis von
größerer Bedeutung geworden war als jene Kolonisation des
Ostens, deren Wichtigkeit schon in anderer Hinsicht hervor⸗
gehoben worden ist.
Es ist eine allgemeine Erscheinung jeder Kolonisation, daß
sich in ihr die kulturellen und politischen Einrichtungen des
Mutterlandes, soweit sie mit herübergenommen und nach—
geahmt werden können, in extensiverer und das heißt zumeist
vergrößerter, anfangs freilich auch vergröberter Form wieder—
holen. Das gilt von so verfeinerten Kulturerscheinungen wie
den Urteils- und Wertungsformen, die eine Abwandlung
ins Quantitative erleiden, wie auch von ganz primitiven Er—⸗
scheinungen der mehr äußeren, wirtschaftlichen Entwicklung,
wie dem Bauernhause etwa und dem zu ihm gehörigen regulären
        <pb n="155" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 141

Landmaß. Es ist auch eine leicht zu erklärende Erscheinung.
Die Intensität der mutterländischen Kultur kann auf dem
fremden, noch rohen und unausgegorenen Boden nicht alsbald
erreicht werden; dennoch bleiben die Ansprüche der Ansiedler
an geistiges wie vor allem an materielles Leben beim Vollzuge
der Kolonisation einstweilen noch die alten, aus dem Mutter—
lande gewöhnten: also muß ihre Befriedigung durch Aus⸗
dehnung der hierfür nvtwendigen Bedingungen, durch die
Gegebenheiten eines mehr erxtensiven Lebens erreicht werden.
In diesem Zusammenhange forderte der freie deutsche
Bauer des Mittelalters im Kolonialgebiete statt der dreißig
Morgen seiner Hufe in der alten Heimat deren sechzig, legte
der Bürger seinen Markt einstweilen zwar roher, aber wenigstens
noch einmal so groß an wie im Mutterland, baute der Geist⸗
liche Kirche und Kloster in daheim unerhörten Dimensionen:
erhielten die Territorien des Kolonialgebietes mindestens den
doppelten Umfang derjenigen des Westens.
Dies gab nun aber diesen Territorien — wie auch in
ihrem Bereiche den Bauern, Bürgern und Geistlichen — einen
immer steigenden Vorzug vor den Territorien des Westens,
sobald sie anfingen, ebenso intensiv regiert zu werden und zu
leben wie diese. Es geschah in ersten Anfängen schon im
18. Jahrhundert: und damit krat zum ersten Male eine ent⸗
wicklungsgeschichtlich wichtige Scheidung der deutschen Terri⸗
torialentwicklung ein, bei der den kolonialen Territorien über
kurz oder lang ein wesentlicher Vorsprung zufiel.
Das spätere Mittelalter und die folgenden Jahrhunderte
haben diesen Vorsprung dann immer sichtbarer hervortreten
lassen. Für die Zeit schon des Mittelalters war in dieser
Hinsicht die vielleicht bezeichnendste Erscheinung die, daß alle
Dynastien dieser Zeit, die zum Königtum berufen wurden, als⸗
bald nach Terriotorialgewalt im Kolonialgebiet strebten: so die
Habsburger in sterreich, das Haus Nassau in Meißen, die
Luxemburger in Böhmen, die bayrischen Wittelsbacher in
Brandenburg; und nur die kurze Regierung Ruprechts von
der Pfalz, schon jenseits der Zeiten, da das Königtum noch eine
        <pb n="156" />
        142 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

wenn auch nur begrenzte Macht war, macht eine Ausnahme
von dieser Regel. Seit dem 16. Jahrhundert aber war das
Übergewicht der kolonialen Territorien erst recht nicht mehr
im Zweifel; charakteristisch ist dafür schon die im Zusammen—
hange des bisher Erzählten nicht erst zu beweisende Tatsache,
daß die Ostgrenze in dieser Zeit gegen äußere Feinde nicht
bloß gehalten, sondern noch wesentlich erweitert wurde, während
die mutterländische, die Westgrenze, zersplitterte.
War damit schon seit dem 13. Jahrhundert voraus—
zusehen, daß die Länder, die sich dereinst aus der Zahl der
vielen Territorialbildungen zu den herrschenden erheben sollten,
im Kolonialgebiete, im Osten, liegen würden, so standen in
diesem Bereiche anfangs eine ganze Anzahl von solchen
Ländern für eine höhere und höchste Hegemonie in Wett-—
bewerb.
Gelang es, Böhmen zu germanisieren, das Reich der Mitte
im Kolonialland, so hätte von da aus wohl am besten eine
Gesamtbeherrschung des Ostens und schließlich auch des Mutter⸗
landes eingeleitet werden können. Es war eine geographisch
so einfache Lösung, daß sie das tschechische Herrschergeschlecht
der Premysliden schon im 13. Jahrhundert, für seine Anschauung
vom slawischen Standpunkte aus, versucht hat. Aber auch später
ist sie immer und immer wieder aufgetaucht: in der Reichs—
politik der Luxemburger, namentlich auch Karls IV., in den
Bestrebungen Georg Podiebrads, die deutsche Krone zu ge—
winnen, ja teilweise noch in der Stellung, die Ferdinand II.
dem Lande Böhmen in seinen Plänen der Reichsbeherrschung
anwies.

Indem sich aber die erste Festsetzung eines mittelalterlichen
deutschen Königsgeschlechtes auf kolonialem Boden eben im
Kampfe gegen diese beste aller Kombinationen vollzog, indem
Rudolf von Habsburg dem Bestreben Ottokars von Böhmen,
den ganzen kolonialen Osten zu beherrschen, erfolgreich entgegen⸗
trat, ohne doch die Herrschaft der Premysliden in Böhmen völlig
vernichten zu können, ergab sich eine zweite Kombination: die
Habsburger nahmen ÄÖsterreich, setzten sich endgültig im kolonialen
        <pb n="157" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 148

Südosten fest. Und diese Kombination wurde zu einer der
dauerndsten dadurch, daß, vermöge einer Erbverbrüderung des
luxemburgischen und habsburgischen Hauses, Böhmen an
Osterreich fiel und damit eine Vereinigung der ersten und
zweiten Moͤglichkeit, freilich zu gunsten der zweiten, eintrat.
Diese Entwicklung der Macht des Hauses Habsburg
brachte es nun mit sich, daß als größter politischer Körper des
Siedlungsgebietes zunächst eine nie völlig reine und deutsche
Staatenbildung entstand. Denn schon die Kolonisation des
Donaugebietes hatte mit den slawischen Ansiedlern nicht reinen
Tisch gemacht; dann aber war zu ihm das überwiegend
tschechisch gebliebene Böhmen gekommen, und später hat sich
noch Ungarn dazu gefunden. So war die österreichische Macht
wohl die größte; aber ihre Interessen fielen von vornherein
grundsätzlich nicht voll mit den deutschen zusammen: und das
mußte ihre Stellung in Deutschland auf die Dauer mindestens
schwächen!.
Der koloniale Norden anderseits bot von vornherein nicht
so einfache Kombinationen dar wie der Süden, schon weil die
Konfiguration seines Ländergebietes viel weniger auf bestimmte
Bedingungen politischer Entwicklung zugeschnitten erschien. Als
erste charakteristische Entwicklungsstufe ergab sich schließlich eine
merkwürdige Kombination deutscher Territorien mit ausländi—
schen, die in den verschiedensten Formen wiederkehrt, im einzelnen
wohl auch auf teilweise zufälligen Ursachen, Erbschaft und der—
gleichen beruht hat: der Hauptsache nach aber doch auf die
kräftige und übergreifende koloniale Initiative der wichtigsten
Territorialgewalten, zumal nach dem Falle der Hanse, zurück—
ging. Die am frühesten auffallende dieser Kombinationen war die
von Mecklenburg und Schweden, die freilich nur kurze Zeit währte.
Später sind die Kombinationen Brandenburg und Preußen,
Sachsen und Polen, Hannover (das teilweise noch Kolonialgebiet
umfaßte) und England eingetreten, und in Zeiten der Schwäche
des deutschen Gesamtreiches die Kombinationen Dänemark—

S. dazu noch eingehender weiter unkten.
        <pb n="158" />
        144 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Schleswig⸗) Holstein, Schweden-Pommern und Rußland-bal⸗
tische Provinzen.
Es sind Vorgänge, denen verwandte Beispiele aus dem
Süden und Westen nur aus sehr frühen, guten Zeiten des
Reiches, und auch sie teilweise nur äußerlich, zur Seite gestellt
werden könnten: so sind die Herzöge von Bayern die Etsch
und die Drau hinab vorgedrungen; so hat Ludolf von
Schwaben eine oberitalienische Herrschaft zu begründen ver—
sucht; und die Herzöge von Niederlothringen haben wallonische
Eroberungen angestrebt.
Unter den Kombinationen des kolonialen Nordens aber hob
sich seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts immer deut⸗
licher die brandenburg-preußische besonders hervor. Sie ge—
hörte zu denjenigen, deren Schwergewicht in einem deutschen
Territorium lag. Und unter diesen war sie die einzige, deren
reichsfremdes Glied, Preußen, ebenfalls ganz deutsch war. Ja
deutsch noch in einem besonderen Sinne; nach dem Ordens⸗
lande waren nicht bloß Bauern, sondern in hohem Maße auch
Adlige, daneben auch Bürger gewandert; und die Einwänderer
zehörten nicht nur einigen wenigen deutschen Stämmen an: alle
Stämme, auch die süd- und mitteldeutschen, waren hier ver—
reten.

Zu diesen Vorteilen kamen, wenn auch vornehmlich wirk⸗
sam erst in der Zeit nach dem Dreißigjährigen Kriege, noch
weitere. Im Verlaufe des deutschen Wirtschaftslebens begann
der Norden mehr hervorzutreten; schon machte sich der Vorteil
des Seegestades, insbesondere der Nachbarschaft zum Atlan—
tischen Weltmeer, bemerklich. Innerhalb des damit stärker
helebten Verkehrs auch des nächsten Binnenlandes begann die
zentrale Lage Brandenburgs innerhalb der norddeutschen und
besonders wieder innerhalb der nordostdeutschen Tiefebene eine
Bedeutung zu erlangen, die sie bisher nicht gehabt hatte!.
Endlich trug zur Hebung des Landesansehens und zur territorialen

»S. Band VII. 2, S. 601 ff.
        <pb n="159" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 145

Vergrößerung ein kräftiges Geschlecht verschiedenartig begabter
und langlebiger Herrscher bei.
Diese Entwicklung gipfelte in der Eroberung Schlesiens
und in der Regierung Friedrichs des Großen. Friedrich ver—⸗
zinigte in sich eine Summe sonst nur vereinzelt vorkommender
derrschereigenschaften seines Hauses. Der Erwerb Schlesiens
brachte die zentrale Stellung Brandenburgs ganz anders als
hisher zum Ausdruck. Von Bedeutung war auch, daß sie und
der polnische Länderzuwachs entscheidend dazu beitrugen, die
bisher getrennten Teile des Territoriums, Brandenburg und
Preußen, zu verbinden.
Und noch mehr: indem Friedrich der Große Schlesien
zroberte, nahm er nicht bloß Österreich eine blühende Provinz;
er griff in jenen Bereich des mittleren kolonialen Ostens über—
haupt ein, der bislang, und von alters her, der alleinigen
Verfügung des Hauses Habsburg unterstanden hatte. Was
das bedeutete, zeigte alsbald ein besonders feinfühliges Meß—
instrument in Aussicht stehender politischer Konsequenzen in
geldwirtschaftlicher Zeit, der Verkehr und die Handelspolitik.
Friedrich war bestrebt, Breslau zur Meßstadt für den Handel
auch des deutschen kolonialen Südostens zu machen; er ver—
suchte sich in einer Verkehrspolitik der Karpathenpässe, in
ziner wirtschaftlichen Beherrschung der Straßen bis nach Wien.
Und so war denn die Entwicklung der deutschen Terri—⸗
orien für den Zeitgenossen Friedrichs des Großen und erst
recht für den Betrachter gegen Ende des 18. Jahrhunderts
schon ganz bestimmten Zielen zugetrieben: die kolonialen Terri⸗—
torien waren im allgemeinen und verhältnismäßig vor den
mutterländischen in den Vordergrund getreten, der politische
Schwerpunkt der Reichshegemonie erschien nach dem Osten
berlegt, und unter den ersten und höchsten Bewerbern um sie
war je eine Macht des Südens und Nordens, waren ster⸗
ceich und Preußen in einem Sinne und einem Verlaufe ihrer
bisherigen Bestrebungen hervorgetreten, der zwar OÖsterreich
durchaus noch den Vortritt gewahrt zeigte, dennoch aber
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="160" />
        146 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Preußen als einen nicht zu unterschätzenden und neuerdings in
starken Fortschritten begriffenen Nebenbuhler erscheinen ließ.
Mit den Reichsverhältnissen aber in ihrem so widerspruchs—
vollen Charakter, wie wir ihn kennen lernten, war nun diese
territoriale Entwicklung an erster Stelle durch den Umstand
verknüpft, daß das Haus Habsburg in den tatsächlich fast erb—
lichen Besitz der Kaiserkrone gelangt war.
Wahrlich: es war eine verwickelte politische Welt, in der
die Deutschen des ausgehenden 18. Jahrhunderts lebten.
Dennoch würde man sich täuschen, wollte man annehmen,
daß die Folge eine pessimistische oder auch nur eine vor—
wiegend kritische Stimmung gewesen wäre. Das gerade Gegen—
teil traf im allgemeinen zu. Man fühlte sich wohl in dieser
Welt, man pries ihre Vorzüge gegenüber der politischen Lage
anderer Völker; man empfand selbst den Zustand des Reiches
keineswegs als ein Unglück. Es war eine dem Deutschen der
zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und der Gegenwart
heinahe ebenso unbegreifliche wie für den Deutschen auch gegen
1800 noch selbstverständliche Stimmung. Der Absolutismus
hatte das politische Verantwortlichkeitsgefühl des Einzelnen
aufs äußerste herabgestimmt und die Empfindung eines höheren,
öffentlichen Pflichtenkreises hinaus über den des rein persön—
lichen und des Familienlebens fast ertötet; wer wußte um
1750 etwas von Vaterlandsliebe in dem uns heute geläufigen
Sinne? Und er hatte das vermocht, weil ihm, der selbst ein
Erzeugnis dieser Entwicklung war, die seelische Durchbildung
der Nation zum Individualismus darin im höchsten Grade
entgegenkam. Denn konnte etwa das einzelne Individuum irgend
ein innerliches Interesse am Staate gewinnen, wenn dieser nur
als mechanische Summation von Einzelindividuen, in denen alles
Leben begriffen war, erschien? Nun waren freilich, seit Mitte
des 18. Jahrhunderts, Zeiten eines frühen Subjektivismus
gefolgt: und mit ihnen keimte empor, was nur immer die
individualistische Anschauung vom Staate zu beseitigen geeignet
war: Freundschaftsgefühle, Instinkt gesellschaftlicher Zusammen—
        <pb n="161" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 147

hänge, Liebe zum Vaterland. Und es war natürlich, daß aus
alledem ein neuer politischer Sinn von sieghafter Stärke hervor—
gehen mußte. Aber war er um 1800 schon vorhanden? Wir
wissen: eben erst sichteten die geistigen und sittlichen Führer
der Nation seine fernen Horizonte; noch nichts stand über
seinen Charakter absolut und für alle überzeugend fest, ge—
schweige denn daß sich aus ihm schon das System einer An—
schauung entwickelt hätte, deren Inhalt eine die Massen
erfassende und festhaltende Dominante hätte bilden können.
Alles auf diesem Gebiete war noch in Fluß, und der Eifer und
die erste Freude der Nation galten noch ganz anderen, nicht
minder hohen Lebensgebieten: der Kunst und der Dichtung,
der Philosophie und der Wissenschaft.
Und so sah man nicht, was für jede politische Betrachtung
von heute so völlig einfach vor Augen liegt: daß die Nation
in drei Teile sehr ungleichen Charakters zerfiel: die Kleinstaaten
der Mutterlande, Preußen und Österreich; daß Preußen und
Osterreich über kurz oder lang den Kampf um die oberste
Führung der Nation kämpfen mußten; daß sich ihre Politik
im Innersten schon auf diese Nebenbuhlerschaft zuspitzte und daß
das staatliche Leben dadurch, soweit es vorhanden war, einen
nicht mehr ungefärbten Charakter erhielt; daß über alledem
die anderen kleinen Territorien überhaupt nicht mehr in der
Lage waren, politisches Leben zu entwickeln; daß sie, beim
Ansteigen des Wirtschaftslebens, zu klein waren, um fähig zu
sein, auch nur eine anständige Wirtschaftspolitik durchzubilden;
daß durch all dies das freie Aufstreben der sozialen Entwick⸗
lung der Nation, die Entfaltung zu den Ständen der Unter—
nehmung und der geistigen Arbeit, schnöde unterbrochen wurde;
daß sich endlich bei diesen ungeheuren Zirkulationsstörungen
des sozialen und wirtschaftlichen Lebens wie bei der In—
krustation der bestehenden Verfassungen, insbesondere der Reichs—
verfassung mit ihren tausend Antinomien, deren wichtigste nur
wir kennen gelernt haben, nie und nimmer eine freie, der Nation
würdige politische Verfassung ohne gewaltsamen Bruch werde
bilden können.
        <pb n="162" />
        148 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Dabei war die Lage nicht eigentlich die, daß man eine solche
Entwicklung an sich gescheut hätte. Aber man kam gar nicht
zu einem Entscheid über diesen Punkt auf einer bereits fort⸗
geschritteneren Stufe der Erwägung. Man war unfähig, auch
uur das Problem zu sehen.
Da konnte denn im Grunde der Nation nicht besseres geschehen
als daß eine von außen kommende Gewalt ihr all das Gerümpel
ihrer tausendjiährigen Verfassung, all die Sächelchen auf den
Nipptischen und Altären der einzelnen Territorialverfassungen
mnit rücksichtslosem Dreinschlagen zerstörte und umwarf: und
so sie frei machte, sich selbst zu sehen. Geschlossene Liquidation
des Alten, freie Fläche zum Aufbau des Neuen: das war es,
wessen man bedurfte. Und ehe der Deutsche noch zu der
UÜberlegung gelangt war, ob es denn auch wahrhaftig und
wirklich so sei, war der Franzose schon gekommen und hatte
hm die Vagoden zerbrochen.

II.

Es ist hier nicht die Absicht, die Vorgänge eingehend zu
erzählen, in deren Verlauf das Heilige Römische Reich deutscher
Nation zugrunde ging. Sie sind für die Nation nicht be—
sonders rühmlich. Das würde an sich ihre Darstellung nicht
ausschließen, sie im Gegenteil erst recht erfordern, wenn dabei
noch etwas zu lernen wäre. Aber dies ist heute im allgemeinen
nicht mehr der Fall. Für den Historiker aber, insofern er
nicht auch Sohn seines Volkes ist und an seine Schilderung nur
den Maßstab strengster Gesetze einer internationalen Wissenschaft
legt, wird doch immer als oberstes Gesetz bestehen bleiben,
Verfallsvorgänge, insofern sie nicht typische Erscheinungen
menschlicher Entwicklung hervortreten lassen, weniger zu be—
achten: denn das schöpferische Vorwärts allein ist die Seele der
menschlichen Entwicklung. Erscheinungen solcher typischen Art
treten aber in dem Untergange des alten Reiches kaum zutage.
Es war ein singulärer, unbeholfener, lethargischer Zusammen⸗
turz.
        <pb n="163" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 149

Zerstörung konnte dem Reiche am Ende des 18. Jahr⸗
hunderts eigentlich nur von Westen her kommen. Denn im
Osten war, wir wissen es, die Gefahr eines Angriffes in den
ersten zwei Dritteln etwa der Dauer des Reiches immer ge—
ringer geworden: den Hunnen⸗ und Magqyareneinfällen war
im 13. Jahrhundert ein letzter Vorstoß der Mongolen gefolgt,
um schon an der Grenze abzuprallen: seitdem waren die alten
Gefahren des Einfalls unzivilisierter Völker verschwunden.
Und der neueren Angriffe, wie sie von Türken und Schweden
ausgingen, hatte man sich schließlich auch noch glücklich erwehrt;
wer aber würde im 18. Jahrhundert schon an eine russische
Invasion in das gesamte Deutschland ernstlicher gedacht haben,
wenn auch schon russische Truppen bis Holstein und Branden—
burg gekommen waren und die russische Gefahr gelegentlich in
die Berechnung der Kabinette eintrat?
Im Westen dagegen war die Bedrohung der Grenze durch
Frankreich seit dem 13. Jahrhundert fast ständig gewachsen;
längst mußte man sie als chronisches Übel betrachten. Dennoch:
in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hat man mit ihr
vielleicht am wenigsten gerechnet; zu jäh waren seit Ludwig XV.
die Franzosen von der Höhe ihres kriegerischen Ruhmes herab⸗
gesunken, so daß man seit Roßbach ihre Kraft in Deutschland
sogar zu unterschätzen pflegte. So dachte man denn gerade in
dieser Zeit gar nicht daran, gegen sie gerüstet zu sein.
Es war eine Lage, die kaum Bestand haben konnte,
nachdem die Revolution in Frankreich gesiegt hatte. Freilich
war diese an sich nicht kriegerisch; noch lange Zeit hin—
durch lebten in den Kreisen ihrer Führer wenigstens teilweis
kosmopolitische Ideale; und ihre ersten Heere und Generäle
waren alles andere als furchtbar. Aber einmal gereizt, trugen
die republikanischen Massen wie ihre Leiter die ungeheure
Macht der Propaganda für den republikanischen Gedanken in
sich; und bald wurde diese Macht auch zu dem andern Zweck
über die Grenzen gewandt, um innere Schwierigkeiten und
steigendes Unbehagen, wenn nicht volle Ratlosigkeit durch aus—
wärtige Erfolge zu verdecken.
        <pb n="164" />
        150 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Indes sind die ersten Kriege der Republik nicht von ihr
ausgegangen. Vielmehr wurden die Franzosen erst von den
legitimen Gewalten Europas, insbesondere auch Deutschlands,
herausgefordert, um dann später, als sie nun angegriffen
hatten, und namentlich seitdem Napoleon die französische
Kriegskraft zusammenfaßte, von ihnen, und zwar von allen,
den kontinentalen wie insularen, bekämpft zu werden. In
diesen Kämpfen ist dann, zwischen den Jahren 1792 und 1806,
das alte Römische Reich zugrunde gegangen.
Handelt es sich um eine kurze Darstellung der Haupt—
phasen des Zerstörungsprozesses, so wird man diese am besten
nach den drei großen Koalitionen der legitimen Mächte, den
Bünden der Jahre 1792-1797, 1799-1801 und 1805
gliedern.

Die erste Koalition nahm ihren Ursprung von dem Momente,
in dem sich die führenden deutschen Mächte, Osterreich und Preußen,
unter Aufreizung durch die Emigranten, den legitimistischen
Adel Frankreichs, für die Einmischung in die innere französische
Entwicklung zur Aufrechterhaltung des französischen Königtums
erklärten. Es geschah gelegentlich der Zusammenkunft Friedrich
Wilhelms II. von Preußen und Kaiser Leopolds II. in der
sächsischen Sommerresidenz zu Pillnitz im Juli 1791; der Er—
klärung, die wenig geschickt abgefaßt war, ging ein Präliminar—
hündnis der beiden deutschen Mächte vom 25. Juli zur Seite,
indem sie die zwischen ihnen bestehenden Differenzen auf jedem
Felde zu beseitigen oder wenigstens deren Austrag zu vertagen
suchten: die nächste Kraft sollte der Unterstützung des franzö—
sischen Königtums geweiht sein, wozu der Kaiser schon in einem
qus Padua datierten Rundschreiben vom 5. Juli so ziemlich
alle europäischen Mächte aufgefordert hatte: man müsse die
französische Königsfamilie befreien, und man dürfe nur eine
solche Verfassung Frankreichs dulden, welche die freiwillige An—
erkennung des befreiten Königs gefunden habe.
Es waren Erklärungen und Absichten, die den Gang der
Dinge in Frankreich um so weniger aufhielten, als sie eben
Absichten und Erklärungen blieben. Wie handelte dagegen
        <pb n="165" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 151

Frankreich! Nachdem sich Osterreich und Preußen am 7. Februar
1792 noch einmal enger verbunden und die Seemächte, Ruß—
land und Sachsen zum Beitritte zu ihrem Bunde aufgefordert
hatten, ohne sonst viel zu leisten, wurde Ludwig XVI. im
März 1792 gezwungen, ein girondistisches Ministerium mit
Dumouriez an der Spitze zu berufen: und am 20. April blieb
ihm nichts übrig als, wiederum gezwungen, Tränen im Auge,
m Sinne dieses Ministeriums und im Sinne der Volksvertretung
den Krieg gegen sterreich zu erklären. Dumouriez glaubte dabei,
Ssterreich in seinen belgischen Besitzungen sicher und schwer
treffen zu können. In der Tat hatten sich die südniederlän⸗
dischen Provinzen schon längst gegen Hsterreich erhoben. Wenn
man aber in Paris für sie auf eine revolutionäre Gesinnung
gleich der französischen gerechnet hatte, so sah man sich doch
getäuscht. In der belgischen Revolution waren klerikale und
siberale Elemente, und nicht zum geringsten klerikale, neben⸗
einander gegangen; viel mehr gegen den Imperialismus
Josephs II. als gegen die milde Auffassung Kaiser Leopolds II.,
die für Belgien einen gemäßigten Konstitutionalismus wohl
zuließ, hatten sie sich gewandt. So machte die Propaganda
der französischen Republik in Belgien keine Fortschritte; die
Osterreicher blieben im Lande, und die Truppen der Republik
liefen vor ihren Bataillonen kläglich auseinander. Es waren
Vorgänge, welche die deutschen Verbündeten — denn mit der
französischen Kriegserklärung gegen sterreich war der Kriegs⸗
fall auch für Preußen eingetreten — zu einer groben Unter⸗
schätzung der militärischen Fähigkeiten der Republikaner ver—
anlaßten.
Der Krieg, in den auch das Reich, England, Holland,
Spanien sowie Sardinien eintraten, begann eigentlich erst im
Herbst 1792, nachdem ein Manifest des deutschen Oberbefehls⸗
habers, des Herzogs von Braunschweig, das voll der schlimmsten
lngeschicklichteiten war, die Franzosen nochmals in sinnloser
Weise gereigt hatte. Der Herzog ging im August über die
französische Grenze, nahm Longwy und Verdun, erlebte aber
keineswegs die erwartete Erhebung Frankreichs zu gunsten des
        <pb n="166" />
        152 J Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Königs, sondern mußte, von Ästerreich schlecht unterstützt,
die Defensive suchen, statt auf Paris vorzurücken. In dieser
Lage kam es, am 20. September, zu der ergebnislosen Kanonade
von Valmy, da der Herzog den ihm gegenüberstehenden Keller—
mann nicht anzugreifen wagte; und gegen Ende des Monats
blieb schließlich nichts übrig, als die Champagne zu räumen.
Nach diesen wenig erfreulichen Anfängen wurde der Krieg
mit wechselndem Glücke weitergeführt, bot aber den Franzosen
je länger je mehr Vorteile. Denn eben in ihm bildeten sich
nun die Heere der Republik und ihre Führer aus. Und mit
ihnen entwickelte sich eine ganz neue Strategie, bald auch eine
neue Taktik sowie ein neuer, den Massen vertrauender Geist
der militärischen Leitung. Ihm gegenüber hatte sich schon bei
der Kanonade von Valmy die Heerführung der legitimen
Mächte als unterlegen gezeigt; spätere Gefechte und Schlachten
ließen noch mehr und für die Mächte gefahrvoller den Unter—
schied erkennen. Es war im Grunde die fundamentale Differenz
zwischen dem Soldheere individualistischer und dem Volksheere
subjektivistischer Zeiten: dort nur durch äußere Disziplin
zusammengehaltene, in sich keineswegs homogene, geschweige
denn von einem großen Ideale durchdrungene Truppenkörper,
hier Massen, die viel eher ein Gedanke, ein Ziel, eine Be—
geisterung aneinander band: Motive und Eigenschaften, welche
dem Einzelnen zugleich eine beträchtliche Freiheit des äußeren
Verhaltens zu gunsten eines gemeinsamen Erfolges gestatteten.
Schon im Herbste 1792 erschienen die ersten Revolutions—
heere am Rhein; am 21. Oktober fiel Mainz, das militärische
Zentrum des Landes, in ihre Hand; am 15. Dezember beschloß
der Pariser Nationalkonvent, daß allen deutschen Gebieten
links des Rheins die Errungenschaften der Revolution zuteil
werden sollten; nicht minder wurde nun auch Belgien ein—⸗
genommen. Es war der Beginn der Propaganda der Republik
am Rheine. Nirgends leistete dabei die Bevölkerung dem Ein—
dringen der neuen Ideen, der Umwandlung der Gesetze des
wirtschaftlichen und sozialen Lebens energischen Widerstand; im
Grunde war man reif für sie und hielt weniger darauf, daß
        <pb n="167" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 153

sie gerade von den alten, zumeist geistlichen, übrigens meist
ganz achtenswerten Obrigkeiten durchgeführt wurden. Daneben
fanden die spezifisch französischen Vorgänge namentlich in Mainz
eine wunderliche Nachahmung. Hier nahm Georg Forster die
Überführung der öffentlichen Verhältnisse auf französischen
Fuß in die Hand und fabelte in der „Gesellschaft der Volks—
freunde“ von der Verschmelzung der romanischen und der deutschen
Franken. Im März 1798 tagte dann in Mainz ein Rheinisch—
deutscher Nationalkonvent, der das Land zwischen Landau und
Bingen zum Freistaate und die Rechte aller bisherigen Landes⸗
jerren darauf als für ewig erloschen erklärte.
Inzwischen war in Frankreich das Königtum abgeschafft
worden; und am 21. Januar 1793 fand Ludwig XVI. den
Tod durch Henkershand. War es da nicht hohe Zeit, daß die
— DDD
In der Tat erhoben sich die Osterreicher im Frühjahr 1798 in
Belgien und besiegten Dumouriez bei Neerwinden am 18. März
derart, daß er, in der Furcht vor Verantwortung in Paris, zu
ihnen flüchtete; Belgien und Holland wurden genommen, die
deutschen Lande links des Rheins von Franzosen gesäubert,
Mainz am 23. Juli zur Kapitulation gezwungen: der Weg nach
Paris lag den verbündeten Heeren offen.
Allein nun rüstete man in Frankreich zu entscheidender
Abwehr. Während die Republik noch durch die Schreckens⸗
herrschaft Robespierres geschwächt wurde, trat Carnot als
Organisator des Sieges auf: noch 1793 werden vierzehn
deere gebildet, an deren Spitze sich eine Fülle jugendlicher
Generale zu leistungsfähigen Vertretern der neuen Strategie
heranschulte, ein Jourdan, Hoche, Moreau, Pichegru, bald auch
Napoleon Bonaparte. Und noch 1793 gelang es, das Elsaß
und die Rheinpfalz wieder zu besetzen.
Seit 1794 aber, etwa gleichzeitig mit der inneren Kon—
olidation Frankreichs durch den Sturz Robespierres (27. Juli),
begannen die Heere der Republik dauernde Fortschritte zu
machen; die österreicher wurden am 26. Juni bei Fleurus
geschlagen; Ende Zuli war Belgien in französischem Besitze;
        <pb n="168" />
        154 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

im darauffolgenden Winter eroberte Pichegru Holland; 1795
wurde die Batavische Republik begrüundet. Und schon Ende
1794 war auch das linke Rheinufer wieder erobert und Köln,
Bonn und Koblenz genommen worden, wenn auch die Preußen
am Oberrhein, bei Kaiserslautern und sonstwo, einige Erfolge
davongetragen hatten.
Diesen Augenblick hielt Preußen für geeignet, um die
Koalition der legitimen Mächte zu verlassen. Verhandlungen
mit Frankreich wegen eines Separatfriedens, die schon im
Dezember 1794 begonnen hatten, führten am 5. April 1795
zu dem Frieden von Basel. Nach ihm verpflichtete sich Frank—
reich zunächst, binnen vierzehn Tagen das preußische Gebiet
rechts des Rheins, wie Preußen das französische Gebiet links
des Rheins zu räumen: symbolisch gleichsam wurde der Rhein
als westliche Grenze Deutschlands anerkannt. Außerdem ent—
hielten die öffentlichen Artikel des Friedens Bestimmungen, die
darauf hinausliefen, Norddeutschland jenseits einer bestimmten
Demarkationslinie, die sich ungefähr den Rhein hinauf bis zur
Neckarmündung und von da über Wimpfen und Nördlingen
zur bayrischen Grenze zog, neutral zu stellen und jedenfalls den
Einwirkungen der französischen Heere zu entziehen; wobei alle
Stände rechts des Rheins mit Ausnahme von österreich, für
die sich Preußen verwenden werde, von Frankreich nicht als
Feinde behandelt werden sollten. Es war der Intention nach
der Versuch, ein preußisches Deutschland mit Ausnahme ge—
wisser südlicher Landesteile im Einvernehmen mit Frankreich zu
konstituieren; und dieser Versuch hatte insofern Erfolg, als
alle Staaten innerhalb der Demarkationslinie mit Ausnahme
von Kursachsen ihre Truppen aus dem Kampfe gegen die
Republik abberiefen. Aber er war erkauft durch die schwersten
Zugeständnisse, die, zum Teil verschleiert, in den geheimen
Artikeln gemacht worden waren: da versprach Preußen, keine
Feindseligkeiten gegen Holland oder andere von den Franzosen
besetzte Gebiete zu unternehmen, was der Aufgabe des linken
deutschen Rheinufers gleichkam, ein Sinn, der darin noch deut—
licher zum Ausdrucke gelangte, daß Frankreich, wenn es bei
        <pb n="169" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 155

einem allgemeinen Frieden das linke Rheinufer behielte, Preußen
eine Entschädigung für seine Besitzungen auf diesem Ufer ver—
sprach; zugleich wurde für den Fall solcher Entschädigungen
wie für Kompensationen überhaupt wenn auch nicht mit aus⸗
drücklichen Worten die Sätkularisation geistlicher Staaten vor—
gesehen: eine erste Aussicht auf die territoriale Revolution
Deutschlands, die der Reichsdeputationshauptschluß bringen
sollte, war eröffnet.
Und dies alles, damit für Norddeutschland und die Main—
gegenden ein philisterhaftes Sicherheitsgefühl entstände, dessen
Entwicklung sich im Jahre 1806 bitter gerächt hat.
sterreich hatte nun die Sache der Koalition allein weiter
zu führen. Natürlich wurde es damit zur Hauptzielscheibe der
französischen Angriffe; im Jahre 1796, wie schon 1795, suchten
die Franzosen es zu beiden Seiten der Alpen, in Süddeutschland
und in Oberitalien, zugleich zu treffen. In Süddeutschland ohne
Erfolg: hier siegte schließlich Erzherzog Karl; und noch lange
haben die Süddeutschen die tapferen und frohen Tage der
Schlachten bei Teining, Amberg und Würzburg (September
1796) nicht vergessen. In Italien dagegen entschied das
unerhörte Glück und Genie Napoleons den Krieg zu gunsten
Frankreichs: den Siegen von Millesimo, Mondovi und Arcole
entsprach die Proklamation der Zisalpinischen und der Liguri⸗
schen Republik; und sterreich mußte den Frieden von Campo—
Formio schließen (17. Oktober 1797).
Dieser Friede begründete für Frankreich das durchschlagende
Ansehen und bald die Weltmacht Napoleons; für Deutschland
bedeutete er die Ratifikation des Baseler Friedens und darüber
hinaus noch mehr durch die andere ostdeutsche Großmacht. In den
offentlichen Artikeln wurden zunächst, unter Konkurrenz eines
Geheimartikels, in dem der Kaiser auf alle Rechte des Römischen
Reiches deutscher Nation in Italien verzichtete, die italienischen
Verhältnisse geordnet: Oberitalien östlich einer Linie von der
Brennerstraße und dem Gardasee bis zur Pomündung wurde
österreichisch, das Land westlich davon verfiel der Zisalpi—
nischen Republik oder blieb zur Disposition Napoleons. Auf
        <pb n="170" />
        156 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

deutschem Boden sollte der Herzog von Modena durch das
Hauptstück des vorderösterreichischen Besitzes am Oberrhein,
durch den Breisgau, entschädigt werden; außerdem trat Öster—
reich Belgien ab. Es war der Verzicht auf den österreichischen
Schutzberuf am Ober- wie am Niederrhein und der Anfaug
eines Versuches, dem Staate ein weiteres Expansionsgebiet an
der Adria zu verschaffen. Ebenso deutlich, wenn nicht deutlicher
noch treten die Linien dieser neuen Konzeption in den Geheim—
artikeln hervor. Da gab sterreich zunächst den Rest feiner
vorderösterreichisch-linksrheinischen Besitzungen an Frankreich
ab und erstrebte mit dessen Hilfe eine Kompensation im Salz⸗
burgischen und im ostbayrischen Alpenland. Vor allem aber
legte Osterreich die Grundlinien einer Neuordnung der deutschen
Dinge so fest, daß klar war, wie es sich nicht mehr im alten
Sinne als Vormacht des Reiches auch nur im Süden be—
trachtete. Da sollte das linke Rheinufer von Basel bis
Andernach an Frankreich fallen; die nördlich dieser Linie auf
dem linken Rheinufer liegenden Besitzungen Preußens sollten
diesem eventuell zurückgegeben werden, doch wurde Preußen
für sie nicht rechts des Rheins entschädigt; und weitere Er—
werbungen Preußens auf dem linksrheinischen Gebiete sollten
verpönt sein. Die durch alle diese Schiebungen betroffenen
deutschen Reichsfürsten des linken Rheinufers einschließlich der
holländischen Oranier sollten rechts des Rheins entschädigt
werden: was nur bei umfassenden Säkularisationen ausführbar
erschien. Die endgültige Neuordnung des verstümmelten
Deutschlands aber war, nach einem öffentlichen Artikel des
Friedens, einem besonderen Kongresse in Rastatt vorbehalten.
Über das Ergebnis, mit welchem der Erste Koalitionskrieg
abschloß, war hiernach ein Zweifel nicht möglich. Das alte
Deutsche Reich, dessen Herzader der Rhein gewesen war, bestand
nicht mehr; beide führenden deutschen Mächte hatten die links—
rheinischen Lande aufgegeben; dazu waren auch alle alten
Rechte in Italien verloren gegangen. Zwischen den beiden
deutschen Mächten aber, deren Verhältnis schon durch den Frieden
pon Basel gründlich gestört worden war, war ein kaum mehr
        <pb n="171" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 157

ausrottbarer Haß gesäet worden: denn was Preußen zu Basel
insgeheim von Frankreich versprochen worden war, das ließ
ihm Frankreich im Frieden zu Campo-Formio durch Hsterreich
insgeheim versagen. Zur Entschädigung der von Landverlusten
betroffenen kleinen mittelrheinischen Fursten aber wie zur Ver—
größerung sterreichs im Südosten war von beiden deutschen
Großmächten das Prinzip eines schmählichen Landschachers
zugelassen worden, der die Säkularisierung der geistlichen
Territorien und das hieß die Anwendung antilegitimistischer,
revolutionärer Grundsätze im Reiche voraussetzte.
Und nun kam sie zu stande, diese große Landbörse, diese
Territorienfeilscherei des Rastatter Kongresses (1797 1799):
wenn nicht mit anderen dauernden Ergebnissen, so doch mit
dem, daß die Franzosen die deutschen Fürsten verachten
lernten. Es war in der Zeit, da sich Napoleons gewaltige
Pläne gegen England entfalteten, da der Kampf um die
Weltherrschaft mit seinen blutigen Peripetien unter den beiden
großen Westmächten Europas entfacht wurde: da der Versuch
Napoleons, den Streit durch eine Diversion gegen ÄAgypten-Ostindien
 zu gunsten Frankreichs zu entscheiden, durch Nelsons
Ruhm, die Seeschlacht von Abukir, vereitelt wurde.
Aber war nunmehr auch zu Lande die französische Er—
oberungsgier noch zu meistern, nachdem sie durch einen sechs—
jährigen Krieg geweckt worden war? Schon war sie zum
System, zur nationalen Lebenshaltung geworden und zeigte
bereits jene Unersättlichkeit, die nachmals ihren persönlichen
Vertreter, Napoleon, kennzeichnete. Es blieb den legitimistischen
Mächten nur die Fortsetzung des Kampfes übrig, den sie anfangs
so leichtsinnig heraufbeschworen hatten; und so begannen schon
1798 Verhandlungen wegen einer neuen Koalition; 1799 be—
stand sie aus Rußland, sterreich, England, Portugal, Neapel
und der Pforte. Preußen aber blieb neutral; und die Seele der
Koalition waren Österreich und Rußland.
Die neuen Kämpfe bewegten sich namentlich um Oberitalien,
die Schweiz und Süddeutschland; im ganzen waren die Franzosen
        <pb n="172" />
        158 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

zuerst unglücklich; 1799 war das Ehrenjahr Erzherzog Karls
und Suworoffs.
Da kam Bonaparte aus Agypten zurück, stürzte am
18. Brumaire (9. November) 1799 das Direktoire und errichtete
die Konsularregierung mit sich selbst als Regenten: in Wahr—
heit schon jetzt fast absolutem Herrscher, noch ehe er 1804
auch den Titel des Kaisers annahm. Von diesem Augenblicke
an änderten sich die Dinge. Napoleon wußte den Zaren von
der Koalition abtrünnig zu machen; schon 1800 begann sich
dieser mit dem neutralen Preußen zu verständigen. Auf diese
Weise war sterreich im Osten isoliert; in mancher Hinsicht
wiederholte sich die Lage der letzten Phase des Ersten Koalitions—
krieges; das Jahr 1800 brachte einen Doppelfeldzug südlich und
nördlich der Alpen gegen sterreich; in Italien siegte Napoleon
bei Marengo, in Süddeutschland Moreau bei Hohenlinden
14. Juni, 8. Dezember).
Und wiederum blieb Hsterreich nichts übrig, als Frieden zu
chließen. Der Vertrag von Lunséville, vom 9. Februar 1801,
brachte nicht viel neue Abmachungen; aber er sanktionierte und
veröffentlichte nun all die geheime Schande der Abmachungen von
Basel und Campo-Formio. Die französischen Tochterrepubliken,
der batavische, helpetische, zisalpinische, ligurische Freistaat, jene
Augenblicksbildungen, die wie Pilze auf den alten westlichen
Bollwerken des Reiches aufgesproßt waren, wurden anerkannt;
das Heilige Reich trat nun wirklich alles Land links des Rheins
an Frankreich ab: 1150 Quadratmeilen mit 31/0 Millionen
Einwohnern: und die Festungen rechts des Rheinufers, jetzt
seine Grenzfestungen, Düsseldorf, Ehrenbreitstein, Kastel, Kehl,
Philippsburg, Altbreisach, wurden von den Franzosen, bevor sie
abzogen, vertragsmäßig geschleift.
Darauf begann, nachdem nunmehr der Landverlust von so
vielen Reichsfürsten jenseits des Rheins feststand, erst recht der
Wettlauf um Entschädigungen: nicht bei Kaiser und Reich, die
nichts mehr zu sagen hatten, sondern in Paris, und hier in
den meisten Fällen noch nicht einmal bei Napoleon oder
Talleyrand, sondern bei den Halbsubalternen des diplomatischen
        <pb n="173" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 159

Dienstes, auf Korridoren und Hintertreppen, — und außer
Paris auch in Petersburg, bei Rußland. Denn es waren die
Tage eben erblühender Freundschaft zwischen Napoleon und
dem jungen Zaren Alexander. Am 8. Oktober 1801 hatten
Rußland und Frankreich Frieden geschlossen unter einer nach—
träglichen geheimen Konvention, wonach sie beide, die Nachbarn
zur Rechten und zur Linken, und nicht das verstümmelte
Deutschland selbst, auch nicht der Kaiser oder Preußen die
künftigen Schicksale der deutschen Fürsten bestimmen wollten.
Und schon hatte Napoleon dafür ein auch dem Zaren wohl—⸗
gefälliges Rezept zur Hand gehabt: sterreich und Preußen
follten in ein richtiges Gleichgewicht gestellt werden derart, daß
ie sich in ihren Wirkungen für Europa aufhöben; in dem sonst
noch übrigen Deutschland sollten unter Begünstigung Badens,
Württembergs und Bayerns sogenannte Mittelstaaten gebildet
werden, zu klein, um selbständige Politik zu treiben, groß
genug, um für französische Dienste anständige Truppenkörper
iefern zu können, und in ihrer Gesamtheit geeignet, als deutsche
„Trias“ den östlichen Großmächten Preußen und Ästerreich
erfolgreich gegenübergestellt zu sein, falls diese eines Zucht—
meisters zum Guten bedürften.
Es war das Programm, dessen Durchführung Napoleon
mit zäher Beharrlichkeit durch das Jahr 1802 hin überwacht
hat, bis es im Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar
1803, der seinem Inhalte nach so gut wie ganz von dem
Usurvator geschaffen worden ist, zur Wirklichkeit wurde.
Dieser Schluß beseitigte beinahe alle geistlichen Länder
and alle freien Städte; von den Stadtrepubliken blieben die drei
Hansestädte, Frankfurt, Augsburg und Nürnberg, als inter⸗
essante Rumpelkammern des Heiligen Reiches, da sie nicht
einmal um Krieg und Frieden gefragt werden sollten; von
geistlichen Fürsten blieben übrig der nach Regensburg versetzte
Kurerzkanzler, der Hoch- und Deutschmeister in Mergentheim
und der Großprior des Malteserordens in Heitersheim: auch sie
nichts als bemitleidenswerte Antiquitäten. Im ganzen wurden
112 Staaten aufgehoben, und ausgeteilt über 2000 Geviert—
        <pb n="174" />
        160 Dreiundzwanzigstes Buch Zweites Kapitel.

meilen mit über drei Millionen Seelen. Es war ein Rechts—
bruch sondergleichen, die Liquidation eines politischen Bank—
hruches, bei dem tausend Gläubiger zufaßten — wo blieben
da selbst die Worte Heimat, Angestammtheit, Landesvatertum,
Vaterland!

Das Ergebnis all der unwürdigen Jagd aber, dessen Meute
schon der Rastatter Kongreß zu wüstem Läuten entfesselt hatte,
war die Herstellung eines Ubergangszustandes zur völligen Ver—
nichtung des Reiches, zu einer bündnerischen Ausgestaltung
ieiner neu konstituierten Staaten.
Die Momente des Reichsdeputationshauptschlusses, die in die
Zukunft weisen, lassen sich etwa in Folgendem zusammenfassen.
Vor allem bildeten sich die Anfänge der späteren süd- und mittel—
deutschen Staaten; Süddeutschland und teilweise auch Mittel—
deutschland machte damit im Grunde erst jetzt die Revolution durch,
welche Norddeutschland schon im 16. und 17. Jahrhundert durch
Einziehung der großen geistlichen Territorien schrittweise erlebt
hatte. Nur daß damit die katholische Kirche nicht verschwand —
vohl aber frei wurde von ihrer Verbindung mit speziell
deutschen Sorgen, frei auch von der Einbettung ihres Dienstes
in den Schoß der Geschlechter des höheren und niederen Adels:
und dadurch geeignet dazu, ein Gefäß populärer Tendenzen
zu werden, eine Grundlage des aus der Romantik aufsteigen⸗
den Klerikalismus. Im einzelnen verteilten dabei Hessen und
Nassau unter sich die reichen Gebiete der geistlichen Kurfürsten
von Mainz, Trier, Köln; erhielt Baden die rechtsrheinische
Pfalz, die Bistümer Speyer, Straßburg, Konstanz, Basel, so—
weit sie rechts des Rheins lagen; nahm Württemberg die
Fülle der kleinen schwäbischen Reichsstädte, Abteien, Klöster in
seinen Besitz; wurde vor allem auch Bayern vergrößert: denn
es verlor zwar die Rheinpfalz, wurde aber dafür im Haupt⸗
land durch eine Menge kleiner Länder und die Bistümer
Würzburg, Bamberg, Freising, Augsburg entschädigt.
Neben diese hübsche Ausstattung der Trias, deren Staaten
sich bald auch durch die Übernahme der mittlerweile in Frank—
ceich durchgebildeten Staatsomnipotenz auszeichneten, traten
        <pb n="175" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 161

aun die Entschädigungen der beiden Großmächte. War es
nicht von vornherein klar, daß beide ziemlich kärglich bedacht
werden würden? Am meisten gewann dabei doch noch
Preußen: denn es mußte gegen das noch immer übermächtige
Osterreich ein wenig gehoben werden, bis das Zünglein an
der Wage für die Kraft beider Staaten ungefähr gleich
stünde; auch verdiente es als protestantische und daher an sich
oppositionelle Macht einige Rücksicht. So büßte es zwar seine
getreuen niederrheinischen Länder ein, die sich in die beseli—
genden Zustände des französischen Imperiums verloren; aber
es erwarb dafür das mainzische Land in Thüringen und da—
mit vor allem Erfurt, Thüringens alte Hauptstadt; es bekam
ferner Hildesheim ausgeliefert und größere Teile Westfalens,
das Bistum Paderborn und Teile von Münster: ein Land,
das erst moralisch gewonnen sein wollte, aber verheißungsvolle
Gebiete. sterreich dagegen, das seine Rechnung mit Frank—
reich schon am 26. Dezember 1802 in einem direkten Vertrage
beglichen hatte, der später dem Reichsdeputationshauptschlusse
einverleibt wurde, erhielt direkt garnichts. Zwar wurden
hm für den Breisgau, den es an den Herzog von Modena
zab, die Bistümer Brixen und Trient zugesprochen, so daß es
nun im Besitze der gesamten Brennerstraße war; auch erhielt
der Großherzog von Toskana außer ihm früher zugeteilten
Gebieten nun noch ein Stück vom Bistum Eichstätt: aber
das waren doch nur Bestimmungen zu gunsten der Sekundo—
zenitur. Österreich selbst dagegen verlor Außerordentliches, ja
wurde eigentlich aus dem engeren Deutschland soweit wie nur
möglich auch seinem Einflusse nach entfernt durch den Wegfall
der geistlichen Kurfürsten, die es bisher zumeist in seinem poli—
tischen Gefolge gesehen hatte, durch die Kassation von über
700 Domherrenstellen, die Pfründen eines Adels, der über⸗
lieferungsmäßig zu ihm stand, durch die Beseitigung der Reichs⸗
anmittelbarkeit gewisser Teile des Adels überhaupt und durch
eine anderweite Regelung des Kollegiums der Kurfürsten.
Es sind Momente, die zu den eigentlichen Verfassungs⸗
änderungen des Reichsdeputationshauptschlusses, den letzten,
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IX. J
        <pb n="176" />
        162 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

die das Heilige Reich exlebt hat, hinüberführen. Nicht als ob
man sich die Mühe gegeben hätte, dem hinfälligen Kadaver des
Reiches durch Lösung wichtiger Verfassungsprobleme etwas wie
neues Leben einzuhauchen. Davon war man weit entfernt;
die Kurie hat das Heilige Römische Reich von jetzt ab über—⸗
haupt nur noch Imperium germanicum, Talleyrand gar nur
noch Confédération germanique genannt. Aber mit der
radikalen Säkularisation stellten sich, als ein Nebenprodukt des
Amputationsprozesses, von selber Anderungen der Reichs—
verfassung ein, die den alten staatlichen Charakter der früheren
Zeit zerstörten. Da waren vor allem die drei geistlichen Kur—
fürstentümer Mainz, Köln und Trier weggefallen. Mußte man
nun nicht das Kurfürstenkollegium ergänzen? Es geschah durch
Hessen⸗Kassel, Baden, Württemberg; mit Mühe nur setzte
sterreich auch noch ein Kurfürstentum Salzburg durch. Da
hatte man nun in der Tat zehn neue Kurfürsten, wenn sie auch
nie gekoren haben. Aber davon waren sechs protestantisch! Es
war die Mehrheit: es war der Anfang vom Ende der Kaiser—
würde des Hauses Habsburg.
Und dieser Wandlung im obersten Kollegium des Reiches
entsprachen tausend andere Wandlungen an minder hervor—
ragender Stelle.

Aber man hatte selbst damals gar nicht Zeit und es wäre
heute wahrlich erst recht verschwendete Mühe, sie alle der Reihe
nach kennen zu lernen — wie man sie auch institutionell gar
nicht mehr ordentlich entwickelt hat, obwohl der Regens—
hurger Reichstag jetzt unter dem Befehle Napoleons mit noch
nie erlebter Schnelligkeit arbeitete. Denn schon ein nächster
großer Krieg mußte das alte Reichsgebäude nach den Ver—
inderungen, die der Hauptschluß an ihm vollzogen hatte, nun
oollends umstoßen. Und dieser Krieg nahte, mit einer dritten
und letzten Koalition gegen Frankreich, schon im Jahre 1805.
Neben England und Schweden, dem hartnäckig-systematischsten
und dem passioniertesten aller Gegner Frankreichs, sind es da—
mals namentlich Hsterreich und Rußland, und an erster Stelle
        <pb n="177" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 163

doch wiederum das altlegitimistische Osterreich gewesen, die noch
einmal die Befreiung nun schon Eurovas von französischem
Übergewichte versuchten.
Und wieder wurde vor allem sterreich, nördlich und
südlich der Alpen, von französischen Heeren aufgesucht: wobei
in Süddeutschland Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und
Nassau in erster Erprobung der französischen Mittelstaatenpolitik
Hilfstruppen zu den Armeen Napoleons stellten. Und wiederum
traf sterreich das Unglück. Während England den Seekrieg
glänzend führte und der italienische Kriegsschauplatz bedeutungslos
blieb, mußten die Osterreicher unter Mack am 17. Oktober 1805
in Ulm schimpflich kapitulieren, schlug Napoleon die vereinigten
Osterreicher und Russen in der strahlendsten vielleicht aller seiner
Schlachten, in der Dreikaiserschlacht von Austerlitz, am 2. De⸗
zember 1805.
Der Friede von Preßburg, der Österreich bald darauf, am
26. Dezember 1805, abgedrungen wurde, vernichtete das
Deutsche Reich und drängte sterreich von Italien und Deutsch—
land ab in den äußersten Südosten. Das Haus Habsburg
verlor alle seine italienischen Eroberungen aus dem Frieden
von Campo-Formio und Lunéville: Venedig, Istrien, Friaul,
Dalmatien; dafür entstand, mit diesem Besitze, ein napoleo⸗
nisches Königreich Italien. Es büßte weiter seine letzten Posi—
tionen in Südwestdeutschland ein, die Reste der einst blühenden
vorderösterreichischen Lande an Baden und Württemberg, und
die westlichsten Positionen seines Hauptgebietes: Tirol, Vor⸗
arlberg, die Bistümer Brixen und Trient, Burgau, Eichstätt,
Passau und Lindau an Bayern. Denn fast eine lächerliche
Entschädigung nur war es hierfür, wenn es Salzburg und
einige Dependenzen erhielt, während der Bruder des Kaisers,
der einstige Großherzog von Toskana, dann Kurfürst von
Salzburg, nun mit dem schmalen Bissen Würzburg abgefunden
wurde.

Und doch: was wollten, vom deutschen Standpunkte aus
betrachtet, diese Verluste, 1114 Geviertmeilen mit 2800000
Seelen, besagen gegenüber dem gemeinschädlichen Hochmut, mit
        <pb n="178" />
        164 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites KLapitel.

dem Napoleon jetzt in dem ihm nunmehr gänzlich ausgelieferten
dritten“ Deutschland schaltete!
Da befriedigte er zunächst die Parvenugelüste der „vierten
Dynastie“, als die er seine Familie neben die alten Herrscher—
geschlechter Europas stellte; wie er seinen Bruder Ludwig zum
Könige von Holland, seinen Bruder Joseph zum Könige beider
Sizilien machte, so wurde sein Schwager Joachim Murat
Herzog von Kleve und Verg und sein Oheim, der Kardinal
Fesch, Koadjutor Dalbergs, während sein Stiefsohn Eugen
Beauharnais, der Vizekönig von Italien, die Prinzessin Auguste
bon Bayern heiratete und deren Bräutigam, der Kurprinz
Karl von Baden, mit Stephanie Beauharnais vermählt wurde,
vie denn später sein Bruder Jéröme eine württembergische
und sein General Berthier eine bayrische Prinzessin geheiratet
haben.

Man sieht: die süddeutschen Satrapen mußten das Nobi—
litierungsmaterial für die Familie Bonaparte aus ihrem eignen
Hause liefern. Dafür erhielten sie aber neben den gierig ein—
genommenen Vergrößerungen, die ihnen der Sturz Osterreichs
hrachte, auch eine als überaus wichtig betrachtete Erhöhung
ihrer Titel und die volle Souveränität: die Kurfürsten von
Bayern und Württemberg wurden Könige und Hsterreich
wurde zur Anerkennung dieser Würde gezwungen; später sind
dann noch Dalberg zum Furst-Primas“, die Fürsten Badens,
Dessen-Darmstadts und Kleve-Bergs zu Großherzögen mit
röniglichem Range, das Haupt des Hauses Nassau zum Herzog
und der Graf von der Leyen, ein mächtiger Herrscher über
weiundeinhalb Quadratmeilen, aber Neffe Dalbergs, zum Fürsten
hefördert worden.
Es war eine hübsche Ausstaffierung des dritten Deutsch-—
lands, der ein blinder Souveränitätshochmut im Innern der
einzelnen neugebackenen Staaten zur Seite ging. Nirgends
mehr als in Württemberg. Denn nicht nur, daß hier Fried—
rich J. die altständische Verfassung, den Stolz des Landes noch
im 18. Jahrhundert, aufhob, da Souveränität und ständische
Institutionen sich nicht vertrügen; der König sprach sich auch
        <pb n="179" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 165

sonst unerhört despotische Rechte zu, 3. B. das Recht der
Aufenthaltsbestimmung für seine Untertanen, insbesondere für
die vonm Adel. Da war es denn begreiflich, wenn sich mancher
Untertan“ sogar nach dem Herzog Karl zurücksehnte. Aber
auch in Hessen⸗Darmstadt wurde die ständische Verfassung auf⸗
gehoben, und zu verwandten Attentaten schritt man nicht
minder in Baden und Bayern.
Und dies alles unter kriechender Demut vor Napoleon,
dem Großen, dem Heiland Deutschlands, dem Wiederhersteller
seiner Freiheit, dem Wiederhersteller insbesondere „des uralten
bayrischen Königtums“!
Wahrlich: war da noch von einem Deutschland zu sprechen?
In dieser Zeit las man in der „Mainzer Zeitung“: „Es gibt
kein Deutschland mehr. Was man für Anstrengungen einer gegen
ihre Auflösung ringenden Nation zu halten versucht sein könnte,
sind nur Klagen weniger Menschen am Grabe eines Volkes,
das sie überlebt haben.“
Und war es denn etwas so Sonderbares, wenn ein Volk
als solches abstarbe Auch Polen war gedritteilt worden und
schien zugrunde gegangen!
So kam es nur darauf an, die neu konstruierten Mittel⸗
staaten von Frankreichs Gnade in einer letzten Demütigung
nochmals wieder zusammenzufassen, um ihre Interessen, ihr
Gut und vor allem das Blut ihrer Bevölkerung verruchten
Zielen einer noch weitergreifenden Imperatorenpolitik dienstbar
zu machen. Und auch dies Letzte, Äußerste geschah.
Im Juni 1806 „unterhandelte“ Talleyrand mit Vertretern
von Bayern, Württemberg, Baden wegen Begründung des
Rheinbundes: d. h. er las ihnen der Hauptsache nach eine
Urkunde vor, wonach diese Staaten in majorem gloriam seines
Kaisers zu einem Bunde zusammentreten sollten, und hieß sie
unterschreiben. Dem Bunde hatten dann auch noch Dalberg,
Kleve⸗Berg, Hessen-Darmstadt und andere kleine Fürsten bei⸗
zutreten; sie sind vorher garnicht befragt worden. Und
wiederum erfolgte für die Teilnehmer eine fette Gebiets—
bergrößerung; und da es nichts mehr zu säkularisieren gab,
        <pb n="180" />
        166 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

so schritt man zum Mediatisieren fort. Da wurde das Gebiet
von über 70 Fürsten und Grafen mit etwa 1200000 Seelen
auf über 550 Quadratmeilen an die Rheinbundfürsten verteilt.
Nach welchem Prinzipe? wird man fragen. Müßige Neugier:
die Hohenlohe, die Fürstenberg wurden mediatisiert, andere
nicht; gilt es mir oder gilt es dir? Oder fand etwa ein
Losschlag nach dem Rechte der Meistschmeichelnden und Meist—
bestechenden statt? Heraus kamen jedenfalls nun erst recht
Länder von einer Taille, die sie zum Aufstellen anständiger
Militärkontingente geeignet machte: und daran lag es Napoleon,
mochte man über Legitimität, Völkerglück, Ehrlichkeit und An—
stand denken wie man wollte.
So fehlte bei dieser Zusammenfassung nur noch ein letztes
zusammenziehendes Mittel, um die zentrale Kraft des Haufens
der Verdammten dem Imperator zur Verfügung zu stellen. Und
schon war auch dies bereit: in der Rheinbundverfassung, dem
AÄquivalent der territorialen Aufbesserung der aufgerückten
Fürsten. Dieser Rheinbund war ein Staatenbund, dessen Bundes—
versammlung in Frankfurt am Main tagen, dessen Fundamental⸗
statut Napoleon selbst ausarbeiten, dessen Politik im Einver—
ständnis mit Napoleon betrieben werden sollte als eines Mon⸗
archen, „dessen Ansichten sich in beständiger Harmonie mit den
wahrhaften Interessen Deutschlands befinden“. Man kannte
diese Ansichten so gut wie die Ansichten des Wolfs im Märchen
vom Rotkäppchen, das Fundamentalstatut ist nie ausgearbeitet
worden, und die Bundesversammlung niemals zusammen⸗
getreten. Als wenn es auch darauf angekommen wäre!
Genug, daß das Areal des Rheinbundes 3080 Quadrat—⸗
meilen mit über 8 Millionen Seelen einer gut gewachsenen
und kräftigen Bevölkerung betrug; daß Bayern 30000,
Württemberg 12000, Baden 8000, Jülich-Berg 5000, Darm⸗
stadt und die anderen Kleinen je 4000 Mann, der Bund also
Summa summarum 63000 Mann braver Krieger stellen
konnte: — zu stellen hatte, wenn Napoleon sie brauchte. Denn
dies Aufgebot allein war der Endzweck des Bundes, und
dieser Zweck, weiß Gott, ist erreicht worden.
        <pb n="181" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 167

Und das Heilige Römische Reich deutscher Nation? Es
ließ sich bei lebendigem Leibe ausweiden. In Regensburg
mußte man es erdulden, daß König Gustav Adolf von Schweden
sich vom Reiche mit der Begründung loslöste, daß „derjenige
nicht mehr angehört werde, der die Sprache der Ehre rede“.
Nach dem Schwedenkönige erklärten auch die Rheinbundfürsten
ihren Austritt, erklärte Napoleon, daß er ein Deutsches Reich
nicht mehr kenne. Und dann erst, endlich, endlich, legte auch
Kaiser Franz II. in einem trockenen und schlecht stilisierten
Schriftstück die Kaiserwürde nieder, am 6. August 1806.

III.

Muß es nach allem Erzählten noch ausgesprochen werden,
daß von diesem „dritten“ Deutschland für die Nation nichts
mehr zu erwarten war? Alle Hoffnung stand allein noch auf
den Ostmächten, auf Preußen und auf Osterreich. Aber waren
diese unter sich einig? Mehr als je vielleicht in der deutschen
Geschichte wurde ihr gegenseitiges Verhältnis und dessen Ent⸗
wicklung bis zur jüngsten Zeit hin von Wichtigkeit.
Und da wollte es nun ein besonderes Geschick, daß die⸗
jenige beider Mächte, die nach dem ganzen unausweichlichen
Zuge ihrer Entwicklung immer mehr in Deutschland hinein⸗
wuchs, Preußen, im Verlaufe ihres Wettbewerbes mit Hsterreich,
der sich natürlich vor allem auf dem Gebiete der äußeren Politik
abspielte, wie in dem Gange ihrer äußeren Politik überhaupt,
ja sogar auch in ihrer inneren Politik, insofern diese in vor—
übergehenden Kombinationen vom Einfluß bestimmter Persönlich⸗
keiten abhängig war, sich immer mehr von den deutschnationalen
Zielen eutfernte: — während sterreich, das durch die letzten
Dominanten seiner ganzen politischen Anlage den deutschen
Interessen als den allein bestimmenden immer mehr entfremdet
werden mußte, bis zum Verfalle des Reiches, wie wir gesehen
haben, diese Ziele im ganzen festhielt — ja in gewissem Sinne
für diese Ziele auch noch nach 1806, bis zu den Jahren 1809
imd 1810 hin, eintrat. Wahrlich eine seltsame Konstellation,
        <pb n="182" />
        168 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

der nicht zum geringsten die äußerlich unglückliche Entwicklung
der Nation in der napoleonischen Zeit zur Last fällt. Frei—
lich: indem Preußen infolge der Irrungen seiner inneren und
äußeren Politik den schwersten Prüfungen unterlag, wurde es
doch zugleich auch gestärkt und jenen Reformen der Stein—
Hardenbergschen Zeit zugetrieben, die es erst völlig geeignet
gemacht haben, der führende deutsche Staat des 19. Jahr—
hunderts zu werden, während sterreich eine auch nur an—
nähernd ähnliche Wandlung seiner inneren Politik nicht er—
lebt hat.
Wollen wir aber den Verlauf der äußeren politischen Be—
ziehungen zwischen Preußen und sterreich bis etwa zum Jahre
1806 verstehen, so wird es notwendig, zunächst mit wenigen
Worten etwas weiter auf die Ausbildung der staatlichen
Eigentümlichkeiten Osterreichs und Vreußens überhaupt zurück—
zukommen.
Hsterreich war als Territorium des Mittelalters schon
früh innerhalb der deutschen Fürstentümer überaus selbständig
geworden; als Markherzogtum war es von manchem Reichs—
dienst befreit und damit besonderen Möglichkeiten innerer Ent—
wicklung zugeführt worden. Es waren Umstände, welche die
Habsburger des 13. und 14. Zahrhunderts, zumeist kräftige
Fürsten und in entscheidender Zeit mehrfach zugleich Könige,
besonders stark ausbeuteten. Und schon sie entwickelten auf
Grund dieser besonderen Lage auch eine besondere außerdeutsche
Politik. Sie galt, soweit sie organisch hervortrat, besonders
Italien und der Adria. Triest wurde gewonnen, die Lom—
bardei namentlich im Osten zur Einflußsphäre entwickelt; da⸗
mit ging eine immer wieder auftauchende Gegnerschaft gegen
Venedig Hand in Hand, den Hauptnebenbuhler zur See wie
auf der Terra ferma: noch Kaiser Marimilian J. hat sie
besonders beschäftigt. So tief wurzeln, so weit zurück reichen
die Herrschaftsneigungen Österreichs gegenüber der italienischen
Nachbarschaft.
Aber seit der Türkengefahr, von der zweiten Hälfte des
15. Jahrhunderts ab, erwuchsen dem Lande nicht minder
        <pb n="183" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 169

wichtige politische Aufgaben auch die Donau hinab in die
Balkanländer hinein, überhaupt nach Osten. Und schon im
Beginne des 16. Jahrhunderts bildeten sich auf diesem Ge—
biete feste Ansprüche aus, die namentlich Ungarn umfaßten.
Das Staatsleben besonderer Art, das sich aus diesen
südlichen und östlichen Bestrebungen der österreichischen Politik
ergab, erhielt seinen festen Grund vornehmlich in den Zeiten
Leopolds J. (1658-1705) und Karls VI. (1711-1740).
Unter Leopold J. überwog die Politik des Ostens; ihr gehören
die größten Ereignisse der besonderen österreichischen Geschichte
an: so z. B. die Entsetzung des von den Türken belagerten
Wiens oder der Friede von Karlowitz, der Ungarn und
Siebenbürgen endgültig und erblich mit Osterreich vereinte.
Unter Karl VI. wurde die italienische Politik des Mittelalters
und Kaiser Maximilians J. wiederum aufgenommen. Indem
aber dies alles geschah, traten die Weltmachtsbestrebungen der
Casa d'Austria, wie sie, unter der Vorherrschaft der Habs—
burger in Spanien, das 16. und 17. Jahrhundert beherrscht
hatten, zurück; ja bald schon wurden Restbesitze aus dieser Zeit,
wie Belgien, als lästig empfunden. Statt dessen erwachten
allmählich die spezifisch österreichischen Interessen, um bis in
unsere Zeit hin wesentlich dieselben zu bleiben: Ausdehnungs—
drang in den Osten und Südosten, daneben bald stärkere, bald
schwächere Aspirationen auf italienischen Boden. Und ihnen
entsprach der nunmehr in seinen ersten Entwicklungszuständen
beginnende Dualismus zwischen dem zisleithanischen Osterreich
und dem transleithanischen Ungarn; bereits Maria Theresia
hat ihn zum ersten Male begründet, und ihre Regierung ist
damit, im politischen Sinne, zur ersten modernen Herrschaft in
Osterreich geworden.
Preußen aber hatte sich indessen bis in die Tage Maria
Theresias hinein ganz anders entwickelt.
Brandenburg, das Stammland hohenzollernscher Größe,
war allerdings auch eine Mark; hatte gleicherweise eine be⸗
sonders freie Stellung zum Reiche, so daß sogar die branden—
burgischen Bischöfe Landesbischöfe, nicht Reichsbischöfe waren,
        <pb n="184" />
        70 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

ind drängte ebenfalls einem Meere, der Ostsee, zu, wie es auch
in den slavischen Osten hinein gelegentlich Ansprüche erhob.
Allein all diese Haupttriebe auswärtiger Politik blieben im
Mittelalter und noch darüber hinaus erfolglos. Nach Osten
wies kein Donautal, und maritime Fortschritte hat selbst
Karl IV., trotz der Kombination der kaiserlichen Gewalt mit
der brandenburgisch-landesherrlichen und trotz einer Herrschaft
über die Elbe auch in Böhmen, nicht zu begründen vermocht.
Das Land war zu arm, die Verwaltung verfallen, die zentrale
geographische Lage unter den begrenzten Verkehrsverhältnissen
des Mittelalters noch nicht wirksam: noch im 16. Jahrhundert
vwar die Mark ein wenig angesehenes Territorium, und un⸗—
hedeutend waren auch seine Fürsten.
Wie anders leuchtete da im Ausgange des Mittelalters
und noch darüber hinaus der Glanz des wettinischen Hauses
ind seiner Länder!
Dennoch reichen die Wurzeln der Größe Brandenburgs
zis ins 16. Jahrhundert zurück. War in dieser Zeit die Ver—
hdindung OÖsterreichs mit Ungarn der Hauptsache nach schon
eine Konsequenz der Bedeutung der östlichen Mark an der
Donau und der Politik ihrer Herrscher: das Ergebnis also
einer reichen Entwicklung: so war freilich die Verbindung
Brandenburgs mit Preußen mehr ein Geschenk des Zufalls,
and erst die Zukunft, die zähe Fortentwicklung der mit ihr
gegebenen Kombination durch ein begabtes Herrscherhaus
nußte sie als ein bedeutsames Ereignis beglaubigen. Doch
ein günstiges Moment lag in dieser Kombination, wenn sie
aufrecht erhalten wurde, alsbald gegenüber der Verbindung
Osterreichs mit Ungarn: Preußen war deutsch wie Branden—⸗
burg!: das Deutschtum als einziges, alleiniges Volkstum
wurde dem aufstrebenden Staate des Nordostens in die Wiege
gelegt.
Erst der Große Kurfürst hat die Kombination zwischen
Brandenburg und Vreußen dauernd, klar und fest gestaltet.

1S. schon oben S. 144.
        <pb n="185" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 171

Er entwickelte die Heeresgewalt, deren er zur Aufrechterhaltung
dieser Kombination für jetzt und noch für lange bedurfte:
seitdem wird Brandenburg-Preußen zu jenem Kriegerstaat, dessen
Macht die Nation schließlich zusammengeschmiedet hat, und der
ein ständiges Bedürfnis noch heute ist und zu sein scheint, um
die Einheit unseres Volkes im Zentrum Europas, mitten unter
fähigen und kräftigen Nachbarn, dauernd zu sichern. Der
Große Kurfürst erst hat auch die verschlagene Diplomatie ent—
wickelt, der es gelang, die Souveränität des Landes Preußen
frei von den Ansprüchen Polens und Schwedens, den noch
überlegenen Mächten des Nordostens, hinzustellen. Ihre äußere
Bekräftigung, ihr Siegel aber erhielten die Errungenschaften
des Großen Kurfürsten erst in der Proklamation der Königs—
vürde, 1701.
Eine zweite Stufe der Entwicklung der preußischen Politik
wurde unter Friedrich dem Großen erreicht. Er errang
Schlesien und wichtige Stücke Polens und vollendete mit der
Eroberung Schlesiens zugleich den Charakter einer nordost⸗
deutschen Macht. Denn auch nach dem polnischen Zuwachs
blieb das Wesen dieser Macht deutsch; und die Fehler, die in
der zweiten und dritten Teilung Polens, 1798 und 1795,
dadurch gemacht wurden, daß Preußen zu viel polnisches Land
und polnisches Volk zugewiesen wurde, sind schon durch die
Ereignisse der Befreiungszeit wieder getilgt worden: so daß
Preußen als slawische Macht nur ganz vorübergehend Be—
deutung hatte.
Indem aber Preußen die nunmehr führende nordostdeutsche
Macht auf ganz wesentlich deutscher Grundlage wurde, hatte
es gegenüber Österreich den außerordentlichen Vorteil, im
Inneren homogen zu sein und wirklich alles auf einen deutschen
Fuß setzen zu können. Und es war schon seit Friedrich Wil—⸗
helm J. der durchgehende Grundsatz aller Regierungen gewesen,
an dieser Einheit unter allen Umständen festzuhalten: deutsche
Macht zu sein und nichts anders. Diese Auffassung hat dann

1 S. unten S. 178ff.
        <pb n="186" />
        172 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

auch in der äußeren Politik den partikularen Zielen Preußens
eine sehr einfache, niemals den inneren Entwicklungstrieben der
Nation zuwiderlaufende Richtung gegeben: was man in guten
Tagen anstrebte, war seit dem Großen Kurfürsten Beherrschung
mindestens der deutschen Teile der Ostsee, und seit den
späteren Tagen Friedrichs des Großen ein gutes Verhältnis,
wenn nicht ein Rückhalt an Rußland, um die Hände frei zu
haben zur Vergrößerung des preußischen Einflusses im Westen,
und das hieß vornehmlich in den vielgestalteten Ländern
deutscher Zunge hin bis zum Rheine.
Indem nun aber diese Bestrebungen auftraten, stieß
Preußen freilich mit den altererbten Gewohnheiten und Be—
dürfnissen Osterreichs zusammen. Dabei hatte Hsterreich in
dem so entstehenden Wettbewerbe während des 18. Jahr⸗
hunderts noch einen außerordentlichen Vorsprung: seine
herrscher waren Oberhäupter des Reiches; durch seine Be—
sitzungen am Oberrhein und in Schwaben hatte es im
Süden und Südwesten einen fast unüberwindlichen, weil
heimischen Einfluß; im Nordwesten aber stand es als katho—
lische Vormacht in besonderen Beziehungen zum katholischen
Westfalen wie noch mehr zur rheinischen Pfaffengasse, zu
den drei geistlichen Kurfürstentümern von Mainz, Köln und
Trier. Was konnte gegenüber diesem Heere von Möglichkeiten
der Einwirkung das junge Preußen aufbieten? Es hatte
einige Besitzungen von geringer und teilweise bestrittener Aus⸗
dehnung am Niederrhein und einige Anwartschaften in Franken;
und nicht einmal als erste Schutzmacht des Protestantismus
hatte es lange Zeit hindurch eines unbestrittenen Ansehens ge—
nossen.
Eine entscheidende Wendung in dieser Lage trat erst mit
Friedrich dem Großen ein. Es war zunächst ein kluger
Schachzug, daß der König sich ganz im Gegensatze zur Politik
seines Vaters wesentlich außerhalb der alten Reichsverhältnisse
gegen sterreich wandte und dieses dabei beugte: das ist die
innerdeutsche Bedeutung der Eroberung Schlesiens. Und bald
spürte man im „Reiche“ im engeren Sinne, im westlichen
        <pb n="187" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 173

Mutterlande, die Wirkung. Der Siebenjährige Krieg mit
seinen auch nach dem Westen zu übergreifenden Wechselfällen,
insbesondere dem Siege der Preußen über die Franzosen bei
Roßbach, machte Preußen zum ersten Male etwas populärer
und die Welt am Rheine wenn auch nicht preußisch, so doch
ein wenig Fritzisch: das Preußen Friedrichs, wenn auch noch nicht
Preußen überhaupt erschien dem Deutschen zum ersten Male
als eine Österreich vielleicht in manchem Stücke ebenbürtige
Macht.
Diese Anerkennung hat dann König Friedrich in seinen
alten Tagen benutzt, um sterreich im Reiche entgegenzutreten.
Es war die erste konsequente Nebenbuhlerpolitik der beiden
deutschen Großmächte auf dem Boden des Reiches selbst, wenn
sie auch noch mit vielen partikularistischen Motiven verknüpft
erschien und sich selbstverständlich im Bereiche und mit den
Mitteln der partikularen Territorialpolitik abspielte.
Anlaß aber zu diesem ersten innerdeutschen Waffengange gab
Osterreich. War es ein Zug des zugleich in besonders hohem
Grade deutschen Wesens Josephs II., daß er der Expansions⸗
politik Osterreichs nach Süden und Osten noch den Versuch
einer Ausdehnung nach Westen, nach dem Rheine zu, hinzu⸗
fügte? War es nur Ausdruck seines unruhigen Wesens
überhaupt? Auch Maria Theresia und Josephs Nachfolger
haben sich vor Anschlägen gegen Bayern nicht ferngehalten;
uur daß Joseph sie viel energischer aussprach und durch—
zuführen suchte. Dem trat nun Friedrich der Große ent⸗
gegen. Es kam zu einem freilich überaus matt geführten
üriegen; im Frieden von Teschen (1779) erhielt Hsterreich nur
das bayrische Innviertel, während Preußen seine Anwartschaft
auf Ansbach-Bayreuth durch Osterreich gewährleistet erhielt:
auf jenes hohenzollernsche Frankenland jenseits des Mains
also, auf das es schon lange rechnete. Im Jahre 1791 hat
dann der letzte Markgraf noch bei Lebzeiten sein Land gegen
eine Geldabfindung an Preußen abgetreten. Es handelte sich

1 S. Band VII, 2, S. 814 ff.
        <pb n="188" />
        174 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

nur um etwa 115 Quadratmeilen mit etwa 420000 Seelen;
dennoch ließ dieser erste Abschluß der bayrischen Streitigkeiten
schließlich vor allem Preußen in Süddeutschland ruhig Fuß
fassen: es schien ein Schritt vorwärts zu einem engeren,
preußischen Deutschland.
Und zugleich hatte sich der König von Preußen als
Schutzherr der süddeutschen Kleinstaaten gegen sterreich über—
haupt gezeigt. Es war eine Rolle, die in nächster Zukunft
bald noch stärker betont werden konnte. Denn Joseph II. ging
von neuem mit dem Gedanken eines Ländertausches um, der
Bayern in Österreich hätte aufgehen lassen, und er erbitterte
auch andere Reichsfürsten durch gewaltsame Zumutungen. Dem—⸗
gegenüber begnügte sich Friedrich der Große diesmal nicht mit
einfachem Einspruch, vielmehr brachte er, alten Wünschen ent—
sprechend, im Sommer 1785 einen förmlichen Fürstenbund
gegen sterreich zustande: zu ihm standen Sachsen, Hannover,
später auch Braunschweig, Mainz, Hessen-Kassel, Baden, die
thüringischen Länder und andere kleine Gebiete.
Gewiß war das kein unmittelbarer Anfang eines engeren
Deutschlands; Friedrich der Große selbst ist von einer solchen
Ansicht weit entfernt gewesen. Dennoch bleibt es charakte—
ristisch, daß nach Friedrichs Tode einer der eifrigsten Anhänger
des Bundes, Karl August von Weimar, aus ihm einen ständigen
preußisch-deutschen Bund überhaupt zu entwickeln versucht hat:
er dachte an ein stehendes Heer des Bundes, an einen Bundes⸗
tag zur Reform der Reichsverfassung, sogar an Mainz als
eine Art von Bundesfestung. Und eins stand beim Tode
Friedrichs jedenfalls fest: Preußen hatte in den Sympathien
der deutschen Kleinstaaten im Reiche sterreich den Rang
abgelaufen; und seine Politik der letzten Jahrzehnte war auch
vom nationalen Standpunkte aus, wenn auch nicht auf ihn an—
gelegt, so doch gut deutsch verlaufen.
Diese Richtung wurde nun aber nach Friedrichs Tode bald
verlassen; Schwanken und Zweideutigkeit der politischen Fuhrung
überhaupt stellte sich ein, und das Schlußergebnis war der
völlige Verlust der friderizianischen Stellung in Deutschland
        <pb n="189" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 175

wie der Zusammenbruch der preußischen Politik sowie Preußens
überhaupt.
Im Verlaufe der ersten Jahre der Regierung Friedrich
Wilhelms II. wurde die preußische Politik wesentlich mit durch
die Verhältnisse im Westen in Anspruch genommen. Das
nächste Interesse Preußens mußte hier sein, das seit 1756 be—
stehende Bündnis zwischen Frankreich und Hsterreich, unter
dessen Wirkungen auch noch die letzten Friedensjahrzehnte
Friedrichs des Großen gestanden hatten, zu gunsten einer
anderen Kombination zu zersetzen. Es war eine Aufgabe,
deren Lösung noch Hertzberg, der Gehilfe bisher Friedrichs des
Großen in der auswärtigen Politik, auf sich nahm. Anlaß,
sie anzugreifen, gaben die Verhältnisse in Holland!. Dort be—
standen schon längere Zeit Zwistigkeiten zwischen dem Hause
Dranien und der Partei der Patrioten, mit der Frankreich
gemeinsame Sache machte. In diesen Kämpfen, an denen
Preußen insofern Anteil haben konnte, als der oranische Erb—
statthalter Wilhelm V. mit einer Schwester König Friedrich
Wilhelms II. vermählt war, war es 1786 soweit gekommen,
daß die Patrioten den Erbstatthalter als Generalkapitän ab—
setzten und dadurch zur Ohnmacht verdammten. Es war
die Gelegenheit, die Preußen Anlaß zum Eingreifen gab;
Ende 1787 überzogen preußische Truppen ohne Schwierigkeit
fast ganz Holland; der französische Einfluß wurde beseitigt.
Allein wenn Hertzberg und auch König Friedrich Wilhelm II.
glaubten, dem werde eine Periode preußischen Einflusses folgen,
so erwies sich das bald als ein Irrtum. Die führende Rolle im
Haag übernahm, wie schon so lange im 17. und 18. Jahrhundert,
wiederum England.
Nun war freilich der nächste Schritt Hertzbergs der, daß
er wie mit Holland so auch mit England im Jahre 1788
Allianzen schloß, von denen er eine Lahmlegung des franzö—
sischen Einflusses in Mitteleuropa und damit ein volles Gegen—
gewicht gegen österreichische Aspirationen in Europa überhaupt

1 Val. Band VI S. 78ff.
        <pb n="190" />
        76 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites UKapitel.

erwartete. Allein auch diese Berechnung traf nicht zu, da in
Holland die Oranien feindlichen Elemente wieder Fortschritte
machten.
Inzwischen war man in das Jahr 1789 eingetreten, das
in Frankreich den Ausbruch der Revolution brachte. Und als—
bald stellte sich heraus, daß in dem österreichischen Belgien
zahlreiche Elemente, und nicht bloß liberale und radikale, mit der
revolutionären Bewegung sympathisierten; Joseph II. hatte
auch in dem streng katholischen Belgien seine antiklerikalen
Reformen durchzuführen versucht und damit Adel und Geistlich—
keit gegen sich aufgeregtt. Es waren Zwiste von bald fast
zrößerer Heftigkeit als in Holland. Und wiederum mischte
ich Preußen ein: zu gunsten nun des revolutionären Frank—
ceichs und gegen Österreich: jetzt endlich schien es möglich, den
zsterreichisch-tranzösischen Bund zu sprengen.
Indes war dies bei den Fortschritten der Pariser Re—
volution schon in der nächsten Zeit noch nötig? Unter der
unerwarteten Explosion der revolutionären Gewalten fielen
die diplomatischen Gewohnheiten und Kombinationen des
Ancien régime überhaupt; Preußen wurde schließlich seinem
ganzen Charakter nach doch auf die Seite der legitimistischen
Mächte gedrängt, mußte die mit der Revolution angeknüpften
Verbindungen aufgeben und erschien während des Vollzuges
dieser Schwenkung nur zu leicht, und nicht ganz ohne Grund,
m Lichte der Zweideutigkeit. Irgend welcher Nutzen in parti—
ularen wie nationalen Fragen ist daher seiner Politik der Jahre
1786 bis 1790 nicht entsprungen.
Erleichtert wurde die Zusammenfassung der legitimistischen
Mächte zunächst Mitteleuropas gegen Frankreich, die jetzt als
erste politische Notwendigkeit erschien, durch den Thronwechsel
in sterreich. Im März 1790 folgte dem Kaiser Joseph II.,
dessen zugreifende Art sterreich auch in der auswärtigen
Politik gegenüber der Türkei in eine unhaltbare Lage verstrickt
hatte, sein viel besonnenerer Bruder Leopold II., der zudem
als Großherzog von Toskana in langer politischer Erfahrung

1 S. dazu oben S. 59 ff.
        <pb n="191" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 177

ebenso mit den neuen politischen Mächten Europas, Liberalismus
und Nationalismus, hatte rechnen lernen, wie er die Herrschaft
iber die diplomatischen Künste des 18. Jahrhunderts besaß.
Ihm gelang es, gegenüber kriegerischen Neigungen Friedrich
Wilhelms II., die für Österreich in diesem Augenblick nicht
ohne Gefahr waren, nicht ohne starke Selbstbeherrschung, ja
einige Selbstaufopferung zu einer gütlichen Vereinbarung mit
Preußen zu gelangen, mit deren Abmachungen natürlich der
Bedanke eines preußischen Fürstenbundes, überhaupt einer
hegemonie Preußens in Deutschland nicht mehr vereinbar
var — und daher zunächst und auf längere Zeit aufgegeben
wurde. Es geschah in der Konvention von Reichenbach vom
27. Juli 1790, die in der Hauptsache ein Gleichgewicht der
vreußischen und österreichischen Politik an der Ost- und West—
grenze herstellte. Doch mußte dabei ein solches Gleichgewicht
hei der stärkeren und von alters her überragenden Stellung
Osterreichs zu dessen Gunsten ausfallen. In der Tat gelang
es Leopold II. nun sehr rasch, den Unbesonnenheiten des
osephinischen Türkenkrieges einen ehrenvollen Frieden folgen
zu lassen; und schon vor diesem hatte er die Sympathien
namentlich auch der kleineren und mittleren Stände im Reiche
vieder gewonnen; am 30. September 1790 ist er zum Kaiser
gewählt und am 9. Oktober zu Frankfurt feierlich gekrönt
vorden.

Es waren die Vorgänge, in deren Verlauf Preußen seine
»on Friedrich dem Großen errungene besondere Stellung im
Reiche schon so gut wie ganz wieder verlor; 1791 war die
alte Position Osterreichs von neuem hergestellt; ja als Preußen
sich 1791 gegen die Revolution erklärte und Mitglied der ersten
Koalition gegen sie wurde, geschah das bereits im Schlepptau
Osterreichs.
Daneben hatte sich das preußische Interesse in dieser Zeit
iber vor allem auch den östlichen, polnischen Verhältnissen
zugewendet. Das verstümmelte Polen, welches die erste Teilung
des Jahres 1772 übrig gelassen hatte, lag seitdem in einer
Agonie, die lüstern von allen drei Teilungsmächten verfolgt
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 12
        <pb n="192" />
        178 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

wurde; denn schon drängte sich der Gedanke weiterer Teilungen
auf, und Preußen machte speziell auf Danzig und Thorn und
die von beiden Städten beherrschten Lande Anspruch. Dem
gegenüber bedeutete es nun ein starkes Zurückweichen, als sich
Preußen vor dem Abschlusse der Koalition in dem Präliminar⸗
bertrage vom 285. Juli 1791 mit sterreich dahin einigte: man
wolle eine neue Verfassung, die sich Polen am 3. Mai 1791
gegeben hatte, anerkennen und im übrigen in Polen nichts
ohne Beiziehung Rußlands unternehmen, was um diese Zeit
im Grunde die Bestätigung der den Polen sympathischen
Erblichkeit des wettinischen Königtums bedeutete: mit Recht
konnte Leopold II. damals seine Freude darüber äußern, daß
Preußen durch die erneute Verbindung Polens und Sachsens
wiederum in einen Käfig gesperrt sei.
Freilich: während auf Grund dieser Abmachungen die
Koalition gegen Frankreich zu kämpfen begann, traten sich
Preußen und Rußland nunmehr allein zur Vergewaltigung
Polens immer näher. Am 23. Januar 1793 erfolgte zwischen
ihnen eine zweite Teilung Polens ohne Vorwissen gsterreichs,
in der Rußland der Löwenanteil wurde, Preußen aber immerhin
auch über 1000 Geviertmeilen mit über einer Million Seelen
zufielen: darunter die Städte Danzig und Thorn, die Woiwod⸗
schaften Posen, Gnesen, Kalisch, Lentschitz und Sieradien, die
Landschaften Kujavien und Dobrzyn, sowie Stadt und Kloster
Czenstochau. Es war eine politische Handlungsweise, die in
Hsterreich, sobald sie bekannt wurde, höchste Mißbilligung fand
und steigendes Mißtrauen hervorrufen mußte: Stimmungen, die
auch dann nicht schwanden, als durch einen dritten Teilungs—
vertrag in Konventionen vom 24. Oktober 1795 nun auch
Osterreich in Westgalizien ein neuer Anteil gesichert wurde
und Preußen Krakau und Sandomir unter der Voraussetzung
—D
bleibe, insoweit er zur strategischen Sicherung Schlesiens not⸗
wendig sei. Was aber war mit alledem für Preußen ge—
wonnen? Schon die zweite Teilung hatte ihm, mit Ausnahme
einiger Gebiete, ein in hohem Grade verwahrlostes Land und
        <pb n="193" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 179

eine höchst aufsässige polnische Bevölkerung eingebracht; noch
mehr war dies gelegentlich der dritten Teilung der Fall, und
so schien es jetzt in der Tat nicht ausgeschlossen, daß Preußen
eine halb slawische Macht werde; denn eine volle Germani—
sation des eingenommenen großen Gebietes des sogenannten
Neuostpreußens“ lag außer dem Bereiche der Möglichkeit.
Was aber neben all diesen polnischen Händeln vom
nationalen Standpunkte aus vielleicht noch schlimmer war: in
dem gleichen Jahre, da sie einigermaßen zum Abschlusse kamen,
und in mancher Hinsicht infolge der Tatsache, daß sie die
Kraft des Staates und die Aufmerksamkeit der Regierung nach
Osten ablenkten, hatte Preußen die Kampfesgemeinschaft der
legitimistischen Mächte gegen die französische Revolution in
dem Frieden von Basel verlassen. Und es war geschehen in
vollstem Verzichte zugleich auf alle deutschen Aufgaben, welche
die preußische Diplomatie hätte suchen und lösen müssen, wenn
sie Preußen noch eine Rolle als deutsche Großmacht oder gar
als deutsche Vormacht zuschreiben wollte. Denn eine geheime
Bestimmung des Friedens gab, wie wir wissen!, das linke
Rheinufer im Grunde an Frankreich preis, und die öffentlichen
Paragraphen beschränkten den preußischen Einfluß in Deutsch—
land von nun ab von vornherein auf die Länder jenseits der
Demarkationslinie, im wesentlichen also auf Norddeutschland.
Nun wurde freilich mit eben diesen Bestimmungen die Hoffnung
verknüpft, in dem abgegrenzten engeren Bereiche den Einfluß
Preußens um so kräftiger zu entwickeln, als in einer großen Oase
gleichsam europäischen Friedens. Aber hat sich diese Erwartung
erfüllt? Ja konnte sie mit Fug als erfüllbar vorausgesetzt
werden? Nichts hat sich aus der Ostwestteilung Deutschlands,
die der Baseler Friede unternahm, entwickelt als die kleinliche,
jedes wirklich nationalen Horizontes entbehrende Anschauung
von einer Aufteilung des deutschen Westens unter preußischem
und österreichischem Einfluß: eine gänzlich ungeschichtliche Idee

1S. oben S. 154.
        <pb n="194" />
        180 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

von einem durch Grenzlinien zu ordnenden deutschen Dualismus
der beiden Ostmächte entstand, von der sich später, zum schweren
Schaden der nationalen Einheitsbewegung, der preußische
Staatskanzler Hardenberg bis zum Jahre 1814 nicht hat frei
machen können.
Das Jahr 1795 bezeichnet damit einen ersten großen
Tiefstand preußischer Politik: Baseler Friede und dritte Teilung
Polens sind seine verhängnisvollen Exponenten. Aber auch nach
diesem Jahre ist Preußen noch länger als ein Jahrzehnt hin—
durch weit davon entfernt geblieben, eine seiner würdige deutsche
Politik zu treiben.
Zunächst hatte es natürlich die Konsequenzen seiner bis⸗
herigen Politik zu tragen; auch der 1797 eintretende Thron⸗
wechsel konnte daran nichts ändern: von der Revolution ab⸗
hängig, verharrte es ganz in dem Fahrwasser, ja in den Ge—
leisen der französischen Politik. Ja noch mehr: das mit der
Revolution einmal eingegangene Verhältnis färbte auch auf
die Methode der äußeren und selbst auf den Inhalt der
inneren Politik ab; in Franken hat Preußen damals nach
französischer Art in rechtlosen Reunionen um sich gegriffen,
und für eine anderweitige Ordnung der deutschen Territorial⸗
verhältnisse fand der Grundsatz einer allgemeinen Säkulari—
sation bei ihm keinerlei legitimistische Sktrupel. Indem man
sich aber so französischen Anschauungen hingab, mußte man
die Erfahrung machen, von Frankreich nur so lange geachtet
zu werden, als nicht französische Interessen ein Ausspielen der
beiden deutschen Großmächte gegeneinander nahelegten. Es
war ein Moment, das im Grunde schon mit dem Abschlusse
des ersten Koalitionskrieges, mit der Besiegung sterreichs
und dem Frieden von Campo-Formio von Bedeutung wurde:
freilich aber sich völlig klar zunächst nur in den geheimen Artikeln
dieses Friedens aussprach, in denen Österreich und Preußen
gegeneinander gehetzt wurden 5.

S. oben S. 155 ff.
        <pb n="195" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 181

Wäre es in einer solchen Lage nun nicht ehrenhaft und klug
zugleich gewesen, in dem Augenblicke, da sich die zweite Koalition
bildete, im Jahre 1799, in diese einzutreten? Durfte man
denn wirklich noch glauben, bei einem erneuten Kampfe Europas
gegen Frankreich die Neutralität Norddeutschlands dauernd
wahren zu können? Haugwitz, in dieser Zeit Leiter der aus⸗
wärtigen Politik in Preußen, hat diese Frage Friedrich Wil—
helm III. vorgelegt; der König aber, schon in jungen Jahren
entschlußschwer, konnte sich nicht entscheiden und blieb darum noch
weiter neutral. Allein diese Stellung mit Würde zu behaupten oder
gar mit dem Erfolge, zwischen den wichtigsten Kriegführenden
autoritativ zu vermitteln, gelang ihm nicht; Rußland und der
Erste Konsul traten sich schon während des Krieges näher und
haben sich im Jahre 1801, nach dem Frieden von Lunéville,
über Preußen hinweg verständigt: so daß diesem in der Aus—
führung des Friedens wie in der Vorbereitung und im Ver—
laufe der Verhandlungen des Reichsdeputationshauptschlusses
keinerlei seiner würdige Rolle zufiel. Wie ganz anders stand
da denn doch noch, trotz aller Demütigung, Osterreich da: wie man
auch über seine einzelnen Handlungen urteilen mochte, immer⸗
hin war es jetzt der anerkannte Hort des Legitimismus!
Und je mehr nun in den folgenden Jahren, unter dem
stetigen Aufsteigen des Gestirnes Napoleons, sich die Gegen⸗—
sätze vereinfachten, je mehr sich der allgemeine Legitimismus
und der eine Usurpator unversöhnlich gegenübertraten, um so
weniger ließ sich die Stellung Preußens, ließ sich ein neutrales
Norddeutschland unter seiner Führung halten. Das Terri—
torium aber des Demarkationsgebietes, an dessen Schicksalen
dieser Verlauf und in ihm die Logik der Tatsachen besonders klar
hervortreten mußte, war Hannover: denn Hannover stand in
Personalunion mit England, nunmehr dem hartnäckigsten und
entschiedensten Feinde Napoleons, während sich Preußen, äußer—
lich noch immer neutral, doch in seiner Schwäche im Grunde
dem Usurpator zu fügen gelernt hatte.
Im Jahre des Reichsdeputationshauptschlusses und noch
längst vor dessen Erledigung, mitten im Frieden, ließ Napoleon
        <pb n="196" />
        182 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Preußen die Nachricht zukommen, er werde bei Wiedereröffnung
der Feindseligkeiten gegen England Hannover besetzen. Und
der Ankündigung folgte die Tat. Ende Mai 1803 schon zogen
die Franzosen in das vertragsmäßig neutrale Hannover ein
und nahmen es in ihrer Weise in Verwaltung; in den
26 Monaten der Okkupation sollen sie dem Lande 26 Millionen
Taler gekostet haben. Das Berliner Kabinett und Friedrich
Wilhelm III. fanden demgegenüber nicht den Mut zu einer
lauten Verwahrung, geschweige denn zum Widerstand. Sie
verhandelten mit Rußland, sie suchten das Heil in einem
neuen deutschen Fürstenbunde, ja einem deutschen Staaten—
bunde unter österreichischer und preußischer Führung zugleich:
der nun Preußen helfen sollte, während in dem Fürstenbunde
des 18. Jahrhunderts Preußen den Fürsten zu Hilfe gekommen
war. Es war die volle Bankrotterklärung der Politik Friedrichs
des Großen; und es war dennoch vergebens. Denn die
Franzosen blieben in Hannover — und Preußen blieb neutral,
jq versicherte auf Grund dieses bisher festgehaltenen Stand⸗
punktes Napoleon im Mai 1804, es werde weder russischen
noch anderen Truppen die Verletzung des neutralen Gebietes
zum Zwecke eines Kampfes gegen Frankreich erlauben.
Inzwischen kam es zu der letzten, dritten Koalition und
zu neuem Kriege gegen Frankreich, Herbst 1805. Wir wissen:
Träger des Widerstandes war auch diesmal wieder Ästerreich;
und sein Stern sank bei Austerlitzt. Auf dem Marsche gegen
Hsterreich aber hatten, schon zu Beginn des Krieges, franzö⸗
sische Truppen von neuem neutrales Gebiet der Demarkation,
und diesmal noch dazu preußisches, das Ansbacher Territorium
in Franken, verletzt. War es da nicht klar, daß sich Napoleon
um die Bestimmungen des Baseler Friedens nicht mehr
kümmerte, daß ihm Preußen überhaupt nicht mehr eine be—
achtenswerte Macht schien? Auch Friedrich Wilhelm III.
empfand das Demütigende des Vorganges und der Lage; sein
Stolz empörte sich; er gestattete nun auch den Russen den

1S. oben S. 162 ff.
        <pb n="197" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 183

Durchzug durch Schlesien und Mecklenburg und ließ Hannover
besetzen; aber der Koalition beizutreten zögerte er dennoch.
Vielmehr wiegten sich die preußischen Diplomaten Haugwitz
und Hardenberg noch immer in Großmachtsträumen einer
durch Preußen herbeizuführenden bewaffneten europäischen Ver—
mittlung; am 3. November 1808 schlossen sie mit Rußland und
sterreich einen dahin gehenden Vertrag; und erst wenn diese
Vermittlung scheitern sollte, wollte Preußen, am 15. Dezember
1805, der Koalition beitreten: unter der Aussicht, für seine
Dienste Hannover zu erhalten.
Spinngewebe, die Napoleons Sieg bei Austerlitz (2. De—
zember 1805) mit eins zerriß.
Nach Osterreichs Niederlage aber, an dem nämlichen
15. Dezember, an dem es nach den Bestimmungen des Ver—
trages vom 3. November, wären die Vorbedingungen realisiert
gewesen, auf die Seite der Koalition hätte treten müssen:
—D
Schönbrunn, der ihm Hannover einbrachte, und in welchem es
die von Napoleon geplante Zerstückelung Ästerreichs, so etwa,
wie sie nachher der Preßburger Friede bestimmt hat, guthieß.
Das war denn freilich vortrefflich gehandelt. Schutze und
Trutzbündnis mit Napoleon, enorme Vergrößerung im deutschen
Nordosten, Österreich wehrlos den von Preußen gebilligten Ge⸗—
lüsten seines schlimmsten Feindes überliefert.
Glaubte man in Preußen wirklich, in dieser Art für sich
zu sorgen — und meinte man gar, auf diese Weise deutsch zu
handeln?
Das Land war seit dem Tode Friedrichs des Großen von
Jahr zu Jahr mehr vom Pfade ehrlicher und kluger Diplo—
matie, vom Sinne für das, was deutsch heißt, von der Für—
sorge für seine Stellung im Reiche, man braucht noch gar nicht
einmal zu sagen für seinen deutschen Beruf gewichen. Schwach
und aus Schwäche gefährlich, sich und andern untreu hatte
sich seine Politik gezeigt.
Osterreich hatte inzwischen, gewiß zunächst in eigner Sache,
aber doch auch im Sinne nationaler Fürsorge, den Kampf
        <pb n="198" />
        184 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

gegen Frankreich und Napoleon geführt: und ihn in fast ganz
deutschem Interesse führen können, da eben nach Westen hin
für seine Politik nationale und partikulare Interessen zum
großen Teile zusammenfielen. Und ein Lohn wenigstens war
ihm dafür geworden: im ganzen Süden und Südwesten
Deutschlands galten seine Heere als Franzosenbefreier; hoch
klang ihr Ruhm von deutschen Lippen; und wenn die Fürsten
dieses Südens und Westens schnöden Verrat übten an
Kaiser und Reich: Österreich hat dem Reich seine Treue ge—
halten, bis ihm die Kraft weiteren Widerstandes tatsächlich
versagte.
War es da nicht gerecht, wenn Preußen für diese Frevel
durch unerhörtes Unglück gestraft wurde?

IV.

Es genügt, die Geschichte der äußeren preußischen Politik
in den zwei Jahrzehnten zwischen 1786 und 1806 zu kennen,
um die Vermutung abzuleiten, daß auch die innere Entwicklung
Preußens sprunghaft, kleinlich und unsittlich verlaufen sein muß.
König Friedrich Wilhelm II. (1786—-1797) war nicht der
unmoralisch veranlagte Mensch, als den man ihn lange hin⸗
gestellt hat. Er besaß eine Fülle vortrefflicher Eigenschaften:
er war ehrgeizig, tapfer, hohen geistigen Zielen zugänglich;
er wollte das Beste. Aber in der Tiefe seines Herzens
schlummerte ungebändigt ein unseliger sinnlicher Trieb, dem
beinahe jederlei exzentrische Aufregung gleich recht war, mochte
sie geschlechtlicher oder thaumaturgischer oder sonstwie stark
suggestiver Beschaffenheit sein. So war er Weibern und
Mystikern zugänglich: ein erstes Beispiel jener romantischen
Übermenschen unter den Fürsten, die, ein Zar Alexander J.
vorweg, später sinnliche Liebe und Bibelglauben, Mystizismus
und. Absolutismus als für sich im Grunde identisch behandeln
konnten. Nur daß er ein Frühgeborener dieser Richtung war,
wie Friedrich der Große in so vielen Stücken ein Früh—
geborener der Empfindsamkeit gewesen war; und daß darum
        <pb n="199" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 185

die primitiven Formen theosophisch-sinnlicher Romantik bei ihm
um so weniger schon abgerundet und aleichsam kulturbeschnitten
erscheinen.
Der König geriet, nach kurzen guten Anfängen, in die
Netze einer egoistischen Maitresse niederen Standes und in die
Fangarme der Rosenkreuzer und Theosophen Wöllner und
Bischoffwerder; und das Unglück wollte, daß sich diese beiden
Einflüsse vereinten, um ihn moralisch auszusaugen und volitisch
zu knechten.
Und so erlebte denn Preußen zuerst unter allen deutschen
Staaten, wenn auch noch in Formen, die gegenüber dem späteren
Verlaufe etwas abwichen, was man nachmals Restauration
oder Reaktion genannt haben würde: die Orgien einer feudal
und orthodox orientierten Romantik.
Zwar hat es auch unter Friedrich Wilhelm II. nicht an
fördernden Vorgängen und Maßregeln gefehlt; namentlich in
den ersten Jahren seiner Regierung erschien er den Zeit—
genossen als ein Friedrich dem Großen ebenbürtiger, wenn
nicht gar überlegener Regent; und die hergebrachte Tüchtig—
keit des ganzen Staatswesens, insbesondere der Verwaltung,
ging keineswegs alsbald verloren. Nur daß von Anbeginn
alles freier, wohlwollender, im Sinne der Zeit, die sich einem
politisch gesprochen weltfremden klassizistischen Idealismus
näherte, moderner erschien. So war Friedrich Wilhelm ein
Verehrer der neueren Musik, die Friedrich dem Großen Chari—
vari gewesen war; er spielte selbst gut Cello; das musikalische
Kunstleben in Berlin machte in den neunziger Jahren beträcht—
liche Fortschritte. So nahm sich der König der Künste und
überhaupt der Wissenschaften in nationalem Sinne an; die
Akademie wurde zu einer deutschen Gelehrtenvereinigung, das
Theater zum Schauspielhause der Schiller und Goethe;
preußische Dichter wurden gefördert; eine deutsche Malerei unter
Chodowiecki, eine deutsche Bildnerei unter Schadow schienen
emporblühen zu sollen, und nur im architektonischen Geschmacke,
in dem König Friedrich schon sehr modernen Anschauungen
gehuldigt hatte, trafen sich der große königliche Oheim und der
        <pb n="200" />
        186 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Neffe. Aber auch sonst suchte sich der neue Herrscher in vorteil—
haften Gegensatz zu den gewiß nicht wenigen, wenn auch zu—
meist nur angeblichen Härten der früheren Regierung zu
setzen; er erleichterte ziemlich leichtsinnig und ohne ander—
weitige Deckung den Steuerdruck; er beseitigte die verhaßte
Akzise mit ihrer französischen Verwaltung und hob das Tabaks—
monopol auf; er gab den Getreidehandel frei; er versuchte
der militärischen Ausbildungspraxis und dem Werbesystem im
Heerwesen ein menschlicheres Aussehen zu geben; und an nicht
wenigen Stellen machte er in der Tat Fehlgriffe des großen
Friedrich gegenüber Einzelpersonen wieder gut: so sind z. B.
Blücher und York, die Friedrich aus dem Heere entfernt hatte,
von ihm in dieses wieder zurückgeführt worden.
Indes all diese Reformen blieben doch auf der Oberfläche
wie das Urteil des großen Publikums, das sie verlangte; im
Grunde bedeuteten sie für den Charakter des Königs zu nicht
geringem Teile schwächliches Nachgeben und Mangel an
Selbstzucht. Und bald nahm die innere Entwicklung eine ganz
andere Wendung. Nach oberflächlichen Verbeugungen vor dem
Zeitgeist wurde das Regiment romantisch-willkürlich, dem wirk—
lichen Fortschritte feindlich, in sich geistlos und darum über—
holten Forderungen der Vergangenheit preisgegeben. Da
blieb man, am bezeichnendsten vielleicht für den Kriegerstaat
Preußen, sogar schon im Heerwesen deutlich zurück; die Er—
fahrungen der Revolutionskriege hatten nur geringe Anderungen
in der taktischen Ausbildung und in der strategischen Erziehung
zur Folge; der König selbst arbeitete auf diesem Gebiete nicht
entfernt so hart persönlich, wie es Friedrich der Große getan
hatte; die Verantwortlichkeit glitt in die Sitzungen eines
Oberkriegskollegiums hinein, das schon 1787 begründet wurde:
als wenn auf militärischem Gebiete eine oberste kollegiale Ver—
fassung jemals genützt hätte. Ähnlich verliefen die Dinge in
der Verwaltung. Die tüchtige Bureaukratie aus Friedrichs
Zeit, jetzt endlich fuür Rat und Vorschlag freier, führte zwar
unter dem Großkanzler von Carmer einen Kampf um die Er—
höhung ihrer beruflichen Selbständigkeit siegreich zu Ende:
        <pb n="201" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 187

indes die Neubildung ihrer obersten Behörden im Sinne der
Begründung wirklicher ministerieller Sachinstanzen, ein Geschäft,
bei dessen Abwicklung der König persönlich hätte mitwirken
und durchgreifen müssen, unterblieb: man ging vielmehr auf
veraltete Einrichtungen noch Friedrich Wilhelms J. zurück.
Da ließ sich denn auf die Dauer auch der äußere liberale
Anstrich der Regierung nicht halten. Schon im Jahre 1788
zeigte das Erneuerte Zensuredikt für die preußischen Staaten,
wohin man auf dem Gebiete der Geistesfreiheit, des wichtigsten
Menschenrechts vielleicht subjektivistischer Zeiten, steuerte. Und
allmählich folgten reaktionäre Maßregeln auch auf massiveren
Gebieten. Die amtliche Veröffentlichung des Allgemeinen
Landrechts, dieses schönsten juristischen Denkmals der Auf—
klärung, wäre bei einem Haare unterblieben; die Wirtschafts—
politik schlug um in erstickende Bevormundung und Versuche
fiskalischer Praktik.
Was aber vielleicht noch schlimmer war: die laxe sittliche
Auffassung, die am Hofe einzog trotz aller Reuestunden des
Königs, die Demoxralisation, die auch der Verwaltung nament—
lich in den neu erworbenen polnischen Landesteilen nicht fern
blieb, sie machte in der ganzen Bevölkerung überhaupt und be—
sonders in Berlin erstaunliche Fortschritte. Man kann hier
wohl sagen, daß in einem Staate wie dem preußischen, der in
höherem Grade als der sonst eines Landes die Schöpfung
seiner Herrscher war, das Beispiel vom Throne her besonders
schlimm wirken mußte. Aber war dies Moment ausschlag—
gebend? Und ist Friedrich Wilhelm II. nicht öffentlich getadelt
worden? Unendlich ist die Zahl der Schmäh- und Schmutzschriften
 gegen ihn in diesen Zeiten. Doch schon auf diesem
Felde ist es bezeichnend, daß fast jede größere deutsche Stadt
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, die fortschritt, auch
eine stetig anwachsende Pamphletliteratur gehabt hat, so in
hohem Grade z. B. Leipzig.
Die Gründe des auffallenden Verfalles lagen tiefer. Der
steigende Subjektivismus hatte in immer weiteren Kreisen die
alten sittlichen Dominanten des vorhergehenden Zeitalters auf—
        <pb n="202" />
        188 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

gelöst. Aber noch waren keine Dominanten einer neuen sub—
jektiven Moral deutlich entwickelt. Sicherlich litten darunter
die höchsten und kräftigsten Geister nur wenig; sie fanden den
sittlichen Schwerpunkt ihres Daseins gleichwohl wenn auch nur
in energischster Arbeit und Selbstzucht: nichts ist in dieser
Hinsicht lehrreicher als die Wandlungen des Lebens in Weimar,
der Hochburg des Klassizismus. Aber in der Breite war die
Auflösung um so merklicher. Im Jahre 1808 hat Goethe,
dieser feinste Beobachter und insofern größte Historiker seiner
Zeit, bemerkt: die Kunst, sich auf sich selbst zu stellen, habe
jetzt ihre Höhe erreicht; jedes Individuum werfe sich in das
Unendliche, wolle eine Welt rein aus sich erzeugen. Und er
hat von dieser Beobachtung aus aufs entschiedenste eine neue
Zusammenfassung gefordert, sonst werde der sittliche und in—
tellektuelle Kosmos gefährdet bleiben: zugleich freilich auch den
Deutschen die geistige Herrschaft über die Welt geweissagt,
wenn ihnen diese Zusammenfassung gelänge.
Das Leben in Berlin und auch sonst vielfach, vor allem
aber eben in Berlin, dem Hauptsitze der Romantik, war schon
im letzten Jahrzehnt des 18. wie in den ersten Jahren des
19. Jahrhunderts besonders bezeichnend für diesen Verlust der
sittlichen Dominanten. Denn hier, auf kolonialem Boden, war
man, zeigte sich die Möglichkeit dazu, geneigt, sich besonders
radikal auszuleben, ja besonders brutal: noch reflektierten
dann in den sittlichen Ausschweifungen die Herrenneigungen
von Kolonisten, die ein fremdes, slawisches Volkstum unter—
drückt hatten. Sehr natürlich, daß unter dieser Krankheits⸗
disposition, neben aller Tagesroheit, besonders die feinsten
Kulturelemente litten. Vor allem die Religion. Da die neuen
Frömmigkeitsahnungen des subjektivistischen Zeitalters, die noch
kaum mehr waren als Sehnsucht nach einer neuen, subjektiv
gehaltenen religiösen Beruhigung, den Anforderungen nicht
genügten, so ergab man sich einer wüsten Theosophie, wie sie
an die Lehren u. a. auch der Rosenkreuzer anknüpfen konnte,
und verband diese, wie so oft religiöse Ausgeburten, mit den
Ausschweifungen sexueller Sinnlichkeit. Und indem die innere
        <pb n="203" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 189

Haltlosigkeit dieser Entwicklung nicht zu leugnen war, suchte
man, um sie zu stützen, unbewußt Anknüpfung an die festen
Gegebenheiten eines veralteten Kirchentums. So wurde der
verhängnisvolle Bund der neuen Richtung mit der Orthodoxie
geschlossen; die aufgeklärte Regierung der Kirchen- und Schul⸗
angelegenheiten aus Friedrichs des Großen Zeit ging mit dem
Rücktritte des Ministers von Zedlitz unter: und Wöllners
Edikt vom 9. Juli 1788, die Religionsverfassung in den
preußischen Staaten betreffend, sowie der an dieses Edikt an—
knüpfende Bevormundungsversuch Kants wurden zu Zeichen
der Zeiten.
Auch hier aber war es wiederum besonders charakteristisch,
daß der Verfall selbst die Verwaltung und namentlich das
Heerwesen des Staates ergriff. Nicht als ob diese weniger
geleistet hätten, obwohl die Versuche, die neuen polnischen
Landesteile zu organisieren, sogar in dieser Richtung zu dem
Ergebnis führten, daß mit dem rastlos treibenden Anstoße, der
unter Friedrich von dem Schreibtische in Sanssouci aus—
gegangen war, auch der Eifer der Beamten einer bedenklichen
Erschlaffung Platz zu machen begann. Vor allem aber: nichts
entwickelte sich weiter, alles verknöcherte. So an erster Stelle
das Heer. Während sich die Bevölkerung des Staates fast
verdoppelte, wuchs es nur um 35000 Mann, wie ihm denn
nicht mehr als 14 Millionen Taler jährliche Kosten zugewendet
wurden, da der Hofhalt Unsummen verschlang und bei dem
Verfall des Steuerwesens selbst zu diesem Ergebnisse nur auf
dem Wege der Aufzehrung des Staatsschatzes gelangt werden
konnte. Was bedeutete aber dieses Nachlassen gerade für
Preußen! Ringsum starrte die Welt in Waffen; ins Un—⸗
geheuerliche waren die Kriegsbudgets der europäischen Staaten
seit der Revolution gestiegen: nur im Bereiche des Krieger—
staates Friedrichs des Großen herrschte eine harmlose Neu—
tralität, ein fauler Friede, dessen man sich noch dazu als
höchster Wohltat rühmte, und eine Sorglosigkeit in der kriege⸗
rischen Vorbereitung, die niemand außerhalb der preußischen
Grenzen für berechtigt, ja für möglich hielt.
        <pb n="204" />
        190 J Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

War nun, als Friedrich Wilhelm II. starb, sein Sohn
und Nachfolger, der dritte Friedrich Wilhelm, in der Lage, der
allgemeinen Entwicklungsrichtung erfolgreich entgegenzutreten?
Er stand nicht, gleich seinem Vater, in enger Fühlung mit
den extremen Richtungen der neuen Kultur, die sich immer mehr
ausbreitete. Er war einfach und bieder angelegt, wenn er auch
in einer gewissen Sentimentalität, in Zugeständnissen an edle
Seiten des klassizistischen Kosmopolitismus der Zeit seinen
Tribut entrichtete. Er wäre nach der negativen Seite hin, ja
sogar noch weiter: in seiner positiven Durchbildung eines
treuen Wirklichkeitssinnes wohl in der Lage gewesen, sich
gegen die drängenden Fluten zu stemmen. Aber er war
schüchtern, begrenzt nach Verstand und Willen, und weil ihm
sonst edle Instinkte nicht fehlten und er sich selbst zur Genüge
übersah, in jedem Entschlusse zögernd und schwerfällig. Und
doch hätten in diesem Augenblicke nur Feuereifer und Leiden—
schaft nützen können! Aber Personen von diesen Eigenschaften
waren dem Könige selbst schon in seiner Umgebung un⸗
angenehm. So hat er den Freiherrn vom Stein stets nur
aus der Ferne und wenn auch mit königlichem Stolze, so doch
niemals ohne das Mißtrauen des Minderbegabten geschätzt.
Die nächste Folge von alledem war, daß sich der neue
König noch mehr als sein Vater mit unbedeutenden Personen
umgab. Und dies erleichterte ein schon unter Friedrich dem
Großen entwickeltes Geschäftssystem nur zu sehr. Friedrich
hatte in seinen letzten Jahrzehnten fieberhaft und darum ein—
sam gearbeitet. Die meisten seiner Anordnungen ergingen
schriftlich; selbst die Minister sah er selten. Den Botendienst
aber zwischen ihnen und dem Könige übernahmen Kabinetsräte,
 die in den meisten Fällen geistig ebenso sehr wie
administrativ subaltern waren. Da versteht mau denn, was
aus dieser Einrichtung werden mußte, behielt sie ein Mann
wie Friedrich Wilhelm III. bei. Die Subalternen, mochten
sie es von Beruf oder Charakter oder Intellekt sein, nahmen
das Herz des Königs ein: in der Zivilverwaltung die Mencken,
Beyme, Lombard, und unter den Militärs die Zastrow und
        <pb n="205" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 191

Köckeritz. Männer von Geist und edler Leidenschaft dagegen
gediehen nicht in der Luft königlich-persönlichen Umgangs.
Und mit diesen Männern hätte dieser König den zu—
nehmenden Verfall des Staates aufhalten sollen? Zögern im
großen und kleinen war seine Losung, so vertrauensvoll Nation
und Gesellschaft anfangs durchgreifenden Reformen entgegen—
sahen, und eben sein Biedersinn ward seine Schuld, sein Un—
glück. Zwar räumte er, da ihn hier ein klarer sittlicher In—
stinkt leitete, alsbald mit dem Spuke der Lichtenau, Wöllner
und Bischoffwerder auf, schonte auch sonst Personen nicht
und suchte in Heer und Verwaltung beim Mangel an eigenen
Gedanken Anhalt an der Ideenwelt der friderizianischen Zeit.
Aber war denn dieser Konservatismus angebracht auch nur
im Sinne des großen Friedrich selber? Vor allem die Armee
hatte dies System zu büßen. Gewiß: sie wurde auf 250000
Mann erhöht, sie erhielt ein verbessertes Proviant- und Muni—
tionswesen. Doch das waren die Mittel nicht, womit man die
Massenheere der Revolution besiegen, die Feldherrnkunst ver—
änderter Zeiten hätte meistern können.
Für Napoleon stand es wohl schon um die Wende des
Jahrhunderts fest, daß er sich des lästigen Gegners an Nord⸗
see und Baltikum entledigen müsse. Zur Gewißheit wurde ihm
das, als Preußen den impotenten Versuch gemacht hatte,
zwischen ihm und der dritten Koalition bewaffnet zu ver—
mitteln — und sich darauf mit französischer Unterstützung in
dem Schönbrunner Vertrage durch Annahme von Hannover
gegenüber England und gegenüber der deutschen Fürstenwelt
die schlimmste moralische Blöße gegeben hatte. Und man darf
fragen, ob der Abschluß dieses Vertrages seitens Napoleons
nicht im Grunde schon ein wohlberechneter Akt der Feindselig⸗
keit war.
Auch Friedrich Wilhelm III. ahnte wohl etwas von dem
drohenden Schicksal; schon im April 1804 näherte er sich aus
diesem Empfinden her Rußland. Doch immer wieder blieb er
mit seinen Entschlüssen an dem Phantom der Neutralität des
Demarkationsgebietes kleben: so sehr es ihm auch durch Über—
        <pb n="206" />
        192 J Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

griffe Napoleons im Grunde zerstört wurde. Und erst nach
dem Preßburger Frieden, als Napoleon dasselbe Hannover,
das er eben erst Preußen überlassen hatte, nun an England
zurückzuschenken vorhatte, begann er klar zu sehen. „Wenn
Napoleon mit London über Hannover verhandelt,“ hat er am
9. November 1805 an den Zaren geschrieben, „so will er mich
verderben.“
Inzwischen aber hatte Napoleon diplomatisch schon längst
das Netz über dem Nacken des Königs zusammengezogen. Ge—
wiß hatte Preußen unterdes das gute Verhältnis zu Rußland
zu fördern gesucht, allein Napoleon hatte dem Zaren im
Sultan Selim von anderer Seite her einen Gegner erweckt,
der es verhinderte, daß Rußland dem bedrohten Preußen
wirksam zu Hilfe kam. Im übrigen aber sah sich Preußen
von den deutschen Fürsten so gut wie verlassen. Wo blieb
der Traum noch letzter Zeiten, unter Zustimmung der nord—
und mitteldeutschen Fürsten eine norddeutsche Hegemonie, wenn
nicht gar ein Kaisertum der preußischen Krone analog einer
ähnlichen Stellung der neuen österreichischen Kaiserkrone im
Süden zu errichten? Nur der Kurfürst von Hessen-Kassel
hielt im Westen in entscheidender Stunde wenigstens auf seine
Neutralität; töricht genug glaubte er, sich mit dieser Nicht—
einmischung für alle Fälle zu sichern, und verfiel damit natür—
lich der Rache Napoleons. Im übrigen hielt nur noch das
von Preußen militärisch beherrschte Kursachsen als verbündet
bei ihm aus: aber auf wie lange? Es war vorauszusehen,
daß der Kurfürst, der nicht mit dem Herzen auf der preußischen
Seite stand, bei entschiedenen Fortschritten Napoleons mit
diesem Frieden, ja Front gegen den bisherigen Alliierten machen
werde.
Als nun aber der Krieg nahte, als die französischen
Truppenbewegungen in Süd- und Westdeutschland nicht mehr
anders als gegen Preußen gehend gedeutet werden konnten,
als sich die Heeresteile einer gewaltigen Armee schließlich am
Main, um Wuürzburg, zum Übergange über den Thüringer⸗
wald vornehmlich in das Saaletal hinab zusammenzogen: da
        <pb n="207" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 198

lebte in der preußischen Armee doch noch einmal der alte
aggressive Geist der friderizianischen Tage auf, und so sehr
man in manchen Offizierskreisen leichtsinnig dem Kampfe ent—
gegenjubelte und so pedantisch man ihn in anderen nach den
Regeln einer erstorbenen Kriegskunst vorbereitete: man beschloß
doch, Napoleon angriffsweise entgegenzugehen. Und so brach
denn das Heer unter der Führung des alten Herzogs von
Braunschweig auf; durch Thüringen wollte es Süddeutschland
gewinnen.
Freilich: es war kein Volksauszug. Selbst in Preußen
nicht, geschweige denn in der Nation zeigte sich ein Verständnis
für den Ernst des Kampfes; wie von fremden Ereignissen jen⸗—
seits der Grenzen, in dem kühl referierenden Tone des Un—
beteiligten, berichtet die gleichzeitige Presse. Was Wunder,
daß unter diesen Umständen auch die Armee nicht energisch
vorwärts gelangte. Noch weit nördlich der Höhenwege des
Thüringer Waldgebirges wurde sie von Napoleon erfaßt und
in einem einzigen furchtbaren Anprall besiegt.
Napoleon hatte wie in der auswärtigen Diplomatie so
auch in der Behandlung der innerdeutschen und der mili⸗
tärischen Dinge den Feldzug sorgfältiger als manchen anderen
vorbereitet. Er sah in der Besiegung Preußens gleichsam das
Meisterstück seines Lebens und seiner Absichten. Denn hier
stand Militärmonarchie gegen Militärmonarchie; es war der
Kriegerstaat Friedrichs des Großen, den es zu töten galt. Darum
nahte der Kaiser den deutschen Fürsten mit allen Uneinigkeits⸗
lockungen der alten französischen Politik, wenn auch in neuen
Formeln: wo früher von der Libertät der Reichsstände ge—
sprochen worden war, da wurde jetzt von der Unabhängigkeit
europäischer Souveräne geredet; und im Hintergrunde lauerten
funkelnde Versprechen neuer Würdezeichen und Titel. Selbst—
verständlich war dabei, um jedermann zu gewinnen, auch
das Schicksal der Nation nicht vergessen: ihre Einheit und
Größe sollte durch Teilung in legitime Herrschaften gesichert
werden.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="208" />
        194 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Konnte da der Rheinbund widerstehen, selbst wenn er es
etwa gewagt hätte? Willig stellten seine Fürsten ihre Kon—
tingente zur Bändigung der nordischen Macht.
Die Preußen waren von Norden her das Flußgebiet der
Saale hinauf bis Saalfeld gedrungen. In Saalfeld, in
rinem durch den Prinzen Louis Ferdinand unbesonnen be—
zgonnenen Reitergefechte, wurden sie, am 10. Oktober 1806,
zum ersten Male besiegt; Louis Ferdinand fiel. Vier Tage
darauf erfolgte, bei Jena und Auerstädt, die Katastrophe.
Nicht einfach verlief die Schlacht, deren Leiter auf französischer
Seite Davoust und Napoleon waren; mancher Vorteil im
einzelnen hätte gewonnen, eine große Anzaähl schwerer Folgen
abgewendet werden können, hätte das preußische Heer auch nur
einen Teil der Zähigkeit und Ausdauer, der Ruhe in günstigen
Momenten und der Opferfreudigkeit im Unglücke gezeigt, welche
die Volksheere der Jahre 1818 und 1815 auszeichneten. Nichts
von alledem. Kopflos floh man aus der Schlacht in ver⸗
schiedenen Richtungen, nur nicht in der einzig richtigen, auf
Berlin zu; das Gros der geschlagenen Armee, soweit von einem
solchen zu sprechen war, schlug den Weg nach Magdeburg ein.
War demnach mehr zu erwarten, als daß die einzelnen Ab—⸗
teilungen, wo sie noch leidlich zusammengehalten worden waren,
vom Feinde einzeln aufgesucht und vernichtet wurden? In
trauriger Form, nicht ohne auch noch vorher hinters Licht ge—
führt zu sein, kapitulierte der Fürst von Hohenlohe mit seinen
Truppen bei Prenzlau, am 28. Oktober. Am besten hielt sich
Blücher, der sich auf Lübeck zurückzog; schließlich mußte auch
er kapitulieren, bei Ratkau, am 7. November.
Mittlerweile aber hatte Napoleon schon am 15. Oktober
den preußischen Provinzen diesseits der Weichsel eine Kon⸗
tribution von 159 Millionen Frank auferlegt; hatte er acht Tage
nach der Schlacht alle preußischen Lande westlich der Elbe,
ferner die oranischen Lande und Kurhessen vorläufig dem franzö⸗—
sischen Kaiserreiche einverleibt, hatte er endlich mit Sachsen
zu verhandeln begonnen und war, am 27. Oktober, in der
preußischen Hauptstadt eingetroffen. Es war der Moment, in
        <pb n="209" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 193

dem er zu einem vernichtenden Schlage nun auch gegen seinen
interkontinentalen Hauptgegner, gegen England, glaubte ausholen
zu können; nichts bezeichnet besser, als dieser Zusammenhang,
die Einschätzung, die er seinen jüngsten Erfolgen zuteil werden
ließ. Am 21. November wurde von Berlin aus die Kon—
tinentalsperre dekretiert, jenes System des Kampfes, das die
britischen Waren innerhalb der Einflußsphäre und der Herr—
schaft des Kaisers zur Konfiskation verdammte und dem
britischen Handel den Kontinent zu verschließen suchte: in einer
der seltsamsten Arten der Blockade sollte das stolze Albion durch
wirtschaftliche Aushungerung zu Fall gebracht werden.
Daneben wurden auch die deutschen Verhältnisse, soweit
angängig, schon geordnet. Der Kurfürst von Sachsen tat,
was zu erwarten gewesen war: er machte seinen Frieden mit
Napoleon. Freilich um welchen Preis! Friedrich August, der
reichskonservative Vertreter des alten Wettinerhauses, wurde
von dem aufgerückten Plebejer zum Könige promoviert und
trat dem Rheinbunde bei. Und wer mußte nun nicht auch sonst
noch in diesen eintreten! Sachsen-Weimar, das beinahe seine
Selbständigkeit verloren hätte, Gotha-Altenburg, Meiningen,
all die Thüringer Staaten; dazu Anhalt und Waldeck, Pyr—
mont und Lippe: und da war wohl niemand unter den
Fürsten dieser Länder, der den „souveränen“ Eintritt in den
Bund nicht noch mit Bestechungsgeldern in den Pariser
Zentralstellen des kaiserlichen Regimes hätte erkaufen müssen.
In Preußen aber schritt das Unglück weiter.
Als nächster Träger von Schuld und Schicksal erwies sich
dabei noch immer das Heer. Nach der Feldarmee kamen jetzt
die Festungen an die Reihe. Keine von ihnen war gerüstet,
ind die wenigsten zeigten den Trotz des Widerstandes, der unter
allen Umständen die Pflicht der Kommandanten gewesen wäre;
ie kapitulierten „oft nur von einem Trompeter aufgefordert“:
ürfurt und Spandau, Stettin und Küstrin, Magdeburg und
Hameln, Anfang 1807 auch die schlesischen Festungen; nur
Kolberg und Graudenz hielten sich, da hier der tapfere Cour—
bidre, ein Neufchateller von Schrot und Korn, kommandierte,
13*
        <pb n="210" />
        196 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

dort Gneisenau und Schill die Verteidigung leiteten und Nettel⸗
heck den Mut der Bürger aufrecht hielt.
Aber wie falsch wären die berichtet, die in dem allgemeinen
Zusammenbruch von Unwissenheit, Feigheit und Hochmut selbst
in diesem Augenblicke nichts sehen wollten als den Verfall
eines alten, des friderizianischen militärischen Systems! In
dem „Essai sur les formes de gouvernement“ Friedrichs des
Großen aus dem Jahre 1777, aus den späten Jahren also
des Großen Königs, findet sich über das Heerwesen der Satz:
„Si de nouvelles découvertes se font encore, ce sera une
nécessits que les géenéraux de ces temps là se préôtent à
des nouveautés et changent à notre tactique ce qui exige
rorrection.“ Nein, nicht Friedrich der Große wurde bei Jena
und Auerstädt besiegt, sondern die neueren Zeiten. Darum
war der Verfall keineswegs auf das Heer beschränkt. Ihm
folgte erst recht die Verwaltung. Und dieselben Eigenschaften
bedingten auch hier das Unglück. Die Zeit, dem phantasievoll
und denkhaft Großen zugewandt, hatte in der Verwaltung
die Gabe harter Behandlung des Tatsächlichen verloren. Ein
Kosmopolitismus war eingezogen, der die Entwicklung eines
gesunden neuen Staatsgefühls, wie es an sich den Kreisen der
neuen Lebenshaltung nicht fern lag, einstweilen hinderte; dem
ging eine Milde und schwache Weitherzigkeit politischen
Handelns auch im kleinen, bis herunter in die unteren Kreise
der Administration, zur Seite, die vor jedem Einspruche er—⸗
schrak und jeder Gegenwirkung nachgab; und eine aufwuchernde
Geistreichelei sorgte dafür, für das Für und für das Wider
jeder Maßregel Gründe zu finden. Konnten Behörden, die in
dieser Luft lebten, die zudem noch von nur wenigen der
Gängelbänder einer vielregierenden Aufklärungszeit entbunden
worden waren, gegenüber der Brutalität des fremden Siegers
standhalten? Dieses Siegers, den die öffentliche Meinung,
und nicht am wenigsten die Berliner, vergötterte? Da kann
man in der zeitgenössischen Presse lesen, daß Napoleon mitten
unter allen seinen unermeßlichen Beschäftigungen jene Leut—
seligkeit bewahrt habe, die alle Herzen gewinne. Und ein
        <pb n="211" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 197

„Aufgeklärter'“, dem es „wohltat, diesen Mann zu sehen“,
fand wohl in Übereinstimmung mit anderen Beobachtern aus
dem Volke von gleichem Kaliber rührende Ähnlichkeiten zwischen
dem Korsen und dem alten Fritz: „daß er nachlässig zu Pferde
itzt und einen abgetragenen Hut aufsetzt, hat er mit dem
Großen Friedrich gemein“. Da mochte denn der Patriotismus
der „Feuerbrände“ in hellem Zorn aufflammen und der Statue
Seydlitzens am Wilhelmsplatz zurufen: „Versinke, mutiger
Mann; in den Umgebungen von Jena und Auerstädt rächten
die Franken den durch dich ihnen abgerungenen Triumph bei
Roßbach, und du stehest jetzt nicht gut da: versinke, versinke!“ —
es war nicht die öffentliche Meinung, die solche Worte vertraten.
War es unter diesen Umständen wirklich noch nötig, daß der
Gouverneur Berlins, der Graf von der Schulenburg-Kehnert,
in einer berüchtigt gewordenen öffentlichen Warnung Ruhe
als die erste Bürgerpflicht empfahl, — um für seine Person
alsbald überhaupt zu verschwinden und nach Preußen ab—
zureisen? Und erschien es nicht als selbstverständlich, daß
fieben Minister der Krone Preußen Napoleon alsbald den Treu—
eid leisteten, ohne noch die Genehmigung ihres Königs hierzu zu
erwarten? Die Deroute war allgemein; die Gebildeten zeigten
sich zunächst unfähig, das Unglück auch nur zu verstehen, ge⸗
schweige denn richtig einzuschätzen.
Das Jahr 1807 aber brachte inzwischen in Krieg und
Friedensschluß das AÄußerste, was denkbar war.
Napoleon sah Preußen keineswegs schon als völlig besiegt
an. Er erblickte hinter ihm Rußland als Feind; und er
wollte es nicht bloß erobern, sondern vernichten. In Polen
hatte Dombrowsky einen Auffstand zu organisieren begonnen:
die Vergeltung für die Aufteilung seines Vaterlandes. Das
benutzte der Kaiser; nicht zufällig schlug der Aufstand vor
allem in Südpreußen, überhaupt den polnischen Gebietsteilen
Preußens in helleren Flammen auf. Zugleich aber veranlaßte
auch dieser Aufstand den Zaren zu festerem Eingreifen: eine
entschiedene Hilfe von dieser Seite stand für Preußen sicher:
und das bedeutete einen neuen energischen Waffengang zwischen
Napoleon und den beiden nordischen Mächten.
        <pb n="212" />
        198 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Mit Preußen als Basis seiner Operationen, mit einem Heere
von mehr als 800 000 Mann hat Napoleon den neuen Feldzug zu—
nächft gegen die Russen geführt. Es kam zu den blutigen Schlachten
bei Zarnowo, Nasielsk, Golymin und Pultusk im Dezember 1806;
die Franzosen mußten nach Neuostpreußen zurückweichen. Und
nun folgte zwischen Franzosen, Russen und Preußen am 7.
und 8. Februar 1807 die Schlacht von Preußisch-Eylau, die
unentschieden blieb trotz aller Tapferkeit des kleinen preußischen
Korps, das unter L'Estocq an ihr teilnahm. Immerhin aber
fühlte sich Napoleon, zum ersten Male fast in seiner mili—
tärischen Laufbahn, so geschwächt, daß er den Kampf nicht
fortsetzte, sondern, nach einem vergebenen Versuche, Preußen
heimtückisch auf seine Seite zu ziehen, Winterquartiere bezog.
Es war eine bei aller Hoffnung auf eine baldige Wandlung
der Dinge für König Friedrich Wilhelm III. wie für seine
tapfere Gemahlin, die Königin Luise, überaus traurige Zeit.
In seinen eigenen Staaten sah sich der König fast auf Memel
beschränkt. Durfte er auch ferner auf die Hilfe Rußlands
hoffen? Kannte er schon ganz den wetterwendischen Sinn des
Zaren? Mit England hatte er am 28. Januar unter Drein—
gabe aller Ansprüche auf Hannover Friede geschlossen. Aber
er bedurfte englischer Subsidien, um ein Heer zu formieren
und zu erhalten. Auch mit Österreich verhandelte er seit
längerer Zeit. Und Graf Stadion, damals der weitschauende
Lenker der österreichischen Politik, war wohl geneigt, im ersten
günstigen Augenblicke mit ihm gegen Napoleon vorzugehen. Aber
waren die gewundenen Gänge der preußischen Politik im letzten
Jahrfünft, ja Jahrzehnt geeignet, in England Unterstützungs⸗
stimmung, in Osterreich Vertrauen hervorzurufen? Als einziger
Lichtblick ergab sich die Beobachtung, daß das Volk in Preußen
leise anfing, männlicher zu fühlen. Es fehlte nicht an
mancherlei populären Beweisen monarchischer Anhänglichkeit,
und selbst unter den hohen Offizieren schien ein anderer Geist
Platz zu greifen; hier wirkte die tapfere Verteidigung Danzigs
durch Kalckreuth, das erst am 27. Mai 1807 in die Hände
Lefebvres fiel.
        <pb n="213" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 199

Um diese Zeit aber hatte sich das Verhältnis zu Rußland
doch schon zu einem neuen Allianzvertrage, dem Bartensteiner
vom 26. April 1807, verdichtet. Und welch kühnes Zukunfts—
bild wagte dieser Vertrag zu entwerfen! Napoleon besiegt
und über den Rhein zurückgeworfen; Preußen wieder zu dem
Umfange des Jahres 1805 herangewachsen und über ihn
hinaus erweitert; das welfische Hannover vergrößert; Holland
unabhängig unter der alten oranischen Statthalterschaft, falls
das Haus Oranien nicht anders entschädigt werde; die Könige
von Sardinien und Neapel entschädigt; die Integrität der
Tuürkei erhalten; Osterreich wiederum im Besitze Tirols und
Italiens bis zur Minciolinie: Deutschland frei vom Rheinbunde,
in einer neuen „konstitutionellen Föderation“ mit guten stra—
tegischen Grenzen gegen Frankreich und in der innigen Freund—
schaft seiner beiden Großmächte geborgen: war das nicht wie
eine Fata Morgana des Jahres 18147
Aber die militärischen Erfolge, die geeignet gewesen wären,
sie zur Wirklichkeit werden zu lassen, blieben aus. Am
14. Juni 1807 siegte Napoleon bei Friedland völlig über die
Russen: der Zar, wieder einmal verzweifelt, ließ seinen
preußischen Bundesgenossen im Stich und wandte sich südlichen
und nördlichen Zielen, der Eroberung Finlands und der Be—
gründung des russischen Einflusses auf der Balkanhalbinsel zu:
dies alles unter der Einwirkung persönlicher Verführungskünste
Napoleons und unter persönlichen Demütigungen für Friedrich
Wilhelm III. und für die Königin Luise, von denen hier nicht
erzählt werden soll.
Der Phantasmagorie von Bartenstein aber trat die eherne
Wirklichkeit des Tilsiter Friedens, vom 7. und 9. Juli 1807,
gegenüber. Da versprach Napoleon, den Frieden zwischen
Rußland und der Türkei zu vermitteln, damit Rußland seine
Aktion gegen das legitimistische, der Kontinentalsperre feind⸗
liche Schweden zur Eroberung Finlands aufnehmen könne.
Und da versprach der Zar als Gegenleistung öffentlich, den
Frieden zwischen England und Frankreich zu vermitteln: im
geheimen aber, sich, wenn diese Vermittlung — wie natür—
        <pb n="214" />
        200 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

lich — scheitere, mit Frankreich gegen England zu verbünden!
Da wurde ferner, im weiteren, peripherischen Bereiche der
deutschen Zustände, aus Teilen des polnischen Preußens ein
Herzogtum Warschau geschaffen; Herzog wurde der König
von Sachsen. Und Sachsen und das neue Herzogtum wurden
durch einen Landisthmus verbunden, innerhalb dessen die so—
genannte Via regia verlief: auf Kosten Preußens, das dazu
den Kreis Kottbus in der Niederlausitz an Sachsen abtrat.
Im Innern Deutschlands aber wurden die Verhältnisse im
nordwestlichen Deutschland, wie sie sich in der letzten Zeit, in
Ergänzung gleichsam zu den Mediatisationen und Säkulari—
sationen des Reichsdeputationshauptschlusses gestaltet hatten,
durch Anerkennung von seiten Preußens und Rußlands zu
definitiven gemacht. Louis Bonaparte wurde König von
Holland. Jérome Bonaparte wurde König von Westfalen:
eines Westfalens, das im August 1807 aus dem preußischen
Münsterland, den Ländern des vertriebenen Kurfürsten von
Hessen und anderen Landesteilen mit der Hauptstadt Kassel
gebildet wurde: schon bedurfte es zur Begründung von
Königreichen auf deutschem Boden keines Respektes mehr vor
geographischen oder ethnographischen Tatsachen. Ein Wunder
noch, daß unter Anwendung dieser Gründungsmethode die andern
kleinen Fürstentümer in Norddeutschland und auch im Nord—
westen überhaupt weiter bestehen blieben. Oder vielmehr kein
Wunder. Man hatte einfach nicht Zeit genug gehabt, sich um sie
zu kümmern! Er wäre betrogen worden, hat Napoleon später
geklagt: hätte er bei Zeiten gewußt, wo die Reuß, Lippe,
Waldeck lägen, er hätte sie alle eingeheimst.
Und nun, nach all dem Beiwerke, das Schicksal Preußens!
Es hatte nicht bloß die polnischen Landteile, von denen auch
Rußland ein Stück abbekam — dem Besiegten die Beute! —,
und auch nicht bloß den Kreis Kottbus an den früheren
sächsischen Verbündeten abzutreten. Nein: ihm wurden alle
Länder westlich der Elbe amputiert. So behielt es von
5700 Geviertmeilen deren 2850 und von 98/4 Millionen Ein—
        <pb n="215" />
        Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 201

wohnern 4600 000. Aber nur aus Gnade: als Bewilligung
Napoleons „aus Achtung für den Kaiser aller Reußen“! Da
mochte denn dieser Markgraf von Brandenburg auf dem ihm
belassenen Reste von vorn anfangen mit der Begründung
eines Hohenzollernstaates, wie seine Ahnen getan hatten!
Damit aber auch dies nicht so ganz leicht sei, beschnitt
man dem übrig gelassenen Staatsfragment noch die Finanzen.
Preußen, das erschöpfte Land, die finanzielle Basis schon des
französischen Feldzuges von 1807, sollte 112 Millionen Frank
Kriegsentschädigung zahlen. Dabei sollten die französischen
Truppen, nach einer Königsberger Zusatzkonvention zum Til⸗
siter Frieden, bis zum 1. November 1807 das Land räumen,
falls die dem Lande auferlegten Kontributionen zur rechten
Zeit bezahlt oder für ihre Zahlung eine von dem General⸗
intendanten der französischen Armee, Daru, als genügend an—
erkannte Sicherheit geleistet wurde. Und bis zur Räumung
hatte Preußen alle französischen Truppen und Kriegsgefangenen
zu ernähren. Waren diese Bestimmungen sehr klar, so hatte
es der Leichtsinn der preußischen Unterhändler zugelassen, daß
über den Zeitraum der Abtragung der Kontributionen kein
Wort gesagt war. Und an diese Lücke des Vertrages hielt
—D0 Räumungsklausel immer
und immer wieder zu verschieben, zumal festgesetzt war, daß
erst nach diesem die Landeseinkünfte wieder an die königlichen
Kassen fließen sollten, und verstrickte auf diese Weise Jahre
hindurch das arme Land in finanzielle Forderungen ohne
Ende. Ja in nicht bloß finanzielle Forderungen! Denn indem
diese als nicht beglichen hingestellt wurden, blieben auch die
französischen Truppen im Lande und schlugen jede Initiative
von Regierung und König in Fesseln: anderthalbhunderttausend
Mann, während im Friedensvertrage festgesetzt worden war,
daß das preußische Heer auf nicht mehr denn 42000 Mann
gesteigert werden dürfe.
War da noch eine Möglichkeit öffentlichen Lebens, ja
auch nur politischen Atmens gegeben? Nach der Absicht der
        <pb n="216" />
        202 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.

Franzosen nicht. Und Gentz hat es schon 1806 für lächerlich
erklärt, an die Möglichkeit einer künftigen Auferstehung Preußens
auch nur zu denken.
Dennoch und gerade deshalb: die Jahre Preußens, von
denen hier erzählt wurde, und die nun folgten, sind in der
deutschen Geschichte bekannt als die glorreichen Jahre der
Reform, als die Bildungsjahre des modernen Staates in
Deutschland.
        <pb n="217" />
        Drittes Kapitel.

Lquidation der alten Jormen des wirtschaftlichen
und sozialen Lebens; Reginn innerer
Neubildungen.

Freiheit und Gleichheit sind in mehr als einer Hinficht
die Ideale des Wirtschafts-, Gesellschafts- und Staatslebens
des Subjektivismus: rechnet man ins Rohe und Ganze, so
mag man in dem Zwillingswort wohl all das Neue zusammen⸗
gefaßt sehen, das sich in der politischen Welt Europas seit
Ausgang des 18. Jahrhunderts Bahn brach.
Aber Freiheit und Gleichheit sind nicht Grundsätze, die
im 18. Jahrhundert eines schönen Tages intuitiv erkannt
oder vom Himmel gefallen wären: ihr Ideal ist eine organisch
gesicherte Kulturerrungenschaft von mehr als tausendjähriger
Entwicklung. Denn sie sind nur Wirkungen eines mit den
Jahrhunderten immer mehr gesteigerten Maßstabes der Lebens⸗
fähigkeit und des sittlichen Lebensgenusses: je mehr von der
Einzelperson gefordert wird, um so mehr muß ihr die Frei—
heit gegeben werden, die zur Erfüllung erhöhter individueller
Forderungen unerläßlich ist: bis zu der Entwicklungshöhe hin,
in der von dem Freiheitsbedürfnisse eines jeden das Ideal der
Gleichheit aller aufgestellt wird.
Auf dem Wege zu dieser Höhe hat nun die Zeit der
Reformation und der Renaissance eine der wichtigsten Etappen
gebildet: damals zum ersten Male wurde die Aufgabe der
Selbstbehauptung des Einzelnen in Stellung, Beruf und Ge—
        <pb n="218" />
        204 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

sinnung deutlich als eine notwendige Ergänzung zu den indi—
viduell halb unbewußten kollektivistischen Gliederungen des
mittelalterlichen Menschenlebens erkannt. Und Goethe schon
ist es gewesen, der diese, den tiefsten Grund des individua—
listischen Zeitalters bloßlegende Beobachtung wenigstens in
rohen Formen gemacht und damit schon seine Welt wiederum
von der der Renaissance geschieden hat.
Aber bei Goethe findet sich auch der Spruch: „Der
Despotismus fördert die Autokratie eines jeden, indem er von
oben bis unten die Verantwortlichkeit dem Individuum zu—
mutet und so den höchsten Grad von Tätigkeit hervorbringt“.
Läßt sich diesen Worten nicht die Folgerung entnehmen, daß
auch der Absolutismus des 16. bis 18. Jahrhunderts der
Fortentwicklung zum politischen, sozialen, ökonomischen Sub⸗
jektivismus wesentlich zugute gekommen sein müsse? Und liegt
in ihnen nicht in der Tat für das rein politische Gebiet eine
Wahrheit? Hat nicht die absolute Monarchie durch ihre
Pulverisierung der Massen und damit deren verhältnismäßige
Versubjektivierung die Demokratie des 19. Jahrhunderts vor⸗
bereitet? Ja selbst für die Begrundung der ökonomischen und
sozialen Freiheit sind der absoluten Monarchie gewisse Ver—⸗
dienste nicht abzustreiten. Mindestens das ließe sich behaupten,
daß sich von den alten merkantilistisch aufgebauten Staaten⸗
systemen des Absolutismus gerade die glänzendsten, Holland,
England, auch Spanien, in ihrer Unterbindung der wirtschaft⸗
lichen Freiheit nicht dauerhaft erwiesen: die wirtschaftliche
Endosmose der europäischen Staaten nahm trotz ihrer Politik
derart zu, daß zu einem Freihandel übergegangen werden
mußte, dessen System noch bis in die Freihandelsära der
Jahre 18600 bis 1875 hin fortleitet. Und wurde nicht in
dieser immer freieren wirtschaftlichen Konkurrenz der Staaten
zugleich ein vertiefter Begriff der Nationen gewonnen? Denn
die Völker im Grunde, nicht die Regierungen waren die
Zentren der ineinander flutenden Wirtschaftskreise. Die klare
Scheidung und Erkenntnis der nationalen Unterschiede aber
hat erst die Massen bewußt individualisiert und zu ge—
        <pb n="219" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 205

eigneten Trägern der Demokratie des 19. Jahrhunderts um⸗
geschaffen.
Gleichwohl: diese Einwirkungen waren nicht von der Art
und der Stärke, daß sie den Übergang zum politischen Sub—
jektivismus entschieden hätten. Oder wer wollte verkennen,
daß die am höchsten entwickelte absolutistische Monarchie auf
deutschem Boden, der Staat Friedrichs des Großen, gegenüber
dem vorwärtsdrängenden Zeitbewußtsein mehr gebunden als
gelöst hat! Denn dieser Staat paßte sich noch den Wirtschafts⸗
verhältnissen einer bestimmten geographischen Lage, nicht denen
aller Staatsbürger an und vernachlässigte infolgedessen den
Westen im höchsten Grade zugunsten des Zentrums; er band
ferner in nicht zu verantwortender Weise die sozialen Kräfte im
Ständewesen, im Heer, in der Verwaltung; und er führte in
der personalen Überhöhung des Absolutismus zunächst dazu,
daß der Staat immer mehr nur auf die Persönlichkeit des
Königs zugeschnitten schien, bis an Stelle dieser überfeinen
Organisation die Desorganisation der Kabinettsregierung
eintrat.
Nein: nicht der Absolutismus hat in allmählichem Über⸗
gange die neue wirtschaftliche, soziale, politische Zeit herauf⸗
geführt, so sehr er sie in mancher Hinsicht vorbereitete: so
wenig wie die Vorreformation die wirkliche Reformation gewesen
ist. Und so gewiß es ist, daß Freiheit und Gleichheit Pro⸗
dukte sehr langer kontinuierlicher Entwicklungen sind, so sind
fie doch schließlich, gleich der neuen protestantischen Frömmig⸗
keit des 16. Jahrhunderts, in Katastrophen entbunden worden:
der Reformation des 16. Jahrhunderts stehen in diesem Zu—⸗
sammenhange die inneren Reformen der Befreiungszeit und
des ausgehenden 18. Jahrhunderts gegenüber.
Freilich nicht nur aus der deutschen Entwicklung ist der
Eintrut und vor allem der spezifische Verlauf dieser Reformen
zu begreifen. Gewiß ist auch diese Bewegung ihrem innersten
Kerne nach so gut als ausschließlich deutsch; und wir wissen
schon, wie viele weit entwickelte Umbildungen des Wirtschafts⸗,
Gesellschafts- und Staatslebens auch schon vor den Ein—
        <pb n="220" />
        206 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

wirkungen namentlich von englischer und französischer Seite
her auf deutschem Boden stattgefunden haben!. Ja anfangs
wurden diese Einwirkungen wohl gar bewußt abgelehnt; so
von Friedrich dem Großen, der sich schon seit etwa 1770 zu
ihnen mindestens indifferent verhielt, da er sie, an seiner Er—
fahrung gemessen, als unbedeutend erachtete.
Dennoch sind sie schließlich von nicht geringer Bedeutung
gewesen. Der Grund dafür ist leicht verständlich. Es ist zu
Anfang dieses Bandes erzählt worden, wie die dem öffentlichen
Leben und der höheren Sittlichkeit angehörigen Probleme des
neuen Subjektivismus in Deutschland vor allem als Probleme
subjektivistischer Erziehung erfaßt wurden: sehr natürlich bei
dem durchaus vergeistigten, hohen Idealen zugewandten Leben
der Nation in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Und
so glaubte man denn auch durch Nationalerziehung am ehesten
zu einem nationalen und modernen Staate, ja zu einem
modernen und nationalen Wirtschafts- und Gesellschaftsleben
kommen zu können: das ist z. B. die Empfindungs⸗ und Ge—
sinnungsgrundlage wie tausend gewöhnlicherer Vorgänge der
Zeit so einer so befremdenden Erscheinung, wie des Kommunismus
von Fichte.
Aber war daneben nicht auch noch eine ganz andere Art
des Eintritts in die Probleme des politischen Subjektivismus
denkbar? Konnte man nicht auch aus der theoretischen und
praktischen Betrachtung des Wirtschafts- und Gesellschafts⸗
lebens in sie eintreten? Ja war dieser Weg nicht vielleicht
der viel natürlichere, jedenfalls anschaulichere und einfachere?
Die großen Nationen des europäischen Westens, Eng⸗
länder und Franzosen, haben diesen Weg eingeschlagen und
durch ihr auf diesem Wege entwickeltes Denken die deutsche
Entwicklung ergänzt und befruchtet. Denn wohl regten sich
auch bei ihnen gelegentlich pädagogische und — ihnen nahe
verwandt — psychologische Gesichtspunkte, aber sie waren weit
davon entfernt, die politische Erörterung zu beherrschen, wenn

S. oben S. 71 ff.
        <pb n="221" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 207

auch von ihnen aus, z. B. von der Entwicklung von kriminal⸗
psychologischen Anschauungen her, wie sie in Dawes „Pssay
on ecrimes“ (1782) vorliegen, leicht der Übergang zu staat—
licher Betrachtung, war diese sonst schon einigermaßen ent—⸗
wickelt, zu finden war.
An und für sich hatten gewiß auch schon Reformation
und Renaissance, ihrem Ursprunge nach zentraleuropäische,
italienische, deutsche Bewegungen, starken Einfluß auf eine freiere
Auffassung von Gesellschaft und Wirtschaft gehabt. In Italien
war eigentlich das ganze Mittelalter hindurch etwas von der
ökonomischen Freiheit des Imperium Romanum erhalten ge⸗—
blieben, durch dessen Gebiete einst Männer wie der Apostel
Paulus ohne Paß, Aufenthaltskarte und Gewerbeschein gezogen
waren und ihr Handwerk getrieben hatten allenthalben. Dazu
kam die gewerbliche und kommerzielle Blüte der großen Städte
seit dem 18. und 14. Jahrhundert, wie sie wirtschaftlich und
sozial freier denken lehrte. Ein Gleiches galt aber seit dem
14. und 15. Jahrhundert auch für Deutschland. Und hier
fügte dann die Reformation noch eine besondere, höhere Note
hinzu. Gewiß waren ihre Lehren an sich kein Freibrief und
keine Garantie größerer ökonomischer Freiheit: rein aus
geistigen Kämpfen gewonnen konnten sie sich gegenüber einer
finkenden Volkswirtschaft leicht zu schwach erweisen, um den
Verfall zu hindern oder ein sinkendes Wirtschaftsleben gar in
einen Kreis höherer ökonomischer Freiheit zu heben. So hat
die Reformation den wirtschaftlichen Rückgang des inneren
Deutschlands! nicht gehindert. Wohl aber waren sie da, wo
aus wirtschaftlichen Motiven her ein ökonomischer Aufschwung
eintrat, im hohen Grade geeignet, diesen in individualistischem
Sinne zu fördern und zu stützen: ja mehr noch, sie konnten
unter gunstigen Umständen in diesem Falle nur aus dem Be⸗
dürfnisse ihrer eigenen Evolution heraus eine geistige Grund⸗
lage schaffen, die auch der gesellschaftlichen Gestaltung und
dem juristischen Denken zugute kam und durch sie freiere

1 S. Band V, S. 488 ff., VI, S. 12 ff.
        <pb n="222" />
        208 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Wirtschaftsformen hervorzurufen vermochte. Und dies ist der
Dienst, den der Protestantismus der Entwicklung eines partikular⸗
deutschen, der Entfaltung des holländischen Wirtschaftslebens
im 16. und 17. Jahrhundert geleistet hat.
Dennoch darf man sagen, daß sich der Geist protestantisch⸗
wirtschaftlicher Freiheit voll erst auf dem überaus günstigen
Boden entfaltet hat, den England seiner Entwicklung wie der
Entwicklung nun zum ersten Male wirklich subjektivistischer
Wirtschaftsfreiheit darbot.
In England waren die Gebundenheiten mittelalterlichen
Wirtschaftslebens schon fruh einer besonders raschen Lösung
entgegengeführt worden, wie sie vor allem durch die besondere
Organisation von Staat und Gesellschaft unter den nor—
mannischen Königen veranlaßt wurde. Da war ein gut Teil
der alten agrarischen Genossenschaften, insbesondere der Feld—
gemeinschaften schon früh verfallen und mit ihnen jede Art
gebundener Flurverfassung; und nicht minder hatten sich früh—
zeitig Gebnudenheiten der Grundherrschaft, überhaupt alle auto—
ritäre agrarische Einwirkung, rasch zerteilt: schon das Ende des
Mittelalters sah statt markgenössischer und grundhöriger Bauern
freie Pächter. Dieser zersetzenden Tendenz war dann freilich
eine neue Bindung des Bodens in großen Familienfideikommissen
entgegengetreten; aber diese wurden nicht durch staatliche
Gesetzgebung oder durch ein besonderes Ständerecht des Adels
veranlaßt, sondern waren dem Ausflusse vielmehr des freien
Willens des Einzelnen zu verdanken. Nicht minder aber wie
die ländliche war auch die städtische Entwicklung des Mittel⸗
alters rascher Auflösung verfallen; das Zunftrecht war zwar
selbst im 17. Jahrhundert noch nicht gänzlich aufgehoben, be⸗
fand sich aber in steigender Zersetzung; nur in den alten
Städten mit Korporationsverfassung erhielt es sich, und da—
neben trat mit stärkerer Entwicklung der Großindustrie ein
steigend wachsendes Wirtschaftsleben der Unternehmung.
Und wie modern, wie gänzlich fast frei von Anbeginn
erhob sich dieses Wirtschaftsleben der Unternehmung! In den
kontinentalen Staaten wurden die spärlichen Anfänge der
Manufakturen alsbald staatlich reglementiert, wenn nicht gar
        <pb n="223" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 209

monopolisiert; in England entfaltete sich alles frei: keine
Monopole des Staates, keine staatliche Kontrolle, keine öffent⸗
liche Ermutigung und Unterstützung. Selbst die außerordent⸗
liche koloniale Bewegung, z. B. nach und in Ostindien, ist
Aufgabe und Errungenschaft privater Gesellschaften geblieben;
und sogar nach kontinentalen Begriffen durchaus staatliche
Aufgaben wurden durch Private und private Gesellschaften
gelöft: die Errichtung von Leuchttürmen, die Betonnung der
Küsten, die Prüfung und Anstellung von Lotsen; auch die
Bank von England ist durch Private begründet worden.
Die Folge von alledem war eine fast absolut freie Ent—
wicklung der Volkswirtschaft; da gab es keine Eingriffe in die
Entwicklung des Handels und der Großindustrie durch Mono—
pole, keine Begründung der öffentlichen Finanzen auf privat⸗
wirtschaftliche Tätigkeit des Staates; und wie auf politischem
Gebiete der Staat durch die Selbstverwaltung ergänzt und
teilweise ersetzt wurde, so war das wirtschaftliche und soziale
Leben in seinen wichtigsten Gebieten beherrscht durch freie
Vereinigungen der nationalen wirtschaftlichen Kräfte.
Die Folge von alledem war letzten Endes eine ungemein
selbständige Stellung nicht bloß der geistigen, sondern auch der
wirtschaftlichen, sozialen und politischen Persönlichkeit des
Einzelnen schon im 17. Jahrhundert: frei bewegte er sich
innerhalb seines Volkes; begrenzt wurde sein Leben nur durch
die Nation, deren Recht, deren Sittlichkeit, deren wirtschaft⸗
liche und soziale Forderungen. Das ist der Grund, warum
der Engländer schon so früh besonderen Nachdruck auf die
nationale Zugehörigkeit gelegt hat; schon im 18. Jahrhundert
war sein Nationalstolz bei anderen Völkern berüchtigt; und er
zuerst verhalf der großen Erscheinung zu deutlichem Ausdrucke,
daß der Freiheit des modernen, subjektivistischen Menschen die
nationale Bindung entspricht. Dies alles war denn zugleich
die Ursache der frühen Vollendung der englischen Verfassung
im modernen Sinne; schon das Jahr 1688 brachte, abgesehen
von wenigen Ausnahmen, den Grundsatz der Isopolitie aller
Bürger ohne Unterschied zur Durchführung, und aus ihm ergab
Lamprecht. Deutsiche Geschichte. IX. 14
        <pb n="224" />
        210 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

sich der Gedanke der modernen Repräsentativverfassung und die
Übersetzung der Theorie vom Staatsvertrage in unverbrüchliche
Wirklichkeit!.
Indem aber so auch staatliche Freiheit heraufzog seit der
glorreichen Revolution und seit der nicht minder glorreichen
Regierung des königlichen Oraniers, schien es an der Zeit,
das Ideal nicht bloß der politischen, sondern auch der wirt—
schaftlichen und sozialen Freiheit, eines konsequenten Subjek—
tivismus also in den Gebieten des harten materiellen Lebens,
wie es an sich schon aus der Entwicklung hervorblickte, nun
auch, und zwar mindestens theoretisch, als Postulat, zu ver—
wirklichen. So haben schon die Theorien Berkeleys und
Tuckers, Humes und Mortimers gefordert, daß das wirt—
schaftliche und soziale Individuum vom Staate emanzipiert
und sich selbst überlassen werden solle, um im Wettkampfe
aller gegen alle das jedesmal größtmögliche Glück als Lohn
spezifischer Tüchtigkeit zu gewinnen. Ihren klassischen Aus—
druck aber fand diese ganze Richtung in Adam Smiths
„Wealth of nations“, 1776, dem ersten, wenn auch noch in
vielen Punkten recht primitiven System subiektivistischen Wirt—
chaftslebens.
Inzwischen aber hatte sich auch schon in Frankreich die
Grundrichtung eines ökonomischen und sozialen Subjektivismus
zu zeigen begonnen. Mitten in der stärksten Durchbildung
des staatlichen Absolutismus und eben im Gegensatze zu ihm,
fundamentiert auf die Anfänge eines modernen Wirtschafts⸗
lebens, traten ihre Anfänge gegen Ende des 17. Jahrhunderts
auf: schon Boisguillebert hat es ausgesprochen, daß man dem
Individuum die Freiheit wirtschaftlicher Entwicklung ohne
staatlichen Zwischengriff geben solle: qu'on laisse faire la
nature! Um die Mitte des 18. Jahrhunderts aber hat dann
Montesquieu diesen Wahlspruch auch auf das soziale Gebiet

über die zum Teil aus den geschilderten Verhältnissen hervor—
gegangene Entwicklung des Naturrechts und der Lehre von der Teilung
der Gewalten s. unten Abschnitt IV.
        <pb n="225" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. s ozialen Lebens. 211

übertragen. Zum allseitigen System endlich wurden diese An⸗
fänge von den Physiokraten, Quesnay, Turgot, entwickelt.
In diesem Moment ungefähr trafen sich nun die franzö⸗
sische und die englische Entwicklung. Teilweise schon ganz
zußerlich, in gegenseitigen literarischen Einwirkungen. Vor
allem aber innerlich, in einem identischen Kerne ihrer Forde⸗
rungen. Denn es ist ein gemeinsames Ideal der englischen
und französischen Denker, wenn sie einen Zustand fordern, in
welchem dem Staat vor allem die Pflicht zugewiesen wird, die
Bahn frei zu machen und frei zu bewahren für die selbständige
und friedliche Entwicklung jedes Individuums, zunächst vor allem
auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete. Dabei wird vor⸗
ausgesetzt, daß die Gattungstriebe der Individuen stark genug
sein werden, um sie gerecht nebeneinander bestehen und wirken
zu lassen; daß somit der freie Wettbewerb zu einer gerechten
und friedlichen Harmonie aller Einzelinteressen, entsprechend
der schwankenden Begabung und Energie der einzelnen Per⸗
sonen, führen werde: der ganze Idealismus und Optimismus
der Anfangszeiten neuer wirtschaftlicher Zeitalter lagert über
dem Denken der ersten Theoretiker des subjektivistischen Libe⸗
ralismus; und der Grundsatz der freien Konkurrenz gilt als
Allheilmittel gegen die Verrottung älterer Zustände der wirt⸗
schaftlichen und sozialen Gegenwart.
Nach Deutschland sind diese Lehren anfangs vornehmlich aus
der französischen Literatur gedrungen und darum bei uns zuerst
in ihrer spezifisch physiokratischen Ausgestaltung aufgenommen
worden; in diesem Sinne haben sie Iselin, Schlettwein, Mau—
billon verkündet. Später ist dann vor allem die englische
Fassung von Bedeutung geworden. Smiths Wealth of nations“
wurde in Deutschland der Hauptsache nach erst 1794 durch die
Übersetzung von Garve bekannt; nun eigneten sich, teilweise in
ziemlich selbständiger Umarbeitung, Sartorius. Lueder, Kraus
diese Lehren an.
Es war zu einer Zeit, da auch Kant schon aus seinem
allgemeinen Systeme heraus eine nahe verwandte Sozialtheorie
entwickelte. Aber diese wurde für die deutsche politische Praxis
144
        <pb n="226" />
        212 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

einstweilen nicht in gleichem Grade wirksam, da ihr die ins
einzelne gehende soziale und wirtschaftliche Ausgestaltung und
Begründung der Engländer und Franzosen fehlte: nur als
allgemeiner Stimmungsuntergrund gleichsam, wie ein Orgelton
in der Musik, hat sie mitgewirkt: bis sie in späterer Zeit
allerdings zu derjenigen Fassung des wirtschaftlichen und
sozialen, ja teilweise politischen Liberalismus aufstieg, die für
das deutsche Denken entscheidend wurde.
In der Zeit aber, da die Reformen für Deutschland
praktisch dringlich wurden, waren es an erster Stelle doch
weniger die englischen und französischen individuell aus—
gearbeiteten Theorien selbst, die unmittelbar einwirkten, als die
Fassung, welche die ganze westliche Bewegung in den Propa—
gandasätzen der französischen Revolution erhalten hatte. Und
in ihnen fand sich nun auch schon ein Zusatz, der über diesen
bloßen westlichen Einfluß hinwegging. Der französischen
Revolution ist die amerikanische Unabhängigkeitserklärung vor—
ausgegangen. Es war von Anbeginn kein rein innerenglisches
oder innerangloamerikanisches Ereignis. Auf amerikanischem
und das hieß kolonialem Boden war die frühsubjektivistische
Richtung der englischen Kultur nach der wirtschaftlichen,
sozialen und selbst politischen Seite hin in gewissen Richtungen
nochmals überboten worden. Diese puritanischen Auswanderer,
die ihres Glaubens halber nach dem neuen Weltteile gegangen
waren; diese Farmer und Plantagenherren, die in den üppigen
Gegenden der Old Dominion neue wirtschaftliche Werte schufen;
diese Verfassungstheoretiker des 18. Jahrhunderts, die in Penn⸗
sylvanien oder später in Georgia bei aller politischer Zucht Staaten
von bisher unerhörter Freiheit schaffen wollten und schufen:
sie gingen in dem stolzen Selbstvertrauen von Männern, die
sich allein auf sich selbst stellten, von den englischen Verfassungs⸗
verhältnissen nur aus, um sie durch Besseres zu überwinden.
Ein neues Freiheitsideal, das Ideal der Menschenrechte, ent⸗
stand, wenn es auch schon durch einzelne Denker Europas vor—⸗
bereitet worden war: und in der Unabhängigkeitserklärung
des Jahres 1776 fand es seinen ersten klafssischen Ausdruck.
        <pb n="227" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 213

Und sicher steht, daß dessen Aussprache im Denken der franzö—
sischen Revolution, vor allem in deren Lehre von den Menschen⸗
rechten, eindringenden Widerhall gefunden hat.
Es ist hier nicht der Ort, eingehender von den Gründen
und Ursachen der französischen Revolution zu sprechen. Genug,
daß Frankreich in derselben Zeit, in der anderswo die absolute
Monarchie in ihren aufgeklärten Stadien sich von sich aus
anschickte, die mittelalterliche Weltordnung im Sinne jüngerer
Entwicklungsrichtungen umzugestalten, hinter diesen Fortschritten
weit zurückgeblieben war. Der Höhepunkt des bourbonischen
Absolutismus war schon unter Ludwig XIV. erreicht worden:
das blieb die Schuld der Nachfolger, und ihre Versäumnisse
nährten die revolutionären Keime. Die Revolution aber hat
dann, ein Jahrfunft nach Friedrichs des Großen Tode, ge—
bracht, was noch heute unter staatsbürgerlicher Freiheit ver—
standen wird: Selbstverwaltung der Gemeinden, Wegfall des
behördlichen Bevormundungsprinzips, selbständige Stellung der
Verwaltung neben den Vertretern der Regierungsform, Selb⸗
ständigkeit endlich einer Volksvertretung neben Verwaltung
und Exekutive. Schien es da nicht wirklich so, wie Goethe es
einmal angedeutet hat, daß, was vor der Revolution Bestreben
gewesen, nun alles Forderung geworden war? Denn schroff
dor allem und schneidend scharf gegen jede andere Praxis ge—
wandt waren die Postulate, die jetzt in Frankreich gestellt
wurden. Um nochmals Goethe zu hören: „Die französische
Nation ist eine Nation der Extreme; in nichts kennt sie Maß.
Mit einer ungeheuren intellektuellen und physischen Kraft aus⸗
gestattet, könnte sie die Welt heben, wenn sie den Mittelpunkt
zu finden verstände; sie scheint es aber nicht zu wissen, daß
man, um große Gewichte zu heben, ihren Mittelpunkt auffinden
muß. Es ist das die einzige Nation in der Welt, in deren
Geschichte wir das Gemetzel der St. Bartholomäusnacht und
das Fest der Vernunft finden; die Willkür Ludwigs XIV. und
die Zugellosigkeit der Sansculotten; fast in demselben Jahre
die Einnahme Moskaus und die UÜbergabe von Paris.“ In
diesen Beobachtungen erscheint dicht beieinander gebettet, was
        <pb n="228" />
        214 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

die Revolution für die Fremden, insbesondere die Deutschen,
so furchtbar und fruchtlos, für die Franzosen aber in ihren
Wirkungen so zweischneidig gemacht hat: die Plötzlichkeit der
Vorgänge und der Radikalismus der Forderungen.
Das Verhältnis, in welches sich die Bevölkerung Deutsch—
lands zu den unerhörten Nachrichten aus Frankreich setzte, war
anfangs für die neuen Forderungen nicht ungünstig. Zwar
Kaufleute und Adlige, Konservative von Geburt und Beruf wie
aus Neigung und Geschäft, befürchteten anfangs Anarchie und
schlimme Zeiten. Aber die denkenden Köpfe aus dem Bürger—
stande, vornweg ein Klopstock, Schlözer, Kant, die teilweise schon
für den amerikanischen Unabhängigkeitskrieg geschwärmt hatten,
sympathisierten mit den Grundtendenzen der Bewegung; und
ihnen hing die zahlreiche Klasse der Ideologen an. Aber auch
an den Höfen war die Stimmung anfangs nicht absprechend.
Später freilich wurde man bedenklicher, und Männer, die sich
von vornherein zurückhaltend geäußert hatten, so Goethe, auch
Schiller, überhaupt die Klassizisten, behielten recht: min⸗
destens billigte man die Wege je länger je weniger, auf denen
die Verwirklichung der an sich vielleicht hohen Ideale gesucht
wurde.
Vor allem aber: all diese Stimmungen, freundliche und
unfreundliche, waren platonisch. Fiel es in Deutschland etwa
jemand ein, für das Vaterland als Ganzes zu fordern, was
in Frankreich erstrebt wurde? Höchstens daß man einem
Fürsten submissest den Rat gab, einige besonders auffällige
Seiten des Ancien Bégime zu beseitigen — und daß dies
zumeist mit Erfolg geschah. Es gärte dabei wohl ein wenig
in der Jugend, man feierte Freiheitsfeste, schritt wohl gar zu
kleinen Insubordinationen fort, die mit Rebellion eigentlich
nichts zu tun hatten: aber von einem innerlich gefühlten Be—
dürfnisse radikaler Anderungen war kaum die Rede.
Da kamen die Franzosen über den Rhein! Zunächst als
Feinde, im Wechselgange der Koalitionskriege bald Sieger,
bald besiegt, dann als erobernde Befreier, dauernd, voll
cepublikanischen Eifers, und schließlich aufgehend in der Strenge
        <pb n="229" />
        Liquidation der alten Formen des wirischaftl. u. sozialen Lebens. 215

und Sorgsamkeit einer neu begründeten kaiserlichen Verwaltung.
Es war wie ein Wunder. Und gegen das Wunder hätte
man sich, an sich rein platonisch gesonnen, nun wiederum
wehren sollen? Nur selten und wesentlich nur im Norden
kam es zum Widerstand: am Mittelrhein und im Süden, wo
bei der reicheren sozialen Entwicklung die Berührung der
Stände seit langem viel stärker und darum ein gewisser staats⸗
bürgerlicher, um nicht zu sagen sozial⸗ demokratischer Sinn viel
verbreiteter war, ließ man die Fremdlinge noch viel mehr
gewähren: brachten sie doch oder schienen sie zu bringen, was
mnan selber ideologisch ersehnte. Und so wurde es denn den
Franzosen leicht gemacht, in ihrem Eroberungsgebiete und selbst
in den Rheinbundstaaten französische Staatsanschauungen und
Verwaltungsgrundsätze praktisch zur Geltung zu bringen.
Im ganzen unterlagen auf diese Art gewaltige Teile
Deutschlands der wirtschaftlichen, sozialen und politischen
Emanzipation, welche die französische Revolution bedeutete.
Da wurde natürlich zunächst in allen Gebieten, die unmittelbar
französisch geworden waren, also am ganzen linken Rheinufer,
darüber hinaus aber auch an den Nordseegestaden bis Ham⸗
burg, die neue französische Verwaltung unmittelbar eingeführt:
das Land zerfiel in Departements rein geographischer Gliederung,
wie in das Département des Forôts oder das des Bas-Rhin,
und in den Departements geboten Präfekten französischer
Verwaltungsallmacht. Unter diesem neuen Netz der Exekutive
aber wuchs doch überaus erfreulich aus der radikalen Zer⸗
störung veralteter Zustände schon das Bürgerleben des 19. Jahr—
hunderts als ein Neues empor; und auch an persönlicher Hingabe
hochstehender Franzosen an ihre Verwaltungsaufgabe fehlte es
nicht; der Name des Präfekten Lezai⸗Marnsésia, des unermüd⸗
lichen Pflegers rheinischen Weinbaues und rheinischer Obstzucht,
ist noch heute wenigstens in den Umgebungen von Koblenz
nicht vergessen.
Aber auch in den Rheinbundstaaten wurde das französische
System zur Anwendung gebracht, wenn auch zugleich in den
engeren Verhältnissen leicht zu einer schlimmen, bald grau—
        <pb n="230" />
        216 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

samen, bald lächerlichen Despotie verbildet. Am besten fuhr
dabei die Bevölkerung wohl noch in Baden, wenn es auch
schmerzlich war, daß die Länder und Landteilchen, die sich
allmählich im Bereiche des neuen Großherzogtums zusammen—
fanden, erst nach dreimaligen Anderungen in gänzlich unhisto—
rische Departements zusammengepfercht wurden. Am übelsten
verlief die Entwickklung dagegen in Württemberg. Denn hier
mißbrauchte der schlimme Tyrann König Friedrich das neue
System zu polizeilicher Willkürherrschaft und wußte so fast alle
Wohltaten der Revolution in Plagen zu verwandeln: Verbot des
Auswanderns, Verbot sogar des Reisens im Lande ohne amtliche
Erlaubnis, und zu alledem ein albernes System der Spionage
waren Kennzeichen der neuen Herrschaft. Tüchtig wurde die
neue Zeit dagegen auch in Bayern eingeleitet. Zwar warf
auch hier der allmächtige Minister Montgelas erworbene und
ererbte Landmassen rücksichtslos in die französischen Verwaltungs—
einheiten zusammen. Aber innerhalb der neuen Ordnung hielt
er auf wohlwollende Verwaltung, führte die Staatshoheit über
die bis dahin allmächtige Kirche durch und verband damit
die Pflege eines freieren geistigen Lebens vor allem in der
Hauptstadt, zu dessen Hebung auch Protestanten, wie Feuer—
bach, Jacobi, Thiersch, berufen wurden. Wurde dann die Summe
der neuen Einrichtungen gleichsam noch einmal abgeschlossen und
überboten durch die Einführung der Verfassung vom 1. Mai 1808,
so durfte man dabei freilich nicht an die Absicht eines kon⸗
stitutionellen Regimes denken; es handelte sich nur um eine
Nachahmung der französischen Scheinverfassung Napoleons, und
die Reichsstände blieben ein Schemen.
Wie man nun aber auch die mit alledem für den Süden und
Westen Deutschlands eingeleiteten Reformen beurteilen mag:
das eine wird sich von vornherein sagen lassen, daß sie in dem
so vielfach schon zerklüfteten Deutschland gleichsam noch eine neue
Grenzlinie einführten, daß sie insbesondere die süddeutschen
Staaten von der staatlichen, rechtlichen, sozialen Entwicklung
Preußens trennten. Während in Preußen, wie wir sehen
        <pb n="231" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 217

werden!, nur langsam und, unter den Dornen von tausend
Gegenwirkungen die eigensten Verfassungsgedanken des deutschen
Geistes aufkeimten, erschien der Westen und besonders der
Süden Deutschlands zwar französisch charakterisiert, aber eben
infolge der fremden Einwirkung frühreif und darum von der
Entwicklung scheinbar begünstigt. Und dies war um so mehr
der Fall, als mit der französischen Präfekturverwaltung wenigstens
dem Süden eine spezifisch romanische Form der Exekutive ein⸗
geimpft war, die keineswegs erst der Revolution ihren Ursprung
verdankte, wie sie denn auch mit ihr nicht verschwunden ist —
und als diese Form recht lange noch fortgewirkt und damit
auch das spezifisch Französische der sozialen und wirtschaftlichen
Reformen auf manches Jahrzehnt erhalten hat. Ein Glück
noch dabei, daß sich dieser Entwicklungstendenz schließlich doch
eine andere, bei weitem mehr eingeborene siegreich entgegenstellte:
die Staaten des Südens erwiesen sich am Ende als zu klein,
um die französische Verwaltungseinheit auf die Dauer zu
tragen; diese wurde daher schließlich doch zerschlagen, und mit
ihr schwand ein großer Teil des spezifisch französischen Ein—
flusses. Solange dies aber nicht der Fall war, kam zu dem
Bewußtsein einer angeblichen Überlegenheit der süd— und west⸗
deutschen innerpolitischen Geschichte für die Bevölkerung der
kleinen Staaten nicht selten auch noch ein gewisser Stolz auf
deren auswärtige Färbung, um sie anders fühlen und handeln
zu lassen, als die Bevölkerung der Staaten rein eigenständig—
deutscher Entwickluug, insbesondere Preußens, des Haupt—
staates des Nordens.

II.

. Aber geht es denn an, den Gegensatz der großen
inneren Reformen so rein nur auf die politische Frage, auf
jene Lösung der Probleme hin zuzuspitzen, die später in den

S. unten Abschnitt III und IV.
        <pb n="232" />
        218 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Kämpfen um die Einheit des neuen Reiches erfolgt ist? Bei
weitem von größerer Bedeutung sind die Vorgänge um die
Wende des 18. Jahrhunderts gewesen, die man unter der Be—⸗
zeichuung innerer Um- und Neubildungen zusammenfassen
kann: denn sie bedeuteten eine ganz neue Konstitution, sozu⸗
sagen, des nationalen Körpers überhaupt. Die Einsicht in ihr
Wesen wird deshalb auch keineswegs durch eine rein politische
Betrachtung und ihr zugrunde liegende kurze Angaben über
den allgemeinen Charakter der Hauptvorgänge erschöpft. Viel
tiefer ist hier zu graben.
Was sich um 1800 in Deutschland vollzog, war zunächst
eine grundsätzliche Liquidation der noch vorhandenen, nun
aber hinderlich werdenden Errungenschaften der mittelalter—
lichen Kultur: und weiterhin der Versuch, auf dem durch
Abbruch freigewordenen Bauplatze der nationalen Geschichte
ein neues Gebäude möalichst rein subiektivistischer Kultur zu
errichten.
Deshalb handelte es sich auch gar nicht bloß um eine
wirtschaftliche, soziale und politische Revolution; die geistige
Umwälzung war ebenso stark, und diese entzieht sich in diesem
Zusammenhange nur leichter der Betrachtung, weil sie in
Deutschland weit widerstandsloser und darum kräftiger als
anderswo verlief. Denn ist etwa der Stand der Kirchen, der
katholischen wie der evangelischen, in der neuen Zeit der alte
geblieben? Nicht bloß die tiefsten inneren Umbildungen unter
Aufhebung des Geistes des alten Dogmas wurden ihnen zu⸗
gemutet; die katholische Kirche wenigstens hatte auch jene ge⸗
waltige Revolution ihrer Verfassung zu erdulden, die aus der
Säkularisation, der Liquidation der besonderen mittelalter⸗
lichen Formen ihres Besitzes hervorging. Oder hat sich etwa
das alte Schulwesen erhalten? Wir wissen, wie die Nation
eben auf dem Gebiete der Erziehung am entschiedensten in
das neue Land des Subjektivismus vordrang; und eine neue
Pädagogik liquidierte tausend Einrichtungen der alten Schul—
verfassung; sogar die Universitäten, die stolzesten mit aller er⸗
haltenen Korporationen, wurden in ihrer Verfassung gründ—
        <pb n="233" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 219

lich umgebildet und unterlagen in ihrem Lehrbetrieb um—
wälzenden Änderungen.
Gleichwohl bleibt bestehen, daß die Liquidationen auf dem
Gebiete des Wirtschafts- und Gesellschaftslebens wohl die
umfassendsten, mindestens die sichtbarsten waren. Innerhalb
dieses Bereiches aber mußten sie im allgemeinen um so radi—
kaler sein und um so grundstürzender wirken, je weiter die Ein—
richtungen, auf die sie sich bezogen, zurückreichten. Schon aus
diesem Zusammenhange erklärt sich, daß an der eigentlichen
politischen Verfassung an sich eigentlich am wenigsten zu ändern
war: denn ihre Form war verhältnismäßig modern, entstammte
der Geschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts. Schwieriger
stand es schon mit der sozialen Schichtung; nahm man die
Einteilung der Nation in Adel, Bürger, Bauern als eine
solche an, in der sie sich noch erschöpfe, so mußte man für
Anderungen und Beseitigungen schon bis auf die noch lebenden
Reste der Entwicklung des 11. bis 16. Jahrhunderts zurück—
gehen. Zog man aber gar die einzelnen sozialen Schichten
und deren wirtschaftliche Grundlage in Betracht, um an ihr
zu rütteln, ja sie vielleicht zum Teil zu beseitigen, so genügte
es freilich für den Bürgerstand, bis in das spätere Mittelalter
zurückzugreifen: für Adel und Bauern aber, die Stände der
Naturalwirtschaft, handelte es sich um abändernde Behandlung
von Verhältnissen, die seit dem 6. bis 8. Jahrhundert, ja, so⸗
weit nur der Bauer in Betracht kam, seit der Urzeit erwachsen
waren.

Der Staat aber mochte durch diese Behandlung der wirt—⸗
schaftlichen und sozialen Verhältnisse dann freilich wieder
indirekt doch mit aufs tiefste getroffen werden, insofern näm—
lich jede Anderung auf wirtschaftlichen und sozialen Gebieten
doch wieder auf ihn zurückwirken mußte.
Man sieht, welche ungeheuren Perspektiven und Aufgaben
sich mit dem Versuche einer Liquidation der zahlreichen Reste
des alten Wirtschafts-, Gesellschafts- und auch Staatslebens
aufdrängten; und man begreift nun auch, daß der wichtigfte
Angelpunkt der ganzen Liquidation in der Anderung der
        <pb n="234" />
        220 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

ältesten und das will sagen der bäuerlichen Verhältnisse ge—
geben war.
Tritt somit die Frage nach der Umgestaltung der bäuerlichen
Schicksale sogleich in den Vordergrund jeder tieferen Be—
trachtung — eine Frage, der wir bei der Schilderung der
Veränderungen in Süd- und Westdeutschland noch gar nicht
einmal gedacht haben —, so wird das Gewicht eben dieser
Frage durch die Tatsachen der besonderen Entwicklung des
deutschen Bauernstandes seit dem 16. Jahrhundert nochmals
um ein bedeutendes verstärkt.
Welch unglückselige Schicksale hat doch dieser Stand, der
Grundstand der Nation, vom 16. bis zum 18. Jahrhundert
durchlebt!“ Ausgeschlossen war er, um es mit einem Worte
zu sagen, von der bewußten und verantwortungsvollen Teil⸗
nahme an der nationalen Geschichte überhaupt. Mundtot war
er politisch, sozial, geistlich, geisig — ja mundtot und un—
selbständig fast sogar in der Pflege seiner einfachsten Inter⸗
essen, in der Bestellung seiner Wirtschaft, seines Hauses
und Hofes. Es sind Tatsachen, denen die im kleinen immer
und immer wiederholten Revolutionsversuche der Bauern in
dieser Zeit, seit dem Bauernkriege von 1525 und seinem
furchtbaren Ausgange, nicht widersprechen. Es sind zugleich
die für die Volksgeschichte des 16. bis 18. Jahrhunderts be⸗
zeichnendsten Tatsachen. Wäre der Verlauf des deutschen
Absolutismus so, wie er stattfand, unter einem politisch und
sozial teilnehmenden Bauernstande denkbar gewesen? Scheidet
irgend etwas anderes das neue Zeitalter des 19. Jahrhunderts
mehr von dem vorhergehenden, als Pflicht und Recht des
Bauern der Gegenwart im Heerwesen von heute und in der Ver—⸗
fassung? Sogar die bloß negativen Konsequenzen der Stellung
des Bauern im 17. und 18. Jahrhundert sind heutzutage noch
in fundamentalen Erscheinungen unserer Geschichte bemerklich.
So z. B. in der modernen Expansion der Deutschen. Zahl⸗
reiche Auswanderer hat im 18. Jahrhundert nur der Bauern—

1 Vagl. u. a. Bd. VI, S. 348f.
        <pb n="235" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 221

stand geliefert; an nicht wenigen Stellen, im Württem—
bergischen, Badischen, Pfälzischen, Mainzischen, Nassauischen,
lief damals der Bauer weg von der Scholle; Karl Friedrich
von Moser hat die Auswanderung der Jahre 1756 bis 1766
auf etwa 200 000 Köpfe geschätzt. Das waren die Siedler,
die nach Amerika und Rußland, nach dem Banat und Galizien
gingen. Aber haben sie das Deutschtum in der Fremde hart
und zähe vertreten? Wer hätte es von ihnen verlangen
können, den daheim Unmündigen, den absichtlich ungebildet
Gelassenen, die nur den heimatlichen Dialekt, kaum das Hoch⸗
deutsche beherrschten! Sie fielen fremden Einflüssen anheim. Und
bewundernswert ist es, wie sie sich dennoch gelegentlich noch echt
bäuerliche deutsche Art und heimatliches Herkommen wahrten:
im ganzen aber verdankt die Gegenwart die nationale Weich—
heit der Deutschen außerhalb der Grenzen des Reiches, ab⸗
gesehen vielleicht von gewissen Rasseeigenschaften, einer Qualität
des bäuerlichen Auswanderungsmaterials im 18. Jahrhundert,
welche der traurigen Entwicklung des Bauernstandes daheim
seit den letzten drei Jahrhunderten entsprechen mußte.
Unternahm man nun aber seit der Wende des 18. Jahr⸗
hunderts wirklich entschlossen die Liquidation, ein Schritt,
der die wirtschaftliche und soziale, ja bald auch politische An⸗
erkennung des Bauern als vollen Mitbürgers in sich begreifen
mußte, so war es notwendig, darüber klar zu sein, was denn
eigentlich alles aufzulösen, zu ändern — und wie darauf neu
zu bauen sei.
Die ältesten Grundlagen der bäuerlichen Wirtschaft dieser
Zeit waren noch in der autonomen markgenossenschaftlichen Ent—
wicklung gegeben, deren Wurzeln vielfach in ununterbrochenem
Zusammenhange bis zu den Jahrhunderten der Urzeit hinauf⸗
reichten.
So wenigstens im Mutterlande: hier bestand in den
meisten Fluren noch die Gemengelage der Acker, die der ur—
sprünglich gemeinsamen Rodung des Landes verdankt wurde,
und mit ihr der Flurzwang sowie die seit der Mitte des
ersten Jahrtausends etwa entwickelte Dreifelderwirtschaft; hier
        <pb n="236" />
        222 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

ließ sich noch immer die alte Urgemeinde jener ersten Ansiedler
erkennen, die das Land zu gleichem Rechte urbar gemacht
hatten und an deren Höfen darum der Vorteil gleichberechtigter
Nutzung der Allmende, des gemeinsamen Besitzes an Wald und
Weide, an Wasser und Odland haftete. Aber freilich waren
neben die Männer und Familien der ursprünglichen Siedlungs—
gemeinschaft schon seit dem hohen Mittelalter immer zahlreicher
neue Bevölkerungsschichten getreten. Die zunehmende Be—
völkerung in den Dörfern hatte auch kleine Leute, Kossaten,
Häusler, Handwerker mit einigem Ackerbau, Gärtner u. dgl. ent—
stehen sehen, ohne daß diese noch zum Genusse an der gemeinen
Mark oder wenigstens zu einem Genusse zu gleichen Rechten
zugelassen worden waren. Und so haͤtte sich der Unterschied
zwischen alten wohlausgestatteten Hofbesitzern und bloßen Ein—
wohnern gebildet; und innerhalb der Gesamtheit der Dorf—⸗
leute, einer Personalgemeinde, hatte sich von nun ab eine
aristokratische und konservative Macht, die Realgemeinde der
Hüfner, erhoben. Es waren Verhältnisse, die sich schon
seit dem 15. Jahrhundert in vielen Fällen ins Unleidliche
umzugestalten begonnen hatten. Denn nunmehr, mit dem
Abschlusse der Kolonisation des Ostens und mit dem Rück-—
gange der Städte seit Mitte des 16. Jahrhunderts, fehlte erst
in wirklich beschwerlicher Weise ein Abfluß der überschießenden
ländlichen Bevölkerung; mehr und mehr sammelten sich kleine
Leute in den Dörfern an und beschränkten trotz aller Abwehr
die ursprünglich vornehme Lebenshaltung auch der Vollbauern,
der Hüfner.
Dies um so mehr, als sich bei diesen in vielen und wich—
tigen Teilen Deutschlands inzwischen die Folgen der gleichen
Erbfolge aller gleichberechtigten Erben in Grund und Boden
verderblich eingestellt hatten. Das fränkische Erbrecht ins⸗
besondere hatte von jeher diese Erbfolgeordnung gekannt.
Allein lange Zeit hindurch, in den meisten Fällen vielleicht bis
in die schöne Kaiserzeit und darüber hinaus, waren die gleichen
Erben, alle Söhne z. B. eines Vaters, in dem väterlichen
Erbe zu gemeinsamer Wirtschaft sitzen geblieben, bis sie, und
        <pb n="237" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 223

vielleicht ebenso ihre Söhne, in irgendeiner Rodung der
deutschen Mittelgebirge oder in einem Siedelunternehmen im
kolonialen Osten freiere und selbständigere Unterkunft fanden.
Dann aber war, vornehmlich seit der zweiten Hälfte des Mittel⸗
alters und seit dessen Schluß, die Zeit eingetreten, wo auch in
diesem Zusammenhange der Bevölkerungsabfluß versagte. Und
nun spätestens, wenn nicht schon früher, hieß es teilen. Die Hufe
der Ahnen wurde halbiert, gedrittelt, geviertelt: man kam
da unter Umständen schon auf Güter von höchstens 15 Morgen
Land: durfte man, trotz zunehmender Intensität des Anbaues,
in der Teilung noch weiter vorschreiten? Auch für die Aus—
— 0 die
ursprünglichen Grundlagen der Besiedlung.
Etwas besser stand es auf diesem Gebiete autonomer agra—
rischer Entwicklung in den Kolonialländern. Hier war Aufbau
und Ausbau der Flur von vornherein in freierer Weise erfolgt:
an den langen Straßenreihen der Kolonialdörfer hin hatte
jeder Vollbauer seine Hufe in einem zusammenhängenden
Stücke Landes erhalten: es gab keine Gemengelage und
keinen Flurzwang; und die Allmendeausstattung spielte, bei
der behaglicheren Existenz auf dem abgerundeten Eigenbesitz,
eine geringere Rolle. Zudem war die Hufe von vornherein
in einem größeren Ausmaße eingerichtet worden. So drängten
die Nachbarpflichten nicht, und intensiverer Anbau gestattete
späteren Generationen viel leichter eine, wenn auch immerhin
begrenzte Teilung der Hufe. Und selbst den kleinen Leuten,
der Zusatzbevölkerung, die sich auch in den Kolonialgebieten
seit Ausgang des Mittelalters stärker einfand, war es leichter,
sich einzuleben. Am Ende der langen Straßendörfer konnten
sie ohne große Beschwerde angesetzt werden; in den Mittel⸗
gebirgen trieben sie je länger je mehr etwas Hausindustrie;
in der Allmende, die nicht so viel bedeutete, hat man sie leichter
zu gewissen, an sich freilich meist geringen Nutzungen zugelassen.
Neben den umgewandelten Resten der Markgenossenschaft
hatten sich aber in den ursprünglich freien Dörfern bis ins
18. Jahrhundert auch noch umgewandelte Reste staatlicher
        <pb n="238" />
        224 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Beziehungen in ihren wirtschaftlichen und sozialen Reflexen
erhalten, die schließlich bis zur Urzeit oder wenigstens bis in
die Zeiten der fränkischen Monarchie zurückgingen. Es waren
wesentlich Beziehungen der Heeres- und der Gerichtshoheit, und
sie hatten dabei der Hauptsache nach einen doppelten Charakter
angenommen. Einmal nämlich waren sie ihrem Wesen nach
leidlich erhalten geblieben. Dies galt allerdings verhältnismäßig
wenig und selten für die Heereshoheit. Zwar kamen da und
dort die Bauern bei Aufgebot auf Landgeschrei noch immer zu
Hauf, und die absolute Monarchie hat in den einzelnen Territorien
immer einmal wieder versucht, die alte Pflicht zur Begründung
einer Miliz oder zur Entwicklung einer Solddienstpflicht der
Landeseingesessenen zu erneuern. Aber das Aufgebot trat,
wie es die Bauernrechte charakteristisch zeichnen, mit rostigem
Spieß zusammen; und eine befriedigende Organisation bäuer—
lichen Kriegsdienstes lag im Grunde außerhalb der Seh— und
Tätigkeitsweite des Absolutismus. Besser in gewissem Sinne
stand es mit der Gerichtshoheit. Freilich: in den wichtigsten
alten Gerichten, den Hochgerichten, wirkte sie sich auch kaum noch
im Zusammenhang mit ihrer ursprünglichen Begründung auf
ein Volk rein agrarischer Kultur aus. Aber in den Nieder—⸗
gerichten bestand sie doch, wenn auch tausendfach umgestaltet
und nicht selten verunstaltet, fort und drückte in ihrer heillosen
Zersplitterung, in ihren mannigfachen Übergängen zu fast
privater Betätigung in den Händen gerichtsherrlichen Privat⸗
besitzes schwer auf die bäuerlichen Massen. Es war klar, daß
sie umgestaltet werden mußte; und schon die absolute Mon⸗
archie des 16. und 17. Jahrhunderts hatte zumeist diese Not⸗
wendigkeit erkannt. Aber der Verjüngungs- und Umwandlungs⸗
prozeß erfolgte langsam, und gewaltig viel war in dieser Hin⸗
sicht noch zu tun. Indes vornehmlich kam alte Heeres- wie
Gerichtshoheit für die Liquidation von Herrschaftsrechten doch
in einer ganz anderen Hinsicht in Betracht. Die staatlichen
Beziehungen der Bauern hatten sich schließlich in starken
finanziellen Pflichten niedergeschlagen: aus Heereshoheit waren
Heeressteuern, aus Gerichtshoheit Gerichtslasten, ja Gerichts⸗
        <pb n="239" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 225

fronden entwickelt und aus beiden, als einem generellen Aus—
drucke der Landeshoheit, Dienste und Zinse sehr verschiedener
Art überhaupt abgeleitet und ausgestaltet worden. Diese
Leistungen nun, in denen sich nicht selten der konkreteste In—
halt der Landeshoheit darstellte, waren inzwischen ihrer ur—
sprünglichen Beziehung und Bedeutung oft entkleidet worden;
sie lagen einfach als Renten und Pflichten auf gewissen Ge—
meinden, Höfen, Äckern; und es bedurfte dringend der Liqui—
dation der völlig sinnlos gewordenen Belastung.
Zu diesen Überbleibseln des Alten auf dem Gebiete des
—
noch viel häufigere und stärker drückende Reste der späteren
sozialen Entwicklung.
Es versteht sich dabei, daß diese Reste nicht eigentlich bis
in die Urzeit zurückreichten: denn diese kannte noch keine
durchgeführte soziale Schichtung: d. h. eine Entwicklung, in der
auf Grund stark ungleicher Verteilung von Grund und Boden
sich innerhalb der nationalen Gemeinschaft etwa schon herrschende
und dienende Schichten entgegengetreten wären. Dennoch reicht
eine Wurzel schärfster sozialer Ungleichheit bis in diese Zeiten
zurück. Die Germanen hatten Sklaven: weniger deutschen
Ursprungs, zumeist fremde Kriegsgefangene, die, rechtlich nicht
als volle Menschen, als Subjekte von Rechten anerkannt, unter
ihnen zur Bestellung des Bodens hausten. Es war ein Teil
der Bevölkerung, der mit der Nation doch allmählich verschmolzen
ist und darum bereits im eigentlichen früheren Mittelalter
als Volksbestandteil der Unfreien fortlebte. Und es ist denkbar,
daß hier und da Beziehungen späterer Leibeigenschaft bis auf
diese Zusammenhänge zurückgehen.
Im übrigen freilich bildete sich in den Zeiten organi⸗
satorischer Naturalwirtschaft, vom 7. etwa bis zum 18. Jahr—
hundert, das Verhältnis zwischen agrarisch dienenden und
agrarisch herrschenden Schichten in anderer Weise aus. Die
dienenden Schichten der Grundherrschaft, jener gewaltigen, in
so vielen Hunderten stattlicher Exemplare ausgebildeten In—
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 15
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        226 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

stitution, die in diesem Zusammenhange entstand, waren
naturalwirtschaftliche Pächter von Hufen und kleineren Gütern
des geistlichen und weltlichen Adels, die nicht schon mit Geld,
sondern noch mit Naturalien und persöunlichen Diensten
zinsten und darum von dem Pacht- und Grundherrn in eine
lockere persönliche Abhängigkeit gerieten: waren die Grund—
holden. Diese Grundholden, in deren Kreis danu freilich die
Unfreien der älteren Zeit vielfach aufgingen, konnten nun sehr
verschiedene Schicksale haben von dem Momente an, da die für
die Bildung ihres Standes maßgebend gewesenen wirtschaft—
lichen Voraussetzungen fielen, d. h. seit dem 12. und 13. Jahr⸗
hundert, seit der Entstehung der ersten geldwirtschaftlichen
Lebensformen, wie sie nunmehr so ziemlich im ganzen Mutter—
lande, mit Ausnahme etwa von Bayern und gewissen Teilen
Niedersachsens, lebendig eintraten. Von dieser Zeit ab konnten
sie entweder ihre persönlichen Dienste ablösen: worauf sie freie
geldwirtschaftliche Pächter wurden; oder sie konnten diese
Dienste in Renten zu verwandeln suchen: worauf für sie
die sehr verschieden ausgebildete Lage des Erbzinspächters
eintrat; oder sie konnten endlich in ihrem alten Zustande zu
verharren suchen: wobei sie dann Gefahr liefen, daß aus
ihrem, seinem Ursprunge nach nicht mehr bekannten begrenzten
Dienstrechte ein allgemeines Dienst- und Fronrecht abgeleitet
wurde. Von diesen Möglichkeiten ist, vor allem im Rhein⸗
gebiete als dem Inbegriff der wirtschaftlich und sozial vor—
nehmlich fortschreitenden Landschaften, die zweite häufiger als
die erste, weit häufiger noch aber als die zweite die dritte
eingetreten: und so ist schließlich auf die Grundholdenhufen
eine Unsumme neuer Dienste und Lasten konstituiert worden,
deren Zunahme eine der Ursachen war, die zu den revolu—⸗
tionären Gärungen des 15. bis 18. Jahrhunderts Anlaß
gaben. Da indes durch diese Erhebungen eine Minderung der
vorhandenen Lasten nicht herbeigeführt wurde, sondern eher
noch eine Verstärkung eintrat, so sah sich gerade auf diesem
Gebiete jede Absicht der Liquidation mittelalterlicher Verhält⸗
nisse vor einem schier unübersteiglichen Walle schwerer Arbeit.
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        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 227

Dazu kam, daß die Entwicklung der Grundherrschaft seit
dem 183. Jahrhundert geradezu zu einer neuen Leibeigenschaft
— DVV0
nicht übermäßig verbreitet war und in ihrer Handhabung
meistens sehr milde verlief. Die Teilung der Hufen, die sich
bei den übrigens wenig zahlreichen freien Bauern vollzog, war
natürlich bei steigender Bevölkerung auch bei den Hufen der
Grundholden zu einer Notwendigkeit geworden. Sie konnte
aber hier noch weniger beliebig weit durchgeführt werden wie
bei den Hufen der freien Bauern, da mit stärkerer Zer—
splitterung die Renten und Fronden des Grundherrn, die auf
das Ganze der Hufe konstituiert waren, in die Gefahr ver⸗
gessen zu werden gerieten. Die Grundherren ließen infolge—
dessen zumeist nur Viertelung zu. Was aber wurde nun mit
der über die Viertelung überschießenden Bevölkerung? Sie
blieb grundhold — aber ohne Grund und Boden! Und so
wandte man auf sie die mittlerweile auftauchenden Prinzipien
eines allgemeinen Dienstrechtes an, verlangte von ihnen trotz
allem Kopfzins und namentlich Fronden: machte sie zu Leib—
eigenen einer neuen, bisher gänzlich unbekannten Gattung.
Inzwischen aber war, mit den frühesten Zeiten der Geld⸗
wirtschaft, wie wir schon hörten, die Möglichkeit einer freieren
als der grundholden Bodennutzung gegeben worden. Und als—
bald wurde sie, noch für die letzte Urbarmachung und Besiedlung
der Mittelgebirge des Mutterlandes, ausgenutzt; auf den Halden
der Bergwälder entstanden Pachthöfe zu freiem Erbzins- und
Erbpachtrechte, oft auf Teilbau, immer auf Beding der Zins—
zahlung in Naturalien und Geld unter Ausschluß persönlicher
Fronpflicht. Es war eine Bewegung, die der Liquidation des
18. und 19. Jahrhunderts zahlreiche Erbzinse und Erbrenten
zur Ablösung hinterließ.
Wichtig aber war sie namentlich insofern, als sie das
Muster bildete für die Kolonisation und die deutsche Besiedlung
der ungeheuren Gebiete des Ostens. Denn nach dieser neuen
Art der Erbpacht, nur in ganzen Gruppen, wurden die Bauern
des Westens, die auswanderten, hier, in dem neuen Lande,
15*
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        228 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

angesetzt: zu freiem Zins auf grundherrlichem Boden und zu
gutem Erbrechte ihrer rechten Erben.
Es war ein Verlauf der ursprünglichen Besiedlung, der
den Kolonisationsbauern im Verein mit ihrer freieren Flur—
verfassung, von der schon die Rede war, ohne weiteres eine
glückliche Zukunft zu sichern schien. Dennoch verlief die
spätere Entwicklung aus Gründen, die bald genauer zu erzählen
sein werden, in durchaus entgegengesetzter Richtung. Ein neues
Dienstrecht wurde über diesen anfangs so günstig gestellten
Bevölkerungsschichten entwickelt, das sie so gut wie zu Leib—
eigenen machte — wie denn in der Tat das Recht der Herren
des Grundes und Bodens an ihnen in nicht wenigen Gegenden
bis zu einem Verkaufsrechte gesteigert wurde —, und Abgaben,
schwerer fast als irgendwo, häuften sich auf ihren Nacken.
Da war also ganz besonders viel zu bessern und zu beseitigen;
zur Frage der Rentenliquidation, die im Mutterlande bei
weitem die wichtigste war, kam noch, als Vorfrage gleichsam,
das Problem der Aufhebung der Leibeigenschaft.
Im ganzen aber konnte man im 18. Jahrhundert, auf
Grund der soeben kurz geschilderten Entwicklung der bäuer—
lichen Bindungen, für Deutschland drei große Gebiete ver—
schiedener Liquidationsmöglichkeiten und Liquidationsschwierig—
keiten unterscheiden: nämlich erstens ein Gebiet vorwiegender
Rentenherrschaft ursprunglich grundholden Ursprunges und
einer gemäßigten und nicht weit verbreiteten Leibeigenschaft
seit etwa dem 14. Jahrhundert: das ganze Rheintal im Süden
und Norden; Mitteldeutschland, vor allem das Maintal; die
entwickelteren Teile endlich des südöstlichen Alpenlandes; —
und zweitens: Gebiete vorwiegender alterhaltener, nicht fort⸗
entwickelter Grundherrschaft und neuerer Erbzinsherrschaft aus
freieren Verhältnissen von Meierei und Pachtung: teilweise
Bayern, Niedersachsen, die deutschen Mittelgebirgsländer; —
endlich drittens: das Gebiet vorwiegend kolonialer Siedlungs⸗
entwicklung und der aus ihr hervorgehenden Leibeigenschaft
des 17. und 18. Jahrhunderts: den Osten. Dabei hatten die
beiden ersten Gebiete wieder in sich mehr Ahnlichkeit: denn
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        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 229

mochte auch das erste sich als das bevölkertste und am frühesten
und reichsten zur Geldwirtschaft entwickelte erweisen, während
das zweite manche alten Erscheinungen neben verhältnismäßig
viel jungen Bildungen umfaßte, so waren sie doch beide vor allem
mutterländischen Charakters. Das dritte, grundsätzlich koloniale
Gebiet dagegen hob sich durch die Probleme, welche die Liqui⸗
dation besonders zahlreicher Dienste darbot, in sichtlicher Weise
von den beiden andern ab.
Der Gedanke der Liquidation der alten agrarischen Ver⸗
hältnisse aber, der ländlichen Gebundenheit in sozialer wie
namentlich wirtschaftlicher Hinsicht, ist keineswegs erst im
18. Jahrbundert oder gar erst an der Wende des Jahrhunderts
zum ersten Male gefaßt worden. Er ist vielmehr bei weitem
älter.

Vor allem im Mutterlande. Hier mochten die erbzins⸗
lichen Verhältnisse im 15. und 16. Jahrhundert noch einiger⸗
maßen modern und als ungefähr entsprechender Ausdruck der
Höhe des damaligen Wirtschaftslebens erscheinen; die älteren
grundherrlichen Lasten dagegen mußten, wenn auch vielleicht
nicht in wirtschaftlich zurückgebliebenen Gebieten, wie Bayern,
so doch sicherlich am Rhein als antiquiert und drückend
empfunden werden. Und das in diesen Gebieten um so mehr,
als in ihnen zugleich die agrarischen Einrichtungen und Sitten
der Markgenossenschaft durch Ubervölkerung schon aufs schwerste
entstellt worden waren und die Geldwirtschaft den Staat aufs
entschiedenste zur Ausbildung einer Steuerverfassung und zur
Erhöhung der Steuern vorwärts drängte: die dann nach Lage
der Dinge — die größeren Städte waren selbständige
Republiken — wiederum wesentlich auf die Schultern der an
sich schon so belasteten ländlichen Klassen gelegt werden mußten.
Der Ausdruck dieser Situation sind die gegen Ausgang des
Mittelalters stetig wiederholten Versuche zu gewaltsamer
Reform in diesen Gegenden, die Bauernrevolutionen des
15. Jahrhunderts und der große Bauernkrieg der Jahre 1524
und 1525.
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        230 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Wurden diese Versuche in den westlichen Teilen des Reiches
nicht wiederholt, während sie in den Alpengebieten des Süd—
ostens, wenn auch mit teilweise veränderter Tendenz, fortwährten,
so war die Hauptursache dafür wohl die immer schwerere
volkswirtschaftliche Depression, die seit etwa Mitte des 16. Jahr⸗
hunderts für Deutschland begann. Sie hatte einen Rückgang
des ganzen Wirtschaftslebens im Sinne des Wiederemportauchens
naturalwirtschaftlicher Tendenzen zur Folge, mit deren er—
neutem Auftreten die agrarischen Verhältnisse sicher besser über⸗
einstimmten als mit einem energischen geldwirtschaftlichen Fort⸗
schritt. Später mag dann auch die wirtschaftliche Not und
die Entvölkerung, die der Dreißigjährige Krieg mit sich brachte,
nicht wenig zur Zurückdrängung aller Liquidationsbestrebungen
beigetragen haben.
Insbesondere mochte das um die Mitte des 17. Jahrhunderts
für den kolonialen Osten gelten. Denn waren in seinem Be⸗
reiche die Schäden der bäuerlichen Entwicklung überhaupt erst
seit dem 15., ja dem 16. Jahrhundert aufgetreten, so daß der
Verfallseindruck noch weniger stark und befestigt war als im
Mutterland, so wirkte nach allem, was man über die stärkere
Verwahrlosung eben des Ostens durch den Großen Krieg weiß,
hier auch die verschiebende und namentlich die zurückhaltende
Tendenz der Entwicklung wahrscheinlich noch viel stärker als
im Westen.
Dennoch gehört die Überzeugung von einer gewissen
Reformbedürftigkeit der agrarischen Klassen und Zustände oder
wenigstens die Überzeugung, daß man in die agrarischen Ver⸗
hältnisse gesetzgeberisch eingreifen müsse, gegen Ende des
17. Jahrhunderts schon vielfach zum allgemeinen Bestande
deutschen politischen Denkens. Nur daß sich dabei die absolute
Monarchie der Reform auf Grund solcher Überzeugungen in
ihrer Weise und nach Maßgabe ihrer Interessen annahm.
Und da handelte es sich denn nicht so sehr um eine
irgendwie objektiv geplante Gesellschafts- oder Wirtschafts⸗
reform, als um gleichzeitige Wahrung der finanziellen und
militärischen Interessen des Absolutismus.
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        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 231

Die finanziellen Interessen erforderten im wesentlichen die
Aufrechterhaltung und womöglich vorteilhafte Weiterentwicklung
der Grundsteuern. Diese Steuern waren, auch soweit sie in der
Hand des Staates geblieben waren, zumeist auf den Grund
und Boden radiziert und wurden daher als Renten betrachtet.
Da war es also das erste Interesse des Staates, diese Renten
zu erhalten. Es war ein ähnliches Bedürfnis, wie das der
Grundherren, ihre grundherrlichen Renten gesichert zu sehen.
Und so führte es zu analogen Maßregeln, insbesondere zum
Verbote der Teilung der alten Bauerngüter hinaus über die
Viertelung. Bestimmungen dieser Art gehen teilweise schon bis
ins 15. Jahrhundert zurück. Kann man sie aber als sozial⸗
politische Maßregeln zum Schutze der Bauern bezeichnen?
In ähnlicher Richtung wirkte die fürstliche Politik in ihrer
Behandlung der Grunderwerbsversuche des Adels. Adlige Güter
waren nach herkömmlichem Rechte steuerfrei; und diese Steuer⸗
freiheit suchte der Adel auch für solche Güter zu behaupten, die er
zu seinem Besitze hinzu erwarb. Es war unter den bestehenden
Verhaltnissen eine offenbare Beschneidung der Staatsfinanzen.
Um sie zu verhüten, konnte man Grunderwerb durch den Adel
überhaupt verbieten, wie man schon in sehr früher Zeit aus
gleichem Grunde den Grunderwerb durch die tote Hand der Kirche
nicht mehr zugelassen hatte. Oder man ließ den Grunderwerb zu,
setzte aber die Beibehaltung der Steuerpflicht des erworbenen
Gutes durch. Es war nur möglich in Zeiten steigender
Furstengewalt und zunehmender Zuverlässigkeit der Akten⸗
führung; entsprechende Verordnungen werden seit dem 16. Jahr⸗
hundert häufiger. Endlich konnte man einen besonderen Fall
adligen Grunderwerbs noch besonderer Aufsicht unterstellen.
Es war der vornehmlich im kolonialen Osten beliebte Fall des
Bauernlegens. Im Osten waren die Grundherren zugleich
Gutsherren: trieben also größere Landwirtschaft. Da lag
ihnen unter Umständen viel an Erwerbung ganzer bäuerlicher
Höfe. Sie speziell wurde daher von den Regierungen ver—
boten; vornehmlich wiederum schon seit dem 16. Jahr—
hundert.
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        28238 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes LKapitel.

Das Verbot des Bauernlegens ging nun teilweise schon aus
einem zweiten in diesen Dingen maßgebenden Bedürfnisse des abso⸗
lutistischen Staates hervor, dem militärischen. Die Bauernschaften
maren das große Rekrutierungsgebiet der Heere; sie wurden es
noch mehr, als nach dem Dreißigjährigen Kriege die Zeit der
stehenden Soldtruppen begann und gleichzeitig die Bevölkerung
stark abgenommen hatte; sie wurden es mindestens grundsätz⸗
lich fast völlig, als für die Rekrutierung, wenigstens in
Preußen, das Kantonsystem eingeführt worden war. Unter
diesen Umständen versteht sich, daß man das kostbare Menschen⸗
material des platten Landes vor Legung seines Besitzes durch
den Adel zu schützen suchte; es war ein Akt der allgemeinen
Peuplierungspolitik, ein Seitenstück zur steigenden weiteren Kolo—
nisation des platten Landes durch Heranziehung von fremden
Untertanen gefährdeter Existenz und gefährdeten Glaubens.
Bedeuteten nun aber diese hauptsächlichsten Maßregeln der
absoluten Monarchie schon eine Liquidation der alten bäuer—
lichen Verhältnisse? Auf deren Schutz vielmehr liefen sie
hinaus; und sozialen Charakter trugen sie nur insofern, als
sie unbeabsichtigt und indirekt das Fortschreiten des sozialen
Verfalls an einigen wichtigen Stellen aufzuhalten suchten. Die
ersten Forderungen einer wirklichen Liquidation aber sind nicht
von den Thronen ausgegangen, sondern machten sich von unten
her geltend, aus den Bedürfnissen des deutschen Wirtschafts⸗
lebens her, wie es seit den ersten Jahrzehnten des 18. Jahr⸗
hunderts einem neuen Aufschwunge entgegenging!.
Wichtig war hier an erster Stelle, und in dieser Bedeutung
3z. B. von Friedrich dem Großen schon voll erkannt, daß die Ent⸗
wicklung höherer Stufen der Geldwirtschaft auch eine freiere
Stellung des Grundes und Bodens verlangte. Zum Ausdrucke
kam dieser Zusammenhang vor allem in rasch aufeinander fol⸗
genden Fortschritten der Landwirtschaft im 18. Jahrhundert:
dem vermehrten Futterbau, der zunehmenden Bewässerung
und Entwässerung in Drainage und in Rieselwiesenwirtschaft.

S. zu diesem Aufschwunge im allgemeinen Bd. VIII, 1, S. 141 ff.
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        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 2338

der Verbesserung der Viehschläge usp. Waren diese Fort—
schritte noch mit Gemengelage, Flurzwang, Dreifelderwirtschaft,
mit der alten Allmendewirtschaft überhaupt, ja dem Begriffe
des Gemeineigens auch nur am Walde verträglich? Alles
schien auf ihre Liquidation hinzudrängen: und so ist es
charakteristisch, daß diese ältesten Bindungen auch diejenigen
waren, die am frühesten angegriffen wurden und, wenn auch
sehr langsam und darum völlig zumeist erst gegen Schluß der
gesamten agrarischen Liquidation, der elementarsten, technischen
Fortbildung des neuen Wirtschaftslebens zum Opfer fielen.
Aber auch die sozialen und staatlichen Bindungen höherer
Art ließen sich bei fortschreitendem Wirtschaftsleben nicht
halten; und schon die innere Entwicklung des Bürgertums zu
den Anfängen stärkerer und freierer Wirtschaft des Unter⸗
nehmens, wie sie bereits im Verlaufe des 18. Jahrhunderts
eintrat, enthielt innerlich gegen sie einen schlechthin entscheiden⸗
den Protest. Denn wie sollte Gebundenheit der Personen und
der wirtschaftlichen Güter, insbesondere des Grundes und
Bodens, mit ihnen auf die Dauer vereinbar sein? Gebunden⸗
heit der Personen bedingte mangelnde Auswahl an Arbeits⸗
—E— bloß der
Leibeigenschaft, nein auch des noch so abgeschwächten Grund⸗
holdentums, ja jedes dauernd konstituierten persönlichen Dienstes
mußte Losung des wirtschaftlichen Fortschrittes sein. Und da
ein Wirtschaftsleben der Unternehmung selbst schon in seinen
Anfängen kaum ohne Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit und
Berufsfreiheit bestehen kann, diese aber die Freiheit des Ver—
kehrs mit Grund und Boden ebenso nach sich ziehen als vor—
aussetzen: so war klar, daß das beginnende neue ökonomische
Zeitalter auch gegen jede erbliche Belastung und Gebunden—
heit des Bodens und damit für Aufhebung aller Reste und
Folgeerscheinungen der mittelalterlichen Entwicklung finanzieller
Hoheitsrechte, der Grundherrschaft mithin, der Rentenherr⸗
schaft, der Erbzinsherrschaft, der Gutsherrschaft — kurz für
den Umsturz fast aller bestehenden ländlichen Verhältnisse ein—
treten mußte.
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        234 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Nun hat das Bürgertum nicht alsbald eine äußere Agi—
tation in dieser Richtung begonnen; dazu war es gegenüber
dem fürstlichen Absolutismus viel zu unmündig; eben in dieser
Richtung bleibt die deutsche Entwicklung gegenüber der eng—
lischen und französischen weit zurück und erfährt daher durch deren
Einfluß, wie schon erzählt worden, eine Ergänzung. Dennoch
wurde die wesentlich aus bürgerlichen Kreisen gespeiste öffent—
liche Meinung schon des 18. Jahrhunderts in steigendem Maße
eines Geistes voll, der bereits konkrete Forderungen nach den
bezeichneten Richtungen hin vorbereitete: unbewußt gleichsam
und doch nicht ohne geheimes Vorgefühl glitt man der Liqui⸗—
dation der agrarischen Verhältnisse zu. Innerhalb dieser Be—
wegung aber waren es zunächst wiederum die sozialen Forde—
rungen, die Reformvorschläge, die sich für Leibeigenschaft und
Frondienst machen ließen, die sich zuerst einstellten: vorbereitet
schon durch die religiöse Bewegung des 16. und das philo—
— —
dann getragen durch ein gefühlvolles Menschheitsideal und
einen neuen Kosmopolitismus, bezogen sie sich auf diejenigen
Überbleibsel der mittelalterlichen Vergangenheit, die, nach der
ursprünglich kommunistischen Organisation der Markgenossen—
schaft, am weitesten in der Geschichte des deutschen Wirtschafts⸗
lebens zurückreichen: während die Forderung der Freiheit des
Bodens, zuletzt auftauchend, schließlich auch die relativ jüngste
Schicht der mittelalterlichen Sedimente traf. So daß sich
denn ganz allgemein die Liquidationsforderungen, je früher
sie auftauchten, um so mehr auch auf um so ältere Verhält—
nisse des platten Landes bezogen haben.

2. Diese stille und gleichsam halb unbewußte Vorbereitung
auf die Liquidation zunächst der agrarischen Zustände macht
es erklärlich, daß die Liquidation selbst zum Teil schon
unter der absoluten Monarchie, freilich zumeist nur in deren
letzten, aufgeklärten Phasen, begann, und daß sie gerade im
Westen, wo sie am nötigsten war, sich auch ohne große
Schwierigkeiten vollzog, sobald die Franzosen sie einleiteten
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        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 285

oder, in den Rheinbundstaaten auch des mittleren Deutschlands,
wenigstens nahelegten. Und dieser Zusammenhang führt auch
alsbald auf den Gedanken hin, daß die französische Einwirkung
zwar eine gewichtige Phase der Gesamtliquidation eingeleitet
haben werde, diese selbst aber, von kurzer Zeitdauer wie sie
war, ebensowenig abgeschlossen haben könne, als sie sie allein be—
gonnen hatte. In der Tat umfaßte die Liquidation auch im
Westen und in den mittleren Partien Deutschlands, im ganzen
also im Mutterlande, einen Zeitraum von gelegentlich mehr
und selten viel weniger als einem Jahrhundert: und erhärtete
auch auf diese Weise schon ihre fundamentale Einbettung in
die tieferen Strömungen des nationalen Lebens, wie auch die
Wichtigkeit ihrer Einzelvorgänge für die Gesamtgeschichte der
Nation seit mindestens der Wende des 18. Jahrhunderts.
Am einfachsten in gewissem Sinne und ruhigsten verliefen
die verwickelten Vorgänge da, wo die Zustände für die Liqui⸗—
dation am reifsten waren: am oberen und mittleren Rhein,
in Mittel- und Südwestdeutschland, in Hessen, in Baden, in
Württemberg.
Die Führung übernahm hier anfangs Baden. Da hatte
der Markgraf Karl Friedrich schon früh in Paris die Lehren
der Physiokraten eingesogen und war demgemäß überzeugt, vor
allem für die Hebung der landwirtschaftlichen Technik in seinem
Lande sorgen zu müssen. Freilich sah er dabei bald ein, daß
er, sollte ein Erfolg auf diesem Gebiete erreicht werden, nur
die ihm speziell untertanen, sei es gerichtszugesessenen, sei es
grundholden oder leibeignen Bauern werde in Betracht ziehen
können: davon, die Liquidation schon auf die Bauern anderer
Landes⸗, Grund- und Leibherren auszudehnen, konnte keine
Rede sein. Doch gehörte ihm in irgendeiner Weise bei weitem
die Mehrzahl der Einwohner seines kleinen Landes.
Für diese versuchte er nun seit 1778 vor allem die
Dienste grundherrlicher und gerichtsherrlicher Herkunft insofern
zu beseitigen, als er sie gerechter verteilte und in Dienstgelder
umzuwandeln bestrebt war. Das Ergebnis war gering: die
Bauern zeigten kein Interesse. Darauf, seit 1785, machte er
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        236 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

sich an die Beseitigung der Grundlasten gleichviel welchen
Ursprungs: sie sollten gegen Zahlung des fünfundzwanzig—
fachen Betrages des Geldwertes abgelöst werden können,
worauf ihr dingliches Substrat, zumeist Grund und Boden,
dem Bauern als freies Eigen zufiel. Der Versuch gelang nur
bei den grundholden Bauern eines einzigen Amtes, des Amtes
Badenweiler. Mehr Erfolge dagegen hatte der Markgraf mit
der Aufhebung der landesherrlichen Leibeigenschaft (1783).
Aus einem einfachen Grunde: hier hatten die Bauern bei der Auf⸗
hebung nichts gegenzuleisten; es handelte sich um einen durch—
aus unentgeltlichen Verzicht des Landesherrn. Man erkennt
da schon einen Teil jener Schwierigkeiten, die sich bei jeder
Liquidation bäuerlicher Lasten und Dienste wiederholen sollten:
die Bauern sahen den Nutzen, insofern er nur ein ideell-poli—
tischer war, nicht ein oder mißtrauten wohl gar dem Angebote,
wenn sie ihn einsahen; hatten sie aber selbst guten Willen und
Einsicht zugleich, so fehlten ihnen doch vielfach die materiellen
Mittel zur Ubernahme der ihnen durch die Liquidation aufgelegten
Pflichten. Armut und Unbildung, Mißtrauen und enger Sinn,
natürliche Ergebnisse jahrhundertelanger Knechtung, zeigten sich
damit als fast unübersteigliche Hindernisse jeglichen Fortschrittes.
Den Maßregeln Karl Friedrichs von Baden liefen ver—
wandte Versuche auch in anderen Territorien parallel; aber
es waren auch hier Vorboten nur jener Umwälzung, die mit der
französischen Revolution nahte.
Die französische Liquidationsgesetzgebung erwies sich vor
allem am Rhein, in den verkehrsreichsten, wirtschaftlich fort⸗
geschrittensten und durch ein individuaglistisches Erbrecht zer⸗
setztesten Gebieten Deutschlands, leicht anwendbar: denn die Zu—
stände in Frankreich, auf deren Regelung sie ursprünglich zu—
geschnitten war, waren denen dieser Gegenden ähnlich. Vor
allem fiel jetzt allenthalben die den französischen Naturrechts⸗
schwärmern vornehmlich verhaßte Leibeigenschaft. In Baden
insbesondere hatte sich die Regierung schon 1796 gegenüber
der Republik ausdrücklich zur Aufhebung der Leibeigenschaft
in den ihr zugesprochenen bisher geistlichen Territorien ver—
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        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 237

pflichtet; doch begnügte man sich damit, den Adel zur frei—
willigen Abschaffung aufzufordern und für das Verhältnis, das
unter diesen Umständen vielfach bestehen blieb, den harmloseren
Namen der Erbpflicht einzuführen.
Im ganzen aber zeigte sich bald in Baden wie anderswo,
daß die plötzliche Uberschwemmung wenigstens der Rheinbund⸗
staaten mit den Prinzipien der französischen agrarischen Gesetz—
gebung nicht eben tief griff, während allerdings auf dem linken
Rheinufer die Liquidation nach französischem Rechte teilweise
recht rigoröss zur Durchführung gelangte: als mit 1818 bis
1815 die französischen Fluten verliefen, versuchte man daher
und unternahm es besonders der Adel, die Verhandlungen
schon des Wiener Kongresses dahin zu beeinflussen, daß den
Vauern die Vorteile der Franzosenzeit wieder entzogen würden.
Doch blieben diese Bestrebungen erfolglos; und als nun die
einzelnen süddeutschen Staaten des neuen Deutschen Bundes
in ein selbständiges Leben eintraten, änderte insbesondere der
hohe Adel völlig seine Taktik. Da ihm daran liegen mußte,
daß die in der Bundesakte in Aussicht genommenen neuen
konstitutionellen Verfassungen der Einzelstaaten zustande kämen,
indem sie allein ihm politischen Einfluß dauernd gewährleisten
konnten, und da diese Verfassungen anders als auf dem Wege
liberaler Agitation nicht zustande zu bringen waren: so ordnete
er die Frage der Bauernbefreiung diesem Gesichtspunkte unter
und trat, wie für den Erlaß neuer Verfassungen, so in libe—
ralem Sinne auch für die Fortsetzung der agrarisch⸗bäuerlichen
Auseinandersetzung ein.
So erklärt es sich, daß mit der Begründung der süd⸗
deutschen Verfassungen im zweiten und dritten Jahrzehnt des
19. Jahrhunderts zugleich eine neue Periode der Liquidation
begann. Um auch sie noch durch die badische Gesetzgebung zu
charakterisieren, so wurde nun die Leibeigenschaft endgültig
und grundsätzlich beseitigt; ferner wurde, sehr früh im Ver—
hältnis zu anderen deutschen Staaten, in Baden schon im Jahre
1824, die Patrimonialgerichtsbarkeit, die Gerichtsbarkeit Pri—
bater vornehmlich für Niedergerichte, aufgehoben. Dagegen
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        238 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes LKapitel.

gelang die Ablösung der grundherrlichen Fronden und Renten
um das Neun⸗ bis Achtzehnfache bezw. das Fünfzehn⸗ bis
Zwanzigfache des Jahreswertes nicht: die Bauern hätten jetzt
wohl das Zutrauen zur Ablösungsgesetzgebung gehabt, aber fie
waren zu arm, um das Kapital auf einem Brette zu zahlen.
Eine neue Periode von Liquidationen setzte dann für
Süd- und Mitteldeutschland unter der Nachwirkung der fran⸗
zösischen Julirevolution ein. Und nun erreichte man es, zu⸗
erst in Kurhessen 1882, auch des Problems der Renten— und
Frondenablösung Herr zu werden. Es wurden die sogenannten
Tilgungskassen begründet, staatliche Institute, die den Bauern
das Kapital, dessen sie zur Ablösung bedurften, in Renten⸗
briefen unter der Bedingung regelmäßiger Amortisation vor⸗
streckten. Von da an hat denn die eigentliche Ablösungs—
gesetzgebung nicht bloß im Südwesten, sondern in fast allen
mutterländischen Gebieten überhaupt rasche Fortschritte ge⸗
macht.
Doch bedurfte es noch der revolutionären Vorgänge des
Jahres 1848, die hier und da auch einen spezifisch bäuerlichen
Charakter nicht ganz verleugneten, um diese Bewegung in
Süd- und Mitteldeutschland der Hauptsache nach zum Ab⸗
schlusse zu bringen. Und dabei räumte man nun schließlich
mit den letzten Resten alter Gebundenheiten ziemlich radikal
auf. In Baden z. B. führte das Gesetz vom 10. April 1848
über die Aufhebung der Feudalrechte die Liquidation mit
einem einzigen Schlage zu Ende: alle noch bestehenden Real⸗
lasten wurden mit dem zwölffachen Betrage der ermittelten
Rente als ablösbar erklärt; und wo ein privatrechtlicher Ent⸗
stehungsgrund der Last nicht deutlich erkennbar war, nahm
es der Staat auf sich, den Betrag zu zahlen.
Einen eigenartigen, von den bisher besprochenen Vor—
gängen abweichenden Weg gingen die Dinge in einem letzten
Lande völlig rein mutterländischen Bodens, in Niedersachsen.
In Niedersachsen hatte sich unmittelbar auf dem Bau der
alten Grundherrschaft ein sehr merkwürdiges System freier
Pachten erhoben. Die Grundholden waren nämlich teilweise
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        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 239

von ihren Hufen vertrieben worden; dann waren je vier ihrer
Hufen zu einem großen Hofe zusammengelegt und an einen
Meier nach dem sogenannten Großen Meierrecht verpachtet
worden. Schließlich aber waren in den Gegenden der klassis chen
Durchbildung des Systems auch die noch verbliebenen einzelnen
Grundholdenhufen an ihre Inhaber nach dem sogenannten
Kleinen Meierrecht verpachtet worden: so daß in der zweiten
Hälfte des Mittelalters das ganze Land als in freien Pachten
bewirtschaftet erschien. Doch blieben dabei die gerichts⸗ und
landesherrlichen Fronden der freien Pächter bestehen, ebenso
wie sich ihre moderne staatliche Besteuerung immer mehr ent—⸗
wickelte.
Als Einnehmer dieser Steuern und Genießer dieser
Fronden geriet nun aber der Staat bald in Konflikt mit den
ehemaligen Grundherren, jetzigen Pachtherren. Denn der
Pachtherr hatte natürlich das Interesse, möglichst viel Pacht
zu ziehen: also an den Meistbietenden zu verpachten. Der Staat
dagegen wünschte an erster Stelle für ihn leistungsfähige
Pächter, und das waren sehr häufig nicht eben die Meist⸗
bietenden. In diesem Konflikte siegte nun allmählich der
Staat: er verbot schon im 15. Jahrhundert den Pachtherren
die Erhöhung des Pachtzinses; er setzte im 16. Jahrhundert
das Erbrecht der Meier an ihren Pachtgütern durch; er schuf
im 17. Jahrhundert das nunmehrige Meiergut zu einem un⸗
teilbaren geschlossenen Gute um; und er drückte im 18. Jahr⸗
hundert den Pachtherrn zu einem bloßen Rentenempfänger
hinab, während er sich selbst als den obersten Verfüger über
die Meiergüter, gleichsam als den öffentlichen Grundherrn,
anzusehen begann.
Da hatte denn freilich der Staat keine Neigung dazu, die
Grundherrschaft aufzuheben. Sein Interesse erschöpfte sich
an der vernunftigen Regelung der Leistungen, die ihm außer
den Steuern von den Meéiern zustanden; und diese Regulierung,
Dienstabstellung genannt, wurde schon 1753 in Angriff genommen,
1775 wirklich begonnen und in den neunziger Jahren des
18. Jahrhunderts vollendet.
        <pb n="254" />
        240 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Da schien also die französische Gesetzgebung der Revolution
und des Kaiserreichs gar keine Arbeit mehr vorzufinden. Und
doch war dies in hohem Grade der Fall. Denn bedeutete das
ganze System nicht eine hohe Gebundenheit des Eigentums—
rechtes an Grund und Boden?
Allein nichts von der durch die Franzosen eingeleiteten,
nun erst wirklichen Liquidation blieb bestehen, als der alte
Kurstaat Hannover wieder hergestellt wurde. Wie in Kur—⸗
hessen, so ging auch in Hannover die Absicht der Regierung
dahin, jedwede Spur der verhaßten Fremdherrschaft zu tilgen:
und obwohl sie davon überzeugt war, daß die Zurückführung
des alten Zustandes schon wegen der neueren technischen Fort⸗
schritte der Landwirtschaft nicht mehr möglich sein werde, tat
sie bei dessen Wiedereinführung doch nichts zu seiner Besserung.
Unterstützt aber wurde sie hierbei von dem starken landeingesessenen
Adel.
Da kam die Kunde von der französischen Julirevolution
und gab zu längst drohenden bäuerlichen Erhebungen Anlaß.
Und nun wich man dem bäuerlichen Drängen ebenso rasch,
wie man ihm bis dahin leichtsinnig entgegengetreten war; Ver—
ordnungen und Gesetze der Jahre 1831 und 1833 haben die
Liquidation der Lasten fast völlig und das Eigentum an allen
Meierhöfen durchaus herbeigeführt. Doch nahm man gleich—
wohl in die Zeit freien Eigens noch ein merkwürdiges Moment
der früheren Gebundenheit mit hinüber. Auf den Meierhöfen
hatte sich, vornehmlich infolge ihrer Unteilbarkeit, ein besonderes
Recht der Erbfolge und ein besonderes eheliches Güterrecht ent⸗
wickelt. Dieses Recht wurde jetzt als Privatrecht dieser Höfe
fortgeführt, und der Staat sorgte für dessen Aufrechterhaltung,
indem er sämtliche Verhandlungen über die Höfe vor die Orts—
obrigkeit zog und dieser ein Recht der Einwirkung zur Er—⸗
haltung der Höfe verlieh.
Es blieb damit also eine Art staatlicher Grundherrschaft
über die Höfe. Und erst nach der Einverleibung Hannovers
in Preußen ist diese durch ein Gesetz vom 28. Mai 1873 ge⸗
fallen, während das obligatorische Recht der Meierhöfe im
        <pb n="255" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 241

Jahre 1874 durch ein fakultatives bäuerliches Anerbenrecht,
das Recht der Höferolle, ersetzt worden ist!.
Von den Ländern Mitteldeutschlands, die bereits an den
kolonialen Osten anstoßen oder ihm zum Teil schon geradezu
angehören, hat das Königreich Sachsen, seinem industriellen
Charakter entsprechend, eine ziemlich rasche, nicht ohne Ge—
waltsamkeiten verlaufende Entwicklung der agrarischen Liqui—
dation erlebt. Im Jahre 1790 kam es hier, namentlich in
der Lommatzscher Pflege, zu nicht unbedenklichen Bauern⸗
aufständen, die dringlich an die Aufgaben der Liquidation
erinnerten. In der Tat folgte ihnen alsbald die Aufhebung
der Leibeigenschaft wenigstens in jenen schlimmsten Konsequenzen,
die in Sachsen fast schon an die Leibeigenschaft des Nordostens
erinnerten. Aber dann behandelte man die agrarischen Fragen
wieder läßlich: bis im Jahre 1880 nach der Julirevolution erneute
Unruhen ausbrachen, aus ihnen die Verfassung vom 4. Sep⸗
tember 1831 hervorging, die auch den Bauern parlamenta⸗—
rische Vertreter brachte, und bald darauf in dem vorzüglichen
Ablösungsgesetze vom 17. Mai 1832 die volle wirtschaftliche
und soziale Befreiung erreicht wurde.
Schwieriger als in Sachsen verlief auf der Grenze
zwischen Mutterland und Kolonialgebiet die Entwicklung in
Bayern sowie in einem Teile der österreichischen Alpenländer,
von dessen besonderer Geschichte weniger hier wie in einem
folgenden Kapitel, vornehmlich soweit Tirol in Betracht kommt,
die Rede sein soll.
Charakteristisch war für Bayern im 18. Jahrhundert, daß
es infolge der langen Fortdauer der alten grundherrlichen
Verhältnisse, die ganz im Gegensatze zum Kurfürstentum
Sachsen durch keinerlei industrielle Entwicklung gelockert worden
war, viele Bauern mit schlechterem, häufig unerblichem Besitz—
rechte aufwies. Es stand dadurch auch im Gegensatze zu West—
und Mitteldeutschland, wo die Erstarrung der Grundherrschaft
zur bloßen Rentenherrschaft früh zu einem starken Besitzrechte

1 S. Ergänzungsband II, S. 410 ff.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="256" />
        242 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

der Rentenpflichtigen geführt hatte. Daher kam es in Bayern
nicht bloß darauf an, die Dienste und Renten abzulösen,
sondern es mußten zugleich die Besitzrechte verbessert werden.
Wie war nun dies schwere Problem zu bewältigen? Wir werden
sehen, daß man den Knoten der Fragen, die sich hier auf—
drängten, erst im Jahre 1848 und auch dann nur durch ein⸗
faches Zerhauen löste.
Die frühere Geschichte der bäuerlichen Verhältnisse in
Bayern wird zum großen Teile mit dadurch bestimmt, daß
sich seit dem 16. Jahrhundert die Tendenz einstellte, die alten
Grundherrschaften zu Herrschaften mit starkem Eigenbau, zu
Gutsherrschaften, zu erweitern. Es ist eine Umgestaltung der
Grundherrschaft zum Charakter primitiver Unternehmung,
deren Eigenheiten wir sehr bald im kolonialen Nordosten für
noch frühere Zeit verfolgen werden. Den Anlaß dazu gab
die Möglichkeit der Getreideausfuhr nach Österreich, der Schweiz
und Schwaben. Natürlich mußten mit dem Eintritte dieser
Tendenz die „Hofmarchen“, die dem Grundherrn unmittelbar
unterstellten Felder, erweitert werden: was nur durch Bauern⸗
legen möglich war.
Dem trat aber schon das bayrische Landrecht vom Jahre
1616, das ohne Zustimmung der Stände erlassen werden mußte,
entgegen. Zwar verbot es das Bauernlegen nicht. Aber es
beschränkte das zulässige Maß der Frondienste so entschieden,
daß den Grundherren bei erweiterten Hofmarchen unter allen
Umständen die Arbeitskräfte fehlten: so daß schon deshalb das
Bauernlegen in den meisten Fällen uneinträglich blieb. Nun
hätte man allerdings einen ländlichen Arbeiterstand heranbilden
können: allein dazu war die Exportkonjunktur für Getreide
doch nicht stark und zuverlässig genug; auch beteiligten sich
weder die überaus zahlreichen geistlichen Grundherrschaften des
Landes noch die sehr ausgedehnte Grundherrschaft des regieren⸗
den Hauses an der Umbildung ins Gutsherrlich-Unternehme⸗
rische; und so verlief die ganze Bewegung schließlich fast im
Sande; im ganzen blieb der Bauernstand und die ältere Form
der Grundherrschaft erhalten.
        <pb n="257" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 2438

Diese aber zu liquidieren oder wenigstens geldwirtschaftlich
zu regulieren ist dann ein schon früh einsetzendes Bestreben der
Kurfürsten gewesen, wenn es sich auch zunächst, wie fast überall,
auf die eigenen und direkten Untertanen beschränkt sah: schon
Ende des 17. Jahrhunderts hat man für sie die Fronleistungen
in Geldabgaben umzuwandeln versucht. Allein die Maßregel
blieb ebenso erfolglos wie ein um fast ein Jahrhundert später
ergehendes Angebot Karl Theodors vom Jahre 1779 an die
kurfürstlichen Bauern, wonach die sogenannten Laudemien,
Abgaben bei Besitzveränderung, in einen unveränderlichen
jährlichen Kanon umgebildet und die schlechteren Besitzrechte in
Erbrecht verwandelt werden sollten. Und selbst ein ähnlicher
Versuch noch vom Jahre 1803, die Grundholden der damals
durch Säkularisation an den Staat gelangten Klöster zur Ab⸗
lösung des für sie bestehenden Obereigentums und zur Er⸗
langung starken Besitzrechts zu veranlassen, verlief ergebnislos.
Die Bauern sahen bei Maßregeln dieser Art keinen materiellen
Nutzen; für Gesichtspunkte anderer Art waren sie nicht zu—
gänglich; und die Beamtenschaft tat zu wenig, um sie zu be—
lehren.
Auch der Einfluß der französischen Gesetzgebung wirkte in
Bayern noch nicht eigentlich durchschlagend. Er verquickte sich
hier mit dem Erlaß der Verfassung des Jahres 18082. Da
wurde allerdings zunächst in der Verfassung selbst jede Art
von Leibeigenschaft aufgehoben. Außerdem machte ein Edikt
des Jahres 1808 alle ungemessenen Dienste zu gemessenen und
erklärte alle Grundrenten bei Einverständnis von Empfänger
und Zahler hierüber für ablösbar. Es war gewiß grundsätz⸗
lich viel. Allein praktisch erreicht wurde damit wenig; die
Zahl der Ablösungen insbesondere blieb gering. Und die ganze
erste Hälfte des 19. Jahrhunderts hindurch ging die Praxis
über diese matten Versuche kaum hinaus.
Konnte man sich da wundern, wenn es im Jahre 1848
zu schweren agrarischen Unruhen kam? Und nun mußte man

1 S,. oben S. 165 f., 216.
        <pb n="258" />
        244 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

sich zu einer so radikalen Liquidation entschließen, daß sie für
die Bauern günstiger ausfiel als irgendwo sonst. Das Gesetz
vom 4. Juni 1848 hob die Patrimonialgerichtsbarkeit sowie
die standes- und gutsherrliche Polizeigewalt ohne Entschädigung
auf, ließ nicht minder alle persönlichen Abgaben an Grund⸗—
und Gerichtsherren, ferner den Todfall und alle Natural—
fronden ohne Entschädigung fallen und legte alle bis dahin
nicht fixierten unständigen Gefälle und Zehnten sowie Abgaben
bei Besitzveränderung in jährliche unveränderliche Abgaben
fest: worauf der Grund und Boden, von dem die genannten
Abgaben bisher erfallen waren, zum vollen Eigentum der In—
haber erklärt wurde. Das war denn freilich eine radikale
Lösung, ja eine volle Auflösung vornehmlich der alten Besitz⸗
verhältnisse. Und so war es nun auch möglich, in dem gleichen
Gesetze noch an die Liquidation der Lasten heranzutreten.
Alle jetzt festgelegten oder früher schon festen Abgaben konnten
danach abgelöst werden entweder durch Zahlung eines Kapitals
in der Höhe des achtzehnfachen Betrages oder aber durch Ver⸗
mittlung einer staatlichen Ablösungskasse, die den zwanzig—⸗
fachen Kapitalbetrag in vierprozentigen Ablösungsschuldbriefen
zahlte: also dem Verpflichteten mit einem kleinen staatlichen
Zuschusse beisprang. Trotzdem zog sich die endgültige Regelung
bei ihrem fakultativen Charakter noch lange hin: bis ein, Gefetz
vom 28. April 1872, um ein Ende zu machen, zur Ablösung
mit dem achtzehnfachen Betrage verpflichtete.
Übersehen wir jetzt den Gesamtverlauf der agrarischen
Liquidation im Mutterlande, so ergibt sich, daß ein Haupt⸗
unterschied zwischen dem westlichen, dem Rheingebiete etwa
und den östlicheren Ländern vor allem dadurch hervorgerufen
wurde, daß im Westen die sehr verschiedenartigen Besitzrechte
des Mittelalters schon dahin reduziert erscheinen, daß im all⸗
gemeinen das volle Eigentum des früheren Untereigentümers
schon anerkannt erschien, während dies im Osten nicht in
dem Grade der Fall war, vielmehr die besitzrechtlichen Ge⸗
bundenheiten der älteren Grundherrschaft sei es mittelbar, sei
es in langer und oft inhaltlich gegensätzlicher Ableitung fort⸗
        <pb n="259" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 245

bestanden. Danach erschienen denn die verschiedenen mittel⸗
alterlichen Gebundenheiten im Westen vornehmlich auf einen
Nenner reduziert: den der Rente. Denn wenn daneben auch
noch Gerichtsherrlichkeit und Leibeigenschaft in Betracht kamen,
so konnte doch auch von ihnen wenigstens die Leibeigenschaft, oft
aber auch mindestens ein wesentlicher Teil der Gerichtsherrlichkeit
als auf Zahlung gewisser Abgaben reduziert betrachtet und damit
als dem zu liquidierenden Rentensystem eingeordnet angesehen
werden. Im Osten dagegen und ebenso in Niedersachsen
handelte es sich neben oder richtiger vor der Rentenablösung
zumeist auch noch um die Regelung, und das hieß zumeist die
Liquidation des alten gebundenen Rechtes des Besitzes.
Es ist ein Unterschied der Entwicklung, der uns noch
schärfer entgegentreten wird, wenn wir den rein kolonialen
Boden betreten: hier spielen antiquierte Rechte fast eine größere
Rolle als veraltete Lasten. Im Bereiche des Mutterlandes
aber ist der besondere Unterschied fur die Einwirkung der
französischen Gesetzgebung nicht ohne Bedeutung gewesen.
Natürlich mußte sie leichter durchdringen, wo es sich nur um
Rentenzusammenfassung und Rentenablösung, nicht auch um
Anderung der Besitzrechte handelte. Und so wurde denn der
Westen dem französischen Einflusse besonders stark zugänglich,
zumal er ja auch nachbarlicher lag und zum Teil direkt, durch
Einverleibung, dem Reiche der Revolution und Napoleons
anheimfiel. Im Osten dagegen hat noch am meisten, aber doch
keineswegs entscheidend Bayern, weit weniger Niedersachsen
und kaum das Königreich Sachsen stärkere französische Einflüsse
aufgenommen.
Aber sind auch nur im entschiedensten Westen diese Ein⸗
— Nirgends, darf man
sagen, hat sich in ihrer Folge die Liquidation allein vollzogen.
Das war schon deshalb nicht möglich, weil die Rentenliqui⸗
dation ganz allgemein auf Ablösung hinauslief: diese Ablösung
aber zu ihrer wirklichen Durchführung Tilgungskassen voraus—
setzte, welche die steigende kreditwirtschaftliche Entwicklung der
Nation erst im späteren Verlaufe des 19. Jahrhunderts, etwa
        <pb n="260" />
        246 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

seit den dreißiger Jahren, in genügender Ausbildung zur Ver⸗
fügung stellte. Und so erscheint letzten Endes sogar in den
französischem Einflusse besonders ausgesetzten Teilen des
Mutterlandes wenn nicht der Beginn, so doch der schließliche
Verlauf der agrarischen Liquidation vornehmlich deutsch; und
die fremde Entwicklung hat der nationalen nur ein rascheres
Zeitmaß und größere Stetiagkeit gewährleistet.

3. Freilich: noch um vieles mehr national, ja fast aus⸗
schließlich national verlief die agrarische Liquidation des
Kolonialgebietes und vor allem des preußischen Nordostens:
eine Tatsache, die zu den fundamentalen Erscheinungen gehört,
welche die Entwicklung auch der inneren Geschicke der Nation
im subjektivistischen Zeitalter immer mehr mit speziell preußischem
Geiste erfüllt haben.
Die koloniale Liquidation ist nicht zu verstehen, wenn die
Erzählung nicht mit einigen Mitteilungen in die Geschichte
der ländlichen Stände und Zustände seit der Besiedlung
zurückgreift. Und diese episodische Behandlung erscheint um so
dringlicher, als uns im Verlaufe der damit notwendigen Er⸗
zählung mehr wie sonst irgendwo in Deutschland die frühesten
Anfänge eines agrarischen Unternehmertums, also eines modernen
Wirtschaftslebens des platten Landes, entgegentreten werden.
Die Kolonisation des Ostens hatte mit der Übertragung
besonders freier Formen des mutterländischen Sozial- und
Wirtschaftslebens auf den fremden Boden begonnen; freie Bauern
hatten unter Erbschulzen, agrarischen Führern, die sie in den
Osten geführt hatten, freie Dörfer begründet, unter eigenen
Pfarrern anfangs wohl gar auch Pfarren nach dem Rechte
des heimatlichen Bistums geschaffen; der Erbschulze war in
jedem Dorfe ihr unterster landesherrlicher Richter geworden,
für dessen Gericht sie die Schöffen, für dessen Sitzungen sie
sich selbst als Umstand stellten; die Zinse und Fronden an den
Landesherrn waren gering gewesen; die Zinse an den Grund⸗
herrn hatten nichts bedeutet als das wirtschaftliche Aquivalent
einer Erbpacht; und eine freie wirtschaftliche Gemeindeverfassung
        <pb n="261" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 247

hatte die Nachbarn zusammengeschlossen zu Recht und Frommen
eines jeden und aller.
Noch mehr: über diesem Leben des Dorfes und der Dörfer
hatten sich allenthalben Territorialgewalten sehr moderner, sehr
durchgreifender und darum für die Bauern günstiger Art ent⸗
wickelt: in der Verwaltung war es gelungen, den reinen
Amtsbegriff für die Lokalbeamten durchzuführen und der Zen⸗
trale Schwung zu verleihen; im Heerwesen hatte sich auf
Grund von Dienstlehen und Burglehen eine Kriegsverfassung
gebildet, die zugleich der Friedenswahrung, dem territorialen
Polizeidienste gerecht wurde. Und war es ein Unglück, wenn
die militärischen Dienstlehen in den Dörfern zerstreut lagen?
Wenn der Ritter neben dem Bauern saß mit seinem Vier⸗ bis
Sechshufengut, sei es in Gemengelage, sei es abgeteilt, sei es
in einem für sich gelegenen Vorwerk? Eine frohe Zukunft
aller schien gesichert.
Dennoch verlief die Entwicklung gänzlich gegen solche Er⸗
wartungen.
Vom Standpunkte heutiger kolonialer Erfahrungen aus
hätten sich freilich von vornherein einige Bedenken äußern
lassen. Die Lebensformen, die aus dem Mutterlande über⸗
tragen worden waren, waren durchweg Formen des Über⸗
ganges aus naturalwirtschaftlichen in früh geldwirtschaftliche
Zeiten. Konnten nun diese Formen auf kolonialem Boden
erhalten und das hieß rasch und kräftig fortentwickelt werden?
Offenbar nur dann, wenn sich die Anfänge der Geldwirtschaft
auf diesem Boden ebenso intensiv und rasch ausgestalten ließen
wie im Mutterlande.
Aber eben dies war nicht der Fall. Gewiß gab es in
der entscheidenden Zeit, im 14. und 15. Jahrhundert, auf
kolonialem Boden hier und da große geldwirtschaftliche Er⸗
scheinungen: die Hanse, die Wirts chaftsorganisation des Deutschen
Ordens. Allein im ganzen waren diese Erscheinungen auf das
Gestade der Ostsee beschränkt und ihrer Natur nach auch auf
dieses angewiesen. Im übrigen fehlten starke geldwirtschaftliche
Anregungen; man fiel schon im 14. und 15. Jahrhundert im
        <pb n="262" />
        248 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

allgemeinen eher in naturalwirtschaftliche Lebensformen zurück;
und diese Bewegung wurde durch den allgemeinen wirtschaftlichen
Verfall Deutschlands seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht
aufgehalten, sondern auf beträchtliche Zeit hin noch beschleunigt.
Die Folge war, daß die aus dem Mutterlande über—
tragenen Daseinsformen in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft
ganz allgemein eine Rückbildung ins Naturalwirtschaftliche er—
fuhren: dies ist die charakteristische Erscheinung schon des 14.
und 15. Jahrhunderts. So nimmt unter Beeinträchtigung der
alten freieren Flurverfassung in den Marken Gemengelage und
Flurzwang zu; und damit erhält die Vergenossenschaftlichung des
Gemeindelebens gebundenere Formen. Vor allem aber: die
freie Pacht weicht wieder Tendenzen der Grundherrschaft, und
Verwaltung und Heerwesen neigen von neuem zu lehnsstaatlichem
Charakter.
Es sind zwei Momente, welche, namentlich auch in ihrem
gegenseitigen Zusammenhange, genauerer Ausführung bedürfen.
Der am leichtesten sichtbare Vorgang ist die Rückbildung
des öffentlichen Wesens zum Lehnsstaat. Im Heerwesen war
von vornherein der geldwirtschaftliche Stand nicht voll erreicht
worden. Denn die ritterlichen Söldner wurden nicht, wie seit
dem 13. und 14. Jahrhundert vielfach im Mutterlande, mit
den Revenuen eines Geldkapitals gelohnt, sondern durch Über⸗
weisung von Grundbesitz. Natürlich traten dann auch jene
Folgen einer solchen naturalwirtschaftlichen Besoldung ein, die
man aus der Geschichte des Reiches in karlingischer und
ottonischer Zeit zur Genüge kennt: die Heeresorganisation wurde
in ihren lokalen Teilen immer selbständiger, die Dienstpflicht
wurde immer weniger ernst beachtet — bis schließlich Organi⸗
sation und Dienst veralteten. Dagegen wurde der Grundbesitz
des Ritters, das ursprüngliche Substrat der Dienstpflicht, nach
Möglichkeit wie Eigentum entwickelt und für die genaue Er—
haltung aller ihm zugesprochenen Privilegien, namentlich des⸗
jenigen der Steuerfreiheit, eifrig gesorgt. In der Verwaltung
aber stellte sich bald heraus, daß der Landesherr die Gehälter
nicht zahlen konnte: der Verwaltungsapparat versagte für die
        <pb n="263" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 249

rasche Flüssigmachung der meisten Einnahmen, die naturalwirt⸗
schaftlichen Charakters waren oder wurden. So blieb nichts
übrig, als den Fundus der landesherrlichen Einnahmen an die
Beauten und bald auch an die zahlreichen Gläubiger zu verleihen,
damit sie sich aus ihm selber bezahlt machten.
Dieser Fundus aber bestand zum Teil direkt in der
Grundherrschaft des Landesherrn, namentlich aber in seinen
Zins⸗ und Fronrechten und Gefällen aus der Ausübung der
Rechtspflege.
Was unter diesen Umständen geschehen konnte, ja mußte,
um den bäuerlichen Zustand zu drücken, liegt auf der Hand. Der
Landesherr konnte viele seiner Rechte, weil einem bestimmten
Boden zugehörig, nur an Gläubiger, die diesem Boden nahe,
ja die auf ihm saßen, verleihen. Und so fielen die Rechte auf
öffentliche Fronden in einem bestimmten Dorfe dem Ritter eben
dieses Dorfes, so fiel die Gerichtsbarkeit dem Erbschulzen des
Dorfes oder wohl auch gar dem Ritter zu: und der Ritter
wurde sozusagen zum Landesherrn in seinem Dorfe.
Es war das Moment, von dem nunmehr eine volle Rück⸗
bildung der agrarischen Verhältnisse zur Grundherrschaft aus⸗
ging: nur daß die Grundherrschaft gleichzeitig oder wenigstens
sehr bald noch durch die spezifische Form der kolonialen Guts⸗
herrschaft übertrumpft wurde.
Was der Ritter zunächst erworben hatte, war allerdings
nur die Summe landesherrlicher Leistungen der Bauern und
die Schulzengerichtsbarkeit. Aber war nicht das ganze Dorf
Grundlage und Ausganggsstelle gleichsam dieser Rechte? War
damit vom Ritter niucht ein Dispositionsrecht über Fronden,
Zinse, Gefälle der Einwohner überhaupt gewonnen? Und
war nicht hierdurch wiederum auf so kleinem Gebiete, bei steter
——— die Grundlage eines
patriarchalischen Absolutismus uͤberhaupt erreicht? Der Junker
„gnädiger Herr“, voller Grund— und Gerichtsherr, die Bauern
seine erbuntertänigen, seine „armen Leute“: das war der Aus⸗
druck der Lage in wichtigen Gegenden schon im 15. Jahr—
hundert. Und dies wurde er noch mehr, als seit dem
        <pb n="264" />
        250 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

16. Jahrhundert, mit der Einführung des römischen Rechtes,
sich keinerlei juristische Terminologie mehr ergab, um den
Charakter des ursprünglichen bäuerlichen, rein deutschrechtlich
konstruierten Erbzinsrechtes begrifflich fest zu umschreiben.
Sollte es nach alledem zur Durchführung einer vollen,
auch tatsächlichen Verfügung des Junkers über Dorf und
Bauern kommen, so bedurfte es nur des Auftauchens äußerer
Momente, die eine Entwicklung in diesem Sinne veranlassen
konnten.
Ein solches Moment war nun schon früh in der reißend
schnellen Entwicklung der großen Städte des Mutterlandes,
unter anderem auch am Rhein und in Flandern, gegeben. Sie
entfalteten schon im 15. Jahrhundert eine Industrie fast
moderner volkswirtschaftlicher Formen; sie hatten eine steigende
Bevölkerung zu ernähren und bedurften hierzu der Lebens⸗
mittelzufuhr. So kam ihnen Getreide zu, anfangs aus
Dänemark, dann von der Ostsee: ein Getreideexport des kolo⸗
nialen Ostens nach Westen entwickelte sich. Natürlich, daß an
ihm vor allem auch die Junker teilnahmen. Wie aber ver⸗
mochten sie das stark ohne Erweiterung der ihnen zustehenden
Anbaufläche? Erweiterte Anbaufläche aber hieß — wir werden
es bald sehen — Umwandlung der Grundherrschaft in Guts⸗
herrschaft und Knechtung des Dorfes.
Ein zweites Motiv kam hinzu. Bis in das 15. Jahr⸗
hundert hinein waren die jungen Söhne des Kolonialadels
und nicht selten auch die Alten stark in den großen Kämpfen
zwischen Dänemark, Schweden und Norwegen, ja in den Hän⸗
deln der Ostsee überhaupt mit beschäftigt gewesen: wie viel
Adlige wanderten bei dieser Gelegenheit nicht aus, und wie viel
deutsche Namen zeigen darum noch jetzt die Matrikeln des dänischen
und schwedischen Adels! Aber mit der Wende des 14. Jahr—⸗
hunderts, seit der Kalmarer Union hörte diese Gelegenheit zu
Kampf, Beute und Fortpflanzung auf. Nicht minder waren weiter
die Junker nach Preußen und Livland gefahren, um an den
Ordenskämpfen gegen Litauer und Polen teilzunehmen: bis auch
hier das 15. Jahrhundert den Rückgang der Ordensstaaten
        <pb n="265" />
        Ciquidation der alten Formen des wirts chaftl. u. sozialen Lebens. 251

brachte. Aber bedeutete diese Zeit nicht überhaupt Frieden auch
im eigenen Lande? In Brandenburg vor allem räumten die
Hohenzollern mit den Kriegsgelüsten des Adels auf. Da
mußte man nun daheim stille sitzen und das Gewaffen an die
Wand hängen, zumal neue Feuerwaffen und neues Fußvolk
das alte Reiterhandwerk auch sonst zu stören drohten. Der
Junker, einst Ritter, begann leise Viehhändler und Getreide⸗
produzent zu werden, legte sich in diesen Artikeln auf Gewinn,
wollte verkaufen und ausführen und bedurfte mehr als bisher
des Ackers.
So blieb nichts übrig: die Dorfflur mußte mehr Herr⸗
schaftsland hergeben. Da wurde in einer ersten Entwicklungs⸗
—D gehörige Land ordentlich an⸗
einander genommen, abgerundet, zusammengelegt, ein etwaiges
Vorwerk erweitert. Aber bald konnte sich der gnädige Herr,
noch in dieser ersten Periode, nicht mehr darauf beschränken.
Er griff die Bauernallmende an, wo er ihrer habhaft werden
konnte, und als auch dies nicht mehr genügte, da warf er sich,
seit Ende des 15. Jahrhunderts, zumal aber im 16. Jahr⸗
hundert, auf die Bauernlegung: vertrieb ganze Bauernfamilien
und nahm ihr Land — nach seiner Auffassung ja eigentlich sein
Land — an sich: denn immer mehr bedurfte er des Ackers.
Wie aber sollte er diesen vergrößerten Acker nun mit seinen
alten Werkzeugen und Tieren, mit seinen paar Leuten be⸗
stellen? Auch hier half ihm die Dorfherrnstellung hinweg
über alle Skrupel und Schwierigkeiten. Freie Lohnarbeiter gab
es nicht, selbst wenn er sie hätte mieten oder ansetzen wollen:
so legte er den Bauern neue Fronden und Lasten auf, denn
dazu war er als Dorfherr berechtigt, ja schränkte vielleicht so⸗
gar seine hergebrachte Knecht- und Viehhaltung ein und
organisierte eine volle Fronbewirtschaftung seines Landes, das
ihn nun wirtschaftlich immer mehr zu interessieren begann:
wurde zu einem Krautjunker und Gutsherrn anstatt des Ritters
und Grundherrn, der seine Väter gewesen waren.
Es war eine Entwicklung, die in sich etwas Unersättliches
hatte, vorausgesetzt, daß die Ausfuhrmöglichkeiten für Vieh und
        <pb n="266" />
        252 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Getreide stiegen. Und eben in diesem Zusammenhange ist
jener Junkersinn des nordostdeutschen Adels groß geworden, der
in wesentlichen Zügen andauert bis auf den heutigen Tag.
Eine neue Periode der Erweiterung dieser Entwicklung
aber ergab sich mit dem 17. Jahrhundert. In dieser Zeit
wurden, während des Dreißigjährigen Krieges, eben die
Kolonialgebiete furchtbar verwüstet; hier brachen die Schweden
ein; hier erleichterten große Ebenen die Kriegführung jener
Zeiten besonders, und beim Mangel zahlreicher großer Städte
fehlten die besten Zufluchtsstätten des Landes. So wurden denn
während des Krieges und auch noch nach dessen Schluß große
Massen von Bauernhöfen zerstört: die Bauern „vergingen“,
zogen weg; die Stellen lagen wüste; der Wald brach herein:
viele Dörfer sind niemals wieder aufgebaut worden. Allerdings
haben nun die Gutsherren nach dem Kriege die Bauern wieder
zu retablieren gesucht. Aber in beschränktem Maße. Nur
so viel Bauern setzten sie an, als sie zur Bebauung ihres
möglichst vergrößerten Gutes unbedingt zu bedürfen glaubten;
die übrigen Höfe dagegen ließen sie wüst und legten ihr Land
dem Gutsareale zu. Die anzusetzenden Bauern aber erhielten
ein viel schlechteres Recht, als es die alten Bauern gehabt
hatten. Sie erhielten überhaupt kein dingliches Recht mehr
an Hof und Land, sondern nur sogenannten Laßbesitz: und
zwar erblichen da, wo sonst volles Erbzinsrecht geherrscht
hatte und herrschte, nur lebenslänglichen dagegen oder be—
liebig widerruflichen da, wo früher bereits ein schlechteres
Recht als Erbzinsrecht in Geltung gewesen war.
Im ganzen erwuchs damit erst seit dem Dreißigjährigen
Kriege recht die große Verschiedenheit der gebundenen Nutzungsrechte
 an Grund und Boden im Kolonialgebiete gegenüber
dem Rechte des Mutterlandes. Denn auch das Recht derjenigen
Bauern, die noch zu altem Erbzinsrechte und verwandten günstigen
Rechtsformen saßen, begann jetzt verschlechtert zu werden, da
es als unberechtigte Ausnahme empfunden wurde.
Gleichzeitig aber fingen die Junker an, immer mehr zu
eigentlichen agrarischen Unternehmern zu werden; sie produ—
        <pb n="267" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 253

zierten über den Bedarf und verkauften an den Staat und
seine stehenden Heere wie ins Ausland. Es sind im Grunde
die ersten Regungen des modernen Wirtschaftslebens in
Deutschland; denn die durch sie herbeigeführten wirtschaft⸗
lichen Formen haben sich organisch bis zur Gegenwart weiter
— zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts eine nicht geringe Blüte erreicht hatten. Sollten sie
aber ihre höchste Entwicklung erfahren, so lag diese offenbar
in der Einbeziehung alles Landes in das Gutsareal und in
der Herabdrückung der häuerlichen Klasse zu nichts als Lohn⸗
arbeilern eben dieses Areales. Es ist ein Ideal, das in den
meisten Ländern nicht erreicht wurde, weil sich seiner Verwirk—
lichung Maßregeln der Fürsten zur Erhaltung des Bauernstandes
entgegenstemmten. An einigen Stellen aber, so namentlich in
Mecklenburg und in schwedisch Pommern, wurde es nahezu
zur Wirklichkeit: und so ergab sich hier eine dritte und letzte
Periode der Entwicklung.
In diesen Ländern war die fürstliche Gewalt im 18. Jahr⸗
hundert so schwach, daß man eigentlich von Adelsrepubliken
zu sprechen hatte. Indem aber damit die Gutsherren die
Verfügung über die Staatsgewalt besaßen, konnten sie an sich
schon einer fast restlosen Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen
und sozialen Ziele zustreben. Dazu kam, daß der Nordische und
auch der Siebenjährige Krieg diese Länder besonders traf und viele
Bauern von dannen hob, und daß günstige Absatzgelegenheiten
wie die Wandlungen der landwirtschaftlichen Technik gerade
für graswüchsige Böden, wie sie diese Länder zumeist haben,
eine besonders starke Vergrößerung des Gutsareals gestatteten.
Und so wurden denn ganze Dörfer gelegt und die Bauernschaften
vertrieben oder zu Dienstleuten des Gutsherrn gemacht; die
dorflosen Landstriche des heutigen Mecklenburgs und Hinter⸗
pommerns stammen zumeist erst aus dieser Zeit.
Was war nun aber aus der bäuerlichen Bevölkerung des
Kolonialgebietes im ganzen im Verlaufe dieser unglücklichen
Entwicklung geworden? Es war klar: je mehr die Guts—
herrschaften sich ausdehnten, um so mehr mußte sie an Besitz
        <pb n="268" />
        254 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

verlieren und, ging sie nicht außer Landes, was zumeist ver⸗
hindert wurde, zum bloßen Arbeiterstand des Gutsherrn, zur
vierten Klasse herabsinken. Vollzog sich dieser Prozeß irgendwo
ganz bis zu Ende, so wurde der Bauer gänzlich landlos und
nur Arbeiter seines Herrn: wurde persönlich leibeigen. Diese
Konsequenz ist in der Tat in Mecklenburg und Pommern ein—
getreten: da sind die „Untertanen“ ohne ihr Gut wie eine
Ware verkauft worden.
Im allgemeinen aber blieb man auf sehr verschiedenen
Zwischenstufen zu dieser Schlußentwicklung hin stehen. An
manchen Stellen war sogar das alte dingliche Erbbesitzrecht
bestehen geblieben und der Bauer daher bei richtiger Zahlung
seiner Zinse unvertreibbar. Anderswo bestand noch erbliches
Laßgut, und der Bauer wurde nur in gewissen, freilich nach
Leichtigkeit und Zahl immer mehr gesteigerten Fällen als vertreib⸗
bar betrachtet. Wiederum anderswo dagegen saß der Bauer auf
nicht mehr erblichem, sondern ihm jederzeit ohne Grund ent⸗
ziehbarem Laßgut. Endlich konnte der Bauer auch als bloße
Pertinenz des im Eigen des Gutsherrn befindlichen Bodens
angesehen werden.
Diesem Wandel des Besitzrechtes entsprach dann der Regel
nach auch eine steigende Verstärkung der Lasten und Dienste.
Ursprünglich hatte der Bauer in den meisten Fällen nur
öffentliche Dienste getan; das war, im eigentlichsten Sinne,
gelegentlich erhalten geblieben. Aber der Regel nach hatten
wenn nicht die Renten, so doch mindestens die Fronden mit
dem Wachsen des Gutsareals gewaltig zugenommen. In vielen
Fällen gingen sie jetzt ganz ins Ungemessene: so daß der
Bauer nun im Grunde als Arbeitssklave des Herrn und die
Zeit, die er für diesen nicht arbeitete, als von diesem gnädigst
gewährte Freizeit erschien. Wo aber der Bauer auf diese
Weise nicht mehr persönlich frei war, da wurden die Kon—
sequenzen bald noch weit über seine zunächst rein agrarischen
Dienstleistungen hinweg gezogen: ein Gesindedienstzwang wurde
durchgeführt, wonach die jungen Leute der bäuerlichen Bevölkerung
der Gutsherrschaft mindestens ein Jahr hindurch ständig persön—
        <pb n="269" />
        iquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 255

liche Dienste umsonst zu leisten hatten; das Recht der Heirats—
erlaubnis wurde beansprucht und zur Besteuerung ausgenützt;
und der Bauer wurde an die Scholle gefesselt, um dem Mangel
gutsherrschaftlicher Arbeitskräfte entgegenzutreten. Was aber
das Schlimmste war: nichts hinderte jetzt, daß diese furchtbare
Auffassung von der sozialen Stellung des Bauern, die ihn im
Grunde als Sklaven, als Objekt von Rechten, juristisch also
dem Vieh angenähert hinstellte, allgemein wurde. Schon früh,
im 15. und 16. Jahrhundert, lagen deutliche Anfänge hierzu
vor; im 18. Jahrhundert ist dann der Bauer ganz allgemein
mindestens im höchsten Grade verachtet: sein Aufsteigen in andere
soziale Schichten ist gesetzlich fast unmöglich gemacht: Ehre
genug für ihn, wenn er das Kanonenfutter der Söldnerheere
lieferte.
Da war es denn freilich hohe Zeit, an Besserung zu
denken.
Suchen wir uns jetzt in den verwickelten Verhältnissen
der agrarischen Liquidation in den Kolonialgebieten heimisch
zu machen, so kann das nicht geschehen ohne Untereinteilung
dieser weit ausgedehnten Lande; hat sich doch auch von der
agrarischen Entwicklung des Mutterlandes nicht ohne Einführung
starker territorialer Unterschiede erzählen lassen.
Im ganzen kann man dabei das Kolonialland an der
Ostsee: Schleswig-Holstein, Mecklenburg, Pommern, die bal⸗
tischen Provinzen, insbesondere Livland, als eine Gruppe
zusammenfassen. Eine andere Gruppe bilden der Hauptsache
nach die österreichischen Länder: Schlesien, Böhmen, Mähren
und einige Teile des Donaugebietes; doch hat schon das
Donaugebiet im ganzen mehr eine ähnliche Entwicklung wie
das Königreich Sachsen durchlaufen, mit dem es den Cha—
rakter eines ältesten, in vielen Dingen noch mutterländisch
charakterisierten Kolonialgebietes teilt; die sudöstlichen Alpen⸗
laͤnder endlich gehören der eigentlich kolonialen Entwicklung
gar nicht an; ihre Agrargeschichte erinnert vielmehr an die
des mutterländischen Südwestens. Das Besondere der Ent—
faltung der österreichischen Kolonialgebiete aber kann vor—
        <pb n="270" />
        256 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

nehmlich darin gefunden werden, daß in ihnen der Übergang von
der mittelalterlichen Grundherrschaft zur Gutsherrschaft weniger
schroff, weniger ausgedehnt und weit weniger früh als im Norden
eintrat; der Hauptsache nach scheint er erst Folge der großen
AÄnderung in den Besitzverhältnissen während des Dreißigjährigen
Krieges gewesen zu sein. Damals häuften sich bekanntlich nament⸗—
lich in Mähren und Böhmen infolge der Vertreibung des böh—
mischen Uradels durch Kaiser Ferdinand II. wie der Abfindung
der Generäle des Großen Krieges durch Land ungeheure Massen
von Grundbesitz in den Händen weniger Adelsgeschlechter an,
und es entstanden darauf Formen der Grund- und bald auch
Gutsherrschaft, die wesentlich durch die rasche Entwicklung
großgutsherrschaftlicher Wirtschaften in der Hand von Be—
amten und durch den Absentismus der Herren bezeichnet waren.
Im 18. Jahrhundert ist dann die Gutsherrschaft wenigstens
in den böhmischen Ländern in gleichem, wenn nicht höherem
Maße entwickelt gewesen als in dem Norddeutschland östlich der
Elbe. — Das dritte, letzte und eigentlich klassische Gebiet der
kolonialen Entwicklung bildeten aber doch die preußischen
Länder. Für sie vor allem gilt, was bisher im allgemeinen
erzählt worden ist; in ihnen verlief auch am klarsten die Durch—
bildung jener Formen, die recht eigentlich die fortschreitende
Entwicklung charakterisierten, der Formen der agrarischen Unter⸗
nehmung.
Soll des weiteren, bevor auf die Einzelheiten der Ent⸗
wicklung in den drei abgegrenzten Gebieten eingegangen wird,
zum besseren Verständnis zusammengefaßt werden, was die
bäuerlichen Verhältnisse des gesamten Kolonialgebietes im
18. Jahrhundert von denen des Mutterlandes generell schied,
so wäre vor allem zu betonen, daß das Besitzrecht der Bauern des
Kolonialgebietes ganz allgemein ein schlechteres war. Im Mutter⸗
lande war in allen besonders begünstigten, besonders früh aus⸗
gebauten Gegenden die eigentlich kanonische Form des agrarischen
Herrschaftsgebietes, sobald dieses sich neben den bäuerlichen, demo⸗
kratisch geordneten Betrieb gestellt hatte, die Grundherrschaft
gewesen. Diese Grundherrschaft war dann in den besseren
        <pb n="271" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 257

Gegenden im Verlaufe vornehmlich des 18. und 14. Jahr⸗
hunderts zu einer bloßen Rentenherrschaft, zu einer autori⸗
tativen Berechtigung zur Einnahme von Zinsen herab⸗
gesunken: und die Grundholden waren damit langsam zu fast
vollen Eigentümern ihrer Hufen geworden. Und ähnlich, wenn
auch nicht ganz so günstig war die Bewegung da verlaufen,
wo die alte Grundherrschaft sich hielt. Ausnahmen von
gutem bäuerlichem Besitzrechte fanden sich infolgedessen eigent⸗
lich nur in den Gegenden der neuen Pachtverträge des 12. und
13. Jahrhunderts, also in den Mittelgebirgen und in Nieder⸗
sachsen. Doch war selbst für das Meierrecht Niedersachsens
durch den Staat seit Ausgang des Mittelalters ein besseres
Besitzrecht erzwungen worden. Wie anders dagegen im
Kolonialgebiet! Hier hatten ursprünglich überall freie Erb⸗
pachtverhältnisse gegolten: ein Besitzrecht also, das kein Eigen
war, war die Grundlage. Von dieser Grundlage aus aber
hatte sich wohl nur äußerst selten Eigen entwickelt; durchaus
gewöhnlich war, wie wir wissen, vielmehr eine Verschlechterung
zu lassitischem und noch fraglicherem Besitzrecht.
Eben dies schlechtere Besitzrecht des Kolonialgebietes hatte
dann da, wo wirtschaftliche Motive diese Entwicklung nahe⸗
legten, die Durchbildung der Grundherrschaft zur Guts—
herrschaft ermöglicht. Nicht als ob nicht auch im Mutterlande
Gutsherrschaften vorgekommen wären; namentlich da, wo sich
die Rentenherrschaft nicht stark entfaltet hatte, in Bayern, in
Niedersachsen, waren wohl auch Rittergüter mit großem Fron⸗
arbeitsbetrieb der grundholden Untertanen begründet worden.
Allein das typische Land der Gutsberrschaft blieb doch der
koloniale Osten.
Nun verstand es sich danach von selbst, daß die agrarische
Liquidation im Kolonialland ganz andere Schwierigkeiten bot
als im Mutterland. Denn ganz anders griff sie hier in be—
stehende, ja zum großen Teile erst im Aufblühen begriffene
Institutionen ein, wie sie namentlich von der zum Unter—
nehmertum übergehenden Art gutsherrschaftlichen Betriebes
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IX. 17
        <pb n="272" />
        258 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

gebildet wurden: was wollten da die welke Leibeigenschaft des
Mutterlandes, was Rentenpflicht und sogar Patrimonial⸗
gerichtsbarkeit gegen koloniales Besitzrecht und neu organisierten
Fronarbeitsbetrieb besagen! Allenfalls ließ sich da wohl das
schlechtere Besitzrecht, da es im ganzen nicht viele wirtschaft⸗—
liche Vorteile für den Obereigentümer mit sich brachte, als
solches bessern oder gar aufheben, vorausgesetzt, daß es zu
einer rationellen Regulierung oder Ablösung der Lasten kam,
die mit ihm zusammenhingen: so wenigstens war es im Mutter⸗
lande geschehen. Aber selbst dagegen vermochte der Gutsherr
einzuwenden, daß ihm zur freien Entwicklung seines agrarischen
Unternehmens das Legen der Bauern gestattet sein müsse: wie
er es eben auf Grund des schlechteren Besitzes, mochte dieser
entstanden sein wie er wolle, zu vollem Rechte ausübe. Viel
schwieriger aufzuheben aber war noch der Fronarbeitsbetrieb. Er
war mit dem ganzen Wirtschaftsleben der Gutsherrschaft aufs
innigste verquickt und verwachsen. Fiel er hinweg: wer sollte
dann die großen Güter bestellen? Arbeiter? Aber es gab im
allgemeinen keinen ländlichen Arbeiterstand!
Freilich: indem die Fragen so sich zuspitzten, ließ sich doch
auch nicht verkennen, daß der bäuerliche Fronarbeiter die
lässigste Arbeit von der Welt tat: denn er arbeitete nicht für
sich; und daß der Bauer nirgends mehr geknechtet war als
im Osten: denn er war amovibel. Sittliche, soziale und wirt⸗
schaftliche Gründe also nötigten zugleich hier doch eben noch
mehr wie anderswo zu entschiedener Liquidation.
Dabei war denn freilich eins von vornherein zugunsten
des Ostens klar. Diese Liquidation, weil viel schwerer, mußte
mehr Überlegung und Zeit kosten: mithin in besonders hohem
Maße aus dem Ideenbereiche und der wirtschaftlichen Energie
der nationalen Entwicklung allein bestritten werden. Sie
konnte ferner nicht bloß im Ab- und Auflösen bestehen. Sie
mußte von vornherein oder wenigstens sehr bald, sollte sie
segensreich sein, zu neuer wirtschaftlicher und sozialer Organi—
sation, zur Organisation der agrarischen Unternehmung zwingen.
Und sie wies damit, da die agrarische Unternehmung schon
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        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 259

um 1800 durchaus eine Form modernen, werdenden Wirt⸗
schaftslebens war, in hohem Grade in die Zukunft.
So erschien denn der Osten eben wegen der Auflösungs⸗
schwierigkeit und der besonderen Lebenskraft seiner alten und
doch in manchem Betracht gerade recht neuen Wirtschafts⸗
formen von vornherein zur wirts chaftlichen Fuhrung der Gesamt⸗
nation wenigstens auf agrarischem Gebiete berufen.
Werfen wir nun im Bereiche des Ostens zunächst einen
Blick auf die Gestadeländer der Ostsee, so mag er, da die
russisch-deutschen Ostseeprovinzen eine sehr eigenartige Ent⸗
wicklung erlebt haben, vornehmlich an Pommern, Mecklenburg
und Schleswig-⸗Holstein haften. Ihre besondere Agrargeschichte
vornehmlich im 17. und 18. Jahrhundert wird der Hauptsache
nach zwei Momenten verdankt, einem natürlich⸗wirtschaftlichen
und einem politischen. Die Uferländer des südöstlichen Baltikums
sind sämtlich sehr reich an Regen und darum von gras⸗
wüchsigem Boden: was von vornherein die Weidewirtschaft
und damit eine größere Ausdehnung des Gutsareals bedingte,
zudem aber seit etwa Mitte des 18. Jahrhunderts noch be⸗
sondere Veranlassung zu wirtschaftlicher Expansion gab, da die
um diese Zeit erfolgenden Fortschritte der landwirtschaftlichen
Technik graswüchsigen Böden in besonderem Maße zugute
kamen. Außerdem aber waren all die genannten Länder im
17. und 18. Jahrhundert im Grunde Adelsrepubliken, da in
allen die fürstliche Gewalt im Kampfe und Wettbewerbe mit
Danemark und mit der Hanse ihre besten Kräfte ohne Nutzen
für die innere Entwicklung des Landes verbraucht hatte!.
Höchst lehrreich ist es nun zu sehen, wie es in den
einzelnen Ländern auf Grund dieser im ganzen gleichen Vor⸗
aussetzungen zu sehr abweichenden Entwicklungen kam, je nach⸗
dem der Adel balb in dieser, bald in jener Kombination auf
seine Rechnung zu kommen glaubte.
Zwar war allen Ländern noch gemeinsam, daß der wachsen⸗
den Gutsherrschaft nicht das geringste Hindernis in den Weg

S. andentungsweise schon oben S. 253.

178
        <pb n="274" />
        260 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

gelegt wurde. So kannte man keinen Bauernschutz gegen das
Legen; in Schleswig-Holstein hat Bauernschutz noch bis zum
Jahre 1804 nicht bestanden; in der pommerschen Bauern⸗
ordnung vom Jahre 1616 wird die Legungsbefugnis der
Gutsherren ganz unbedingt anerkannt, in Pommern-Wol-⸗
gast war der Landesherr der erste, der ganze Dörfer in
Vorwerke umwandelte; ähnlich verlief die Entwicklung in
Mecklenburg. Und in allen drei Ländern rief auch wiederum
der technische Aufschwung der Landwirtschaft mit etwa 1750
noch einmal einen besonderen Eifer im Bauernlegen hervor, so
vor allem in Holstein, in Mecklenburg und im schwedischen
Teile von Vorpommern.
Allein eben wesentlich im Zusammenhange mit diesem
Vorgange trat nun eine Weiterentwicklung ein, die für
Schleswig-Holstein sehr verschieden war von der der beiden
anderen Länder. In Pommern und Mecklenburg fuhr man
im allgemeinen auf dem bisher begangenen Wege fort: die
Gutsherren erweiterten ihr Areal und erhofften von den
depossedierten Bauern billige Arbeitskräfte. In Schleswig⸗
Holstein dagegen kam man von diesem Vorgehen ab. Man
fand es vielmehr vorteilhafter, den großen Gutsbetrieb bei
zunehmender Intensität der Bewirtschaftung aufzugeben und
das Gutsland wenigstens zum Teile, manchmal auch ganz in
Form von Erbpacht oder auch zu Eigentum an kleine Bauern
auszutun. Und dem lief es dann parallel, daß auch die alte
gutsherrliche Bevölkerung unter Aufhebung ihrer Leibeigen⸗
schaft in freie Zeit- oder Erbpacht gesetzt wurde. Es war eine
Lösung der alten Verhältnisse, die erst nach sieben Jahrzehnten
mit einem preußischen Gesetze vom 3. Januar 1873 insofern
ihren Abschluß fand, als dieses zur Ablösung der Reallasten
führte und damit gleichzeitig den Erbpächtern das Eigentum
ihres Gutes zusprach.
Im übrigen aber war der verschiedene Versuch der Lösung
in den baltischen Gestadeländern grundsätzlich und seinem
innersten Kerne nach auch für die preußischen und öster—
reichischen Kolonialländer typisch: man konnte, begann man
        <pb n="275" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 261

innerhalb des kolonialen Bereichs zu liquidieren, entweder zur
agrarischen Unternehmungsgroßwirtschaft oder aber zur Zer⸗
schlagung des Landes in Zwergwirtschaften gelangen, die sich
dann günstigsten Falles zu befonders intensiven Wirtschaften
mit exportierenden Spezialkulturen entwickelten: und in beiden
Fällen gelangte man damit schließlich zu modernen Formen
des agrarischen Wirtschaftslebens.
Im österreichischen Kolonialgebiete vollzog sich die Ent—
wicklung der Gutsherrschaft zunächst vom Staate ungestört bis
zu der Zeit, da er, seit dem Dreißigjährigen Kriege, seine
Grundsteuern stärker auszubilden begann. Und auch dann
ergab sich noch nicht ein beherrschendes finanzpolitisches
Interesse an der Lage des Bauernstandes — ein sozialpoli—
tisches konnte in so früher Zeit in sterreich ebensowenig als
anderswo erwartet werden. Denn da nach österreichischem
Rechte die Grundsteuer als dinglich begriffen wurde, also auf
dem Lande des Bauern auch dann beruhen blieb, wenn dieses
in den Besitz eines Adligen überging, so fehlte zunächst jeder
staatliche Anlaß, die Bauernlegung zu verbieten. Ein Anstoß
in dieser Richtung ergab sich vielmehr nur in mittelbarer
Weise. Wenn nämlich sehr viele Bauern von der Gutsherr⸗
schaft gelegt wurden, so fielen die Fronden natürlich in
stärkerem Ausmaße auf die übrigen Bauern: und von diesen
konnte dann befürchtet werden, daß sie, wirtschaftlich geschwächt,
die Grundsteuer von ihrem Gute nicht mehr so sicher wie
bisher zahlen würden.
Es war ein Motiv, das immerhin schon früh zum Bauern⸗
schutze getrieben hat. Bemerkenswert aber ist, daß bei der
gegenüber den preußischen Verhältnissen weit entschiedeneren
Stellung der Krone zum Adel der Bauernschutz schließlich, und
nun auch aus sozialpolitischen Gründen, ein besonders festes
und dauerndes österreichisches Regierungsprinzip geworden ist
bis zum Jahre 1848: so daß auf österreichischem Gebiete
niemals ein allzustarkes Legen von Bauerngütern statt—
gefunden hat.
        <pb n="276" />
        262 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Indes von dem Gesichtspunkte eines Schutzes der Grund⸗
steuer wandte sich die Aufmerksamkeit der Regierung in Oster⸗
reich bald viel stärker einem Punkte von allgemeinerer Bedeutung
zu. Es war notorisch, daß die Fronden und Abgaben immer mehr
wuchsen: ruinierte nun nicht eben dieser Hergang ganz generell
die staatlich-steuerliche Leistungsfähigkeit der Bauern? Schon um
1680, nachdem im Jahre zuvor im Norden und Osten Böhmens
ein schwerer Bauernaufstand gewütet hatte, begann infolge—
dessen ein zurückdrängendes Eingreifen des Staates auf diesem
Gebiete und hat sich später in den Robotpatenten! von 1717,
17838 und 1775 sowie dem Patente von 1768 über die
Fixierung und Regulierung der Abgaben folgerichtig fort—
gesetzt. Dabei war anfangs die Absicht nur, die bestehenden
Fronden und Lasten durch amtliche Aufzeichnung festzulegen
und dadurch ihrer weiteren Erhöhung vorzubeugen. Allein
im Verlaufe des 18. Jahrhunderts, vornehmlich als der Vorder⸗
österreicher Franz Blanc als Amtsrat an die Spitze des Auf—⸗
zeichnungsgeschäftes berufen wurde, schob sich eine weitergehende
Absicht unter: der Gedanke des Naturrechts, dem eine allzu
starke Belastung an sich schon als ungerecht erschien. Damit
wurde die Feststellung der Leistungen zu einer verschleierten
Regulierung und gar nicht selten zu einer Minderung: und
der Geist, der später die josephinische Gesetzgebung beherrschte,
erschien schon in seinen ersten Regungen?.
In der Tat war inzwischen die österreichische Gesetzgebung
von der Regelung der bäuerlichen Verhältnisse bereits zu dem
Gedanken der Liquidation fortgeschritten — weit früher, als
dies in Preußen der Fall war.
Maria Theresias Regierung machte auch auf diesem Ge⸗
biete Epoche. Die Kaiserin erkannte, wie not es tat, „de
lever die Leibeigenschaft et les corvées“. Sie traf sich
darin mit Friedrich dem Großen. Aber sie suchte weit

1Robot — Fronde.
2 S. daazu Band VII, 2, S. 759.
        <pb n="277" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 263

energischer zu helfen. Freilich, da es sich um Anderungen
vor allem auch des Besitzrechtes handelte, so konnte auch sie
einstweilen nur mit der Liquidation der eigenen kaiserlichen
Grund- und Gutsherrschaft beginnen: mit gutem Beispiel
vorangehen, wie es Karl Friedrich von Baden und Marx
Joseph von Bayern im Mutterland, wie es die preußischen
Könige früher und später im Kolonialgebiete getan haben.
Diese Liquidation wurde im Jahre 1775 begonnen und
war 1777 in vollem Gange: und sie gehört zu den glücklichsten
Lösungsversuchen, die überhaupt auf kolonialem Boden vor⸗
genommen worden sind. Ahnlich wie später in Schleswig⸗
Holstein wurden die großen Meierhöfe der Krone aufgelöst
und in kleine Güter zerschlagen, auf denen Bauern als Erb⸗
pächter Platz fanden. Damit wurden natürlich Ackerfronden
und Zwangsgesindedienste überflüssig, und zugleich war keine
ländliche Arbeiterfrage entstanden: vielmehr war innerhalb
des Rahmens der bestehenden Volkswirtschaft alles zum Guten
gewendet; und die Krone hatte dabei noch nicht einmal
finanziell etwas verloren, sondern ihre Einnahmen eher ge—⸗
steigert.
Uber diese Maßregeln aber ist Maria Theresia im all⸗
gemeinen nicht hinausgegangen, wenn auch die Absicht dazu
vorlag. So schrieb sie Anfang 1777 an ihren dritten Sohn
Ferdinand: die Unterdrückung der armen Leute sei erwiesen,
man hätte also billigere Grundsätze ihrer Behandlung auf—⸗
stellen müssen. „Ich war auf dem Punkte, sie durchzuführen,
als die Grundherren, zu denen, nebenbei bemerkt, alle Minister
gehören, den Kaiser (Joseph II.) wieder schwankend zu machen
wußten.“
Indes auf die Dauer ließ sich Joseph II. doch keineswegs
irre machen. Gerade unter ihm kam es zu der grundsätzlichsten
Liquidation, die das 18. Jahrhundert überhaupt erlebt hat.
Da bestimmte zunächst das Patent vom 1. November 1781
die Aufhebung des bäuerlichen Zwangsgesindedienstes, die
Freizügigkeit der Bauern heraus aus dem Gutsbezirk, die
Zeiralsfreiheit und die Freiheit der Berufswahl. Man wird
        <pb n="278" />
        264 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

schon aus diesen wenigen Worten her das Wehen eines ganz
anderen Denkens empfinden, als wir es bisher kennen gelernt
haben: es ist die Atmosphäre des Naturrechts, aus dem heraus
der Kaiser fordert und verordnet. Das Patent bedeutete,
nach der sonstigen Fachsprache der agrarischen Entwicklung,
die grundsätzliche Aufhebung nicht so sehr der Leibeigenschaft,
wie der Kaiser meinte, als der Erbuntertänigkeit: es war ein
Versuch, der allerdings der Aufhebung der Leibeigenschaft,
womit im Mutterlande die Liquidation in den meisten Fällen
zu beginnen pflegte, parallel lief. Nur daß auf dem Gebiete
der kolonialen Gutsherrschaft diese Maßregel viel einschneiden—
der empfunden werden und sofort andere Lösungen nach sich
ziehen mußte.
Zunächst: wenn man den Bauern freien Zug und freie
Berufswahl erlaubte, so mußte man ihnen auch festes Besitz⸗
recht an ihrem Gute verleihen: oder sie waren vogelfrei. Denn
es gab zwar in den österreichischen Koloniallündern hier und
da Bauern mit besserem Besitzrechte, sogenannte eingekaufte
Bauern, aber sie waren in der Minderheit. Die uneingekauften
Bauern aber konnten, machten sie von freiem Zuge und freier
Berufswahl Gebrauch, von ihren Herren einfach „abgestiftet“,
gelegt werden: und so mußte, durch Maßregeln der Jahre
1785 und 1789, welche eine Besserung der bäuerlichen Besitz—
rechte brachten, dieser Möglichkeit aufs rascheste vorgebeugt
werden.
Ferner aber bedurfte es, sollten die allgemeinen Personal—
rechte des freien Zuges und der Berufswahlfreiheit wirklich zur
Anwendung gelangen, einer Ablösung aller auf dem untertänigen
Lande liegenden Fronden und Lasten. Denn wie konnte das
Selbstbestimmungsrecht eines Bauern unter der Fortdauer dieser
Verpflichtungen zur Tat werden? Und wirklich brachte die
Urbarialregulierung vom 10. Februar 1789 wenigstens die
Anfänge einer solchen Ablösung. Nach ihr sollten alle noch
bestehenden Renten und Fronden zunächst in Geld abgeschätzt,
für jede bäuerliche Stelle also auf einen Nenner gebracht
werden; dann wurde ihre Kürzung um so viel vorgeschrieben,
        <pb n="279" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 265

daß sie höchstens noch achtzehn Prozent des Bruttoertrages
dieser Stelle ausmachten; und in dieser Kürzung sollten sie
daun in Geld an den Gutsherrn gezahlt werden können,
falls der Verpflichtete nicht vorzöge, sie in Natur zu leisten.
Man sieht: das war nicht bloß eine Regulierung: das
war eine Leistungsentlastung, eine Seisachtheia in bester
Form; und zur vollen Ablösung blieb nur noch übrig, daß
das Kapital von den reduzierten und in Geld umgewandelten
Fronden und Lasten gezahlt werden konnte. Es war eine
——— und der
Kaiser befahl ihre volle Durchführung binnen Jahresfrist.
Natürlich, daß die Gutsherren gegenüber diesem Vorgehen
alle loyalen Gefühle verloren, zumal der Kaiser die Maß—
regel ungefragt der Stände ergriffen hatte; aber selbst die
oberste Verwaltungsbehörde hatte so starke Bedenken, daß ihr
Schweigen auferlegt werden mußte; und aus dem Grunde der
zffentlichen Meinung schwoll eine Flut von Beschwerdeschriften
mpor.
In diesem Augenblicke starb Kaiser Joseph. Und nun war
es eine der ersten Sorgen seines Nachfolgers, daß er den
kühnen Plan der Urbarialregulierung aufgab. Aber mehr noch:
mit Josephs Tode trat für die Fortentwicklung der agrarischen
Zustände in Österreich überhaupt eine lange, allzulange Pause
ein: fast sechzig Jahre dauerte es, ehe die Revolution des
Jahres 18948 das Versäumnis gut machte. Dabei war es
freilich die Absicht noch Leopolds II. gewesen, ruhiger und
besonnener auf den Wegen seines Bruders fortzuwandeln.
Allein Maßregeln, die eine lange Vergangenheit wirklich gerecht
liquidieren wollen, bedürfen überaus genauer und eingehender
Vorarbeiten; und schon diese zu leisten, geschweige denn zu
gesetzgeberischen Maßregeln zu verdichten, war der zweijährigen
Regierung Leopolds nicht gegeben. Die späteren Regierungen
aber blieben bis zum Jahre 1848 in agrarischen Dingen
saumselig und unfruchtbar.
Sehr begreiflich daher, daß man dann im Jahre 1848,
in einem Gefetze vom 7. September, um so radikaler Abhilfe
        <pb n="280" />
        266 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

schaffte. Die bäuerlichen Leistungen wurden jetzt wiederum,
wie zu Josephs Zeiten, in Geld eingeschätzt. Von diesen
Renten aber wurde nun ein Drittel des Wertes einfach nieder⸗
zeschlagen, ein Drittel dem Kronland, dem der Bauer an—
zehörte, als gegebenenfalls abzulösende Last zugewiesen: und
nur das letzte Drittel zahlte fürder, wenn er es nicht auch
noch ablöste, der Bauer. Selbstverständlich aber ging damit
zugleich die rechtliche Gebundenheit der bäuerlichen Güter ver—
oren; allgemein wurde volles Eigentum hergestellt.
In Brandenburg-Preußen ging, wie vielfach anderwärts
und auch in Osterreich, der Liquidation der gutsherrlich—
däuerlichen Verhältnisse ebenfalls deren Konsolidation, besonders
durch Einführung des Bauernschutzes, voraus. Es war das
um so notwendiger, als hier schon im 16. Jahrhundert das
Bauernlegen sehr gewöhnlich war. Doch trug das Interesse
der Fürsten einstweilen nicht dauernd so weit, den Bauern vor
Verschlechterung des Besitzrechtes und vor Legung zu schützen, da
es beim Fehlen aller eigentlich sozialpolitischen Gesichtspunkte,
wie in Osterreich, nur aus dem Bedürfnis richtiger Einnahme
der Grundsteuer Antrieb erhielt und dieses Bedürfnis —
ebenfalls wiederum wie in Österreich — bald durch Verding-—
lichung der Grundsteuer zur Genüge befriedigt wurde.
Abweichend von der österreichischen Entwicklung aber
traten dann im 18. Jahrhundert, sehr heilsam gegenüber der
diel stärkeren Neigung der norddeutschen Gutsherren zur
Bauernlegung, in Preußen andere Staatsnotwendigkeiten auf,
die zu immer entschiedenerem Bauernschutze führten: so das
militärische Interesse seit Friedrich Wilhelm J., dem mit fort—⸗
schreitendem Bauernlegen die Rekrutierungsgebiete seines Heeres
gefährdet erschienen, so seit Friedrich dem Großen vornehmlich
die Politik der Peuplierung. Dennoch kam es erst gegen Ende
der vierziger Jahre des 18. Jahrhunderts zu entschiedenem
Bauernschutze — so lange glaubte man dem Adel immer
wieder Zugeständnisse machen zu müssen; und später hat sogar
erst das Jahr 1756 für den Bestand der Bauerngüter als
Normaliahr gegolten.
        <pb n="281" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 267

Uber den Bauernschutz hinaus aber sind die Hohenzollern
im 18. Jahrhundert zu irgendeiner durchgreifenden Maßregel
zu gunsten der Liquidation der allgemeinen bäuerlichen Verhält⸗
nisse überhaupt nicht gelangt. Dazu bedurften sie anfangs,
begünstigten sie später zu sehr den Adel!, und dieser wider⸗
sprach jeglichem Fortschritte; so selbst Versuchen Friedrichs
des Großen, auch nur die Erbuntertänigkeit zu regulieren
oder eine systematische Aufzeichnung der bestehenden grund⸗
hörigen Lasten herbeizuführen. Ausschließlich innerhalb des
Bereiches ihrer eignen Gutsherrschaft, die allerdings, namentlich
im Magdeburgischen, in Litauen und Preußen, sehr ausgedehnt
war, haben es daher die Hohenzollern zu übrigens auch nicht
völlig durchschlagenden Maßregeln gebracht.
Der erste Versuch, der auf diesem begrenzten Gebiete ge⸗
macht wurde, war allerdings radikal genug. Es handelt sich
um den Domänenzerschlagungsplan des Kammerrats v. Wulffen
vom Jahre 1702, der die Austeilung kleiner Güter an Bauern
in ähnlicher Weise bezweckte, wie sie später, seit 1775, in
Osterreich Raab unter Maria Theresia durchgeführt hat, und
wie sie gegen Schluß des Jahrhunderts in Schleswig⸗Holstein
in reichlichem Maße eintrat?. Allein es ist bekannt, daß der
Plan Wulffens erfolglos verlief?. Seitdem hat man sich in
Preußen, abgesehen von viel jüngeren Zeiten, auf die Schaffung
intensiv wirtschaftenden kleinbäuerlichen Grundbesitzes auf dem
Grunde zerschlagener staatlicher Großgüter nicht mehr ein⸗
gelassen.

Damit blieb denn für die Domanialbauern des 18. Jahr⸗
hunderts nur der Weg allmählicher Besserung der Besitzrechte
und langsamer Lastenliquidation übrig. Erfolgreichere Maß—
regeln aber auf diesem Gebiete setzten erst mit den späteren
Jahren Friedrichs des Großen ein.

S. Band VII, 2, S. 674.
S. oben S 260.
3 S. Band VII, 2, S. 675
        <pb n="282" />
        268 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Der erste entscheidende Vorgang war wohl der, daß im
Juli 1763 den Domänenpächtern in Ostpreußen und Litauen
die Einforderung des Zwangsgesindedienstes von der doma—
aialen bäuerlichen Bevölkerung verboten wurde. Man konnte
darin den Anfang einer Aufhebung der Erbuntertänigkeit
sehen: also dessen, was Kaiser Joseph II. für Osterreich später
Leibeigenschaft nannte und im Jahre 1781 für die gesamte
bäuerliche Bevölkerung aufhob. Indes erfolgten weitere Maß—
regeln in dieser Richtung — und zwar zunächst natürlich
allein für die Domanialbauern — nur langsam; die volle
Aufhebung der domanialen Erbuntertänigkeit in Pommern,
Brandenburg und Schlesien hat erst eine Verordnung der
Reformzeit, vom 28. Oktober 1807, gebracht.
Entschiedenere Fortschritte wurden aber, noch gegen Schluß
des 18. Jahrhunderts, in der Frage der Besserung der Besitz⸗
rechte der Domanialbauern gemacht. Nach einigen Anfängen
noch in der Zeit Friedrichs des Großen erhob Friedrich Wil—⸗
helm III. durch eine Deklaration des Jahres 1799 den un—
erblichen lassitischen Besitz zu erblichem. Zu vollem Eigen freilich
konnte man doch noch nicht fortschreiten; dazu hätte es —
wir kennen den Verlauf verwandter Notwendigkeiten in Öster⸗
reich — erst der Aufhebung mindestens der Fronden bedurft.
Nun hat allerdings König Friedrich Wilhelm III. im
Jahre 1799, als die Bauern an verschiedenen Stellen, angeblich
infolge des Einflusses der französischen Revolution, unruhig
zu werden begannen, auch die Aufhebung der Fronden ver—⸗
fügt, und zwar obligatorisch für die preußischen Domanial⸗—
bauern, fakultativ für die pommerschen und märkischen. Als
es aber damit zugleich das Problem der Umwandlung des
domanial-gutsherrlichen Betriebes zu lösen galt, geschah dies
nicht, nach dem Vorgange Wulffens unter Friedrich J. und
Raabs in sterreich, durch Zerschlagung in Rentengüter für
kleine Bauern. Vielmehr behielt man den Großbetrieb bei
und suchte den Arbeitsbedarf durch Ansiedlung ländlicher
Arbeiter zu sichern. Es wurden also Taglöhnerhäuser erbaut
und die Kosten dafür durch die sogenannten Dienstgelder, d. h.
        <pb n="283" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 269

die Geldsummen aufgebracht, in welche die bäuerlichen Fronden
imgewandelt worden waren, und wie sie nun die Bauern
alljährlich als Reallasten ihrer Höfe zu entrichten hatten.
Darüber hinaus sind die preußischen Domanialbauern vor
der Reformzeit im ganzen nicht gefördert worden. Sie be⸗
hielten also die Reallasten und nur erbliches Besitzrecht, wenn
es ihnen auch wenigstens in Pommern und in der Mark möglich
war, durch Zahlung eines Einkaufsgeldes das Erbrecht in Eigen
zu verwandeln: eine Vergünstigung, von der bei der Höhe dieses
Geldes — 100 bis 200 Taler — nur die größten Bauern
Gebrauch machen konnten.
Wie viel war also in dem Momente, da das äußere Un—
glück über Preußen hereingebrochen war, noch für die Liqui⸗
dation der agrarischen Verhältnisse zu tun!
Einigermaßen geholfen war nur den Domanialbauern.
Aber auch sie hatten nur zu geringerem Teile volles Eigen an
ihrem Hofe; meist saßen sie zu allerdings besserem, erblichem
Besitzrechte. Im übrigen hatten sie die alten Zinse und daneben
nun noch das Dienstgeld, in das die Fronden umgewandelt
worden waren, als Reallasten zu zahlen.
Daneben standen, den Domänenbauern an Zahl ungefähr
gleich, Bauern privater Gutsherren mit besserem, erblichem
Besitzrechte, aber mit Erbuntertänigakeit und zahlreichen Fron—
den und Lasten.
Und endlich gab es noch eine dritte, wohl weitaus zahlreichste
Klasse von Bauern mit unerblichem, s chlechtem Besitzrechte (Laß⸗
besitz im engeren Sinne), mit Erbuntertänigkeit, sowie mit Fronden
und Lasten, die häufig so stark waren, daß die Bauern im
Grunde als Arbeitsgesinde ihrer Herren erschienen; und nur
ein nicht seltener Zug patriarchalischer Herrschaft namentlich
bei geringerem Gutsumfang maskierte das im Grunde unfreie
Verhältnis.
Diese Zustände waren nun, darüber herrschte seit spätestens
1806 und 1807 kaum noch ein Zweifel, in irgendeiner Weise
zu lockern, zu bessern und womoglich aufzuheben. Und klar
war auch, daß es sich dabei nicht bloß um Ablösung der
        <pb n="284" />
        279 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Leistungen, Besserung des Besitzrechtes und Aufhebung der
Erbuntertänigkeit handeln konnte, sondern nicht minder um
den Bauernschutz, um das Problem, die Bauern während ihrer
Befreiung nicht der Willkür der Gutsherren anheimfallen zu
lassen. Denn selbst der erbliche Bauer mußte, wenn er der
Liquidation der Reallasten und Fronden unterzogen wurde,
noch ehe er volles und freies Eigen besaß — und dies wurde doch
tatsächlich erst durch die Ablösung der Reallasten hergestellt —
zugrunde gehen, wenn sein Besitz ihm nicht inzwischen geschützt
wurde. Denn woraus wollte er andernfalls die Liquidations—
kosten, soweit sie auf ihn fielen, bestreiten? Er mußte Eigen
haben: dann konnte er auf Grund davon seinen Kredit an—⸗
strengen und auf diesen gestützt die Liquidation überstehen,
ohne Schaden zu nehmen. Aber selbst dies war, und zwar
sogar auch für den besser gestellten Bauern, ein langwieriger
Prozeß; in Preußen erhielten die Bauern erst im Jahre 1816
Verschuldungsfreiheit bis zu einem Viertel, 1828 bis zur
Hälfte ihres Besitzwertes und erst 1843 die volle Freiheit der
Verschuldung. Auf lange Zeit hin also mußte selbst der
bessere Bauer in seinem Besitze von Rechts wegen geschützt werden,
sollte er die Krisenzeit der Liquidation glücklich überstehen.
Um wie viel mehr erst der schwächere!
Bauernschutz mithin neben Liquidation: das war die für
Preußen bei der Begehrlichkeit der Gutsherren und der lang⸗
geübten Gewohnheit des Bauernlegens unabweisliche Lösung,
wollte man die bestehenden bäuerlichen Zustände im übrigen
erhalten: — viel mehr als in Österreich, wo der Bauernschutz
bis 1848 ohne vieles Klagen der Gutsherren gewährt hat.
Nun war nach dem Unglücke des Staates, nach dem
Frieden von Tilsit, eine Immediatkommission zur Besserung
der ländlichen Verhältnisse eingesetzt worden; und im Oktober
1807 erfolgten, teilweise mit veranlaßt durch die Bauernbefreiung
im Großherzogtum Warschau, ihre ersten Maßregeln.
Indem damit die Frage der Durchbildung neuer agrarischer
Zustände, und das hieß fast eines neuen Preußens, dringlich
vurde, bildeten sich nun alsbald wenigstens in Anfängen
        <pb n="285" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 271

verschiedene Parteien, die, innerhalb wie außerhalb der Immediat⸗
kommission vertreten, die einzuschlagende Politik teils von
ilteren Standpunkten, teils aber auch, und dies war das Ent—
scheidende und trotz mancher Anklänge schon in der josephi—
nischen Reformzeit für die deutsche Geschichte Neue, voni
Standpunkte der französischen und englischen Forderungen
sowie vom Standpunkte eines jungen, aufstrebenden deutschen
Subjektivismus aus zu beeinflussen suchten.
Die älteren Standpunkte wurden von den Gutsherren
vertreten, einer konservativen Adelspartei, unter deren Mit—
zliedern es übrigens noch sehr verschiedene Schattierungen der
Auffassung gab: von höchst idealistischen Anschauungen, wie sie
später namentlich Achim von Arnim kundgab, über die auch
noch ideologisch gefärbten Ideen des Kreises, der sich um das
„Berliner Abendblatt“ sammelte, bis hin zu der freilich am
häufigsten wahrzunehmenden rein selbstsüchtigen Vertretung der
Standesinteressen des gutsherrlichen Junkertums.
Den Männern solcher Gesinnung trat am schroffsten eine
radikale Gruppe entgegen, deren Angehörige sich vornehmlich
für französische Einrichtungen begeisterten und zum Teil, wie
z. B. Buchholz, selbst allgemein politisch fiür unbedingtes Zu—
sammengehen der deutschen Staaten mit Frankreich eintraten.
Mit ihr in gewisser Verbindung, insofern auch sie nicht ohne
weiteres französische Einflüsse ablehnte, und gleich ihr in
späterem Sinne des Wortes liberal, doch gemäßigt charak—
terisiert war eine Gruppe, die sich wesentlich auf englische Ge⸗
danken stützte. Sie war vor allem auch im höheren Beamtentum
bertreten; so gehörten ihr z. B. von Schön, von Vincke und
bon Raumer, der Historiker, an.
Die Richtlinie endlich einer vornehmlich deutschen sub—
jektivistischen Politik im Sinne eines warmherzigen, wahrem
Fortschritte auf Grund des Bestehenden nicht abholden Kon⸗
servatismus vertrat völlig konsequent eigentlich nur der Frei⸗
— E
lichen Energie seiner Einflußnahme fast als eine Partei für
sich betrachten.
        <pb n="286" />
        272 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

In der Immediatkommission hatte zunächst von Schön
die geistige Leitung; er war ein Schüler von Krauß, also auch
von Adam Smith: so war es der englische Geist, der zunächst
in den Maßregeln siegte, deren Formulierung der Kommission
oblag. Dementsprechend kam in dem fertigen Entwurfe ein
bedingungsloser Liberalismus zur Geltung, der den Starken
noch stärker, den Schwachen noch schwächer machen mußte:
von Bauernschutz war keine Rede; er fiel nach den An—
schauungen von Schöns zugleich mit der Erbuntertänigkeit;
ein völlig freier Güterverkehr sollte eintreten, wie er das Ober⸗
ꝛigentum der Gutsherren in Eigentum umgewandelt haben
und die Bauern vielfach von Haus und Hof vertrieben haben
würde.

So stand es mit der Vorbereitung des entscheidendsten
aller Edikte der preußischen Reformzeit, als der Freiherr
vom Stein am 3830. September 1807 an die Spitze der
Regierung trat. Ihm verblieb damit die letzte Redaktion des
Ediktes. Und dabei zeigte er sich nun gewiß mit dessen be—
freienden Prinzipien einverstanden; aber er wollte zugleich die
Erhaltung eines kräftigen Bauernstandes: denn in ihm sah er
eine der Grundkräfte, wenn nicht die Grundkraft des Staates.
Dementsprechend veränderte er das Edikt über den freien
Güterverkehr durch die Einfügung der Klausel des Bauern⸗
schutzes. Freilich formulierte auch er diesen Schutz in gewissem
Sinne nur bedingt: für den Fall, daß die Gutsherren in der
schweren Not dieser Jahre Bauernstellen nicht glaubten wieder⸗
herstellen oder erhalten zu können, sollte ihnen das Legen ge⸗
stattet sein, doch nur gegen volle Entschädigung der Bauern
wenigstens bei erblichem Rechte. Im übrigen aber behielt das
Edikt, das am 9. Oktober 1807 erschien, den Charakter einer
dollen Proklamation der Hauptgrundsätze des wirtschaftlichen
und sozialen Subjektivismus, war es gleichsam die wirtschaft⸗
liche und soziale Magna charta Preußens im 19. Jahrhundert:
denn nicht bloß an einen Teil einer produktiven Volksklasse
wandte es sich, wie alle Verordnungen über die Domanial⸗
bauerreform des 18. Jahrhunderts, sondern an diese ganz;
        <pb n="287" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 273

und darüber hinaus dekretierte es für alle Staatsbürger persön⸗
liche Freiheit und das Recht der freien Handlung, der Erwerbs—
freiheit, der Freizügigkeit, der Freiheit der Berufswahl, der
Freiheit der Mischung der Stände.
Im einzelnen kam es freilich darauf an, diese Grund—
sätze, die den Staat in das neue Zeitalter des Subjektivismus
einzuführen geeignet waren, nun auch praktisch durchzusetzen.
Und da drängte sich denn an erster Stelle doch wieder die
agrarische Liquidation auf und war auch eben in diesem Sinne
in dem Edikte berücksichtigt. Denn das Edikt hob zugleich die
Erbuntertänigkeit auf: nämlich die Gebundenheit an die Scholle,
den Zwangsgesindedienst, das Schutzgeld für die Erlaubnis
— D
hestimmungsrecht des Grundherrn. Dagegen gelangte es noch
nicht bis zur Aufhebung der Fronden und Lasten wie zur
Regelung des Besitzrechtes; dazu schien jetzt keine Zeit; man
wollte vor allem den durch den Krieg geschädigten Bauern
zunächst Ostpreußens aufhelfen, zudem durch den freien Güter⸗
verkehr innerhalb des fast mittellos gewordenen Staates dem
Rechte wirtschaftlicher Selbsthilfe freie Bahn schaffen. Es war
der Sieg eines neuen radikalen Subjektivismus und zugleich
doch auch ein Sieg der gemäßigteren Anschauungen des Frei—
herrn vom Stein.
Allein die Gesetzgebung nach 1807 behielt diese Mischung
nicht bei. Der Radikalismus, mit dem Interesse der Junker
an der Bauernlegung parallel laufend, drang schon in den
Ausführungsgesetzen zum Oktoberedikte des Jahres 1807 in
der Form durch, daß diese den Bauernschutz nur noch für die
Bauernstellen älteren Datums (z. B. in Ostpreußen der Zeit
vor 1752, in Westpreußen der Zeit vor 1774) aussprachen:
und selbst für diese Stellen ihn dahin beschränkten, daß ge—
schützte Stellen trotzdem, je nach der Bodenbeschaffenheit, zu
größeren Gütern von acht oder vier Hufen zusammengeschlagen
werden durften. Es war fast schon ein halber Hohn auf den
proklamierten Grundsatz des Bauernschutzes; und dessen volle
vpraktische Durchbrechung wurde vornehmlich wohl nur durch
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 18
        <pb n="288" />
        274 Dreiundzwanzigftes Buch. Drittes Kapitel.

die geringen zum Bauernlegen bereiten Mittel der Junker
verhindert.
Nach der Erbuntertänigkeit aber mußte die Reihe, liquidiert
zu werden, nach nun schon feststehenden Erfahrungen an die
Fronden und Lasten kommen, unter gleichzeitiger Umwandlung
des Besitzrechtes der Bauern in Eigentum. Das war die Ab—
sicht, die in dem ursprünglichen Entwurfe zu dem Regulierungs⸗
edikte vom 14. September 1811, den der Historiker von Raumer
ausgearbeitet hatte, zum Ausdruck gelangte. Allein dieser
Entwurf ging aus den Erörterungen einer in dieser Zeit zu—
sammengerufenen Landesrepräsentantenversammlung!, die haupt⸗
sächlich aus Gutsherren bestand, in einer völlig umgewandelten
Form hervor. Der Inhalt war nunmehr der folgende. Zu—
nächst wurden die Bestimmungen des Oktoberediktes des
Jahres 1807 insofern fakultativ gemacht, als sie in jedem
Falle nur auf Antrag einer der beiden Parteien, des Guts—
herrn oder des Bauern, wirksam werden sollten. Ferner war
von Umwandlung bloßer Besitzrechte in Eigentum nur in—
sofern noch die Rede, als diese erst nach Abschluß der Aus—
einandersetzung über die Leistungen und Lasten eines be—
stimmten Falles eintreten sollte. Die wichtigsten Bestimmungen
aber bezogen sich auf das Wesen der Liquidation selbst. Da—
nach wurden zu dieser sowohl erbliche als unerbliche Besitzer
zugelassen. Aber auf eine höchst merkwürdige, sonst in
Deutschland fast nirgends versuchte Weise sollte diese Liqui—
dation vor sich gehen. Die erblichen Besitzer sollten nämlich
für die Befreiung von Lasten und Leistungen ein Drittel, die
unerblichen gar die Hälfte ihres Landes an den Gutsherrun
abtreten! Und nur da, wo ein Bauerngut durch diese Ampu⸗
tation gar zu klein zu werden drohe, sollte eine Rentenablösung
in Geld gestattet sein.
Natürlich waren diese Bestimmungen durch die Guts—
herren in das Edikt hineingebracht worden; sie sicherten ihnen
auch bei Bauernschutz eine wesentliche Vergrößerung ihres

1S. über diese unten S. 321.
        <pb n="289" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 275

Landareals — und zugleich die Entstehung kleiner ländlicher
Existenzen als an sie gebundener Arbeitskräfte auch nach aller
Liquidation der alten Gebundenheiten.
Und selbst damit waren die Gutsherren noch nicht zu⸗
frieden. Sie klagten laut, daß sie nicht wüßten, wie sie die
wegfallenden Fronden durch andere Arbeitsleistungen ersetzen
sollten — und hatten damit ja auch im Grunde nicht un⸗
recht. Denn war etwa mit Sicherheit zu erwarten, daß alle
neuen kleinbäuerlichen Arbeitskräfte dem Lande erhalten bleiben
würden? Schon Friedrich der Große hatte bei Aufhebung
der Erbuntertänigkeit jene „Depeuplierung“ des Landes be—
fürchtet, die dann im 19. Jahrhundert in nicht geringem
Grade Wahrheit geworden ist. Und so forderten die Guts⸗
herren, daß man die nur zu Handfronden verpflichteten kleinen
Kossaten zunächst von der Liquidation ausschließen möge. Und
sie arbeiteten von diesen und anderen Gesichtspunkten aus in
den Jahren 1811 bis 1816 an einer „Deklaration“ des Ediktes
von 1811, die dann am 29. Mai 1816 als Gesetz publiziert
wurde und in Wirklichkeit vielmehr eine völlige Umbildung und
teilweise Zurücknahme des Ediktes bedeutete. Denn die Dekla⸗
ration verfügte einmal bedeutende Einschränkungen der Bauern⸗
stellen, auf die das Edikt von 1811 Anwendung finden sollte.
Vor allem aber hob sie den Bauernschutz auf. Die Gutsherren
sollten von nun ab berechtigt sein, jede Bauernstelle durch
privatrechtlichen Erwerb zu legen: so wollte es eine noch
immer liberalisierende Doktrin, die sich die Junker geschickt
zunutze machten. Dabei gelangte diese Berechtigung nicht bloß
jür die der Deklaration von 1816 unterworfenen Güter,
sondern für alle Güter zur Geltung, die noch in der alten
ländlichen Verfassung verbleiben mußten, deren Besitzer mithin
unter dem stärksten moralischen Zwange der Gutsherren
standen und ihnen noch um so mehr untertan waren, als
man an die Aufhebung der Patrimonialgewalt noch gar nicht
gedacht hatte. Was war da natürlicher, als daß sich die Guts—
herren diese Lage voll zunutze machten? Massenhaft kauften sie
jetzt namentlich auch kleinere Güter auf: so vergrosterten sie ihr
182*
        <pb n="290" />
        276 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Areal und erhielten in den landlos werdenden kleinen Leuten
zugleich die nötigen Arbeitskräfte.
Nun wurde mit alledem gewiß nicht eine vollkommen neue
soziale Klasse, der vierte Stand des platten Landes, eigentlich
erst geschaffen. Schon früh hatte es in den Kolonialländern,
insbesondere in dem unteren Weichselgebiete, wo große reiche
Bauern saßen, sowie in einzelnen sozialgeschichtlich verwandten
Bebieten kleine Leute gegeben, die in eigenen Häuschen mit
auf dem Gute des Bauern nisteten, ein wenig Land zur Be—
bauung erhielten und ihm dafür dienten. Sie hießen in der
Weichselgegend Insten. Allein jetzt dehnte sich diese Klasse der
Insten gewaltig aus. Denn in ihr Verhältnis wurde jetzt eine
Fülle von bisherigen Büdnern und Kossaten gedrängt; die
Butsherren zogen ihre Stellen ein und machten sie zu
angesetzten Arbeitern ihrer Güter mit ein paar Morgen
Land und einem Arbeitsverhältnis auf halb- bis einjährige
Kündigung. Auf diese Weise verschwand bis zur Fortsetzung
der Liquidation der alten ländlichen Verhältnisse im Jahre 1850
der bei weitem größere Teil der kleinen ländlichen Besitzer in
den preußischen Kolonialgebieten: wurde die Arbeitsverfassung
des modernen Unternehmungsgroßgutes im preußischen Ost—
elbien begründet.
Dabei waren, soweit die größeren Bauerngüter in Betracht
kamen, die für sie günstigen Wirkungen der Gesetzgebung von
1811 und 1816, die schließlich durch die Aufhebung des staat—
lichen Bauernschutzes erkauft worden waren, an sich sehr ge⸗
ring! Denn die begrenzte Möglichkeit der Liquidation, die diese
Gesetze eröffneten, konnte nur sehr wenig ausgenutzt werden; die
Gutsherren wußten das zu verhindern, während sie ihrerseits
oon dem Wegfall des Schutzes gelegentlich selbst gegenüber
den größeren Stellen zu deren Beseitigung gründlich Gebrauch
nachten.
Das war die Lage, in der die Verhältnisse des preußischen
Ostens im allgemeinen bis zum Jahre 1848 verharrten. Denn
in der Zwischenzeit kam es wohl zu einer weiteren Entwicklung
der sogenannten Landeskulturgesetzgebung, die der landwirtschaft⸗
        <pb n="291" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 277

lichen Technik freie Bahn schaffen sollte und, schon von Fried—
rich dem Großen begonnen, dann von Schrötter bei der
Domanialbauerreform angewandt und von Thaer im Jahre
1811 systematisch vorgezeichnet, in Separation, Gemeinheits⸗
teilung und Aufhebung von Servituten namentlich an herr⸗
schaftlichem Walde bestand — aber diese Gesetzgebung kam
naturgemäß mehr den größeren und großen landwirtschaftlichen
 Unternehmern zugute als den kleinen Leuten; diese ver—
loren vielmehr, namentlich durch die Gemeinheitsteilung, die
ihnen ihre Kleinviehhaltung für künftig vielfach unmöglich
machte, und sanken dadurch nur noch mehr zu einer dienenden
vierten Klasse des platten Landes herab. Auch wurde die von
Stein schon erstrebte Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit
durch ein Gesetz vom 2. Januar 1819 gefördert, wenn sie auch
ganz erst im Jahre 1872 erfolgt ist. Daneben kam es noch zum
Erlasse einer allgemeinen Ablösungsordnung für Reallasten
vom 7. Juni 1821, indes nur für spannfähige Eigentümer,
Erbzinsleute und Erbpächter, und auch für sie nur auf Grund
eines Antrages. Endlich ergingen noch partikulare Gesetze, so
namentlich für Posen und Schlesien: günstig für Posen in—
sofern, als der Bauernschutz bis nach erfolgter Liquidation
aufrecht erhalten bleiben sollte und damit wenigstens in einem
Gebiete das Ideal eines gemäßigten Konservatismus siegte;
ingünstig für Schlesien, wo die Gutsherren besonders einfluß⸗
reich waren: hier geriet die Liquidation durch eine Verordnung
vom Jahre 1827 gerade für einige besonders wichtige Punkte
in fast völliges Stocken.
Im ganzen aber lagen die Dinge in den vierziger Jahren
so, daß zwar für die Gutsherren recht viel erreicht war —
immer mehr waren die kleinen Besitzungen infolge des auf—
gehobenen Bauernschutzes in ihre Hand gelangt, immer mehr
hatte sich ihr Areal und ihre Arbeiterschaft vergrößert: — daß
dagegen für den Bauern noch recht viel zu tun blieb.
Da rief die Revolution des Jahres 1848, die sich nicht
ohne allerlei agrarisch-soziale Unruhen, namentlich auch in
Schlesien, vollzog, endlich eine Wendung zum Bessern hervor;
        <pb n="292" />
        278 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

schon der 2. Dezember 1848 brachte wenigstens für Schlesien
ein interimistisches Gesetz. Diesem folgten dann, nach langen
und lebhaften Debatten in der Kammer, am 2. Mai 1850
zwei allgemeine Gesetze über die Errichtung von Rentenbanken
und über die Ablösung und Regulierung der gutsherrlich—
häuerlichen Verhältnisse. In ihnen wurde zunächst die Frage
des Besitzrechtes dahin geregelt, daß alles Obereigentum der
Grund⸗, Guts- oder Erbzinsherren und das Eigentum von
Erbverpächtern an Bauerngütern kostenlos aufgehoben wurde;
und daß weiterhin die erneute Begründung aller Erbpacht-⸗,
Erbzins- und erblich lassitischer Rechte verboten wurde. Das
Problem der Fronden- und Lastenliquidation aber wurde da—
hin gelöst, daß zunächst zwei Dutzend gutsherrlicher Rechte,
die allerdings meist Kleinigkeiten betrafen oder gar halbe
Kuriosa waren, wie z. B. das Recht der Gutsherren, die
Gänse der bäuerlichen Wirte ausrupfen zu lassen, ohne Ent⸗
schädigung aufgehoben wurden, vor allem aber zunächst dadurch
wenigstens theoretisch in hohem Grade gefördert, daß das Recht
zur Liquidation nunmehr allen Besitzern ländlicher Stellen,
also auch den Büdnern, Kätnern und Häuslern, verliehen
wurde. Freilich trat die Ablösung auch jetzt wiederum nur
auf Antrag in Kraft; zudem machte sich noch einmal eine
Gegenwehr der Gutsherren geltend; sie errangen eine neue
ihnen günstige „Deklaration“ wenigstens für die Regierungs⸗
bezirke Stettin, Köslin und Danzig; und ein Gesetz vom
16. März 1857 setzte für die Anmeldung der Liquidationen
den 31. Dezember 1858 als Präklusivfrist fest. Im übrigen
aber sollte jetzt die Entschädigung für die abgelösten Pflichten
wenn irgend möglich in Geld erfolgen, und die Geldrenten
wurden als durch den achtzehnfachen Betrag ablösbar erklärt.
Zur Durchführung der Ablösung wurden weiterhin Renten—
banken nach dem Prinzip der Rententilgungskassen im Mutter⸗
lande, insbesondere nach dem Vorbilde des sächsischen Renten—
tilgungsgesetzes vom Jahre 1882 errichtet. Wurde unter all
diesen Vorkehrungen die Möglichkeit der Ablösung und Renten⸗
tilgung wirklich benutzt; so vermochte die völlige Abtragung, die
        <pb n="293" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 279

nach zwei verschiedenen Berechnungsweisen vor sich gehen konnte,
am 2. April 1891 oder am 2. April 1906 erreicht zu werden.
Diese Möglichkeit ist dann in der Tat für fast siebentehalb⸗
hunderttausend Eigentümer Wirklichkeit geworden; fast viermal
mehr als die alte wurde von der Bauernschaft diese neue Reform⸗
gesetzgebung in Anspruch genommen. Zur bloßen Regulierung
dagegen, wie dies auch möglich war, hat sich nur eine sehr
geringe Anzahl von Eigentümern ehemals schlechteren Besitzrechtes
 entschlossen. Und charakteristisch bleibt für den Verlauf
—D
häuerliche Verhältnis, wenn auch tatsächlich verschwunden, doch
mit ausdrücklichen Worten niemals beseitigt worden ist.
Vergleicht man die sich lange hinziehenden Vorgänge der
Liquidationsgesetzgebung auf kolonialem Boden und ins—
besondere wieder in Preußen und sterreich, so sind die Unter—
schiede stark genug. Und sie lassen sich, während der Verlauf
in den kleinen Ländern ein sehr schwankender ist, für die
beiden Großstaaten sehr wohl von Periode zu Periode in
UÜbereinstimmung und Gegensatz verfolgen. Geht man dabei
vom Standpunkte der bäuerlichen Interessen aus, wie sie zu—
nächst durch Sicherung der im Mittelalter gewordenen Ver—
hältnisse und Verhinderung des Mißbrauches der gutsherrlichen
Gewalt zu wahren waren und in Bauernschutz, Regulierungs⸗
versuchen und Verwandtem zum Ausdrucke gelangten, so wird
man sagen dürfen, daß in der Zeit, in welcher diese Absichten
im Vordergrunde blieben, sich Preußen und Hsterreich gleich
standen und Preußen dabei im Laufe des 18. Jahrhunderts
vielleicht eher noch im Vorteil war. Als dann aber mit der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine frühe Periode der
Möglichkeit der Liquidation herannahte, eilte Osterreich Preußen
weit voran, wie es denn überhaupt für den Verlauf seiner
nneren und sogar äußeren Politik in den Menschenaltern vor
und nach 1800 bezeichnend ist, daß es den übrigen Staaten
Deutschlands vorweggeht und auch insofern seiner führenden
Stellung gerecht wird. Freilich hat ihm dann auch wieder
diese Frühreife, da sie in vieler Hinsicht eine Notreife war,
        <pb n="294" />
        280 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

seine führende Stellung gekostet. Dies gilt 3. B., wie wir
sehen werden, von seiner äußeren Politik im Jahre 1809 im
Verhältnis zu der preußischen Politik des Jahres 1818. In
unserem Falle begegnen wir einer vorzüglich gelungenen, wenn
auch nur teilweisen Emanzipation der Domanialbauern schon
unter Maria Theresia und der allgemeinen agrarischen Liqui—
dation schon unter Joseph II., während in Preußen für die
Domanialbauern seit Friedrich J. zwar Absichten der Um—
gestaltung bestanden, ein stärkerer Erfolg aber erst in den
Jahren 1799 bis 1805, schon unter den Drohungen der fran⸗
zösischen Revolution, erreicht wurde und für die Privatbauern
auch unter Friedrich dem Großen wie bis zum Schlusse des
18. Jahrhunderts wenig getan erscheint.
In einem dritten Zeitabschnitte, der etwa die erste Hälfte
des 19. Jahrhunderts umfaßt, zeigt sich dann freilich die
Aktivität durchaus und entscheidend auf seiten Preußens; mit
der vollkommenen Stagnation in sterreich während dieser
Periode sind in Preußen höchstens die besonderen Vorgänge
in Schlesien vergleichbar, wo auch eine der österreichischen
ähnliche agrarische Kultur herrschte. Aber diese Stagnation
in Osterreich war vom bäuerlichen Standpunkte aus günstig,
denn mit allen anderen Einrichtungen der Vergangenheit wurde
auch der Bauernschutz beibehalten und damit für eine angemessene
Erhaltung des bäuerlichen Wesens zur Durchführung einer
künftigen Reform Sorge getragen. In Preußen dagegen ent⸗
fesselte die Reformzeit von 1807 bis 1810 eine lebhafte Gesetz⸗
gebung unter dem Ringen des emanzipatorisch gesonnenen
Staates und der konservativen Junkerschaft, bei dem die
Junkerschaft zum großen Teile siegte, da ihre Interessen dem
letzten Ziele nach mit den Konsequenzen rein idealistisch-liberaler
Intentionen eines jugendlichen Subjektivismus zusammenfielen:
und das Ergebnis war vom bäuerlichen Standpunkte aus eine
wenig abgerundete, fortwährend durch gutsherrliche Ansprüche
gestörte Liquidation und das teilweise Verschwinden namentlich
des kleineren Bauernstandes infolge Aufgabe des bäuerlichen
Schutzes.
        <pb n="295" />
        Ciquidation der alten Formen des wirischaftl. u. sozialen Lebens. 281

Abgeschlossen war damit die ganze Bewegung weder in
Preußen noch in HÖsterreich. Vielmehr war es erst der schon
gereiftere Liberalismus der Revolution von 1848, der die
Auflösung der mittelalterlichen Resterscheinungen vollends be—
schloß. Dabei holte Österreich die Versäumnisse der früheren
Periode rasch und radikal nach; es kam zu einer energischen
und den Bauern besonders günstigen Anwendung der Liqui⸗
dation auf alle bis dahin geschützten Bauern und damit zu
neuen stabilen Verhältnissen. In Preußen dagegen wurde
jetzt die Liquidation allerdings auch durchgeführt, aber lang⸗
samer und für die Bauern materiell weniger vorteilhaft; und
zugleich dämmerte langsam die Erkenntnis auf, daß die Ver—⸗
säumnisse der Vergangenheit, namentlich der Mangel des
Bauernschutzes etwa in den letzten beiden Menschenaltern, eine
ganz neue soziale Frage des platten Landes habe entstehen
lassen: die Frage eines vierten Standes der agrarischen Arbeiter.
Sehen wir indes nunmehr auf die agrarische Liquidation des
18. und 19. Jahrhunderts als auf ein Ganzes zurück, so wie
wir sie jetzt für Mutterland und Kolonialgebiet zugleich bis zum
Schlusse verfolgt haben, so ist nicht zu verkennen, daß mit ihr eine
ungeheure Arbeit zunächst sozialer Emanzipation geleistet war.
Um 1550 hatte der Kosmograph Sebastian Münster die Lage
der deutschen Bauern mit dem Satze zeichnen können: „Nihil
est, quod servilis et misera gens dominis debere non
dicatur; nihil etiam, quod iussa facere absque periculo
recusare audeat.“ Der Bann dieser furchtbaren Lage war
jetzt gebrochen. Langsam, im Laufe eines Jahrhunderts, war
das Bauerntum unter dem Einflusse der subjektivistischen
Grundidee von der Selbständigkeit des persönlichen Einzel—
lebens, bei aller Einordnung in den Staat, der Nation als
einem politischen Körper wiedergeschenkt worden; und wieder—
geboren hat es ihr, an erster Stelle und am frühesten auf dem
Schlachtfelde, unendliche Dienste geleistet. Der Umschwung aber
in diesem langen Befreiungsvorgange gehört der Zeit nach
dem diplomatischen und militärischen Zusammenbruche Preußens
in den Zahren 18060 und 1807 an, wie er an erster Stelle an
        <pb n="296" />
        282 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

den Staat Preußen geknüpft ist; und die Befreiungskriege
waren die erste Bewährungszeit, waren das Heldenzeitalter zu—
zgleich des zu befreienden Bauerntums.

III.

Das Mittelalter ist überall die Periode einer zerstreuten
Kultur gewesen. Wer heute vom Verkehr minder beguünstigte
Gegenden durchstreift, sei es auf deutschem oder auf fremdem
Boden hoher Kultur, der wird erstaunt sein über die immer noch
sichtbaren dispersiven Wirkungen mittelalterlichen Lebens: an
Stellen, da es modernes Auge und moderner Sinn kaum
erwarten, tauchen ehemals blühende Klöster, einst hoch ragende
Burgen auf, fesseln noch heute wohlerhaltene Kathedralen und
Schlösser den Blick. Freilich: was nicht niet- und nagelfest
war an mittelalterlichen Kulturen, Handschriften, Urkunden,
Malereien, Standbilder, das hat der Regel nach eine neuere
Zeit zum Zeichen ihres zentralisierenden Charakters an wenige
Stellen, Archive, Museen, zusammengetragen.
So war natürlich auch die agrarische Kultur des Mittel—
alters dispersiv; eng dem Partikularen, dem Gegebenen der Land⸗
schaft und der Geschichte angeschmiegt, hat sie sich darum in
tausend Eigenformen entwickelt.
Zugleich aber war diese Kultur höchst kontinuierlich und
insofern, wenn man es so ausdrücken will, konservativ. Wie
viel Jahrhunderte hat sie nicht auch nur mit ihrer Blütezeit
umspannt. Denn agrarischen Charakters war sie mit dem
Umtriebe von Saat und Gewinn der Natur eingeschrieben;
nur einmal im Jahre trat daher mit Frühling und Herbst die
wirtschaftliche Revolution ein, um sich im Winter zu voll⸗
enden: es war ein nach unseren Begriffen überaus langsamer
Erneuerungs- und Vervollkommnungsprozeß des Wirtschafts⸗
lebens, und so mußte er Jahrhunderte währen, ehe er sich in
sich zu Höherem vollendete und die Nation Ersparnisse anhäufen
ließ, deren Verwendung über ihn hinweg hinüberführte in
geldwirtschaftliche Zeiten.
        <pb n="297" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 283

Allein war nun deshalb das Wirtschaftsleben des ge⸗—
samten naturalwirtschaftlichen Zeitalters in sich zu allen Zeiten
gleichartig? Keineswegs: es verlief in tausend leisen Abwand⸗
lungen: und so fügte sich zu seiner starken lokalen Differenzierung
eine nicht minder starke zeitliche, um das Bild seiner Entwicklung
noch bunter zu gestalten.
Wenn nun die Sedimente dieses Lebens aufgelöst werden
sollten, so begreift sich, wie verschiedenartiger Maßregeln es dazu,
bei aller Gleichförmigkeit einiger oberster Grundsätze, nach Ort
und Zeit bedurfte. Und dieser Zusammenhang ist es, der in
dem Abschnitte, den die Erzählung soeben verlassen hat, zu so
eingehender Darstellung drängte. Nicht als ob damit das
Bild, das gezeichnet worden ist, schon irgendwie allzustark und
gegen die Okonomie unserer Erzählung detailliert wäre! Ganze
Reihenentwicklungen der Liquidation, z. B. die Geschichte der
Auflösung der ältesten Gebundenheiten an Dorf und Allmende,
sind durchaus in den Hintergrund geschoben oder wenigstens
fast ganz zurückgedrängt worden, und auch die zu breiterer
Darstellung gelangten Vorgänge sind in starker Reduktion ge—
schildert worden, um die Linien des Gesamtverlaufes schärfer
zur Geltung zu bringen.
Aber gibt es nicht einen Gesichtspunkt, der gleichwohl eine
noch schärfere Zuspitzung des Berichtes über die unendlich
zerteilten Vorgänge ermöglicht, ja erfordert? Ist die Frage
—
einzig mögliche? Ist sie auch nur die vrägnant geschicht—
liche?

Gewiß ist es ein Fundamentalereignis für die Entwicklung
des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Subjektivismus,
daß der Bauer frei gemacht wurde zur Teilnahme an dem
neuen staatlichen Leben. Aber genügte dieser an sich negative
Vorgang? Darauf am Ende kam es doch vor allem an, daß
er nun auch die positiven neuen Lebensformen gewann, um
sich in den höchsten, jetzt eben in Anfängen emportauchenden
sittlichen Sphären des Subjektivismus, den sozialen und poli⸗
tischen, in seiner Weise zu bewegen. Und war er da nun
        <pb n="298" />
        284 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

durch die Liquidation an sich schon reif dazu gemacht, für
diese Aufgaben die richtigen neuen Daseinsformen zu finden?
Die Frage muß schlechthin verneint werden. Nicht von ihm
eigentlich gefordert, ihm vielmehr aufgedrungen war schon ein
gutes Teil der Emanzipation selbst: nirgends fast hat er rasch,
begeistert, ja auch nur nach langsamer Überlegung freiwillig
Opfer für seine persönliche Befreiung gebracht, wenn sie ihm
nicht mit materiellen Vorteilen verknüpft schien. Wie hätte
er auch so handeln sollen, er, dessen Väter und Ahnen drei
Jahrhunderte der schlimmsten Unterdrückung erlebt hatten.
Erst langsam im Laufe des 19. Jahrhunderts, im Grunde erst
im Laufe der zweiten Periode des Subjektivismus, nach 1870,
ist der deutsche Bauer sozial und politisch selbständig geworden.
Den besten Beweis hierfür liefert die Tatsache, daß er sich in
dem führenden Staate, in Preußen, während der ganzen
ersten Periode des Subjektivismus, nicht einmal die für ihn
wichtigsten, vom staatlichen Standpunkte aus zugleich primi—⸗
tivsten Formen höheren freiheitlichen Zusammenlebens, volle
Aufhebung der alten gutsherrlichen Gerichtsbarkeit und Polizei
und Erlaß einer wirklichen Landgemeindeordnung, erkämpft hat.
Über diese Zusammenhänge hinaus aber kann man auch
noch fragen, ob es denn, bei so massiven und wichtigen Zu⸗
sammenhängen, wie sie hier zur Besprechung stehen, überhaupt
möglich war, unmittelbar aus der Liquidation heraus soziale
und politische Rechte zu erringen, ohne daß einem wirklich
aussichtsvollen Versuche, sie zu erstreben, nicht ein entsprechen⸗
der neuer wirtschaftlicher Unterbau vorausgegangen wäre. In
der Tat ist erst aus dem wirtschaftlich umgebildeten Dorfe der
alten Vergangenheit im 19. Jahrhundert ein neues soziales
Dorfleben und aus ihm ein neues Gemeindeleben, wie aus
diesem wiederum eine erste wirklich aktive, innige, ersprießliche
Teilnahme am Staatsleben hervorgegangen oder hervorzugehen
hoffentlich im Begriffe. Selbstverwaltung war auch hier die
unbedingt notwendige Vorschule zu staatlichem Interesse.
Sieht man aber die Dinge von diesem Standpunkte aus,
so darf die erste Frage nach den positiven Erfolgen und Folge—
        <pb n="299" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 285

vorgängen der Liquidation sich nicht auf soziale und politische
Gebiete beziehen, sondern muß mehr von der tieferen, der
unteren Sphäre des Wirtschaftslebens aus beantwortet werden.
Was trat auf diesem Gebiete zunächst Neues zutage, wo er—
eigneten sich hier die fördernden oder wenigstens die vorwärts
weisenden Vorgänge: das wird zur Kardinalfrage des nächsten,
unmittelbar an die Liquidation anknüpfenden geschichtlichen
Verständnisses.
In diesem Zusammenhange tritt nun aber Preußen durch⸗
aus als der eigentlich führende Hort der Bewegung hervor.
Denn was innerhalb seiner Grenzen und der Hauptsache nach
vielfach fast nur innerhalb dieser geschah, das war das für die
Entstehung eines agrarischen Wirtschaftslebens des Subjek—
tivismus zunächst eigentlich Förderliche und darum zugleich
Bezeichnende: die Durchbildung neuer agrarischer Formen der
Unternehmung.
Es ist schon betont worden, wie diese Formen sich keines⸗
wegs erst infolge der Gesetzgebung der sogenannten Stein⸗
Hardenbergschen Reformen einstellten; sie sind älter; sie ver—
dankten in ihren Kernerscheinungen schon der Entwicklung der
kolonialen Gutsherrschaft des 14. oder wenigstens 15. und
16. Jahrhunderts ihr Dasein, ähnlich wie die primitiven
Formen der städtisch-bürgerlichen Unternehmung auf gewisse
Erscheinungen schon des Städtelebens des ausgehenden Mittel—
alters zurückführen, und sie erreichten, vielleicht erste technisch
vollkommnere Unternehmungen auf deutschem Boden überhaupt,
schon im Laufe des 18. Jahrhunderts eine hohe Blüte, als der
vorteilhafte Verkauf von Getreide und Wolle die deutschen
Gestadeländer der Ostsee, und darunter allerdings auch Mecklen—
burg und Holstein, wie vornehmlich Ostpreußen in enge
naterielle Verbindung mit England brachte. Dennoch ist
auch diese früheste Form agrarischer Unternehmung in Deutsch—
land zu modernem Charakter voll erst durch die Liquidation
der bäuerlichen Zustände so, wie sie eben in Preußen vor sich
ging, entbunden worden. Denn erst durch diese wurde an
Stelle der gebundenen Arbeitskräfte der alten Erbuntertänigkeit
        <pb n="300" />
        286 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

ein freier vierter Stand ländlicher Arbeiter geschaffen, dessen
Dasein dann erst die Möglichkeit gänzlich kapitalistischer Um—
formung der alten Gutsherrschaft brachte!. Sozial aber ent⸗
stand auf diese Weise die führende Schicht des preußischen
Junkertums im 19. Jahrhundert vom einfachen Ritterguts⸗
besitzer bis hinauf zu dem hohen Adligen, der sich des Besitzes
von zahlreichen Rittergütern, daneben auch von Fabriken und
Bergwerken rühmt, dem Magnaten etwa des fruchtbaren
Schlesiens. Es ist eine Schicht, die ihr soziales Ansehen zwar
auch heute noch vielfach aus anderen als Wirtschaftsmotiven der
Unternehmung ableitet: aus dem herkömmlichen Besitze zahl⸗
reicher Klienten und der Unterhaltung vieler Beamten wie
einem oft noch nicht unbedeutenden Hofwesen, aus Patronaten
über Schulen und Kirchen, endlich aus altererbter Autorität
in gewissen Landstrichen, wo sie heimisch ist, überhaupt. Allein
neben alledem hat doch das Moment des agrarischen Unter⸗
nehmertums auf der Basis der alten Gutsherrschaft eine
immer größere Rolle zu spielen begonnen, wenn es auch
schwerlich noch die reichsten Einnahmen innerhalb des Staates
gewährleistet und darum durch Ausbeutung zunächst bürger—
licher Wirtschaftsformen der Unternehmung ergänzt werden
mußte; und die fideikommissarische Durchbildung des Grund⸗
besitzes, somit seine Freiheit von gewissen drückenden Real—⸗
schulden, den Restkaufgeldern und den Erbanteilen abzufinden—
der Familienmitglieder z. B., hat dazu beigetragen, es durchaus
in den Mittelpunkt der finanziellen Fundamentierung der heute
herrschenden Adelsklassen zu schieben.
Es ist eine soziale Bewegung und ein soziales und poli—
tisches Ergebnis, die beide nicht möglich gewesen wären, hätten
sie nicht einer tiefen Richtungslinie der Entwicklung entsprochen.
Das Besondere war nur, daß diese nicht durchaus den Inter⸗
essen und selbst dem Denken der adligen Kreise des Nordostens
vdarallel lief. Denn diese Kreise handelten in der Entwicklung

Das Genauere vergleiche man in dem Ergänzungsband II, 1 (Zur
üngsten deutschen Vergangenheit), S. 340 f.
        <pb n="301" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 287

der modernen agrarischen Unternehmung zunächst durchaus in
ihrem eigensten wirtschaftlichen Interesse. Aber standen sie
deshalb den liberalen Ideen besonders englischer Färbung, die
ihnen dabei im Sinne subjektivistischer Entwicklung überhaupt
halfen, so gänzlich fern? Eben die wirtschaftlichen Be—
ziehungen zu England hatten sie auch mit dem geistigen und
volitischen Leben des Inselreiches in Verbindung gebracht;
und es ist kein Zufall, wenn Personen, wie der Herr von Schön,
ein Junker von englischer Durchbildung des Denkens, zugleich
auch Förderer der Entwicklung des agrarischen Unternehmer—
tums geworden sind. Und so kam es, daß eben in Preußen
die Liquidation mehr als irgendwo anders einen spezifisch
modernen, ja radikal subjektivistischen Zug annahm. Ihm
wurde es schon mit verdankt, daß der Bauernschutz so leicht
aufgegeben wurde, wie denn die prinzipielle Fassung der Frei⸗
heiten im Oktoberedikte des Jahres 1807 direkt auf ihn hin—
weist; ihm ist es zuzuschreiben, daß selbst in den agrarischen
Reformen, an sich vielleicht recht unzweckmäßig, der Begriff
des freien Eigens bis zum vollen Verfügungsrechte des Eigen—
tümers unter Lebenden und von Todes wegen ausgedehnt
wurde; er spricht aus Bestimmungen wie der, daß bei fehlen⸗
dem Testamente die frei gewordenen Bauernhöfe zu gleichen
Teilen an die gleichberechtigten Erben übergehen sollen.
Man sieht: hier ergibt sich für Preußen der innere Zu—
sammenhang der agrarischen Liquidation und Reform mit dem
wirtschaftlichen und sozialen Fortschritte des Subjektivismus
überhaupt: und eben dies verleiht den preußischen Vorgängen
bei allen sonstigen Schwächen ihre ganz besondere Stärke für
die nächste Entwicklungszeit.
Und nur natürlich ist es, daß sie damit und sie fast allein
in unmittelbare Parallele zu der bürgerlichen Emanzipation der
Zeit treten: denn auch diese läuft wirtschaftlich auf nichts als
die Entwicklung des modernen Unternehmens, wenn auch in
diesem Falle zunächst vornehmlich des städtischen Unternehmens
hinaus.
        <pb n="302" />
        288 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Freilich: die Liquidation der mittelalterlichen Formen, die
auch im Städteleben und im Bürgertume dem Aufbaue des Neuen
vorausgehen mußte, hatte sich im allgemeinen und ganzen und
großen früher vollzogen als für die Bauern. Allerdings hatte
sich auch das mittelalterliche Städtewesen mit seiner wirtschaft⸗
lichen, sozialen und politischen Gebundenheit an den meisten
Stellen bis gegen das 18. Jahrhundert, ja oft noch tief in
dieses hinein erhalten!; insbesondere hatten sich die Städte
die Handhabung des sogenannten Monopoliums und Poly⸗
poliums, d. h. die Regulierung des industriellen und des kom—
merziellen Wettbewerbes, und damit die Regulierung des
ttädtischen Wirtschaftslebens überhaupt zu wahren gewußt.
Allein seit spätestens dem 18. Jahrhundert traten ihnen doch
uüͤberall die fürstlichen Gewalten in diesem Bestreben entgegen.
Da galt es denn, diese ganze, planvoll ausgebildete, teilweise
bis zum 18. Jahrhundert erst recht noch befestigte Masse eines
für jede Stadt besonders bestehenden Handels⸗-, Zoll⸗, Finanz⸗,
Geld- und Kreditsystems zugunsten allgemeiner Verkehrsfreiheit
wenigstens in den einzelnen Territorien zu brechen: Straßen⸗
zwang und Stapelrecht, Markt- und Zollrecht, Wochenmarkt⸗
und Verkaufsgesetzgebungstaxen, Verbote des Landhandwerks,
des Landhandels, des Hausierens und tausend andere Dinge
abzuschaffen. Es war nur möglich durch festes Zwischen⸗
greifen, ohne sich viel an verbriefte Rechte zu kehren. Vder
hätte man hier zu einer Liquidation durch Ablösung schreiten
sollen? Glücklicherweise handelte es sich um kommunale und
nsofern um öffentliche Rechte, und da gab denn der Marasmus,
in den das städtische Gemeindeleben seit dem 16. Jahrhundert
mmer hoffnungsloser verfallen war, dem gewaltsamen Vor—⸗
gehen einfacher Aufhebung eine starke sittliche Berechtigung.
Indem aber dies der Weg war, den man überall einschlug,
wurde naturgemäß nicht bei der Liquidation mittelalterlicher
Wirtschafts- und Gesellschaftsformen Halt gemacht; mit den
Stadtprivilegien griff man zugleich die veraltete Stadtverfassung

S. dazu Band VIII, 1, S. 98 ff.
        <pb n="303" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 289

an, und die Liquidation erweiterte sich zu einer Reihe gleichsam
von kleinen Staatsstreichen. Und so fiel denn mit den mittel—
alterlichen Privilegien zum guten Teile auch die bürgerliche
Selbstverwaltung und die darüber hinausgehende politische
Freiheit der Städte, wenn diese auch ihre besondere Be—
steuerung, Reste des Zunftwesens und Beschränkung der meisten
bürgerlichen Gewerbe auf den Betrieb innerhalb des Stadt—
beringes behielten. Die Räte dagegen und die ihnen bis—
her untergeordneten städtischen Behörden wurden mittelbare
Staatsbeamte, und wo es im Einzelverlauf der Geschäfte not—
wendig erschien, da griff die oberste Staatsgewalt in allen
städtischen Angelegenheiten überhaupt von Oberaufsichts wegen
nach Maßgabe der Interessen des ganzen Landes wohl auch
völlig willkürlich durch.
Ja die Liquidation der älteren geldwirtschaftlichen Zustände
erstreckte sich in nicht wenigen Territorien noch um vieles
weiter. Wo Landschaften oder auch Grundherrschaften Privi⸗
legien besaßen, die sich auf den Verkehr, insbesondere etwa
auf die Erhebung von Durchgangszöllen bezogen, die einst⸗
mals, als diese jetzt intermediären Mächte noch selbständig
gewesen waren, den Charakter von Einfuhrzöllen gehabt
hatten, da wurden diese aufgehoben, wie nicht minder alle
Geleite fielen, deren Recht meist auf verwandte Verhältnisse
zurückging. Denn all diese wie andere ähnliche Privilegien
galten jeßt als unvereinbar mit der Freiheit des Territoriums,
wenn es auch in vielen Fällen überaus lange gewährt hat, bis
fie fielen; Zwischenzölle besonders haben sich nicht selten bis
ins 19. Jahrhundert gerettet.
Im übrigen versteht es sich, daß sich diese Liquidation
der früh geldwirtschaftlichen Sedimente in den verschiedenen
Territorien sehr verschieden stark und rasch vollzog.
In Rückstand gerieten hier zunächst die ausgesprochen
katholischen Territorien schon deshalb, weil bei ihnen die
bürgerliche Entwicklung des 16. bis 18. Jahrhunderts durch
die Vertreibung der Protestanten auf lange Zeit hin unheilbar
geschädigt war. Dies galt vor allem für Bayern, das eigentlich
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 19
        <pb n="304" />
        290 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in die Reihe
der sonst in Deutschland verlaufenden Entwicklung eingetreten
ist. Aber auch sterreich hat im 18. und lange auch noch im
19. Jahrhundert in dieser Richtung schwer unter den Wir—
kungen der Gegenreformation gelitten, so sehr die Habsburger
seit Ende des 17. Jahrhunderts zu heben und zu bessern
suchten; für die Entwicklung des neueren deutschen Bürger—
tums ist der Südosten daher nur in geringem Grade in Be—
tracht gekommen, wie er denn auch heute noch verhältnismäßig
nur wenige große Städte besitzt!.
In den evangelischen Teilen des Reiches aber konnten
für die Fortentwicklung des Buürgertums schon im 18. Jahr—⸗
hundert nur noch die größeren Staaten in Betracht kommen.
Denn diese Entwicklung beruhte auf einer immer mehr in die
Ferne greifenden Entfaltung der wirtschaftlichen Interessen,
deren Anfachung daher von der geringen räumlichen Grund—
lage kleinerer Territorien aus nur in wenigen Ausnahme—
fällen gelingen konnte, insbesondere dann, wenn das Terri—
torium selbst der Hauptsache nach aus einer großen Stadt
bestand und in seiner wirtschaftlichen Expansionstätigkeit durch
die Nachbarn nicht gehindert werden konnte. Diese Aus—
nahme traf auf deutschem Boden im Grunde nur für die
Seestädte Danzig, Lübeck, vor allem aber Hamburg und
Bremen zu; im übrigen haben fast nur die größeren schweize⸗
rischen Städte unter Bedingungen gelebt, die ihr einigermaßen
gerecht wurden.
Von den mittleren Staaten rührten sich schon im
18. Jahrhundert besonders Hannover und Sachsen. In
Hannover hielten sich zwar neben manch anderer mittelalter⸗
licher Gebundenheit vor allem auch die alten Formen der
bürgerlichen Verfassung in verknöchertem Zustande; in den
meisten Städten war die Verwaltung nicht mehr gemeinsame
Angelegenheit der Bürgerschaft, sondern Monopol eines in sich
sozial abgeschlossenen Kreises von Magistratsgeschlechtern.

S. dazu Band VIII, L, S. 99.
        <pb n="305" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 291

Dennoch wehte aus der Verbindung mit England her ein
anderer Geist über das Land; innere Fortschritte wurden ge⸗—
macht, die den späteren Übergang zu neuen Formen erleichterten.
In Sachsen gab der rege Handel, den die zentrale Lage des
Landes mit sich brachte, und eine vor allem in den Gebirgs—⸗
gegenden erwachende Industrie den Kurfürsten die Kraft, in
den meisten Städten neben anderen Gebundenheiten auch die
alte, leblos gewordene Selbstverwaltung aufzulösen; sie mehrten
nach ihrem sachlichen Befinden die Zahl der Ratsfreunde und
durchbrachen damit das Regierungsmonopol der alteingesessenen
Familien, sie setzten wohl auch, wo sie unmittelbar Mißstände
fanden, „Räte, Bediente, Syndicos, Stadtschreiber“ von Ober⸗
aufsichts wegen ein und ab.
Allein war selbst in diesen mittleren Staaten eine volle
Emanzipation des städtischen Wirtschaftslebens und des bürger⸗
lichen Standes im modernen Sinne denkbar? Wohl mochte
es in Hannover ganz, in Sachsen wenigstens teilweise aus—
geschlossen sein, daß ein wesentlicher Teil namentlich des Klein—
bürgertums vielfach vom Hofe lebte und darum, wie in so
vielen kleinen Territorien, in dessen sozialen Schatten geriet.
Aber in einem Punkte machte sich auch bei ihnen der be—
grenzte Raum, in dem sie sich bewegten, verhängnisvoll geltend.
Das Bürgertum bedarf vollkommen freien Zuges, denn freier
Verkehr ist der Grund seines Wesens. Nun bestand allerdings
im Reiche grundsätzlich Freizügigkeit, zum mindesten erkannten
die Reichsgesetze unter Vorbehalt einer Nachsteuer die un—
bedingte Freiheit des Verzuges aus einem Territorium in ein
anderes an. Allein die meisten Territorien behaupteten gleich—
wohl ein Recht darauf, die Abzugserlaubnis zu erteilen oder
zu verweigern, und wirkliche Freiheit des Zuges bestand nur
zwischen solchen Territorien, die sie gegenseitig vereinbart
hatten. Bei dieser Lage ist klar, in wie hohem Grade die
Entwicklung eines Bürgertums freierer Art selbst auch noch in
mittleren Staaten rechtlich beschränkt war oder wenigstens be—
schränkt werden konnte; wirklich frei war voller bürgerlicher
Fortschritt nur in den deutschen Großstaaten.

10 *
        <pb n="306" />
        292 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Da aber hier Österreich aus Gründen, die uns bekannt
sind, zum großen Teil wegfiel, so verschob sich alle Wucht der
Entwicklung wiederum, wie in den agrarischen Dingen, allein
auf Preußen. Es war eine außerordentliche Gunst der Verhält—
aisse, die sich im 18. Jahrhundert z. B. schon in der rapiden
Zunahme der Berölkerung Berlins aussprach.
Und diese Gunst wurde von den Hohenzollern bereits
durch den ganzen Verlauf des 18. Jahrhunderts dahin genutzt,
daß sie von den Schranken mittelalterlichen Städtelebens
erbarmungslos wegrissen, was nicht in den absoluten Staat
der Aufklärung zu passen schien. So sind nirgends die Ge—
meinden mehr entmündigt, die Stadtverwaltungen mehr ge—
heugt worden, als hier; schon in der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts gab es im Grunde keine Gemeindeorgane
mehr, die städtischen Behörden bedurften obrigkeitlicher Be—
stätigung: kaum daß sich wenigstens in den westfälischen Be—
sitzungen noch Widerspruch regte, wie sich z. B. Soest bis zum
Jahre 1752 der Einordnung in das bureaukratische Ver⸗
waltungsschema erwehrt hat. Nicht minder aber wurden in
Preußen früh auch die Schranken des Monopoliums und
Polypoliums durchbrochen; die Kaufleute durften Handwerker⸗
waren kaufen und vertreiben, was den Abbruch der wichtigsten
Schranken bürgerlicher Berufsarbeit bedeutete; das Jahr⸗
marktsrecht wurde auf fremde Konkurrenz ausgedehnt, womit
die Grenzen der einzelnen städtischen Abgeschlossenheit fielen;
und Friedrich Wilhelm J. machte vor 1720 schon Ernst mit der
Freizügigkeit innerhalb sämtlicher Städte wenigstens der mittleren
Provinzen seines Staates.
Freilich: bis zur vollen Auflassung aller Gebundenheit
des mittelalterlichen Wirtschaftssystens kam man auch in
Preußen nicht. Noch immer wurden die Zünfte nicht auf⸗
gehoben, sondern nur in ihrem alten Abschlusse gelockert; noch
mmer gab es Lebensformen, in denen aller Unterschied der
bürgerlichen Stände schroff zum Ausdruck kam; noch immer
wußte man nichts von voller interterritorialer Handelsfreiheit,
geschweige denn, daß der Wettbewerb ausländischer Industrien
        <pb n="307" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 293

zugelassen gewesen wäre. Und doch ist klar, daß das moderne
Wirtschaftsleben voller Freiheit auf all diesen Gebieten bedarf.
Denn, ein Wirtschaftsleben quantitativer Unternehmung, ist es
vor allem auf ungehinderten Verlauf eines möglichst großen
Absatzes und mithin auf Freiheit nicht bloß, sondern Förderung
sogar des Verkehrs angewiesen, soll es zu selbständiger Blüte
gedeihen.
Diese Art der Freiheit aber hat im 18. Jahrhundert auf
deutschen Boden doch nur ganz ausnahmsweise bestanden.
Und wo sie blühte, wie z. B. für die hausindustrielle Tätigkeit der
Pfeifenbeschläger zu Ruhla, deren es um 1798 schon etwa
gegen zweihundert gab, da sprach man bezeichnenderweise von
einer „republikanischen Gewerbe- und Handelsfreiheit“.
Der absolute Staat war keineswegs gewillt, durch die
Aufhebung der mittelalterlichen Gebundenheiten des bürgerlichen
Lebens eine volle, selbständige Entwicklung des Bürgertums an
sich hervorzurufen oder zu fördern. Was ihn bei der Begünstigung
der Industrien und Kommerzien — von der Begünstigung
dieser, nicht des Bürgertums war unter ihm die Rede — im
Grunde fesselte, war nicht ein sozialpolitischer, sondern ein
finanzpolitischer Gedanke. Füllung der Staatskassen zur Er⸗
haltung eines größeren Heeres, zur l'ropagation de l'honneur
ot du splendeur des Fürsten: das war es, was er bezweckte.
Nun waren allerdings unter der Lockerung der mittelalter⸗
lichen Fesseln, zum Teil auch mißbräuchlich gegen das bestehende
Recht vor dieser Lockerung junge Lebenskeime eines neuen
Bürgertums schon emporgeschossen, primitive Formen moderner
Unternehmung: hausindustrielles Verlegertum, Manufaktur,
Fabrik; ausführlich ist davon schon die Rede gewesen!. Allein
es war mitnichten die Absicht der absoluten Monarchie, diese
Keime sich lustig und frei entfalten zu lassen zu jener Selbst⸗
herrlichkeit, die das wirtschaftliche Ziel des neuen Subjektivismus
werden sollte, die sie im 19. Jahrhundert erreicht haben, und
von denen aus das moderne Bürgertum seine eigene soziale

S. Band VIII, 1, S. 1183 ff.
        <pb n="308" />
        294 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Stellung und in dieser sein besonderes Verhältnis zum Staats—
leben gewonnen hat. Reglementiert vielmehr wurden diese
Anfänge nach den Gesichtspunkten der bestehenden Staats—
tätigkeit; kräftig mischte sich die Obrigkeit in das werdende
Verhältnis zwischen den frischen Schichten der Unternehmer
und der Arbeiter; und eine neue Bindung, noch bevor sich
irgendein Ideal des wirtschaftlichen Subjektivismus voll ent⸗
faltet hatte, schien im Anziehen, ja hatte sich, eben auch in
Preußen, bereits weithin entwickelt.
Es ist ein Zusammenhang, der die spezifisch geistige Ent—
wicklung des Bürgertums im 18. Jahrhundert von einer
bisher nicht berührten und doch wichtigen Seite her erklärt.
Wie sollte dies Bürgertum seinen Wirtschaftswillen kräftig
schwellen fühlen, wurde dieser schon in statu nascenti durch
die Reglements eines alternden Polizeistaates unterbunden?
Bis zu welchem Grade die mit dieser Lage gegebenen Schwierig⸗
keiten drückten, und zwar auch in Preußen, zeigt vielleicht nichts
besser als die Geschichte der Judenemanzipation, insbesondere
wiederum der Entwicklung der Berliner Judenschaft. Aus wirt—⸗
schaftlichen Motiven vornehmlich war die Knechtung der Juden
im Mittelalter erfolgt; besonderen Formen des Wirtschafts—
lebens hatten sie seitdem in engster Bindung ihrer persönlichen
Initiative angehört; so mußte nichts natürlicher erscheinen,
als daß sie auch auf wirtschaftlichem Gebiete ihre Emanzipation
erstrebten. Dennoch war dies nicht der Fall. Entsprechend
der stark ideologischen Haltung des Bürgertums suchten sie
ihre Befreiung vielmehr zum besten Teile auf dem ganz anderen
Wege, daß sie sich der geistigen Kultur der Nation näherten.
So wurden von ihnen Schulen errichtet und Gesellschaften zur
Beförderung der geistigen Interessen gegründet. Und man
kennt den Erfolg schon um die Wende des 18. Jahrhunderts.
Zum großen Teile jüdisch waren die Berliner Salons, in
denen neben dem Bürgertum auch freisinnige Adlige, Diplo—
maten, selbst der Prinz Louis Ferdinand verkehrten. Und der
geistigen Emanzipation, wenn sie auch mit wirtschaftlichem
Aufschwunge verknüpft war, ist dann erst die bürgerliche ge—
        <pb n="309" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 295

folgt, am frühesten freilich in Territorien vorübergehend
französischen Rechtes, in Mainz unter Dalberg, im Königreich
Westfalen unter Jérome, am kräftigsten doch und nach der ein⸗
gehendsten Vorbereitung in den Jahren 1808-1812 in Preußen.
So glich denn der deutsche Bürger im Beginne des neuen
Jahrhunderts in sehr vielen Dingen, und zwar auch in wirt⸗
schaftlichen, trotz aller Liquidation seiner mittelalterlichen Lebens⸗
formen noch immer mehr dem Bürger etwa der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts als dem Bürger von heute; seine Inter⸗
essen waren, wenn sie hoch gingen, wesentlich geistiger und
kosmopolitischer Art; und der mittlere Bürgersmann erst recht,
der „in d' Meß mit Guet und Geld“ als „Chaufherr reist
ins wite Feld“, wie ihn Hebel so liebenswürdig geschildert
hat, er kannte kein höheres soziales und sittliches Niveau als das
seiner Warenzeichen und Güter: fern lag ihm zumeist jener Ge—
danke, der sich ihm schon bei jeder wirklichen Freiheit seines
Berufslebens alsbald einstellen mußte, weil dieses in den
weiten Grenzen der Nation verlief, der Gedanke ans Vaterland.
Sollte er da auch nur den Willen zur eigenen Verwaltung
seiner nächsten öffentlichen Interessen, der kommunalen, leben⸗
dig gepflegt haben? Und konnte dieser Gedanke aus der mittel—
alterlichen Emanzipation an sich hervorgehen? Wie spät ist da
. B. dem agrarischen Liquidationsprozeß erst die Periode der Be—
zründung deutscher Landgemeindeordnungen gefolgt! Der Bürger
dachte selbst gegen Ende des 18. Jahrhunderts wohl schwerlich
schon eingehend an die Probleme einer neuen städtischen Selbst—
verwaltung, die etwa die zerstörte Stadtfreiheit des Mittelalters
zu ersetzen hätte; Salzmann, der Philanthropist, macht in seinem
Roman „Karl von Karlsberg“ (1783— 88) die Idee einer bürger⸗
lichen Selbstverwaltung noch lächerlich, und offensichtlich hält
er es für ausgeschlossen, daß ihre Durchführung in den Bereich
des Möglichen treten könnte.
Da war es denn schon viel, wenn sich wenigstens da, wo
der bürgerliche Fortschritt am besten gewährleistet schien, in
Preußen, einiges politisches Selbstgefühl regte, nach zeit—⸗
genössischem Urteil zunächst als Frucht größerer Rechtssicher⸗
        <pb n="310" />
        296 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

— D
als Ausdruck eines Untertanenstolzes, der freilich mit dem Tode
des Großen Königs unter andersgearteten Nachfolgern wieder
derloren ging.
Man vergegenwärtige sich diese Lage, und man wird ver—
stehen, was, innerhalb der preußischen Reformperiode, das
trühe Geschenk der preußischen Städteordnung vom 19. November
1808 für das deutsche Bürgertum bedeutete.
War schon vorher der Gedanke der Gewerbefreiheit ge⸗—
faßt und die Aufhebung des Zunftzwanges wenigstens für die
Gewerbe, in denen er den Konsumenten am lästigsten fiel, für
Bäcker, Fleischer und Müller verfügt worden, war auch der
Gedanke der Handelsfreiheit schon grundsätzlich ergriffen und
in der Beseitigung der alten hohen Einfuhrzölle mindestens in
Andeutungen Wirklichkeit geworden, so hat doch erst die Städte—
ordnung den Bürger wirklich frei, d. h. zu eigenem sozialem
Leben tüchtig gemacht.
Es steht heute fest, daß in dieser Ordnung im einzelnen
wesentlich auch französische Ideen zum Ausdrucke gelangt sind; auf
keinem Gebiete der Reform ist wohl der Zusammenhang mit dem
Fremden so unmittelbar und schlagend nachweisbar. Dennoch
kann auch in diesem Gewebe der deutsche, ja lokal preußische
Einschlag und insbesondere die Einwirkung der Persönlichkeit
Steins nicht verkannt werden; wie die Städteordnung zunächst
der Stadt Königsberg auf den Leib zugeschnitten war, so hatte
Stein seine Schuljahre in Gegenden zugebracht, in denen,
vor allem am Niederrhein, althergebrachter Wohlstand und an—
geerbte Gewerbtätigkeit, bis zu einem gewissen Grade auch die
Nähe Hollands, der bürgerlichen Bevölkerung einen höheren
Freiheitssinn als sonstwo, wenigstens auf norddeutschem Staats⸗
gebiete, erhalten hatten. Und sicherlich hat sich die Städte—
ordnung, eins der dauerhaftesten Stücke der Reformzeit, durch
den wechselreichen und langen Verlauf eines Jahrhunderts als
deutschem Geiste entsprechend bewährt.
In freiem und vertrauensvollem Ausmaße erhielten in ihr
die Bürgerschaften Preußens die Verwaltung ihrer Finanzen,
        <pb n="311" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 297

ihrer Schulsachen, ihres Armenwesens; ja der Bürgermeister
wurde sogar zumeist mit der Ausübung der staatlichen Polizei
heauftragt. Aber diese reichen Berechtigungen wurden einem
bestimmten System der lokalen Verfassung eingeordnet. Diese
Verfassung wies zwei für Exekutive und Gesetzgebung ineinander
eingreifende Körper auf: den Magistrat und die Stadtverordneten.
Die Mitglieder des Kollegiums der Stadtverordneten sollten nicht
von irgendwelchen Körperschaften, Zünften oder Gilden oder
dergleichen, gewählt werden, sondern von allen Bürgern: als
eine volle Repräsentanz der Stadt im Ehrenamt, unbesoldet,
unabhängig in der Ausübung ihres Amtes waren sie gedacht;
und sie hatten als verhältnismäßig sehr selbständige Exeku⸗
tive den Magistrat zu wählen mit dem Bürgermeister an der
Spitze. Der Magistrat sollte dann die städtischen Angelegen⸗
heiten verwalten; in wichtigeren Fällen, jedenfalls bei neuen
Verordnungen hatte er die Stadtverordneten zu befragen und
führte dann ihre Beschlüsse aus. Die Stadtverordneten ihrer⸗
seits hatten dagegen die Kontrolle über den Magistrat, wie sie
mit ihm gemeinsam das Verordnungsrecht übten, verteilten die
Gemeindelasten und beteiligten sich durch ein unter Umständen
höchst weitverzweigtes und wichtiges System von Deputationen
an der Verwaltung.
Es war eine vertrauensvolle und kluge Verwebung von
Pflichten und Rechten, die diese Städteordnung kennzeichnete;
es war die Erziehung zur sozialen und politischen Selbstver⸗
antwortlichkeit und insofern die notwendige Ergänzung zu der
der Einzelperson zugewandten Erziehungspolitik des frühen Sub⸗
jektivismusn; es war für den wichtigsten, den führenden Stand
der Nation in deren zukunftsreichstem Staate einer der be—
deutungsvollsten Schritte zur Verwirklichung des sozialen und
vbolitischen Menschen des Subjektivismus.
Und es versteht sich, daß diesem entscheidenden Vorgehen
bald der volle, wenigstens prinzipielle Bruch mit allem Alten
für das Burgertum, ja für die Einwohnerschaft Preußens über⸗

S. oben S. 77 ff.
        <pb n="312" />
        298 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

haupt zur Seite ging. Nun fiel jener soziale Aufbau der Gesell⸗
schaft in geburtsmäßig getrennte Klassen der Bauern, Bürger
und Edelleute, den noch das ganze 18. Jahrhundert als un⸗
verbrüchlich heilig betrachtet hatte; frei wurde Berufswahl und
Berufswechsel; erschlossen wurde die ganze Mannigfaltigkeit
der Kulturzustände dem Selbstbildungs- und Selbstverpersön⸗
lichungsdrange des Einzelnen, in welchem, kleinerem oder
größerem, Umfange er ihm folgen mochte. Auf wirtschaftlichem
Gebiete aber hieß das Emanzipation der Juden, freie Arbeit
auf dem platten Lande, gewährleistet durch eine frei gedachte
Gesindeordnung, und im Bereiche des städtischen Lebens Pro⸗
klamation der Gewerbefreiheit (7.September 1811) sowie, in den
Verordnungen über Ankauf und Verkauf von Landesprodukten
und über den Marktverkehr, Proklamation der Freiheit des
Zandels.

IV.

Überschauen wir die lange Reihe der Reformgesetze und
der Liquidationsvorgänge in den letzten Generationen vor etwa
1812, so ist es nach allem Gesagten doch im Grunde leicht,
einfache Richtlinien des Erreichten oder des als erreichbar sicher
in Aussicht Stehenden zu ziehen. Auf dem platten Lande
sollte der Bauer wirtschaftlich frei sein und daraufhin neue
Formen eines seinen Verhältnissen angemessenen Wirtschafts—
lebens entwickeln; daneben sollte sich das agrarische Unter⸗
nehmen ausbilden in einem Großbetriebe von Gutsbesitzern
und Lohnarbeitern und in einem intensiven Kleinbetriebe für
den Vertrieb von Produkten der Spatenkultur; soziale Formen
des Landlebens waren darüber hinaus kaum in Andeutungen
entwickelt; in den Großbetrieben galt noch die patrimoniale
Autorität des Besitzers. In den Städten war das bürgerliche
Dasein für die Entfaltung eines subjektivistischen Wirtschafts⸗
lebens in allen denkbaren Formen der freien Unternehmung,
vornehmlich in Verlagssystem, Manufaktur und Fabrik, zur
Genüge entwickelt oder vorgebildet; darüber hinaus war das
        <pb n="313" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 299

soziale Leben der Stadt zum ersten Male in den Formen einer
viel versprechenden Selbstverwaltung organisiert worden.
Diese Wandlungen waren dabei auf deutschem Boden ganz
allgemein eingetreten; aber ihre verhältnismäßige Vollendung in
den einzelnen Staaten und Ländern war sehr verschieden; und
nur einen Staat gab es, wo fruchtbarer Nährboden und reiche
Keime einer besonders breiten und besonders modernen Ent—⸗
wicklung völlig zusammentrafen: Preußen.
War nun aber ein solcher Zustand, der ganz durchgehend
nur wirtschaftliche, daneben zum Teil auch schon soziale Ande⸗
rungen barg oder unbedingt voraussehen ließ, bereits auch reif
für die Verwirklichung der politischen Ideale des Subiekti—
vismus?

Es ist eine Frage, die in dem ersten Jahrzehnt des neuen
Jahrhunderts selbst schon gestellt worden ist. Aber da die
Antworten verschieden und unklar lauteten, so bedarf es hier,
an der Stelle, wo wir der Genesis des Staates des Sub—
jektivismus nahe zu treten erwarten, zur Beantwortung noch
reiner eingehenden Betrachtung der allgemeinen Lage und der
verschiedenen Möglichkeiten.
Von selbst verstand sich, daß das neue Leben auf die
Dauer von einem Absolutismus irgendwelcher Art, geschweige
denn von dem aufgeklärten Absolutismus nicht mehr politisch
gedeckt werden konnte: denn dieser war die Staatsform des abge—
blühten individualistischen Zeitalters. Wohl aber mochte in der Zeit
selbst die Frage erörtert werden, ob nicht seine Kombination
mit dem älteren, vielleicht etwas umgewandelten Ständetum auch
neuen Anforderungen genügen könne. Der heutigen Kenntnis des
Wesens und der Entwicklung des Ständetums wird freilich auch
diese Möglichkeit von vornherein als ausgeschlossen erscheinen.
Zudem gab es im Süden, außer in Württemberg, überhaupt
kaum noch Stände, so nicht in Bayern, aber auch nicht in
Baden oder Ansbach, in Würzburg oder Bamberg oder in
den anderen kleinen Ländern; man hätte sie geradezu wieder
künstlich beleben müssen, um sie in Aktion zu setzen: und dazu
war keinerlei Aussicht vorhanden. Im Norden besaßen aller—⸗
        <pb n="314" />
        300 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

dings wenigstens Sachsen, Kurbraunschweig, Mecklenburg,
schwedisch Pommern und, will man sie hierher rechnen, auch
Hessen und Köln regelmäßige ständische Versammlungen, wenn
auch von sehr verschiedener Wichtigkeit; daß sie aber ein
treibendes Leben umschlossen hätten, ließ sich im allgemeinen
nicht mehr oder höchstens noch für Mecklenburg behaupten. Im
zanzen konnten damit für eine Fortentwicklung eigentlich nur
Mecklenburg im Norden und im Süden Württemberg in Betracht
kommen. Aber selbst an diesen beiden Stellen hat sich bald
die Unmöglichkeit einer subijektivistischen Umbildung heraus—
gestellt.
So wäre es natürlich am einfachsten gewesen, hätte sich
der subjektivistische Staat in deutschen Landen ganz neu, so—
zusagen aus frischer Wurzel gebildet. Allein war das aus
den massivsten, den wirtschaftlichen und sozialen Wirklichkeits⸗
voraussetzungen her alsbald möglich? Wir wissen, wie un—
vollkommen vor allem die subjektivistisch-soziale Durchbildung
der Nation noch war: nun rächte es sich, daß das moderne
Wirtschaftsleben im 18. Jahrhundert auf deutschem Boden
wenn auch grundsätzlich, so doch praktisch nur in schwachen
Trieben und von vereinzelten Gesichtspunkten her entwickelt
worden war. Der subjektivistische Staat ist aber, vielleicht noch
mehr als manche Staatsform früherer Zeit, nichts als poli—
tischer Ausdruck neuerer sozialer Wandlungen in ihrer Kombi—
nation mit den hergebrachten politischen Gewalten. Wie hätte
er sich da alsbald und störungslos, als Schulbeispiel gleichsam
des politischen Subjektivismus, entfalten sollen? Erst seit den
Tagen des neuen Reiches stehen wir in jener, heute noch keines⸗
wegs abgeschlossenen, ja auch nur überschaubaren Entwicklung.
Es wäre also nur möglich gewesen, den neuen Staat auf
Grund einer Theorie, aus bestimmten frühsubiektivistischen
Staatsanschauungen her zu bilden.
Allein wir wissen schon aus der Erzählung des ersten
Kapitels!, daß auch solche Anschauungen in Deutschland noch

1S. oben S. 110ff.
        <pb n="315" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. s ozialen Lebens. 301

nicht bestanden. Gewiß: leise Anfänge dazu waren da. Aber
eben sie, verfolgen wir sie einen Augenblick noch über die
frühere Darstellung hinaus, zeigen ihrem ganzen Wesen nach,
daß an ihre rasche praktische Ausbeutung nicht zu denken war.
Die absolute Monarchie war in Deutschland der Haupt⸗
sache nach in zwei Perioden der Entwicklung verlaufen, die,
selbst chronologisch, den beiden Perioden der Entwicklung des
Individualismus entsprachen. Die Zeit vom 15. bis zur Mitte
des 17. Jahrhunderts hatte da zunächst einen Absolutismus
der Territorien gebracht mit einer schon glücklich entwickelten
Verwaltung, aber ohne geregelte Finanzen und stehende Heere,
und mit der Anschauung des sogenannten patriarchalischen Ab⸗
solutismus, in der sich alte Vorstellungen von den deutschen
Fürstenpflichten und konfessionell⸗lutherische Lehren von der
evangelischen Stellung des Staatsoberhauptes zu dem Begriffe
eines hausväterlichen Regiments zusammenschlossen. Darauf
war eine zweite Periode des Absolutismus, von der Mitte
des 17. bis zum Ausgange des 18. Jahrhunderts, von der
Durchbildung des Wirts chaftslebens zu vollen geldwirtschaftlichen,
ja schließlich schon früh kreditwirtschaftlichen Formen getragen
gewesen; eine Zentralisation der Finanzen vor allem war ein⸗
getreten, die eine Erhöhung der Einnahmen und eine primitive
Verwertung des Staatskredits und damit die Aufstellung stehender
Heere, wenn auch zumeist nicht ohne fremde Subsidien gestattet
hatte. Diese Momente hatten dann die Fürstengewalt über den
bisherigen kleinterritorialen und hausväterlichen Stand gehoben;
die Entwicklung begann sich in wenigen größeren Ländern zu kon⸗
gentrieren, die als Staatskörper begriffen wurden und damit aus
der Auffassung eines patrimonialen Zubehörs zur herrschenden
Familie ausschieden; und eine Staatstheorie des vollendeten
Individualismus gab dem neuen Staatsganzen erst inneres Leben
ind vollen Zusammenhang. Es war die Theorie des Natur—⸗
rechtes in ihrer deutschen Abwandlung; und es wird mit Rück⸗
sicht auf die spätere Erzählung notwendig sein, die Grundlagen
dieser Theorie hier in Kurze zu schildern.
Das Charakteristische des indivbidualistischen Zeitalters war
        <pb n="316" />
        302 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

eine Auffaffung des einzelnen Individuums gewesen, in dem
dieses in sich einheitlich und unveränderlich begriffen wurde
und darum für sich stehend, ohne innerlich unabwendbare Be—
ziehungen zu den Nachbarindividuen: mithin in seinen Gliedern
zusammenfaßbar nur in der Form des Konglomerates, nicht
der inneren strukturellen, organischen Verbindung. Es sind die
allgemeinsten psychischen Voraussetzungen der Zeit nicht bloß
in Deutschland, sondern in dem zivilisierten Europa überhaupt;
auf ihnen baute sich darum naturnotwendig die Lehre der Zeit
vom Staate auf. Das Naturrecht ging demgemäß von der Vor⸗
aussetzung aus, daß ein Staat von jeher nur durch die freie,
vertragsmäßige Übereinstimmung selbständiger Individuen habe
entstehen können und auch noch heute entstehe; wobei denn die
Selbständigkeit der Individuen durch das Bedürfnis des gegen⸗
seitigen äußeren Zusammenhaltes zu Schutz und Vorteil gewisse
Beschränkungen erleide, gewisser Rechte verlustig gehe, und diese
Rechte nunmehr, wiederum durch freie Übereinstimmung aller, an
eine Staatsgewalt übertragen würden, deren Form je nach
Wunsch und Umständen republikanisch oder monarchisch sein
könne, immer aber einen absoluten Charakter tragen werde.
Die Ausbildung dieser Lehre ist nicht eigentlich in Deutsch⸗
land erfolgt, in dessen Grenzen im allgemeinen vielmehr die
lutherische Lehre vom patriarchalischen Absolutismus galt;
wesentlich reformiertem Boden entwachsen, gedieh sie vornehm⸗
lich in Westeuropa, in Frankreich, in den Niederlanden, in
England. Und im Laufe nicht ganz eines Jahrhunderts, von
Bodinus über Grotius bis Hobbes, deren Hauptwerke 1576,
1626 und 16851 erschienen sind, fand sie dort eine radikale und
insofern klassische Vollendung: in Hobbes' „Leviathan“ ist der
konstituierende Faktor des Staates durchaus nur das reine In⸗
dividuum mit nacktem Egoismus, dessen Auswirkungen nur die
Vernunft zur Absicht der Staatsgründung bändigt; die staat—⸗
liche Bildung geht in zivbilrechtlichen Verträgen vor sich; die
Staatsgewalt erscheint absolut und im Grunde keinerlei domi⸗
nierenden Mächten, irgendeinem Pflichtenkoder, irgendeinem
Gesetze, kaum der Kraft göttlicher Einwirkung unterworfen.
        <pb n="317" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Cebens. 303

Es war eine Lehre, die in diesem Sinne in Deutschland
nie Fuß gefaßt hat. Als sie in der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts auf deutschem Boden Eingang fand, ver—
quickte sie sich alsbald mit den älteren deutschen Vorstellungen
der monarchischen Pflichten, wie sie in den Fürstenspiegeln
niedergelegt waren und noch bis tief ins 18. Jahrhundert,
z. B. in Seckendorfs Fürstenstaat fortgebildet worden sind,
sowie mit der Lehre des Luthertums vom fürstlichen Haus—
vater. Und so bildete sie, im Vortrage z. B. von Pufendorf und
von Thomasius, zwar die Grundlage für das theoretische Ver⸗
ständnis eines völlig freien Absolutismus, wie dieser sich inzwischeu
in Deutschland aus geregelten Finanzen, merkantilistischer Wirt—
schaftspolitik und stehendem Heerwesen her zu entwickeln be⸗
gann; zugleich aber begrenzte sie diesen Absolutismus auch als⸗
bald wieder innerlich, indem sie die Pflichten des Fürsten weit—
aus vor seinen Rechten betonte. Es war ein Weg der Ent—
wicklung der Staatslehre, der dann auf deutschem Gebiete
im 18. Jahrhundert noch weiter und zumeist noch viel ent—
schiedener verfolgt worden ist. Schon bei Leibniz erschien da—
bei die neue fürstliche Pflichtenlehre auf die weitere Grundlage
einer allgemeinen, metaphysisch verankerten Ethik gestellt; Wolff
bildete dann diese Verquickung von individualistischer Philosophie,
Ethik und Politik noch mehr durch und erging sich in überaus
eingehenden Vorschriften nicht bloß über Rechte und Pflichten
der Fürsten, sondern auch über Pflichten und Rechte der Unter⸗
tanen; und noch in Kants politischen und staatstheore tischen
Anschauungen klingt diese Entwicklung nach!.
Für den deutschen Absolutismus des 18. Jahrhunderts
aber wurde diese Entwicklung nicht bloß theoretisch, sondern
auch praktisch grundlegend. Ist es dabei noch nötig, an die Be⸗
ziehungen Friedrichs des Großen zu Wolff zu erinnern? Aber
auch viele andere Fürsten, so in hohem Grade die Habsburger,
gingen, wenn sie auch der Theorie an sich fern standen, dennoch
instinktiv und zum Teil durch religiöse Motive veranlaßt auf

S. dazu schon oben S. 110 ff.
        <pb n="318" />
        304 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

verwandten Pfaden vor; und bei weitem überwogen im Reiche
die verständigen und pflichttreuen Absolutisten die freilich besser
bekannte Zahl der Herrscher von Laune, Willkür und wohl gar
ausgesprochener Bosheit. Dieser gute Wille zum Herrschen aber
erhielt seinen Inhalt zum größeren Teile aus der Aufklärung
der Zeit: und das hieß je länger je mehr aus der öffentlichen
Meinung!. Es ist einer der merkwürdigsten Zusammenhänge
namentlich der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts; immer
wieder wird der Blick auf ihn zurückgelenkt; denn er vor allem
erklärt die Ruhe und Zufriedenheit der Zeit, den Mangel an
dem Bedürfnis staatstheoretischen Fortdenkens, die praktische
Indifferenz gegenüber der französischen Revolution, die weit
verbreitete Empfindung, daß man in dem tatsächlich oder wenig⸗
stens potenziell besten aller Staaten lebe.
Und eins stand in der Tat fest: in den aufgeklärten Mon—
archien Deutschlands während der zweiten Hälfte des 18. Jahr⸗
hunderts erlebte der reine Staat des Individualismus wirk—
lich eine seiner höchsten wie auch besten Verkörperungen,
und die Zeitgenossen waren im ganzen glücklich im Gefühl
dieser Erscheinung. Wie jedes individualistische Zeitalter das
historische Gefühl unterdrückt, da es von der Anschauung einer
nie zu durchbrechenden absoluten Statik der menschlichen Seele
ausgeht, so empfand man den bestehenden Zustand als im
Grunde unveränderlich, die soziale Schichtung in Bauer, Bürger
und Edelmann als ein für alle Mal gegeben: und den in der
Zeit getroffenen Ausgleich sozialer Interessen auf Grund dieser
unabänderlichen Basis als vollendet. Indem dann über diese
Ordnung der sozialen Verhältnisse hinaus die Monarchien danach
strebten, den höchsten Grad wirtschaftlichen Wohlseins und
geistiger Bewegung zu erreichen, schien gleichsam das Ende der
politischen Zeiten nahe herbeigekommen; schon träumten selbst
realistisch gewandte Denker wie Lessing und Kant von kommenden
höheren, staatenlosen Jahrhunderten. Es war auf politischem
Gebiete die genaue Anwendung des Entwicklungsgedankens der

1S. dazu oben S. 12ff.
        <pb n="319" />
        CLiquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 305

Zeit, wie ihn Leibniz aufgestellt hatte und noch Herder ver—
trat; wie die Arten sich nicht aus einander entwickeln zu den
Formen einer immer höheren Erscheinungswelt, sondern ein für
alle mal in sich, wenn auch in kontinuierlichem Zusammenhang
von Bildungen, gegeben sind, und wie ihre Vervollkommnung
nur darin besteht, daß sie sich ausschließlich innerhalb des Be—
reiches des harmonischen Gleichgewichtes ihrer Kräfte zu der
höchsten, ihnen eben noch möglichen Form ihres Lebens entfalten:
so ist auch der Staat in der bestehenden individualistischen
Form, in der Form des Naturrechts, ein ständig und unab—
inderlich Gegebenes: und nur darauf kommt es an, seine
Kräfte in das schönste aller Gleichgewichte, wie Friedrich der
Große sich ausgedrückt haben würde, in die richtigste seiner
Balancen zu bringen und dadurch seine höchste Lebensform, in
Friedrichs Sprachweise seine höchste Aktivité , hervorzuzaubern.
Wie sehr weicht dies Bild doch von dem ab, das sich die heutige
subjektivistische Gegenwart von Wesen und Aufgabe des Staates
macht. Wie in unsere Auffassung der Entwicklung eingetreten
ist, was man Evolutionismus des 19. Jahrhunderts nennen
könnte: die Auffassung, daß der Staat ein ständig zu höheren
Formen Werdendes ist, wie uns durchaus eine dynamische Vor⸗
stellung von der Tätigkeit der menschlichen Seele beherrscht,
so sind wir weit davon entfernt, in der sozialen Schichtung
etwas Festes zu erblicken; unsere Sozialpolitik ist keine Politik
konservierender Balance, und die Aktivits besteht nicht mehr in
der Höchstentwicklung des Gegebenen, sondern in der Durch—
bildung alles neuen Wirtschaftlichen, Sozialen, Geistigen: aus
deren Machtäußerungen, wie sie in ständigem Wettbewerbe er—
folgen, sich das politische Dasein, der jeweils lebendige Staat
in ewig fortwährendem Ausgleiche gegen das geschichtlich Ge—
gebene herausbilden soll.
So ist der Staat nur Abbild, höhere Lebensform gleich—
sam der subjektivistischen Einzelperson. Denn diese weist
heute nicht mehr das Starre, Abgegrenzte der Persönlichkeit
individualistischer Zeiten auf, sondern erscheint, bei allem festeren
innersten Kern ihres Willenszentrums, in ihren Außerungen
Ldamprecht, Deutiche Geschichte. IX. 90
        <pb n="320" />
        306 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

höchst wandlungsfähig, Impulsen zugänglich, aktuell; und der
Zusammenhang ihres Selbstbewußtseins wird nicht so sehr durch
die Beharrlichkeit ihres inneren Seins, wie aus der Stetigkeit
seiner Veränderungen gewonnen.
Sind dies aber unverkennbare Zusammenhänge, so be—
greift sich, daß mit der Genesis der subjektivistischen Persön—
lichkeit doch alsbald auch erste leise Regungen, unbewußte
zarteste Instinkte gleichsam subjektivistischen Staatsbewußtseins
gegeben sein mußten.
In der Tat war dies der Fall. Aber wie nebelhaft und
page, wie unzusammenhängend und nur Einzelheiten, Zipfel
zleichsam eines kunftigen subjektivistischen Staatsbewußtseins
erfassend, treten sie anfangs auf! So bei Abbt um 1760,
oornehmlich in seiner Schrift von der Liebe zum Vaterland;
so in den siebziger Jahren bei Friedrich dem Großen selbst,
diesem theoretischen Propheten des subjektivistischen Staates in
mehr als einer Hinsicht, z. B. in den „Lettres sur l'amour de la
Patrie“. Und während sie sich einerseits unter dem Einflusse
des Klassizismus zu der Lehre eines Wilhelm von Humboldt
verdichten, in der doch noch das Subjekt des Einzelnen eine
zu große Rolle spielt, um ein wirk, ames Staatsleben zuzulassen
— während damit erste radikale Anfänge späterer Staatsauf—⸗
fassungen des Liberalismus einsetzen —: bildet sich anderer—
seits seit den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts lind und
leise ein anderer Kristallisationspunkt subjektivistischer Staats⸗
anschauung in dem Begriffe des Organismus, dessen Ent—
wicklung namentlich den romantischen Kreisen angehört, und
aus dem später in mannigfachen Wandlungen vornehmlich
konservative Staatsanschauungen hervorgegangen sind. Es wird
später von diesen Anfängen, die sich bald geradezu zu einer
Organismusphilosophie verdichteten, noch mehr die Rede sein?;
hier ist nur die Frage, ob sie in der Zeit der Reform, vor⸗
nehmlich in den Zahren zwischen 1800 und 1812, schon so

S. oben S. 116 ff.
2Val. im zehnten Band Kapitel IV.
        <pb n="321" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 307

vorgeschritten waren, daß sie sich zu politischen Forderungen
oder gar schon zum praktischen Ideal eines künftigen Staates
derdichtet hatten.

Diese Frage ist zu verneinen. Dennoch ist freilich das
ganze, einstweilen noch so dünne und durchsichtige Gewebe der
neuen, subjektivistischen Staatsanschauungen nicht ohne Be—⸗
deutung gewesen. Man weiß, wie Humboldt als Staatsmann
kräftig zugriff, denn immerhin hatte er schon theoretisch das
Ideal eines schlechthin neuen Staates überhaupt ergriffen: war
also von der Notwendigkeit eiugreifendster politischer Um—⸗
formungen überzeugt. Und Fichte, der noch in seinen Vor—⸗
lesungen über die Bestimmung des Gelehrten die Zeit hatte
kommen sehen, da die Staatsverbindungen überflüssig werden
würden, weil die bloße Vernunft als allgemeine Richterin all⸗
gemein werde anerkannt sein, hielt wenige Jahre darauf die
Reden an die deutsche Nation unter glühendem Appell an die
Freunde des Vaterlands. Aber auch der Organismusgedanke,
der im Staate einen organischen Körper von höchst zusammen⸗
gesetzten Funktionen zu erkennen glaubte, wie er nur bei der
freien Tätigkeit aller seiner Glieder gedeihen und sich weiter ent⸗
wickeln könne, blieb nicht ohne Wirkung oder wenigstens nicht
ohne Zusammenhang mit den staatlichen Handlungen. Männer
wie der Freiherr vom Stein, wie Vincke und selbst auch von
Schön waren es, die ihm verwandt empfanden; die Vorstellung
oon der Notwendigkeit der Entwicklung der Selbstverwaltung
ent'prach seiner inneren Struktur; und konservativen Gefühlen
nahetretend, mußte er allgemein zu politischem Denken auf Grund
des geschichtlich Bestehenden und historisch noch Wirksamen an⸗
regen.

Allein war es dies allein, dessen die Not der Zeit be⸗
durfte? War es nicht notwendig, ein ganz konkretes Staats⸗
deal zur Wirklichkeit werden zu lassen?
Ein solches Ideal war inzwischen, zum Teil in der Form
einer Weiterbildung des uns bekannten Naturrechts. in West⸗
europa entwickelt worden. In England und Frankreich war es
20 *
        <pb n="322" />
        308 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

seit Mitte des 17. Jahrhunderts nicht eigentlich mehr die Auf⸗
gabe gewesen, das System des alten Naturrechts noch weiter
auszubilden. Vielmehr war die Zeit gekommen, seine Ge—
danken mit den Modifikationen, welche fortgeschrittene Kultur
und staatliche Praxis auferlegten, zur Wirksamkeit zu bringen:
die politische Entwicklung von ihnen aus zu befruchten. Es
war die Aufgabe, auf welche vor allem die großen staatlichen
Bewegungen am Beginne und Schlusse dieser letzten anderthalb
Jahrhunderte des Individualismus, englische und französische
Revolution, hinwiesen. Und dies war dann der Zusammen—
hang, in welchem der Ausbau des Naturrechts zur Lehre von
der Teilung der Gewalten und damit die Durchbildung des
konstitutionellen Systems erfolgte; Locke, Montesquieu sowie
die Theorien der französischen Verfassung von 1791 bedeuten
hier die wichtigsten Etappen. Vom allgemeinsten geschichtlichen
Standpunkte aus war es eine Lehre, in der an der Stellung
des Individuums innerhalb des staatlichen Aufbaues gegenüber
der ursprünglichen Theorie des Naturrechts nichts oder nur
wenig geändert wurde; so war denn auch sie noch ein Erzeugnis
des individualistischen Zeitalters, und die Vertreter des Volkes
erscheinen in den aus ihr her befruchteten und abgeleiteten
Verfassungen nicht als Repräsentanten gewisser sozialer Schichten
oder überhaupt als Bild und Ausdruck einer organischen
Gliederung der Staatsgemeinschaft, sondern als Abgeordnete
rein mechanischer, zahlenmäßiger Summationen von Indivi—
dualstimmen, deren jede gleich hoch gerechnet wird; und recht
eigentlich ergibt sich damit der konstitutionelle Staat in dieser Hin—
sicht, um es noch einmal zu betonen, als ein Staat des poli⸗
tischen Denkens noch des 17. und 18. Jahrhunderts.
Aber dieser Staat war gegen Ende des 18. Jahrhunderts
nicht bloß in der Theorie durchgebildet; er hatte in der fran—
zösischen Revolution seine praktische Verwirklichung erlebt, und
er erschien noch früher bereits in England aus geschichtlichen
Prämissen älterer Zeit langsam und glänzend erwachsen. Und
so schienen sich denn überaus günstige Erfahrungen schon um
1800 an seine Geschichte zu knüpfen. Sehr weit jedenfalls
        <pb n="323" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 309

war man
entfernt:

noch von der Resignation etwa Gottfried Kellers

Der Mehrheit ist nicht auszuweichen,
Mit Helden-⸗ wie mit Schwabenstreichen
Macht sie uns ihre Macht bekannt
Auf Weg und Steg im ganzen Land.
So gebt dem Kind den rechten Namen,
Laßt Ehr und Schuld ihm, und sagt Amen!
Und läuft es dann auf schlechten Sohlen,
So wird es schon der Teufel holen!
Unter diesen Umständen war es denn sehr begreiflich,
daß das konstitutionelle System, vor allem in der schon ent⸗
arteten Durchbildung der napoleonischen Monarchie', die es
dem Absolutismus näher brachte, auch in Deutschland Be⸗
achtung fand; und aus der politischen Lage seit etwa 1805
ergibt sich leicht, daß es vor allem in den Rheinbundstaaten
angenommen und durchgebildet werden mußte. So haben denn
an erster Stelle die neuen Mittelstaaten, Baden, Württemberg,
auch das kurzlebige Westfalen, Verfassungen nach französischem
Muster erhalten, am 1. Mai 1808 auch Bayern, wobei freilich,
aamentlich in der bayrischen Verfassung, die parlamentarischen
Vertretungen fast nur ein Schemen geblieben sind.
Trat aber jetzt auch an Preußen als den in Deutschland
wirtschaftlich und sozial schon zur Führung berufenen Staat
die Aufgabe eines politischen Abschlusses seiner Reformen
heran, so mochte man wohl überlegen, ob es nicht am Platze
sei, ebenfalls eine konstitutionelle Verfassung nach westlichem
Muͤster einzuführen. In der Tat hat es eine Partei gegeben,
die dieser Ansicht war; und der Staatskanzler Hardenberg hat
hr nicht so ganz ferngestanden.
Allein diese, an sich anscheinend leichteste Form der Be⸗
friedigung politischer Selbständigkeit wurde vermieden. Es war
ein Schritt, der die innere Entwicklung Süddeutschlands auf
lange Zeit von der Preußens, ja des Nordens überhaupt ge⸗
trennt hat; und noch heute dauern die Wirkungen des ver⸗
schiedenen Entwicklungsweges nach. Es war aber zugleich auch
ein Schritt, der die preußische Entwicklung nicht bloß zur
        <pb n="324" />
        310 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

spezifisch nationalen, sondern auch zur spezifisch modernen
machte. Mit der Durchführung der süddeutschen Verfassungen
von napoleonischem Muster war die Einrichtung der Verwaltung
nach französischem Präfektursystem in innigstem Zusammen—
hange: denn eben an seine Durchbildung knüpfte die Er—
haltung der monarchischen Motive in Frankreich an. Dies
System aber ist, mag es auch zunächst in seiner ganz speziellen
Durchbildung durch Napoleon despotisch gedacht gewesen sein,
im Grunde doch vor allem französisch: es ist bezeichnend, daß
keine der französischen Regierungen des 19. Jahrhunderts es
zeändert hat, ganz gleichgiltig, ob die Regierungsform mon⸗
archisch oder republikanisch war. Die Einführung dieses
Systems in Süddeutschland bedeutete mithin eine überaus
bedeutsame Einimpfung französischer administrativer Tendenzen,
deren Spuren selbst heute, z. B. in Bayern, noch nicht völlig
verschwunden sind. Vor allem aber hatten die deutschen
Mittelstaaten, indem sie sich die fertigen Formen der westlichen
konstitutionellen Monarchie in napoleonischer Zeit und, wie wir
an anderer Stelle noch genauer erfahren werden!, auch später
einverleibten, mit einer geschichtlichen Staatsbildung Pakt ge—
schlossen, die, weil im Grunde noch dem individualistischen
Zeitalter angehörig, zu einer Geschichte bestimmt war, welche
der Kulturentwicklung wenigstens teilweise fremd blieb und
darum auf die Dauer immer unfruchtbarer verlief. Gewiß
trat diese Erfahrung nicht alsbald hervor: im Gegenteil,
gegenüber dem lange verfassungslos bleibenden Preußen er—
schienen die Südstaaten bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts
im Vorsprung; und diese Ansicht der Dinge erschien um so
richtiger, als der deutsche Liberalismus sich inzwischen ganz
mit den konstitutionellen Idealen des Westens erfüllt, diese
in der öffentlichen Meinung zur Herrschaft gebracht und damit
zum Maßstab für die Bewertung der Güte der bestehenden
Verfassungen gemacht hatte. Allein auf die Dauer zeigte sich
doch, daß hier Beurteilung und Verfassungsleben selbst im Ver—

»S. Band RX, Kapitel IV.
        <pb n="325" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 311

hältnis zu den eingeborenen Entwicklungsrichtungen des deutschen
Wesens gleichsam zu kurz gegriffen hatten: und die Geschichte
des preußischen Staates in der zweiten Hälfte des 19. Jahr⸗
hunderts hat, obwohl auch sie mit einigen Teilen der kon⸗
stitutionellen Ideale des Westens durchsetzt wurde, keinen
Zweifel darüber gelassen, daß ein kraftvoller deutscher Staat
auf nichts als eigenen, nationalen Grundlagen und das heißt
auf der Basis der jeweils voll entwickelten modernen National⸗
kultur errichtet werden kann.
Freilich: suchte man um 1806 diese Ideale, so waren sie,
wie wir wissen, in ihren Umrissen noch so wenig umschrieben,
daß es einstweilen nur bei Tendenzen, bei Aussichten und
allenfalls Versprechungen bleiben zu können schien. Oder sollte
man etwa gar sich rückwärts wenden und den altständischen
Staat des späteren Mittelalters wenigstens teilweise erneuern?
Nur sehr eng begrenzte Kreise haben das gewollt; und auch
zumeist nur deshalb, weil sie den Staat, dessen Idee sie er—
zeuern wollten, nicht wirklich kannten.
Einstweilen indes, im Jahre 1806 oder 1807, standen
gerade dem preußischen Staate tausend Nöte der Gegenwart
noch weit näher als die Sorge um eine künftige Verfassung;
und man konnte sich, warf man die Verfassungsfrage über—⸗
haupt auf, zunächst noch durchaus mit Denkschriften und mit
Zem Worte Steins beruhigen, daß eine Verfassung bilden das
Gegenwärtige aus dem Vergangenen entwickeln heiße.
Weit näher jedenfalls, als die Errichtung einer Ver⸗
fassung, lag die Umbildung der Verwaltung. Denn hier
hatten sich schon vor der Katastrophe von 1806 und 1807,
aund zwar fast mehr auf sozialem als auf wirtschaftlichem Ge⸗
biete, Spuren des Verfalls ergeben, die schon deutliche
Vorempfindungen künftigen Unheils zeitigten. Und so war
man bereits vor 1806 zu Anderungsvorschlägen fortgeschritten.
Vor allem erschien es da notwendig, den König der Umgarnung
zu entziehen, mit der ihn die Institution der Kabinettsräte!

1 S, oben S. 190 ff.
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        312 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

allmählich umsponnen hatte. Wiederholt sind daher in dieser
Richtung Versuche gemacht worden, deren Gelingen den König
zugleich in die Kreise des freieren Denkens der Männer ge⸗
zogen haben würde, die die Reformbedürftigkeit des Staates
voll erkannten. Und schon waren diese Männer, zumeist Nicht⸗
preußen, in dichter Reihe vorhanden: an der Kriegsakademie
wirkte bereits Scharnhorst, Sohn eines hannöverschen Bauern,
später der eigentliche Organisator des Heeres; in der Land—
wirtschaft sorgte Thaer für die Hebung der Technik; in der
Verwaltung arbeiteten Krug, Niebuhr, Hoffmann — daneben
und allen voraus Stein und Hardenberg. Allein umsonst.
Die eingerostete Institution der Kabinettsräte wurde beibehalten:
Stein, 1804 Finanzminister, nach vergeblichem Kampfe gegen
sie, entlassen.
Da kamen die furchtbaren Zeiten des Zusammenbruches;
kein Zweifel konnte mehr bleiben, daß ein völliger Neubau des
Staates notwendig sei. Am 30. September 1807 wurde der
Freiherr vom Stein von neuem Minister und übernahm nun⸗
mehr die eigentliche Leitung des Staates. Er behielt sie bis
zum November 1808: bis er infolge von Kabinettsintrigen,
namentlich aber mit Rücksicht auf Napoleon, doch unter voller
Anerkennung seiner Verdienste entlassen wurde. Denn Napo⸗
leon erkannte die Bedeutung dieses Einzigen, und mit dem quäle—
rischen Hasse niederer Naturen hat er ihn verfolgt; am 16. De—
zember 1808 wurde der Reichsfreiherr als „le nommé Stein“
geächtet. Stein hatte, als er Minister wurde, das Edikt über
das Grundeigentum, wie wir wissen!, und die Städteordnung
nahezu fertig vorgefunden; sie waren, insbesondere auch die
Städteordnung, zumeist in dem ostpreußischen Departement
unter dem Minister von Schrötter und unter lebhafter Tätig⸗
keit der Räte Friese und Wilckens vorbereitet worden. Während
seiner Amtszeit sind ihm dann von Vincke und von Schön,
Stägemann, Sack, Niebuhr und Klewiz Haupthelfer gewesen.
Dem Ministerium Stein folgte, noch in der ersten Veriode der

S oben S. 272.
        <pb n="327" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 313

Reformen, ein Ministerium Altenstein, bis zum 7. Juni 1810;
in ihm haben neben Altenstein, der später ein trefflicher Kultus—
minister gewesen ist, aber in einer harten Zeit nicht die volle
Willenskraft eines großen Führers entfaltete, Graf Dohna,
Goltz, Beyme lässiger und mit mancher Abschwächung ur—
sprünglichet Reformgedanken gearbeitet; voll vorwärts drängten
in diesen Jahren nur Scharnhorst und Wilhelm von Hum—
boldt.
Das erste, was nach der Katastrophe der Jahre 1806
und 1807 einer Regelung bedurfte, waren die ungeheuren
finanziellen Verpflichtungen gegen Frankreich namentlich aus
dem Frieden von Tilsit; da dessen Bestimmungen dehnbar
lauteten!, so waren sie im Grunde nicht limitiert; jedenfalls
forderte der französische Generalintendant Daru immer neue
Kontributionen; die Gesamtsumme der Preußen abgedrängten
Zahlungen während der Freiheitskriege hat man später auf
etwa eine Milliarde Francs berechnet.
Stein suchte den ewigen Drangsalen zunächst durch Er—
sparnisse, Erhöhung der alten Auflagen und Einführung harter
progressiver Einkommensteuern, die bis zu 20 vom Hundert stiegen,
gerecht zu werden. Dazu kamen freiwillige und Zwangsanleihen.
Ja schließlich blieb nichts übrig, als die Domänen anzugreifen;
das entgegenstehende Hausgesetz der Hohenzollern mußte ge⸗
indert werden; seit Dezember 1808 begann man mit dem
Verkauf, wurden Wechsel und Pfandbriefe auf Staatsgut ge⸗
nommen. Die Domänen sind dann, obwohl noch ein ge—
waltiger Besitz in der Hand des Staates übrig blieb, soweit
sie in den Verkehr kamen, zumeist zerschlagen worden: was
starke Wirkungen auf den sozialen Blutumlauf zur Folge hatte.
Vor allem aber zog die Kürzung der Domäneneinkünfte eine
zänzlich veränderte Organisation der staatlichen Finanzwirt⸗
schaft nach sich. War diese bisher noch zu nicht geringem
Teile mittelalterlich geblieben, so daß spezielle Zurücksetzungen
gewisser Einnahmen für gewisse Ausgaben in der Art, daß

S., oben S. 199 ff.
        <pb n="328" />
        314 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

diese Einnahmen nicht einmal das Budget, geschweige denn
die Kasse passierten, noch nicht aufgehört hatten, so wurden
jetzt erst für das Rechnungswesen voll geldwirtschaftliche Grund⸗
sätze eingefuhrt; und neben die Einnahmen aus den Finanz⸗
juellen eines noch halb hausväterlichen Absolutismus traten in
immer erhöhtem Maße rein staatliche Einnahmequellen, ins⸗
besondere aus Steuern.
Neben der Regelung der Finanzen und der Beschaffung der
Kontributionen beschäftigte Stein und teilweise auch noch seinen
Nachfolger in der ersten Periode der Reform vor allem die
Reorganisation der Staatsverwaltung.
Da mußte denn an erster Stelle endlich der Kabinettsrat
der Not der Zeit weichen. Aber darüber hinaus wurde auch
die eigentliche Zentralverwaltung umgebildet. Hatte sie bisher
in der Bestallung und Tätigkeit der Minister nach wenigstens
teilweise regionalen Grundsätzen noch immer an die Zeiten
erinnert, da Brandenburg-Preußen aus sehr verschiedenen
Ländern erst zusammengewachsen war, so daß es nötig erschien,
diese einzelnen Länder an der Zentralstelle auch durch einzelne
Minister vertreten zu sehen, so wurde jetzt das Regionalsystem
verlassen und an dessen Stelle ein Realsystem mit einem Kol—
legium von fünf Fachministern entwickelt. Es war eine
Wandlung, die allerdings den König, da ihr die Kontrolle
durch eine Volksvertretung auf lange Zeit hin noch nicht zur
Seite trat, später in entscheidender Weise dem Einflusse der
hohen Bureaukratie unterworfen hat.
Natürlich aber war mit der Vereinfachung der Ministerien
zugleich auch eine Vereinfachung der obersten Verwaltungs⸗
stellen und mit dieser wieder eine nicht unbedeutende Er—⸗
sparnis verbunden. In gleichem Sinne wurden aber auch die
unteren Verwaltungszweige vereinfacht. Zudem wurde die
Beamtenlaufbahn ganz allgemein nach den Anforderungen
eines modernen Staatswesens geregelt; insbesondere sollte der
Erfolg in ihr nicht mehr von Geburt oder anderen äußeren
Umständen, sondern allein von der Tüchtigkeit der Leistungen
und des Charakters abhängen.
        <pb n="329" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 315

Mit alledem galt es dann, innerhalb der gesamten Ver—
waltungshierarchie zugleich strengere Ordnung und strafferes
Ineinandergreifen zu erstreben. Alle Verwaltungszweige trafen
sich jetzt im Ministerrat: hier liefen also auch alle Geschäfte
zusammen: und schon tauchte dabei der Gedanke einer noch⸗
maligen, letzten Zentralisierung, die Idee eines für den Gesamt⸗
gang der Geschäfte haftenden Ministerpräsidenten auf, wie sie
nachmals in dem Staatskanzlertum Hardenbergs verwirklicht
wurde.

Was aber den neuen Charakter der Verwaltung erst gänz⸗
lich zum Ausdruck bringen sollte, was ihn ins spezifisch Sub⸗
jektivistische hob, war eine weitere Absicht. Um den Staatsbürgern
 Gelegenheit zu geben, dem Ganzen des Staates mit
ihren Erfahrungen zu dienen, um alle berechtigten Interessen
zur Geltung, jeden politischen Sinn zum Keimen zu bringen,
ging Stein mit dem Gedanken um, allen Verwaltungen in
Form von Deputationen kompetente Laien zur Seite zu
slellen: also wissenschaftlich, technisch, wirtschaftlich beratende
Ldaienkörperschaften als integrierenden Bestandteil schon der
staatlichen Exekutive zu bilden. Und dieser Gedanke wurde
konsequent selbst bis zum Ministerkollegium hinauf verfolgt:
neben den Ministerrat sollte unter Vorsitz des Königs ein
Staatsrat treten.
Dieser Aufbau vor allem ist es, der die Verwaltungs⸗
reform mit dem Oktoberedikt des Jahres 1807 und der Städte—
ordnung des Jahres 1808 organisch verbindet: ein Geist ist es,
der sie alle durchweht.
Allein von den Verwaltungsreformen wurden fast nur die
rein bureaukratischen durchgeführt, sehr zum Schaden der
inneren preußischen Entwicklung der nächsten beiden Genera—
tionen trotz aller persönlichen Tüchtigkeit der Bureaukratie:
die Laiendeputationen dagegen traten nicht oder nicht dauernd
ins Leben, und selbst der Staatsrat erhielt nicht die von
Stein beabsichtigte Wirksamkeit. Erst die zweite Periode des
Subjektivismus, das Preußen des neuen Deutschen Reiches
hat hier entschiedener, wenn auch noch ebenfalls nicht völlig
        <pb n="330" />
        316 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
grundsätzlich, auf der breiteren Bahn Steins zu wandeln be—
gonnen.
Die zweite Phase der preußischen Reformen umfaßte die
Jahre 1810 bis 1812. Im Frühjahr 1810 fiel Altenstein,
als er, der Not der Zeit nicht gewachsen, dem Könige die
Zumutung, Schlesien abzutreten, gemacht hatte. Leitender
Minister wurde vom 7. Juni 1810 ab, bis zu seinem Tode im
Jahre 1822, Hardenberg. Doch sind unter ihm einschneidende
Reformen nur noch bis zu dem Freiheitskriege des Jahres 1818
zustande gekommen; seitdem siegte der Widerstand der alten
privilegierten Klassen, an erster Stelle des Adels.
Erreicht wurde in dieser Zeit vor allem die endgültige
Zerstörung des sozialen Aufbaues der alten Gesellschaft; es
war, alle Konsequenzen der getroffenen Maßregeln eingerechnet,
die Vollendung der mit dem Oktoberedikt des Jahres 1807
begründeten Richtung. In diesen Zusammenhang führt der
Erlaß einer freien Gesindeordnung für das platte Land und,
zunächst für die Städte, die Proklamation des Grundsatzes
der Gewerbefreiheit und des freien Handels: kurz des sub⸗
jektivistischen Wirtschaftsprinzipes freien Wettbewerbs. Und
als ein Wahrzeichen der ziemlich radikalen Sozialpolitik, die
damit mindestens grundsätzlich eingeschlagen war, kann das
Edikt vom 11. März 1812 gelten, das den Juden die stagats⸗
bürgerlichen Rechte erteilte.
Daneben aber, und für die Zeit selbst in ihrer nächsten
Entwicklung fühlbar, griff Hardenberg vor allem auf dem Ge⸗
hiete der Staatsverwaltung im weitesten Sinne ein. Und noch
immer waren es hier an erster Stelle die Finanzen, für die
gesorgt werden mußte. Hardenberg gelang es hier so wenig
wie Stein, die harten Forderungen der Franzosen ohne ge—⸗
waltsame Auskunftsmittel zu befriedigen; er schritt im Ver—
kaufe der Domänen fort, er konnte sich nicht davon befreien,
auch die geistlichen Güter der Kirche zur Deckung der Staats⸗
schuld einzuziehen, soweit nicht aus ihnen Schulen, Pfarren
and fromme Stiftungen erhalten wurden. Aber darüber hin⸗
aus gelang ihm, eines seiner größten Verdienste, eine organische
        <pb n="331" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 317

Gesetzgebung, die zugleich auch die wichtigsten Unterschiede
der alten sozialen Schichtung entscheidend traf; ein Edikt
hon Ende Oklober 1810 über die Finanzen des Staates und
die neuen Einrichtungen wegen der Abgaben schaffte alle
Stenerprivilegien und Spezialsteuern von Korporationen und
Ständen ab und enthielt das Programm einer ganz generellen
Besteuerung der Staatsbürger nach Vermögen, regulärem Ver⸗
brauch und Luxus. Weniger Erfolg hatte Hardenberg auf dem
Gebiete der ausführenden Verwaltung. Denn hier hatte Stein
schon machtvoll vorgearbeitet; im ganzen handelte es sich nur noch
darum, die von ihm aufgestellten Forderungen durchzuführen;
und höchstens das ist bemerkenswert, daß dies im allgemeinen
unter Absehen von jeder Mittätigkeit der Laien geschah, auf
die der Freiherr so entschiedenen Wert gelegt hatte. Denn
Hardenberg stand hier wie auch in anderen Richtungen seiner
Staatsanschauung den französischen Theorien viel näher als
Stein: wie er selbst erfahren mußte, zum Widerwillen des
Landes. Denn als er in dem Gendarmerieedikt vom 30. Juni
1812 für die niedere Landesverwaltung napoleonische Grund⸗
sätze einführen und an die Stelle der alten Landräte der
Selbstverwaltung vom Könige allein ernannte Kreisdirektoren
setzen wollte, erlebte er eine allgemeine Empörung; das Edikt
ließ sich nirgends ganz und selbst teilweise nur an zerstreuten
Stellen durchführen.
Inzwischen aber war aus all den Wandlungen der sozialen
Lage und aus der Umformung der Verwaltung nun doch die
Frage der Umbildung der Verfassung als die eigentlich die Zu—
kunft beherrschende hervorgetreten und hatte vor allem auch den
Gegenstand des Nachdenkens Sieins gebildet; in zahlreichen
Denkschriften und Einzelausführungen, die teilweise weit vor
den Zusammenbruch Preußens zurückgehen, hat er sie immer und
immer wieder behandelt.
Der Freiherr war dabei der Ansicht, daß man mit dem
alten Ständewesen da, wo es noch erhalten sei, nicht ohne
weiteres brechen dürfe. „Ich muß dringend bitten,“ schreibt er
im Jahre 1802, noch als Oberpräsident in Münster, „die
        <pb n="332" />
        318 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

ständische Verfassung vorläufig zu lassen. Sie hat in Westfalen
das Zutrauen der Eingesessenen, und durch sie erhält die
Landesverwaltung ein Mittel, den Eingesessenen mit dem Geist
und den Absichten ihrer Maßregeln bekannt zu machen; ein
Mittel, sich die Kenntnisse und Erfahrungen der großen Guts—
besitzer, der nicht in Diensten und nicht bei den oberen Kolle—
gien stehenden Geschäftsleute zu eigen zu machen und zu be—
nutzen; ein Mittel, das Publikum immer in Verbindung mit
der Landesadministration selbst zu erhalten. Der Deutsche und
insbesondere der Westfälinger ist ganz zu einer solchen Ver—
fassung geeignet; er hat die zur Behandlung der Geschäfte in
öffentlicher Versammlung nötige Ruhe, Ordnungsliebe, Anhäng⸗
lichkeit an Formen und Herkommen.“
Aber freilich dachte Stein dabei nicht an die Erhaltung
der alten Stände als solcher. Was ihm vorschwebte, war viel⸗
mehr ein im Grunde gänzlich neues Ständewesen, das nicht
auf der privilegierten Teilnahme gewisser Geschlechter und In⸗
stitute an den Ständen von altersher, sondern auf der Ver—
tretung der wichtigsten Berufsstände der Gegenwart und der
in Bildung begriffenen der Zukunft beruhen sollte. Keine Re⸗
präsentanz nach der Kopfzahl also, ein ganz individualistischer
Gedanke, sondern eine Repräsentanz nach der spezifischen Be—
deutung der Vertretenen innerhalb der staatlichen, und im
höheren Sinne innerhalb der nationalen Organisation: dieser
echt subjektivistische Gedanke, dessen klare Verwirklichung noch
heute eins der wichtigsten Probleme des Staatslebens bildet,
setzte das Nachdenken und die Organisationskraft Steins in
Bewegung. Da ließ er denn keinerlei Stammbäume und
Pfründen gelten; der Großgrundbesitz vielmehr, gleichviel in
wessen Händen, und der geistliche Stand durch seine wichtigsten
Mitglieder sollten vertreten sein; dazu Burger und Bauern,
Hand⸗- und Kopfarbeiter, Bewohner der Stadt und Bewohner
des Landes. In den Einzelheiten der Abgrenzung der zu Ver⸗
tretenden hat dann Stein freilich oft geschwankt; sehr begreif⸗
lich bei den starken Wandlungen der sozialen Schichtung und
noch mehr dem Wechsel ihrer sozialen Einschätzung in den
        <pb n="333" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 319

entscheidenden Jahren seiner staatsmännischen Tätigkeit: doch
das Prinzip ist ihm ständig geblieben. Und im ganzen kam
er damit, zunächst für die einzelnen Länder oder Provinzen
des preußischen Staates, zu einer Vorstellung von Ständen,
die an erster Stelle aus den hauptsächlichsten Kategorien des
Grundbesitzes gebildet werden sollten. Diese Stände aber hatten
dann selbstverständlich auch nicht mehr die Aufgaben und Rechte
der privilegierten Stände der alten Zeit. Sie waren nicht
ein Gegenstück zur landesherrlichen Sounveränetät, ein zweiter
Brennpunkt gleichsam in einem elliptisch gebauten Staatskörper,
der etwa besondere Finanzen oder gar eine zur allgemeinen
Landesverwaltung parallele eigene Verwaltung zu entwickeln ge⸗
habt hätte. Nichts von all diesem, längst altertümlich Ge—
wordenen. „Stände müssen nicht Administratoren sein, sondern
die Kontrolle und das Informationsmittel der Administration.“
Und dem entsprechend sollten die Stände wohl die Verwaltung
in Ausschüssen mit führen und kontrollieren helfen; doch als
fundamentale Rechte fielen ihnen vor allem die Beratung und zu⸗
stimmende Beschlußfassung über Provinzialgesetze und die Steuer⸗
bewilligungen für provinziale Zwecke zu. Ebenso hatten natür—
lich nach Stein die einzelnen Ständemitglieder nicht mehr als
Voertreter ihrer eigenen Interessen oder auch als Bevollmächtigte
ihrer Auftraggeber zu handeln; „die Deputierten“, verfügte
er im Jahre 1808 für den ostpreußischen Generallandtag,
„können überhaupt sich nicht an Instruktionen der Kreise, von
denen sie gewählt werden, binden, indem sonst alle Stimm—⸗
freiheit und der Nutzen einer Genexalversammlung hinwegfällt;
sondern jeder ist verpflichtet und berechtigt, seine Meinung nach
einer Einsicht und Überzeugung freimütig vorzutragen und ab—
zugeben.“

Stein hat zunächst mit der Einführung so gedachter Pro—
vinzialstände Ernst gemacht und ihr Juslebentreten auch wirk⸗
lich an einigen Stellen erreicht. Schon die April⸗Denkschrift
des Jahres 1806, dann die Nassauer Denkschrift des Jahres
1807 enthielt eingehende Vorschriften über zu bildende Stände;
einen gewissen Abschluß der Absichten Steins brachte dann die
        <pb n="334" />
        320 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

verheißungsvolle Ankündigung der Krone vom 31. Januar 1808:
„Wegen der künftigen Bildung der Provinzialstände und der
zweckmäßigen Repräsentation sämtlicher städtischen und länd—
lichen Eigentümer und wegen des ihnen beizulegenden konsulta⸗
tiven und administrativen Wirkungskreises werden noch besondere
Bestimmungen ergehen.“
Lag aber in diesen Worten nicht auch bereits ein erstes kon⸗
stitutionelles Versprechen für den Gesamtstaat überhaupt?
Längst schon hatte sich die Frage erhoben, wie sich einmal Reichs⸗
ttände über den Provinzialständen erheben sollten. Stein hat
sich indes über diesen Punkt, über die allgemeinsten Erforder—
nisse der Bildung und Zusammensetzung sogar einer solchen
Gesamtvertretung, so lange er im Amte war, kein abschließendes
Bild gemacht. Gewiß sollte in diesen Ständen vor allem der
Grundbesitz vertreten sein; gewiß sollten sie sich nicht bloß etwa
aus den Provinzialständen zusammensetzen; sicherlich sollte auch
jede soziale Schicht Deputierte aus ihrer Mitte wählen, um
achgemäß vertreten zu sein; aber ob es sich dabei um ein Ein-,
Zwei- oder gar Dreikammersystem handeln könne, ob alle
sozialen Schichten in möglichster Vollständigkeit vertreten sein
sollten, ob die vergrößerte Tätigkeit der Reichsstände gegen⸗
über den Provinzialständen auf Steuerbewilligung und Mit⸗
arbeit an der Gesetzgebung sowie finanzielle Kontrolle in diesem
oder jenem Sinne hinauslaufen solle: diese Fragen ließ der
Freiherr einstweilen offen. Er fand, ehe man auf diesem Ge—
biete vorwärts gehe, müsse durch die administrative und vor
allem die soziale Reform erst eine Nation gebildet sein, müßten
wenigstens die Provinziallandtage und unler ihnen die Selbst⸗
— Landgemeinden ge⸗
nügend funktionieren; vorher sei es ratsam, einem Reichstage,
wolle man ihn überhaupt berufen, wenigstens nur eine be⸗
schränkte Mitwirkung bei der Gesetzgebung zu gestatten.
Es ist der Charakter der unendlich fruchtbaren Gesetz⸗
gebung der Steinschen Zeit überhaupt: ein neues Staatsideal
war mit genialem Blicke erfaßt weit hinweg über die indi⸗
vidualistischen Ratschläge der französisch-englischen Theorien;
        <pb n="335" />
        Ciquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 321

aber unmöglich war es, es in kurzen Stunden nach jeder Hin—
sicht praktisch durchzubilden. Dem Freiherrn erging es wie den
großen Baumeistern mittelalterlicher Dome: der Plan des
Ganzen lag vor und lobte den Meister, welcher Werkführer
aber hätte ihn alsbald verwirklichen sollen? Andere Männer
kamen und bauten weiter aus, vielfach nach anderen Absichten
und in anderem Stile.
Unter Hardenberg hat sich König Friedrich Wilhelm III.
wiederholt, besonders deutlich im Jahre 1815, in dem be—
timmten Versprechen ergangen, dem Staate eine Konstitution
und eine Volksvertretung geben zu wollen; diese Versprechungen
siind dann von der öffentlichen Meinung mit steigender Dring—
lichkeit eingemahnt worden; im Jahre 1823 kam es zur all—⸗
gemeinen Exrichtung wenigstens von Provinzialständen; eine
allgemeine Staatsverfassung haben erst die Zeiten Friedrich
Wilhelms IV. gebracht.
Ein Versuch, in der Richtung auf allgemeine Reichsstände
vorzugehen, ist allerdings noch in den Reformjahren der Ver—
waltung Hardenbergs gemacht worden. Im Februar 1811
wurde eine allgemeine Notabelnversammlung einberufen; sie
bestand zumeist aus altständisch-adligen Deputierten der Pro—
vinzen; teilweise wurde sie von den Ständen fast eigenmächtig
—
gebung plausibel gemacht werden sollte, ging aber so gut wie
in hellem Zorn auseinander; weit war sie davon entfernt, den
Geist der neuen Zeit auch nur annähernd zu begreifen; die
alten ständischen Verfassungen des Mittelalters wollte sie
wieder haben; völlig klar wurde durch ihren Verlauf, welch
erbitterter Widerstand in den privilegierten Klassen gegen die
hegonnene Umformung des Staates und der sozialen Zustände
lauerte.

Sollte man da auf dem gefährlichen Wege der Beteiligung
remonstrierender Schichten an dem neuen Staatsleben weiter
gehen? Die immer noch währende Not der Zeit enthob die
Regierung fast der Antwort auf diese Frage. Noch waren die
Lamprecht, Deutiche Geschichte. IX. 21
        <pb n="336" />
        322 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Franzosen im Lande; noch handelte es sich weniger um die
Verteilung und Sicherung staatsbürgerlicher Rechte, als um
den Schutz von Weib und Kind, um die Frage eines deutschen
Daseins überhaupt. Und da waren es nicht die Probleme
einer künftigen Staatsverfassung, die den Entscheid bringen
konnten. Die Zukunft stand auf der Spitze des Schwertes.
Die Heeresverfassung ist das erste Gebiet des deutschen öffent⸗
lichen Zustandes im 19. Jahrhundert gewesen, das kräftig
genug durchgebildet wurde, und nicht an der Wahlurne,
sondern in der Feuertaufe der Schlacht und im Geklirr der
Bajonette haben sich die früher entrechteten Schichten, hat sich
vor allem der deutsche Bauer seinen neuen Anteil am Staats⸗
leben errungen: haben alte und neue Zeiten sich endgültig ge⸗—
schieden.
Für die nach 1806 und 1807 unbedingt notwendigen
militärischen Reformen hatte Friedrich Wilhelm III. eine
Militärreorganisationskommission eingesetzt, an deren Spitze
Scharnhorst stand, deren wichtigste Mitglieder der Oberstleut⸗
nant Gneisenau, die Majors von Grolman und von Boyen,
sowie der Hauptmann von Clausewitz waren; Namen, deren
jeder hell in den Annalen der Freiheitskriege und in der Ge⸗
schichte des preußischen Heeres glänzt. Doch fehlten neben
ihnen in der Kommission auch anders gesonnene Elemente
nicht; zudem betrachtete der König die militärischen Angelegen⸗
heiten als einen ihm persönlich vorbehaltenen Stoff. So kam
— DDD
nach den ersten Monaten des Jahres 1808, anscheinend nach
einem Eingreifen Steins, erhielten die reformfreundlichen Ele⸗
mente freie Bahn.
Was zu tun war und schließlich in den Verordnungen
vom August 1808 zutage trat, war dem Prinzipe nach einfach
zu formulieren: die Armee mußte aus einem Soldheer, das
fie noch immer grundsätzlich war, zu einem Volksheer gemacht
werden. Denn die Zeit forderte heiße Herzen, und das Streben
nach einem Anteil am politischen Leben gehörte zu den tiefsten
Tendenzen: Dinge, die aus der Erfüllung vaterländischer
        <pb n="337" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 328

Pflichten im Solde niemals hervorgehen konnten. Es war ein
Zusammenhang, den schon Abbt erkannt hatte, wenn er die
Zulässigkeit höchsten Opfermutes, die Pflicht des Todes fürs
Vaterlaͤnd aus einem künftigen Staatsbürgertum aller Stände
ableitete, und der alternde Goethe hat dann gleichen Be—
ziehungen von einer anderen Seite her nur prosaischer Aus—
druck gegeben, wenn er, wenn auch nicht in Beziehung auf
und in Kritik über Soldheere des 18. Jahrhunderts meinte, wenn
man von den Leuten Pflichten fordere und ihnen keine Rechte
zugestehen wolle, müsse man sie gut bezahlen.
Sollte die alte Armee zum vaterländischen Heere werden,
so bedurfte es der Aufhebung der sozial isolierten Stellung der
Offiziere, die sich übrigens im 18. Jahrhundert schon langsam
bescheidener Aufführung und geistigerem Streben genähert hatten,
bor allem aber der Einführung einer unmittelbaren Wehrpflicht
des Volkes. In ersterer Hinsicht geschah vieles vornehmlich
auch unter Steins Einfluß und Zustimmung, insbesondere
wurde das ausschließliche Recht des Adels zum Eintritt in den
Offiziersstand beseitigt. Wichtiger war die Durchführung der
Wehrpflicht.
Der Grundsatz der Wehrfähigkeit und mithin auch Wehr⸗
pflicht des Mannes ist auf deutschem Boden niemals ganz aus⸗
gestorben. Aber im früheren Verlaufe der absoluten Mon—
archie war er doch eben ein bloßer Grundsatz geblieben, dessen
man sich nur in Ausnahmefällen, in höchster Not, im Falle
des alten Landgeschreies entsann. Als dann die Soldheere
mit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts als stehende
Heere immer fester in die Hand der Fürsten gerieten? und
damit mehr staatlichen Charakter annahmen, lag es in der
Natur der Dinge, zumal bei stärkerer Vermehrung der Truppen⸗
zahl und mithin steigenden finanziellen Lasten, sich der alten
Pflicht und Berechtigung von neuem zu entsinnen. So sind
'in Kursachsen im Jahre 1702 Aushebungsversuche nach dem

S. Bd. VI, 431 ff., Bd. VII, 2, S. 536 ff.
        <pb n="338" />
        324 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

Grundsatze der allgemeinen Wehrpflicht gemacht worden, frei—
lich ohne zu gelingen; sie unterlagen den beweglichen Klagen
der Stände. Man kam daher auf die Werbung zurück und
—DDDDDDD
eine allgemeine Rekrutierung erstrebt. Die Führung in der
praktischen Entwicklung der allgemeinen Wehrpflicht aber hatte
inzwischen, durch das Kantonreglement vom Jahre 17331,
Preußen übernommen; es war das Moment, von dem aus es
die sächsische Heeresverfassung überflügelte.
Indes auch das Kantonreglement hatte es in vieler Hin⸗
sicht kaum zu mehr als zur grundsätzlichen Aussprache der alten
Pflicht gebracht, wie sie in Osterreich auch schon im 18. Jahr⸗
hundert, 1772, wenigstens für die deutschen Länder erfolgte.
Im Grunde blieben noch so viele Ausnahmen gegenüber dem
Prinzipe bestehen, daß dieses fast unter ihnen verschwand: da
dienten alle höheren Stände, also Adel, Beamte, Gelehrte, über⸗
haupt nicht; da waren auch Kaufleute und Ansässige, über—
haupt Leute, die unentbehrlich schienen, selbst im Ackerbau und
Handwerk, ausgenommen, und sogar ganze Städte und Land—
schaften erschienen eximiert.
Demgegenüber war die Reorganisationskommission nicht
im Zweifel, daß jetzt mit dem Grundsatze der allgemeinen
Wehrpflicht Ernst gemacht werden müsse. Aber sie verhehlte
sich auch nicht, daß dies eine volle Umwandlung des Charak—⸗
ters des Heeres bedeute, ja voraussetze. Die Anschauung, daß
nur Leute mit verlorener bürgerlicher Existenz die Muskete
tragen sollten, mußte wegfallen; eine Disziplin des Spießruten⸗
laufens war nicht mehr am Platze: durch einen Satz, wie den,
daß kein Soldat so erbärmlich gepeitscht worden sei als der
—DDDDD
Scharnhorst mit der ganzen Vergangenheit des Heeres im
18. Jahrhundert ab. So hatten denn die entehrenden Strafen
zu verschwinden. so durfte kein Einfluß der Protektion und der

S. Band VII, 2, S. 690.
        <pb n="339" />
        Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 325

Standesherkunft mehr gelten: und an die Stelle der eidlichen
Verpflichtung auf den Kriegsherrn trat der Schwur für König
und Vaterland.
An zweiter Stelle aber kam es darauf an, die zur Waffe
berufenen Massen zu organisieren. Es war eine Aufgabe, der
schon an sich die größten Schwierigkeiten entgegenstanden:
finanzielle Hindernisse, noch größere Widerstände fast in der
althergebrachten Gesinnung des Königs und des überwiegenden
Teiles seiner Umgebung und des preußischen Adels überhaupt.
Beinahe unmöglich gemacht aber schien jeder Fortschritt durch
eine Bestimmung des Tilsiter Friedens, wonach das stehende
Heer des Staates nicht über 42000 Mann betragen durfte.
Dennoch hat eben diese Bestimmung die Organisation wenn
nicht erleichtert, so doch von vornherein in bestimmte Bahnen
gewiesen. Man durfte mit der Menge der Wehrpflichtigen
nicht über 42000 Mann unter den Waffen hinausgehen. So
stellte man denn eine Reserve auf, indem man alle drei Monate
eine bestimmte Anzahl von Rekruten einzog, einigermaßen aus⸗
bildete und dann wieder entließ. Da aber auch in diesem
System noch nicht alle Wehrpflichtigen Platz fanden, so sprach
man für den Rest der kräftigen Männer zwischen achtzehn und
dreißig Jahren wenigstens den Grundsatz einer aktiven Wehr⸗
pflicht aus, wie er namentlich in den behäbigeren und höheren
Kreisen der Nation Gehör finden mußte: sie sollten sich auf
eigene Kosten Waffen erwerben und sich selbst equipieren und
ausbilden.
Es sind die ersten noch unbestimmten und doch im Prinzip
so festen Umrisse der preußischen Militärverfassung des 19. Jahr—
hunderts; leise deutet sich die Dreiteilung des Heeres in Linie,
Reserve und Landwehr an. Und so wenig die ursprüngliche
Einteilung dem Geiste dessen, was später Linie, Reserve und
Landwehr waren, völlig entsprach: gleichwohl ist eine Entwick—
lung aus diesen Keimen her, wenn auch nicht immer folgerichtig,
wenn auch sehr verschiedenen politischen Grundsätzen folgend,
dennoch in hohem Grade stetig und kräftig vor sich gegangen.
Keine Zeit aber hat sie mehr gefördert, mehr mit idealem In—
        <pb n="340" />
        326 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.

halte und dem Marke stolzer Erinnerungen erfüllt als die
Zeit der Freiheitskriege. Und so ging denn Preußen trotz Jena
und Auerstädt, ja eben von ihnen aus den stolzesten Tagen viel—⸗
leicht seiner Geschichte im 19. Jahrhundert entgegen: und auf
den Schlachtfeldern der großen Kriegsjahre errang sein Volk
sich nicht bloß Ruhm, sondern mehr: zuchtvolle, auf Rechte und
Pflichten hin gleich abgewogene Freiheit.
        <pb n="341" />
        Viertes Kapitel.
Die FJreiheitskriege: 1809, 1813.

Goethe hat in der „Farbenlehre“! das 18. Jahrhundert
einmal einseitig, aber in dieser⸗Einseitigkeit vortrefflich mit den
Worten charakterisiert: „Man kann es ... das selbstkluge
nennen, indem es sich auf eine gewisse klare Verständigkeit sehr
iel einbildete und alles nach einem einmal gegebenen Maß⸗
ttabe abzumessen sich gewöhnte. Zweifelsucht und entscheiden⸗
des Absprechen wechselten miteinander ab, um eine und die⸗
selbe Wirkung hervorzubringen: eine dünkelhafte Selbstgenügsam—
keit und ein Ablehnen alles dessen, was sich nicht sogleich er⸗
reichen noch überschauen ließ. Wo findet sich Ehrfurcht für
hohe, unerreichbare Forderungen? Wo das Gefühl für einen
in unergründliche Tiefe sich senkenden Ernst? Wie selten ist
die Nachsicht gegen kühnes, heißhungeres Bestreben! Wie selten
die Geduld gegen den langsam Werdenden!“
Gewiß waren das an erster Stelle die Eigenschaften der
Aufklärung. Aber auf den Gebieten, welche die neue, zunächst
vornehmlich geistige und künstlerische Entwicklung des Subjek⸗
tivismus nicht beherrschte, sondern nur streifte, erhielt sich eine
verwandte Haltung bis zum Schlusse des 18. Jahrhunderts
uͤnd darüber hinaus. Was fehlte, war das Pathos, die tiefe

mWerke (Weimar. Ausg.) II, 3, 240.
        <pb n="342" />
        328 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes LKapitel.

leidenschaftliche Anteilnahme an den Dingen vornehmlich auch
des politischen wie des sozialen und wirtschaftlichen Werdens:
war der Sinn für Entwicklung überhaupt, wie sie sich
nirgends deutlicher als auf den genannten Gebieten zu zeigen
oflegt.
In dieser geistigen Verfassung hatte man auch noch die
französische Revolution hingenommen. Keine Frage, daß sich
anfangs ziemlich weitgehende Kreise für sie begeistert hatten:
aber was zutage trat, war nicht so sehr innerliches Interesse
für den Emanzipationsvorgang eines großen Nachbarvolkes,
ein Interesse etwa gar, das gefesselt und angesteckt hätte, als
ein reger Sinn für das Wesen einiger Ideen, die sich im Ver—
laufe der ersten Ereignisse Bahn zu brechen schienen: von
Ideen, denen man auch in Deutschland schon im Bereiche des
Denkens nahegetreten war. Und so war denn dieser amor intellectualis
 vornehmlich auch nur in den akademischen Kreisen
verbreitet, um übrigens selbst hier nach kurzer Frist, unter der
Kunde von der sengenden Hitze der eigentlich revolutionären
Vorgänge, zu verdorren.
Als dann die französische Entwicklung, eine notwendige
Folge fast der furchtbaren Entzündung des heimischen poli⸗
tischen Lebens, sich in jähen Explosionen und Lavaströmen
nach außen ergoß und mit am frühesten eben Deutschland in
Mitleidenschaft zog, da begegnete man im Reiche auch dann
noch kühler Betrachtung und dem Mangel an innerlicher
Aufnahmefähigkeit der Ereignisse. Die Erscheinung war so
erstaunlich, daß sie die Regierenden erschreckte; man glaubte
daher von dieser Seite auf dem Wege durch die Presse für
eine leidenschaftlichere Auffassung sorgen zu müssen. Allein eine
fast apathische Ruhe der Betrachtung blieb gleichwohl selbst den
Besten der Nation. „Man wird auf deutschem Boden kanto⸗
nieren“, schreibt Schiller am 26. November 1792 an Körner,
„und wer weiß, ob es nicht die Franzosen auch dazu bringen;
seitdem ich den ‚Moniteur? lese, habe ich mehr Erwartungen
von diesen“: und kein Wort der Entrüstung über das was
        <pb n="343" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

33209

wir Beschimpfung deutscher Ehre und Entheiligung deutschen
Bodens nennen würden, kommt dabei über seine Lippen.
Als dann die französischen Geschicke sich weiter vollendeten
und aus der Zertrümmerung der Parteien und der Zerstörung
des Gemeingeistes der Imperator hervorging, als das eigene
tausendjährige Reich in Trümmer stürzte, da vernahm man in
Deutschland wohl Stimmen des Staunens und der Entrüstung:
aber aus tiefster Seele kamen auch sie nicht, und sie wurden
gegengewogen durch Meinungsäußerungen ganz anderer Art,
Toöͤne der Bewunderung für Napoleon und des Spottes über
deutsche Zustände.
Im ganzen ging eben die politische Empfindung bis
gegen das Ende des ersten Jahrfünftes des 19. Jahrhunderts,
wenn nicht vielfach darüber hinaus sozusagen noch nicht aus
der Unmittelbarkeit der Dinge selbst hervor.
Es ist eine im Grunde doch leicht verständliche Er—
scheinung. Man darf unmittelbaren Zeitgenossen überhaupt
nur eine begrenzte Einsicht und sogar Empfindungsfähigkeit
gerade für große politische Ereignisse zutrauen: denn diese
haben häufig nichts äußerlich Elementares an sich und greifen
mit den Wurzeln ihrer Verursachung sehr willkürlich und ihrer
Motivation nach schwer verständlich in den Boden der Ver⸗
gangenheit. Wie lange haben 3. B. nicht reine und edle
Seelen unter den Deutschen in Ludwig XIV. den zweiten
Karl den Großen gesehen, der das alte Reich der Ost⸗ und
Westfranken erneuern werde: bis ihnen Mélacs Mord⸗
zrennerei die Augen öffnete! So hat es auch um 1800 und
noch um 18085, ja bis 1810 und 1812 zahlreiche deutsche Be—
wunderer Napoleons gegeben; und wo von ihnen, wie z. B.
bon Goethe, nur die singuläre Bedeutung des Mannes, ab⸗
zesehen von der Umwelt der Ereignisse, ins Auge gefaßt
wurde, hat diese Bewunderung sogar die Freiheitskriege von
1813 üͤberdauert. Freilich bleibt es dabei bezeichnend, daß
sich eine solche Stimmung in dieser Zähigkeit zumeist doch
nur auf dem Gebiete der Rheinbundstaaten erhielt, vor allem
        <pb n="344" />
        330 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

am Rheine selbst; dann auch in Bayern, im Bereiche des
Phäazismus, der „nonnête débauche de Munich“: da, wo
man Wohltaten zu empfangen, wo man der Verantwortlichkeit
eigenen Handelns überhoben zu sein schien.
Doch auch den Kreisen der fortschreitenden deutschen
Kultur, in denen man wenigstens im Denken kräftig war, ge—
lang es nur sehr allmählich und auch dann noch unvoll⸗
ständig, sich in den Besitz eines Verständnisses der politischen
Vorgänge im Sinne wirklicher Erlebnisse zu bringen.
Im Jahre 1805 starb Schiller, 1808 erschien zum ersten
Male die Liebestragödie des „Faust“: es sind die letzten
Blütejahre des literarischen Klassizismus. Ließ sich von ihnen
leicht eine Brücke zu der Gegenständlichkeit der politischen
Vorgänge schlagen? Die literarische Bewegung des Frühsubjek—
tivismus ist nie eigentlich staatsfeindlich gewesen, wohl aber
staatsverdrossen. Von kleinbürgerlichen Kreisen ging sie aus;
schon die sozialen Probleme standen ihr fern, erst recht galt
das von den politischen. Und den Beweis lieferte sie eben
dann am meisten, wenn sie sie äußerlich berührte: konnte man
wirklich glauben, mit dem Rufe „In tyrannos* die deutsche
politische, mit Kindesmörderinphantasien die deutsche soziale Welt
des 18. Jahrhunderts aus den Angeln zu heben? Als dann,
in den Zeiten des Klassizismus, eine Läuterung auch der
sozialen Seite der literarischen Bewegung eintrat, als Goethe,
Herder und Schiller hoffähig wurden, lief dem wohl eine
innere Läuterung auch in politischen und sozialen Anschauungen
voraus und parallel: aber sie pflegte keineswegs, sieht man
etwa von Goethe ab, tiefere Beziehungen zu der sozialen und
politischen Gegenwart, sondern reifte den neuen Adel der
Denkart und eine vermehrte Zucht zur Wahrhaftigkeit vielmehr
in kosmopolitischen Idealen aus.
In die politische Gegenwart trat man aus diesem Be⸗
reiche eigentlich nur auf einem Umwege, auf dem der historischen
Betrachtung. Es ist früher ausführlich dargelegt worden, in⸗
wiefern die Entwicklung subjektivistischen Seelenlebens auch un⸗
        <pb n="345" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. J 331

mittelbar eine Stärkung des historischen Sinnes zur Folge
haben mußte. Aus diesem Zusammenhange her erklärt sich
jenes Aufblühen der geschichtlichen Auffassung, das vornehm⸗
lich von Herder ausging; und aus ihm auch die Blüte des
historischen Dramas. In diesem Drama aber, unter vor—⸗
gestellten Umständen also, deren Fiktion allein Affekte zu er⸗
eugen geeignet war, kam es dann wirklich zur vorübergehen⸗
den Entwicklung jener Eigenschaften, die man dem Verlaufe
der politischen Ereignisse der Gegenwart hätte entgegenbringen
müssen, zur Geburt von Pathos und Patriotismus. Schiller,
in so vielem der unmittelbare Lehrer seiner Zeit, war ihr
auch auf diesem Gebiete der größte Führer: und wer ver—
mochte zu sagen, in wie kurzer oder langer Zeit die glühende
Vaterlaudsliebe der „Jungfrau von Orleans“ und der er—
fahrene Patriotismus eines Attinghausen sich aus der vor—
gestellten Welt des Dramas heraus in die deutschen Gemüter
der Gegenwart befruchtend ergießen werde?
Aber in den letzten hohen Zeiten des Idealismus begann
neben der Dichtung, mit ihrer politischen Potenz mehr als
Wirkung, noch eine andere, scheinbar noch abstraktere Macht
die Nation immer mehr zu beherrschen: die Philosophie. Und
hald war sie sogar die Siegerin; die Zahl der neu erscheinen⸗
den philosophischen Schriften verhielt sich jetzt zu der der
historischen und dichterischen Erscheinungen wie drei zu zwei.
Dabei blieben selbst die abstraktesten Philosopheme nicht bloß
Eigentum der philosophischen Zunft. In der dritten seiner
Vorlesungen einer „Anweisung zum seligen Leben“, die Fichte
im Jahre 1806 vor einer gemischten Versammlung hielt, bei
der auch Frauen und Geschäftsleute vertreten waren, sprach
der Philosoph vom „Sein“ und vom „Dasein“, vom „Sein“
als einem in sich Verschlossenen, Verborgenen, und vom „Da⸗
sein“ als einer Offenbarung dieses „Seins“. Diesen Unter⸗
chied aber setzte er als nur für uns vorhanden, als nicht vor—
handen dagegen im göttlichen Sein: denn das absolute Sein
oder Gott sei schlechthin und unmittelbar durch und von sich.
        <pb n="346" />
        332 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
— — — εα u. Liertes Ac

Es bedarf nur der Lektüre dieser populär gemeinten Vorträge,
um sich des außerordentlichen Unterschiedes zwischen dem
Publikum selbst noch des Jahres 1806 und einem wesentlich
volitisch denkenden Volke unmittelbar gewiß zu werden.
Gleichwohl führte auch aus dem Dickicht dieser neuen
Philosophie schon manch, wenn auch verschlungener und enger
Pfad in die freien Gefilde der Politik. Schon die außer—
ordentliche Bedeutung, die in der Lehre Kants der praktischen
Philosophie zufiel, mußte hier wirksam werden; und insbesondere
der Einfluß der Sittlichkeitslehre, des kategorischen Imperativs,
wurde schon seit der Wende des 18. Jahrhunderts wenigstens
in Norddeutschland sichtbar. Wichtiger aber war noch, daß
schon Kant von seinem Denken aus den Weg zu einer neuen
Staatslehre des Subjektivismus eröffnet hatte, und daß sich
die Philosophen seines Einflußkreises und seine Schüler der
pädagogischen Probleme ernstlich annahmen. In beiden Fällen
trat man der Praxis nahe; und geschah das auf politischem
Gebiete mit einem Staatsideal, das der öffentlichen Gewalt
nicht so sehr positive Ziele zuwies, als die negative Aufgabe
des Schutzes einer möglichsten Selbständigkeit der Individuen,
so mußte die Pädagogik um so mehr bedacht sein, diese Indi—
oiduen innerlich zu einer Freiheit und Selbständigkeit zu festigen,
die einen glücklichen Verlauf des politischen Lebens innerlich
gewährleistete.
Im ganzen, darf man sagen, waren mit der Entwicklung
des historischen Dramas und seiner politischen Affekte und mil
den Anfängen einer neuen Staatslehre und der Durchbildung
einer neuen Erziehungslehre die Aufgaben gelöst, von denen
aus die klassizistische Kultur der politischen Bildung der Nation
zu Hilfe kommen konnte. Sollte die politische Entwicklung in
wirklich gefesteter Tiefe weiter vorwärts gehen, so bedurfte es
jetzt der Anregung aus dem wirtschaftlichen, sozialen, poli—
tischen Leben selbst: denn nur dieses konnte wahrhaft positive
Aufgaben stellen und damit ständiges und eingehendstes
Interesse wecken. Woher sollte aber diese Anregung auf dem
Gebiete des Wirtschaftslebeus und der Entfaltung der Gesell—⸗
        <pb n="347" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

333

schaft kommen vor der Einwirkung jener wirtschaftlichen und
sozialen Reformgesetzgebung, von der wir im vorigen Kapitel
gehört haben? Die gesamte Entwicklung des politischen
Denkens der Nation vor etwa 1808 und 1809 entbehrte der
unerläßlichen und aufs entschiedenste vorwärts treibenden
Untertöne, welche diese Gebiete zu dem symphonischen Werke
der politischen Erziehung eines Volkes liefern.
Was uͤbrig blieb und sich seit 1806 und 1807 in der Tat
mmer stärker entfaltete, war die Scham und die Trostlosig⸗
keit über das äußere Unglück des Vaterlandes: Gefühle also
mehr als Interessen. Gewiß waren das Elementargefühle; in
Zeiten schwerster Erregung der Nation in allen ihren Kreisen
ist immer wieder an sie angeknüpft worden; im Jahre 1870
hat man unter den Beleidigungen Napoleons III. an erster
Selle des Ubermutes Napoleons J. und der Raubsucht
Ludwigs XIV. gedacht; nicht bloß die Szene in Ems, sondern
das niemals völlig verglommene Gefühl einer zweihundertjährigen
Beleidigung hat die Nation mobil gemacht.
Aber felbst dieses Gefühl, wie es allmählich immer weitere
Kreise ergriff, war zumeist noch gleichsam unumschrieben und be⸗
dingte mehr das Pathos eines unbestimmten Tatendranges als ein
Programm planmäßigen Vorgehens. „Die Schönheit ist für
ein glückliches Geschlecht; aber ein unglückliches muß man er⸗
haben zu rühren suchen“: diese Worte Schillers könnte man
den Jahren vor 1808 und 1809 als Losung vorschreiben:
Ahnung politischer Leidenschaft war es. was sie an erster
Stelle kennzeichnete.
Und es darf als charakteristisch gelten, daß diese Stimmung
nirgends einen klassischeren Ausdruck gefunden hat als in der
Musik — und daß diese Musik auf dem Boden Hsterreichs, in
Wien ertönte. Eben in der Zeit, da die Herrscher Europas in
Erfurt zu den Füßen Napoleons saßen, vollendete Beethoven,
dieser größere Held jener Jahrzehnte, seine C-·moll⸗Symphonie.
Und nachdem er in der „Eroica“ sehr wider sein eigentliches Wollen
mit der nunmehr als theatralisch erkannten Heldengröße des
Korsen gebrochen hatte, malte er in ihr jetzt die Erschütterung
        <pb n="348" />
        334 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

des deutschen Gemütes unter den tausend Schicksalsschlägen der
Gegenwart: und doch nicht seine Unterwerfung, sondern jene
Resignation, die dem Geiste der Wahrhaftigkeit und Frömmig—
keit neue Kräfte entnimmt, auf daß sie auffahre mit Flügeln
wie Adler: bis sie siegt und im gerechtesten aller Triumphe
ihr eigenes neues Dasein, die Empfindung des Helden, zu
singen vermag.
Etwas konkreter schon, wenngleich der rauhen Wirklichkeit
mmer noch fern, entwickelte sich der Kreis dieser Affekte im
deutschen Norden. Zwar ergab sich auch hier noch kein klares
neues Staatsideal, man kam auch hier noch nicht zur Einmütigkeit
eines organisterten Widerstandes gegen den Eroberer: aber doch
gelangte zum Ausdruck, daß man die konkreten erzieherischen
Ideale der neuen deutschen Kultur jetzt mit aller Macht ein⸗
führen müsse, um zu siegen. Der Träger dieses Gedankens
war an erster Stelle Fichte: in ihm zum ersten Male nimmt
die Geisteskultur des deutschen Frühsubjektivismus eine ent—⸗
schiedene Wendung zur politischen Praxis.
Fichte hatte noch im Jahre 18085 für ein Weltbürgertum
der Bildung geschwärmt, wenngleich er es seit etwa 1800 in
steigendem Maße als vom Patriotismus der einzelnen Nationen,
und vor allem der deutschen, getragen erachtete: jetzt leitete er
mit seinen Reden an die deutsche Nation (1807/8) die volle
Abwendung unseres Volkes vom alten Kosmopolitismus ein.
Fern war er sicherlich noch allen Idealen eines neuen Reiches und
Staates: indem er von Deutschen und für Deutsche schlecht⸗
weg redete, war es ihm ein Bedürfnis zu zeigen, daß „jedwede
andere Einheitsbezeichnung oder Nationalband entweber nie—
mals Wahrheit und Bedeutung hatte, oder, falls es sie ge—
habt hätte, daß diese Vereinigungspunkte durch unsere da—
malige Lage vernichtet und uns entrissen sind und niemals
wiederkehren können; und daß es lediglich der gemeinsame
Grundzug der Deutschheit ist, wodurch wir den Untergang
unserer Nation im Zusammenfließen derselben mit dem Aus—
lande abwehren, und worin wir ein auf ihm selber ruhendes
        <pb n="349" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

335

und aller Abhängigkeit durchaus unfähiges Selbst wiederum
gewinnen können.“ Aber indem er so in diesem Augenblicke
auf jede äußere politische Einheit verzichtete, war er doch
weit davon entfernt, Resignation überhaupt zu predigen.
„Ich setze voraus solche deutsche Zuhörer, welche nicht eben
mt allem, was sie sind, rein aufgehen in dem Gefühle des
Schmerzes über den erlittenen Verlust, und in diesem Schmerze
sich wohlgefallen und an ihrer Untröstlichkeit sich weiden und
durch dieses Gefühl sich abzufinden gedenken mit der an sie
ergehenden Aufforderung zur Tat; sondern solche, die selbst über
diesem gerechten Schmerze · zu klarer Besonnenheit sich schon er—
hoben haben oder wenigstens fähig sind, sich dazu zu erheben.“
Diesen im Schmerze Tatkräftigen aber zeigt der Philosoph ein
erstes und letztes erhabenes Ziel ihrer Deutschheit: die Er⸗
ziehung ihrer selbst Iad vor allem des kommenden Geschlechts
zu eben dieser Deutschheit. „Der ausländische Genius wird
die betretenen Heerbahnen des Altertums mit Blumen be—⸗
streuen und der Lebensweisheit, die leicht ihm für Philosophie
gelten wird, ein zierliches Gewand weben; dagegen wird der
deutsche Geist neue Schachte eröffnen und Licht und Tag ein⸗
führen in die Abgründe, und Felsmassen von Gedanken
schleudern, aus denen die künftigen Zeitalter sich Wohnungen
bauen.“
Wie aber vermag dieses Ziel erreicht zu werden? Nicht durch
den Staat. „Der Staat als bloßes Regiment ... ist nichts
Erstes und für sich selbst Seiendes, sondern bloß das Mittel
für den Zweck der ewig gleichmäßig fortgehenden Ausbildung
des rein Menschlichen in der RNation; ... die Liebe dieser
ewigen Fortbildung ist es, welche immerfort auch in ruhigen
Zeitläuften die höhere Aufsicht über die Staatsverwaltung
führen soll und welche, wo die Selbständigkeit des Volkes in
Gefahr ist, allein dieselbe zu retten vermag.“ Diese Liebe
aber, die gereinigte Vaterlandsliebe, nicht mehr die „heroische
Schwachheit“ Lessings, sondern eine an den ewigen Idealen
des rein Menschlichen geschulte, eine kosmopolitisch orientierte
Vaterlandsliebe: sie soll sich dermalen und weiter immer mehr
        <pb n="350" />
        336 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.
——

auswirken in einer nationalen Erziehung: und für diese Er—
ziehung sollen maßgebend sein die Grundsätze Pestalozzis.
Es ist eine erste Stufe nationaler und politischer Ver⸗
mählung frühsubjektivistischen Geistes mit den Tiefen und Höhen
der nationalen Gesellschaft, die hier grundsätzlich vorbereitet
wird; es ist ein erster Versuch, Körper und Geist der natio—
nalen Entwicklung wieder gegeneinanderzupassen und dadurch
als ein Ganzes fähig zu machen zu höchsten Leistungen des
Volkes überhaupt. Es ist ein der deutschen Entwicklung
selbst folgerichtig eingeschriebenes, erstmaliges Erwachen nach
dem Vorgange des nationalen, längst schon politisch gewandten
Sonderlebens der Schweiz.
Aber war es als solches geeignet, alsbald aus den Fähr⸗
lichkeiten der bestehenden politischen Lage herauszuführen? Be—
dingte es eine rasche und unmittelbare Vorbereitung zum
Aufstand gegen die Fremden? Die französischen Kontroll—
behörden Preußens haben gegen den Druck von Fichtes Reden
von Zensur wegen nichts einzuwenden gehabt; sie schienen
ihnen ungefährlich gegenüber der augenblicklich gegebenen Lage.
Sie haben dabei noch richtig geurteilt. In tiefem Schmerze
begann die Nation zu leben; mitnichten schon war sie zu
wütender Abwehr bereit.
Gleichwohl hat sterreich bereits im Jahre 1809, wenn⸗
schon aus besonderen politischen Motiven, so doch auch im Ver⸗
trauen auf die Stimmung der Nation gegen Frankreich, zu den
Waffen gegriffen. Es war ein edler Irrtum, dem vor allem
das Kaiserhaus selbst unterworfen war. Schon im Februar
1807 hatte Erzherzog Johann, der Liebling der inneröster—
reichischen Länder und freilich auch der deutscheste aller Erz⸗
herzöge, eine politische Denkschrift mit den Sätzen geschlossen:
„Es scheint, als wenn sich der Augenblick nähere, wo die Vor—
sehung sterreich die Mittel reichen wird, die bedrängte Mensch—
heit zu retten; dieser Augenblick werde ja nicht versäumt, alles
angewandt, damit die Wahrscheinlichkeit des Gelingens Öster⸗
reich zuteil werde; denn es ist der Augenblick, der das Dasein
dieses Staates entscheidet. Nur ernstlichen Willen und Be—
        <pb n="351" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813. 337

—B—
mannigfaches Unglück gebesserten Fürsten und die Nation
Deutschlands ihre Selbständigkeit erkümpfen, wo sterreich das
—A
Ersatze verlorener Länder verbinden wird, wo das Verdienst
ihm bleiben muß, den Plänen eines selbstsüchtigen Eroberers
ein Ende gemacht und Deutschlands Volk seine Freiheit und
sein Ansehen wiedergegeben zu haben. Dann allein folgt Ruhe
und mit ihr die Zeit innerer Besserung und Regenerierung des
Staates.“ Mit Johann aber fühlte seit der Zeit, da sie die
dritte Gemahlin Kaiser Franzens geworden war, auch die an—
mutige und liebenswerte estensische Prinzessin Maria Ludovike,
die man wohl als eine Genossin und Nebeneifrerin der Königin
Luise bezeichnen darf; unermüdlich war sie im Kampfe gegen
das trägere Naturell des Kaisers; und im entscheidenden Augen⸗
blick trat ihr und Johann auch der Stratege unter den Brüdern
des Kaisers, Erzherzog Karl, zur Seite.
War es indes jedem so ganz faßlich, wenn man jetzt schon eine
wirkliche innerliche Teilnahme der Massen erhoffte? Im unga—
rischen Reichstage wurde die Kriegsforderung mit einer lärmenden
Begeisterung aufgenommen, die freilich später die feige Flucht
ungarischer Reitergeschwader in wichtigen Momenten des Kampfes
nicht verhindert hat; für die deutschen Lande aber erzählt ein
Zeuge des Kriegsbeginnes: „Es war kein künstlich aufgeregter
Enthufiasmus, der ebenso schnell wieder verschwindet, als er
herbeigeführt wird. Es war jene stille Gemütsstimmung, die
dem HÖsterreicher eigen ist und ihn geräuschlos vom Worte zur
Tat treibt.“ Aber neben entschlossener Tat, wie sie Tausende
von Freiwilligen unter die Fahne führte, und wie sie die⸗
jenigen, die nicht kämpfen konnten, zur Fürsorge für Heer und
Staat veranlaßte, fehlte es doch nicht ganz an Kundgebungen
—ER00 Bitternis;
schon geht etwas vom Furor teutonicus durch die Wehr—
mannslieder Heinrich von Collins aus den Anfangstagen des
Kampfes.

Lamprecht, Deutsche Gefchichte. IX.

*
        <pb n="352" />
        338 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Napoleon hatte seit der orientalischen Expedition, die ihm
mit AÄgypten den eigentlichen Riegelstaat zwischen Orient und
Okzident, heute die englische Zentralstellung zwischen Europa
und Asien, in die Hände spielen sollte, niemals des letzten,
größten Feindes, Englands, vergessen. Und vermochte er dessen
interozeanische Verbindungen einstweilen nicht zu unterbrechen,
so versuchte er mit der Besiegung Preußens, die ihm das euro⸗
päische Festland zur Verfügung zu stellen schien, um so mehr
ein System geistigen und kommerziellen Aushungerns durch—
zuführen, um den stolzen Handelsstaat seiner Stellung als
Weltmacht zu berauben. Das Berliner Dekret vom 21. November
1806 führte die Kontinentalsperre durch: setzte das europäische
Britenreich in Blokadezustand, verbot allen Handel, allen Ver—
kehr, alle Korrespondenz des Kontinents mit England, erklärte
jeden Engländer im Bereiche des französischen Staates und
der französischen Einflußsphäre als kriegsgefangen und jede
englische Ware in diesem Beringe als gute Prise, und unter⸗
band zum Überflusse auch noch jeden Schiffsverkehr zwischen
den englischen sowie englisch-kolonialen und den kontinentalen
Küsten. Es waren Bestimmungen von unerhörter Schärfe, die
gleichwohl durch das Mailänder Dekret von 1807 und das Pariser
Dekret von 1808 noch übertroffen wurden; die Isolierung Eng⸗
lands wurde tatsächlich beinahe erreicht und wenigstens grund—
sätzlich auch jeder überseeische Verkehr überhaupt unterbunden,
da sich die Engländer inzwischen in den Besizz fast aller Kolo⸗
nien europäischer Mächte über See gesetzt hatten.
Allein es war klar, daß dies System, um aufrecht erhalten,
ja um auch nur einmal erst eingeführt zu werden, der ge⸗—
nauesten Aufsicht der europäisch-kontinentalen Küstenländer durch
Napoleon, ja im Grunde der Einverleibung des ganzen euro⸗
päischen Kontinentes in Frankreich bedurfte. Und hier nun trat
der Punkt zutage, in welchem die Pläne, Napoleons chimärisch
zu werden begannen. Dies um sol mehr, als jetzt mitnichten
immer nur noch antienglische Ziele bei ihm emportauchten und
von ihm festgehalten wurden. Denn es wäre doch wohl mög⸗
lich gewesen, mit anderen, als den nunmehr gewählten Mitteln
        <pb n="353" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813. 339

und den über sie hinweg emporgetürmten Zielen und Absichten
die Weltmachtsrivalität zwischen England und Frankreich zu⸗
gunsten Frankreichs zu wenden. Allein die gigantisch ge—
planten Mittel, wie sie sich aus der Kontinentalsperre nach⸗
einander entwickelten, wurden oft auf lange Strecken ihres
Verlaufes hin, ja schließlich beinahe so gut wie ganz zum
Selbstzweck: und alles Menschliche abstreifend trat damit
aus ihrer Umhüllung nichts mehr hervor, als der im tiefen
Grunde unsittliche Groberungsdrang des Einzigen, des Im⸗
perators.
In Mitteleuropa bedurfte das System, um ganz wirksam
zu werden, vor allem der stärksten Beaufsichtigung der nieder—
ländischen und der deutschen Nordseeküste und der Zerstörung
des holländischen Handels. Napoleon hat nicht gezögert, beides
durchzuführen, mochte auch darüber sein Bruder Ludwig, der
König Hollands, in Verzweiflung geraten und schließlich auf
sein Königreich verzichten; und mochte es auch einer monströsen
Ausdehnung des französischen Kaiserreichs über das nordwest⸗
liche Deutschland hin bis zum fernen Hamburg bedürfen.
Und doch waren diese mitteleuropäischen Maßregeln noch
mild und zahm gegenüber den eisigen Plänen, die sich an eine
Bekämpfung Englands in den Flügelländern, in Spanien und
Portugal und in Rußland, knüpften. Auf der Pyreneischen
Halbinsel führte die Absicht, die Engländer, die namentlich in
Portugal Fuß faßten, zu vertreiben, zur Beseitigung der Dynastie
der Bourbons und zu den furchtbaren Kämpfen vornehmlich des
Jahres 1808, wenn diese auch Napoleon seinen eigentlichen
Zielen noch keineswegs näher brachten. Rußland gegenüber aber
kam es darauf an, solange das Übergewicht des Kaiserreichs
in Spanien noch nicht absolut entschieden war, hinhaltend in
dem Sinne zu verfahren, daß eine Verbindung mit den deut—
schen Vormächten sterreich und Preußen hintertrieben blieb
und England zugleich durch Pläne einer Teilung der Türkei
zwischen Frankreich und Rußland und somit die Möglichkeit
der Entstehung einer französischen Machtsphäre im östlichen
Mittelmeer erschreckt wurde.
        <pb n="354" />
        340 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Es ist etwa die Situation der ersten Hälfte des Jahres
1808. In dieser Zeit wurden zwischen Napoleon und dem
Zaren Alexander Verhandlungen gepflogen, denen zufolge die
asiatischen Länder der Türkei und die türkischen Küstengebiete
der Adria nach einem Kampfe gegen die Türkei an Frankreich,
das linke Donauufer dagegen hinab bis zu seiner Muindung
an Rußland fallen und Konstantinopel eine neutrale Handels⸗
ttadt werden sollte; Osterreich würde dabei mager mit Serbien
und Bosnien abgefunden worden sein.
Diese Aussichten nun waren es, die das Wiener Kabinett
an erster Stelle heftig bewegten. Hatte Österreich nicht
seit Passarowitz, wenn nicht schon früher, die Straße nach
Konstantinopel als den Weg eben seiner Eroberungen an—
gesehen? Und rechnete es nicht wenigstens mit Bestimmtheit
auf einen Durchbruch nach Saloniki? Und jetzt sollten diese
orientalischen Gewinne Frankreich leichten Kaufes zufallen — in
demselben Momente, da die Sache Napoleons in Spanien keines⸗
wegs günstig stand? Graf Stadion, der geistreiche und mutige
Lenker der österreichischen Politik in dieser Zeit, schritt zu
Gegenmaßregeln fort. Er konnte damit rechnen, daß die
hinterlistige Art, in der Napoleon die Herrschaft der spanischen
Bourbons beseitigt hatte, an allen legitimen Höfen Europas
Abscheu und Furcht vor einem verwandten Schicksal hervor⸗
gerufen hatte. Er klopfte bei Preußen an, indem er zugleich
neben dem österreichischen das gemeinsame deutsche Interesse
betonte, und erhielt von Stein die Antwort, das Land werde
die erste schickliche Gelegenheit ergreifen, um am Kampfe Oster⸗
reichs gegen Napoleon, der sich in Rüstungen schon länger vor⸗
bereitete, teilzunehmen. Er versuchte endlich gemeinsam mit
Preußen auf den Zaren zu wirken.
Es war eine Lage, die für Napoleon leicht zu einer
Koalition der mittel- und osteuropäischen Mächte hätte führen
können. Der Kaiser übersah sie sehr wohl und kam ihrem
Ausreifen durch persönliche Einwirkung auf den Zaren und
persönliche Machtenfaltung mitten im deutschen Lande zuvor.
Denn dies war der eigentliche Zweck jener glanzvollen Tage,
        <pb n="355" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

341

in denen sich, Ende September 1808, Napoleon und Alexander
in Erfurt trafen. Und nie vielleicht hat Napoleon die
äußere Pracht seiner Herrschaft und das Verführerische seines
Wesens erfolgreicher entfaltet. Nichts in dieser Hinsicht hatte
er dem Zufall überlassen. Bis ins kleinste hinein hatte er die
Aufstellung seines Trosses und die Auswahl seines Gefolges
selbst betrieben; und was nur seiner Meinung nach irgendwie
auf die Deutschen Eindruck zu machen versprach, hatte er nach
Deutschland beordert. Da spielte z. B. unter dem Volke der
Dichter und Denker das Theater eine Rolle: so wurden denn die
Groͤßen der französischen Bühne nach Erfurt zum Spiel befohlen:
und noch heute sind in Deutschland, in drei⸗ bis vierfacher Über⸗
tragung von Geschlecht zu Geschlecht fortvererbt, die Er—
mnnerungen an die Kunst der Talma, Desprez, Rancourt nicht
völlig erloschen. Und war es nicht in der Tat im höchsten
Grade eindrucksvoll, um nicht zu sagen „imposant“, wenn, vor
dem bekannten Parterre deutscher Könige und Fürsten, von der
Erfurter Bühne heräb die heroischen Verse der Dramen Racines
und Corneilles erklangen? Wenn der deutsche Hochadel in
Voltaires „Mahomet“ vom Schicksale des alten Römischen
Reiches hören mußte, was so gut auf das neue paßte:
Vois l'empire romain tombant de toutes parts,
Se grand corps déchiré dont les membres épars
Languissent disporsés, sans honneur et sans vie?
Dem deutschen Volke aber sollte es schmeicheln und zu—⸗
gleich den einzigen Weg des ihm vorbehaltenen Ruhmes zeigen,
wenn der fremde Kaiser seine literarischen Größen zu sich be⸗
rief, ein Zeichen des Verständnisses zugleich und herablassender
Achtung. So sind Goethe und Wieland aus Weimar herbei⸗
geholt worden, und ein magerer Orden der Ehrenlegion hat
sie noch später an das zur Schau getragene Wohlwollen des
Imperators erinnert.
Aber neben der Leitung und Beruhigung zugleich der
deutschen öffentlichen Meinung handelte es sich in Erfurt doch
bvor allem darum, den Zaren Alexander zu fesseln. Es gelang
dem Kaiser bei der bekannten Suggestibilität des leicht zu
        <pb n="356" />
        342 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

begeisternden Mannes vollständig; scheinbar in reinster Überein—
stimmung schieden sie voneinander, nachdem sie über die nächsten
politischen Handlungen wiederholte Rücksprache genommen
hatten. Da sollte England durch gemeinsame Verhandlungen auf
Grund des gegenwärtigen Besitzstandes womöglich zum Frieden
gezwungen werden: was Anerkennung der Vorherrschaft Frank⸗
reichs in Spanien, der Herrschaft Rußlands in Finnland, in
der Moldau und in der Walachei bedeutete. Da verpflichtete
sich Napoleon, hierüber hinaus, die Abtretung der Donau—
fürstentümer durch die Türkei an Rußland gütlich zu erwirken.
Und sollte sie so nicht erreicht werden können und sollte sich
dann sterreich auf seiten der Türkei gegen Rußland zur
Wehr stellen, so versprach der Kaiser dem Zaren, auf seine
Seite zu treten: wie dieser auf seiten des Kaisers treten wird,
falls Osterreich den Kampf gegen Frankreich eröffnet. Wenn
sich nun aber England nicht auf den ihm zugemuteten Traktat
einlassen würde? Dann sollte es einen gemeinsamen Kampf
gegen das unfriedfertige Albion gelten: zu welchem sich Kaiser
und Zar binnen Jahresfrist über gemeinsame Kriegsoperationen
verständigen würden.
So schien denn alles wohlgeregelt. Und dennoch zogen
leise Verstimmungen durch die Seelen der Kaiser des Ostens
und Westens, als sie Erfurt verließen. Napoleon, der unter
Verstoßung seiner Frau, der treuen Josephine, an eine neue
Heirat zur Begründung einer fürstlichen Dynastie dachte, war
mit seinem versteckten Werben um eine russische Großfürstin
abgewiesen worden; zudem hatte ihm Alexander eine Ein⸗
wirkung auf Osterreich, damit dieses die französische Herrschaft
in Spanien anerkenne, versagt; der Zar war wenig erfreut
darüber, daß seine Versuche, die Kontributionslast des unglück—
lichen Preußens zu erleichtern, nur geringen Erfolg gehabt
hatten: er mußte wohl sehen, daß Napoleon die Verwendung
Preußens in seinem ausschließlichen Interesse einer Lockerung
der bestehenden Verpflichtungen vorzog, die dem Lande eine
rine Freiheit der Bewegung gegenüber Rußland ermöglicht
ätten.
        <pb n="357" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

348

Waren nun damit nicht leise, den Zeitgenossen von außen
her fast unmerkbare Motive gegeben, die doch die deutschen
Großstaaten und vielleicht sogar Rußland einander wieder
näher bringen mußten? Nur aufgeschoben, nicht aufgehoben
haben die Erfurter Tage deren gegenseitiges Verständnis.
Zunächst aber näherten sich wiederum nur Preußen und
sterreich. Preußen mußte allerdings nach den Erfurter
Tagen unter der Zwangseinwirkung Napoleons den Freiherrn
bom Stein entlassen, was eine Stärkung der französierenden
Elemente im Lande und auch in der Umgebung des Königs
bedeutete; indes der König blieb gleichwohl deutsch gesinnt: es
war einer der nicht seltenen Fälle, in der die guten Seiten
der Veranlagung Friedrich Wilhelms, seine Stetigkeit, seine
Treue, ja seine fast unbehilfliche Starrheit vorteilhaft hervor⸗
fraten. Der König hat damals, wahrscheinlich freilich noch
uinter der Einwirkung Steins, seine Lage dem Wiener Hofe
rückhaltlos dargelegt und rückhaltlos auch ausgeführt, daß er
die Fesseln, in die ihn französische Vertragsbestimmungen gelegt
hätten, sprengen werde, sobald er es vermöge: es war ein Ver⸗
trauen, das Vertrauen erzeugen mußte. Und das geschah zu
einer Zeit, die zu gemeinsamer Aktion gegen Napoleon wohl
geeignet schien.

Wenn Napoleon durch ein Einverständnis mit dem Zaren,
das er im Grunde seines Herzens vielleicht von vornherein als
provisorisch ansah, sich zunächst die Angelegenheiten des euro⸗
päischen Ostens hatte aus dem Wege schaffen wollen, um im
Westen, in Spanien, ihn voll befriedigende Ergebnisse zu er⸗
reichen, so hatte sich inzwischen ergeben, wie richtig diese Be—
rechnung gewesen war. In Spanien war in dieser Zeit seine
Sache zunächst noch „aufs äußerste gefährdet gewesen; un—
mittelbar nach Erfurt hatte er sich in die spanischen Aufstands⸗
gebiete zu persönlichem Eingreifen begeben müssen.
Da liegt es denn auf der Hand, daß dies, November
1808, der Moment war, in welchem, wenn überhaupt, die
deutschen Mächte hätten losschlagen müssen. Und Preußen
        <pb n="358" />
        344 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

wäre hierzu vielleicht zu bewegen gewesen. Aber eben jetzt
blieb Osterreich bedenklich, um schließlich zu versagen.
Gegen Ende 1808 aber waren die spanischen Schwierig⸗
keiten für Napoleon schon beseitigt. Am 5. November war er
in Vittoria angelangt, hatte den Oberbefehl übernommen,
gesiegt und binnen vier Wochen die Lage so verändert, daß
er anfangs Dezember seinem Bruder, dem spanischen Schein⸗
könig, Madrid und das spanische Reich von neuem unterstellen
konnte. Und schon am 17. Januar 1809 zog er, wiederum
einmal triumphierend, durch die Tore von Paris.
Unter diesen Umständen mußte eine Erhebung Preußens
und Osterreichs in nächster Zeit als ausgeschlossen gelten. In
der Tat versagte sich jetzt Preußen, und ebensowenig gelang
es sterreich, außerhalb Deutschlands eine Koalition gegen
Napoleon zustande zu bringen. Dennoch hat Osterreich im
Frühjahr 1809 den Kampf gegen den Imperator eröffnet.
Fragt man nach den Motiven, so sind sie, bei aller
Schwierigkeit ihres Verständnisses im einzelnen, in der Gesamt⸗
lage allerdings zur Genüge gegeben. Hatte Osterreich nicht seit
dem Frieden von Basel das eigentliche Zentrum aller franzö⸗
sischen Angriffe gebildet? Man erkannte in Frankreich wohl,
daß es nicht bloß der Hort des Legitimismus war, sondern
auch derjenige Staat, der unbedingt gestürzt werden mußte,
wollte man das politische Antlitz Europas wirklich gründlich
verändern, der Staat, in dem, wie vielleicht noch heute, die
politische Aufteilung Europas wie in einem unentbehrlichen
Bestandteil gipfle. Damit stand es fest, daß Napoleon sich,
nach seinen spanischen Erfolgen, unbedingt an erster Stelle
gegen sterreich wenden mußte; Graf Stadion, ja wohl alle
Männer, die in diesem Augenblicke auf die österreichische
Politik Einfluß hatten, haben dies wohl erkannt. Sollte man
dann aber den Angriff Napoleons abwarten? Die Meinung
ging schließlich dahin, es sei ihm zuvorzukommen.
Was aber dabei schließlich den Ausschlag gegeben haben
mag, das war, neben Nachrichten über Napoleon ungünstige
französische und namentlich Pariser Stimmungen, an erster
        <pb n="359" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

3485

Stelle doch wohl das Vertrauen auf den Geist des deutschen
Volkes: man glaubte an ihn, und man vermeinte ihn in
Taten kriegerischer Begeisterung umsetzen zu können, wenn
man rasch · und angriffsweise vorging. Dabei wurde, ein
Zeichen tatsächlichen Verständnisses der aufzurufenden Kräfte,
auch die Publizistik als Angriffswaffe in Anspruch genommen;
in diesem Zusammenhange ist das große, von Gentz bearbeitete
kaiserliche Manifest vom März 1809 entstanden. Was man
aber gegenüber dem deutschen Volke meinte, das hat doch jener
Aufruf am kürzesten zusammengefaßt, den Erzherzog Karl bei
seinem Einrücken in Bayern erließ: „Wir kämpfen, um die
Selbständigkeit der österreichischen Monarchie zu behaupten, —
um Deutschland die Unabhängigkeit und die Nationalehre
wieder zu verschaffen, die ihm gebühren. Dieselben An—
maßungen, die uns bedrohen, haben Deutschland bereits ge—
beugt. Unser Widerstand ist seine letzte Stütze zur Rettung.
Unsere Sache ist die Sache Deutschlands. Mit sterreich war
Deutschland selbständig und glücklich; nur durch Hsterreichs
Beistand kann Deutschland wieder beides werden. Deutsche!
Würdigt eure Lage! Nehmt die Hilfe an, die wir euch bieten!
Wirkt mit zu eurer Rettung!“
Entsprechend den Gesinnungen dieses Aufrufes, für den
man in Bayern z. B. Sympathien des Thronfolgers, des
späteren Königs Ludwig J. annehmen konnte, ging nun die
ursprüngliche militärische Absicht dahin, rasch von verschiedenen
Stellen aus und weithinein in den deutschen Südwesten, gegen
den Rhein zu, vorzudringen: ganz Süddeutschland sollte in⸗
surgiert, sollte der Teilnahme am Kampfe gewonnen werden.
Allein bereits mit dieser Grundabsicht erlitt man Schiff⸗
bruch. Statt Anfang März gelangte die Armee, die unter
das Dberkommando des Erzherzogs Karl gestellt war, erst am
10. April zum Aufbruch; schon ließ sich gegenüber den an—
marschierenden Heeresteilen Napoleons, die auf Regensburg,
Ingolstadt, Augsburg zustrebten, nur noch an einen Einfall in
Bayern denken, während die Insurrektion des Maingebietes
von Böhmen her aufgegeben werden mußte: und diese Anderung
        <pb n="360" />
        346 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

des ersten Planes hatte nicht bloß die Entlassung des General⸗
stabschefs und damit Unordnungen in dem Generalkommando
sowie eine Unsumme von Marschschwierigkeiten der in Böhmen
aufgereihten Truppen, die nach dem Donaugebiete gebracht
werden mußten, zur Folge: es gewährte vor allem auch Napoleon
Zeit, in fast voller Ruhe die Anstalten zur Durchführung seines
strategischen Planes zu treffen, der auf ein unmittelbares Los⸗
marschieren auf Wien hinauslief.
Am 17. April kam Napoleon in Donauwörth an und
übernahm den Oberbefehl; es war der Beginn einer ersten
Phase des Feldzugs, die noch auf bayrischem Gebiete verlief.
Entscheidend war in dieser Zeit eine Anzahl von Gefechten
an der Abens, am 20. April, die man unter dem Namen der
Schlacht von Abensberg zusammenzufassen pflegt; in ihrem
Verlaufe zerschnitt Napoleon mit seinem Zentrum, das vor—⸗
nehmlich aus bayrischen und württembergischen Truppen be—
stand, die österreichische Armee derart, daß einer ihrer Teile
nach Süden, der andere nach Norden auswich: schon eröffnete
sich die Aussicht eines freien Weges nach Wien. Doch galt
es vor allem, die beiden Teile noch kampfunfähiger zu machen.
Es gelang gegenüber den südlichen Massen in dem Gefechte
von Landshut (21. April) und gegenüber den nördlichen, bei
denen sich das Oberkommando befand, in der Schlacht von
Eckmühl (22. April), in deren Verlauf Napoleon persönlich
eingriff: am Abend des 22. April schon war das Schicksal des
Feldzugs in Bayern entschieden; Erzherzog Karl, der sich in
Regensburg befand, mußte nach Böhmen zurückweichen.
Napoleon aber wandte sich jetzt mit seiner Hauptmacht dem
Inn zu; geradesten Weges und unaufhaltsam drängte er gegen
Wien, die Hauptstadt des Reiches.
Sollte aber Osterreich nunmehr, nach so kurzen Tagen des
Kampfes, schon Frieden schließen? Erzherzog Karl war dieser An⸗
sicht — derselbe Mann, der vor wenigen Monaten, ja Wochen,
besonders zum Kriege gedrängt hatte; und wurde sein Rat nicht
befolgt, so war dies nur das Ergebnis einer sehr entschiedenen
Gegenwirkung der Kaiserin; klar hat sie damals zugleich in
        <pb n="361" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

347

einem Briefe an Erzherzog Johann die eigentlichen Ursachen
der Niederlage dargelegt: „so sind wir verloren, nicht aus
Mangel an Mitteln, sondern aus Mangel an Köpfen und
Energie.“
Inzwischen aber war, entsprechend dem Verlaufe früherer
Feldzuge in der legitimistischen Koalitionszeit, auch südlich der
Alpen, in Italien, gekämpft worden. Die Vorgänge waren
aber hier von vornherein durch ein Element mitbedingt, das
sich von der regulären Kriegführung der Heere der absolutisti⸗
schen Monarchien des 18. Jahrhunderts, wie sie im allgemeinen
auch noch in der österreichischen Armee des Jahres 1809 zur
Anwendung gelangte, deutlich abhob: durch den Aufstand
Tirols.
In Tirol waren die Bayern, die das ihnen zugefallene Land
im Jahre 1808 nach ihrer Art zu organisieren suchten, bald auf
Widerstand gestoßen. Die Tiroler, vornweg die ländliche Bevölke⸗
rung, wollten nicht weichen vor dem aufgeklärten Polizeistaat
eines französierenden Mitgliedes des Rheinbundes; sie hielten
zur alten Kirche, zum alten Staat, zum alten Recht, kurz:
zum Hause Hsterreich; und sie fanden in ihrem Widerstande
gegen die bayrischen Neuerungen schon früh die unmittelbare
Unterstützung dieses Hauses, vor allem des Erzherzogs Johann.
Und da sie von der fremden Regierung an erster Stelle in
den alten Bräuchen ihrer Selbstverwaltung getroffen wurden,
die sich für den freien Bauer noch ohne weiteres verbanden mit
dem Gedanken der Wehrhaftigkeit und dem Recht zur Führung
der Waffe: so ergab sich ein Zusammenhang, in dem sich gleichsam
noch eine frühe Urzeit der deutschen Geschichte widerspiegelte,
und aus ihm die Neigung zu militärischem Zusammenwirken
und feindlichem Widerstand.
Und seit Anfang 1809 raunte man sich in Tirol zu, daß
man in einem Kampfe mit Bayern nicht ohne Hilfe vom
Hause Habsburg bleiben werde; da waren Vertrauensmänner
qus dem Lande in Wien gewesen, darunter schon der Passeirer
Sandwirt, Andreas Hofer, und die wußten es: die Kaiserlichen
würden kommen.
        <pb n="362" />
        348 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

So begann man denn in Gottes und der Muttergottes
Namen den Kampf. Die Pustertaler Bauern und die Bauern
der reichen Gelände um Brixen standen auf und trieben den
Feind aus dem südlichen Innersten des Landes gegen den
Brenner. Und als ihnen hierbei zwischen Brixen und Sterzing
eine französische Truppe begegnete, die im Begriffe war, von
dem deutschen Kriegsschauplatze nach dem italienischen hinab
abzusteigen, so zerrissen sie diese Truppe in einem mörderischen
Kampfe an der Laditscher Brücke in zwei Teile, so daß sie die
Brennerstraße teilweise aufwärts, teils abwärts flüchten mußte.
Inzwischen waren aber auch die Passeirer und die Burggräfler
Bauern lebendig geworden und hatten bei Sterzing ein bayrisches
Bataillon vernichtet: schon konnte das Land südlich des Bren—
ners als befreit gelten.
Zugleich war nun aber auch wirklich Verbindung mit den
Kaiserlichen gewonnen worden. Von dem Heere, das aus Inner⸗
österreich unter dem Kommando des Erzherzogs Johann nach
Italien vorbrechen sollte, hatte der Erzherzog einen Teil eines
Armeekorps unter dem den Tirolern wohlbekannten Marquis
de Chasteler von Kärnten das Pustertal hinaufgesandt: und
dieser vereinigte sich jetzt mit dem Bauernhaufen füdlich des
Brenners.
Die Bauern aber hatten inzwischen auch nördlich des
Brenners nicht gesäumt. Vom Inntal mit seinen breiten Frucht⸗
gefilden und behäbigen Anwesen ging hier die Bewegung
erstlich aus; schon am 11. April 1809 standen 11000 Bauern
vor Innsbruck. Wie wollten sich dieser Übermacht gegenüber
die Bayern halten? Am 12. April nahmen die Bauern Inns⸗
bruck, machten das bayrische Regiment Dietfurt nieder und
setzten den kommandierenden General Kinkel gefangen. Und
das Los der Franzosen, die inzwischen von dem Haufen jen—⸗
seits des Brenners auf diesen zurück getrieben worden waren,
war nicht viel besser: sie mußten kapitulieren. Damit war
denn auch der Norden frei; in frohem Siegeszuge erschien
Chasteler schon am 15. April in Innsbruck von jenseits des
Brenners; und während streitbare Zillertalerinnen die ge—
        <pb n="363" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

349

tangenen Franzosen nach Salzburg abführten, fing Speckbacher
aus Hall bei Innsbruck, nun der bäuerliche Kommandant des
Unterinntals, die letzten Bayern noch vor Kufstein ab und hielt
am Ausgange des Tales Wacht gegen die bayrische Grenze.
Den Freiheitskämpfen Tirols aber folgte eine volle Wieder⸗
herstellung der ererbten Verfassung; ein engerer Landesausschuß
us den vier Ständen übernahm in Brixen die alte Regierung
hes Landes und die Verteidigung des alten Rechtes.
Natürlich waren aber diese Ereignisse von günstiger Wir⸗
kung auf den Feldzug der Kaiserlichen in Italien; die rechte
Flanke erschien jetzt gedeckt, zumal Chasteler wieder über den
Brenner ging und zu Roveredo an der Brennerstraße, zwischen
Bozen und Trient, Stellung nahm.
Erzherzog Johann war inzwischen, am 11. April, mit
seiner ganzen Armee von Kärnten durch den Predilpaß ins
Friaul hin vorgebrochen und hatte am 16. April das ihm ent—
gegenstehende Heer bei Fontana Fredda gründlich geschlagen.
So war es ihm denn leicht, über Belluno und Feltre die Ver⸗
bindung mit Chasteler herzustellen; als nächstes Ziel der Vor⸗
wärtsbewegung ergab sich damit Verona, und schon schienen
die Franzosen infolge für sie ungünstiger Gefechte vom 29. und
30. April die Etschlinie aufzugeben.
Da erhielt der Erzherzog Nachricht von dem traurigen
Ausgange der österreichischen Offensive nördlich der Alpen; er
wußte seinen Bruder auf dem Rückzuge nach Böhmen und
iber Böhmen nach Wien und hörte von Chasteler, daß starke
französische Truppenmassen sich den Inn hinauf Nordtirol zu⸗
wendeten: so daß Chasteler sich genötigt sähe, die Rechts⸗
deckung der italienischen Armee aufzugeben und wieder über
den Brenner zurück nach Norden zu ziehen.
Bereits durch diese Ereignisse war jeder weitere Vormarsch
des Erzherzogs in Frage gestellt. Unmöglich gemacht wurde
er angesichts der großen Verstärkungen, die der ihm gegenüber⸗
stehende Vizekönig erhielt, und infolge der Nachricht, daß aus
Dalmatien ein feindliches Heer unter Marmont gegen Inner—
        <pb n="364" />
        50 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

österreich aufbreche. Am 1. Mai machte der Erzherzog kehrt
und gewann langsam, unter verlustreichen Gefechten am Piave,
Kärnten und Krain, Klagenfurt und Laibach.
Es war zu einer Zeit, da die Franzosen, nach raschem
Marsche donauabwärts, schon vor Wien standen, ja Wien,
nach einer lächerlichen Verteidigung durch den Erzherzog Maxi⸗—
milian, bereits genommen hatten.
Einige Tage nach diesem Ereignis, am 16. Mai, erschienen
denn auch die Spitzen der vom Erzherzog Karl über Böhmen
geführten kaiserlichen Armee in der Höhe Wiens, auf dem
Marchfelde, und sammelten sich auf diesem zu der noch immer
beträchtlichen Stärke von 90 000 Mann zu Fuß und 185200 zu
Rosse. Es war eine Summe schlachtbereiter Krieger, der
Napoleon etwa 96000 Mann Infanterie und 19300 Reiter
gegenüberstellen konnte: nahezu gleich waren die Kräfte verteilt.
Diese Massen haben dann, am 21. und namentlich 22. Mai
— einem Pfingstdienstag — die Schlacht von Aspern und Eß—
ling geschlagen. Man weiß, wie Napoleon auch diese Schlacht
als einen Sieg der französischen Waffen verkündet hat. In
Wahrheit endeten die schweren Kämpfe mit seinem Rückzuge,
wenn er diesen auch, unter den schwierigsten Umständen, auf
schwankender Brücke über die Donau, geregelt durchzuführen
verstand. So war denn der Erfolg in der Tat, trotz der un—
geheuren Verluste auf beiden Seiten, für Österreich nicht ent—
scheidend, wenngleich eine ganz andere Ausnutzung der Schlacht
hätte eintreten können, als sie die Bedenklichkeiten Erzherzog
Karls zuließen. Doch unbestritten blieb Osterreich der moralische
Gewinn, und breit und tief durch ganz Deutschland hin wurde
er empfunden und bejubelt. Denn jetzt schien nun doch der
nordische Dichter recht zu behalten, dessen Zuruf von Königsberg
her österreichische Herzen getroffen hatte:

Zieh' es siegreich, Kaiser Franz,
Dieses Schwert der edlen Rache!
Für der Freiheit große Sache!
Für der Habsburg alten Glanz!
        <pb n="365" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

351

Held, um dessen Feldherrnstab
Frühe sich die Palmen flochten,
Streife kühn des unterjochten
Vaterlandes Fesseln ab!
Stägemann.)

Und ein anderer Norddeutscher, Varnhagen von Ense, der
sich bald darauf als Freiwilliger zum osterreichischen Heere be⸗
gab, hat damals berichten können: „In Berlin, in Schlesien,
Do wir durchreisten, war die Begeisterung allgemein; der
Zauber der Unbesiegbarkeit, durch die jungsten Glücksfälle
erst recht befestigt, war von Napoleon gewichen; man sah die
Möglichkeit durch die Tat; im vollen Siegeslaufe hatte der
Widerstand ihn gehemmt, er war geschlagen, sein Heer zerrüttet,
auch er konnte zugrunde gehen, wie er bisher die anderen zu⸗
grunde gerichtet hatte!“
Wollte aber Erzherzog Karl diese zweite, glorreiche Phase
des Feldzugs durch einen günstigen Gesamtabschluß krönen,
so bedurfte es freilich noch scharfen und raschen Mühens; vor
llem waren die österreichischen Heerkräfte zusammenzufassen, um
einen erneuten Schlag der Gesamtmasse der Truppen Napo⸗
leons, die sich jetzt beinahe ganz um Wien konzentrierten, aus⸗
zuhalten, zu erwidern oder vorwegzunehmen.
Die Hauptarmee unter Karl aber blieb fast einen Monat nach
Aspern untätig auf dem Boden und in der Umgebung des Schlacht⸗
feldes! Die innerösterreichische Armee unter Erzherzog Johann
zog sich währenddessen aus — herüber;
es gelang ihr dabei nicht, die französische Armee Italiens, die
durch die nordöstlichen Alpenpässe nach Wien heraufdrängte,
bor dem Übergange über den Semmering festzuhalten; das
Korps des Generals Jellacic, das diese Aufgabe hätte lösen
sollen, wurde am 25. Mai bei St. Michael geschlagen. Darauf
marschierte das schon stark geschwächte Heer Johanns von Graz
nach Ungarn ab, um dort die ungarischen Truppen aufzunehmen
und, einem Befehle seines Bruders Karl zufolge, der jetzt tat⸗
sächlich die Leitung der gesamten kaiserlichen Truppen über⸗
nahm, über die Insel Schütt nach Preßburg vorzudringen. Auf
        <pb n="366" />
        352 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

dem Wege dahin wurde er aber von den inzwischen auf direk—
terem Wege dem Wiener Becken zueilenden Truppen der
französisch-italienischen Armee bei Raab erfaßt und am 14. Juni
in eine Schlacht verwickelt, die mit seiner Niederlage endete;
Raab selbst mußte am 24. Juni kapitulieren. Was darnach
von der innerösterreichischen Armee noch übrig blieb, nicht eben
sehr zuverlässige Truppen und nicht mehr noch als 15000
Mann, wurde zur Verteidigung des Preßburger Brückenkopfes
verwendet und hat hier den Angriffen der Franzosen erfolg⸗
reichen Widerstand geleistet.
Im ganzen aber war damit allerdings eine Konzen—
tration auch der österreichischen Streitkräfte im Wiener Becken
und in dessen Nähe erreicht, der gegenüber exzentrische Be—
wegungen kaum noch in Betracht kommen konnten, wie sie
namentlich in Polen in Kämpfen verschiedenartigen Ausgangs
zwischen Russen und Osterreichern erfolgten: die Entscheidung
mußte in und um Wien fallen. Und hier fiel sie zu ungunsten
Osterreichs!
Dem Erzherzog Karl fehlte trotz Aspern, ja man möchte
fast sagen, erst recht seit Aspern die Zuversicht des Sieges.
Er hielt dafür, daß man mit Napoleon unterhandeln müsse,
und daß dieser zu unterhandeln bereit sei, und ließ ihm dem⸗
gemäß die kostbarste Zeit zum Retablissement seiner hart mit—
genommenen Truppen und zur Heranziehung der noch ver—
fügbaren Kräfte — während Kaiser Franz und seine Berater
Friedensanträge Napoleons so lange zurückwiesen, bis dieser
ihrer nicht mehr bedurfte. Unter diesem Hin und Her verging
der Juni. In der Nacht vom 80. Juni zum 1. Juli aber begann
Napoleon an einer ganz anderen Stelle, als Karl erwartet
hatte, den Übergang seiner Truppen über die Donau auf das
Marchfeld, die alte Kampfesebene des deutschen Südostens, zu
bewerkstelligen. Karl wich demgegenüber an der Donau zurück
und nahm weiter zurück im Marchfeld, bei Wagram, eine Ver⸗
teidigungsstellung. Und hier wurde er nun, nach einem ersten
günstig verlaufenden Schlachttage, am 6. Juli von Napoleon
vollständig geschlagen. Dabei wurde es dem Erzherzog Johann
        <pb n="367" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 18183. 3538

nicht mehr möglich, von Preßburg her in den Kampf ein⸗—
zugreifen; zu spät benachrichtigt, erschien er erst nach Abbruch
des großen Ringens auf dem Schlachtfeld. Übrigens würde
auch sein früheres Auftreten schwerlich etwas an dem Endaus⸗
zgang geändert haben.
Einen Endausgang aber bedeutete die Schlacht von Wagram.
Denn wenn die Hsterreicher auch ihren Rückzug in guter Ordnung,
noch 60 000 Mann stark, antraten, so war doch schon ihr Aus—
biegen von Wien hinweg, nach Böhmen, verhängnisvoll; zudem
wurde der Rest noch einmal bei Znaim, am 10. Juli, geschlagen.
Nach der Schlacht bei Znaim suchte Karl einen Waffen⸗
stillstand nach, sehr gegen den Willen seines kaiserlichen Bruders;
denn Franz glaubte noch immer an die Möglichkeit eines Um—
schlags; und in der Tat waren Erzherzog Johann und Erz⸗
herzog Joseph, der Palatin von Ungarn, schon im Begriffe,
neue Operationen einzuleiten, die zunächst das Heer Karls seinen
Bedrängern entziehen sollten.
Napoleon nahm, gegen den Rat zahlreicher seiner Gene—
räle, den Waffenstillstand an. Was ihn dabei bestimmte, war
einmal die allgemeine Lage. Rußland hatte ihn im Kampfe
gegen Osterreich nur lau unterstützt; er vermeinte mit ihm
über kurz oder lang abrechnen zu müssen. Die Engländer ver—
harrten nach wie vor im Kriege; eben jetzt lief wieder einmal die
Nachricht um, daß sie in Norddeutschland landen würden. Vor
allem aber: würde eine offene Gegnerschaft Rußlands und das
Erscheinen der Engländer auf deutschem Boden nicht die Er—
hebung Deutschlands bedeuten? Die Furcht vor ihr war wohl
jetzt bereits eins der bestimmenden Motive des Imperators.
Denn schon griffen auf deutschem Boden Stimmungen immer
weiter um sich, wie sie der österreichische Kriegsdichter des
Jahres 1809 in die Strophe geformt hat:
Welches Volk sich selbst empfunden,
Ward vom Feind nie überwunden;
Welches Volk dem Tod sich weihet,
Wird vom Siege stets erfreuet.
Alles opfert hohem Streben;
In dem Tode liegt das Leben.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="368" />
        354 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Und so lenkte denn der Korse zum Frieden ein, zumal er
nicht im Zweifel war, daß dessen Bestimmungen Ästerreich für
ihn unschädlich machen würden.
Nachdem am österreichischen Hofe wenig erfreuliche Aus—
einandersetzungen stattgefunden hatten, denen Erzherzog Karl
und Graf Stadion zum Opfer fielen, übernahm Metternich,
vorher österreichischer Botschafter in Paris, die Geschäfte: es
sind die Anfänge leitender Tätigkeit des bald alles beherr⸗—
schenden Ministers. Allein die Verhandlungen, die mit Napo—
leon in Ungarisch-Altenburg geführt wurden, rückten nicht vor⸗
wärts; und so ergab sich auch jetzt noch Zeit genug zur Über—
legung, ob man denn nicht besser daran tue, das Kriegsglück
noch einmal zu versuchen. Dies um so mehr, als am Hofe noch
eine Anzahl unerschrockener Rater zum Kriege tätig war, an
ihrer Spitze die Kaiserin Maria Ludovika.
In Deutschland aber waren inzwischen, nach dem glücklichen
Ausgange der Schlacht von Aspern, die Erwartungen aufs
höchste gestiegen; schon hatten vereinzelt Insurrektionen statt—
gefunden, von denen bald erzählt werden wird; allenthalben
hofften die Patrioten jetzt, nach einem Erfolge Osterreichs, auch
auf Preußens Erhebung. Denn ihnen war doch immer noch Oster⸗
reich der eigentliche große Feind der französischen Revolution
und des korsischen Gewaltherrn: war doch die österreichische
Politik allein den Überflutungen der französischen Heere be⸗
ständig und folgerichtig entgegengetreten. Wenn nun aber auch
Preußen losschlüge', würde sich dann Rußland der Teilnahme
am Kampfe enthalten können? — Nach der Schlacht bei
Aspern war, ein Sendling des Wiener Hofes, der Oberst
von Steigentesch nach Königsberg gekommen, um sich der
Meinung König Friedrich Wilhelms in diesen schweren Läuften
zu versichern. Und er hatte für den Fall, daß der König in
den Krieg einträte, ihm nahegelegt, sich zunächst auf Sachsen
zu stürzen und dort eine erste Deckung der Kriegskosten zu
suchen, die das verarmte Preußen einstweilen nicht tragen
konnte. Allein er hatte eine kühle Aufnahme gefunden. „Das
ist recht gut“, meinte Friedrich Wilhelm, „aber man muß doch
        <pb n="369" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

355

etwas haben, mit dem man vorrücken und mit dem man
schießen kann. Hier fehlt es an allem, nicht einmal dressierte
Leute habe ich. Meine Artillerie in Schlesien, wo das meiste
Geschütz ist, hat noch keinen Schuß, nicht einmal auf die
Scheibe, getan, weil ich kein Pulver habe. Das sind lauter
neue, ungeübte Leute, da die Artillerie vorher meistens aus
Polen bestand, die nach Hause gegangen sind und jetzt leider
gegen uns dienen; wir werden dereinst alles tun, kein Mensch
ist dabei interessierter als ich; aber jetzt ist der Augenblick noch
nicht da. Glauben Sie mir, daß es einem König von Preußen
diel kostet, wenn er gestehen muß, wie unbedeutend seine Mittel
sind, und daß er an den Begebenheiten nicht den Anteil nehmen
kann, den er gern nehmen möchte und den die Notwendigkeit
von ihm fordert.“
Aber die patriotische Bewegung wuchs inzwischen immer
mehr, und nach Wagram war sie so stark, daß Friedrich Wil⸗
helm ihr nicht mehr widerstehen konnte. Und nun sandte er
seinerseits den Obersten von dem Knesebeck in das österreichische
Dauptquartier: mit der vollen Freiheit, mit Hsterreich ab—
zuschließen, falls er die kaiserliche Armee noch leistungsfähig
genug finde: nur müsse, unter Aufhebung des bestehenden
Waffenstillstandes, der erste Schuß aus österreichischen Ge—
wehren fallen. Aber jetzt fand sich wiederum Hsterreich nicht
fähig, von neuem in den Kampf einzutreten! Ausschlaggebend
war dabei wohl, daß Preußen als Bedingung seiner Waffen⸗
brüderschaft Gleichstellung mit Osterreich in einem künftigen
reorganisierten Deutschland verlangte: schon spielten die Probleme
des deutschen Dualismus verhängnisvoll hinein in die Absichten
auch nur der Befreiung und Abwehr.
Jedenfalls wurde jetzt Kaiser Franz mit sich einig, unter
allen Umständen mit Napoleon zum Frieden zu gelangen.
Der Wiener Friede vom 14. Oktober 1809 legte dem
Hause Habsburg in seinen öffentlichen Bestimmungen der
Hauptsache nach die Abtretung Salzburgs, Berchtesgadens und
des Innviertels zugunsten Bayerns und den Verzicht auf alle
Länder ungefähr südlich der Drau zur Herstellung eines Landes
23 *
        <pb n="370" />
        356 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

der „Illyrischen Provinzen“ auf, das unmittelbar unter die
Herrschaft Napoleons treten sollte. Außerdem erhielten das
Herzogtum Warschau und Rußland noch einige, nicht allzu⸗
fette Zuwüchse auf österreichische Kosten, und trat der Kaiser—
staat dem System der Kontinentalsperre bei. In geheimen
Artikeln aber verpflichtete sich Kaiser Franz, sein Heer während
der Dauer des Krieges Napoleons gegen England nicht über
150 000 Mann zu erhöhen und 85 Millionen Franken Kriegs⸗
entschädigung zu zahlen, während die französischen Truppen
binnen der nächsten zehn Wochen aus dem Lande gezogen
werden sollten.
Dieser Ausgang war auf den ersten Anblick glimpflich
nur wenig erschien den Zeitgenossen durch so schwere Kämpfe,
wie sie das Jahr 1809 gebracht hatte, an der politischen Lage
Europas und Deutschlands verschoben zu sein. Es ist ein
Urteil, das, faßt man Österreich allein ins Auge, auch wohl
zu Recht besteht. Die Zähigkeit des Widerstandes, der Erfolg
von Aspern hatte Napoleon immerhin Eindruck gemacht; für
die Verteidigung gleichsam von Haus und Hof hatten sich die
osterreichischen Kräfte als ausreichend erwiesen. Aber auch
für die größere Aufgabe einer sieghaften, die Hegemonie be—
tätigenden Verteidigung Deutschlands? In diesem Zusammen—
hange blickten die deutschen Patrioten jetzt tränenden Auges
auf das alte, an Sieg und Ehren so reiche Land. Preußen
hatte versagt: versagt im Baseler Frieden, tausendmal mehr
—
zige Hoffnung geblieben. Auch sie war jetzt zerstört. Es war die
endgültige Bestätigung gleichsam jenes Verzichts auf die deutsche
Krone, den Kaiser Franz so wenig würdevoll vor drei Jahren
verkündet hatte.
Verhängnis sterreichs ist es gewesen, sich in seiner Vor—
herrschaftsstellung zu Deutschland in entscheidender Zeit nicht
zu langsam, wie man gewöhnlich vermeint, sondern vielmehr
zu rasch, ja vorschnell entwickelt zu haben. Die Reformen Jo—
sephs 11. wurden ihm zu Zeiten zugemutet, da der wahre Geist
einer subjektivistischen Staatsform nur erst geahnt wurde: so
        <pb n="371" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

357

hatten sie ein Doppelgesicht; schielten zurück zum Absolutismus
neben aller fortschrittlichen Ansicht: und verurteilten das Land
zu einem Zwitterzustande, in dem es der Ehre eines Vorbildes
für die innere Entwicklung der anderen deutschen Staaten
verlustig ging.
Jetzt hatte das Jahr 1809 einen gleich vorschnellen Ver⸗
lauf auch auf dem Gebiete der äußeren Politik gebracht. War
damals Deutschland wirklich schon reif zu wütendem Aufstand
gegen den Eroberer? Wie man die Frage auch beantworten
mag: Österreich hat die Chance, die seine leitenden Männer
als bestehend annahmen, vor allem im Beginn und dann auch
im Verlaufe des Kampfes nicht ausgenutzt. Und so begann es
zwar nicht sich selbst, wohl aber jenes allgemein deutsche Ver⸗
trauen auf seine Stärke zu verlieren, das eben jetzt, in an⸗
brechenden demokratischen Zeiten, für eine leitende Stellung
innerhalb der nationalen Geschicke unerläßlich war.
An diesem Gesamtergebnis konnte auch die Tatsache
nichts ändern, daß in einem einzigen Gebiete wenigstens der
länderreichen habsburgischen Herrschaft die Pflicht zu Sieg und
Kampf gegenüber dem Korsen und gegenüber den fremden Ein⸗
dringlingen überhaupt anders aufgefaßt wurde, als am Wiener
Kaiserhof.
Wir haben die Entwicklung der Ereignisse in Tirol bis
zur Mitte des Monats April kennen gelernt: bis zu jenem
Augenblicke, da sich das Land von den Bayern und Franzosen
befreit und, unter selbstverständlicher Anerkennung kaiserlicher und
habsburgischer Hoheit, sich seine eigene Regierung gegeben hatte.
Aber von diesem Momente an war es den Tirolern
keineswegs gegeben gewesen, auszuruhen; vielmehr übte das
Schicksal, das von da ab die kaiserlichen Heere erlitten, auf
ihre Geschicke nachhaltigen Einfluß. Alsbald nach dem end⸗
gültigen Äbzuge der Kaiserlichen aus Bayern und nach dem be⸗
ginnenden Rückmarsche der italienischen Armee Erzherzog Johanns
nach Innerösterreich, zu der die in Tirol detachierten kaiserlichen
Truppen gehörten, brachen von Norden her zwei bayrische
Divisionen in das Land ein, nahmen Kufstein und den Paß
        <pb n="372" />
        3588 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Strub und schlugen die kaiserliche Truppe Chastelers am
13. Mai bei Wörgl so, daß das kleine Heer so gut wie zer—
sprengt schien.
Es war zu der Zeit, da sich Erzherzog Johann mit seinem
Heere immer mehr nach dem östlichen Innerösterreich gedrängt
sah, um schließlich bei dessen ungarischer Grenze anzulangen.
So lag es denn in der Natur der Verhältnisse, daß die Reste
der kaiserlichen Truppen in Tirol auch nach Osten auswichen,
um sich, unter fast völligem Aufgeben des Landes, mit dem
Heere Johanns zu vereinigen: und bald sahen sich die Tiroler,
so schwankend auch die Kaiserlichen in ihren Rückzugsplänen
waren, fast nur auf sich selber angewiesen. Aber sie ver—
zweifelten nicht. Nach einem Kriegsrat auf dem Brenner
riefen die Hofer, Teimer, Hormayr die Bauern von neuem zu
den Waffen, und nach wenigen Tagen standen deren 12000
auf dem Brenner zum Kampfe bereit.
Und da war denn kein Haltens, mochte auch das Unglück
inzwischen den Kaiser und das Haus sterreich bis zum
Außersten heimsuchen. Die Bauern aus dem Süden unter
Andreas Hofer, aus dem Pustertale, aus dem Tale des
schnellen Eisack, aus Passeier und Meran rückten über den
Brenner vor auf Innsbruck. Und noch vor dem engen Aus—⸗
gange der Brennerstraße in die lachenden Felder um die Abtei
Wilten und die Stadt Innsbruck selbst stießen zu ihnen die
Bauern aus dem Unterinntale, die Joseph Speckbacher auf—
gerufen hatte, und auch die Freunde aus dem Oberinntale
wurden erwartet: weshalb man, wie schon einmal, einen An—
griff auf die Bayern in der Landeshauptstadt beschloß. Wie
Hofer den Oberinntalern mitteilte: „Wir wollen die Boaren
mit Hilf' der göttlichen Mutter fangen oder erschlagen und
haben uns zum liebsten Herzen Jesu verlobt. Kommt uns zu
Hilf'; wollt ihr aber g'scheidter sein, als die göttliche Für⸗
sichtigkeit, so werden wir es ohne Euch richten.“ Es war der
Entschluß, der zu dem ersten schweren Kampftage am Berge
Isel führte, da wo die Brennerstraße ins Tal tritt; und man
mag sich leicht vorstellen, wie dieser Kampf verlaufen mußte,
        <pb n="373" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

3580

in dem religiöser Fanatismus und ingrimmig gewordene Liebe
zu Weib und Kind, zu Hof und Land zum Gefechte trieben.
Unter dem göttlichen Segen, Heiligenbilder im Zuge rückten
die Bauern auf einer Meilen weit verzweigten Kampfeslinie im
Morgengrauen des 29. Mai vor, durch Abgrund und enge
Talsohle, von den Bergen her und auf den grünenden
Matten des Vorgebirgs: ein linker Flügel unter dem Kapu⸗
zinerpater Joachim Haspinger, der wehrlos, nur mit einem
Bergstocke führend, Beweise eines nichts scheuenden Mutes
gab, im Zentrum der Sandwirt, auf dem rechten Flügel, der
om Unterinntale mit einzugreifen hatte, an der Stelle, da
sich ein wirklich strategisches Talent entfalten konnte, Speck⸗
hacher: die Männer mit allen Arten von Gewehr bewaffnet,
schwerfällig, aber wuchtig und treu. So stießen sie ins Tal
vor, und keinerlei Gegenstoß der Bayern verfing. Gewiß gab
es in diesem wundersamen Kampfe gefährliche Augenblicke für
heide Seiten, aber um 3 Uhr des Nachmittags mußten sich
die Bayern auf Wilten zurückziehen; und als die Oberinntaler
um einiges später von Westen her die Bayern flankierend in
Sicht kamen, war das Schicksal des Tages entschieden. In
der Nacht entwichen die bayrischen Truppen im geordneten
Abzug eines kriegsgeübten Heeres den Inn abwärts, um
schließlich, Anfang Juni, das Land völlig zu räumen. Die
Bauern aber, gleich den Germanen der Urzeit, waren nicht
zu einer Verfolgung zu vermögen, so sehr deren Nutzen manchen
Führern einging; sie zogen in Innsbruck ein und taten sich
dort gütlich oder wanderten ruhig wieder der Heimat zu.
So waren denn die Monate Juni und Juli für Tirol
wieder eine Zeit der Freiheit; und noch befanden sich einige
kaiserliche Truppen zum Schutze nach außen und zur Aufrecht⸗
erhaltung der inneren Ruhe im Lande. Wie aber wurden
nicht wenige des getreuen Volkes an der ganzen Lage, ja
einen Augenblick fast an sich selber irre, als jetzt die Nachricht
bon dem Waffenstillstande zwischen den Franzosen und den
Kaiserlichen ins Land drang! Und Tirol war außerhalb der
Detnarkationslinie gelegen: war also den Bayern und Franzosen
        <pb n="374" />
        360 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

überlassen! Ja schon drangen diese von neuem ein. Dennoch
war eben dies erst der Augenblick, da sich der Mut der bäuer—
lichen Herzen im Lande ganz entband. Denn wer wollte
schließlich daran glauben, daß der Kaiser sein teures Land
Tirol aufgebe? Jetzt eben nahe die Zeit, da die Völker
auch unten im Flachland sich gegen die Bedrücker erheben
würden: und ihnen voran sollten die Fanale des Auf—
stands von den Firsten der Berge leuchten. Jetzt nahm
Andreas Hofer, der Bauernregent, von Kaisers Gnaden Ober—
kommandant von Tirol, die Leitung des Landesschicksals selbst
in die schwielige Hand; und in dem Engpasse jenseits Sterzing,
da, wo die Eisack sich der Etsch nähert, in der Oberau, ver—
galt man's zuerst den Feinden, die sich so weit herein—
gewagt hatten. Bauernhaufen unter Speckbacher und Peter
Mayr, dem Wirt an der Mahr bei Brixen, rasch zusammen⸗
gelaufen, ließen Steinlawinen auf die Eindringlinge los und
stießen dann hinab zu ihnen ins Tal; was nicht niedergemacht
wurde, wurde gefangen genommen. Nicht anders erging es
einem Regiment Bayern, das auf Umwegen über Bozen den
Bauern in den Rücken fallen sollte: an der Pontlatzer Brücke
wurde es mit rollenden Steinen begrüßt, bei Landeck, da wo
man vom Oberinntal eingeht ins untere Engadin, eingeschlossen
und unschädlich gemacht. Da ließ sich denn auch die zentrale
Stellung der Bayern unmittelbar südlich des Brenners nicht
mehr halten; von 18000 Bauern umdrängt, gingen die
fremden Völker über den Brenner zurück, und eine erneute
Schlacht am Berge Isel, am 13. August, warf sie zum dritten—
mal aus dem Lande. Doch wollten sich diesmal die Bauern
nicht mehr mit der bloßen Abwehr begnügen; den Kaiser über⸗
haupt zu befreien, zunächst einmal mindestens Salzburg zu
nehmen, war ihre Absicht. Und schon hatte Haspinger den Paß
Lueg genommen, stand Speckbacher vor Reichenhall: als die
Nachricht vom Wiener Frieden durchs Land ging, Tirol sich
den Bayern ausgeliefert sah und neue Exekutionstruppen von
bisher unbekanntem Umfang zu erwarten waren.
Freilich: der Kaiser hatte in dem Frieden den Bewohnern
        <pb n="375" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

361

von Tirol und Vorarlberg, die an der „Insurrektion“ teil—
genommen hatten, eine volle und gänzliche Verzeihung seitens
der Bayern und Franzosen ausgewirkt.
Aber die Bauern wollten sie nicht. Von neuem ent—
spann sich der Kampf; man glaubte überhaupt nicht an den
Frieden! Und dem Hause Hsterreich läßt sich der Vorwurf
nicht ersparen, daß es diesen Glauben durch sein Verhalten
gegen Hofer und andere Bauernführer eher gestärkt als zerstört
hat. Am 1. November kam es wieder zum Kampfe um den
Berg Isel, und diesmal stürmten ihn die Bayern. Dann zog
sich der Krieg über den Brenner in die großen Täler des
Süudens und Südostens; in zügellosem Fanatismus, teilweis
wenigstens, verlief er; Muttergotteserscheinungen fachten das
Feuer von neuem an; mit zähester Hartnäckigkeit wurde
im Pustertal, um Bozen, um Meran und um die namengebende
Burg des Landes, das Schloß Tirol, gefochten. Aber schließ⸗
lich unterlag der Bauer der Übermacht, spärlicher und spär—
licher wurden die Scharmützel, und der Dezember hörte die
letzten Schüsse verhallen.
Kann man es den Bayern verdenken, daß auch sie schließ⸗—
lich erbittert im Lande hausten? So sehr ihr Kronprinz
Ludwig Milde und Menschlichkeit geboten hatte und hatte walten
lassen, ehe der letzte unsinnige Kampf begann: jetzt rauchten
mehr als achthundert Brandstätten in den Tälern und auf
den Halden. Das Schicksal der Führer aber ist bekannt.
Andreas Hofer insonderheit, der Oberkommandant, wurde von
den Franzosen in Banden nach Mantua geführt; und hier
starb er am 20. Februar 1810 den Heldentod für Freiheit,
Kaiser und Vaterland.
Zwischen dem Berge Isel und dem Schlosse Amras aber,
dem Sitze einst der schönen Bernauerin und dem Herrscher⸗
schlosse weiland der selbständigen Grafen von Tirol, wie im
weiteren Umkreise des Berges Isel lagen Hunderte, ja wohl
Tausende tapferer Bauern zum letzten Schlafe gebettet: und
da, wo die Grabesreihen sich auch heute noch dichter drängen,
auf dem früheren Turnierplatze der Ritter und Jungherren
        <pb n="376" />
        362 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

von Amras, erhob sich schon früh eine schlichte Kapelle als
Denkmal ihres frommen Mutes, die nun zur Wallfahrtsstätte
des Volkes, ja der Nation geworden ist.
Der Aufstand der Tiroler Bauern ist längst der Sagen⸗
bildung anheimgefallen; uralte Elemente der dichterischen
Phantasie unseres Volkes wagten sich hier noch einmal
schöpferisch in das grelle Licht neuerer Zeiten. Es ist ein für
das Wesen des Aufstandes symbolischer Vorgang. Diese
Bauern, kräftige Männer, Greise, Kinder, Krieger mit dem
Stutzen und Krieger mit Sense und Dreschflegel: haben sie für
die deutsche Freiheit gefochte? Wer möchte es annehmen!
Wie es Schiller in seinem „Tell“ geschehen läßt, daß das Volk
sich erhebt vor allem für Weib und Kind, für die Grundfesten
alles gesitteten Daseins, so sind auch die Tiroler für die Ele—
mente ihres Lebens, für Glaube und Kirche ihres Dorfes und
ihre Hofgemeinde, für ihr Haus und ihren Hof und erst im
weiteren Sinn für das doch immer noch so enge Vaterland
ihres Stammes in den Tod gegangen. Gefühle der Urzeit
gleichsam, da der Mensch hinaufgreift zu den uranfänglichen
Rechten jeder Menschlichkeit, waren es, die sie bewegten: fern
und jenseits ihres Horizontes lag ihnen wenigstens anfangs
noch sogar das ganze Österreich, ferner und niemals in vollem
Licht eines politischen Verständnisses das Schicksal der Deutschen
überhaupt.
Dennoch: ungeheuer war die Wirkung ihres Widerstandes,
soweit die deutsche Zunge klang. Denn mochte man die Ideale
noch so hoch suchen und die Ziele einer patriotischen Be⸗
freiung noch so weit: immer fußte man doch wieder auf jenen
elementaren Empfindungen des Tirolers für Weib und Kind,
aus denen Klänge früher Zeiten halb verweht und darum um
so ergreifender an das Ohr der Gegenwart schlugen: und der
Ton des Tiroler Aufstandes ward zum Grundton auch der
großen Jahre der nationalen Befreiung.
        <pb n="377" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

363

II.

Inzwischen war es aber auch in Mitteldeutschland, jenseits
des Thüringer Waldes und der Sudeten, zu rebellischen Be—
wegungen freilich ganz anderer Art gekommen.
Man darf sagen, daß es in diesen Gegenden, von den
zstlichen Departements des Königreichs Westfalen bis zur
Weichsel und zum Niemen, schon seit dem Jahre 1807 immer
stärker zu gären begann. Und es konnte nicht ausbleiben, daß
diese Gärung zur Organisation drängte.
Der Deutsche ist kein Verschwörer. Die nationale Ge⸗
schichte weist wohl plötzliche Gewalttaten Einzelner und ge⸗
legentlich auch kleiner Gruppen auf; zur versteckten Vor⸗
bereitung mehr allgemeinen heimtückischen Widerstandes sind
wir nicht geboren; nicht Verrina, Tell ist unser Ideal.
Was bedeutete es unter diesen Umständen, daß sich jetzt, in
den Jahren nach 1807, gleichwohl geheime Organisationen
hildeten! Und doch wieder, wie charakteristisch entwickelten sie
ich; wie glichen sie mehr einer lutherischen Gemeinde der
Helligen, als einem Aktionskomitee der Karbonari:

Wo sich Gottes Flamme
In ein Herz gefenkt,
Das am alten Stamme
Treu und liebend hängt;

Wo sich Männer finden,
Die für Ehr' und Recht
Mutig sich verbinden,
Weilt ein frei Geschlecht.
(Max von Schenkendorf.)

Da war es denn am Ende selbstverständlich, daß alle diese
Organisationen als solche in den Anfängen stecken blieben und
im Grunde nichts geleistet haben. Die bekannteste und größeste
bon ihnen war der „Tugendbund“. Von einem Assessor
von Bardeleben begründet, von Königsberg ausgehend, war er
ein „sittlich-wissenschaftlicher Verein“, eine „Gesellschaft zur
UAbung öffentlicher Tugenden“, der, entsprechend der allgemeinen
        <pb n="378" />
        364 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

pädagogischen Tendenz der deutschen Verfassungsentwicklung
und darin einig u. a. auch mit Fichte, eine Befreiung vom
fremden Joche vor allem durch „Verbesserung des sittlichen
Zustandes“ anstrebte. Gefährlich erschien er somit eigentlich
nur den Franzosen, die ihn nach dem Maßstabe romanischer
Konspirationsneigungen einschätzten. Das deutsche Urteil aber
hat ihm scharf, nach einer unerwarteten Richtung hin und
doch nicht unrichtig bereits der Freiherr vom Stein, den man
so lange für einen Tugendbündler gehalten hat, gesprochen:
„Der Staat bedarf nicht der Pfuscherei, welche der Tugend⸗
verein in beinahe allen Zweigen der Administration zu treiben
beabsichtigt, und seine Regeneration muß auf einem anderen,
als dem von diesem Bunde vorgeschlagenen Wege beginnen.“
Konnten sich so der Bund und geheime Organisationen
überhaupt einer Unterstützung der preußischen Regierung keinen
Falles versehen, denn der König dachte wie der Freiherr, so
lag es schon damit nahe, daß sie nicht östlich, sondern westlich
der Elbe, im eigentlichen, nun nicht mehr preußischen Mittel—
deutschland bis hinein in die westfälisch-rheinischen Gebiete
—DDDD— nicht
zu eigentlich hinterhaltigem Vorgehen: was sie bezeichnete, war
vielmehr das unbedingte und vorschnelle Hindrängen zur un—
genügend vorbereiteten Tat und damit nicht Aufopferung,
sondern Hinopferung fur eine bessere Zukunft des Volkes.
Als der Krieg Napoleons mit sterreich drohte, als alle
patriotischen Herzen der so heiß ersehnten Hilfe des Nordens
für Osterreich entgegenschlugen, rief der ehemalige preußische
Offizier von Katt mit einigen Kameraden die Bauern der Alt⸗
mark, ein wetterfestes Geschlecht, auf und bedrohte mit ihnen
Halberstadt und Magdeburg. Seine Bande wurde von den
Franzosen zersprengt; er flüchtete nach Böhmen, bald dem all⸗
gemeinen Unterschlupfslande der nördlichen Aufwiegler.
Katt hatte Verbindungen mit einer Verschwörung im
Königreiche Westfalen gehabt. Dort beabsichtigte eine Gesell—
schaft von Edelleuten, Offizieren, Beamten unter Führung des
        <pb n="379" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. FJ 365

Obersten Dörnberg, eines Flügeladjutanten des Königs Jeröme,
dessen Herrschaft zu stürzen. Der Versuch mißlang; Dörnberg
wurde an der Spitze einer kleinen aufständischen Truppe ge—
schlagen und flüchtete ebenfalls nach Böhmen; Poarallel⸗
erhebungen in Hannover, Marburg, Ziegenhain blieben nicht
minder erfolglos.
Diese westfälisch-hessische Insurrektion hatte aber wiederum
ihre Verzweigungen noch bis über die Elbe hinaus, bis Berlin
getrieben. Von hier aus sollte der Oberst von Schill, ein tapferer
Verteidiger Kolbergs, dann Kommandeur eines Husarenregi⸗
ments, einer der beliebtesten, ja schwärmerisch verehrten Offiziere
der preußischen Armee, in sie eingreifen. Jetzt, nach dem Fehl⸗
schlage der Erhebung im Königreich Westfalen, sah Schill sich
bloßgestellt, und so beschloß er, rasch zu handeln, ehe man ihm
den Prozeß machte. Am 28. April 1809 rückte er in Berlin
mit seinem Regimente vor das Hallesche Tor, angeblich zum
Exerzieren, hielt eine feurige Ansprache an seine Truppe, und
erreichte es, daß sie ihm alsbald, ohne Gepäck, ohne Proviant,
ja ohne Munition, zum Kampfe gegen den korsischen Eindring⸗
ling folgte. Später ist sein Freikorps dann noch durch eine
Fußtruppe verstärkt worden, Leute, welche die Leutnants von
Quistorp und von Ledebur mehr zusammengebracht als organi⸗
siert hatten.
Es war ein mehr als tollkühnes Unternehmen, das Schill
nun begann.

So ziehet der tapfre, mutige Schill,
Der mit den Franzosen sich schlagen will;
Ihn sendet kein Kaiser, kein König aus,
Ihn fendet die Freiheit, das Vaterland aus.
(E. M. Arndt.)

Schill, der seine Truppe durch Plünderung westfälischer Re⸗
gierungskassen mit den nötigen Mitteln ausstattete und unter⸗
hielt, zog von Potsdam nach Wittenberg: in der Erwartung,
jetzt werde Preußen, durch seine Erhebung veranlaßt, nicht
anders als mit sterreich zusammen Krieg führen können:
        <pb n="380" />
        366 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

worauf seinem Korps die Aufklärung nach Westen hin zu—⸗
fallen werde.
Als sich dann diese ganz überschwengliche Hoffnung als
eitel herausstellte, als im Gegenteil die böse Post vom Rück⸗
zuge der sterreicher aus Bayern anlangte, als die westfälische
Rebellion des Obersten von Dörnberg sich als vollends aus—
sichtslos erwies und als noch aussichtsloser der Eintritt Preußens
in irgendwelchen Krieg, da blieb für Schill nur noch ein
doppelter Ausweg übrig: er konnte sich nach Böhmen flüchten
oder aber irgendeine der Seestädte zu gewinnen suchen, von
der aus englische Schiffe ihn rettend aufzunehmen vermöchten.
Er wählte den letzteren, weit schwieriger durchzuführenden Plan;
er mochte nicht als abtrünnig gegen seinen König, in dem er
noch immer seinen Kriegsherrn verehrte, erscheinen, indem er
österreichischen Boden betrat. So wandte er sich aus dem An⸗
haltischen nach Norden, schlug bei Dodendorf ein französisches
Detachement, das ihm von Magdeburg her entgegentrat, und
warf sich in die kleine mecklenburgische Festung Dömitz und von
da nach Rostock. Als sich aber hier die Bedingungen für ihn
als nicht günstig ergaben, suchte er Stralsund zu gewinnen.
Mit vollem Erfolge. Neue Truppen, die ihm Condras, der
kommandierende General von Pommern, entgegenstellte, schlug
er bei Damgarten, drang dann zur Stadt vor, nahm sie und
bot die Landwehren Pommerns und Rügens auf: worauf ihm
wenigstens die Wehrmänner Rügens, die Landsleute Ernst
Moritz Arndts, zu Hilfe eilten.
Allein als dann, Ende Mai, eine feindliche Truppenmacht
von 6000 Mann, Holländer, Dänen, Holsteiner, Oldenburger,
gegen ihn aufgeboten wurde, da zeigte sich, daß die Stadt
nicht verteidigungsfähig war, daß er der Übermacht erliegen
mußte. Am 31. Mai, als diese Truppen in Stralsund ein⸗
drangen, suchte er, während die Seinen sich in verzweifelten
Straßenkämpfen aufrieben, das einzige, was ihm übrig blieb,
den Heldentod. Er sprengte auf den feindlichen Generalstab
los, spaltete dem General Carteret den Schädel, und sank,
von mehreren Kugeln zugleich durchbohrt, vom Pferde.
        <pb n="381" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 367

Sie trugen ihn ohue Sang und Klang,
Ohne Pfeifenspiel und ohne Trommelklang,
Ohne Kanonenmusik, ohne Flintengruß,
Womit man Soldaten begraben muß.

Sie schnitten den Kopf von dem Rumpf ihm ab,
Und legten den Leib in ein schlechtes Grab,
Da schläft er nun bis an den jüngsten Tag,
Wo Gott ihn zu Freuden erwecken mag.

Da schläft der fromme, der tapfere Held,
Ihm ward kein Stein zum Gedächtnis gestellt;
Doch hat er gleich keinen Ehrenstein,
Sein Name wird nimmer vergessen sein.
(E. M. Arndt.)

Beklagenswerter als Schills Los war das seiner Getreuen.
Die Mannschaften seiner Truppen kamen auf die Galeere; die
Offiziere, die man gefangen nahm, elf blühende Leben, wurden
am 16. September zu Wesel am Rhein, paarweise mit Stricken
aneinander gekoppelt, erschossen. Zu spät waren zu ihrer
Rettung englische Schiffe vor Stralsund erschienen. Aber gilt
nicht auch von ihnen, was Max von Schenkendorf von Schill
gesungen hat?

laget nicht, daß ich gefallen,
dasset mich hinüberziehn
Zu der Väter Wolkenhallen,
Wo die ew'gen Freuden blühn ....

Freudig bin auch ich gefallen,
Selig schauend ein Gesicht,
Von den Türmen hört' ich's schallen,
Auf den Bergen schien ein Licht.

Tag des Volkes, du wirst tagen,
Den ich oben feiern will,
Und mein König selbst wird sagen:
„Ruh' in Frieden, treuer Schill.“

Die Waffentaten Schills dürfen, ebenso wie die der
Tiroler, am wenigsten nach ihrem äußeren Erfolge eingeschätzt
werden. Denn eben die Tatsache, daß ihnen dieser nicht be⸗
        <pb n="382" />
        368 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

schieden war, verbürgte ihnen erst die ungeheure, sich mit der
Idealisierung des Geschehenen in Gerücht, Dichtung, ja Sage
steigernde Wirkung. Und die Zeit kam, in dem furcht- und
hoffnungsschwangeren Lenze des Jahres 1813, da alle Knospen
blutig sprangen, daß die Toten wieder lebendig wurden. Denn
nun erscholl es von Ort zu Ort:
Gedenket eurer hohen Ahnen!
An Schill und Hofer laßt euch mahnen
Und folget ihrer Heldenbahn!

(Fr. Chr. Förster.)

Natürlich ist es daher, daß ein letzter großer Insurrektions⸗
zug, der gelang, den Geist der Nation bei weitem nicht gleich
stark und andauernd beschäftigt hat, obwohl er vielleicht der
kühnste von allen war. Es war der Zug des Herzogs Friedrich
Wilhelm von Braunschweig und seiner schwarzen Schar, nach
welcher das braunschweigische Kontingent noch bis gegen Schluß
des 19. Jahrhunderts schwarze Uniformen getragen hat.
Friedrich Wilhelm war ein Sohn jenes Herzogs von
Braunschweig, der die Preußen bei Jena und Auerstädt be⸗
fehligt hatte und bald darauf an einer bei Auerstädt erhaltenen
Wunde gestorben war. Seiner Erblande durch Napoleon be⸗
raubt, auf das von Preußen lehnbare schlesische Fürstentum Ols
beschränkt, dennoch als souveräner deutscher Fürst empfindend,
alten Welfenstolzes voll, vermochte er die ihm aufgezwungene
Ruhe nicht zu ertragen. Als Hsterreich losbrechen wollte,
schloß er mit dem Wiener Hofe als Reichsfürst einen förm⸗
lichen Vertrag, wonach er mit einer selbständigen Armee von
2000 Mann zur Seite der Kaiserlichen gegen Frankreich kämpfen
wollte. Sollte er nun, nachdem man in Osterreich zu zagen
begonnen hatte, seinem Worte untreu werden? Sollte er sich,
wie er es wohl gekonnt hätte, als österreichischer Befehlshaber
in den Waffenstillstand von Znaim einbeschließen lassen? Nach
Sachsen vorgedrungen, auf österreichischem Boden als selb⸗
ständiger Kriegsherr nicht mehr denkbar, suchte er verwegen
die einzige Rettung, die ihm blieb, die Flucht auf englische
Schiffe. Er drang gegen den Harz vor, nahm Halberstadt,
        <pb n="383" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

369

weilte, mit herzbrechendem Jubel empfangen, flüchtige Augen⸗
blicke in seinen angestammten Landen, täuschte westfälische
Truppen, indem er zur Weser und die Weser hinab drang,
— 1500 Mann, Fuß⸗
soldaten, Reitern, Artilleristen, noch rechtzeitig auf englische
Schiffe.
Sicherlich hat die Tat der tapferen Anderthalbtausend,
die nun im fernen Helgoland der' Ruhe pflogen, wenn nicht
tragisch erschüttert, so doch den Mut der Nation erhoben.
Und mußte sie nicht auch dem Feinde, und noch wie viel mehr
den deutschen Fürsten zu denken geben? War das etwa der
vielgerühmte Friede des Königreichs Westfalen und des franzö⸗
sischen Kaisertums selbst, dessen Grenzen die Nordseegestade
umgürteten, daß rebellische Scharen sie unter der Begeisterung
der Einwohner ungestraft zu durchqueren vermochten? Und
schien eine Nation, die solche Helden zeugte, nicht jeder Freiheit
und jeglichen Kampfes um diese Freiheit fähig? Es nahten
die Jahre, da das Volk erwachte. Und leise, von Stufe zu
Stufe, können noch wir Urenkel dieses Erwachen an der
zartesten aller Blüten verfolgen, die diese Zeiten erzeugten, an
der vaterländischen Dichtung.
Gewiß: auch die Prosa der Jahre 1809 bis 1812 wird
kampfesmutig, und selbst die Wissenschaft wird national; im
nationalen Zeichen ist 1809 die Universität Berlin gegründet,
ist 1811 die Universität Breslau reformiert worden. Aber
vermochten Prosa und Wissenschaft überhaupt die Töne noch
zu finden, deren das Herz bedurfte?
Auch die Dichtung, die seit 1806 langsam emporsproß,
sprach anfangs noch in ruhigeren Rhythmen . Selbst Erwägungen
war sie bis etwa 1809 noch zugänglich. So dichtet der Nord⸗
deutsche Stägemann noch in diesem Jahre:

Lamprecht, Deutsche

Wem wir angehören?
Unserm eignen Mut.
Wem wir Fehde schwören?
Finer fremden Brut ....
Geschichte. IX.
        <pb n="384" />
        370 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Galliens Geschwader
Haben uns erdrückt,
Seit der Pfaffen Hader
Blutig uns zerpflückt,

Seit die Fürstenhäuser,
Von dem Stolz betört,
Wider Reich und Kaiser
Frevelnd sich empört.

Und an diese Zeilen schließt sich eine Aufforderung, die im
Vergleich zu späteren Mahnungen noch etwas beinahe Mattes hat:
Auf, ihr deutschen Brüder!
Werdet fröhlich eins,
Und ihr jagt sie wieder
Jenseit eures Rheins.

Aber selbst da, wo der Schlachtensänger Österreichs im
Jahre 1809, Heinrich Joseph von Collin, den böchsten Flug
nimmt, wie in der Strophe:

„Stolze Fahnen, die euch führen,
Sorgte meine Hand zu zieren;
Wo nur Feindeswaffen blinken,
Laßt zum Siege sie euch winken!“
Rief Ludwige!, hieß dann fliegen
Stolz die Fahnen vor den Zügen ..

auch da noch läßt sich etwas mehr Erfühltes als Erlebtes
wittern; und es erstaunt nicht, von Collin selbst die Bemerkung
zu hören: „Es war mir ... nur darum zu tun, die Wehr⸗
männer mit einem lebendigen Gefühl ihres erhabenen Berufes
zu durchdringen. ... Würde nur dieses ihnen vorerst zum
Bedürfnis, so würden sich sodann bei einem ausbrechenden
Kriege wohl kräftigere Lieder finden.“
Gleichwohl war diese Zeit doch schon die des Übergangs
von dem nunmehr voll entwickelten Tone des Klassizismus,
dem die älteren Dichter ihrer geistigen Herkunft nach noch an—
gehörten, zu einer besonderen Haltung: die Marmorruhe ver—

Die Kaiserin Maria Ludovica.
        <pb n="385" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

371

schwindet, der Affekt verstärkt sich, die Satzbildung wird springen⸗
der, und Jangsam entwickeln sich die dichterischen Mittel der
Agitation und der volkstümlichen Sprachgewalt.
Zugleich aber zeigt sich, daß auch die jüngere, romantische
Dichtkunst, wie sie erst die neunziger Jahre des ausgehenden
Jahrhunderts erzeugt hatten, so zurückhaltend gegenüber allem
Populären und so beschränkt auf engere Kreise sie zunächst zu
sein schien, doch der neuen Strömung nicht fern blieb: all—
durchdringend umfaßte aufkeimendes Vaterlandsgefühl bald alle
empfindenden Teile der Nation. So hat sich Friedrich Wil⸗
helm Schlegel schon inmitten des Jahres 1807 merkwürdig
ftarken patriotischen Empfindungen hingegeben:

Der deutsche Stamm ist alt und stark,
Voll Hochgefühl und Glauben.
Die Treue ist der Ehre Mark,
Wankt nicht, wenn Stürme schnauben.
Es schafft ein ernster, tiefer Sinn
Dem Herzen solchen Hochgewinn,
Den uns kein Feind mag rauben.

So spotte jeder der Gefahr,
Die Freiheit ruft uns allen.
So will's das Recht, und es bleibt wahr,
Wie auch die Lose fallen.
Ja, sinken wir der Übermacht,
So woll'n wir doch zur ew'gen Nacht
Glorreich hinüber wallen.

Es ist ein Ton in diesen Zeilen, der um 1807 auch bei
anderen Dichtern wiederkehrt: der Ton vornehmen Trotzes.
In der Form, in der er hier auftritt, darf man ihn wohl
auch noch für literargeschichtlich bedingt erachten: zugrunde
liegt ihm jener Stolz auf alles Deutschtum als den Horst
höchster Kultur, den Schiller um die Wende des Jahrhunderts
entbeckt und gepflegt hatte. Und noch ein anderer Laut wird
—X 0 verklingen: der der inneren
uͤberlegenheit über den Feind auf Grund einer uralten Ge—
schichte, ja auf Grund der Macht des geschichtlich Gewordenen
überhaupt.
        <pb n="386" />
        372 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Indes wie rasch nahte die Zeit, da all diese noch zarteren
und gleichsam verwickelteren Empfindungen Urgefühlen zu
weichen begannen: Affekten einfachster Vaterlandsliebe, Affekten
des Hasses und der Verzweiflung, Affekten endlich einer in
höchste Steigerungen hinein verlaufenden Frömmigkeit, in deren
Glut alle großen und herben Empfindungen, Christentum,
Deutschtum, Ehrgefühl, Freiheitsliebe, in einen einzigen letzten
Ruf zusammenloderten, in den Ruf der Rache.
Der eigentlichen, höchsten Sänger der Freiheitskriege sind
drei gewesen: Heinrich von Kleist, Ernst Moritz Arndt. Theodor
Körner.
Der unglücklichste und größeste zugleich unter ihnen war
Kleisti. Ausgestattet mit dem ganzen Können des Tragikers,
voll all der rücksichtslosen Offenheiten eines wahren Genies
hatte er eine trostlose Jugend verlebt, aus deren Peripetien
nur eines unverletzt hervorging: die Liebe zum Vaterland.
„Niemals, wohin ich mich auch, durch die Umstände gedrängt,
wenden muß, wird mein Herz ein anderes Vaterland wählen
als das, worin ich geboren bin“, schrieb der Dichter am
22. Dezember 1807 an den Freiherrn vom Stein. Kleist ist der
—D
überhaupt erzeugt hat. Was aber war Brandenburg-Preußen im
Jahre 1808? Kleist mußte im Jahre 1809 Hsterreich aufsuchen,
um brandenburgisch zu sein, um gegen Napoleon zu kämpfen.
Und dann, lange noch vor dem Völkermorgen des Jahres 1813,
ist er, am 21. November 1811, durch eigne Hand gefallen.
Doch war er vorher, nach unreifen Anfängen, in den Formen
einer damals unerhört neuen Poesie der Verkünder wütendsten
Hasses gegen das Franzosentum geworden in seiner „Hermanns⸗
schlacht“, und in seinem „Prinzen von Homburg“ der echte
Dolmetsch brandenburgischen Wesens und der Prophet preußi⸗
scher Größe. Aber das Unglück, das des Dichters Person ver⸗—
folgte, heftete sich auch an seine Taten: erst nach den Freiheits⸗
kriegen sind beide Dramen bekannt geworden. Um so mehr gilt

S. schon Band VIII, 2, S. 484 f.
        <pb n="387" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

378

es für die Nachwelt, dem Wesen eines großen Hassers gerecht
zu werden, der Napoleon als einen der Hölle entstiegenen
Vatermördergeist gezeichnet hat, wie er in den Tempel der
Natur schleicht und an den Säulen rüttelt, darauf sie ge—
haut ist.

Der vollste Sänger der Freiheitskriege war Ernst Moritz
Arndt (1769 1860). Denn Arndt standen alle Töne des
vaterläudischen Dichters zu Gebote, der Laut barbarischer
Verzweiflung in seinem Wehrkatechismus, das hehre Wort un⸗
erschütterlichen Gottesvertrauens, wie es die deutsche Jugend sich
eben in seinem Sinne noch lange bewahrt hat, der schrille
Ruf zum Streit und das gedämpfte Klaglied um die selig
Gefallenen. Es war eine Reihe mannigfachster Weisen, die
gleich dem wechselreichen Brausen der Orgel durch die deutschen
Lande zog; und der Quell einer nie versagenden Produktion
hob sie empor aus den Tiefen einer charaktervollen Versön—
lichkeit.

Deutsches Herz, verzage nicht,
Tu, was dein Gewissen spricht,
Dieser Strahl des Himmelslichts,
Tue recht und fürchte nichts..

Wohl steht dir das grade Wort,
Wohl der Speer, der grade bohrt,
Wohl das Schwert, das offen ficht
Und von vorn die Brust durchsticht.

Arndt war das Kind eines Rügener Freigelassenen, ein
Sohn mehr der felsstürzenden Kreidegestade als des linden Meeres
seiner Heimat; als Deutscher auf schwedischem Boden geboren,
ausgestattet mit jenem hart haltenden Nationalgefühl, das An⸗
gehörigen abgerissener Volksteile so oft zu eigen ist, dazu
Protestant im festen Vertrauen auf einen Gott, den er nur
als den Herrn deutscher Heerscharen kannte und in sich an⸗
betend erlebt hat. So gebildet, ein fanatischer Idealist mit einem
nur auf das eine Ziel nationaler Befreiung gerichteten Sinne
trat er hervor, riß er fort, ist er, nach den äußeren Freiheits⸗
kriegen der inneren Befreiung seines Volkes lebend, verharrt
bis auf sein spätes Ende.
        <pb n="388" />
        374 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Welch anderes, noch glücklicheres Los vielleicht ward aber
Theodor Körner zuteil! Gewiß, auch er hat die dumpfe Ver—
zweiflung der Jahre 1809 bis 1812, wenn auch jugendlichen
Herzens, gefühlt:

Ach, was hilft's, daß ich den Schmerz erneue?
Sind doch alle diesem Schmerz vertraut!
Deutsches Volk, du herrlichstes von allen,
Deine Eichen steh'n, du bist gefallen!

Allein aufgezogen in geordneten Verhältnissen, dem
Dichter des Tell nicht bloß als Nachahmer, sondern in der
bewundernden Freundschaft seines Hauses und seiner Familie
verwandt und verbunden, früh entwickelt, von leichtem Flusse
der Produktion, auf der Höhe vielleicht schon seines Könnens,
selbst vom Feinde gepriesen, durfte er den schönen Tod des
Reiters sterben im Dienste des Vaterlands. Und ein Lieb⸗
ling der Jugend, und doch auch den Kreis der Männer er⸗
schütternd mit seinen letzten, in der Not des Kampfes gereiften
Liedern, lebt er von allen Dichtern des Großen Krieges heute
vielleicht am meisten fort, ein Ideal eines deutschen Jünglings,
ein Sänger zugleich und ein Held.
Aber die Zeit des Kampfes selbst hat dann auch noch
andere Sangesweisen und Dichtercharaktere hervorgebracht:
Männer, denen schwache Gesundheit die Teilnahme am Kriege
verwehrte oder doch wenigstens hätte verwehren sollen: Geister
von umfassenderer Anlage der Produktion, die nur die Not
des Vaterlandes in dieser Zeit gerade auch auf den militärischen
und politischen Kampfplatz trieb: Dichter, die schon wieder
mehr in dem allgemeinen Fluß der literarischen Entwicklung
standen und darum auch deren jüngster Phase stärkere Zu⸗
geständnisse machten, der Romantik.
Von ihnen war der gewaltigste wohl und auch gewalt⸗
samste Friedrich Rückert.

Was schreibest Dichter du? „In Glutbuchstaben
Einschreib' ich mein' und meines Volkes Schande,
Das seine Freiheit nicht darf denken wollen!“
        <pb n="389" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813z535. 375

Das sind einige der Worte, mit denen der Dichter seine
„Geharnischten Sonette“ einführt: Trutzlieder in der stark
zugelnden Versform des romanischen Auslandes und deutsch
in ihrer nordisch-herben Gesinnung:
Wir schwören, daß kein Vater nach dem Sohne
Soll fragen, und nach seinem Weib kein Gatte,
Kein Krieger fragen soll nach seinem Lohne,

Noch heimgehn, eh' der Krieg, der nimmersatte,
Ihn selbst entläßt mit einer blut'gen Krone,
Daß man ihn heile, oder ihn beitatte.

Weicher, von ruhigerer Frömmigkeit, den duftig umschriebenen
Idealen mittelalterlichen Kaisertums und ritterlicher Gesellschaft
hingegeben war Max von Schenkendorf. Wie ihn sein Freund
de la Motte-Fouqus vielleicht noch zu scharf umrissen ge—
malt hat:

Weißt Du, mein Max, wie aus dem Ringen
Der Zeit mir steigt empor Dein Bild?
Wie das des alten Berlichingen:
Stark, edelstämmig, freudig-mild.
Die Hand, wie ihm, Dir lahm geschofsen,
In einem viel zu frühen Kampf,
Doch beid' ihr kühn, der Schlacht Genossen,
Bei Roßgewieh'r und Pulverdampf.

Denn was Schenkendorf kennzeichnet, das ist doch schon
das Absehen vom bloßen Augenblick, ist der romantische Rück⸗
blick auf eine umgedeutete Vergangenheit und die mystische
Ausschau nach vorwärts, und aus alledem her nicht bloß der
Kampfesruf nach Befreiung der Nation, sondern auch das
fromme Gebet um ihre Besserung, ihre in Einheit und Kraft
aufs hehrste zu gestaltende Zukunft.
Du reicher Gott in Gnaden,
Schau her vom blauen Zelt
Du selbst hast uns geladen
In dieses Waffenfeld.
Laß uns vor dir bestehen
Und gib uns heute Sieg:
Die Christenbanner wehen,
Dein ist, o Herr, der Krieg
        <pb n="390" />
        376 Dreiundzwanzigftes Buch. Viertes Kapitel.

Ein Morgen soll uns kommen.
Ein Morgen, mild und klar:
Sein harren alle Frommen,
Ihn schaut der Engel Schar.
Bald scheint er sonder Hülle
Auf jeden deutschen Mann,
O, brich du Tag der Fülle,
Du Freiheitstag, brich an!

Im raschen Zuge haben wir die Entwicklung der Dichtung
der Freiheitskriege begleitet von den Anfängen, da Freiheit
nichts bedeutete'als äußere Befreiung und Sieg über den ein—
gedrungenen Feind, bis zu den Tagen, da das Wort leise
schon einen anderen Sinn zu erhalten begann: den Sinn innerer
Freiheit, der Freiheit verfassungsmäßiger Entwicklung. Und
leicht haben uns die Worte der Dichter von dem einen, kriege—
rischen Pole bis zu dem anderen, staatsmännischen, herüber
getragen.
Aber nicht so schnell folgte dem leicht beschwingten Ge—
danken die Tat. Was war schließlich all das nächste Ergebnis
des Kampfes Hfterreichs, des Tiroler Aufstandes, der Rebellionen
einzelner Personen und einzelner Heeresteile in Mitteldeutschland
gewesen? Für den, der auf die Gegenwart und nur sie allein
sah, bestand die Napoleonische Zwingherrschaft unerschüttert
fort. Und so edle Keime dem Boden einer künftigen Freiheit
anvertraut waren: der Staatsmann und auch der Feldherr
schien, ehe er seinerseits ans Werk ging, geduldig zuwarten
zu müssen, daß sie aufgingen und Frucht trügen hundertfalt.
Es ist der Zusammenhang, der Preußens Haltung in
diesen Tagen vielleicht verständlich macht!.

Die Stellung Preußens und König Friedrich Wilhelms III. insbesondere
 in dieser Zeit, namentlich aber von Ende 1811 bis Frühjahr
1812, wie wiederum von Ende 1812 ab ist bekauntlich Gegenftand der
verschiedenartigsten Betrachtung und Kritik gewesen: und das Bekannt—
werden jeweils neuer Quellen wie der Eintritt neuer Temperamente in die
historische Arbeit hat fast regelmäßig auch neue Ansichten zur Folge
gehabt. Im ganzen scheint dabei zweierlei übersehen zu sein: einmal, daß
eine feste Deutung der auf den König bezüglichen Quellenstellen nicht mög⸗
        <pb n="391" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813. 377

Es war natürlich, daß nach der Niederlage Osterreichs
alle deutschen Patrioten auf Preußen sahen. War es nicht
doch schließlich das Preußen Friedrichs des Großen? Das
Preußen von Roßbach? Und zeigte es nicht Spuren innerer
geistiger Reinigung, so daß ihm alle hoffnungsfreudigen Männer
Deutfschlands zuwanderten? Selbst Napoleon hatte das dumpfe
Gefühl, daß ihm von diesem Staate der Untergang drohen
fönne.
Da der König schwach war, sich in den verwickelten Ver—
hältnissen nicht zurechtfand und infolge einer Überanstrengung
seiner geringen Willenskraft schließlich fast der Apathie verfiel, so
trat in Preußen an Stelle eines festen Willens am entscheidenden
Ort ein wechselvoller Kampf vorwärts drängender und zurück⸗
stauender Strömungen, dessen Verlauf durch den Umstand noch
unberechenbarer wurde, daß in entscheidenden Augenblicken
denn doch wieder bisweilen der König selbstherrisch eingriff.
Für die Aktionspartei, der vor allem auch die tüchtigen
Militäͤrs angehörten, stand es fest, daß man bald losschlagen
müsse, und Losschlagen hieß für sie Entfesseln des Volks⸗
geists. So zog Scharnhorst seine Krümper ein, so viel er
vermochte, und da man nach dem Verlaufe, den der Zug
des Herzogs von Braunschweig genommen hatte, nicht abgeneigt
war, auf die Hilfe englischer Schiffe zu hoffen, so kon⸗
zentrierte er seine Truppen in Pommern und verstärkte die
Festungen Kolberg, Pillau und Graudenz. Ja selbst dafür wurde
schon Vorkehr getroffen, daß der König, falls er in Berlin
oen Napoleon plötzlich bedroht würde, in der Lage sein sollte,

lich sein wird, ehe man nicht eine wirklich wissenschaftliche Biographie des
Königs, die namentlich auch seinen Charakter eindeutig aufklären muß,
besitzen wird; und dann, daß die aufgeworfenen Fragen über die Haltung
des Königs, auch wenn richtig beantwortet, weit davon entfernt sind, die
wesentlichsten Punkte in der Geschichte der Freiheitskriege aufzuhellen. über
all dem diplomatisch-politischen Gezänk hat man ganz vergeffen, daß die
Freiheitskriege, insbesondere der von 1818, Volkskriege waren, und daß
daher die Erforschung und Darstellung dieses besonderen Charakters die
Wissenschaft an erster Stelle zu beschäftigen hat.
        <pb n="392" />
        378 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

über Pommern nach Ostpreußen zu flüchten. Es schien wie
der Krieg am nächsten Tage; bei den regulären Truppen war
alles bereit. Und inzwischen hatte Gneisenau auch den vollen
Plan einer Volkserhebung bis hinab zum letzten Manne des
Landaufgebotes entworfen! Die Befehle lagen bereit; ein Wort
des Königs, und der Sturm brach los.
Aber Friedrich Wilhelm zauderte. Und mit ihm der
Staatskanzler Hardenberg. Wäre es nicht doch vorzuziehen,
sich mit den Franzosen zu vertragen? Während des Frühjahrs
1811 machte Fürst Hatzfeldt im Auftrage Hardenbergs in Paris
entsprechende Anträge. Aber vergebens. Gewiß war Preußen
damals dem Korsen schon verdächtig. Aber eine verschärfte
Kontrole über die Regungen und Rüstungen in seinem Innern
schien für den Augenblick genügend.
Die Lage, die durch die Pariser Abweisung geschaffen
war, konnte von der Kriegspartei benutzt werden, um den
König vorwärts zu drängen. Allein Friedrich Wilhelm ver⸗
mochte sich die Aufnahme des Kampfes durch Preußen allein
doch nicht vorzustellen: — denn er verabscheute den Volks—
krieg. So waren denn Bundesgenossen zu suchen; und da lag
weitaus am nächsten der Gedanke an Rußland. Im Herbst
1811 ging Scharnhorst im tiefsten Geheimnis, unter falschem
Passe, an den Hof des Zaren. Und er wurde günstig auf⸗
genommen. Der Zar war bereit, bei einer wesentlichen Er⸗
weiterung des französischen Druckes auf Preußen in den
Krieg einzutreten; und schon wurden die Grundzüge eines
künftigen Feldzuges vereinbart. In froher Stimmung kehrte
Scharnhorst zurück; jetzt schien es an rascher Tat nicht fehlen
zu können.
Allein am preußischen Hofe erwartete ihn die vollste Ent⸗
täuschung. Der König, der trotz Scharnhorsts Sendung die
Verhandlungen mit Paris hatte fortführen lassen, war jetzt
wieder einmal anderer Ansicht geworden. Er traute Rußland
nicht; er traute noch weniger den elementaren Kräften seines
Volkes. Wie wolle man gegen Frankreich aufkommen? Als
Napoleon die Entlassung der Krümper, überhaupt die Ein⸗
        <pb n="393" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

379

stellung der Rüstungen forderte, da gab er nach: und ein
französischer Kommissar bereiste die preußischen Provinzen, um
sich von der Zerstörung des Werkes Gneisenaus zu überzeugen.
Das Land selbst aber und der König schienen Napoleon nun⸗
mehr reif für einen Bündnisvertrag, wie er ihn sich dachte.
Da sollte Preußen aller Selbständigkeit entkleidet werden,
nichts blieb fast von den Bedingungen übrig, die er selbst vor
funf Monaten in Paris präsentiert hatte: keine Beschränkung
des casus belli auf nur solche Kriege, die im Interesse Preußens
lagen; keine selbständigere Stellung seines Napoleon im Kriegs⸗
falle zu gewährenden Hilfskorps; keine Vermehrung seines
Heeres; keine Ermäßigung seiner Kontribution usw.: dafür
Verpflichtung zum erbittertsten Kampfe gegen England durch
verschärfte Anwendung des Kontinentalsystems, Ausrüstung
zweier Linienschiffe und einer Fregatte und Aussendung von
Kapern.
Es war die Vernichtung Preußens auf dem Wege der
Vertragsfreundschaft; selbst Hardenberg wollte sie nicht ver—
antworten.
Aber was war zu tun? Zurück zu Rußland? Diesen
Weg empfahl der Staatskanzler. Aber der König war dazu
nicht zu bewegen. Schließlich siegte der Gedanke, auf dem
Wege über Osterreich und mit diesem zugleich auch Rußland
zu gewinnen.
Und so machte sich, gegen Ende des Jahres 1811, Scharn⸗
horst nach Österreich auf. Aber hier wartete seiner ein
schlechter Empfang. Dem Aufschwunge des Jahres 1809
war das Regiment Metternichs gefolgt und mit ihm eine
Annäherung an Frankreich; und im März 1811 hat eine
Tochter Kaiser Franzens dem Kaiser Napoleon, der sich von
seiner ersten Frau getrennt hatte, die Hoffnung des Jahr⸗
hunderts, den König von Rom geboren. Was haͤtte eine
Politik von so glänzenden Ergebnissen mit der Not Preußens
zu tun? Schon die Person des preußischen Sendlings war
Metternich ein Greuel. Denn sprach Scharnhorst nicht von
Volkserhebung und Kräften der Masse? Der Revolutionär
        <pb n="394" />
        380 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

wurde abgewiesen: „für den Augenblick sei Österreich ganz
außerstande, Hilfe zu gewähren; und das, was in der Folge
geschehen könne, werde von den Umständen abhängen“.
In Berlin langten diese Nachrichten etwa in dem Augen⸗
blicke an, da die Franzosen den König durch den Einmarsch von
15 000 Mann neuer Truppen in Brandenburg darauf aufmerk⸗
sam machten, es sei nun an der Zeit, sich in dem französischen
Freundschaftsbunde zu erdrosseln. Da loderten denn wohl selbst
bei Friedrich Wilhelm Scham und Ehrgefühl empor; nun
heiße es Krieg; das Netz dieser unverschämten Liebenswürdig—
keiten müsse zerrissen werden: und schon war die Stunde des
Weggangs des Königs aus Berlin, des Signals der Erhebung,
bestimmt. Da kam, am 24. Februar 1812, die Nachricht aus
Paris, der Gesandte Krusemarck habe das Bündnis mit
Frankreich abgeschlossen. Und der König atmete auf. Und er
begrüßte das Bündnis als Rettung!
Das Heer wurde jetzt den Franzosen ausgeliefert: keine
Truppenversammlung mehr, keine militärische Bewegung ohne
ihre Erlaubnis. Kolberg und Graudenz kamen unter den
Befehl des französischen Generalstabs. Für den Kriegsfall —
und wer wußte nicht schon, daß es der Kriegsfall gegen Ruß—
land war! — mußte ein Bundesgenossenkorps von 20000 Mann
und 60 Geschützen gestellt werden.
Von den Patrioten brachte Scharnhorst jetzt dem Staate
das äußerste Opfer, ihm gleichwohl weiter zu dienen. Blücher
dagegen, Gneisenau, Clausewitz, Boyen, viele andere junge
Offiziere nahmen den Abschied: sie wollten nicht für Napoleon
kämpfen. Gneisenau ging nach England, Clausewitz und
Boyen und manch anderer nach Rußland, diese, um in die
deutsche Legion des Zaren einzutreten. Nach Rußland ging
auch, einer Aufforderung des Zaren folgend, der Freiherr vom
Stein; wie froh war Metternich, daß der unbequeme Mann
den österreichischen Boden — er hatte erst in Brünn, dann in
Prag gelebt — nun noch eben zu rechter Zeit verließ.
Für den, der die schlummernden Kräfte der Nation nicht
in Rechnung stellte — und vielleicht selbst für den, der dies
        <pb n="395" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 18183.

381

tat —, war jetzt klar: aus Norden nur, aus den Steppen
Rußlands, konnte der Freiheit Licht hervorbrechen. Und schon
—EDDD— Zukunft auf
diese Frage gestellt: die diplomatischen, fast auch schon die
militärischen Vorbereitungen für den Kampf gegen Rußland
waren getroffen: und aus dem Dunkel bereits der nächsten
Monate stoben die Funken des Brandes von Moskau.

III.

Es ist hier nicht der Ort, die Erscheinung und die Taten
Napoleons als ein Ganzes eingehend zu betrachten. Welt⸗
umfassend wie sie es waren für den damaligen Okzident, sind
sie auch nur bei weitgehender Vorführung aller Momente der
damaligen europäisch⸗mittelmeerischen Politik, ja auch der all⸗
gemeinen Überseepolitik der europäischen Mächte zu verstehen.
Genug für unseren Eindruck, daß Napoleon, von Blut und
Geburt mehr Italiener als Franzose, den Kreis spezifisch
französischer Interessen, wenn er ihn der Absicht nach je inne⸗
gehalten hat, schon längst überschritten hatte: was er seit 1805
Ind 1806 trieb, war nicht mehr patriotische und französische,
war napoleonische und persönliche. noch nicht einmal dwnastische
Politik.

Von den französischen Herrschern der späteren Zeit hat
wohl Ludwig XIV. die französischen Interessen gegenüber
Deutschland am besten ausgespielt. Er kannte das Unvoll⸗
kommene jeder anderen strategischen Linie Frankreichs gegen
Deutschland, als der Rheinlinie, und so sollte ihm der
Rhein nicht Deutschlands Strom, sondern Deutschlands Grenze
sein. Er begriff die unvergleichlichen Vorteile, welche eine
weitere destruktive Entwicklung der Reichsverfassung für Frank⸗
reich darbot: und so hat er diese Verfassung nicht zu be⸗
seitigen, sondern in ihrem Verfall zu begünstigen gesucht: bis
das Gewirr der tausend kleinen Souveränetäten aus ihr
hervorgegangen war, mit deren einzelnen Vertretern seine
glänzend entwickelte Diplomatie zu spielen nicht müde ward.
        <pb n="396" />
        382 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Er sah endlich in den Mächten jenseits Deutschlands, in
Schweden, Polen, der Türkei, Gewalten, deren Tätigkeitsdrang
und Schaffenskraft durch Frankreich sorgfältig so zu entwickeln,
zu begrenzen und zu beaufsichtigen sei, daß sie ständig für
Frankreich gegen Deutschland eingestellt werden könnten.
Nun war gewiß die Zeit Napoleons nicht mehr die Zeit
Ludwigs XIV. Welche Wandlung war inzwischen namentlich
in Schicksal und Zustand der großen mitteleuropäischen West—
mächte eingetreten! England hatte sich innerlich zu dem
modernsten aller Großstaaten entwickelt: sein Wirtschaftsleben
war jetzt das der Unternehmung; seine Gesellschaft konnte im
Sinne des heutigen Gebrauchs des Wortes democracy als
—DDD
den ungeheuren Expansionsdruck jeder Volkswirtschaft des
Unternehmens geraten: und als Folge hatte sich die steigende
Ausbildung einer neuen englischen Weltherrschaft herausgestellt.
Wie anders hatte sich demgegenüber das Schicksal Frankreichs
gestaltet! Mit dem Verlaufe der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts
 war der selbständige Reichtum seines Geisteslebens
verdorrt; immer augenscheinlicher wurde der englische Einfluß;
kaum daß man sich in jenen Bereichen der bildenden Kunst
eigenartig behauptete, die immer den letzten Zufluchtsort fran⸗
zösischer Originalität gebildet haben. Der Staat aber verfiel;
seit dem Siebenjährigen Kriege war der Ruf seiner mili—
tärischen Überlegenheit verloren; bald begannen sich auch die
Schäden einer fauligen inneren Entwicklung zu zeigen: wie
hätte man jetzt England, dem alten grimmigen Nebenbuhler in
der Hegemonie zunächst über den europäischen Westen mit Er—
folg entgegentreten können?
Es ist sehr wohl verständlich, wenn ein General der
Revolution, der sich schließlich als Bändiger aller revolutionären
Gelüste entpuppte, in dem Augenblicke, da er über die ge⸗—
sammelte französische Kraft glaubte verfügen zu können, vor
allem diesem Zustande der Dinge ein Ende machen wollte.
Es war ein echt französisches, ein patriotisches Ziel. Und da

Bgl. schon oben drittes Kapitel, Anfang.
        <pb n="397" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

383

England in diesem Momente nicht mehr bloß als England,
sondern nur noch als Weltmacht überhaupt bekämpft werden
konnte, so begriff dies Ziel die gigantische Aufgabe in sich,
gegen England eben auch einen Weltkampf zu führen. Es sind
Zusammenhänge, in denen Napoleon schon gegen Schluß des
18. Jahrhunderts gelebt und gewebt hat.
Nun stellte es sich aber für eine Landmacht, wie sie Frank⸗
reich denn doch ganz an erster Stelle war, als unmöglich
heraus, dies ungeheure Ringen durch Diversionen nach orien⸗
talischen oder auch spezifisch englischen Kriegsschauplätzen zu
erledigen: zur See mußte der seegewaltige Gegner getroffen
werden.

In diesem Zusammenhange ist Napoleon zu dem Ge⸗
danken eines großen maritimen Boykotts Englands, zur Be⸗
gründung der Kontinentalsperre gekommen?.
Man darf fragen, ob dies Mittel an sich geeignet war,
seinen Zweck zu erfüllen, und, diese Frage bejaht, ob es so
gehandhabt werden konnte, wie es dieser Zweck vorschrieb.
Würde England einer andauernd wirksamen Kontinental⸗
sperre unterlegen sein? Schwerlich. Es wäre natürlich in
dem Inselreich zu schmerzlichen wirtschaftlichen Schäden, sozialen
Zusammenbrüchen, Einstürzen bestehender politischer Gewalten
gekommen. Ein neues England ganz besonderer wirtschaft⸗
licher, sozialer, politischer Art würde entstanden sein. Aber es
hätte sich dabei um einen Prozeß von Jahrzehnten, vielleicht
von Geschlechtern gehandelt. Und hätte sich selbst eine schon
länger währende Sperre so lange aufrecht erhalten lassen?
Bedurfte sie nicht, um bestehen zu bleiben, des ständigen
Druckes der Hand des Korsen, und war diese nicht sterblich?
Ganz abgesehen davon, daß eine längere Sistierung wichtigster
internationaler Beziehungen durch nur einen Willen, und sei es
der des mächtigsten aller Menschen, als undenkbar erachtet
werden muß.
Aber die Sperre wurde auch keineswegs vollkommen ge⸗
handhabt. Um völlig wirksam zu sein, hätte sie auch die außer⸗

wber deren Anfänge f. schon oben S. 338 ff.
        <pb n="398" />
        384 J Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

europäischen Länder umfassen müssen. Allein in diesen hat ihr
System zwar zu schweren Wirrungen geführt, so namentlich
in den amerikanischen Gestadeländern des Atlantischen Ozeans,
aber voll durchgeführt worden ist sie nicht. Und selbst in Europa
zeigte die Durchführung die stärksten Lücken und Mängel. Wie
hat nicht zu dieser Zeit z. B. der Nordseeschmuggel geblüht:
Hamburgs Wirtschaftsleben schnellte eben unter ihm empor;
der Reichtum der Einwohner Helgolands führt noch bis heute
auf ihn zurück.
So darf die Frage, ob Napoleon mit der Errichtung der
Kontinentalsperre zweckentsprechend handelte, wohl verneint
werden. Geschieht dies aber, so bedeutet eben ihre Errichtung
den Umschlag seiner Geschicke.
Denn was hatte diese Sperre anderseits für kaum voraus⸗
gesehene, gigantische Folgen! Die europäischen Flügelmächte,
Spanien und Rußland, die für einen direkten Kampf gegen
England hätten mobil gemacht werden sollen, galt es nun eben
zu bekämpfen, ja dauernd zu bezwingen, um sie dem System
einzuordnen. Das erforderte Kriege von ungeheurer räumlicher
Ausdehnung; und, was noch viel schlimmer war, da diese
Flügelstaaten in der Kontinentalsperre ihre Interessen nicht
gewahrt finden konnten, so bedeutete es zugleich Kriege von
unbestimmt langer Dauer. Indem sich aber so schon aus der
Flankenpolitik der Kontinentalsperre kriegerische Aufgaben von
gigantischem Zuschnitt ergaben, wurde eine Gefahr herauf—
beschworen und bald unleugbar evident, die bei dem Charakter
des Korsen von vornherein nahelag: diese kriegerischen Auf⸗
gaben wurden so gut wie Selbstzweck. Gewiß verschwand dem
Kaiser das letzte Ziel niemals ganz aus den Augen; namentlich
die Geschichte seiner diplomatischen Verhandlungen mit der
Türkei beweist es. Aber es trat doch, besonders auch für den
Blick der Zeitgenossen, so zurück, daß nur ein System ständiger
politischer Unruhe und kriegerischen Würgens und als Träger
dieses Systems der gottverfluchte Korse zurückblieb.
Es war eine Auffassung, die sich nirgends leichter fest⸗
setzten mußte als in Deutschland. Während Napoleon den
        <pb n="399" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818. J 385

Kampf in Spanien unmittelbar von den Grenzen Frankreichs
aus führte, schob sich ihm für seine russische, und vorher auch
schon für seine österreichische Politik zwischen das Ursprungsland
seiner Herrschaft und die Angriffsstaaten jene unglückliche Masse
deutscher Klein- und Mittelstaaten ein, zu denen seit 1807
auch Preußen rechnete, und hatte die ganze Last aller Vor⸗
bereitungen und Folgen der Angriffe zu tragen. Denn nur
für den Zweck solcher Angriffe war der Rheinbund begründet
worden, und diesem Zusammenhange allein entsprang die
Drangsalierung Preußens, insofern sich in ihr nicht etwa gar
ein gemeines Gefühl persönlicher Rache aussprach. War es
da zu verwundern, daß sich sogar in diesem traurigen Chaos
deutscher Kleinstaaterei schließlich ein Gefühl gemeinsamer Inter⸗
essen entzundete und in zuckenden Flämmchen erster Rebellionen
zutage trat? Denn bescheiden und spärlich muß man diese
Anfänge noch nennen gegenüber der Lage, in welche die
Napoleonische Politik das Land gebracht hatte; und nur aus
dem Schmerze nächster und sichtbarster Verluste hat damals
der Deutsche seinen Ingrimm geschöpft. Denn wer hat z. B.
damals daran gedacht, daß das System der Kontinentalsperre
die ganze große deutsche Einflußsphäre in den Gewässern der
Nordsee und Ostsee, von London über die holländischen Häfen
bis zur norwegischen Küste, in Schweden, im Bottnischen und
Finnischen Meerbusen und im sonstigen Balticum vernichtete,
die der Ruhm der deutschen Hanse und die Befriedigung auch
noch der deutschen Seefahrt des 17, und 18. Jahrhunderts
gewesen war?
Aber auch schon unter dem Druck der nächstliegenden
Vergewaltigungen wurde das Deutschland der Jahre 1807 bis
1812 reif und reifer zu Aufstand und Abfall.
Dennoch sind die ersten Signale zu diesem Abfall nicht
von deutschem Boden aus gegeben worden. Man darf die
Schwierigkeit der Organisation in einem staatlich so zerstückelten
Gebiete, wie es Deutschland damals war, nicht verkennen,
noch weniger die aus der Tatsache dieser Zerstückelung hervor—
gehende Verkürzung des politischen und militärischen Horizonts,
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 25
        <pb n="400" />
        386 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

die die Nation schon der seelischen Voraussetzungen eines Ab⸗
falls beraubte. Welche Wandlungen und Wendungen unter
diesen Umständen selbst für einen der größeren, ja den größten
Staat noch möglich waren, das hat nichts besser als die Ge—
schichte Osterreichs in dem traurigen Jahre 1810 gezeigt.
In Osterreich regierte damals schon Metternich; der Ein—
fluß der Erzherzöge auf den Kaiser nahm ab, um von dem
schlauen Grafen bald gänzlich beseitigt zu werden. Metternich,
diese Schicksalsperson des deutschen Volkes während fast der
ganzen ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, war ein gut aus⸗
gebildetes Exemplar einer Spezies von Charakteren, die sich nicht
eben durch Seltenheit auszeichnet. Beschränktheit, um nicht zu
sagen Borniertheit für jede Art von Beobachtung, die weiteren
Horizont erfordert, verband sich bei ihm mit Schlauheit in der
Beherrschung und Direktion der nächsten Umwelt: und für deren
Betätigung stand ihm zugleich ein höchst ausgesprochener Wille
zur Verfügung. Personen dieser Ausstattung pflegen in Ver⸗
fallsumgebungen und selbst schon in einem Milieu von Willens⸗
schwäche und biederem Unverstand leicht zur Herrschaft zu ge—
langen und sich dauernd zu behaupten: bis sie schließlich an
ihrer eignen Unzulänglichkeit zugrunde gehen. Dies ist auch
das Leben und Schicksal Metternichs gewesen. Von der
eigentlichen geschichtlichen Bewegung des 19. Jahrhunderts,
vom Aufkommen dessen, was man im weitesten Sinne Sub⸗
jektivismus nennen kann, wie von der Notwendigkeit demo—
kratischer Wirkungen dieses Subjektivismus hat Metternich nie
etwas gesehen, geschweige denn erkannt und innerlich sich ein⸗
geordnet; es fehlten ihm dazu die Organe, und soweit sich
diese etwa aus einer geringen Dosis von wirklichem Pathos,
die er ursprünglich gehabt zu haben scheint, hätten entwickeln
können, wurden sie in ihrer Entfaltung durch dauernd lieder⸗
liche Lebensweise geschädigt. Was übrig blieb, war ein sattes
Schweben über dem Herkömmlichen und der starre Wille, dies
Herkömmliche mit beliebigen Mitteln von Tag zu Tag zu
beherrschen und allein zu diesem Zwecke auch seiner Substanz
und seinem Wesen nach zu fristen.
        <pb n="401" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 387

Diesem Manne waren nun seit Ausgang des großen
Kampfes im Jahre 1809 die Geschicke Osterreichs durch den
guten Kaiser Franz weniger anvertraut als überlassen worden.
Natürlich kümmerten ihn, den nach Österreich verpflanzten
Westfalen, die Nöte des deutschen Volkes wenig. Er sah
überhaupt keine Nation als Objekt einer staatsmännischen Be⸗—
tätigung. Er kannte nur sterreich. Und für Ästerreich
glaubte er in diesem Augenblicke am besten gesorgt, wenn es
ihm glücken möchte, mit Napoleon in ein leidliches und Dauer
versprechendes Verhältnis zu gelangen.
In dieser Ansicht traf er sich nun einigermaßen mit den
nächsten Plänen Napoleons. Napoleon erschien es, nach Ver—
suchen, die wohl schon bis ins Jahr 1805 zurückreichen, jetzt
immer dringlicher, Vorsorge für die Begründung einer Dmastie
seines Namens zu treffen; und er hatte sich dafür noch im
Jahre 1809 freie Bahn geschaffen durch Lösung seiner Ehe
mit Josephine Beauharnais. Es war nicht ohne schwere
Kämpfe mit der katholischen Kirche geschehen, deren oberste
Organe sich bei dieser Gelegenheit, und noch mehr später bei
der Wiederverheiratung des Kaisers, als die bei weitem wider—
standsfähigsten aller Mächte erwiesen, die dem Emporkömmling
noch entgegentraten. Aber was besagte das weiter? Anfang
1810 fühlte sich der Kaiser frei; und nachdem noch einmal
wieder von seiner Vermählung nach Rußland hin, diesmal mit
einer blutjungen Großfürstin, die Rede gewesen war, warf er
seine Netze gegenüber dem Hause Habsburg aus. Die in
dieser Hinsicht gepflogenen Verhandlungen sind auch heute noch
nicht in jeder Einzelheit klar erkennbar; der Verlauf ihrer
Windungen ist am Ende auch gleichgültig; genug: am 7. Fe—
bruar 1810 unterzeichnete der österreichische Botschafter Fürst
Schwarzenberg für seinen Souverän in Paris das Ehe—
verlöbnis, das die älteste Tochter Kaiser Franzens aus seiner
Ehe mit Maria Theresia von Neapel, Maria Louise, dem
Kaiser der Franzosen überantwortete; und am 11. März fand
in Wien die Vermählung durch Prokuration statt: wobei Erz—
herzog Karl, der Sieger von Aspern und Besiegte von
25*
        <pb n="402" />
        388 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Wagram, den Kaiser Napoleon auf dessen Wunsch ver—
treten hat.
Es war ein Ereignis, das allerdings Österreich auf lange,
wenn nicht für immer auf seiten Frankreichs zu fixieren schien.
Aber Dank dessen hat Metternich von Napoleon einstweilen
nicht gehabt, so stark er es erwartete. In der Hauptstadt und
im Lande wurde die Veräußerung der Erzherzogin mit ziem—
lichem Gleichmut aufgenommen; in den Kreisen, mit denen der
leitende Staatsmann noch am ehesten zu rechnen hatte, in den
Zirkeln des hohen Adels, mit seinem gegenüber Mißheiraten
damals noch stark ausgeprägten Standes- und Ehrgefühl, be—
gegnete sie Befremden und Tadel. Vor allem aber: wenn
Metternich geglaubt hatte, Napoleon gelegentlich seiner Heirat
zu irgendeinem Geschäft über den Status des Wiener Friedens
hinaus zu bewegen, so sah er sich bitter enttäuscht; nichts
dergleichen geschah — was dann später dem österreichischen Hofe
Anlaß zur Betonung der Reinheit seiner Absichten gegeben
hat —: und nur das eine stand jetzt fest, daß der alte führende
Staat des Heiligen Römischen Reiches für Schritte zur Be—
freiung der deutschen Nation von ihrem Bedrücker einstweilen
und vielleicht auf Jahre hin nicht zu haben sei.
Das alte Heilige Reich deutscher Nation! Wie wenig
mag Metternich noch daran gedacht haben! Es gehörte nicht
zu den Ausstattungsstücken seiner konservativen Rumpelkammer:
denn mit ihm, mit seiner verklärten Wiederkunft verbanden sich
jetzt Gedanken froher Hoffnung, nationale Gedanken, revolu—⸗
tionäre Gedanken. Und mitleidlos, ja mehr noch: gedankenlos
verkaufte Osterreichs Kanzler die Erstgeburt der Habsburger
um das Linsengericht einer lächerlichen Geschlechtsverbindung.
Für Deutschland war freilich das Ergebnis der Lage im
Frühjahr und auch im Herbste 1810 und noch darüber hinaus
glatt: Preußen und Österreich gerettet, aber auch gerichtet;
und keine Hilfe von keiner Seite.
Im System der Politik Napoleons aber hieß diese Lage:
Krieg und Unterdrückung den Flügelstaaten des europäischen
Systems, Spanien und Rußland.
        <pb n="403" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 389

In Spanien hatte die Entwicklung des Jahres 1809, in
ihrem Verlaufe noch von Napoleon selbst in den letzten Zeiten
des Vorjahrs glücklich eingeleitet!, mit einem nicht übeln Abschluß
geendet; das Land war wieder im Besitz König Josephs; die
Zentraljunta der nationalen Verteidigung sah sich auf Cadix be—
schränkt. Allein diese scheinbar großen Ergebnisse erwiesen sich
schon im Jahre 1810 vor der inneren Lebenskraft der Nation
als eitel. Es gelang den Patrioten trotz allen Widerstandes,
eine legale Nationalversammlung in Isla de Leon bei Cadirx
zu eröffnen: und diese gab dem Lande eine freie Verfassung
nach den Grundsätzen der allgemeinen Menschenrechte und den
Prinzipien des Jahres 1789. Es war ein Ereignis, das wohl
in Deutschland zündend hätte wirken können und unter dem
Einflusse etwa des heutigen Verkehrs⸗ und Nachrichtendienstes
wohl auch so gewirkt haben würde: welch ein Vorteil, alsbald
Haus und Dach einer neuen politischen Einheit der Nation
zustande zu bringen! Und wenn nun auch die spanische Ver⸗
fassung des Jahres 1811, das Palladium der Nation in so
manchen späteren Jahren der Verwirrung, zugleich die Gefahr
der Entwicklung eines rücksichtslosen Parteiwesens in sich trug,
so war ihre erste nachhaltige Wirkung doch zweifellos die der
Entfesselung neuer Kräfte volkstümlichen Widerstandes gegen
die Fremden.
Dabei war es bezeichnend, daß Napoleon die Explosion
der neuen Kräfte, die sich hier vorbereitete, kaum erkannte, wie
er sie nachmals in Deutschland, selbst in ihren unmittelbaren
Wirkungen auf seine Armeen, nicht verstanden hat: die auch in
irdischen Dingen schon waltende Gerechtigkeit begann sich an ihm
zu erfüllen: quöem Deus perdere vult, dementat. Einstweilen
aber sah der Cäsar bei seiner Art der Betrachtung Arbeit und
Gefahr viel mehr im äußersten Nordosten, in Rußland.
Dauernde Verstimmungen Napoleons gegen Rußland
mögen sich schon unmittelbar nach den Tagen von Erfurt ein⸗
gestellt haben; der Kaiser mag den Charakter des Zaren zur

S. oben S. 344.
        <pb n="404" />
        390 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes LKapitel.

Genüge erkannt haben, um zu sehen, daß er seiner für die
Durchführung der Grundzüge einer englandfeindlichen Politik
nur bei beständiger persönlicher Einwirkung sicher sein werde;
zudem mußte ihn die Zurückhaltung Rußlands in der da—
mals zuerst ernster aufgeworfenen Frage einer nunmehr für
ihn standesgemäßen Heirat verletzen. Doch muß anerkannt
werden, daß, bei Durchführung der Idee der Kontinental—
sperre, eine Beherrschung Rußlands oder wenigstens großer
Teile der äußeren Politik Rußlands durch Napoleon unver⸗
meidlich erschien; und daß, wenn der Zar, wie natürlich, eine
solche Bevormundung nicht zuließ, der Kriegsfall wie ein
Fatum gegeben war. Und Napoleon scheint nach AÄußerungen,
über die freilich erst aus späterer Zeit berichtet wird, schon
sehr früh unter der klaren Vorstellung dieses Zusammenhanges
gestanden zu haben.
Jedenfalls wurde das Verhältnis beider Kaiserreiche zuerst
an den Differenzen der beiderseitig eingeschlagenen Zollpolitik
offenkundig schwierig, nachdem vorher schon die verschieden⸗
artige Auffassung des endlichen Schicksals Polens Anlaß zu
Auseinandersetzungen und verstimmenden Handlungen gegeben
hatte.

Als sich, wie leicht vorauszusehen gewesen wäre, heraus⸗
stellte, daß sich die volle Handelssperre gegen England schon
deshalb nicht durchführen ließ, weil die französische Industrie
bielfach auf die Veredlung kolonialer Rohprodukte angewiesen
war, und daß weiterhin unter der Sperre auch der französische
Export empfindlich litt, ersetzte Napoleon das System des
absoluten Sperrgebotes durch ein System von Lizenzen, wo⸗
nach gegen Erlaubnisscheine Kolonialprodukte eingeführt und
französische Fabrikate ausgeführt werden durften. Natürlich
aber nicht unter englischer Flagge; die Häfen wurden vielmehr
nur Neutralen geöffnet. Allein nun war es klar, daß sich mit
einer solchen Abschwächung des Handelsverbotes ohne weiteres
ein höchst ergiebiges Finanzzollsystem verbinden ließ; es wurde
schon durch den Tarif von Trianon, vom 5. August 1810,
eingeführt und brachte bei Zöllen, die bis zu 30 Prozent des
        <pb n="405" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818. 391

Wertes stiegen, noch im Jahre 1810 die erkleckliche Summe
von anderthalb Hundert Millionen Franken. Im Kaiserreich,
in den Rheinbundstaaten, in Preußen ist nun dies neue
System, das sich nur unter den grausamsten Strafen gegen Über⸗
tretung aufrecht erhalten ließ — Kaufleute, bei denen englische
Fabrikate gefunden wurden, sollten Vermögenskonfiskation er—
leiden und auf die Galeere kommen —, wirklich durchgeführt
worden. Konnte man aber Rußland zumuten, auf Grund des
Tilsiter Friedens sich diese oder verwandte einschneidende Ein—
griffe in die Ausübung seiner souveränen Finanzrechte gefallen
zu lassen? Der Zar antwortete mit einem Zolldekret vom
31. Dezember 1810, das zwar Kolonialprodukte auch nur unter
neutraler Flagge zuließ, aber den französischen Fabrikaten die
Einfuhr in Rußland abschnitt und auch frauzösischen Wein,
wie Wein überhaupt, mit hohem Zolle belegte. Es war noch
nicht der Bruch der Kontinentalsperre, aber es war doch eine
unter der Herrschaft der Kontinentalsperre nach Napoleons
Ansicht unzulässige Freiheit der wirtschaftlichen Eigenbewegung,
die zudem gegen Frankreich gerichtet war: es war der Krieg.
Freilich, nicht alsbald stellte sich diese äußerste Wirkung
ein. Aber Außerungen Napoleons schon aus nächster Zeit, die
sich immer mehr verstärkten, ließen keinen Zweifel darüber, daß
Rußland allen Grund hatte, sich vorzusehen: und der Zar selbst
begann offen mit der Vorbereitung des Widerstandes.
Da kam es ihm denn an erster Stelle darauf an, die Flanken
zu sichern; Schweden und die Türkei zu beruhigen, wenn nicht
zu gewinnen.
Schweden hätte an sich Anlaß gehabt, gegen Rußland
Front zu machen; es hatte vor nicht langer Zeit Finnland an
das Zarenreich verloren. Allein in diesem Augenblick kam
weniger die Trauer um einen verlorenen Besitz, als die Hoff—⸗
nung auf den Erwerb eines neuen in Betracht. Während
Dänemark sich schon aus einem älteren Gegensatze gegen
England heraus als der getreuste Anhänger Napoleons und
der Kontinentalsperre erwies, war diese Sperre auf Schweden
schon kechnisch kaum anwendbar und auch für die Bevölkerung
        <pb n="406" />
        392 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

des Landes, für die eine kommerzielle oder politische Mitherr—
schaft über die Ostsee Bedürfnis ist, nicht von Vorteil. In
derselben Lage war aber, nur mit Rücksicht auf die Nordsee,
ia bei seiner gewaltigen seetüchtigen Bevölkerung und seinen
von alters her engen Beziehungen zu England wohl noch mehr
Norwegen. Aber Norwegen war mit Dänemark verbunden.
Unter diesen Umständen lag es der schwedischen Politik nahe,
den Widerstand gegen die Kontinentalsperre mit einem scharfen
Gegensatze gegen Dänemark zu verbinden, aus dem schließlich
Krieg und die Erwerbung Norwegens oder auch die Herstellung
eines Doppelbruderreichs von Schweden und Norwegen hervor⸗
gehen konnte. Es waren Gedanken, die schon, wenn auch noch
nicht in dieser ausgesprochenen und allseitigen Form, den Haß
des Schwedenkönigs Gustav IV. gegen Napoleon mit begründet
hatten. Und sie blieben auch bestimmend für dessen Nachfolger
Karl XIII., ja sie lagen so in der starken Richtung einer
wohlverstandenen schwedischen Politik, daß sie nicht minder
von dem Marschall Bernadotte, bisher dem Waffengefährten
Napoleons, angenommen, ja erst recht begünstigt wurden, als
dieser, im Sommer 1810, bei der Erbenlosigkeit des alten
Königs, zum Kronprinzen von Schweden gewählt worden war.
Mußte nun diese allgemeine Lage schon Schweden bei einem
Kampfe Fraukreichs gegen Rußland auf die Seite Rußlands
treiben, so fehlte auch der besondere Anlaß nicht, als Napoleon,
der Schwedens sicher zu sein glaubte, die schwedische Eigen⸗
liebe verletzte, indem er Schmuggler, die in Schwedisch⸗Pommern
ein freilich besonders einträgliches Handwerk trieben, innerhalb
des schwedischen Herrschaftsbereichs durch französische Truppen
verfolgen ließ. Am 5. April 1812 kam ein Bundnis zwischen
Rußland und Schweden zustande.
Nicht minder aber glückte es dem Zaren, kurze Zeit
darauf mit der Türkei wenigstens zum Frieden zu gelangen.
Der immer noch fortwährende russisch-türkische Krieg, eine
Wunde, die Napoleon trotz aller Freundschaftsbezeugungen
gegen Rußland immer wieder dazu beigetragen hatte offen zu
halten, war nach dem Tilsiter Frieden, nun unter freudiger
        <pb n="407" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813. 398

Initiative der Russen, wieder stärker entbrannt und hatte sich
mit den heldenhaften Unabhängigkeitsbestrebungen der Serben
unter dem schwarzen Georg derart verschmolzen, daß eine
dauernde Ausdehnung des russischen Einflusses rechts der
Donau wahrscheinlich erschien. In diesem Momente stellten
sich dann freilich die alten Nebenbuhlerpraktiken Österreichs
ein, das sich mindestens den Weg nach Novibazar und Saloniki
offen halten wollte; aber anderseits bedrohten den Sultan, der
sich unter diesen Umständen vielleicht gern auf Österreich und
vor allem auch auf die Macht Napoleons gestützt hätte, die
Engländer, indem sie von der Forcierung der Dardanellen
und der Beschießung Konstantinopels zu sprechen begannen.
Es war eine jener Konkurrenzen europäischer Mächte um den
Einfluß am Bosporus, deren schon das 18. Jahrhundert so
manche gesehen hatte und deren das 19. Jahrhundert noch weit
mehr erleben sollte. Die verwickelte Lage wurde von Ruß—
land dazu benutzt, um zu einem immer noch leidlichen Frieden
zu gelangen: der Zar verzichtete auf die Donaufürstentümer
und behielt nur die auf dem linken Ufer des Pruth gelegeneu
Gebiete der Moldau.
Die Verträge mit Schweden und mit der Türkei hatten
auf diese Weise im Eingange zum Sommer des Jahres 1812
dem Zarenreiche die Flanken gesichert. Wie aber stand es in
Deutschland, dem Zentrum, der Frontseite des Angriffs?
Hier war von den Rheinbundstaaten natürlich nichts zu
erhoffen. Nichts auch von Preußen. Es hatte mit Napoleon
den schmählichen Vertrag vom 24. Februar 1812 geschlossen,
dessen Inhalt wir schon kennen!. Aber Österreich? Das Haus
Habsburg, unter der Führung Metternichs, begann kurzsichtig
nur an sich, nicht mehr an Deutschland zu denken. Von diesem
Standpunkte aus aber war es vor allem wichtig, daß die
Möglichkeiten einer Entwicklung nach Südosten, in die Balkan—
halbinsel hinein, gewahrt blieben. Die Fortschritte Rußlands
im Türkenkriege, von denen wir soeben hörten, waren daher

1 S. oben S. 380.
        <pb n="408" />
        394 Dreiundzwanzigsies Buch. Viertes Kapitel.

für Osterreich ein wesentlicher Anlaß gewesen, Bündnis—
anerbietungen Napoleons gegen Rußland zu folgen. Am
14. März 1812 war es daraufhin zu einem Vertrage ge⸗
kommen, in dem sich beide Mächte ihren Besitzstand sowie den
Besitzstand der Türkei gewährleisteten. Außerdem sollte Oster⸗
reich Napoleon ein Hilfskorbs zum Kampfe gegen Rußland
stellen und erhielt dafür, im Falle der Wiedererrichtung eines
Königreichs Polen, die Aussicht auf Galizien, an dessen Stelle
indes, wenn Galizien zu Polen geschlagen werden sollte, jetzt
noch in der Hand Napoleons befindliche illyrische Provinzen
treten sollten. Es war im Grunde ein glimpflicher Vertrag,
zumal sich das Hilfskorps auf nur 30000 Mann und 60 Ge⸗
schütze belaufen sollte und Metternich es später fertig bekam,
dies Korps so wenig in Aktion treten zu lassen, daß dadurch
sogar ein leidliches Verhältnis zu Rußland erhalten blieb.
Der ganze Vertrag bedeutete daher eigentlich mehr eine Aus—
schaltung Osterreichs aus dem großen Kampfe als eine Be—
teiligung: die Schiedsgerichtsstellung des Reiches zwischen und
womöglich über den europäischen Mächten, die Metternich
später anstrebte, wurde damit vorbereitet. Aber die geschaffene
Lage sprach an sich doch zunächst noch immer weit mehr zu—
gunsten Napoleons als des Zaren.
Mit dem Zaren aber waren, während die deutsche
Fürstenwelt so gegen ihn stand, deutsche Vaterlandsliebe und
deutsches Heldentum. Welch rührender Anblick, die besten der
deutschen Patrioten nun, da ihr Vaterland ihnen zu eng zu
werden begann, einhellig dem Manne und dem Volke zuwandern
zu sehen, von dem sie ein letztes Heil erwarteten. Ihr geistiger
Führer aber war und wurde von Tag zu Tag mehr der
Freiherr vom Stein. Er wußte mit seiner Unbeugsamkeit und
seinem Stolze die weiche und wetterwendische Seele des Zaren
zu gewinnen; bald konnte er, der einzelne Mann, als eine
Macht für sich gelten im Bereiche der politischen Kräfte der
europäischen Völker. Und wir begreifen diese eigenartige
Wendung der Dinge, die den Zaren schließlich in den Kreis
der deutschen vaterländischen Interessen bannte, wenn wir uns
        <pb n="409" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 18183.

zoß

von Ernst Moritz Arndt, dem Begleiter und deutschen Sekretär
Steins in dieser Zeit, über den zugleich anmutigen und ge—
winnenden Eindruck berichten lassen, den dieser Recke in der
slawischen Welt, insbesondere in der Petersburger Gesellschaft,
und aus dieser wieder rückwirkend. beim Zaren hervorrief:
„Sein Mut, seine Kühnheit, noch mehr sein Witz und seine
Liebenswürdigkeit drangen allenthalben durch und ein und
leuchteten und zündeten wie Blitzstrahl, wo irgend noch etwas
zu zünden war. Die sittliche Schönheit und Klarheit seines
Wesens, durch und durch mit Mut durchgossen, und die
Freundlichkeit und Liebenswürdigkeit, womit er in den kürzesten,
unscheinbarsten Worten an den Tafeln und Teetischen zu
spielen wußte, wo er sich auch gern und unbewußt selbst im
leichteren Kosen und Scherzen hingehen ließ, machten ihn bald
zu einem mächtigen Mann in der Petersburger Gesellschaft;
sein tapferer Wille, seine Einfälle, seine Worte wurden zu
Anekdoten ausgeprägt, die wie Blitzfeuer rundliefen. Bald
hatte er einen sehr bedeutenden Anhang, der um so treuer
war, da alle wußten, daß er nur als Pilger gekommen sei, der
mit dem Siege wieder gegen Westen walle, daß er also keinem
in den Weg treten werde. Er stand endlich in Petersburg
wie das gute Gewissen der Gerechtigkeit und Ehre, und die
Orloffe, Soltykowe, Ouwarowe, Kotschubey, Lieven und das
zum Begeistern und Fortschnellen so allmächtige Heer der
schönen und geistreichen Frauen pflanzten sein Banner auf.“
Es war etwa zur selben Zeit, da Napoleon, nun schon
in Dresden, vor dem neuen Alexanderzuge gen Osten noch
einmal, in einer verschlechterten Auflage der Tage von Erfurt,
Musterung über die kleinen deutschen Fürsten hielt; aber auch
der König von Preußen und der Kaiser von Osterreich, der
Schwiegervater, waren gehalten worden, sich hier zu präsen—
tieren. „Napoleon wandte eine Methode an, um seine Ober—
herrlichkeit über all die versammelten Herrscher zu zeigen, die
an die poetische Stelle der Bibel vom Nahen Gottes im
Säuseln des Windhauches erinnert. Wenn im Schlosse der
alten Reichserbmarschalle, über dessen Portalen die Kurschwerter
        <pb n="410" />
        396 Dreinndzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

sich kreuzten, großer Abendempfang gehalten wurde, rief der
Türhüter die Namen und Titel der Fürstlichkeiten und Regenten
nach herkömmlichem Zeremoniell in den Versammlungssaal.
Da hieß es: ‚„Leurs Majestés le roi et la reine de dSaxe,
Leurs Majestés Impériales et Royales Apostoliques, da
—E
folgte eine kleine Pause, die ganze Versammlung harrte auf
den Meister. Zwei Schläge mit dem Stocke des Zeremonien⸗
meisters, die Türe öffnete sich, ‚L'Empeéreur‘ betritt den Saal,
neigt den Kopf in die Runde, richtet einige Worte an diesen
und jenen und begibt sich dann in den Speisesaal: Er allein
bedeckten Hauptes voran, nach ihm Kaiser Franz mit seiner
Tochter, die Könige und Großherzoge, sämtlich den Hut in
der Hand“!

Zum Kampfe gegen Rußland hatte Napoleon eine Armee
zusammengebracht, deren Ziffern auch jetzt noch, in unserer
Zeit der Massenheere, den Eindruck des Ungeheuerlichen machen;
zumal es sich bei ihnen um Effektivbestände, nicht um jene
Rechnungsbestände handelt, mit denen man heute für den
Kriegsfall auf Papier und Karte zu operieren pflegt. Im
ganzen waren es gegen eine halbe Million Krieger, die zunächst
ins Feld gestellt wurden; gegen Ende Juni haben sie die
Grenze Rußlands überschritten. Dann sind noch über hundert⸗
tausend Mann an Nachschüben gefolgt: so daß die Gesamt—
summe auf etwa sechsmalhunderttausend Mann stieg. Es war
die Blüte der europäischen Jugend. Nicht zum geringsten aber
fanden sich in diesen Heeressäulen Deutsche aller Stämme zu—
sammen. „Nie zuvor,“ hat Moltke einmal gesagt, „in zwei
Jahrtausenden, seit man die deutsche Geschichte kennt, waren
alle Deutschen Einem fremden Willen unterworfen gewesen.
Nie hatten uns die Römer ganz bezwungen; selbst Attila hatte
nur einen Teil der Deutschen unterworfen, die anderen stritten
unter unabhängigen Fürsten gegen ihn und besiegten ihn. Erst

mvon Zwiedineck-Südenhorst, Deutsche Geschichte 1806—1871, J,
5. 281-82.
        <pb n="411" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

397

jetzt zum ersten Male, im Jahre 1812, waren alle Deutsche
ohne Ausnahme einem fremden Herrn dienstbar, mußten alle
deutschen Staaten ohne Ausnahme einem fremden Herrn
Truppen stellen und einem fremden Befehl untergeben sein, um
für eine fremde Sache zu kämpfen.“
Und was kostete der Nation der Feldzug auch noch
finanziell, uber das Blut ihrer Söhne hinaus? Es wird nie
gelingen, auf diesein Gebiete auch nur einigermaßen sichere
Angaben zu gewinnen; dem armen ausgehungerten, aus—
gemergelten Preußen, das kaum noch die eigene Bevölkerung zu
nähren wußte, hat allein der Durchmarsch der großen Armee
etwa 100 Millionen Francs gekostet.
Wir verfolgen hier nicht die weiteren Einzelgeschehnisse,
die unmittelbar den Beginn und Verlauf des ungeheuren
Unternehmens bezeichneten. Genug, daß die Schwierigkeiten
schon bald nach dem Überschreiten der Grenze begannen.
Das war kein Krieg, wie man bisher zu führen gewohnt war.
Wo blieben für die Hunderttausende die reichen Verpflegungs⸗
moöglichkeiten Zentraleuropas oder gar der südlichen Länder?
Fruh schon begegneten die Truppen der mittleren Linien nur
noch Häusern ohne Dach; denn das Stroh der Dächer hatten
die Pferde der vorderen Linien aufgefressen. Und welche
Straßen unter dem brennenden Strahl einer östlichen Sonne!
Hier konnte nur eins noch helfen: das Labsal einer großen,
entscheidenden Schlacht. Aber eben dieser Trunk ward dem
Kaiser vom Feinde nicht gereicht. Die Russen wichen zurück
und zurück; wohl sah der Kaiser ein: zu seinem Verderben;
und dennoch mußte er ihnen folgen. Und als es dann, endlich,
am 7. September, an der Moskwa, zu der ersehnten Schlacht
kam, da zeigte sich, daß der Kaiser einem Massenheere von
120 000 Regulären nebst einer Streitmacht ungezählter Kosaken
nur noch ein Aufgebot von 130 900 Mann gegenüberzustellen
hatte. Und mit diesen siegte er zwar, aber unter äußerster
Mühe, und eine Verfolgung des Feindes blieb ganz außer der
Fähigkeit der erschöpften Truppen.
        <pb n="412" />
        398 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Napitel.

Am 14. September zog der Kaiser in Moskau ein, mit
90 000 Mann. Doch neu war die Gastlichkeit, die ihn hier
empfing: auf all den Kreuz- und Querzügen der Revolution
und der Kaiserzeit war sie Franzosen noch nirgends zuteil ge⸗
worden. Wenige Stunden vor Ankunft der Franzosen erst
hatten russische Truppen die Stadt verlassen — und mit ihnen
die Bevölkerung. Leer standen Haus und Hof, in die man
eintrat; leer auch Küche und Keller. Schon früh stellten sich
daher Verpflegungsschwierigkeiten ein; bald gab es Schwadronen
ohne Pferde; und die Disziplin der ratlosen Gäste lockerte
sich. Und dann kam, in der zumeist aus Holzhäusern bestehen⸗
den unendlichen Stadt, ein Feind, der schlimmer war als alle
anderen: der ans Mittelalter, ja an Urzeiten erinnerte. Da kam
der Gott, der, nach Arndts Lied, den Deutschen bald groß
und wunderbar aus langer Schande Nacht in Flammen auf⸗
ging: der Gott der Brandfackel. Wurde die Stadt nach vor—
angelegtem Plane entzündet? Wer wußte es? Unheimlicher
war es, daß die Brände hier und da aufflammten, daß keine
Nacht sicher, kein Schläfer geborgen schien.
Napoleon begann mit dem Zaren zu verhandeln. Aber
das Geschäft zog sich hin; noch wußte man zwar in den
russischen Hauptquartieren nicht, wie erbärmlich es um die Heere
des Kaisers stand — doch man zögerte, schob auf, um schließ—
lich zu versagen. Kostbare Wochen waren in Untätigkeit ver⸗
loren, als Napoleon, am 19. Oktober, den Rückzug antrat.
Es war noch im heiteren, ja es war in einem besonders
milden Herbste. Aber am 11. November kam die Kälte, der
Winter, der Schnee, das Furchtbare. Schon hatte man sich
in guten Tagen nur noch hingeschleppt: „Cette guerre singulière,
 cette guerre inouie, doit elle donc durer éternellement?“
 Jetzt lösten sich alle BVande der Zucht; zurück
trat der Einzelne in die Wildheit eines tierischen Egoismus,
der Kampf um Leben, Wärme, Brot begann: von mehr als
sechsmalhunderttausend Mann sind etwas über 50000, von
über hundertachtzigtausend Pferden 15000 zurückgekehrt.
        <pb n="413" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

399

In Europa hatte inzwischen Totenstille geherrscht. Man
hatte nichts erfahren als amtliche Lügen. Und man war naiv
genug, ihren hochtrabenden Inhalt zu glauben; niemand fast
uünter den Gebildeten hat an Napoleons Sturz gedacht. Nur
in den Tiefen der Nationen ging ein Murmeln. Was hatte
der furchtbar blutige Komet des Vorjahrs, der den herrlichen
Elfer reifte, zu bedeuten gehabt? Sollte die alte Weisheit
der Prophezeiungen zuschanden werden? Die Vorahnung eines
ungeheueren, eines namenlosen Unglücks verbreitete sich.
Aber Napoleon selbst war schließlich fast der erste sichere
Bote dessen, was geschehen war. Am 4. Dezember hatte er
die jammervolle, auf ein paar Zehntausende von Mannschaften
zusammengeschmolzene Armee seiner nächsten Umgebung ver—⸗
lafsen. Am 12. Dezember erschien er, ein unheimlicher Spuk,
in Glogau und erzählte lächelnder Miene das Unglaubliche.
Am 18. Dezember erreichte er die Tuilerien; am 17. Dezember
— gebracht: die Große Armee
sei vernichtet, die Gesundheit Seiner Majestät sei niemals
besser gewesen.
In Deutschland aber, da man sich langsam dessen inne
ward, das da geschehen war, beugte Mann und Weib mit frommem
Entsetzen die Kniee vor den göttlichen Lehren dieses Zuges:

Trommler ohne Trommelstock,
Kürassier in Weiberrock:
So hat sie Gott geschlagen
Mit Roß und Mann und Wagen.
Und als die trümmerhaften Gestalten der Krieger heran⸗
wankten, pflegte man ihrer: ein Zug christlichen Erbarmens
mit den Unglücklichen ging als ein Erstes durch deutsche Seelen.
Dann aber, da es an sich zu denken begann, schrie alles
Volk auf gegen den Gezüchtigten des Herrn, gegen den Ver—⸗
brecher. Und entschlossen fuhr die Nation auf zur Rache, und
wäre es um den Preis eigenen Untergangs.
Die Uhr hob aus; und die Stunde des Gerichtes schlug.
Frisch auf, mein Volk! Die Flammenzeichen rauchen,
Hell aus dem Norden bricht der Freiheit Licht.
        <pb n="414" />
        400 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Du sollst den Stahl in Feindesherzen tauchen;
Frisch auf, mein Volk! — Die Flammenzeichen rauchen,
Die Saat ist reif; ihr Schnitter, zaudert nicht!
Das höchste Heil, das letzte, liegt im Schwerte!
Drück' dir den Speer ins treue Herz hinein:
Der Freiheit eine Gasse! — Wasch' die Erde,
Dein deutsches Land, mit deinem Blute rein!

IV.

In Rußland ergab sich die allgemeine Stimmung unter und
nach dem Abmarsch der Großen Armee als alles andere denn
kriegerisch. Selbst die Generäle und ihr Oberanführer Kutusow
fanden, es sei nun genug des Blutvergießens; der heilige
Boden Rußlands sei befreit, der schwedische Bundesgenosse
durch Gewährung freier Hand gegen Norwegen befriedigt; sei
noch etwas zu wünschen, so wäre es eine Vergrößerung des
Vaterlandes durch Ostpreußen bis zur Weichsel und eine
Regelung der polnischen Frage in dem Sinne, daß das
Bruderland an sich frei, aber etwa in Personalunion oder
durch eine Sekundogenitur der Romanows an Rußland ge—
bunden werde: alles was darüber sei, sei vom Übel.
War dies die Durchschnittsmeinung etwa in Rußland, so
wäre es vermessen gewesen, von Österreich mehr Tatkraft für
gemeinsame Ziele zu erwarten. Nicht daß Metternich willenlos
gewesen wäre; im Gegenteil: aber er lebte nur den besonderen
Interessen Osterreichs. Und diese sah er nicht etwa durch ein
gemeinsames Vorgehen der östlichen Mächte gegen Napoleon am
besten gewahrt: so weit trug sein Blick nicht: sondern sie
schienen ihn vielmehr jetzt ganz besonders auf ein schon längst
von ihm ins Auge gefaßtes Ziel hinzuweisen: auf ein für
Osterreich vorteilhaftes, unter Umständen mit bewaffneter Hand
durchzuführendes Vermittlungsgeschäft unter den Mächten.
Und so rüstete Osterreich zwar, ja hatte sich schon während
des Feldzuges in Rußland auf Rüstungen eingerichtet, aber
nicht zugunsten der deutschen Freiheit. Denn welche Stellung
konnte bei Metternichs Vermittlungsabsichten dem geographischen
        <pb n="415" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

401

Begriffe Deutschland, der einstweilen allein vorhanden war,
zufallen? Die Vermittlung sollte ein allgemeines Gleichgewicht
der europäischen Mächte derart herbeiführen, daß ÄÖgsterreich,
und das hieß noch etwas konkreter Metternich, die ent—
scheidende Stellung am Zünglein der Wage erhielte. Ein
solches Gleichgewicht aber schien dem Grafen nur unter der
Voraussetzung konstruierbar, daß Österreich nicht mehr mit
irgendwelcher Sorge für Deutschland belastet bleibe — diese
Sorge mit den daraus hervorgehenden Rechten aber auch nicht
etwa als wichtige Ehrenlast einem andern, etwa gar Preußen,
zufalle. Wurden diese Vorstellungen verwirklicht, so war ja
freilich klar, wie das Deutschland der Zukunft aussehen
mußte: — nämlich genau so wie das spätere Deutschland des
Durchlauchtigsten Deutschen Bundes! Ließ sich aber ein
solches Deutschland durch energisches Vorgehen gegen Napoleon,
etwa gar unter Inanspruchnahme der nationalen und freiheit—
lichen Bewegungen, begründen? Nimmermehr!
So wäre es an Preußen gewesen, jetzt, nachdem sich die
Jammererscheinung der Heimkehr der Großen Armee in seinen
Gauen abgespielt hatte, die Waffen zu ergreifen und sie nach
Westen zu tragen. Aber welchen Erscheinungen begegnet die
Erzählung dieser für Deutschlands äußeres Heil so wichtigen
Tage gerade auf preußischem Boden! König Friedrich Wil—
helm III. war weit entfernt davon, aus der Erschütterung des
Ansehens Napoleons und dem Untergange der Großen Armee
die patriotischen Konsequenzen seines Volkes zu ziehen. Ja
mehr noch: der König versah sich nicht der Tiefe und Rein—
heit der Gesinnungen eben dieses seines Volkes; er fürchtete
vielleicht, noch mehr aber glaubte er nicht an die Möglichkeit
einer allgemeinen Erhebung. Und so sah er sich, schwach wie
er war und unfähig zu eigner Meinung, ohne weiteres auf
die Seite sterreichs getrieben: „Nimmt Napoleon gemäßigte
Bedingungen an und der allgemeine Friede — denn nur von
diesem (dem Ideale Metternichs! kann die Rede sein —
kommt bis zum April zustande, so ist der größte aller Zwecke
erreicht,“ hat er noch am 28. Dezember 1812 geschrieben.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 26
        <pb n="416" />
        402 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

So ruhte denn das Schicksal Deutschlands nicht im
Schoße der Erwägungen und Gesinnungen seiner Fürsten, ja in
diesem Augenblicke auch noch nicht einmal bei dem viel tausend⸗
stimmigen Chore der kriegswilligen Massen seines führerlosen
Volkes: sondern war in den Herzen der wenigen tapferen
Patrioten beschlossen, denen Gelegenheit gegeben war, in den
Gang der Diplomatie einzugreifen. Vor allem im Herzen des
Reichsfreiherrn vom Stein.
Stein hatte um diese Zeit längst das Programm fest⸗
gestellt, nach welchem seiner Ansicht nach zu handeln war.
Seine Denkschrift vom 17. November, an den Zaren gerichtet,
forderte unbedingte Fortsetzung des Krieges bis zur Vernichtung
der napoleonischen Übermacht und in deren Interesse Vorgehen
auch gegen Deutschland selbst, damit es im Aufgehen in das
große Ziel der Befreiung einer neueren inneren Freiheit teil⸗
haftig werde. Seine Einwohner sollten beim Einmarsch der
russischen Befreier und ihrer etwaigen Verbündeten geschont
und müßten gegen den gemeinsamen Feind in Tätigkeit gesetzt
werden; die Regierungen aber würde man überwachen, leiten,
in gewissen Fällen sich ihrer bemächtigen müssen. „Man muß
den festen Willen aussprechen, die Unabhängigkeit Deutschlands
herzustellen, den Rheinbund zu vernichten, und man wird alle
Deutschen einladen, sich zur Eroberung ihrer Freiheit mit den
verbündeten Heeren zu vereinigen .... Diejenigen Fürsten,
welche sich der allgemeinen Sache anschließen, müssen dann die
Aufrichtigkeit und Beharrlichkeit ihrer Gesinnungen dadurch ge⸗
währleisten, daß sie sich nur mit wohldenkenden Männern um—
geben und ihre Streitkräfte in die Hände der Verbündeten
geben, welche zugleich die Länder der Napoleon etwa anhäng⸗
lich bleibenden Fürsten in Besitz nehmen und verwalten werden.
Man darf hoffen, daß Österreich und Preußen auf ihren
wahren Vorteil hören werden, sobald die Annäherung der
russischen Heere gegen ihre Grenzen ihnen Halt und Schutz
gegen Napoleons Unterdrückung gibt .... Die übrigen
deutschen Fürsten werden länger zaudern, sich von ihrem
Tyrannen loszureißen, weil die Furcht zu tief eingewurzelt ist
        <pb n="417" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

4038

in ihren durch den Druck und das Gefühl ihrer Schwäche
herabgewürdigten Seelen. Finden sich diese Voraussetzungen
durch die Ereignisse gerechtfertigt, so wird man besonders bei
dem König von Preußen darauf dringen, daß er sein Mini—
sterium und seine Umgebungen aus Männern bilde, welche die
Reinheit ihrer Grundsätze und die Kraft ihrer Charaktere erprobt
haben, daß er ein Ministerium aus dem Präsidenten von Schön,
General von Scharnhorst und dem ehemaligen Minister Grafen
von Dohna zusammensetze; daß er diesen feigen und verächt—
lichen Haufen entferne, der, weit entfernt, ihn gegen die
Schwäche zu hüten und zu stählen, dieser unglücklichen Anlage
nachzugeben hinzieht, und daß er dadurch den Verbündeten,
welche ihn schützen und stützen, eine Gewähr seines politischen
Betragens gebe. Was die übrigen deutschen Fürsten betrifft,
so haben sie — was auch ihr Betragen sein mag, sei es, daß
sie sich widersetzen oder sich sogleich unterwerfen — kein Recht,
die Beibehaltung oder Wiederherstellung ihrer Oberherrlichkeit
zu verlangen ... Selbst die vertriebenen Fürsten haben kein
Recht, ihre Wiedereinsetzung zu verlangen, da es ausschließlich
von den verbündeten Mächten abhängt, welchen Gebrauch sie
von ihren Erfolgen machen wollen, wenn sie die Franzosen
aus Deutschland gejagt haben.“
Es ist das Programm eines freien, aber staatserhaltend
gesinnten deutschen Mannes, dessen Vorfahren von frühen
Ahnen her selbst in bescheidenem Kreise und Sinne selbständig
regiert hatten: es ist das Programm eines Patrioten. Und
was mehr war: Stein wußte den Zaren für eben dies Pro—
gramm zu gewinnen. Und so schien es denn so weit, daß
Deutschland das Geschenk seiner Freiheit, der innern wie äußern,
aus der Hand des Selbstherrschers aller Reußen empfangen
sollte.
Aber schon die Hoffnung Steins, daß Preußen und Hster⸗
reich sich dem russischen Vorgehen anschließen würden, traf nicht
zu! Gegenüber dem Angebot des Zaren, ihm die Grenzen
Preußens vor 1806 zu gewährleisten, flüchtete Friedrich Wil—
helm III. mißtrauisch in die Arme Metternichs!
96 *
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        104 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Da wurde dem schalen Treiben der Diplomatie der
deutschen Mächte, das sich in dieser Zeit ausnimmt wie tän—⸗
delndes Spiel geistig Minderbegabter unter dem Wüten von
Hagel und Donnersturm, noch ehe es sich ganz zu jenen Aus⸗
wüchsen entwickelt hatte, von denen soeben berichtet wurde, ein
Ende gemacht durch unerhörte Vorgänge im Bereiche des letzten
Hortes aller preußischen Unabhängigkeit, an einer Stelle, die
das Herz des Kriegerstaates selbst ausmachte, in den Reihen
des Heeres.
Die beiden Divisionen, die Preußen zu der Großen Armee
zu stellen gehabt hatte, waren dem linken Flügel dieser
Armee eingeordnet worden und, nur den Gefahren — und der
Schulung — kleiner Gefechte ausgesetzt, verhältnismäßig gut
erhalten geblieben; jetzt standen sie unter dem Kommando des
Generals von NPVorck in Kurland.
Dabei war Porck schon seit Ende September wiederholt
von russischer Seite her der Vorschlag gemacht worden, er
möge den französischen Heeresverband verlassen und zum
russischen übertreten. Aber Yorck hatte abgelehnt. Er hatte
darüber auch nach Berlin berichtet und um Verhaltungsbefehle
nachgesucht, war aber, absichtlich, ohne bestimmte Weisungen
gelassen worden.
Die an sich höchst unklare Lage, die auf diese Weise ge—
schaffen worden war, wurde aber von der zweiten Dezember⸗
woche 1812 ab noch verantwortungsreicher. Denn jetzt nahten
allmählich versprengte Teile des Zentrums der Großen
Armee den Standquartieren des NYorckschen Korps; der Rück⸗
zug und Untergang der Großen Armee ließ sich nicht mehr
leugnen; es mußte mit ihm gerechnet werden: und das hieß
für den Oberbefehlshaber der linken Flügelarmee, Macdonald,
auch seinerseits Rückzug. Auf diesem Abmarsche aber, der auf
Tilsit ging, hatten jetzt die Preußen unter Yorck die Nachhut;
und bald zeigte es sich, daß die Russen den nicht mehr ab—
wendbaren Versuch machten, sich zwischen das Korps Yorcks
und die Haupttruppen Macdonalds einzudrängen und so die
Preußen von den Franzosen zu trennen.
        <pb n="419" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

405

Am Weihnachtstage des Jahres 1812 war das gelungen.
Was konnte und sollte da nun das Schicksal der preußischen
Truppen sein? Am 27. Dezember schrieb Yorck dem Könige:
— —
ich glaube nicht, daß ich wieder zu ihm stoßen kann, und werde
ich, im Falle ich auf ein russisches Korps stoße, bemüht sein,
alles so zu leiten, daß ich Ew. Majestät Truppen konserviere,
die Ehre der Waffen nicht kompromittiert wird und Ew. Königl.
Majestät nach einem kurzen Zeitraum eine freie Disposition
über das mir anvertraute Korps haben werden .... Handle
—V ohne Murren zu
Ew. Majestät Füßen legen; und der Gedanke, mir vielleicht
die Unzufriedenheit Ew. Majestät zuzuziehen, macht mich sehr
unglücklich; über alles übrige bin ich einig mit mir selbst.“
Das war es: NYorck wußte nach gewiß hartem Seelen⸗
kampfe, was er wollte; spätestens am 27. Dezember war der
Abfall der preußischen Truppen von Napoleon innerlich schon
vollzogen.
Die äußere Entscheidung kam rasch nach. Nachdem NYorck
festgestellt hatte, daß die Brigade Massenbach, die noch mit
Maͤcdonalds Truppen Fühlung hatte, auf seine Seite treten
werde, versicherte er sich seiner Offiziere: „Wer so denkt, wie
ich, sein Leben für das Vaterland und die Freiheit hinzugeben,
der schließe sich mir an; wer dies nicht will, bleibe zurück.
Der Ausgang unserer heiligen Sache mag sein, wie er will;
ich werde auch den stets achten und ehren, der zurückbleibt.
Geht unser Vorhaben gut, so wird der König mir meinen
Schritt vielleicht vergeben; geht es mißlich, so ist mein Kopf
verloren. In diesem Falle bitte ich meine Freunde, sich meiner
Frau und Kinder anzunehmen.“ Lauter Jubel folgte diesen
Worten des als streng bekannten Feldherrn und bestätigte
ihren Inhalt; keiner blieb zurück.
Am 30. Dezember schloß Yorck zu Tauroggen die Kon⸗
vention mit den Russen ab. Das preußische Korps wird nach
ihr als selbständiges, Heer in einem neutralen Landstriche
Fwischen Memel, Tilsit und dem Haff Stellung nehmen. Ver—
        <pb n="420" />
        106 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Rapitel.

wirft der Zar oder der König von Preußen die Konvention,
so wird das Korps von den Russen unbehelligt dahin ziehen,
wohin es der König von Preußen befiehlt; doch wird es vor
dem 1. März 1813 nicht gegen russische Truppen fechten.
Friedrich Wilhelm war außer sich, als er in Berlin am
4. Januar die Nachricht von dem Geschehenen erhielt. Er sah
sich nicht nur aus dem Schwebezustand seiner stets wechselnden
Dispositionen gerissen und damit in dem verletzt, was im
tiefsten das Wesen seiner Persönlichkeit ausmachte; die Gerechtig—
keit gebietet hinzuzufügen, daß er sich auch als König beleidigt
fühlte. Und so nahm er Yorck das Kommando des Korps und
übertrug es dem General von Kleist; verfügte die Verhaftung
Yorcks, der vor ein Kriegsgericht zu stellen sei; schritt gegen
Massenbach ein: und stellte die Truppen „zur alleinigen Dis—
position Seiner Majestät des Kaisers Napoleon oder Seines
Stellvertreters“.

Aber beim Empfange der Ordres des Königs im Heere
zeigte sich, daß Kleist sich weigerte, das Kommando zu über—
nehmen! Und NYorck hätte im ganzen Korps niemand gefunden,
der es übernommen hätte! .Es blieb nichts übrig, als daß er,
der Hochverräter in des Könias Augen, das Kommando weiter
führte.

Inzwischen aber hatten sich die Dinge um NYorck schon
gewaltig und sehr zu gunsten seiner Sache verändert. Mac—
donald hatte eingesehen, daß er sich nach Yorcks Abfall nicht
mehr in Tilsit werde halten können; er war bis Danzig
zurückgewichen. Offen lag damit die Provinz Preußen vor
Yorck da, zu deren Gouverneur ihn die Gnade des Königs
noch kurz vor der Konvention von Tauroggen ernannt hatte.
Und PYorck sah sich nach der Konvention in dieser Würde auch
von dem General von Bülow, der eine geringe Truppenzahl
in Preußen befehligte, anerkannt.
Sollte er unter diesen Umständen aus der neutralen Zone
abmarschieren, sollte er sich, dem Sinne der Befehle seines
Königs entsprechend, den Franzosen wieder unterstellen? Er
        <pb n="421" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

407

entschied sich für ein Drittes: den Kampf gegen die Franzosen
an der Seite der Russen.
Von durchschlagendem Einflusse hierauf war, was sich
inzwischen in der Provinz Preußen ereignet hatte und noch
ereignete.
Da war Stein am 22. Januar 1813 eingetroffen und
hatte im Auftrage des Zaren die Verwaltung des Landes so
lange an sich genommen, bis der König von Preußen ein Ab⸗
kommen mit Rußland getroffen haben werde. Da hatte Stein
daraufhin das Land von dem Drucke der Kontinentalsperre
befreit, dadurch den Bruch mit Frankreich vollzogen und, zur
innerpolitischen Legalisierung gleichsam seines Vorgehens, die
Stände von Ostpreußen und Litauen zum Landtage ein—
berufen. Und da hatte Stein endlich und vor allem mit
Yorck verhandelt.
VYorck aber folgte Steins Anschauungen und Absichten.
Es war, nach Steins kräftigem Anfange, die Besiegelung eines
selbständigen Vorgehens der Provinz Preußen in jeder Richtung.
Denn nun konnte auch von einer Neutralität nach außen hin
in keiner Weise mehr die Rede sein; im Beginne seiner mili⸗
tärischen Selbständigkeit befand sich das Land zugleich im
Kriegszustande gegen Frankreich. Die Lage kam voll zum
Ausdruck, als Yorck, von den Ständen eingeholt, am 5. Februar
als Generalgouverneur im Landtage erschien, das Land zur
Bewaffnung aufforderte und seine dahin zielenden Gesetzentwürfe
vortrug. Und nun begannen hier, in Königsberg, die herr⸗
lichsten Tage wohl der ostpreußischen, ja der preußischen Ge⸗
schichte; eine Landsturm- und Landwehrordnung, von Dörn⸗
berg, Clausewitz, Alexander Dohna entworfen, wurde wenige
Tage darauf genehmigt; und 18000 Mann Reserve, 20 000
Mann Landwehr sowie 750 Freiwillige zu Pferde fingen an,
zur Ergänzung und Verstärkung der Truvven Norcks unter die
Waffen zu treten.
Es waren Ereignisse wie ein Märchen. Und doch: in wie
viel tausend Einzelheiten erinnern sie an die großen Zeiten
Tirols im Jahre 1809! Nur daß, was dort der Bauer ver—
        <pb n="422" />
        108 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

mocht hatte, hier dem Edelmann und daneben dem Bürger ge—
lang. Darnach erscheinen denn auch alle weiteren Unterschiede der
beiden Erhebungen gekennzeichnet: dort freiester Zuzug der
Einzelnen, hier Berufung durch die ständische Obrigkeit; dort
der Sandwirt Oberkommandant, hier Generalgouverneur der
Herr von NYorck; dort Gebirg und einsamer Pfad, Plänklerkrieg
und Toben ungebändigter Volkswut, hier Flachland, Organisation
und geordnete Kriegsführung: — dort Aufbrausen urzeitlicher
Energien mit einem schließlichen Verlauf ohne große Erfolge,
hier rasch-behutsame Sammlung aller Kraft unter moderner
Führung, zähes Aushalten, Krieg außer Landes bis zu den
Toren Leipzigs und darüber hinaus: und nie wieder zu be—
seitigende, weltgeschichtliche Errungenschaften.
Doch schon die ersten Erfolge der Erhebung Preußens
waren weitreichend und wunderbar. König Friedrich Wilhelm
sah sich durch die ferne Begeisterung seines Preußenvolkes von
jeglicher Linie seines bisherigen Verhaltens, ja selbst von seinem
bisherigen Aufenthalt abgedrängt. Nach dem Eindrucke der
sich drängenden Nachrichten auf französischer Seite mußte er
befürchten, daß Napoleon sich an seiner Person vergriffe; und
so verließ er, wenn auch mit Zustimmung Napoleons, Berlin.
Als er aber von dort her am 25. Januar in Breslau ankam und
ihn nun der Jubel des schlesischen Volkes, das seine Entfernung
aus Berlin als Kriegsentschluß deutete, empfing und ihm
gleichsam die preußischen Ereignisse in dem Bilde einer nicht
minder erhebenden Wiederholung nochmals vortrug, da ward
auch er an seiner bisherigen diplomatischen und militärischen
Stellungnahme irre; und vier Wochen später rang er sich, nach
langwierigem und hartem Kampfe, den vollsten und letzten
Entschluß ab, mit Frankreich zu brechen.
Es war zu einer Zeit, da er für einen solchen Entschluß
schon der Billigung sterreichs gewiß sein konnte, wenn auch
Kaiser Franz nicht an dem Kampfe gegen Napoleon teil⸗
nehmen wollte und einstweilen an der Vermittlerrolle, die ihm
Metternich zudiktiert hatte, festhielt. Und so kam es denn für
Preußen jetzt vor allem darauf an, zunächst mit Rußland
        <pb n="423" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

409

einig zu werden. In dieser Richtung hatten schon seit Anfang
Februar immer eingehendere Verhandlungen stattgefunden.
Jetzt, am 27. Februar, führten sie zu einem Angriffsbündnis
mit Rußland, in welchem sich der Zar verpflichtete, „die
Waffen nicht niederzulegen, solange Preußen nicht wieder her—
gestellt sein wird in den statistischen, finanziellen und geo—
graphischen Verhältnissen, entsprechend dem, was es vor dem
Kriege von 1806 war“. Und um dies zu erreichen, versprach
der Zar, „zu den Entschädigungen, welche die Umstände er—
heischen könnten, im Interesse beider Staaten selbst und zur
Vergrößerung Preußens alle Erwerbungen zu verwenden,
welche durch ihre Waffen und ihre Unterhandlungen im nörd—
lichen Teile Deutschlands gemacht werden können, mit Aus—
nahme der alten Besitzungen des Hauses Hannover“. War
damit die territoriale Zukunft Preußens in Deutschland während
des bevorstehenden Kampfes und vor allem nach ihm ziemlich
ficher gestellt, so fehlte dagegen eine gleiche bestimmte Aussprache
hinsichtlich der preußischen Ansprüche in Polen: schon zeigte sich,
daß der Zar in dieser Hinsicht seine besonderen Anschauungen
hatte und nach dieser Richtung, nicht ohne Berechtigung, den
dereinstigen Lohn Rußlands für die Fortsetzung des Kampfes
gegen Frankreich suchte; und nur das war zum Ausdrucke
gebracht, daß der Zar dem Könige von Preußen unter seinen
gegenwärtigen Besitzungen ganz besonders auch das alte
Preußen gewährleiste, „dem ein Gebiet angeschlossen werden
soll, welches in allen, sowohl militärischen als geographischen
Beziehungen diese Provinz mit Schlesien verbindet“.
Das Bündnis vom 27. Februar ist dann später noch
durch Bestimmungen einer Konvention vom 19. März, der so—
genannten Kalischer Konvention, vervollständigt worden, deren
wichtigster Satz sich mit dem künftigen Schicksale des außer—
preußischen Deutschlands beschäftigte. Da wird vor allem
festgelegt, daß jeder deutsche Fürst, der in einer bestimmten
Zeit nicht der Aufforderung der Verbündeten, den Kampf
gegen Napoleon mit aufzunehmen, entsprechen sollte, mit dem
Verluste seiner Staaten büßen solle. Und für die zunächst zu
        <pb n="424" />
        t10 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Rapitel.

erobernden Länder wird in einem zu begründenden „Zentral⸗
verwaltungsrate“, in dem Stein später vor allem tätig gewesen
ist, eine Behörde vorgesehen, welche die Rechte und Interessen
der Verbündeten zu wahren haben wird. Für die Wirksamkeit
dieser Behörde aber, insbesondere auch für deren Unterverwal⸗
tungen, wird das nördliche Deutschland in fünf große Ab—⸗
schnitte zerlegt: nämlich das Königreich Sachsen mit den
thüringischen Herzogtumern, das Königreich Westfalen mit
Ausnahme Hannovers und der alten preußischen Besitzungen,
die Herzogtümer Berg Westfalen und Nassau, das Departement
der Lippe, und die Departements der Elbmündungen und
Mecklenburg.
So schien denn für die nächsten Bedürfnisse des Angriffs und
Kampfes alles wohlgeordnet. Darüber hinaus aber wurden über
das Schicksal Gesamtdeutschlands in einem Aufrufe des russischen
Oberbefehlshabers Kutusow an die Deutschen immerhin einige
Erklärungen abgegeben. Der Rheinbund könne als Wirkung
fremden Zwanges und Werkzeug fremden Einflusses nicht
fürder geduldet werden. Das Schicksal der einzelnen deutschen
Fürsten werde abhängig sein von ihrer Stellung zur deutschen
Sache; wer dieser abtrünnig sein und bleiben wolle, der zeige
sich damit reif der verdienten Vernichtung durch die Kraft der
öffentlichen Meinung und die Macht gerechter Waffen. Der
Zar aber, der den fremden Einfluß in Deutschland vernichtet
zu sehen wünsche, werde zum wiedergeborenen Deutschland und
zur Frage der Entwicklung seiner Verfassung keine andere
Stellung einnehmen, als daß er seine schützende Hand über ein
Werk halte, „dessen Gestaltung ganz allein den Fürsten und
Völkern Deutschlands anheimgestellt bleiben soll“.
Man sieht: aus diesen Kundgebungen spricht, wenn auch
schon mit leiser Abschwächung, die Stimme Steins.
Aber wie ganz anders noch hatte sich inzwischen, freilich
eben von Stein vor allem der Stummheit entbunden, die
Stimme des Volkes selbst erhoben.
Die politische Dichtung der Zeit, immer schon ernst und
fromm, nimmt jetzt, zu mächtigen Chören anschwellend, einen Zug
        <pb n="425" />
        Die Freiheitskriege: 1809, i1815. 411

des Fanatismus, des Furor teutonicus, der Berserkerwut an,
der nur noch durch den Christenglauben gemäßigt wird. So hat
Arndt in den harten Tagen noch des Jahres 1812 gedichtet:

O Deutschland, heiliges Vaterland!
O deutsche Lieb' und Treue!
Du holdes Land, du schönes Land!
Dir schwören wir aufs neue:
Dem Buben und dem Knecht die Acht!
Den speise Kräh'n und Raben!
So ziehn wir aus zur Hermaunsschlacht
Und wollen Rache haben.

Laßt braufen, was nur brausen kann,
In hellen, lichten Flammen!
Ihr Deutschen alle, Mann für Mann,
Zum heil'gen Krieg zusammen!
Und hebt die Herzen himmelan!
Und himmelan die Hände!
Und rufet alle, Mann für Mann:
„Die Knechtschaft hat ein Ende!“

Gewiß überwogen dabei schließlich noch fromme Regungen:
sobald das Gericht des Moskauer Brandes über Napoleon
hereingebrochen war, beugte man sich dem göttlichen Urteil, und
ber Ton der Dichtung erhielt einen stärkeren Beisatz altsittlicher
Festigkeit. Das ist die Stimmung, aus der Arndt den deutschen
Knaben sich dem Vaterlande geloben und in diesem Gelöbnis
beten läßt:

Du droben in dem Himmelszelt,
Der Sonnen lenkt und Herzen hält,
Du großer Gott, o steh mir bei,
Daß ich es halte wahr und treu!

Daß ich, vom Lug und Truge rein,
Dein rechter Streiter möge sein,
Daß dieses Eisen ehrenwert
Fürs Recht nur aus der Scheide fährt!

Und noch mehr schwollen bald die religiösen Empfindungen.
Mit welcher Innigkeit feierte man 1813 Ostern — das Fest der
Auferstehung!
        <pb n="426" />
        12 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

O, zeuch durch unfre Felder
Und reinige das Land,
Durch unsre Tannenwälder,
Du Sturm, von Gott gesandt.

Das Land ist aufgestanden —
Ein herrlich Osterfest —
Ist frei von Sklavenbanden,
Die hielten nicht mehr fest.

Wie lieblich klingt, wie heiter
Der Losung Bibelton:
Hie Wagen Gottes, Gottes Reuter,
Hie Schwert des Herrn und Gideon.
(M. von Schenkendorf.)

Aber immer blieb es eine Frömmigkeit des Kriegers;
innig verschlangen sich herber Patriotismus und Christentum,
und der Gott, zu dem man schrie, war der Herr der Scharen
des Kampfes.

Es war eine Stimmung gleich der der Tiroler im Jahre
des Heils 1809. Und wenn Max von Schenkendorf Andreas
Hofer die Worte in den Mund legte: „Weil ich nach dem
Himmel ziele, kann ich ird'schen Feind bezwingen“: so gab es
wohl keinen norddeutschen Mann, der sich dieser Meinung nicht
aus Herzensgrund verschrieben hätte. Dennoch hat die Stimmung
von 1813 etwas Verschiedenes von der des Jahres 1809.
Das religiös-sinnliche Moment fehlt fast ganz; wo die Tiroler
Gnadenbilder in den Kampf führten gleich jenen Germanen,
die in den Symbolen der Götter, die sie aus heiligen Hainen
zum Schlachtfeld trugen, diese persönlich am Streite teilnehmend
spürten, da erscheint in den Schlachten von 1818 nur das
schlichte Zeichen des Kreuzes. So wird der ganze Ton in
Norddeutschland herber und wilder: die deutsche Art erscheint
nicht gemäßigt durch die lachende Natur des Südens und die
reichen Kulturelemente einer zentraleuropäischen Lage. Was
ihn unter diesen Umständen noch mäßigt, adelt und innerlich
freilich am Ende über alle Empfindungen des Südens hinaus—
        <pb n="427" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 418

hebt, das ist das leise anklingende, aber dennoch den Grundton
hildende Moment des Vrotestantismus:

Gott, ich erkenne dich!
So im herbstlichen Rauschen der Blätter
Als im Schlachtendonnerwetter,
Urquell der Gnade, erkenn' ich dich:
Vater, du segne mich!

(Körner.)

Es ist ein Moment, das wilden Fanatismus in merk—⸗
würdiger Verquickung mit religiösen Elementen nicht aus⸗
schließt; und wie oft mag diese Mischung die Seele der Massen
heherrscht haben, wenn sie sogar in der persönlichen Dichtung
hervortritt:

So komm, du treue Kugel,
Wir langen dich hervor
Und senken mit frommem Gebete
Dich in das Feuerrohr.
Streut Pulver auf die Pfanne,
Ihr Jäger, spannt den Hahn!
Uud nun in Gottes Namen,
Wir sind die ersten voran.

(Fr. Chr. Förster.)
Dennoch läßt sich behaupten, daß wohl niemals ein Volk
in seinem Zorne, in seiner gerechten Wut mäßiger und eben
dadurch erfolgreicher gewesen ist. Was die Massen band, war
doch in den Tiefen die protestantische Zucht; und wirksam
waltete sie im Dienste des Vaterlandes. Da war es wahrlich
kein leeres Zeichen, wenn jeder Wehrmann das schlichte Land⸗
wehrkreuz auf der Stirne trug; und die Empfindung von
Millionen wurde getroffen, als Friedrich Wilhelm als Ehren⸗
zeichen der Tapferkeit im kommenden Kriege das alte Kreuz
der preußischen Ordensritter wieder aufleben ließ:

Heil'ges Kreuz, ihr dunkeln Farben,
Seid in jede Brust geprägt,
Männern, die im Glauben starben,
Werdet ihr aufs Grab gelegt;
        <pb n="428" />
        14 J Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Um die kühnen Heldengeister
Schlingt sich dieses Ordensband,
Und der König ist sein Meister,
Der das alte Zeichen fand.
(M. von Schenkendorf.)

Und dies schlichte Kreuz aus Eisen, jedem Helden jedes
Standes und jeder kriegerischen Dienstart zugänglich: ein
Symbol wurde es zugleich des gemeinsamen Kampfes aller,
der Erfüllung einer allen gemeinen Wehrpflicht: ein echt demo—
kratisches Zeichen.
„Dir will ich meine Rettung danken,
Ob auch verzagte Seelen schwanken,
Dir, treues Volk, nur dir allein!
Ihr alle sollt ein Ritter heißen,
Ich schmück' euch mit dem Kreuz von Eisen,
Auf! in die blut'ge Schlacht hinein!“

A
Die alten Ketten sind gebrochen,
Zur Freiheit wendet euern Blick!
Wir kannten Herren nur und Knechte,
Heut gab die unverjährten Rechte
Ein König seinem Volk zurück!

(Fr. Chr. Förster.)

Denn was den nun beginnenden Kampf auszeichnete,
das war die allgemeine Teilnahme: kein Krieg des Adels,
keiner der Bürger, keiner der Bauern allein war er zu
nennen. Gewiß drängt jede große Kriegsnot die unteren
Schichten hervor: ein elementares Ereignis, entfesselt sie
menschliche Ureigenschaften und die wichtigsten Träger dieser,
die Massen. So war nicht zu zweifeln, daß der Bauer vor
allem der Held der kommenden Kämpfe sein werde: auf den
Schlachtfeldern des Befreiungsjahres hat er die wirtschaft⸗
liche Freiheit, die ihm zu werden begann, verdient und ein
erstes Anrecht auf politische Freiheit gewonnen.
Die Siegesfaat, die Freiheitssaat,
Wie herrlich wird sie sprießen!
Du, Bauer, sollst für folche Tat
Die Ernten selbst genießen.
(M. von Schenkendorf.)
        <pb n="429" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

415

Aber neben dem Bauer stand der Bürger. Das Bürger—
tum hat die echtesten Sänger der Freiheitskriege gestellt; un—
kriegerisch bisher, drängte es sich fast mehr als andere
Schichten freiwillig zu militärischer Tat an verantwortlicher
Stelle: das Jahr 1818 ward zur Heldenzeit, zur heroischen
Urzeit gleichsam seiner modernen Entwicklung. Und wie sollte
der Adel gefehlt haben? Bei ihm mischten sich politische und
soziale Erwägungen mit Begeisterung und alter Gewohnheit
militärischer Fuhrung: dennoch überwog die Begeisterung, und
hon Nebenabsichten rein zogen die Söhne der alten Geschlechter
zur Walstatt.
Die Bewegung aber, die anfangs von Preußen ausging,
wirkte bald, wie durch Ansteckung, nach Westen und Süden hin
selbständig weiter; ohne äußere Anregung traten vor allem
auch Schlesien und Brandenburg noch vor dem Umschwung der
preußischen Politik auf die Seite des Vaterlands. Und das
Blut war es an erster Stelle, was die Massen dem Vaterlande
darboten. Man drängte sich zur Aufnahme in die Rollen
neuer, kaum schon begründeter Truppenteile; wo dies nicht
möglich war, bildete man Freikorps; und beherzte Männer
gingen hier und da in kleinen Trupps weit mehr auf die
Franzosenjagd, als die allgemeine Überlieferung meldet — noch
aber währt die Kunde dieser Vorgänge in mündlicher Über⸗
lieferung fort. Es war die bedenkliche Seite all des schönen
Aufschwungs, an sich von geringer Bedeutung, dennoch aber
vorhanden, wie leise Spuren anarchischer Freiheitsbegriffe und
revolutionärer Willkür.
Was aber alle erzog, zusammenband und zusammenhielt,
das war der Gedanke des Vaterlands. Ihm Opfer jeder Art
zu bringen war jedermann bereit; und Fluch und gesell—
schaftlicher Bann erwartete die, die sich ausschlossen. Es
war wenig Geld mehr im Lande; man mußte sich mit
schlechten Bankbillets behelfen, denen nur der Kredit eines
ruinierten Staates zugrunde lag. Da brachten Männer und
Frauen Edelmetall, altes Haussilber, Schmuckgegenstände, Ge—
pand und wohl gar den persönlichsten Schmuck, den des
        <pb n="430" />
        —416 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Rapitel.

Haars zum Opfer: nichts, was nicht in den Dienst der großen
Sache gestellt wurde. Es war wie eine Auswanderung gleichsam
aus alten Gefühlen und deren wirtschaftlichem und künstle⸗
rischem Gehäuse: aus allem, was Menschen lieb und teuer ist;
nicht wenige haben sogar ihr Land, den Heimatsboden ihres
Geschlechtes verkauft, um dem Vaterlande zu dienen.
Und es waren ernste Stunden. Kein oberflächlicher Elan.
Keine eitle Siegeszuversicht. Man wußte es, ohne es auszu⸗
sprechen: es ging um Weib und Kind, um letzte, heiligste Güter.
So trat man in stiller Gefaßtheit unter die Waffen. Keine glän⸗
zenden Uniformen, die schon die Armut ausschloß. Einfaches
Grau, Schwarz, oft nur ein Abzeichen, ein Band, eine Mütze.
Und Waffen jeder Art: Flinten, Musketen, Säbel — beim
Landmann Waffen letzter Not, der rostige Spieß, den unsere
alten Rechtsbücher preisen, Sense, Beil und Morgenstern.
Was schadete es? Glücklich, der mit dem höchsten aller Ehren⸗
zeichen, dem schlichten Kreuz auf der Brust, heimkehren wird
aus der männlichsten aller Nöte, aus der Arbeit des Kampfes!
Das waren die Mächte, die endlich auch das Herz des
Königs stählten. Aus Breslau berichtet um diese Zeit der
österreichische Gesandte in metternichscher Sprache nach Wien:
„Die Geister sind in einer Gärung, die schwer zu beschreiben
ist. General Scharnhorst übt unbegrenzten Einfluß. Die
Militärs und die Häupter der Sekten haben sich unter der
Maske des Patriotismus der Zügel der Regierung vollständig
bemächtigt.“
Am 4. Februar hatte Scharnhorst den Plan für das
nächste Vorgehen der preußisch-⸗russischen Armee vorgelegt; am
d. Februar wurde jede Befreiung von der allgemeinen Wehr⸗
pflicht für die Dauer des kommenden Krieges aufgehoben.
Am 12. Februar befahl der König die Mobilmachung für
Schlesien und Pommern; Preußen hatte, wir wissen, schon
von sich aus gerüstet. Bald folgte dann der Aufruf zum frei⸗
willigen Kriegsdienst. Und endlich am 10. März, dem Geburts⸗
tage der Königin Luise, aus deren Tränen diese Saaten herrlich
sproßten, wurde das Eiserne Kreuz gestiftet, und am 17. März
        <pb n="431" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818. 417

erschienen sie, die längst erwarteten, die Aufrufe „An mein
Volk“ und „An mein Kriegsheer“. Sie riefen zu den Waffen,
sie riefen zu Opfern, was Waffen tragen und opfern konnte.
„Es ist der letzte, entscheidende Kampf, den wir bestehen für
unsere Existenz, unsere Unabhängigkeit, unseren Wohlstand.
Keinen anderen Ausweg gibt es, als einen ehrenvollen Frieden
oder einen ruhmvollen Untergang. Auch diesem würdet ihr
getrost entgegengehen, um der Ehre willen, weil ehrlos der
Preuße und der Deutsche nicht zu leben vermag. Allein wir
dürfen mit Zuversicht vertrauen. Gott und unser fester Wille
werden unserer Sache den Sieg verleihen, mit ihm einen
sicheren, glorreichen Frieden und die Wiederkehr einer glück—
ichen Zeit!“
In diesen Tagen war aber schon alles in größter und
großenteils auch geordneter Bewegung. Und aller Gedanken
galten dem Heer. Da war die alte Linie in dem von Napo—
leon noch geduldeten Restbestand. Sie sollte auf den drei—
fachen Stand der Schlußwochen des Jahres 1812 gebracht
werden. Aber das genügte weder den Anforderungen des
Krieges noch dem Bedürfnisse des Volkes, sich zu betätigen.
Die bezeichnendsten militärischen Neubildungen, die jetzt
neben der Linie vollendet wurden, waren die Freikorps und
die freiwilligen Jäger. Die Freikorps waren schon längst in
Bildung; sie entsprachen in ihrer Entstehung den Freikorps
früherer Jahre; in ihnen strömte zusammen, was von junger
und alter Mannschaft am kriegsungeduldigsten war und sich
selbst bewaffnen konnte; später, als die Mannschaften des
preußischen Bodens im preußischen Heeresrahmen genügende
Unterkunft fanden, setzten sie sich vornehmlich aus Nichtpreußen
zusammen. Sie waren zum Teil ziemlich stark; in Westfalen
hat Hauptmann von Reiche ein Jägerbataillon, Oberstleutnant
von Reuß gar vier Bataillone gesammelt. Das berühmteste
bon allen aber war das der Luützowschen Jäger, drei Bataillone,
fünf Schwadronen, zwei Halbbatterien; in ihm ist Theodor
Körner gefallen.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.
        <pb n="432" />
        418 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Die freiwilligen Jäger bildeten eine regulär aufgestellte
Truppe: sie waren gleichsam staatlich organisierte Freikorps.
In ihnen fand sich zusammen, was nach den bisherigen
Kantonsgesetzen vom Kriegsdienst befreit gewesen war und sich
selbst bewaffnen und beritten machen konnte: ursprünglich nur
junge Leute bis zu 24 Jahren, dann, da sie es heischten,
auch Männer von höherem Alter, dem Berufe nach Adlige,
Bürger, Beamte, Gelehrte, was gesellschaftlich führte und nicht
krank oder verkrüppelt war. „Kinder der reichsten Familien
strömen herbei und nehmen als Gemeine Dienste; es ist
rührend, alle die Söhne des Adels und höheren Bürgerstandes
von der feinsten Bildung als Gemeine in die zahlreichen
Jägerkompagnien eingestellt zu sehen, wo sie sich selbst be—
kleiden, bewaffnen und besolden; es herrscht ein herrlicher
Enthusiasmus.“ Die Truppe hat sich bewährt. Anfangs von
der Linie etwas scheel angesehen, gewann sie bald durch
Leistungen Achtung; später galt den Bataillons- und Regi—
mentskommandeuren der Linie die Zugabe eines Jägerdetache—
ments als fast unentbehrlich.
Neben Freiwillige und Linie trat die Landwehr. Der
Gedanke der Landwehr entstammte ursprünglich dem Ideen⸗
kreise Scharnhorsts, des großen Organisators der preußischen
Siege des Jahres 18183 überhaupt; als Gneisenau, Clausewitz
und andere den preußischen Militärdienst verlassen hatten,
hatte er, in der kleinen Stellung eines Inspekteurs der
schlesischen Festungen, treu bei der schwarzweißen Fahne aus⸗—
geharrt, um zunächst im geheimen und nun stolz öffentlich der
Funktionen des Kriegsministers zu walten. Scharnhorsts
Ideen waren dann, auf Anregung Steins, durch Clausewitz
nach Ostpreußen getragen worden und hatten hier als Grund—
lage der provinzialen Landwehrordnung gedient, deren Ent⸗
wurf der Graf Alexander Dohna ausgearbeitet hatte, und die
dann unter mannigfach beschränkenden Abänderungen des
ursprünglichen Ideengehaltes von den Ständen des Landes
für Preußen und Litauen angenommen worden war. Jetzt
trat neben diese provinziale Ordnung die allgemeine Ver—⸗
        <pb n="433" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

419

ordnung über die Organisation der Landwehr vom 17. März
1813. Sie schuf die Heeresrahmen für 120000 Mann und
das hieß den vierzigsten Teil der Bevölkerung, und sie ver—
fügte die Aufbringung der nötigen Massen durch freiwillige
Meldung, und soweit diese nicht zureichte, durch Aushebung
der noch nicht anderwärts zu den Fahnen geeilten Mann—
schaften zwischen dem 17. und 40. Jahre. Bewaffnet wurde
die Landwehr mit Gewehren, soweit deren der verarmte Staat
noch besaß oder beschaffen konnte; wo Gewehre mangelten,
trug das erste Glied lange Spieße, eine Waffe der Urzeit.
Noch über die Landwehr hinaus endlich wurde eine letzte,
äußerste Formation vorbereitet und tatsächlich wiederholt ver⸗
wendet: der Landsturm. Da gehört jedermann hin, der noch
eine Waffe schleppen kann: welche, ist gleichgültig: Sense,
Heugabel, Beil. Und da zieht aus, wer Beine hat, zur Ver⸗
teidigung des eignen Herdes, zum Überfall, zur Unterbrechung
der feindlichen Kommunikationen. „Dann hält er die Feinde
beständig in Atem, fängt ihre Munition, ihre Lebensmittel,
ihre Sendboten, ihre Rekruten ab, hebt ihre Hospitäler auf,
überfällt sie nächtlicher Weile, beunruhigt, peinigt, vernichtet
sie: einzeln und in Trupps, wo es irgend möglich ist; denn
es ist ein Kampf der Notwehr, der alle Mittel heiligt.“ 1 Und
kommt es zum Außersten, muß ein ganzer Bezirk des Landes
in einen Zustand versetzt werden, der den Aufenthalt des
Feindes darin unmöglich macht und ihn des Unterhaltes be—
raubt: „dann bedenke ein jeder, daß es kein zerstörtes Dorf
gibt, das im Verhältnis seiner Größe nicht weniger aufzubauen
kostete, als feindliche Einquartierung und Brandschatzung dem⸗
selben kosten würden.““
Während aller Bewegung in Preußen hatten die Russen
im Vormarsche hinter den Franzosen her ihre Truppen lang⸗
sam über die Grenze zu schieben begonnen; in etwas leb⸗
hafterem Tempo etwa seit Mitte Februar, seitdem der Eintritt
Preußens in den Krieg wahrscheinlicher wurde. Am 22. Februar

1 Verordnung über die Bildung des Landsturms vom 21. April 1818.
27*
        <pb n="434" />
        420 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

hatte der Vizekönig Eugen, der Oberkommandierende an Stelle
Napoleons, die Oderlinie aufgeben müssen; schon vorher, am
20. Februar, hatte der russische Oberst Tettenborn, ein ge—
borener Pfälzer, die Berliner durch einen kühnen Ritt über—
rascht, der ihn mit seinen Kosaken mitten durch die Straßen
der Hauptstadt führte. Es war ein Handstreich, der schließlich
doch mit dazu beigetragen hat, die Franzosen noch weiter
nach Westen zu treiben. Am 4. März räumten sie Berlin; am
9. März war das französische Hauptquartier in Leipzig. Und
auch an der Mündung des Stromes wurde jetzt die Elblinie
verlassen; Mecklenburg wurde von Franzosen frei; St. Cyr zog
sich aus Hamburg zurück.
Inzwischen, Anfang März, hatte Scharnhorst zu Kalisch
mit dem Zaren den gemeinsamen Feldzugsplan der Preußen
und Russen eingehend zu beraten begonnen. Drei Armeen
wurden aufgestellt: eine nördliche unter dem Russen Wittgen⸗
stein, dem auch Yorck, Bülow und Borstell mit ihren preußischen
Truppen unterstellt wurden; eine Südarmee unter Blücher in
Schlesien, wesentlich preußische, doch auch russische Truppen;
endlich im Zentrum eine russische Hauptarmee unter Kutusow,
die sich nur langsam vorwärts bewegte, obwohl über ihr
Zurückbleiben keine besonderen Vorschriften erlassen zu sein
scheinen. Allein auch die übrigen Heere gingen nur tastend
vor; die preußischen Rüstungen waren noch nicht vollendet; es
rächte sich, daß sie von Friedrich Wilhelm in den ersten
Monaten des Jahres absichtlich verzögert worden waren. Doch
traf immerhin Wittgenstein am 11. März in Berlin ein; am 17.
folgte ihm Yorck, enthusiastisch begrußt und bald auch mit dem
Könige wegen der Vorgänge von Tauroggen ausgesöhnt.
Der eigentliche Feldzug begann in den ersten Tagen des
Aprils. Die Nordarmee stieß gegen Magdeburg vor, warf
die Franzosen bei Dannigkow und Möckern zurück und drängte
den Vizekönig, der jetzt an dieser Stelle kommandierte, bis in
die Gegenden zwischen Saale und unterem Harze westwärts.
Darauf nahm die Nordarmee ganz allgemein die Elblinie
zwischen Magdeburg und Wittenberg ein und erhielt dabei mit
        <pb n="435" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 421

der Armee Blüchers, die von Schlesien über Bautzen gegen
Dresden vorging, Fühlung, während die Franzosen aus Sachsen
abzogen und sich mit dem Vizekönig vereinigten. Und bei
dieser Gelegenheit wurde von ihnen sogar Leipzig aufgegeben;
seit dem 4. April zogen hier unablässig Truppen der Ver—
bündeten ein.

Da schien denn die Gelegenheit, den Vizekönig alsbald
zu schlagen und damit ganz Mitteldeutschland zu befreien,
wahrlich günstig genug. Allein die Hauptarmee war noch nicht
zur Stelle! Kutusow ging langsam, langsam vor; er scheint
tatsächlich verhindert gewesen zu sein, rascher zu avancieren;
verloren wurde die Gelegenheit, eine Schlacht zu schlagen, ehe
Navoleon herankam.
Napoleon hatte inzwischen die kostbaren Monate gründlich
genützt. Am 11. Januar hatte ihm der Senat die Aus—
hebung von 8350 000 Mann bewilligt, darunter freilich schon
150 000 Mann Rekruten des Jahrgangs 1814. Dazu war
nach der Kriegserklärung Preußens am 3. April eine noch⸗
malige Bewilligung von 180 000 Mann gekommen. In Summe
also 530 000 Mann! Davon sind allerdings schwerlich mehr
als zwei Drittel auf, dem Schlachtfeld erschienen; und auch
sie kamen teilweis sehr spät und erst zum Feldzuge des
Herbstes. Aber immerhin verstand Napoleon verhältnismäßig
rasch etwa gegen 100 000 Mann bei Wurzburg zu vereinigen.
Zu ihrer Summe aber kamen dann noch die Armee des
Vizekönigs, etwa 50 000 Mann, sowie die Besatzungen der
zahlreichen Festungen in Preußen, die mit Ausnahme von Pillau
noch sämtlich von den Franzosen gehalten wurden.
Es war ein eindrucksvolles Aufgebot; und die Verbün—
deten hatten ihm einstweilen ein gleich hohes nicht entgegen—
zustellen.
Napoleon aber zögerte nicht, mit seiner Mainarmee, so⸗—
bald sie versammelt war, den Durchmarsch über den Thüringer⸗
wald zu beginnen und die Vereinigung mit dem Vizekönig zu
suchen. Sie gelang; worauf der Kaiser unmittelbar die
        <pb n="436" />
        122 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Initiative gegen den Feind ergriff; am Morgen des 2. Mai
schon zog er über die Ebene von Lützen gegen Leipzig heran,
um hier die Gegner in ihrem vermuteten Zentrum, wo jetzt
Wittgenstein an Stelle des verstorbenen Kutusow kommandierte,
zu packen. Allein bevor er noch Leipzig erreichte, sah er sich
von Blücher in seiner rechten Flanke angegriffen: und nun
entspann sich die Schlacht von Großgörschen, die erste des
Jahrs der Befreiung. Sie endete nicht eigentlich mit einem
durchschlagenden taktischen Siege Napoleons. Wohl aber
zeigte sich, daß die Kräfte der Verbündeten im ganzen noch
zu gering waren, um die vorgeschobene Leipziger Stellung zu
behaupten; und so erfolgte jetzt ihr Rückzug gegen die Elbe.
d. Es war ein strategischer Erfolg Napoleons. Aber ent—
mutigt hatte er die Truppen der Verbündeten nicht. Und wie
hatten zumal die Preußen bei Großgörschen und sonst ge—
fochten! Gewiß waren sie nicht alle Helden; und so tief und
allgemein die Kriegsbegeisterung war, auch in den Reihen der
Landwehr und der Freiwilligen gab es Müde und Matte.
Aber der Gesamteindruck war doch erhebend. „Es war wohl
kein Stand des bürgerlichen Lebens,“ schreibt Boyen von
Großgörschen, „der nicht an diesem Tage für die Er—
haltung des Vaterlandes in unseren Kriegerreihen kämpfte; so
mancher schon zum geistlichen Stande gebildete Jüngling ver⸗
—D
Grundlage für das Fortbestehen einer freien protestantischen
Kirche, hohe und niedere Verwaltungs- und Gerichtsbeamte
kämpften für die Erhaltung und den Geist der preußischen
Verwaltung. Das brandenburgische Dragonerregiment führte
der Chef desselben, der Prinz Wilhelm, Bruder des Königs,
mehr als einmal an dem heutigen Tage in das ernste Gewühl
des persönlichen Kampfes, während auf dem Flügel des Regi—
ments in der ersten Reiterreihe der Hofmarschall des Prinzen,
Graf Groeben, als Wachtmeister sich in den Kampf stürzte.
Gelehrte und Künstler erkämpften sich mit dem Blute jenen hohen
bürgerlichen Standpunkt, den heilige Vaterlandsliebe in dem
alten Griechenlande errang.“
        <pb n="437" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818. 423

Sehr im Gegensatze zu solchen Nachrichten steht, was von
den Sachsen zur gleichen Zeit zu melden ist. In den Wochen
vor Großgörschen hatten die sächsischen Behörden den Ver—
hündeten die herbe Not passiven Widerstandes gemacht. Jetzt
ging ihr König zu den Franzosen über, nachdem er vorher eine
freiere Stellung an der Seite sterreichs einzunehmen versucht
hatte; Napoleon ließ ihn von Prag nach Dresden zitieren:
und er gehorchte.
Die Verbündeten hatten inzwischen bis auf Bautzen zurück⸗
gehen müssen, nachdem sie noch bei Kolditz ein nachteiliges Ge—
fecht erlebt hatten. Aber ihr Mut war nicht gesunken. Im
Gegenteil, sie empfingen Verstärkungen; ihre Hartnäckigkeit
wuchs; und sie begriffen wohl, daß es jetzt, wollten sie ster⸗
reich als Bundesgenossen gewinnen, vor allem der Festigkeit
bedürfe.
Aber Napoleon drängte ihnen entschieden nach. Und am
20. Mai griff er sie bei Bautzen wiederum mit überwältigen⸗
der Übermacht an. So stand für die Verbündeten der Cha—
rakter der Schlacht als einer Verteidigungsschlacht von vorn—
herein fest. Aber auch als solche wurde sie verloren. Doch
zog man sich in guter Ordnung in eine neue Verteidigungs⸗
stellung bei Görlitz zurück: die Zersprengung des Feindes, die
Napoleon beabsichtigt hatte, die auch allein ihm nützen konnte,
war trotz allem nicht erreicht.
Dagegen zeigte sich, während auch Napoleon, nach un⸗
geheuren Verlusten bei Bautzen, die auf 25000 Mann geschätzt
wurden, ratlos dastand, bei den Verbündeten bald der Krebs⸗
schaden innerer Differenzen. Für die russischen Heeresteile
frat ein Kommandowechsel ein, nachdem Wittgenstein das Ober⸗
ommando niedergelegt hatte, das tatsächlich und namentlich
während der Schlacht von Bautzen der Zar geführt hatte;
and der neue Befehlshaber, Barclay de Tolly, erklärte, wohl
aicht ohne Berechtigung, daß die russischen Truppen einer sehr
eingehenden Reorganisation, hierzu ruhiger Wochen und dazu
wviederum weiteren Rückzugs bedürften, während die preußischen
Truppen von Tag zu Tage sich innerlich festigten und äußerlich
        <pb n="438" />
        424 Dreinndzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

vermehrten: und ihre Generäle danach brannten, von neuem
gegen den Feind zu gehen. Die Folge dieser zwiespältigen
Willensrichtung war natürlich schwankende Entscheidung und
schließliche Untätigkeit: man einigte sich am Ende auf eine ab—
wartende Flankenstellung bei Schweidnitz, während die Franzosen
hbis Breslau vordrangen.
Es war in einem Momente, da auch auf den übrigen,
minder wichtigen Kriegsschauplätzen, die sich die Elbe hinab
bis zu deren Mündung erstreckten, die Initiative der Ver—
bündeten zum Stehen kam, ohne daß doch die Franzosen sich
völlig durchschlagender Erfolge hätten rühmen können. So in
der Mark Brandenburg, wo jetzt General von Bülow komman—⸗
dierte, nachdem er die Elblinie hatte aufgeben müssen, und sich,
in der Lausitz, mit Oudinots Korps bald mit schlechterem,
bald mit besserem Glücke herumschlug. So auch auf dem
wichtigeren Kriegsschauplatze an der Niederelbe.
Hier im Norden hatten Tettenborn, Dörnberg und andere
deutsche und russische Führer mit wenigen regulären Truppen,
Kosaken und Freikorps, darunter bald auch dem Lützowschen,
den Vormarsch gegen die Franzosen aufgenommen. Und sehr
früh schon mit bemerkenswertem Ergebnis. Am 18. März
hatte Tettenborn Hamburg genommen; dann war er kühn mit
seinen lockeren Truppenmassen ins Hannoversche, ja bis nach
Dldenburg vorgedrungen. Es wären vielleicht dauernde Er—
folge gewesen, wäre man, insbesondere von Hamburg, kräf—
tiger unterstützt worden. Allein die Bevölkerung der alten
Hansestadt hatte zwar die Truppen in einem raschen Stroh⸗
feuer von Begeisterung empfangen; dann aber hatte sich das
Schwergewicht einer viele Jahrhunderte hindurch bewahrten,
Deutschland und deutschen Interessen vielfach abgewandten
Stellung der Stadt geltend gemacht; kaum 4000 Mann stellten
sich schließlich zu den vaterländischen Waffen. Und inzwischen
hatten sich die Franzosen erholt. Vandamme eilte vom Nieder⸗
rhein herbei und verbreitete durch Brandschatzungen Furcht
und Schrecken; ihm folgte Davoust, der mit der Wieder⸗
gewinnung der Hansestädte beauftragt war; am 19. Mai
        <pb n="439" />
        Die Freiheits kriege: 1809, 1815.

4141425

erschienen erste festere französische Truppenkörper vor Hamburg:
und nun begannen die Schreckenstage einer traurigen Ein—
schließung. Indessen war von den Verbündeten freilich schon
vorgesorgt worden, daß die schwachen Truppen im Norden,
wie sie nun hatten zurückweichen müssen, durch eine reguläre
Armee verstärkt würden. Durch Rußland bestimmt, hatte sich
Bernadotte von Schweden, nachdem ihm als Preis seiner Teil—⸗
nahme am Kampfe auch von England Norwegen zugesagt
worden war, in einem Vertrage vom 8. März verpflichtet, mit
30 000 Schweden in Norddeutschland zu landen; zu diesen
hatten, nach einem Vertrage vom 22. April, 27 000 Preußen zu
stoßen; und den Oberbefehl über die so gebildete Nordarmee
sollte Bernadotte selbst Ubernehmen. Es war damit anscheinend
alle Aussicht auf entscheidende Hilfe auch für Hamburg, sobald
Bernadotte mit seinen Schweden gelandet sein würde: und in
Erwartung dieses Augenblicks hatten die künftig unter den
schwedischen Kronprinzen zu stellenden Generäle schon Maß⸗
regeln zur Behauptung und zur Entsetzung der Stadt getroffen.
Aber wie erstaunt waren sie da, als Bernadotte nach seiner
Landung in Stralsund diese Maßregeln alsbald rückgängig
machte und dadurch den Fall Hamburgs herbeiführte! Anfang
Juni, noch nicht vierzehn Tage nach der Schlacht von Bautzen,
war Hamburg in den Händen der Franzosen, die der Bürger⸗
schaft einstweilen einmal die Kleinigkeit einer Kontribution
bon 48 Millionen Franken auferlegten; bald darauf wurde auch
Lübeck genommen. So war denn aller Gewinn des frischen
Draufgehens von Tettenborn und Genossen verloren gegangen,
wenn auch der Kronprinz von Schweden über eine noch völlig
frische Armee, deren Masse zudem noch stetig zunahm, verfügte.
Es war eine Lage auf allen drei Kriegsschauplätzen, ins⸗
besondere aber auf dem wichtigsten, dem schlesischen, die wohl
auf beiden Seiten zu einem Atemholen, einem Verschnaufen
führen konnte. Doch stellte sich bald heraus, daß dazu das Be⸗
dürfnis trotz aller Siege bei Napoleon am größesten war. Er
hatte nach der Schlacht bei Bautzen, während des Rückzuges
der Verbündeten nach Schlesien, eine Zeitlang alle Verbindung
        <pb n="440" />
        426 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

mit den feindlichen Armeen verloren. Er hatte noch weniger
als von dem Charakter und der Masse der gegnerischen Heere
eine Vorstellung von den Kräften des nationalen Fanatismus,
auf deren von Stunde zu Stunde fast steigenden Widerstand er
stoßen mußte. Er sah nur die Schwierigkeiten im eigenen, nicht
die wachsenden Kräfte im anderen Lager und setzte eine Zunahme
der gleichen, wenn nicht größerer Beschwernisse auch in diesem
voraus. Unter diesen Umständen schien es ihm für sich noch
mehr als für die Verbündeten von Vorteil, wenn er Zeit zur
Verstärkung und festeren Organisation seiner Streitkräfte ge—
wänne. Dies mögen etwa die Erwägungen gewesen sein, aus
denen heraus, soweit Napoleons Initiative in Betracht kam, der
Waffenstillstand von Poischwitz, vom 5. Juni bis zum 26. Juli,
hervorgegangen ist, der, auch den Verbündeten, freilich aus
ganz anderen, uns bekannten Motiven heraus angenehm, für
alle drei Kriegsschauplätze im wesentlichen auf Grund des
status quo in Wirksamkeit trat.
Indem aber nun so des Krieges Sturme einstweilen
schwiegen, trat die Diplomatie wieder stärker in Wirksam—
keit, und damit ihr damals schon anerkannter Kleinmeister,
Metternich.
In der Tat: konnte es für den Metternichschen Gedanken
einer allgemeinen Vermittlerstellung Österreichs eine bessere
Wendung geben, als die zum Waffenstillstand? An den Ver—⸗
handlungen von Poischwitz hat sterreich das regste Interesse
genommen.
Im übrigen war Metternich schon die ganzen Monate des
Krieges hindurch im Sinne seiner Vermittlungsidee tätig ge—
wesen. Und wir wissen, was deren Ziel war: ein womöglich
dem Kriege fern bleibendes, wenn auch bis zu den Kosten einer
bewaffneten Vermittlung fortschreitendes Osterreich: ein Kaiser⸗
tum der Habsburger, dem nach allem Zwiste unter Aufrecht⸗
erhaltung der Schwäche Deutschlands und unter Unterdrückung
der deutschen Freiheitsbestrebungen auch im Innern die leichte
Hegemonie mindestens Zentraleuropas, wenn nicht des kontinen⸗
talen Europas überhaupt zufallen sollte.
        <pb n="441" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815. 427

Mit leiser Andeutung dieser Ziele, soweit sie russische
Ohren nicht zu sehr verletzten, hatte Metternich seinen diplo⸗
matischen Feldzug beim Zaren als der am leichtesten zu über—
redenden Persönlichkeit unter den leitenden Männern begonnen.
Es war nach der Proklamation von Kalisch geschehen, in der
sich der Zar für ein verjüngtes Deutschland verbürgt hatte,
das lebenskräftig und „in Einheit gehalten“ aus den kommenden
Kämpfen hervorgehen sollte.
Und nichts hatte den Zaren schließlich gehindert, sich den
Ideen Metternichs hinzugeben. Aus welchen Gründen, ist
weniger zu wissen als zu erraten. Er mochte sich österreich
entgegenkommend zeigen wollen, um es zum Eintritt in den
Kampf zu veranlassen. Er mochte sich das Reich der Habs⸗
burger geneigt erhalten wollen, damit es beim einstigen
Friedensschlusse seinen Idealen einer Herrschaft über Polen
nicht entgegentrete. Wie dem auch gewesen sein mag: am
30. März 1818, unmittelbar nach der Kalischer Konvention
und Kutusows Aufruf an die Deutschen!, konnte der öster⸗
reichische Gesandte aus Kalisch an Metternich melden: „Indem
die Verbündeten sich vorbehalten, auf den Norden Deutschlands
einzuwirken, überlassen sie Hsterreich alle Höfe des Südens —
der Kaiser Alexander, der ganz auf unsere Absichten eingeht
und Ihrer Weisheit vertraut, läßt dem Kaiser von Hsterreich
freie Wahl hinsichtlich der Formen, die er Höfen gegenüber
für die passendsten erachten wird, deren Interessen und Stim⸗
mungen er besser als irgend jemand kennen muß.“ Es war
der klare Abfall von dem großen gemeindeutschen Programm
des Freiherrn vom Stein; es war ein unmißverständliches
Eingehen auf die, freilich vor allem am preußischen Hofe ein—⸗
genistete und von dessen Staatsmännern vertretene Idee
einer Zweiteilung Deutschlands in eine nördliche preußische
und eine südliche österreichische Einflußsphäre; es war in ge—
wissem Sinne das Ende schon eines einigen Deutschlands.

S. oben S. 409.
        <pb n="442" />
        428 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Nach diesem Erfolge konnte Österreich seine Vermittlerrolle
in der Tat mit größerer Kühnheit aufnehmen; denn sicherlich
vermochten seine Absichten an den materiellen Bedingungen
und Ergebnissen seiner Vermittlung, soweit Deutschland in
Betracht kam, schwerlich noch zu scheitern. Und so wurde
denn nun von Metternich vor allem die andere Seite, der
Kaiser Napoleon, in Bearbeitung genommen. Die Höhe dieser
Tätigkeit wurde am 1. Mai 1813 erreicht: der Kaiser Franz
hatte bis dahin seinem Schwiegersohn alle und jede kriegerische
Beihilfe verweigert; er hatte erklärt, daß er, auf ein Heer von
209 000 Mann gestützt, die bewaffnete Vermittlung übernehmen
werde; und er ließ jetzt durch Metternich aussprechen, in dieser
Position wolle er den Frieden und nichts als den Frieden.
Es war zur selben Zeit etwa, da Metternich im Innern alle
nationalen und freiheitlichen Regungen, deren Ausbruch mit der
Erhebung in Norddeutschland parallel gelaufen war, unterdrückt
und deren Hauptvertreter, vor allem den Erzherzog Johann, dem
Kaiser endgültig verdächtig und verhaßt gemacht hatte. Da
stand denn der Staatskanzler wirklich recht fest auf beiden
Beinen und konnte seine Vermittlungsbestrebungen fortsetzen.
Darum rückte er jetzt, im Mai, mit seinem Vermittlungs—
programm deutlicher heraus. Und da zeigte sich denn, daß es
als ein Minimum umfaßte: erstens für Österreich den Rück⸗
fall der sogenannten illyrischen Provinzen, die im Jahre 1809 an
Frankreich abgetreten worden waren, einschließlich Dalmatiens,
sowie eine neue Grenze gegen Bayern (und das hieß den Rückfall
Tirols) und die Beseitigung des Herzogtums Warschau (und
das hieß eines freien Polens); und zweitens für die anderen
Mächte: Rückgabe Südpreußens an Preußen, Rückzug der
Gewalt Napoleons aus den Departements rechts des Rheins,
teilweisen Verzicht Napoleons auf den Rheinbund. Dies
Programm sollte nun den Verbündeten wie Napoleon annehm⸗
bar gemacht werden. Napoleon geriet außer sich, als ihm
diese Zumutungen vorgetragen wurden. Er entnahm ihnen
die Absicht Hsterreichs, ihn, mindestens im Bereiche seiner
deutschen Herrschaft, zu vernichten. Im Kreise der Verbündeten
        <pb n="443" />
        Die Freiheitskriege: 1800, 1815.

429

stellte Rußland ein Gegenprogramm auf, das sich freilich von
dem österreichischen noch recht unterschied, nämlich: Wieder⸗
herstellung Osterreichs in den Zustand vor 1805, aber auch
Preußens in den Zustand vor 1806; weiter Rückgabe der von
Frankreich einverleibten norddeutschen Provinzen und Un—
abhängigkeit Deutschlands sowie Auflösung des Rheinbundes;
daun Befreiung Italiens in allen seinen Teilen von franzö⸗
sischem Einfluß, Aufhören des Herzogtums Warschau unter
Name und Form seiner gegenwärtigen Verfassung, und end⸗
lich Trennung Hollands von Frankreich und Wiederherstellung
der alten spanischen Dynastie.
UÜbbersah Metternich nunmehr das Ergebnis seiner ersten
Vermittlungskampagne, so mußte er wohl einsehen, daß ohne
Eintreten Österreichs in den Kampf nichts Abschließendes zu
erreichen sein werde; und jedenfalls erforderte das Mißtrauen
Napoleons erhöhte Rüstungen. Er setzte diese also durch: und
behinderte dadurch Napoleon, der die Anhäufung großer
Truppenmassen in Böhmen, diesem Ausfallstor auf seine säch—
sische Stellung, als eine direkte Drohung auffassen konnte
weunn nicht mußte, moralisch sehr schon während des Feldzuges
in der Lausitz und Schlesien, wie er denn dadurch indirekt auch
den vielleicht dringlichsten Anlaß zum Waffenstillstand von
Poischwitz gab.
Im übrigen aber verhandelte Metternich mit den Ver—
bundeten weiter und brachte es in der Tat dahin, daß diese
sich, in der sogenannten Reichenbacher Konvention vom 27. Juni
1813, mit ihm auf ein gemeinsames Programm einigten, das
dem nun geplanten großen Vermittlungskongresse zugrunde
gelegt werden sollte. Die Punkte dieses Programms zerfielen
in absolute und relative. Als absolut und unerläßlich wurden
die folgenden vier Punkte angesehen: Rückgabe der illyrischen
Provinzen an OHsterreich; Vergrößerung Preußens infolge Auf⸗
lösung des Herzogtums Warschau; Rückgabe des polnischen
Danzigs und seines Gebietes durch die Franzosen; Rückgabe
der Hansestädte, wenigstens Lübecks und Hamburgs, und wo—
möglich Befreiung der übrigen Teile des Gebietes der
        <pb n="444" />
        430 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

32. franzöfischen Militärdivision (Bremen, Oldenburg). Ver—
hältnismäßig aber wollte sich Metternich auch noch für folgende
zwei Punkte erwärmen: für eine Wiederherstellung Preußens
so viel als möglich in den Zustand vor 1806 und für Auf⸗
lösung des Rheinbundes. Sollte aber Napoleon die Haupt—
punkte der Reichenbacher Abmachungen vor dem 20. Juli nicht
annehmen, so erklärte sich Osterreich bereit, mit 130 000 Mann
auf der Seite der Verbündeten die Waffen zu ergreifen.
Da hatte man nun also ein wenn auch noch teilweise recht
wenig sicher umschriebenes Programm: und so kam es nur
darauf an, daß Ästerreich dies Programm oder wenigstens
dessen wichtigste Teile Napoleon genehm machte und ihn da—
mit zugleich für die Beschickung des berühmten Vermittlungs⸗
kongresses gewönne.
Metternich hat sich dieser Aufgabe, so bescheiden er sie
irgend fassen konnte, in einer mehr als neunstündigen Unter⸗
redung mit Napoleon zu Dresden selbst unterzogen. Aber was
bekam er schon auf den bloßen Vorschlag eines Kongresses von
Napoleon zu hören! „Wollen Sie mich plündern? Wollen
Sie Italien, Brabant, Lothringen? Ich werde nicht einen
Zoll Erde abtreten, ich schließe Frieden auf dem sstatus quo
anté bellum. Ich werde sogar einen Teil des Herzogtums
Warschau an Rußland geben; euch werde ich nichts geben,
denn ihr habt mich nicht geschlagen; auch an Preußen gebe
ich nichts, weil es mich verraten hat. Wenn ihr Westgalizien
wollt, wenn Preußen einen Teil seiner alten Besitzungen will,
so kann sich das machen; aber gegen Entschädigungen. Als⸗
dann müßt ihr meine Verbündeten entschädigen. Illyrien zu
erobern hat mir 300000 Mann gekostet; wollt ihr es haben,
so müßt ihr eine gleiche Anzahl von Menschen veraus—
gaben“ usw. Metternich gelang es indessen allmählich, den
Kaiser mehr zu beruhigen, und schließlich, am 80. Juni, brachte
er eine Konvention mit ihm zustande, wonach der Waffenstill⸗
stand von Poischwitz zum Zwecke von weiteren Verhandlungen
bis zum 10. August verlängert wurde, der Kaiser die be—
waffnete Vermittlung Hsterreichs annahm und in eine Konferenz
        <pb n="445" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

431

der Verbündeten mit ihm und sterreich willigte, die am
10. Juli in Prag beginnen sollte.
Was aber haben nun die beiden Parteien mit dieser
Konvention eigentlich beabsichtigt? Im Grunde wohl beide
dasselbe. Beide wollten nur Zeit gewinnen, um noch stärker
zu rüsten und dann loszuschlagen. Denn was konnte man
im Grunde von dem Prager Friedenskongreß noch erwarten?
Schon sprach alles für einen fröhlichen freien Krieg unter
Hsterreichs Eintritt.
Der Prager Kongreß hielt, was er versprochen hatte.
Man kam überhaupt nicht zu Verhandlungen über den Inhalt
der Vermittlungsvorschläge der Verbündeten und ÄÖsterreichs;
man stritt endlos nur um die Form, in der man verhandeln
wolle. Hinter den Kulissen aber wurde immer deutlicher, daß
nun auch die Verbündeten, jetzt ganz wieder ihrer Heere sicher,
entschieden zum Kriege drängten. Am 10. August endete die
Farce, und der Kampf begann von neuem: jetzt der große, er⸗
hebende Krieg, der Krieg der Befreiung.
Freilich: wenn Osterreich nun auf die Seite der Ver⸗
hundeten trat, jetzt, nachdem Metternich die patriotischen Er⸗
regungen innerhalb seiner Grenzen gedämpft hatte, so darf
man nicht denken, daß dies noch mit einem Pathos großer
Gefühle geschehen sei. Gleichwohl aber flackerte hier und da doch
noch die Flamme wahrer Vaterlandsliebe, ja da und dort so—
gar deutschen Bewußtseins auf: noch war das Verwandtschafts⸗
gefühl der Deutschen diesseits und jenseits der schwarzgelben
Pfähle keineswegs am Erlöschen. Und als die Monarchen am
18. August in Prag zusammentrafen, um von dort aus die
wichtigste der verbündeten Armeen, die böhmische, in den Kampf
zu begleiten, da war doch auch so mancher Hsterreicher durch—
drungen von der allgemeingeschichtlichen Größe des Augen—
blicks.

Es war in einem Momente, da sich auch die allgemeine
europäische Lage für die Verbündeten gunstig gestaltete. In
Spanien, wo seit drei Jahren von Franzosen, Spaniern und
Engländern mit wechselndem Glücke gekämpft worden war,
        <pb n="446" />
        432 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes LKapitel.

hatte Wellington am 21. Juni die Franzosen bei Vittoria so
geschlagen, daß die Beseitigung ihrer Herrschaft nur noch als
eine Frage der Zeit erschien; dies Ereignis wurde in Mittel—
europa kurz vor Beginn des Prager Kongresses in seinen
Einzelheiten und auch schon in seiner Tragweite bekannt und
hat wohl den Verlauf des Kongresses nicht unwesentlich mit
beeinflußt. Verlor damit Napoleon einen starken Stützpunkt
seiner Macht, so gewannen die Verbündeten in englischen
Subsidien um dieselbe Zeit wenigstens eine neue finanzielle
Quelle. Freilich floß sie recht spärlich im Verhältnis zur Be⸗
deutung der Kämpfe, die vor der Tür standen; und nament—
lich Preußen hat die englische Hilfe viel zu teuer bezahlt. Am
14. Juni schloß Hardenberg im Namen Preußens mit Eng—
land einen Vertrag, durch den das Fürstentum Hildesheim an
Hannover überlassen und diesem außerdem für den Frieden
eine Gesamtvergrößerung seines Gebietes um zwei⸗ bis drei—
hunderttausend Seelen, Hildesheim eingeschlossen, versprochen
wurde. Dafür zahlte England zur Aufstellung von 80 000 Mann
preußischer Truppen 666 000 Pfund Sterling Subsidien; wo⸗
von Preußen aber infolge krämerischen Abzugs des Wechsel—
kurses nur 81/2 Millionen Taler erhalten hat.
Diese Stipulationen wurden nun zu einer Zeit getroffen,
wo auch die Pläne des künftigen Feldzuges von den Ver—
bündeten schon ihren Hauptzielen nach festgelegt zu werden
begannen. Scharnhorst, bei Großgörschen schwer verwundet,
hatte gleichwohl die weite Reise naͤch Wien angetreten, um
Osterreich zu gewinnen und sein Heer in den Kampfplan ein⸗
zuordnen; von Metternich noch unterwegs nach Prag dirigiert,
war er dort gegen Ende Mai angelangt. Und hier hat er,
der treueste der treuen preußischen Patrioten, noch vor seinem
Tode (28. Juni) die Anfänge der wichtigsten Beratungen
erlebt. Bei diesen stellte sich zwischen den Sachverständigen
der Mächte, unter denen besonders der Hsterreicher Radetzky
hervorragte, sehr bald, nachdem man diplomatisch einig ge⸗
worden war, Einmütigkeit auch der wichtigsten strategischen
Anschauungen heraus. Drei Armeen sollten gebildet werden.
        <pb n="447" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818.

483

Von ihnen wurde das österreichische Heer in Böhmen, durch
90 -100 000 Russen und Preußen verstärkt, im ganzen etwa
240 000 Mann, als Hauptarmee formiert; sein Oberbefehls⸗
haber, Fürst Schwarzenberg, ein guter Reiterführer, trefflicher
Diplomat und ritterlicher Mann, wurde zugleich, für den Fall
engerer Kooperation aller drei Heere, als Generalissimus des
Ganzen in Aussicht genommen; und mit ihm zogen, nicht
immer zum Vorteil des Ganzen, die drei verbündeten Mon⸗
archen, der lebhafte Alexander, der etwas steife Franz, der
schüchterne Friedrich Wilhelm, in den Kampf. Eine zweite
Armee wurde in Schlesien unter Blücher als Oberstkomman⸗
dierendem und Gneisenau als Generalstabschef aufgestellt. Sie
war weitaus die an geistigen und sittlichen Kräften reichste, an
Zahl aber die schwächste: 95000 Mann. Eine dritte Armee
endlich bildete sich nordöstlich der Elbe als sogenannte Nord—
armee, unter dem Kronprinzen von Schweden. Bernadotte
hatte nämlich während des Waffenstillstandes, der ihn über—
raschte, zu fürchten begonnen, Norwegen könne ihm doch noch
nicht ganz sicher sein; und so blieb trotz der Ereignisse von
Hamburg die dritte Armee mit seiner Person als Oberbefehls⸗
haber behaftet; und nur durch die Anwesenheit einiger unter⸗
nehmender preußischer Generäle, der Bülow und Tauentzien,
wurde eine Art von Ausgleich gegen das laue, wenn nicht gar
verdächtige Generalkommando erreicht. Die Armee zählte etwa
150 000 Mann.
Napoleons Stellung gegenüber diesen Armeen in Nord—
böhmen, Schlesien, Nordostelbien war zunächst keine ungünstige.
Er hielt die Elblinie mit dem Zentrum Dresden; er konnte
nach allen Seiten unter dem Vorteil der kürzesten Operations—
linie Diversionen unternehmen und hatte damit ein doppeltes
Recht, sein Prinzip des Initiativangriffes anzuwenden. Frei—
lich war dabei schon ungünstig, daß der Feldzugsplan der
Verbündeten ihm dieses Recht von vornherein zugestand und
mit ihm rechnete. Und von diesem Standpunkte aus ergab
sich denn auch für die Verbündeten ein sehr einfacher strate—
gischer Grundsatz: jede der Armeen, die von Napoleon an—
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 28
        <pb n="448" />
        434 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

gegriffen werden würde, sollte zurückgehen, bis Napoleon, der ihr
folgte, durch den Zumarsch der beiden anderen benachbarten
Heere zwischen zwei Feuer käme.
Napoleon, der den 480 000 Mann der Verbündeten jetzt
etwa 440 000 Mann entgegenzusetzen hatte, beschloß zunächst,
in das Grundschema seines Feldzugsplans, einen direkten An⸗
griff auf Berlin, einzutreten. Da würde ihm die Nordarmee
entgegentreten müssen: und er kannte Bernadotte zur Genüge,
um die Chancen eines Erfolges in dieser Richtung, auch ab⸗
gesehen von dem Ziele Berlin, als besonders günstig anzu—
sehen.
Allein Napoleon ließ die Unternehmung, der er persönlich,
zu ihrer Flankendeckung gegen die schlesische und gegen die
böhmische Armee, fern blieb, durch unzureichende Kräfte aus⸗
führen. Oudinot wurde, auf dem Vormarsch gegen Berlin
begriffen, am 23. August durch Bülow bei Großbeeren ge⸗
schlagen. Sein weiteres Vordringen war dadurch lahmgelegt;
er mußte sich auf Wittenberg, das neuerdings stark befestigt
worden war, zurückziehen, und schlug unter dessen Kanonen am
2. September sein Lager auf. Das Zurückweichen Oudinots
aber besiegelte zugleich den Untergang der Division Givard,
die ihm von Magdeburg her zur Unterstützung zuziehen wollte.
Sie fiel in die Hände hauptsächlich von Kosaken und von preußi—
scher Landwehr. Und die Landwehr zahlte bei dieser Gelegenheit,
nach anfänglicher Verwirrung, den Franzosen zum ersten Male
grimmig heim. Mit wilder Wut fiel sie über ganze Bataillone
her und bearbeitete sie mit dem Kolben, bis Mann und Maus
verloren waren.
Napoleon hatte inzwischen seine Hauptmacht in der Lausitz
gesammelt, in der Absicht, die Berliner Unternehmung gegen
Böhmen wie gegen Schlesien zu decken. Dabei wandte er sich
seit dem 20. August vornehmlich gegen Blücher. Als dieser
aber darauf, dem Feldzugsplane der Verbündeten entsprechend,
zurückwich, begriff er alsbald die Absicht, sah, daß er ihm
nicht zu weit folgen dürfe und zog sich seinerseits auf Dresden
als sein bestes, leicht zu befestigendes und zu haltendes Zentrum
        <pb n="449" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

435

zurück, indem er es Macdonald überließ, mit einer detachierten
Armee Blücher weiter zu beschäftigen und am Bober eine
Stellung derart zu nehmen, daß die schlesische Armee weder
mit der böhmischen noch mit der Nordarmee Fühlung gewinnen
oder gar zu einer von ihnen abmarschieren könne. Macdonald
glaubte diese Aufgabe am besten durch einen Marsch nach
Jauer lösen zu können. Aber auf dem Wege dahin wurde er
an der Katzbach von der schlesischen Armee gefaßt, am
26. August. Und nun entspann sich jene Summe wütender
Einzelgefechte, die man als Schlacht an der Kastzbach zu⸗
sammenfaßt. Und wieder waren es die Preußen, die den
Charakter des Kampfes bestimmten. „Das Feuer .. schwieg
gegen Ende des Tages ganz, bis wir durch den durchweichten
Boden wieder Geschütz herbeirufen konnten. Nur das Geschrei
der Streitenden erfüllte die Luft; die blanke Waffe entschied.“
(Gneisenau.) Nach den Mühen des Kampfes aber nahm
Blücher eine wütende Verfolgung auf, in die auch die Land—
stürme der Gegend hineingezogen wurden, und die sich noch
fast über die vollen nächsten vier Tage erstreckte. Dann mußte
man freilich innehalten. Aber Schlesien war vom Feinde befreit;
die Armee hatte trotz aller Verluste die Feuertaufe herrlich
bestanden; sie wuchs unter Blücher zum machtvollsten Werkzeug
der künftigen Kriegführung heran: und mit schwärmerischer
Verehrung hing sie an ihrem greisen Führer, dem nimmer
rastenden, in dem eine Jünglingsseele schlug: der sich an der
Katzbach kaum davon hatte abhalten lassen, selbst mit Attacke
zu reiten.
Als Gesamtresultat der bisherigen Kämpfe ergab sich,
daß sich Napoleon durch die Heldentaten der Preußen in der
Nordarmee und in der schlesischen Armee auf Dresden zurück⸗
gedrängt sah.
Inzwischen hatte sich aber auch die böhmische Hauptarmee
zu rühren begonnen. In vier Kolonnen hatte sie am
22. August die von Böhmen her steil aufsteigenden Höhen des
Erzgebirges erreicht, in Richtungen, die bestimmt waren, sie in
Leipzig zusammenzuführen, wo man Napoleon vermutete.
98 *
        <pb n="450" />
        436 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Allein noch auf dem Marsche erfuhr man, daß Napoleon längst
nicht mehr in Leipzig, sondern in der Lausitz oder in Schlesien
sei. Und so wurden die Marschrouten auf Dresden geändert.
Allein bevor man sich noch, in Zaudern und Zögern aus dem
Gebirge herausdringend, des eigentlichen Dresdens bemächtigte,
erschien Napoleon eben aus der Lausiztz zurückkehrend selbst in der
Stadt, warf sofort seine Truppen, so wie sie einzeln anlangten,
ins Gefecht und brachte es an einem zweiten Schlachttage,
den 27. August, dahin, die Verbündeten so von Dresden ab—
zudrängen, daß sie in der Nacht auf den 28. den Rückzug über
das Gebirge nach Böhmen antraten. Es war ein Rückzug,
der fast in eine Deroute entartete; ein gutes Viertel des
Truppenbestandes schien eingebüßt; „die österreichischen Regi⸗
menter langten in einem Zustande der Verwirrung in Böhmen
an, der eine vollständige Umbildung der Armee erforderte“.
Da war es denn allerdings für Napoleon klar, was zu
tun war. Der Kaiser hatte dem geschlagenen Feinde zu folgen,
um ihn zu vernichten. Allein Napoleon übernahm die Lösung
der dankbaren Aufgabe, die sich hier darbot, nicht selbst;
Vandamme wurde die Verfolgung übertragen. Und Van—
damme wurde nun auf ihr im kritischsten Momente, in dem
Augenblicke, da er dem Hauptheere Napoleons den Weg über die
Berge nach Süden unbedingt hätte offen halten müssen, geschlagen:
am 29. und 30. August, bei Kulm und Nollendorf. Es war
die Schlacht, die den Zusammenhang in der Hauptarmee
wieder herzustellen ermöglichte; todesmutige Ausdauer russischer
Infanterie unter dem Befehle des Herzogs Eugen von Württem⸗
berg und unerschütterliche Zähigkeit preußischer Bataillone
unter dem General von Kleist gegenüber französischen Reiter⸗
angriffen haben zu diesem entscheidenden Erfolge zusammen⸗
gewirkt. Denn nun erholte sich die böhmische Armee genügend
weit, um bald wieder, an Stelle der Vernichtung, die ihr
Napoleon erträumt hatte, als achtunggebietendes kriegerisches
Element in den Gang des Feldzuges einzugreifen.
Napoleon gab jetzt den schon eingeleiteten Vorstoß nach
Böhmen auf. Aber indem er nach Dresden zurückkehrte,
        <pb n="451" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

487

trat ihm alsbald wieder sein ursprünglicher Feldzugsplan
bor Augen, und von neuem prufte er die Richtung eines
Marsches auf Berlin. Allein durfte er ihn nun diesmal per⸗
zönlich unternehnen? Von neuem machten sich die Er—
wägungen geltend, die ihn bei dem ersten Vormarsche, der mit
der Niederlage von Großbeeren geendet hatte, zur persönlichen
Ubernahme vielmehr der Flankendeckung gegen Schlesien und
Böhmen veranlaßt hatten; denn wenn jetzt die Hauptarmee einst⸗—
weilen weniger gefährlich erschien, so war Blücher inzwischen
nach der Katzbacher Schlacht bis Bautzen vorgerückt und ein
weit mehr zu beachtender Gegner geworden. So schien denn
Rapoleon nichts übrig zu bleiben, als sich auch diesmal per—
sönlich gegen Blücher zu wenden. Aber wiederum wich dieser
aus; schließlich bis zum Queis, über den rückwärts ihm Napoleon
aicht folgen durfte, wollte er nicht sein Zentrum Dresden ge⸗
fährden. Was blieb ihm also übrig? Mißmutig wandte er
sich nach Dresden zurück.
Was aber war inzwischen das Schicksal der Unternehmung
gegen Berlin gewesen? Macdonald, der Befehlshaber der
Wittenberger Armee, hätte bei seinem Vormarsche ins Branden—
burgische von Davoust, dem Eroberer von Hamburg, unterstützt
werden müssen; ja schon vor und während Großbeeren hätte
Davoust gegen die Nordarmee demonstrieren müssen. Allein
es war nicht dazu gekommen und kam nicht dazu; etwas von
Kriegsmüdigkeit, von Übersättigung an Blut und Schlacht be⸗
drängte den Marschall wie die übrigen Generäle des Kaisers.
Er war wohl bis Mecklenburg vorgegangen, aber er ließ sich
hier von Tettenborn und Tschernyscheff, von Lützow und seinen
Leuten beschäftigen. Es waren klassische Augenblicke des
Volks- und Bandenkrieges; noch heute hängen aus dieser Zeit
Fahnen von ärmlicher Seide über dem Ratsstuhl in der
Marienkirche zu Lübeck, mit dem lübischen Wappen, einem
roten Kreuz und den Inschriften: „Gott mit uns! Deutschland
oder der Tod“: rührende Zeugen einer gewaltigen Zeit. In
den Guerillakämpfen dieser Wochen aber ist, bei Gadebusch,
azuch der Sohn der Nation gefallen, von dessen Verson und
        <pb n="452" />
        138 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Werk aus sich immer ein lichtes Andenken um Lützow und
seine Schar und ihre und verwandte Kämpfe breiten wird,
Theodor Körner. Noch wenige Stunden vor seinem Tode hatte
er das Schwertlied gedichtet: da wurde der Schwertbräutigam
selbst von einer Feindeskugel zum Gastmahl der Helden gerufen.
Kaum war der Tag uns aufgegangen,
Umhüllt noch lagen Berg und Tal,
Da küßte mit den Rosenwangen
Die Freiheit dich im Morgenstrahl.

Und eh' die Sonne noch erstiegen
Die freie Bahn im goldnen Glanz,
Ach! Um die edle Stirne fügen
Die Freunde dir den Totenkranz.

(Sr. Chr. Förster.)

Da Davoust keine Verbindung mit der Wittenberger
Armee aufsuchte, so blieb Ney, dem an Stelle Macdonalds der
Befehl über den zweiten Vormarsch gegen Berlin anvertraut
worden war, nichts übrig, als ihn allein zu versuchen. Am
4. September brach er dazu von Wittenberg auf, schlug
Tauentzien bei Zahna, auf dem Wege nach Jüterbog, und
glaubte damit, da er aus dem zähen Widerstande des
Tauentzienschen Korps auf eine viel zu große Stärke des
gegenüberstehenden Feindes schloß, sich den Weg nach Berlin
überhaupt erkämpft zu haben. Es war eine bittere Täuschung.
Am 6. September geriet er bei Dennewitz mit weiteren Preußen
der Nordarmee unter General von Bülow in einen Kampf,
der, nach anfänglich harter Arbeit der Landwehr wiederum des
Tauentzienschen Korps, mit einer vollen Niederlage der Franzosen
endete. Ney blieb darnach nichts übrig, als die kärglichen Reste
seiner Armee bei Torgau über die Elbe nach Westen zu führen;
aber selbst die Stellung Napoleons in Dresden erschien ihm
jetzt ernstlich gefährdet.
Und war sie es nicht in Wirklichkeit? Schon nahten in
diesem Augenblicke von Süden her, aus dem Erzgebirge, die
Kolonnen der reorganisierten böhmischen Armee: sollte der Kaiser
sich ihnen, unter so ungünstig veränderten strategischen Gesamt—
        <pb n="453" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1818. 4439

bedingungen, nochmals bei Dresden entgegenwerfen? Etwas
nahezu Unerhörtes geschah: der Kaiser zauderte. Wiederholt
rekognoszierte er persönlich die Bewegungen der böhmischen
Armee, wie sie aus den Bergen hervorbrach. So einmal auf den
Höhen bei Ebersdorf am 9. September. „Er beobachtete viel,
seine Umgebung war aufs höchste gespannt.“ Es schien, als
solle es unbedingt zur Schlacht kommen — da entfernte er
sich von seinem Gefolge und sagte allein zum Marschall von
St.⸗“Cyr: „Ich will den Feind in dieser Stellung nicht an⸗
greifen; ich werde mich zurückziehen. Aber lassen Sie alle
Welt glauben, daß meine Absicht noch immer ist, eine Schlacht
zu liefern.“
Es war ein typischer Vorfall. Napoleon zauderte! Zauderte
bis über die Mitte des Septembers hinaus! Versuchte dann
noch einen Ausfall gleichsam gegen den von Osten her immer
näher rückenden Blücher — um wiederum zu zaudern und
unverrichteter Sache nach Dresden zurückzukehren! Was
Wunder, daß nun auch die Armee mißmutig zu werden be⸗
gann. Und schon wurden Kosaken und Parteigänger der
Verbündeten im Rücken der Dresdner Aufstellung lebendig,
schnitten Proviantfuhren ab, streiften zwis chen Saale und Elster,
ja tauchten schließlich bereits in Bremen und Kassel auf.
Es war Zeit, daß die Franzosen Dresden verließen.
Da gab ihnen, nachdem die Verbündeten die Kriegspause
zu allerlei Verhandlungen ausgenutzt hatten, von denen wir
später hören werden, Blücher den hierzu anscheinend notwen⸗
digen rücksichtslosen Stoß: eine zweite, letzte und höchste Phase
des Herbstfeldzuges begann.
Blücher brach gegen Ende September auf, um über die
Elbe zu gehen; zur selben Zeit etwa, da hinter seiner Armee
und von ihr gedeckt eine neue russische Reservearmee von
50 000 Mann unter Bennigsen heranrückte, um sich schließlich
mit der Hauptarmee zu vereinigen. Er zog von der Lausitz
aus die schwarze Elster hinab bis zu deren Vereinigung mit
der Elbe bei Wartenburg, nicht weit südlich von Wittenberg,
und erzwang hier in einem blutigen Kampfe, den vornehmlich
        <pb n="454" />
        440 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

auch Landwehr unter Yorcks Führung bestritt, den Übergang
über den Strom.
Es war ein Schritt, der auch die Nordarmee unter
Bernadotte über die Elbe trieb; am 7. Oktober vereinigten sich
jetzt beide Heere und traten nun gemeinsam den Marsch nach
Leipzig an, um sich dort mit der böhmischen Armee zu treffen.
Damit war man denn auf dem besten Wege, Napoleon den
Rückzug von Dresden zu verlegen; und schon hoffte Schwarzen⸗
berg, ihn womöglich ganz ohne Hauptschlacht aus Deutschland
zu verdrängen.
Napoleon aber beschloß auch jetzt noch nicht eigentlich,
Dresden als Zentrum aufzugeben; er versuchte sich mit aller
Macht über Wurzen und Düben, also der Hauptsache nach die
Mulde hinab, auf Blücher zu werfen und würde diesen ver—
mutlich, zumal nach einer erneuten Hilfeverweigerung von
seiten Bernadottes, erdrückt haben: hätte sich nicht Blücher
durch einen geschickten Abmarsch nach Halle dem Angriffe auf
eine Weise entzogen, die Napoleon nicht einmal sogleich fest⸗
zustellen vermochte. So hatte denn der Kaiser nach Düben hin zu
einem Luftstoß ausgeholt; und als er dessen inne wurde, ging er
dann mit seinem Heere nicht wieder nach Dresden zurück, sondern
nahm den Weg unmittelbar nach Leipzig. Dabei wußte er
wohl, was er damit tat: er hatte Dresden als Zentrum auf—
gegeben und richtete sich jetzt darauf ein, den verbündeten
Armeen, die sich immer mehr auf Leipzig hin konzentrierten,
eine große Schlacht zu liefern, die er noch immer als Offensiv⸗
schlacht dachte.
Es war ein Moment höchster Spannung, der sich da—
mit vorbereitete; standen doch den Verbündeten für einen
Kampf um Leipzig einstweilen nur die böhmische Armee unter
Schwarzenberg, die inzwischen durch das Erzgebirge in der
Richtung auf Leipzig vorgebrochen war, und die schlesische
Armee bei Halle zur Verfügung. Denn Bennigsens russische
Armee war über Dresden her erst im Anzuge; Bernadotte aber
mit der Nordarmee wäre am liebsten wieder in die Gegenden
rechts der Elbe entwichen und ließ sich am 14. Oktober nur
        <pb n="455" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1813.

441

durch den Einspruch des englischen Kommissars bei seiner
Armee, Sir Charles Stewart, dazu bestimmen, links der Elbe
zu bleiben. Hier aber stellte er sich schließlich bei Halle nördlich
ind — hinter der schlesischen Armee auf: hübsch sicher und
fern vom vermutlichen Schusse.
Unter dieser Konstellation traten die Verbündeten, während
Napoleon seine Krieger, 177 000 Mann, eng um und in Leipzig
sammelte, in die schicksalsschweren Tage vom 16. bis 18. Oktober
1813 ein, die Tage der Leipziger Völkerschlacht. Für unsere
Erzählung liegt es außer dem Bereiche des Möglichen, von dem
furchtbaren Ringen dieser Tage im einzelnen zu reden; von
ihm aber nur summarisch zu berichten, wäre innerlich un⸗
geschichtlich, denn es nähme dem Ereignis das, was es aus⸗
gezeichnet hat: das Unmittelbare des Gräßlichen in Verbindung
mit weitesten Konzeptionen, Wahrheiten und Irrtümern.
Genug also, daß schließlich, nach dem Eingreifen der Nordarmee
und des russischen Reserveheeres, über 450 000 Männer um
Freiheit der Nationen und Macht eines Einzigen körperlich und
geistig unter tausend Leiden bis zum Tode miteinander rangen.
Es war eine Summe von Ereignissen und Vorgängen, die schließ—
lich selbst Napoleon geblendet, ja verblendet hat. Schon der
Ausgang des 16. Oktobers mußte ihm zeigen, daß seine Sache
—EDVD——
sondern verlor kostbare Stunden in tatlosem Warten und un⸗
fruchtbaren Verhandlungen mit seinem kaiserlichen Schwieger—
hater. Und als dann der 18. Oktober blutig aufging, als
dreihunderttausend Mann der Verbündeten schon gegen nur
zweihunderttausend Krieger des Cäsaren standen, da nahm er
den Kampf trotzdem nochmals auf: nun vielleicht unter der
hitteren Zwangsvorstellung, damit den Rückzug nach Westen
erkämpfen und decken zu können. Aber dieser Rückzug selbst,
seit dem Abend des 18., brachte erst recht die Niederlage:
nicht mehr als hunderttausend Mann der kaiserlichen Armeen
retteten sich; 90 000 blieben an Toten. Verwundeten, Gefangenen
um Leipzig zurück.
Die Verfolgung des geschlagenen Kaisers aber war er—
        <pb n="456" />
        442 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

bärmlich; der Marschall Ney hat später geäußert, die Ver—
bündeten hätten sich nach der Schlacht bei Leipzig, wenn sie
gewollt hätten, mit vollständig vorher bestimmter Quartier—
route direkt auf Paris stürzen können. Zwar hatte Fürst
Schwarzenberg Sorge getragen, daß Napoleon die Passage an
der Saale bei Kösen, westlich von Naumburg, gesperrt fand;
aber der Kaiser gelangte, nach einem Kampfe gegen schwache
HYorcksche Truppenteile, über Freyburg an der Unstrut dennoch
auf die große Thüringer Heeresstraße, passierte ohne Schwierig—
keit Erfurt und den Hörselpaß bei Eisenach und fand erst am
Main, bei Hanau, den Widerstand einer langsam herbei⸗
gezogenen österreichisch-bayrischen Armee unter Wrede, um ihn
ohne große Mühen zu beseitigen. So entrannen denn angeblich
noch 70000 Mann französischer Truppen in ihre Heimat, an⸗
geblich auch gesund: doch verkamen die meisten später in Wunden
und Mattigkeit.
Aber auch abgesehen von dem Schicksal Napoleons waren
die nächsten militärischen Folgen der Völkerschlacht keineswegs
die, die man heute erfüllt glauben möchte. Zwar fielen allmählich
die Festungen, die die Franzosen auf deutschem Boden noch
besetzt hielten; nur wenige sind bis zum Pariser Frieden in
den Händen des Feindes geblieben, doch darunter eine so be—
deutende wie Hamburg. Ebenso wurden die französischen
Filialherrschaften in Deutschland beseitigt, die Großherzog—
tümer Berg und Frankfurt, das Königreich Westfalen. Frank—
furt zerfiel; Berg wurde von den Preußen besetzt; in Kassel
zog der Kurfürst von Hessen wieder ein, nachdem er sein
geflüchtetes Geld bei Amschel Rothschild in Frankfurt erhoben
hatte, schimpfte auf seinen „Verwalter“ Jeroöme und begann,
unter Ignorierung der sieben Regierungsjahre des Napoleoniden,
das Regiment der „Siebenschläfer“.
Allein über diese Ereignisse hinaus geschah im allgemeinen
wenig. Da mochte der Dichter wohl mahnen:
Zu Aachen winkt die Kaiserkrone,
Auf! zu dem heil'gen deutschen Throne,
Von dem einst Kaifer Karl gebot: —
(Fr. Chr. Förster.)
        <pb n="457" />
        Die Freiheitskriege: 1809, 1815.

448

niemand von den verbündeten Mächten dachte an die An⸗
liegen der Nation, deren stammelnde Bitte die Verse der
Romantik durchtönt. Wohl aber wurde Blücher mit der
schlefischen Armee, die den Spuren Napoleons durch Thüringen
und Hessen noch am eifrigsten folgte, von Gießen aus statt auf
den Rückzugsweg Napoleons nach Frankfurt vielmehr den Seiten⸗
weg in das Lahntal hinein auf Koblenz dirigiert: damit der
hinterher kommende Kaiser Franz mit der Großen Armee zu⸗
erst in die Uralte Kaiserliche Krönungsstadt Frankfurt ein⸗
zuziehen imstande sei.
Nur Bülow zog in rasendem Siegeszuge durch Nordwest⸗
deutschland bis Holland, ein preußischer General, und fand
Widerstand erst vor Antwerpen, das Carnot, der Republikaner,
oerteidigte.
Im ganzen war das natürlich so recht ein Verlauf nach
dem Herzen etwa Bernadottes. Und wirklich! Am klügsten,
ja am schlausten handelte der schwedische Kronprinz. Er machte
mit einem großen Teile der Nordarmee eine Rechtsschwenkung,
fiel in Holflein ein, zwang Dänemark zum Kieler Frieden vom
14. Januar 1814 und steckte endlich das ersehnte Norwegen
ein — während Dänemark für diesen Verlust mit deutschen
dändern, dem bisherigen Besitze Schwedens. Vorpommern und
Rügen, entschädigt wurde.
Da mochte man denn wohl Freudenfeuer auf den höchsten
Gipfeln deutscher Berge anzünden und Lieder auf die Leipziger
Schlacht dichten:

Nimm Gottes Lohn! habe Dank, Gesell!
Das war ein Klang, der das Herz erfreut!
Das klang wie himmlische Zimbeln hell,“
Hab' Dank der Mär' von dem blutigen Streit!
daß Witwen und Bräute die Toten klagen,
Wir singen noch fröhlich in spätesten Tagen
Die Leipziger Schlacht: — —

(E. M. Arndt.)

der Nation ward der Lohn der Kampfesnot mit nichten,
den fie erwarten durfte. Ja: — an den Grenzen deutschen
        <pb n="458" />
        1 Dreiundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

Wesens, in Holland, an der Nordseeküste, in Dänemark, an den
Ostseegestaden: da geschah doch wenigstens noch etwas, da
wurden bestimmte Fragen gelöst, wenn auch nicht zu deutschen
Gunslen.
Über dem Zentrum Deutschlands dagegen, über den
dunkeln Problemen seiner großen und allgemeinen Geschicke
brütete dumpf lastend die Diplomatie der Mächte, schwebten
entscheidend partikulare, halbdeutsche, undeutsche Interessen.
        <pb n="459" />
        Fünftes Kapitel.
Weitere Kämpfe gegen Frankreich; Wiener
Kongreß; Heilige Allianz.

In alttestamentlichen Worten hat Ernst Moritz Arndt in
einem Zusatzkapitel zu seinem „Katechismus für den deutschen
Kriegs⸗ und Wehrmann“ die große sieghafte Zeit von 1818
geschildert:

„Er ist erwacht, der deutsche Löwe, er hat sich aufgerafft in seiner
freudigen Kraft und hat die Bande zerrissen, womit der welsche Fuchs den
Schlafenden umsponnen.
„Und Gott der Herr selbst hat für die Redlichen gestritten und den
Kindern der Freiheit mit Eisen die Seele gefüllt, daß nicht sie zagten in
der grimmen Gefahr und den Tod umarmten, wie der Bräutigam die
Braut umarmt.
„Und er blies ihnen Demut und Liebe in das Herz und den Glauben,
die unerschütterliche Mauer des Sieges.
„Und wie sie auszogen in den heiligen Krieg, geschmückt mit dem
Zeichen der Erlösung, mit dem Kreuze, so war ihnen auch himmlische Ge—
wpalt in dem Herzen und in dem Schwert.
„Und sie zerstäubten die Tyrannei, wie man Spreu zerstäubt, und
verwehten die Lüge, wie der Sturmwind die Stoppeln verweht.“

So hatte die Nation in ihren besten Söhnen gewirkt;
und dies war die Ansicht der besten Söhne der Nation von
diesem Wirken.
Aber die „entscheidenden Stellen“ fühlten und dachten
anders.
        <pb n="460" />
        446 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Es gehört zu den charakteristischen Erscheinungen der Zeit
der Freiheitskriege, daß der innige Zusammenhang zwischen Volk
und Regierung noch nicht hergestellt war, der heute den
Demokratismus aller Staaten, auch der mehr oder minder
absolut regierten, kennzeichnet. Noch stand man in diesen
Jahren in den Anfangszeiten des politischen Subjektivismus;
und von einem scharfen Einflusse des Volksempfindens auch
auf die Einzelheiten der diplomatischen und strategischen Vor—
gänge, wie er in Frankreich schon während der Revolutions—
zeit hervorgetreten war, war wenigstens in Deutschland in
diesen Jahren noch nicht die Rede: geschweige denn, daß die
politischen und diplomatischen Kreise die allgemeinen nationalen
Strömungen schon zu beherrschen oder gar zu bilden und eben
in diese Beherrschung und Bildung eines der Momente des
Hauptverlaufes einer diplomatischen Aktion zu verlegen ver—
sucht hätten. Es sind Erscheinungen, die in Deutschland fast
erst die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts kennzeichnen, und
die auf deutschem Boden auch dann noch und selbst noch in
neuester Zeit viel spärlicher hervortreten als in Frankreich oder
in England. Und es ist nicht zu verkennen, daß, an dem
Verlaufe der soeben besprochenen Entwicklung gemessen, die
Mittel der früheren wie der heutigen deutschen Diplomatie als
veraltet erscheinen gegenüber denen der Diplomatie des euro⸗
päischen Westens.
Für die Anfangszeiten des 19. Jahrhunderts hatte dieser
Umstand zur Folge, daß die jungen Energieäußerungen der
allgemeinen nationalen und politischen Entwicklung oft un⸗
vermittelt neben der Tätigkeit der altzünftigen Diplomatie
herliefen und sich mit ihr nur in Ausnahmefällen trafen oder
schnitten. Hieraus ergibt sich denn für die Erzählung dieser
Zeiten eine Aufgabe, deren Lösung manche Unbehaglichkeit
und manchen Verlust epischer Stimmung mit sich bringt: der
Erzähler muß ständig hin und her eilen zwischen den explosiven
und pathetischen Vorgängen der politischen und militärischen
Offentlichkeit und den rationalistischen Ratschlägen und der
großer Empfindungen zumeist baren Leidenschaftlichkeit der
        <pb n="461" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 447

Kabinette: denn er muß der epischen Stimmung die geschicht—
liche Treue vorziehen; und eben für sie ist in diesen Zeiten die
Unruhe jenes Hin und Hers charakteristisch.
Etwas von diesem Charakter der Zeit tritt selbst nach
der Schlacht von Leipzig noch hervor, nach der Peripetie
des großen Dramas, als es sich nur noch darum handelte,
dessen korsischen Helden vollends niederzuringen und an seine
Stelle die Majestät eines anderen Helden zu begründen oder
wenigstens vorzubereiten, die Majestät des zur Nation geeinten
Volkes. Und hat diese zweite Aufgabe im Laufe des
19. Jahrhunderts nicht wiederum zu einem neuen, gestaltungs⸗
reichen und vielleicht noch nicht einmal abgeschlossenen Drama
geführt?

Schon nach den ersten Schlägen gegen Napoleon hatten
die verbündeten Monarchen das Bedürfnis empfunden, ihre
Vereinigung fester zu gestalten. Es war in drei fast gleich⸗
lautenden Verträgen geschehen, die am 9. September 1813 zu
Teplitz, in dem damaligen Hauptquartier der Monarchen, ab⸗
geschlossen wurden. In ihnen gewährleisteten die Allierten
inander den Besitz ihrer Staaten und versprachen sich zu
diesem Zwecke gegeuseitige Hilfe mit einem Heere von sechzig⸗
tausend Mann, das unötigenfalls noch Verstärkung erfahren
sollte, verpflichteten sich, nur gemeinsamen Waffenstillstand
und Frieden zu schließen, und hielten ihren Bund weiteren
gleichgesinnten Mächten nach gemeins chaftlichem Einverständnisse
offen. Im einzelnen wurde festgesetzt, daß Osterreich und
Preußen wieder auf den Besitzstand des Jahres 18085 her⸗
gestellt werden sollten; daß auch das Haus Hannover⸗England
n seine sämtlichen deutschen Besitzungen wieder eingesetzt
werden solle; daß der Rheinbund aufzulösen und die Herr⸗
schaft der Napoleoniden auf deutschem Boden zu beseitigen
sei; und daß endlich wegen des Herzogtums Warschau eine
freundschaftliche Auseinandersetzung zwischen den drei Vertrags⸗
schließenden eingeleitet werden solle: denn Rußland blieb mit
seinen Plänen, die im Grunde auf ein polnisches Königreich
        <pb n="462" />
        148 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

unter der Herrschaft der Romanows hinausliefen, noch im
Dunkeln.
Im ganzen bedeuteten diese Abmachungen von Teplitz
wiederum einen wichtigen Sieg Metternichs und seiner öster—
reichischen Politik gegenüber dem freiheitlichen Gedanken einer
künftigen Organisation Deutschlands, wie sie Preußen zu ver⸗
treten berufen gewesen wäre. Wie anders hatte sich doch nach
dem Vertrage von Kalisch und selbst noch nach den Prokla—
mationen im Beginn des Frühjahrsfeldzuges das Schicksal
Deutschlands gestalten sollen! Noch in den Augusttagen hatte
Stein in Prag eine Denkschrift für die Monarchen aus—
gearbeitet, in der die Aufhebung der „Despotie der sechs—
unddreißig Häuptlinge“ des Rheinbundes unter folgender
Begründung gefordert wurde: „Einer Neuerungslust, einer
tollen Aufgeblasenheit und einer grenzenlosen Verschwendung
und tierischen Wollust ist es gelungen, jede Art des Glückes
den beklagenswerten Bewohnern dieser einst blühenden Lande
zu zerstören.“ Jetzt wurde den Staaten des Rheinbundes und
damit vornehmlich auch den nunmehr in starker Bildung be—
griffenen Mittelstaaten Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden
„gänzliche und völlige Unabhängigkeit“ zugesagt, obwohl ihre
Truppen noch gegen alles kämpften, was Deutschtum und Un⸗
abhängigkeit heißen mochte.
Es war der Anfang schon des künftigen Deutschen
Bundes: es bedeutete das Deutschland, das Metternich ersehnte,
ohne zu erkennen, daß er mit der von ihm beabsichtigten
Schöpfung die Hegemonie deutschen Wesens auch in sterreich
und damit die Einheitlichkeit der habsburgischen Herrschaft
selber angriff. Nachdem aber Metternich in Teplitz seinen
Willen durchgesetzt hatte, verstand es sich von selbst, daß die
russische und erst recht die preußische Diplomatie in den
kommenden, entscheidungsreichen Monaten stärker zurücktrat.
Vermißte man bei Friedrich Wilhelm III. selbst auf dem ihm
näher liegenden militärischen Gebiete bei aller persönlichen
Tapferkeit und Einzelerfahrung einen größeren Zug, der sol—⸗
datischem Tun erst recht Leben und Recht des Daseins verleiht,
        <pb n="463" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 449

so fand sich der König auf dem Intrigenparkett der Diplomatie
noch weniger zurecht. Nach der Schlacht bei Leipzig erschien
die preußische Diplomatie bisweilen so gut wie völlig aus—⸗
geschaltet; für den Gesamtverlauf maßgebend wurde das
Widerspiel österreichischer und russischer Politik. Doch bestand
dies Verhältnis von Wirkungen und Gegenwirkungen weniger
sicher, soweit es sich speziell um den weiteren Verlauf des Feld—
zuges handelte: und bis auf einen gewissen Grad lebte darum
wenigstens auf diesem begrenzten Gebiete die Initiative der
preußischen Militärs, eines Gneisenau, des eigentlichen Be—
siegers Napoleons auf deutschem Boden, eines Blücher und der
Helden der schlesischen Armee fort. Für die Frage der deutschen
Geschicke als eines Ganzen dagegen erschien der volle Sieg
Osterreichs schon jetzt so gut wie entschieden.
Stein hatte in seiner Prager Denkschrift, anknüpfend an
frühere Petersburger Pläne, die Bildung von zwei großen
Bundesstaaten auf deutschem Boden verlangt: eines nörd⸗
lichen, in welchem sich Sachsen, Mecklenburg, Holstein und
andere Staaten, im ganzen 11 Millionen Seelen, mit Preußen
vereinigen sollten, und eines südlichen, mit österreichischer
Hegemonie, derart, daß das österreichische Herrschaftsgebiet auf
etwa 10 Millionen Deutsche gebracht würde. Beide Staaten
sollten dann einen neuen ewigen Bund schließen, ein neues
Reich gleichsam begründen, mit einem neuen Reichstage in
Regensburg, mit gemeinsamem Heerwesen und einer einzigen
Reichspolitik. Aus diesem Gedankenkreise war für den Fort⸗
schritt der Politik Metternichs nur ein Moment zu gebrauchen:
der des überwiegenden Einflusses Osterreichs auf den Süden.
Hardenberg war so schwach, in dieser Hinsicht OÖsterreich Zu—
geständnisse zu machen: die Verhandlungen mit den süd—
deutschen Staaten wurden Metternich allein überlassen.
Da handelte es sich denn vor allem um Bayern. Bayern
befand sich seit etwa September 18183 in einer schwierigen
Lage, die durch einige vage, seine selbständige Erhaltung be—
treffende Versprechungen des Zaren vom 31. Angust kaum
gebessert schien: isoliert, von den Franzosen im Stich ge—
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 29
        <pb n="464" />
        4560. Dreiundzwanzigfstes Buch. Fünftes Kapitel.

lassen, sah es sich anscheinend den Angriffen jenes OÖsterreichs
gegenüber, das in den Zeiten Josephs II. die mannigfachsten
Versuche zu seiner Vernichtung gemacht hatte, das von ihm noch
neuerdings durch die Wegnahme Tirols und Salzburgs aufs
schwerste gekränkt worden war. Mußte es nicht von Ästerreich
das Schlimmste erwarten? In der Tat hatte es sich schließ—
lich in der Napoleon zu leistenden Kriegshilfe lässig gezeigt
und seine Truppen im Lande zurückbehalten unter der Be—
gründung, es müsse sich vor sterreich sichern. Wie erstaunt
durfte man nun unter diesen Umständen sein, als, nach einer
kurzen Zeit des Zögerns, Metternich erklärte, der Fortbestand
Bayerns in den bestehenden Grenzen — natürlich unter Rück—
gabe des jüngsten österreichischen Erwerbes — sei für eine
große Zukunft Deutschlands und sterreichs wünschenswert,
und auf der Basis dieser Grundanschauung mit Bayern am
8. Oktober zu Ried einen Vertrag abschloß, der allein schon
—D
keit zu vernichten. Nach ihm wird Bayern die zur politischen
und militärischen Abrundung der österreichischen Monarchie
notwendigen Gebiete — gemeint sind damit namentlich Tirol
und Vorarlberg — abtreten: dafür aber an den für seine Ab—
rundung günstigsten Stellen — das hieß nach Lage der Dinge
nach dem Westen zu — vollständigen Ersatz erhalten. Im
übrigen erhält es seinen ganzen derzeitigen Besitzstand gewähr—
leistet — worunter auch das preußische Ansbach-Bayreuth —
und tritt in den Kampf gegen Napoleon ein: zu welchem
Zwecke der bayrische Oberstkommandierende Wrede, neben dem
Oberbefehl über seine 20000 Bayern, auch noch Osterreicher
unterstellt erhält. Das war denn freilich eine Behandlung,
die jede künftige Beschränkung der königlich bayrischen Souve—
ränität zu gunsten einer wirklichen nationalpolitischen Einheit
auszuschließen schien — damit aber auch die Gesinnungen des
Königs und seines getreuen Ministers Montgelas glänzend be⸗
lohnte, nachdem diese schon im Jahre 1812 dem österreichischen
Geschäftsträger gegenüber laute Klagen gegen Preußen erhoben
hatten: es trage den Geist der Rebellion in alle Länder, um
die Bande zwischen Souverän und Untertan zu zerreißen.
        <pb n="465" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 451

Seitdem Bayern so zu Gnaden aufgenommen war, konnte
auch Württemberg ähnliche Vorteile erhoffen, obwohl hier der
schlimme Tyrann König Friedrich eine ganz besondere Be⸗
strafung verdient hätte. Und Württemberg hatte vielleicht
noch dringlicheren Anlaß, den raschen Anschluß an Osterreich
zu suchen. Denn schon konnte es so scheinen, als werde
Bayern versuchen, unter Überwältigung des kleineren König⸗
reiches eine führende Stellung in Süddentschland zu erringen:
schon vermeinte man die ersten schattenhaften Spuren des
künftigen Triasgedankens der Verwirklichung entgegengehen zu
sehen. So kam es, während König Friedrich „die Minuten
zählte“, am 2. November 1813 zu dem Vertrage von Fulda.
Nach ihm trat das Land in die Koalition der Mächte ein,
was natürlich wie bei Bayern die Aufgabe des Rheinbundes
zur Folge hatte, behielt seinen Besitz und erhielt auch seine
Souveranität schließlich gewährleistet „unter der Garantie der
politischen Beziehungen, welche sich ergeben werden aus den
Auordnungen, die beim künftigen Frieden zur Herstellung und
Sicherung der Unabhängigkeit und Freiheit Deutschlands ge⸗
troffen werden sollen“.
In welcher Art waren nun dabei diese „politischen Be⸗—
ziehungen“ vorgestellt? Am 5. November schrieb Gentz, der
getreue Schildknappe Metternichs, an seinen Herrn: „Ich denke
mir, daß die Grundlage aller bevorstehenden politischen Ver⸗
handlungen zwischen dem Kaiser Alexander und Ihnen von
allen Seiten vorbereitet und in geheimen Konferenzen der⸗
gestalt festgesetzt werden wird, daß jede Hauptfrage schon ent⸗
schieden sei, wenn andere zur Teilnahme an diesem Geschäfte
gezogen werden, ... daß zwischen Osterreich und Rußland
derabredet und festgesetzt sei, wie das Gebiet von Deutschland
unter die verschiedenen deutschen Mächte verteilt werden oder
bleiben soll . .. Von dem Augenblicke an, da die Verteilung
der Macht, die Grenzbestimmung und der Besitzstand im gauzen
entschieden sind, und nun zwischen den Alliierten selbst
keine großen und wesentlichen Differenzen mehr vorkommen
können, von diesem Augenblicke an tritt Rußland, das nun
29 *
        <pb n="466" />
        152 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

seine große Rolle durchgespielt hat, zurück, und Osterreich und
Preußen legen den Grund zu jener ganz eigentümlichen Allianz,
die ich als das Substitut, oder besser, die Grundlage aller
Substitute für das, was andere unter dem Titel einer deutschen
Verfassung begehren, ansehe. Diese Allianz wird der Typus
einer ganzen Kette von Allianzen, die jede der selbständigen
größeren und kleineren deutschen Mächte (deren Anzahl aber in
meinem System nicht über sechzehn gehen muß) an Ösierreich
und Preußen und durch diese eine an die andere und an alle
übrigen bindet . . . So würde also, nachdem in der Tat nur
dem Wesen nach die große Frage von Hsterreich allein, unter
Beihilfe Rußlands und Englands, entschieden worden wäre —
und so allein muß es gehen, wenn es irgend gut gehen soll —, vor
den Augen der Welt alles so gerichtet und geordnet, als hätten
Osterreich und Preußen gemeinschaftlich das Werk vollführt.
Dieser äußere Schein ist für die jetzige und künftige Eintracht und
Ruhe ebenso notwendig, als die reelle Ausschließung Preußens,
sowie Schwedens, Bayerns und aller anderen Mächte des zweiten
Ranges von jeder Grundbestimmung auf der ersten Echelle“1.
Waͤhrlich: diese Sprache unter Vertrauten hat den Vor—⸗
zug der Deutlichkeit. Und bald war in der Tat mit dem
Beitritte Badens, Hessen-Darmstadts, Kurhessens, Nassaus und
einiger anderer kleiner Länder zur Koalition die erste Bildungs—
stufe, die Gentz forderte, abgeschlossen: womit man denn der
zweiten nähertreten konnte, die, unter kaum noch einer Rest—
verhüllung durch den Steinschen Gedanken eines süd-nördlichen
Dualismus, klar dem Ziele zuführen sollte, das später erreicht
worden ist: der Entwicklung der Bundesverfassung der Jahre
1815 bis 1820.
Und indem Metternich so aus politischen Gründen Gnade
vor Recht ergehen ließ von Bayern abwärts bis hinab

Bgl. sterreichs Teilnahme an den Befreiungskriegen. Nach Auf—
zeichnungen von Friedrich von Gentz hrsg. von Richard Fürst Metternich⸗
Winneburg, geordnet und zusammengestellt von Alfons Freiherrn v. Klinkow—
ne S. 99—102; dazu v. Zwiedineck-Südenhorst, Deutsche Geschichte J,
-85.
        <pb n="467" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 453

schließlich zu Braunschweig, Oldenburg und Bremen, mochte
sogar Sachsen die erste leise Hoffnung schöpfen, ein selbständiger
Staat zu bleiben. Zwar hatte sein König noch über die Tage
von Leipzig hinaus Napoleon Fahnenfolge geleistet. Aber
schon im Februar 1813 hatte ihn Metternich des festen Willens
Osterreichs getröstet, niemals auch nur ein preußisches Pro—
tektorat in Norddeutschland oder einen Einfluß Preußens auf
die deutschen Zwischenstaaten zuzulassen; und bereits am
20. April 1818 hatte ihm Kaiser Franz in einer besonderen
Konvention die Unverletzlichkeit seiner erblichen Besitzungen
nach den letzten Verträgen gewährleistet. Ja noch mehr:
Geheimartikel dieser Konvention hatten bestimmt, daß sterreich
für die Rückgabe des von Preußen eingenommenen Kottbuser
Kreises an Sachsen eintreten werde, und daß weder über
Erfurt, noch über die Länder der sächsischen Herzöge in
Thüringen, noch über Anhalt, Schwarzburg oder Reuß anders
als zu gunsten des sächsischen Königreiches verfügt werden
dürfe. Dafür hatte denn freilich der König versprochen,
sich jeder Teilnahme an dem bevorstehenden Feldzuge zu
enthalten. Aber war es dem Könige nicht durch Napoleon
gleichsam unmöglich gemacht worden, diesem Versprechen gerecht
zu werden? Zu den Staaten, denen im Teplitzer Vertrage
vom 9. September 1813 die „volle und ganze Unabhängigkeit“
zugesichert wurde, gehörte nach Metternichs Meinung auch
Sachsen, mochte auch Friedrich August als Kriegsgefangener
nach Potsdam abgeführt worden und sein Land der Admini—
stration durch den Verwaltungsrat der Allianz unterstellt
worden sein.
So darf man sagen: noch ehe Frankreich besiegt, ja fast
ehe es von den verbündeten Armeen aufgesucht worden war,
war die Sache Deutschlands verloren.

II.

Inzwischen aber erhielten die Sorgen des Feldzuges oder
richtiger der abschließenden Behandlung der Gegnerschaft Napo—
        <pb n="468" />
        454 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

leons überhaupt den Vorrang vor der Arbeit, die der Regelung
der deutschen Verhältnisse zufiel.
Dabei war man aber weit davon entfernt, eine kräftige
Initiative zu entwickeln. Nach der Schlacht bei Leipzig hatten
sich wohl Stein und Gneisenau auf dem Leipziger Marktplatze
getroffen und sich die Hand darauf gegeben, dieser Feldzug
dürfe nur mit dem Sturze Napoleons und der Wiedererwerbung
des linken Rheinufers enden; und bald darauf hatte Ernst
Moritz Arndt auf Steins Geheiß eine seiner eindringlichsten
Schriften geschrieben: „Der Rhein Deutschlands Strom, nicht
Deutschlands Grenze“. Aber schon die Stimmung am Rheine
selbst kam diesen Wünschen wenig entgegen. Nur sehr ver—
einzelt hat man hier schon am ersten Jahrestage der Leipziger
Schlacht Fanale entzündet und Nonnes Strophe gesungen:

Flamme, empor! Flamme, empor
Steige mit loderndem Scheine
Von den Gebirgen am Rheine.

In der rheinischen Presse schlug fast nur der von Görres
herausgegebene „Rheinische Merkur“ in Koblenz einen gewal—⸗
tigen Ton für Deutschlands künftige Größe an: sonst herrschte
Kleinmut. Ja in Aachen erschien noch bis ins Jahr 1815 der
„Courrier d'Aix la Chapelle“s; und das „Journal du Bas
Rhin et du Rhin Moyen“ blieb noch lange auch in amtlichen
Mitteilungen zweisprachig. Kein Zweifel, daß in der Masse
der Bevölkerung die französischen Sympathien sich noch über
viele Jahre hin erhielten, wie sie namentlich auch durch eine
treffliche Verwaltung, in Koblenz z. B. die des Präfekten
Lezai-Marnesia, erweckt worden waren; bis über die Mitte
noch des 19. Jahrhunderts hinaus sind sie nicht gänzlich ver—
stummt und haben sich innerhalb der untersten Kreise in zäher
Legendenbildung vor allem auch unmittelbar an die Person
Napoleons geheftet. Und wer wollte verkennen, daß sie durch
zahlreiche und innige Verbindungen nach dem französischen
Westen vornehmlich auch auf dem Gebiete der Volkswirtschaft
getragen wurden? Noch nach 1870 haben ältere Vertreter
        <pb n="469" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Beil. Allianz. 455

des rheinischen Wirtschaftslebens bei mehr unbewußter Kal⸗
kulation in französischer Sprache und nach Franken gerechnet.
Aber auch wo man an sich nicht französisch gesinnt war,
in den großen Teilen der Bevölkerung, denen aus der Zeit der
geistlichen Fürstentümer her politisches Denken und Empfinden
uͤberhaupt noch fern stand, da wollte man doch in Ruhe ge—
lassen werden und würde eine stille und aufregungslose Wieder⸗
kehr der alten Zustände jeder anderen Lösung vorgezogen
haben. Was wollte denn hier, in den kultursatten Gebieten des
Mutterlandes, am Rhein, wie vielleicht auch in Süddeutschland
überhaupt, dies starre, jakobinisch-bizarre überelbische Teutsch⸗
tum! Man war der großen Ereignisse müde; politische
Schläfsucht regte sich: wie wir später sehen werden, zugleich
als Erzeugnis der mittlerweile erfolgten Wandlungen des
nationalen Seelenlebens zur Romantik. Wie es jener Hessen⸗
bauer von der Schwalm, der über seine Meinung von der
Rückkehr seines angestammten Kurfürsten befragt wurde, klassisch
ausgedrückt hat: „Und ob er schon ein alter Esel ist, wir wollen
ihn doch wieder haben.“
Was vermochten nun die wenigen durchgreifenden Männer
gegenüber dieser Apathie und Antipathie der Massen! Und
waren sich denn die Gebildeten, die Führenden, ihrer Sym⸗
pathie mit dem Neuen so ganz sicher? Eine Diplomatie, die
mit Widerwillen und Saumseligkeit im deutschen Westen rechnete,
konnte gute Erfolge erwarten.
Nur langsam gelangten inzwischen die Truppen, wie wir
schon wissen!, aus Mitteldeutschland an die Rheinlinie. Erst
am 6. November hielt Kaiser Franz den projektierten feierlichen
Einzug in Frankfurt, nicht ohne einige Enttäuschung übrigens:
Zar Alexander war ihm mit seinem Einzuge zuvorgekommen,
um auch bei dieser Gelegenheit zu zeigen, daß er, wie einst
Arminius, haud dubie Germanorum liberator sei. In Frank—
furt aber mußte man sich nun doch entschließen, Krieg und
Verhandlung mit Napoleon ernster ins Auge zu fassen.

1 S. oben S. 442 f.
        <pb n="470" />
        456 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Napoleon hätte in diesem Augenblicke, wie früher und
auch noch später, einen nicht bloß ehrenhaften, nein auch einen
sogar noch vorteilhaften Frieden haben können: Metternich bot
ihm den Rhein, die Alpen und die Pyrenäen als französische
Grenze, falls er die Unabhängigkeit aller europäischen Staaten
anerkenne; ein Kongreß werde auf diese Grundlage hin die
Einzelheiten zu ordnen haben. Aber Napoleon blieb selbst auf
dies für Deutschland geradezu beleidigende Angebot die Ant—
wort einen Monat hindurch schuldig; und dann äußerte er
sich mit unannehmbaren Gegenvorschlägen, die Metternich
gleichwohl nicht mit der nötigen Entschiedenheit zurückwies.
Erschien neben dem Gewirr dieser Züge und Gegenzüge
etwas verständig, so war es die stetig festgehaltene Absicht, die
Einleitung des überrheinischen Feldzuges nicht vom Ausgange
der diplomatischen Verhandlungen abhängig zu machen. Und fo
hatten denn die Beratungen über den neuen Feldzugsplan noch
vor den Negotiationen der Diplomatie, am 7. November, in
Frankfurt begonnen. Freilich, rasch war es auch hier nicht
hergegangen. Genug schon, daß eine unmittelbare Fortsetzung
des Krieges überhaupt, daß ein Winterfeldzug beschlossen wurde.
Aber erst gegen Ende November wurde man sich über dessen
Plan ungefähr einig; und erst am 1. Dezember erschien das neue
Kriegsmanifest der Alliierten.
Dies Manifest aber war für die, welche ein energisches
Durchgreifen erwarteten, keine geringe Überraschung. „Nicht
gegen Frankreich, sondern gegen jene laut verkündete Über—
macht, welche der Kaiser zum Unglück von Europa nur allzu⸗
lange außerhalb der Grenzen seines Reiches ausgeübt hat,
führen die verbündeten Mächte Krieg . .. Die verbündeten
Monarchen wünschen, daß Frankreich groß, stark und glücklich
sei, weil die franzbsische Macht, groß und stark, eine der
Hauptgrundlagen des europäischen Staatsgebäudes ist. Sie
wünschen, daß Frankreich glücklich sei, daß der französische
Handel wieder auflebe, daß Künste und Wissenschaften, diese
Wohltaten des Friedens, wieder aufbluhen, weil ein großes
Volk dann nur ruhig sein kann, wenn es glücklich ist. Die
        <pb n="471" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 4587

verbündeten Mächte bestätigen dem französischen Reiche eine Aus—
dehnung des Gebietes, wie sie Frankreich nie unter seinen Königen
hatte, weil eine tapfere Nation deshalb nicht herabsinkt, daß sie
nun auch Unfälle in einem hartnäckigen und blutigen Kampfe
erfuhr, in welchem sie mit gewohnter Kühnheit gefochten hat“ ...
Wann war wohl je eine solche Sprache von Siegern zu Be—
siegten geführt worden? Es waren die Anschauungen des
Zaren, der, nach der angeblich von ihm bewirkten Befreiung
Deutschlands, von den herben Lehren Steins langsam zu den
milderen Theorien einer ausgesprochen romantischen Zeit- und
Geschichtsauffassung hinüberglitt, es waren Anschauungen, die
nach der Wirkung, die sie tun mußten, trefflich auch in
Metternichs, ihrem Phrasendunst im übrigen fernstehende Politik
paßten: schon war jetzt der Siegespreis von Landabtretungen
vergeben, war einem restaurativen Köniatum der Bourbonen
das Bett bereitet.
Aber während die Verbündeten Worte machten, hatte
Napoleon gehandelt. Eine neue Armee von 300 000 Mann
war ihm bewilligt worden; dem Widerspruche, der sich im
Corps législatif zu regen begann, war er durch Aufhebung
der Sitzungen entgegengetreten. Als die Verbündeten in den
letzten Tagen des Jahres 1813 die Offensive von neuem auf—⸗
nahmen, stand er der Hauptsache nach wiederum gerüstet da.
Der Feldzugsplan der Verbündeten, wie ihn der sächsische
General von Langenau, nun in österreichischen Diensten, der
unglückselige Berater Schwarzenbergs schon bei Leipzig, im
ganzen wie im einzelnen vielfach beeinflußt hatte, erinnerte
ftark an die Strategie des 18. Jahrhunderts: und es war be—
zeichnend, daß damit selbst auf militärischem Gebiete schon restau⸗
rative Strömungen zu Oberwasser gelangten. Nicht direkt
sollte Napoleon angegriffen werden, wie man denn während
des ganzen Feldzuges eine nicht selten komische Scheu gegen⸗
uüber diesem Dämon des modernen Krieges beibehielt, sondern
indirekt: vom Plateau von Langres aus, nach welchem die
Hauptarmee aus dem oberen Rheintal in mühsamem Links—
abmarsch emporstieg. Freilich war auf diesem Wege die
        <pb n="472" />
        458 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

VII
für die Politik Metternichs allerlei Versuche reaktionärer Ein—
griffe in das freie Verfassungsleben der Kantone und der Eid—
genossenschaft, deren voller Erfolg schließlich nur durch russischen
Einspruch vereitelt wurde. Mit dem Abmarsche der Haupt-⸗
armee nach der berühmten, angeblich unangreifbaren Zentral—
stellung bei Langres aber ging der Vormarsch der ehemaligen
schlesischen Armee unter Blücher Hand in Hand: wie Schwarzen⸗
berg von Langres her, so sollte Blücher vom Rheine aus über
die Champagne nach Paris vorbrechen, bis sich die konzentrisch
zusammenstrebenden Heere vor oder in der Hauptstadt des
Feindes treffen würden. Mit diesem Plane war von vorn⸗—
herein der schlesischen Armee die wichtigere und größere Auf—
gabe und vor allem die Initiative zugewiesen; denn sie ging
schon vor, während sich für die Hauptarmee erst der langwierige
Linksabmarsch ergab: und so waren es denn vor allem die
preußischen Truppen, denen die Lasten des Feldzuges in der⸗
selben Zeit zufielen, da Metternichs österreichische Diplomatie
Preußen um die Früchte dieses Feldzugs betrog.
Unter welchen Hoffnungen der deutschen Patrioten aber
zog nicht Blücher in der Neujahrsnacht von 1813 zu 1814 bei
Caub über den Rhein, während Teile seiner Armee gleichzeitig
den Übergang bei Mannheim und Koblenz erzwangen.

O schauet, wie ihm leuchten die Augen so klar!
O schauet, wie ihm wallet sein schneeweißes Haar!
—A —
Drum kann er Verwalter des Schlachtfeldes sein ...

Drum blaset, ihr Trompeten! Husaren heraus!
Du reite, Herr Feldmarschall, wie Winde im Saus!
Dem Siege entgegen, zum Rhein! über'n Rhein!
Du tapferer Degen, in Frankreich hinein!

(E. M. Arndt.)
Und überraschend schnell verlief der Vormarsch der
schlesischen Armee auch jenseits des Rheines. Ohne viel Wider—
sund zu finden, konnte Blücher die Richtung über Metz und
Nancy auf Troyes festhalten: in Troyes aber sollte die Ver—
        <pb n="473" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 459

einigung seiner Armee mit der Hauptarmee stattfinden, und
schon hatte er seit dem 15. Januar Fühlung mit deren
rechtem Flügel. Es war mehr, als Napoleon bei der Saum—⸗
seligkeit der Verbüundeten erwartet hatte; doch wußte er schließ⸗
lich die Vereinigung beider Heere einstweilen noch zu hindern,
bis er, am J. Februar 1814, bei La Rothiere von Blüchers
Heer und einem Teile des Hauptheeres unter Wrede geschlagen
wurde.

Inzwischen aber waren die Verbündeten in der Auffassung
ihres Verhältnisses zu Napoleon wieder einmal unschlüssig ge—
worden. Im Hauptheere hatte sich bei den meisten Führern
allmählich schon die geistige Verfassung eingestellt, die später
das Denken Schwarzenbergs völlig beherrschte: man erklärte
das rasche Vordrängen der preußischen Generäle um Blücher
für eine Ausgeburt von „Exaltiertheit“ und unzulässiger
Ruhmessucht; man fand, daß die Besiegung Napoleons, weil
offenbar zu schwer, gar nicht nötig sei: die kampflose Besetzung
des Plateaus von Langres sei Ruhmestat genug: jetzt solle
man Frieden machen. Und in dieser Stimmung, in dem
Wunsch nach einem Kriege „ohne Blutvergießen“, trafen sich
die Generäle mit Ausnahme der wenigen preußischen General⸗
stabsoffiziere, Gneisenaus etwa und Müfflings, mit der öster⸗
reichischen Diplomatie, mit Metternich. Dabei brachte aller—
dings die Ankunft Viscount Castlereaghs, des leitenden englischen
Diplomaten, im Hauptquartier eine Zeitlang eine gewisse
Unterbrechung dieser sich ständig verstärkenden Strömung:
Napoleon, dessen Herrschaft als die des kaiserlichen Schwieger—
sohnes Metternich in gewissem Sinne gern erhalten hätte,
mußte sich eine einstweilen freilich nur theoretische Absetzung
gefallen lassen, und die französische Thronkandidatur der Bour⸗
bons wurde von den Engländern, wie diejenige Bernadottes
von den Russen in die Erörterung eingeführt. Bernadottes!
— denn wiederum war jetzt der kluge schwedische Kronprinz
zur Hand, begann schließlich im Norden, in Belgien, fern vom
Schuß, eine Armee zu führen, und verhandelte mit Freund und
Feind über eine größere persönliche Zukunft. Indes diese strengere
        <pb n="474" />
        460 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Behandlung Napoleons blieb doch nur ein Intermezzo. Noch
vor der Schlacht von La Rothiére waren sich die nunmehr
vier führenden Mächte, sterreich, Rußland, Preußen und
England, darüber einig geworden, mit Napoleon von neuem
zu verhandeln: Metternich hatte über das Ungestüm nament-⸗
lich auch des Zaren, der unmittelbar gegen Paris vorstürmen
wollte, gesiegt; und er durfte hoffen, daß der Korse nach der
Niederlage bei La Rothière sich neuerdings um so leichter zur
Annahme von Bedingungen werde bestimmen lassen, die für
ihn noch immer überaus günstig lauteten. Unter dieser gegen⸗
seitigen Disposition etwa begannen die Verhandlungen des
Kongresses von Chatillon (3. Februar bis 19. März), neben
denen die militärischen Operationen grundsätzlich ungestört
und selbständig weiter laufen sollten. Auf diesem Kongresse
versuchte dann der Vertreter Napoleons, Caulaincourt, aller⸗
dings sterreich alsbald ganz auf die Seite seines Herrn zu
ziehen und einen Waffenstillstand, der die Rettung Napoleons
hätte sein können, zu erlangen. Allein diesen Seitenweg ließen
die Verbündeten denn doch nicht zu, so sehr sie bei ihrem
günstigen Angebote: Friede mit der Rheingrenze für Frank—
reich, verharrten. Napoleon blieb unter diesen Umständen
nichts übrig, als eine glatte Annahme oder Ablehnung der
angebotenen Bedingungen; er war dabei in einem wichtigen
Augenblicke der Feldzugskonstellation zur Annahme bereit; und
nur Streitigkeiten unter den Verbündeten selbst haben den
Abschluß des Friedens in diesem Augenblicke verhindert. Am
Ende aber verlief der Kongreß ohne Ergebnis, und den Ent—
scheid brachten die Waffen.
Nach der Schlacht von La Rothiere hatten sich die Haupt—
armee und die Armee Blüchers, angeblich wegen Verpflegungs—
schwierigkeiten, von neuem getrennt; Schwarzenberg erfreute
sich wieder einmal seiner Zauderstrategie; Blucher wandte sich,
am 8. Februar, in direktem Marsche gegen Paris. Die Trennung
war ein für Napoleon unerhört günstiger Vorgang; von
neuem belebte die Nachricht davon wie von Blüchers isoliertem
Marsche den gesunkenen Mut des Imperators; und noch einmal
        <pb n="475" />
        Weitere Kämpfe geg. Fraukreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 461

gab er glänzende Proben seines strategischen Genies. Mit
unerhörter Schnelligkeit warf er sich zunächst auf die Armee
Blüchers und drängte sie in vier glänzenden Gefechten, am
10. bis 15. Februar, zurück; dann schlug er, am 17. und
18. Februar, die Hauptarmee bei Nangis und Montereau.
Es waren GEreignisse, die die nur noch notdürftig be—
wahrte Einigkeit der Koalition ganz zu vernichten drohten. Zwar
war Schwarzenbergs Armee in ihrem Kerne noch fest und nicht
geschlagen; und das schlesische Heer hatte sich frischen Mutes
schon am 16. Februar wieder in Chaͤlons zusammengefunden;
bedeutende Verstärkungen durften mit Recht erwartet werden,
und Blücher haͤtte sich hinsichtlich der Disziplin und Zahl
seiner Truppen alsbald wieder für aktionsfähig erklärt. Aber
trotzdem, ja trotz doppelter Ubermacht über den Feind ver—
steifte sich Schwarzenberg jetzt auf die ganz bestimmte Ansicht,
es sei unmöglich, Napoleon zu schlagen; man müsse sich dem
Plateau von Langres wiederum anvertrauen, das man nie—
mals habe verlassen sollen: und verweigerte mit Hinweis
auf diese Auffassung kurzer Hand die von den preußischen
Generälen ungeduldig herbeigesehnte Hauptschlacht. Was blieb
unter diesen Umständen übrig, als eine erneute Trennung der
Heere, nachdem ihre Aktionen in den letzten Tagen kaum in⸗—
einanderzugreifen begonnen hatten. Schon am 24. Februar
schlug das Heer Blüchers wieder seine eigenen Wege ein, und ein
großer Kriegsrat zu Bar, am 25. Februar, beschloß endgültig
die eingeleitete Trennung: Blüchers Armee zog nach Norden
ab, um sich mit einer nunmehr herbeieilenden Nordarmee unter
Bülow und Wintzingerode zu vereinigen und gegebenenfalls
allein die vernichtenden Schläge gegen Napoleon zu führen.
In diesem Moment griff denn freilich auch Schwarzenberg,
von Friedrich Wilhelm III. bedrängt, endlich wenigstens jene
Franzosen an, die der Kaiser unter Oudinot und Macdonald
gegenüber der Hauptarmee zurückgelassen hatte, und besiegte
sie am 27. Februar bei Bar-sur-Aube. Es ist die Schlacht, in
der die beiden ältesten Söhne des Preußenkönigs, der Kronprinz
und Prinz Wilhelm, die Feuertaufe erhielten; Prinz Wilhelm,
        <pb n="476" />
        62 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

erst siebzehnjährig, zeichnete sich dabei durch selbständige Hal—
tung in dem Grade aus, daß er mehrere Kriegsdekorationen
erhielt: die ersten militärischen Ehrenzeichen auf der Brust
des späteren ersten deutschen Kaisers aus hohenzollernschem
Hause.
Die wichtigste Folge der Schlacht aber war vielleicht, daß
es, ähnlich wie der Schlacht bei Kulm und Nollendorf die
Teplitzer Verträge gefolgt waren, so jetzt wieder zu einer
engeren Verkettung der Alliierten kam in dem Vertrage von
Chaumont, vom 1. März 1814. In ihm wurde der Bund
der Alliierten auf zwanzig Jahre erneuert und die Entthronung
Napoleons nun endgültig beschlossen; dabei sollten im all—
gemeinen europäischen Bereiche Spanien, die Schweiz und die
Niederlande beim Friedensschlusse volle Selbständigkeit erlangen,
während die deutschen Fürsten, deren Souveränität durch die
Einzelverträge des Herbstes 1813 schon gewährleistet war,
„durch eine föderative Verbindung vereinigt“ werden sollten,
„welche die Unabhängigkeit Deutschlands sichert und verbürgt“.
Man sieht: es war eine neue Etappe erreicht auf dem Wege,
den Gentz als den Metternichs schon vor vier Monaten zu—
treffend gezeichnet hatte.
Natürlich aber waren mit dem Tage von Chaumont die
Verhandlungen des Kongresses von Chätillon so gut als illu—
sorisch geworden; am 19. März wurde er auch formell ge—
schlossen.
Und wiederum sprachen die Waffen ein entscheidendes
Wort: wie fern blieb man schließlich dem friedlichen Kriege,
von dem Schwarzenberg und seine Umgebung geträumt hatten:
und wie viel mehr Blut kostete am Ende der Traum eines
solchen Krieges, als ein festes militärisches Auftreten von vorn⸗
herein erfordert hätte.
Die Initiative aber stand jetzt ganz bei der Armee Blüchers
und der Nordarmee, da sich Napoleon schon vor der Schlacht
von Bar-sur-Aube persönlich gegen sie als gegen den Haupt-—
feind gewendet hatte. Und diese Armee war um so mehr
in der Lage, den Ausschlag zu geben, als von ihrer
        <pb n="477" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 468

Leitung strategisch alles getan war, um den Hauptschlag auf
sie zu lenken. Er erfolgte am 9. und 10. März vor Laon und
endete mit einer Niederlage Napoleons, deren Erfolge aber
oon Blücher, der erkrankt war, und Gneisenau, dessen Handeln
noch heute vernünftiger Erklärung Widerstand leistet, in keiner
Weise genutzt wurden. So kam es, daß Napoleon Zeit blieb,
die Hauptarmee von neuem aufzusuchen: freilich nur, um auch
von ihr bei Arcis-sur-Aube, am 21. März, geschlagen zu
werden. Indes zu einer den Kaiser vernichtenden Niederlage
kam es dabei auch jetzt noch nicht; und nur das stellte sich als
Ergebnis der beiden Schlachten heraus, daß sich die Armeen
Schwarzenbergs und Blüchers wieder bis zum Momente gegen—
eitiger Vereinigung näherten.
In diesem Augenblicke aber bewiesen zahlreiche Anzeichen,
aamentlich auch aufgefangene Briefe, daß es in Paris schon
zärte und daß in der Armee Napoleons Unmut und Zucht—
losigkeit einrissen: und so faßte man denn endlich auch im
Hauptquartier Schwarzenbergs den Entschluß, geradeswegs
auf das letzte Ziel loszugehen, auf Paris. Aber während die
Armeen dementsprechend in Bewegung gesetzt wurden und
ihnen ein dichter Schleier rasch vorwärts eilender Kosaken
voranging, gab sich Napoleon einer strategischen Kombination
hin, deren Chancen ihn während dieses Feldzuges schon wieder⸗
holt und immer verlockender beschäftigt hatten. Er unternahm
eine Diversion nach Süden, um in den Rücken der alliierten
Heere zu gelangen und Lothringen aufzuwiegeln. Es war ein
Entschluß, der sein Schicksal nahezu besiegelte. Denn die
Verbündeten ließen sich nicht aufhalten. Unverwandt das
nunmehr fest erfaßte Ziel im Auge, schlugen sie die Marschälle
Marmont und Mortier am 25. März bei La Föère Champenoise
und drängten sie nach Paris; und während der Kaiser nun in
Bewaltmärschen, unter denen er ein Drittel seiner Truppen
verlor, nach Fontainebleau zurückeilte, um für den entscheidenden
Augenblick vor Paris dennoch, um nur wenige Stunden, zu
spät zu kommen, stürmten sie den Montmartre: so daß den
Marschällen nur noch die Kapitulation übrigblieb.
        <pb n="478" />
        464 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Am 31. März 1814 zogen Zar Alexander, König Friedrich
Wilhelm und Schwarzenberg in Paris ein: nicht umgeben
von den in hartem Feldzuge verlumpten und zerrissenen Truppen
der Nordarmee, sondern von den hübsch propren Garden der
Hauptarmee, die erst ganz zuletzt in den Pulverdampf des
Kampfes gekommen waren.
Napoleon aber faßte, während die Bevölkerung den Alliierten
zujubelte, den furchtbaren Entschluß, Paris zu stürmen. Doch
nur der gemeine Soldat hing ihm noch an, die Offiziere
weigerten den Gehorsam. Und bald war in Paris eine provi⸗
sorische Regierung gebildet, die unter gemeinen Schmähungen
die Absetzung des Kaisers aussprach. Da entsagte denn Napoleon,
angeblich nach einem Selbstmordversuche, am 11. April zu
Fontainebleau dem Throne; und am 4. Mai landete er auf
dem einsamen Elba, das ihm mit einer Jahresrente von 21/2 Mil⸗
lionen Francs als souveränes Fürstentum zugewiesen war.
In Paris war inzwischen eine volle politische Restauration
erfolgt. Das Volk hatte das kaiserliche Idol vernichtet; auf
seiner Fahrt durch den Süden Frankreichs ist Napoleon beinahe
der Wut des Pöbels zum Opfer gefallen.
Der Graf von Provence, Bruder König Ludwigs XVI.,
hatte es unter diesen Umständen, bei gleichzeitiger Konnivenz
der Verbündeten, die bald dem Zauber der Pariser Luft und
des zivilisierten Frankreichs unterlagen, leicht, sich als Herrscher
Frankreichs zu betrachten; alsbald ernannte er seinen ener—⸗
gzischeren Bruder, den Grafen Karl von Artois, zum Statthalter;
und am 3. Mai zog er selbst aus englischer Verbannung in
Paris ein und bestieg als Ludwig XVIII. den Thron seiner
VBäter.

Mit seiner Regierung, in die für das Auswärtige der
schlaue, dem Sattel einer jeglichen Art von Regiment gewachsene
Talleyrand eintrat, wurde am 30. Mai 1814 der Friede zu
Paris geschlossen.
Die Friedensbedingungen waren freilich nach allem Vorauf⸗
gegangenen einfach zu formulieren, soweit nicht die innere Lage
Deutschlands hineinspielte: und die Einzelheiten dieses Themas
        <pb n="479" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 465

schloß man, als der Erledigung durch einen späteren Kongreß
borbehalten, grundsätzlich aus. Frankreich hatte man in dem
Frankfurter Dezembermanifest schon so viel versprochen, daß
man ihm jetzt mehr unmöglich geben konnte. Trotzdem wurde
die Großmut fortgesetzt, obwohl sie, die nach Meinung der
Verbündeten im wesentlichen der Befestigung des Königtums
dienen sollte, von den Franzosen als Anerkenntnis der Sonder—
stellung der großen Nation betrachtet wurde. So war man
—EDDD——
Der Zar verzichtete schlechtweg auf jeden Ersatz, ebenso Hster⸗
reich, freilich nicht ohne sich an den italienischen Besitzungen
schadlos zu halten; das arme Preußen aber konnte nicht um⸗
hin, sich den beiden Freunden anzuschließen, trotz der franzö—
sischen Erpressungen der Jahre 1806 bis 1812, trot der
enormen Ausgaben, die der Durchzug der Großen Armee auf
ihrem Marsche nach Rußland verursacht hatte. Nachdem man
so jeden Ersatz, geschweige gar eine Kriegskontribution hatte
fahren lassen, gab man Frankreich die Grenzen von 1792
wieder: — und das hieß für das Land gegen die Grenzen
des alten Königreiches, wie sie bis 1790 bestanden hatten,
ein Zuwachs um etwa 150 Geviertmeilen mit etwa einer
Million Seelen: Avignon und das Venaissin wurden gewonnen,
nicht minder Teile von Savoyen und Belgien, ja sogar auch
Saarbrücken.
Von dem Rückfall des Elsasses und Lothringens an das
Deutsche Reich, von dem einige Zeit die Rede gewesen, sprach
aiemand.
Den Löwenanteil an der Beute aber trug England davon.
Hatte es schon während des langen Kampfes mit Frankreich
in maritim wichtigen Ländern und Inseln errafft, was zu
erraffen war, hatte es noch kurz vor dem Frieden den Dänen
Helgoland abgenommen, so erhielt es jetzt definitiv auch noch
Malta und von den französischen Kolonien Tabago, Santa
Lucia und Mauritius (Isle de France). Außerdem aber ging
ihm ein heißer, langjähriger Wunsch in Erfüllung: in einem
der geheimen Artikel des Friedens wurde die Bildung eines
damprecht, Deutsche Geschichte. IX. 30
        <pb n="480" />
        466 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

großen Königreiches der Niederlande in Aussicht genommen, das
Holland und Belgien zugleich umfassen sollte als eine würdige
Basis englischen Einflusses auf dem Kontinent.
Frankreich erkannte diese Bedingungen und in ihnen die
Unabhängigkeit des neuen Königreiches der Niederlande wie
aller neu gebildeten und zu bildenden deutschen und italienischen
Staaten an.
Es war ein Abschluß, der die Pazifikation des euro—
päischen Westens bedeutete: für Deutschland, für die Rhein—
lande und den Süden, für Preußen insbesondere waren da—
gegen so gut wie alle wichtigen Fragen offen gelassen. So
begreift es sich, daß, als der Zar und der Preußenkönig nach
London gingen, sie überall mit hellem Jubel empfangen wurden.
Und dieser Jubel erstreckte sich auch auf die Helden des Be—
freiungszuges: Metternich war der Löwe der Salons und der
schönen Frauen, Blücher der der Straße, des Volkes.
Aber auch in Deutschland herrschte herzliche Freude, heller
Jubel und trotz steigender Bedenken und Bangigkeiten zunächst
doch noch ein unbedingtes Vertrauen in eine herrliche Zu—
kunft — außerhalb des kleinen Kreises der diplomatisch Ein—
zgeweihten. Da kniete Schenkendorf wohl anbetend nieder:
Wie mir deine Freuden winken
Nach der Knechtschaft, nach dem Streit!
Vaterland, ich muß versinken
Hier in deiner Herrlichkeit!

Und schon erhellte sich ihn und mit ihm Tausenden von
Patrioten das Ideal, das er um ein Jahr später besang:

Der Nibelungen Hort
Ersteht und glänzet neu!
Es find die alten deutschen Ehren,
Die wieder ihren Schein bewähren:
Der Väter Zucht und Mut und Ruhm,
Das heil'ge deutsche Kaisertum!

Denn in dem Gedanken des Kaisertums vor allem fand sich
doch zusammen, was enthusiastisch einer reichen Zukunft der
Nation entgegensah.
        <pb n="481" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 467

Anders freilich klang die Stimme der Wissenden. Um
diese Zeit schrieb Justus Gruner: „Die deutschen Angelegen⸗
heiten werden nimmermehr auf eine die Erwartungen der
Verständigen befriedigende Weise geordnet werden können.
Bayern und Württemberg wollen sich nicht in das gemeinsame
Baud fügen. Metternich, durch seine partiellen Friedensschlüsse
mit selbigen, hat den verbündeten Mächten die Möglichkeit
genommen, auf selbige einzuwirken; und nun begünstigt er,
zum Vorteil Osterreichs und zum Schaden Preußens, Bayerns
Interesse auf eine unziemliche Art durch geheime Machi—
nationen.“

Dennoch befestigte sich in Deutschland einstweilen noch die
vertrauensvolle Stimmung; denn sie wurde getragen durch das
Bewußtsein, daß kriegerische Großtaten dem Deutschtum die
Achtung des Auslandes wieder gewonnen hatten. Erwacht
schien man damit zur Tat; ein neues staatliches Leben neben
aller Breite der Bewegung auf literarischem und künstlerischem
Gebiete schien in Einheit und Größe erstehen zu müssen.

III.

Zur Erledigung der noch schwebenden Fragen war gelegent⸗
ich des Pariser Friedens ein Kongreß in Aussicht genommen
worden; er sollte binnen zwei Monaten nach diesem Frieden
in Wien zusammentreten; und für ihn hatten sich die vier
großen kriegführenden Mächte, Rußland, Preußen, Osterreich
und England, die Regelung wenigstens der Gebietsfragen in
ausschließlicher Verhandlung vorbehalten. Es war da ein unend⸗
— nach den Wirren der letzten zwei Jahr⸗
zehnte zu lösen; wohin die Zeitgenossen den Blick lenkten, nament—
lich auf mitteleuropäischem Boden, da fiel er auf Provisorisches,
auf jüngste Entwicklungen, auf tausend Anspruche und tausend
Verwahrungen: nichts schien beim ersten Zusehen fest; dem
Kongreß waren darum nach dem Kriegszustande eines Viertel⸗
ahrhunderts Aufgaben nicht minder schwierigex Art vorbehalten,
vie sie einst am Abschlusse des Dreißigjährigen Krieges die
30 *
        <pb n="482" />
        168 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Friedensversammlung zu Münster und Osnabrück zu lösen
gehabt hatte.
Dennoch gab es in diesem Chaos für das Grobe der
größten Auseinandersetzungen einige leitende Motive, und
—DDDD
den Absichten der vier großen Mächte gegeben, die sich die
Leitung des Land- und Herrschaftsmarktes vorbehalten hatten.
Da war nun zunächst England in der guünstigsten Lage.
Es hatte durch den Pariser Frieden schon den Moment der
Sättigung erreicht: es konnte nur etwa noch Anspruch auf die
Jonischen Inseln machen sowie die Sache der Niederlande und
wohl auch noch die Italiens in seinem Interesse weiter zu regeln
suchen. In beiden Fällen aber mußte ihm die Hilfe Frank—
reichs erwünscht sein. Ergab sich dadurch eine Neigung zu
jenem Frankreich, das durch den Pariser Frieden von dem
Bebietszuweisungsgeschäft ausgeschlossen war, so konnte ihr
doch wieder die richtige Auswägung des englischen Vorteils
bei der Ordnung der mitteleuropäischen Verhältnisse entgegen—
wirken. Denn hier ging das französische Interesse auf ein
möglichst unkräftiges und wehrloses Deutschland, wie es am
besten durch ein System von selbständigen Mittelstaaten gewähr⸗
leistet wurde, die sich gegenseitig die Wage hielten, während
England, bei einem etwaigen Gegensatze gegen Frankreich,
neben den gekräftigten Niederlanden eines stärkeren Deutsch—
lands bedurfte, das im Rücken des französischen Gegners in
Rechnung gestellt werden konnte. Bei diesem Gesamtcharakter
seiner auswärtigen Beziehungen war England in dem künftigen
Kongresse leicht in der Lage, den Unparteiischen zu spielen und
eben von diesem Standpunkte aus auch seine geringen noch
übrig gebliebenen positiven Wunsche durch die Gefälligkeit aller
casch erfüllt zu sehn.
Neben England konnte Osterreich als der für den Kongreß
zweitgünstig situierte Staat gelten. Nach dem System der
Metternichschen Politik hatte es, abgesehen von einer ihm
vorteilhaften Lösung der deutschen Verfassungsfrage, seine.
Kompensationen wesentlich in Italien zu suchen: eine starke
        <pb n="483" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 469

Ausstattung in diesem zweiten zentraleuropäischen Lande neben
Deutschland verbürgte ihm am besten die Erhaltung der schon
errungenen allgemeinen diplomatischen Hegemonie. Zudem
konnte auf diesem Boden gegenüber den Aufstandsversuchen
cines revolutionären Liberalismus und Nationalismus am
eindrucksvollsten und leichtesten der legitimistische Charakter
dieser Hegemonie zum Ausdruck gebracht und dadurch den
alten Mächten Europas ihre Unentbehrlichkeit vordemonstriert
werden. Nun hatte sterreich in Italien schon den Kernstaat
des nördlichen Gebietes, Mailand, von alters her in Besitz.
Dazu hatte es eben jetzt in einem rasch geführten Feldzuge,
der für den Kongreß schon vollendete Tatsachen schuf, Venetien
erworben; am 20. April 1814 bereits waren die HÖsterreicher
in Venedig eingezogen. Die Bildung eines lombardisch⸗
enetianischen Königreiches war damit nur noch eine Frage
der Zeit; und von ihr aus ergab sich die Entwicklung des
zsterreichischen Einflusses in Mittel- und Süditalien von selber.
Auch Osterreich also war im wesentlichen gesättigt; soweit es
noch Wünsche hatte, führten diese in deutsches Land. Dabei
handelte es sich aber nicht um Gebietsfragen; denn der Rück—
jall von Tirol und Salzburg war selbstverständlich und längst
beschlossen. Vielmehr kam hier nur die Behauptung der
politischen Hegemonie in Betracht. In diesem Punkte aber
ergab sich naturgemäß der alte Gegensatz gegen Preußen; und
xkonute am besten zu gunsten sterreichs gelöst werden, wenn
m Süden und Südwesten Deutschlands eine Anzahl nominell
jelbständiger und doch auf den Schutz der mächtigen Südost⸗
macht angewiesener Mittelstaaten entstand, die der Ausdehnung
des preußischen Einflusses schon an sich entgegentrat. Es war
der Kernpunkt des österreichischen Programmes, auch soweit
hierfür mittelbar Gebietsfragen in Betracht kamen; schon schien
eine Durchführung durch die Transaktionen der Jahre 1813
und 1814 gesichert, die von der Kalischer Proklamation bis
zum Vertrage von Chaumont in ununterbrochener Abbröcke—
—X Prinzipien geführt hatten. Wurde
sber für seinen Bestand und seine Befestigung noch eine weitere
        <pb n="484" />
        470 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Hilfe gesucht, so war sie am besten gewiß in dem Interesse
Frankreichs an einem mittelstaatlichen und damit unkräftigen
Deutschland gegeben. Es war ein wichtiges Moment, das
Isterreich und Frankreich, unter gleichzeitigem Gegensatze gegen
Preußen, zusammenführen mußte.
Im ganzen aber ergab sich damit für England wie
sterreich eine gemeinsame, ziemlich stetig gesteigerte Neigung,
Frankreich, das grundsätzlich von den Hauptverhandlungen des
Kongresses ausgeschlossen sein sollte, in diese hineinzuziehen;
und die glänzende und hinterhaltige Staatskunst Talleyrands
verstand, wie wir bald hören werden, diese Neigung außer—
ordentlich zu stärken und zu nutzen.
Auf der anderen Seite standen Preußen und Rußland.
Preußen hatte von allen deutschen Staaten unter Napoleon
zuletzt am meisten gelitten, und zwar nicht bloß pekuniär: was
war selbst von seiner Länderausstattung schließlich übrig ge⸗
blieben? Aber auch nach dem Besitzstand von 1808, dessen Wieder⸗
herstellung für Preußen nach dem Pariser Frieden feststand, wäre
es ein zerfetztes Land geblieben: es war billig, daß ihm seine
außerordentlichen Opfer darüber hinaus wenigstens noch durch
eine bessere Gebietsabrundung vergolten wurden. Aber bei
der Durchführung dieses Gedankens ergab sich nun alsbald
zine Fülle schwierigster Probleme; ja selbst schon die Herstellung
des früheren Besitzes stieß auf Hindernisse. Und die preußische
Diplomatie hatte versäumt, auf die Regelung der Einzelheiten,
aus denen sich schließlich das ganze Problem zusammensetzte,
zu rechter Zeit volles Gewicht zu legen. Dazu kam, daß das
Abrundungs- und Vergrößerungsproblem schließlich in der bösen
Frage nach dem Schicksale Sachsens gipfelte. Kein Zweifel,
daß das Verhalten des Königs von Sachsen, der bis zur
Schlacht von Leipzig und darüber fast hinaus mit Napoleon
gegangen war und jetzt gefangen in Preußen lebte, eine andere
Behandlung erforderte, als fie den deutschen Potentaten des
Südens und Westens zuteil geworden war. Das war wenigstens
die Meinung Hardenbergs und König Friedrich Wilhelms.
        <pb n="485" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 471

Aber war schon etwas zur positiven Lösung dieser Frage, die nach
preußischer Ansicht nur in der Einverleibung Sachsens in
Preußen bestehen konnte, geschehen? Sachsen stand noch
unter dem Sequester der Alliierten überhaupt. Und von wem
wurde denn die Einverleibung Sachsens in Preußen noch ge⸗
wünscht? Etwa von Hsterreich? Nur die deutschen Patrioten
forderten jetzt noch eine so energische Bestrafung des Hauses
Wettin. Aber tausendstimmig erschollen ihrer Ansicht entgegen
Worte der Verwahrung aus Sachsen selbst; und der zu⸗
nehmenden legitimistisch-restaurativen Strömung wurde all—
mählich jede Anschauung der Patrioten an sich schon, gleich—
gültig welches ihr Inhalt war, verhaßt: denn dieser eifrige
Patriotismus sei höchstens Sache der Kriegszeit gewesen; jetzt
ber lebe man im Frieden, und Stulpstiefel und Reithose
hätten Seidenstrümpfen und Escarpins zu weichen.
Preußen konnte höchstens an Rußland einen Freund und
Helfer finden. Allein hier hinderte ein sonderbares Miß⸗
auen, bis zu einem gewissen Grade auch die ungenügende
Bereitschaft und Fähigkeit der preußischen Diplomatie, die
richtigen Gelegenheiten zur Aussprache voll auszunutzen, lange
Zeit hindurch, ja — Verständigung.
der Zar Alexander hat vom Beginne des Feldzuges an im
Grunde seines Herzens die Erwerbung Polens im weitesten
Umfange als Lohn seiner kriegerischen Beteiligung angesehen;
und er schwärmte dafür, diesem Polen eine freie Verfassung
zu geben. Aber bei der tatsächlichen Beteiligung Hsterreichs
und Preußens an dem polnischen Besitze seit den Teilungen
des 18. Jahrhunderts fand er nicht den Mut der Aussprache
gegenüber diesen seinen Bundesgenossen und ließ sein Ziel
n Dunkeln, so sehr ihn die Beteiligung Sachsens an dieser
Frage — der König von Sachsen war zugleich Großherzog
hon Warschau — dazu hätte veranlassen können, wenigstens
zgegenüber Preußen seine Ziele genauer zu präzisieren von dem
Augenblicke an, da dieses die Einverleibung Sachsens in das
dreußische Staatsgebiet in Aussicht nahm. Die Folge hiervon
        <pb n="486" />
        472 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

war, daß Preußen nur langsam hinter das Geheimnis seines
natürlichen Bundesgenossen kam und ihm deshalb auch nicht
mit vollem Vertrauen zur Seite trat.
Zur Zeit der Eröffnung des Kongresses ließ sich somit etwa
folgende Stellungnahme der vier großen alliierten Mächte und
Frankreichs wahrnehmen: England und österreich so gut wie
saturiert und schon dadurch Herren der Lage; Frankreich be—
strebt, Aufnahme unter die Großmächte zu finden und dafür
einer freundlichen Behandlung seitens Österreichs und Eng—
lands ziemlich gewiß; Rußland für Polen, Preußen für Sachsen
eingenommen. Das Gleichgewicht würde unter diesen Verhältnissen
 hergestellt oder wenigstens ungefähr erreicht worden sein,
hätten sich Rußland und Preußen in vollem Vertrauen zu—
einander unterstützt.
Aber wir wissen: das war nicht der Fall. Zudem wurde
die Lage noch dadurch akzentuiert, daß sich zwischen Metternich
und Talleyrand bei aller Nebenbuhlerschaft um die diplomatische
Führung doch insofern ein engeres Verhältnis herstellte, als
beide die Rolle und Kunst der Diplomatie grundsätzlich in
verwandter Weise auffaßten, und daß sich weiter das gespannte
Verhältnis, welches sich zwischen Metternich und dem Zaren
schon während des Winterfeldzuges, wesentlich aus Anlaß ver—
schiedener politischer Anschauungen über Liberalismus und
Legitimität entwickelt hatte, infolge von persönlichen Rivalitäten
in der Damenwelt des Kongresses noch schärfer betonte.
Es sind Momente von nicht ganz geringer Bedeutung,
die uns unmittelbar der Schilderung des Kongresses selbst zu—
führen.

Nicht zwei Monate nach dem Pariser Frieden, wie ursprüng⸗
lich bestimmt worden war, sondern erst im Verlaufe des Sep⸗
tembers 1814 trat der Kongreß in Wien zusammen: und zwar, wie
sich bald zeigte, nicht zu energischer und tiefgrundiger Erörterung
und Beschlußnahme über politische Probleme, sondern weit mehr
zur Schaustellung der so lange Zeit hindurch nicht mehr straf- und
furchtlos genossenen Vergnügungen der aristokratischen Welt des
Aucien régime. Diesen Charakter hatten schon die Tage und
        <pb n="487" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß: Heil. Allianz. 478

Wochen der Pariser Friedensverhandlungen mit ihrer leicht⸗
sinnigen Auffassung der wichtigsten Geschäfte getragen; dies
war der Inhalt langer und anstrengender Festwochen in London
und England überhaupt gewesen: jetzt kam die dritte der
europäischen Großmächte, Hsterreich, als Gastgeberin an die
Reihe, während das zarische Petersburg den Aristokraten des
Westens zu fern und auch wohl zu winterlich erschien und
man dem armen und spartanischen Preußen die monatelange
Aufrechterhaltung einer aimablen Feststimmung weder zutraute
noch zumuten wollte.
Wie aber eignete sich Wien zu solch einer Gelegenheit!
Die Stadt genoß des alten Rufes freier, ja überschwänglicher
Gastlichkeit; in Gemütsanlage und Gesinnung ihrer Bewohner
schienen sich südliche Sorglosigkeit und etwas doch nordisch
überlegsames ein interessantes Stelldichein zu geben; dazu
winkte in Tracht und Sitte, Lebensgewohnheit und Breite
aller sichtbaren Erscheinungen die bunte Mischung von west⸗
licher Kultur und schon fühlbarem Einflusse des Ostens: und
zwischen den Häusern einer behäbigen Bürgerschaft erhoben
sich die Paläste eines reichen und noch prunkenderen Adels:
his das Ganze in dem Hofe eines der ältesten und edelsten
Herrscherhäuser des Kontinents seinen krönenden Abschluß fand.
Da sollte man sich nicht die alte Sorglosigkeit der Rokokozeiten
wieder erwerben koͤnnen? In der Stadt, in der Maria Theresia
ꝛin gemüt- und temperamentvolles Ganzes bürgerlicher und
aristokratischer Stimmungen, bei allem dem Hofe gebührenden
Respekte, hergestellt hatte? Auf einem Boden, der seit lange
der Kunst geweiht schien, auf dem wenigstens das Kunstgewerbe
»lühte, und dem, wenn auch in einsamer Größe, Deutschlands
herühmtester Komponist, Beethoven, angehörte, der unüber—
roffene Meister der geselligsten aller Künste?
Und so kamen sie denn, nicht bloß die Minister, sondern
auch die Monarchen: vom Zaren, der in seiner geistreich
ändelnden Weise auch gesellschaftlich die erste Rolle spielte,
uͤber den langsamen, bescheidenen Friedrich Wilhelm von Preußen
hinab bis zu dem letzten deutschen Potentaten, dem die Ab⸗
        <pb n="488" />
        174 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

gründe und Schlünde der vergangenen Jahrzehnte noch politische
Selbständigkeit oder eine mehr oder minder eitle Hoffnung auf
diese belassen hatten; ihnen schloß sich der Adel Europas und
insbesondere Deutschlands und Osterreichs an: und ein Luxus—
und Festleben durch Monate hin entspann sich, dessen Aufwand
manch edlem Geschlecht noch durch Generationen, wenn nicht
bis auf die Gegenwart in Gestalt bitterer Schulden nach—
gegangen ist. Aber auch Kaiser Franz, der allgemeinste und
oberste Gastgeber, ließ sich's etwas kosten. Er war an sich
sparsam. Aber jetzt wußte er in seiner stillen Art doch den
richtigen Ton zu finden; und überzeugt von den Pflichten
seines Hauses, vielleicht auch der Ansicht, die Kosten würden
sich schließlich diplomatisch und politisch ganz hübsch decken,
sah er nicht auf den Denar: Hoffeste, Heerschauen, offizielle
Theateraufführungen, tausend andere und verschiedenartige Re—
präsentationen drängten einander, ohne daß doch dem Einzelnen
die Bewegungsfreiheit benommen wurde.
Für! die politischen Geschäfte aber ergab sich aus alledem
mmerhin eine besondere Luft. Im Grunde kam die Diplomatie
als Ganzes nie zur Ruhe wirklich gründlicher und eingehender
Erwägungen, so fleißig auch einzelne ihrer Mitglieder arbeiten
mochten; und die Zeit, die man den Verhandlungen widmete,
diente in ihrer prickelnden Zerschnittenheit nur zu sehr einer per⸗
sönlich geführten Intrige.
Das war nun aber gerade die Atmosphäre, in der
Metternich und Talleyrand so recht auflebten; sie waren
Meister dieses Spiels; und so teilten sie sich in gemeinsamem
Zugreifen und, wo es not tat, in gegenseitiger Übervorteilung
in die Beherrschung des Kongresses. Seltsames Nebeneinander!
Und doch begründet in den Abweichungen des Wesens beider:
Talleyrand in seinem RÄußern das Gegenbild der Schönheit,
aber gerade auch daraus wieder in der Durchbildung eines echten
gesellschaftlichen Zynismus Kapital schlagend und daraufhin
auch von schönen Frauen als originell betrachtet; Metternich
der vollendete Mann von Welt, in seiner Erscheinung ansehn⸗
lich, ein Ritter von tausend Abenteuern, deren Kolportage
        <pb n="489" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 475

ihn, neben einigen ständigeren Neigungen glücklich zu machen
schien.
In dieses Milien und um diese Thyrsophoren gruppierte
sich nun die übrige diplomatische Welt: die stillen, ernsten
Preußen Hardenberg und Wilhelm von Humboldt; der bisweilen
—D—— später in Wellingtons
Schatten geriet; von den russischen Geschäftsführern der Freund
— Pole, dessen Geschlecht
auch durch einige Frauen vorteilhaft vertreten war, und Graf
Capodistrias, der schon damals Befreiungsplänen für sein Volk
nachsinnende Grieche. Für sich aber stand, neben und in diesem
diplomatischen Walde eine einsame Eiche, der Freiherr vom
Stein: noch immer trotz aller Pariser Erlebnisse der Beherrscher
zahlreicher Neigungen und Anschauungen des Zaren und von
großem Einflusse auch noch auf die preußische Meinung.
Die erste Aufgabe des zusammengetretenen Kongresses war
aatürlich die Feststellung der Geschäftsordnung. Eine keines⸗
wegs bloß formelle Aufgabe! Denn hier mußte sich, wie einst⸗
mals bei den Problemen der Geschäftsordnung der Konzilien
des 15. Jahrhunderts, entscheiden, wer überhaupt als voll⸗
beteiligtes europäisches Mitglied zu den Geschäften hinzu—
gezogen werden solle und wer nicht. Es war, betrachtet man
zie Frage recht, gegenüber der wichtigsten Materie, die der
Kongreß überhaupt behandeln sollte, gegenüber der Gebiets⸗
cegelung, die sich ja die vier alliierten Mächte allein vor—
hehalten hatten, das Problem der Zulassung oder Nichtzulassung
Frankreichs. Und da gelang es nun Talleyrand in seiner
hrutalen Weise, die ihm den Begriff des Alliierten überhaupt
zu leugnen gestattete — denn gegen wen wollten denn die
Alliierten überhaupt noch Krieg führen? —, Frankreich tat⸗
sächlich einzuschwärzen. Es war zu Anbeginn der ernsteren
Geschäfte alsbald die größte Revolution: es war für lange
Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts die Erklärung der Pent—
irchie der europäischen Mächte.
Und nun hatte man eine Mehrheit: gegenüber den Wunschen
Preußens und Rußlands eine Mehrheit von Osterreich, England,
        <pb n="490" />
        176 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Frankreich. Unter dieser Konstellation, und bei dem ungenügenden
Meinungsaustausche zwischen Preußen und Rußland trotz einer
vom Zaren eingeleiteten persönlichen Aussprache beider Mon—⸗
archen, kam es in der Behandlung der polnischen und sächsischen
Frage nahe bis zum Bruche; im Dezember ließ Metternich
Schlesien bereisen, um über etwaige Kriegsvorbereitungen
Preußens sicheren Bescheid zu erhalten; und schon im November
schien es, als würde Rußland Polens halber das Schwert
ziehen — bis Metternich, klug das Äußerste vermeidend, zurück—
wich. Die schlimmsten Mißverständnisse aber brachen doch erst
später wegen der sächsischen Frage aus; am 3. Januar 1815
war man so weit, daß England, Frankreich und sterreich
angeblich zu ihrer Verteidigung und zur Wiedereroberung von
Sachsen, in Wahrheit zum Angriffe gegen die nunmehr zu—
sammenstehenden Ostmächte Preußen und Rußland, ein Bündnis
schlossen. Den preußischen Staatsmännern blieb in dieser Lage
dann freilich nichts übrig, als in eine Teilung Sachsens zu
willigen, zumal sich herausstellte, daß auch Rußland im Grunde
einem Kompromiß zuneigte: und so handelte es sich denn in
der Folge nur noch darum, in welcher Weise diese Teilung
vorgenommen werden solle. Es waren langwierige Ver—
handlungen, in denen um Görlitz und Leipzig, um Naumburg
und Weißenfels und um hundert kleinere Objekte gestritten
wurde: bis man sich endlich, in der ersten Hälfte des Februars,
auf die Grenze einigte, die heute die preußische Provinz Sachsen
dom Königreiche gleichen Namens trennt.
Daraufhin war man denn in der polnischen Frage eher
bereit, sich zu verständigen und nahm auch die Probleme der
Gebietsverteilung in Süddeutschland und am Rhein sowie in
Italien auf — als die schlimmste Folge der bisherigen Miß—
helligkeiten eintrat: aus der Ermutigung die allen revolutionären
Mächten durch sie zuteil geworden war, erhob sich düster noch
einmal die Gestalt Napoleons; man hörte von seiner Flucht
von Elba und seinem Erscheinen in Frankreich, und die Zeit
der hundert Tage begann. Dieser Gefahr gegenüber, wie sie
seit März 1815 drohend und drohender auftraät, sah man sich
        <pb n="491" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 477

denn auch auf dem Kongresse einem letzten Abschlusse zu—
gedrängt; am 25. Mai wurde die Kongreßakte geschlossen.
Kommt es jetzt darauf an, den Inhalt der Wiener Ab—
machungen im ganzen zu uberschauen, so haftet der Blick am
ehesten an der Hmittelbaren Auseinandersetzung der vier
alliierten Großmächte, denn sie hatte den Kern aller und vor
allem auch der schwierigsten Verhandlungen gebildet. Da ist
denn zunächst über England wenig zu sagen: es behielt den
Kolonialzuwachs, den der Pariser Friede ihm gebracht harte,
insbesondere einen Teil der holländischen Kolonien in Guayana,
Ceylon, das Kap der guten Hoffnung und die ehemals holländi⸗
schen Kontore in Ostindien, und erwarb dazu die Schutzherrschaft
aber die Jonischen Inseln. Rußland erhielt den größesten Teil
des bisherigen Großherzogtums Warschau, 1700 Geviertmeilen
mit etwa 2i/2 Millionen Einwohnern, als ein Königreich Polen
mit eigener Verfassung, das durch Personalunion auf ewig mit
dem Zarentum verbunden sein sollte; Krakau wurde unter dem
Schutze Rußlands, Hsterreichs und Preußens als Republik
organisiert. Hsterreich empfing aus der polnischen Landmasse
Galizien, wurde im Besitze von Salzburg sowie von Tirol und
Vorarlberg, die Bayern abtreten mußte, bestätigt und erreichte
in Italien und dessen Dependenzen durch die Annexion Illyriens,
Dalmatiens und Venetiens einen gewaltigen Umfang. Es hieß
die Aufgabe der alten Reichspolitik sfterreichs im deutschen
Südwesten und darüber hinaus zugunsten in dieser Form
neuer, italienischer Bestrebungen. Es war eine unfruchtbare
Ablenkung althergebrachter osterreichischer Staatsziele, da unter
ihr die kolonisatorische Richtung des Staates nach dem Süd⸗
osten zu litt, ohne durch etwas anderes als ein Zwangsregiment
iiber eine an Kultur überlegene Nation von naturgemäß kurzer
Dauer sersetzt zu werden. Es war zugleich, bei der Absonderung
hon Deutschland, die Beseitigung der alten Hegemonie der
deutschen Kulturelemente innerhalb des Ostreiches selbst und damit
der Anfang jener Zersetzung, deren fortschreitenden Prozeß das
19. Jahrhundert erlebt hat. Preußen dagegen wuchs durch
den endgültigen Gebietsabschluß, den es jetzt erhielt, eben erst
        <pb n="492" />
        478 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes RKapitel.

recht in Deutschland hinein; denn ihm wurde der Länderumfang
zuteil, den es der Hauptsache nach bis zum Jahre 1866 behalten
hat: zwei große Gruppen von Provinzen, die Rheinlande und
Westfalen im Westen, im Osten der Bereich der sogenannten
alten Provinzen nebst dem polnischen Netzedistrikt, der eine
leidliche strategische Grenze gegen Rußland sicherte und aus
dem die Provinz Posen gebildet wurde: und in dieser Aus—
stattung, die dazu bestimmt erachtet wurde, das Land durch zu
reiche Grenzentwicklung machtlos zu machen, die mächtige Auf—⸗
forderung zur Entfaltung einer allgemeinen deutschen Hege—
monie, wenn nicht gar zum direkten Erwerb der zwischen öst—
lichem und westlichem Besitze liegenden Gebiete.
Die über den unmittelbaren Herrschaftsbereich der alliierten
Mächte hinausgehenden Territorialbestimmungen der Wiener
Akte betrafen vor allem Italien, soweit es nicht österreichisch
geworden war. Da waren denn zunächst, alsbald nach dem
Pariser Frieden, Papst Pius VII. und König Viktor Emanuel
von Sardinien in ihre Länder sowie König Ferdinand nach
Sizilien zurückgekehrt, während in Neapel die Herrschaft
Murats, des Schwagers Napoleons, der rechtzeitig von ihm
abgefallen war, erhalten blieb. Dieser Lage der Dinge wurde
jetzt die allgemeine Billigung zuteil; Sardinien erhielt zugleich
durch Genua einen Zuwachs. Im übrigen aber wurden in
Parma, Modena und Toskana neue Regierungen unter Mit⸗
gliedern des Gesamthauses Habsburg eingerichtet und dadurch
der österreichische Einfluß mindestens auch über Mittelitalien
nochmals, freilich nur unter dem Waffenschutze österreichischer
Truppen haltbar, gefestigt.
So blieben denn noch die Bestimmungen über Deutschland,
 insbesondere den Bering des alten Reiches, übrig.
Da wurde zunächst die Eidgenossenschaft, dies abtrünnige und
so kräftige Kind vornehmlich doch deutscher Entwicklung, endlich
als ganz selbständig erklärt und zugleich von 17 auf 22 Kantone
vermehrt; nicht minder wurde, auf altem Reichsboden, die
Verbindung von Holland und Osterreichisch-Belgien zu einem
Königreiche der Niederlande unter dein Oranice Wlbelm J.
        <pb n="493" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 479

gutgeheißen. Dagegen verlor, um zunächst die peripheren Ver⸗
aͤnderungen zu erledigen, Dänemark in einer Reihe von ver⸗
wickelten Traͤnsaktionen Vorpommern und Rügen, jenen ehe⸗
mals schwedischen Besitz, den ihm Schweden in dem Kieler
Frieden des Jahres 1814 abgetreten hatte; und wurde da—
für kärglich mit Lauenburg abgefunden, das dann erst zu⸗
sammen mit dem vollen Heimfall von Schleswig-Holstein im
Jahre 1864 in den engeren Bereich des deutschen Staaten⸗
systems zurückgekehrt ist.
Im übrigen aber, im innern und kernhaften Deutschland,
kam es zu einem Gebietsausgleiche, der an den seit dem
Reichsdeputationshauptschlusse bestehenden Territorialbildungen
immerh in noch manches änderte. Hannover wurde vergrößert;
Oldenburg erhielt fern von dem Hauptlande das Fürstentum
Birkenfeld; Nassau wurde in der Ausdehnung formiert, welche
in der heutigen preußischen Provinz Hessen⸗Nassau mit erhalten
ist; Bayern erhielt mannigfache Vergrößerungen, nicht ohne
Unklarheiten gegenüber dem badischen Besitze, die später zu
langwährender Verstimmung führten; den Herzögen von Sachsen—
Weimar, Oldenburg und den beiden Mecklenburg wurde der
Titel Großherzog beigelegt; der Kurfürst von Hessen war und
hlieb Kurfürst, obwohl es künftighin weder ein Reich noch
Auren gab, und obgleich dieses Prädikat nicht zum historischen
Titelbestande seines Hauses gehörte. Wichtiger, als alle diese Ver⸗
änderungen, war für die Folgezeit die Tatsache, daß den nun schon
bestehend en einzelnen Staatsbildungen auf deutschem Gebiete
die volle Souveränität, dies Danagergeschenk der Sonderstipu⸗
lationen Metternichs vom Herbste 1818, nochmals bestätigt
wurde. Wie darauf die „gemeinsame Föderativverfassung
aussehen würde, die gleichwohl Deutschlands Fürsten zusammen⸗
halten sollte: wer konnte es wissen? Nicht schon die Bundes⸗
te vom 8. Juni 1818, sondern erst sie vereint mit der Wiener
Schlußakte vom 15. Mai 1820 hat darauf die endgültige
Antwort erteilt; und von den Vorgängen, die zu dieser Be⸗—
antwortung führten, soll erst an späterer Stelle erzählt werden.
        <pb n="494" />
        180 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

IV.

Während aber so der Wiener Kongreß seinem Ende ent⸗
gegenging und in ihm, äußerlich anscheinend harmlos genug,
die Restauration wenn auch keineswegs der alten staatlichen
Gebietswelt, so doch des Ancien régime betrieben wurde,
hatte sich noch einmal der despotische Vertreter der Revolution
erhoben.
Ams 26. Februar 1815 war Napoleon mit 1200 Mann
von Elba entwichen. Am 20. März zog er unter dem
Enthusiasmus der Menge in Paris ein, während König Lud—
wig XVIII. hilflos nach Belgien flüchtete; und die große Masse
des Volkes, insbesondere die in Paris schon zahlreichen Ver—
treter des vierten Standes, blieben ihm auch in der Folge
seiner kurzen Herrschaft getreu.
Es war ein unerhörter Vorgang. Aber wie fein war er
auf die Stimmung des französischen Volkes in eben diesen
Tagen berechnet. Die Bourbonen hatten sich die nationale
Sympathie nicht zu erringen gewußt: was bedeutete der
schwerfällige Ludwig XVIII. gegenüber der Heldengestalt des
„kleinen Korporals“? Zudem hatte die neue Regierung
Schwierigkeiten gefunden, deren Beseitigung auch einer ge—
schickteren Hand und höheren Energie nicht leicht geworden
sein würde: die innere Lage, die sich allmählich dem ständigen
Kriegszustande der napoleonischen Jahre angepaßt hatte, mußte
auf das Maß eines normalen Friedensdaseins zurückgeführt
werden; und da gab es tausend Widerwärtigkeiten und An⸗
stände. Vor allem handelte es sich dabei um die Entlöhnung
der Armee, der Offiziere und der Mannschaften; nur langsam
und nicht ohne Erbitterung der Beteiligten konnte sie vollzogen
werden: und eben in dem Augenblicke, da diese Erbitterung
allgemein war, erschien von neuem der veragötterte Kaiser und
Feldherr.
Auch mit Rücksicht auf die allgemeine Lage in Europa
glaubte Napoleon den Zeitpunkt richtig gewählt zu haben.
Er war über die Zwistigkeiten unter den Alliierten während
        <pb n="495" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 481

des Wiener Kongresses unterrichtet: er glaubte im Momente
seines Wiedererscheinens nicht, gegen ein einiges Europa an⸗
kämpfen zu müssen; er wußte noch nichts davon, daß in diesem
Augenblicke im Wiener Kongresse bereits die schwersten Gegen⸗
stände des Anstoßes, das polnische und das sächsische Problem,
aus dem Wege geräumt waren. So war denn die Einigkeit
der großen Mächte, die jetzt vor allem Talleyrand im wohlver⸗
standenen Interesse Frankreichs festigte, für ihn eine erste Über⸗
raschung und Enttäuschung: am 7. März erklärten sich die drei
militärifchen Großmächte des Ostens in der schroffsten Form gegen
— geradezu ächteten; am 13. März
wurde von allen Signatarmächten ein einmütiger Protest gegen
ihn, der den Krieg bedeutete, beschlossen; und am 25. März
ecneuerten speziell England, Osterreich, Preußen und Rußland
im Anschlusse an die Bestimmungen des Vertrages von Chau⸗
mont ihren Kriegsbund.
Napoleon hatte demgegenüber von vornherein erklärt, daß
er nicht als Kriegs-, sondern als Friedensfürst zurückkehre:
nur gezwungen werde er seine wiedererrungene Macht militärisch
verteidigen. Und er hatte weiterhin den Gedanken eines auf
die revolutionären Ideen gestützten liberalen Kaiserreichs pro⸗
klamiert; nicht als Despot, als konstitutioneller Herrscher wolle
er regieren. So bestellte er in Paris alsbald ein Minisierium,
das zum großen Teile aus Revolutionsmännern zusammen⸗
gesetzt war, so suchte er Popularität bei den Massen. Und
um auch den Klassen des Besitzes und der Bildung den
unverbrüchlichen Ernst der neuen Staatsauffassung zu beweisen,
erließ er am 22. April einen Acte additionnel zu der von
Ludwig XVIII. gegebenen Charte mit den Grundsätzen einer
gewählten Volksvertretung, der Preßfreiheit und des Petitions⸗
rechtes, und beschwor sie am 1. Juni auf einem Maifeste zu
Paris, in einem jener Schaugepränge, die er von ieher effekt⸗
zoll zu inszenieren wußte.
Allein auch in der Wirkung dieser politischen Wendung
verrechnete er sich, oder fand wenigstens durch sie schließlich
Lamprecht, Deutiche Geschichte. IX. 31
        <pb n="496" />
        482 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

nicht erreicht, was er an erster Stelle beabsichtigte. Die ge—
bildeten Klassen, anfangs wenigstens zum Teil durch das
Programm einer konstitutionellen Freiheit geblendet, traten der
neuen Herrschaft doch bald ferner; es stellte sich heraus, daß
sie an die Sinnesänderung des Kaisers nicht glaubten und
unter neuen Formen doch nur die Fortsetzung des alten
despotischen Systems erwarteten; und manche Handlungen
des Kaisers, namentlich bei persönlichen Begegnungen mit Ver—
tretern der vierten Klasse, waren nicht geeignet. diesen Arawohn
zu dämpfen.
Inzwischen aber vollzogen sich in Italien Ereignisse, welche
erst recht ein Wiederaufleben der alten napoleonischen Zeiten
befürchten ließen und zugleich die Rustungen der Großmächte
beschleunigten. Hier trat nämlich Murat mit einem großen
liberalen und nationalen Programm unter die Waffen; von
Neapel her wollte er erobernd und befreiend nach Norden
oordringen und die Einheit Italiens verwirklichen. Vergebens
warnte ihn Napoleon vor so übereilten Schritten, die von den
Gegnern nur im Sinne despotischer Aspirationen ausgelegt
werden würden: Murat machte mobil, drang gegen Norden
vor und gab so den Osterreichern zunächst auf italienischem
Boden zu höchst erwünschtem Einschreiten im Sinne der
Restauration Anlaß. Rasch saämmelten sich die österreichischen
Truppen unter dem Oberbefehle des Barons Frimont, eines
Lothringers in habsburgischen Diensten, und in einer ein—
zigen Niederlage zwischen Macerata und Tolentino, am 3. und
4. Mai 1815, fanden die hochfliegenden Pläne des Königs ihr
Ende. Denn die Hsterreicher rückten darnach alsbald gegen
Süden vor, und schon am 28. Mai nahmen sie, fast ohne
Widerstand zu finden, Neapel. Es war der Sturz des letzten
napoleonischen Königreichs; Murat floh nach der Provence;
ein späterer Versuch, seine Herrschaft wiederzugewinnen, hat
ihm den Tod gebracht (13. Oktober 1815). In Neapel aber
setzten die Osterreicher mit süßsaurer Miene König Ferdinand IV.,
von Rechts wegen den König beider Sizilien, wieder auf den
Thron; wie gern hätten sie Süditalien in einer mehr bindenden
        <pb n="497" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 483

Form für sich behalten. Doch blieb auch nach der Restau—⸗
ration des bourbonischen Königtums in Palermo wie in
Neapel die Stellung sterreichs in Italien mächtig genug;
Ferdinand konnte nur sub umbra alarum aquilae Austriacae
regieren; mehr wie jemals seit den Zeiten Josephs J. und
Karls V., ja seit den Zeiten vielleicht der Staufer herrschte
auf der Halbinsel mitteleuropäischer Einfluß.
Für die Verbündeten aber schienen die Anfänge wie der
Ausgang Murats noch einmal den bündigsten Beweis für die
Welteroberungspläne des napoleonischen Hauses zu erbringen.
Sie wandten sich daher mit gewaltigen Heeresmassen gegen
dessen Haupt; von Oberitalien durch die Provence, von der
Schweiz über das genugsam bekannte Plateau von Langres,
— DD0
einzufallen; selbst wenn er gewollt hätte, hätte sich Napoleon
einem erneuten Kampfe um seine Herrschaft nicht entziehen
können.

Und so beschloß er denn, den Verbündeten entgegenzu—
treten, ehe sie ihre ganze erdrückende Übermacht entfaltet hatten.
Anfang Juni wandte er sich mit 128 000 Mann von Paris
plötlich nach Belgien zu, wo sich eben ein englisch-deutsches
Heer unter Wellington und ein preußisch-deutsches Heer unter
Blücher, mit Gneisenau als Generalstabschef, formiert hatten.
Beide Heere waren in dieser Zeit noch nicht in naher Ver—
bindung miteinander; nur bei Charleroi trafen sich ihre Vor—
posten; Wellington, der von der Höhe von Charleroi nach
Westen zu stand, rechnete darauf, daß Napoleon versuchen
werde, ihn vom Meere und damit von der Verbindung mit
England abzudrängen: und daß er bei dieser Gelegenheit von
selbst dem im Osten stehenden vreußischen Heere näher kommen
werde.

Indes Napoleon zog einen anderen Weg vor, der noch
einmal die geniale Intuition des großen Strategen zeigte.
Am 6. Juni schlugen seine Truppen die Richtung auf Charleroi
ein: der Kaiser war entschlossen, sich in die Lücke zwischen
21*
        <pb n="498" />
        484 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

beiden Armeen zu werfen und zunächst Blücher, dann Wellington
zu vernichten, um darauf in der Aureole junger Siege nach
Paris zurückzukehren und den nationalen Widerstand gegen die
Fremden überhaupt in größerem Maßstabe zu organisieren.
In der Tat gelang es ihm, wenigstens zum Teil, den
ersten Punkt seines Programms durchzuführen. Rasch stürzte
er sich auf Blücher und besiegte ihn, am 16. Juni, bei Ligny;
spät am Abend erst fiel die Entscheidung; Blücher selbst suchte
noch einmal das Glück an seine Fahnen zu fesseln, indem er an
der Spitze eines Husarenregimentes eine Attacke mitritt; nur
mit Mühe ist er durch seinen Adjutanten Nostitz gerettet
worden; und zwei Stunden hindurch war das Hauptquartier
ohne Nachricht über das Schicksal des obersten Feldherrn.
So fiel Gneisenau die volle Verantwortlichkeit für die Leitung
des Rückzuges zu; er hat ihn in geregelte Formen gebracht,
so daß die Truppen schon in den nächsten Tagen wieder
kampfestüchtig waren, und er hat ihn nicht nach Osten zu aus—
geführt, wie es am natürlichsten schien und auch von Napo—
leon vorausgesetzt wurde, sondern nach Norden, in einer
Richtung, die die spätere Vereinigung des preußischen Heeres
mit Wellington und damit einen schließlich gemeinsamen Sieg
beider Heere nicht ausschloß.
Dennoch war die Schlacht von Ligny ein starker Erfolg
für Napoleon, zumal sich der Marschall Ney gleichzeitig bei
Quatrebras wenigstens einigermaßen gegen die Angriffe von
Heeresteilen Wellingtons unter der Führung des Prinzen von
Oranien hielt!.
Freilich: sollte der Erfolg voll ausgenutzt werden, so be—
durfte es des unmittelbaren Angriffes gegen das Westheer und
der Vernichtung Wellingtons. Und hier, in einer entscheidenden
Stunde, hat der Kaiser, trotz voller Klarheit über das Ziel,
im einzelnen zu viel geschwankt und gezögert; die alte Hurtig—

Das Gefecht bei Quatrebras war der Kampf, in welchem der Herzog
Friedrich Wilhelm von Braunschweig, der Held des Braunschweigerzuges
vom Jahre 1809, tödlich verwundet wurde.
        <pb n="499" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 485

keit der Energie, die Fähigkeit äußerster Anstrengung des
Nervensystems schien ihn verlassen zu haben. Langsamer als
nötig vereinigte er sich mit dem Heere Neys und zog dann
auf der Brüsseler Straße gegen Wellington heran. Wellington
hatte sein Heer südlich von Waterloo aufgestellt; in einer weiten
Linie von 5000 Fuß Länge, mit einem detachierten Korps von
18000 Mann zum Schutze des rechten Flügels, während er die
Sicherung des linken Flügels durch den Anmarsch der Preußen
erwarten durfte. Es war das letzte Mal, daß die alte Taktik
des 18. Jahrhunderts, wenn auch nach sehr umgemodelter
Form, in erfolgreicher Weise zur Anwendung gelangte. Der
breiten Front dieser Truppen gegenüber entfaltete Napoleon
um die Mittagsstunde erst des 18. Juni, nach heftigem Regen—
gusse, von Süden her, von Belle Alliance aus, seine durch die
Strapazen der letzten Tage vielfach mitgenommene Truppen—
macht. Die Schlacht verlief in zäh und zäher wiederholten
Versuchen Neys, der an des Kaisers Stelle anordnete, die
Mitte der Schlachtordnung des Gegners zu durchbrechen;
jeder Fußbreit Landes in dieser Mitte wurde bestritten und
sah den flüchtigen Fuß bald des einen, bald des anderen der
Streitenden; bis allmählich dennoch der Widerstand der Eng—
länder, die sich in starker Minderheit befanden, ermattete. In
diesem Augenblicke nahte endlich die preußische Hilfe. Es war
die Errettung in höchster Not. Vergebens wurden auf franzö⸗
sischer Seite die letzten Bataillone der Garden eingesetzt; schließ⸗
lich wandte sich alles zu kopfloser Flucht. Und nun erst
traten die preußischen Kräfte noch einmal in rechte Wirkung.
Erbarmungslos nahm Gneisenau mit seinen Truppen die Ver⸗
folgung auf; am Morgen des Tages nach der Schlacht lagerte
er schon zweiundeinhalb Meilen südlich des Schlachtfeldes;
nichts hatte von den Cadres des französischen Heeres sich zu⸗
sammengehalten und sich zu retten vermocht; Napoleon selbst,
damals nur unter äußersten Schmerzen imstande zu reiten, hatte
die Truppen verlassen und war nur mit genauer Not der Ge⸗
fangennahme entgangen: sein Hut und Degen fielen in die
Hände der Preußen.
        <pb n="500" />
        186 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Es war nicht eine Niederlage; es war die Vernichtung.
Napoleon traf in der Nacht vom 20. zum 21. Juni in
Paris ein. Aber schon ging man über ihn hinweg; die Volks⸗
vertretung erklärte sich zur Herrin der nationalen Schicksale
und zwang den Kaiser, am 22. Juni, seine Abdankung zu
erklären. Er tat es zu gunsten seines Sohnes, des Königs
von Rom; er mochte wohl wissen, daß er damit nur eine
Formhandlung vollzog. Die Regierung wurde von einer fünf—⸗
gliedrigen Kommission des Parlaments uübernommen.
Inzwischen rückten die Verbündeten näher, am frühesten,
mit der Richtung auf Versailles, Blücher; um zwei Tage
später, mit der Richtung auf St. Denis und den Pariser
Norden, Wellington. Ein Widerstand war nur denkbar, wenn
man Paris als Festung zu halten suchte. Napoleon bot sich
dem Lande als Diktator, als Generalissimus, als einfacher
General an: vergebens. Dann floh er, in der Furcht, in
die Hände Blüchers zu fallen, der sein Leben schwerlich geschont
haben würde, nach Westen, dem Meere zu, mit dem Gedanken,
sich nach Amerika zu retten. Am 28. Juni traf er in dem
Hafen von Rochefort ein. Doch obwohl ihm zwei Kriegs⸗
schiffe zur Verfügung standen, war sein Schicksal besiegelt: die
Engländer hüteten mit weit größeren Streitkräften die Aus—
gänge des Hafens. Da faßte er den Gedanken, die Imagi⸗—
nation möchte man sagen, in England als einfacher Privat⸗
mann zu leben, und suchte den Schutz des englischen Volkes
auf dem Kriegsschiffe „Bellerophon“. Es ward dem Unstäten
anders gewährt, als er erwartet hatte. Bei seiner Ankunft in
Plymouth erhielt er die Weisung, sein Leben auf St. Helena,
der einsamsten aller Inseln zwischen Brasilien und Afrika, zu
beschließen. Hier landete er an einem Gedenktage der Leip—
ziger Völkerschlacht, am 18. Oktober 1815. Bald kränkelte er
schlimmer am Magenkrebs, einem Erbübel vom Vater her;
wenig freundlich verliefen seine Tage unter der Obhut des
unwirtlichen Statthalters Hudson Lowe: bis ihn der Tod am
5. Mai 1821 abrief.
Inzwischen aber waren die Verbündeten vollends vor
        <pb n="501" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 487

Paris angelangt. Am 7. Juli zog das Heer in die Haupt⸗
stadt ein, die Engländer zurückhaltend, siegesfroh und jubelnd
die Preußen, ihnen vorweg Blücher, dessen Drängen die Be—
legung von Paris mit Einquartierung vornehmlich verdankt
wurde, Und jo kalt, ja feindselig sich da und dort anfangs die
Pariser Bevölkerung gegen die Fremden verhielt, so beträcht⸗
lich nahm im Laufe der Zeit ihre Freundlichkeit zu. Das Be—
nehmen der Deutschen, insbesondere der preußischen Mann⸗
schaften, gefiel wohl nicht immer, aber es imponierte; und das
Oberkommando verfuhr im allgemeinen taktvoll, so sehr
Blücher gelegentlich persönlichen Liebhabereien nachging, z. B.
den Pont dé Jéna als ein öffentliches Eigentum, das sich auf
den Krieg beziehe, in die Luft sprengen lassen wollte, am
liebsten mit Talleyrand darauf — und tatsächlich nur durch
einen Befehl seines Königs daran verhindert wurde, sein Vor⸗
haben, nachdem es ein erstes Mal infolge Versagens des Spreng⸗
stoffes mißglückt war, bei einem zweiten Versuche durchzusetzen.
Auch als politische Tatsache fand die Okkupation bei den
Franzosen günstige Aufnahme, insbesondere bei den Besitzenden,
die keinen Krieg wollten; für sie war es bezeichnend, daß, je
mehr sich die Alliierten der Stadt näherten, um so mehr der
Kurs der Staatspapiere gestiegen war. Ein auch im übrigen
wichtiger Zusammenhang. Bald war es keinem Zweifel mehr
unterworfen, daß Frankreich, soweit der Wille der Alliierten als
Ganzes in Betracht kam, die Rückkehr der Bourbonen und damit
eine Restauration im Simne des Ancien régime erleben werde:
konnte dem aber ein Liberalismus mit Erfolg entgegentreten,
dessen Urteil wesentlich durch materielle, kapitalistische Interessen
bestimmt schien?
In der Tat traf noch am Tage des Einzuges der alliierten
Truppen auch Ludwig XVIII. aus Gent wiederum in? den
Tuilerien ein, wenn auch unter fast beängstigender Teilnahm—
losigkeit dessen, was sich in solchen Momenten vom Volke in
Straße und Gasse zu zeigen pflegt; die Restauration war ein
Werk nicht so sehr Frankreichs, wie Wellingtons und des eng—
lischen Toryismus.
        <pb n="502" />
        188 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Es sind Zusammenhänge, deren weitere Betrachtung und
Vergleichung mit den Ereignissen vor und nach den Hundert
Tagen erst zur richtigen Wurdigung des Geschehenen führt.
Die Kämpfe der Jahre 1809, 1812 und 1813 waren echte
Freiheitskriege gewesen: um die Befreiung der Nationen, der
Russen, Spanier, Deutschen, Italiener, vom äußeren Joche
zunächst der napoleonischen Herrschaft hatte es sich gehandelt.
Aber sie waren zugleich auch noch Freiheitskämpfe in einem
anderen, tieferen Sinne. So vor allem auch in Deutsch⸗
land. Indem, an erster Stelle wiederum in Preußen, die
Massen aufgerufen, indem ihre Energie und ihr Intellekt
mobil gemacht wurden, ging durch sie, ja in den Tagen der
gewaltigsten Ereignisse durch die Nation überhaupt zum ersten
Male etwas mehr als eine frohe Ahnung nur dessen, was
man Demokratismus des 19. Jahrhunderts nennen kann.
Man fand sich wie jetzt zu militärischem, so dereinst zu poli—
tischem Tun berufen: politische Freiheit, wenn auch noch in
sehr mäßigen Grenzen, ward zur Losung der besten Stunden.
Und mit diesen ersten leisen Regungen des Liberalismus als
Volksströmung verband sich der Patriotismus, das lautere
Vertrauen auf die Stärke. der reine Glaube an die Größe des
Vaterlands.
Nationalismus und Liberalismus waren damit wie die
wertvollsten Motive so die größten Errungenschaften der Frei⸗—
heitskriege; innerlich aufs tiefste in dem Gesamtfortschritte des
Seelenlebens verankert und aufs innigste miteinander ver—
schwistert, die politische Ergänzung der literarischen und künstle⸗
rischen Haltung des Klassizismus, traten sie als kostbarste Frucht
—————
Aber war es nicht auch Nationalismus und Liberalismus
geweͤsen, was Napoleon für die Herrschaft der Hundert Tage,
wenn auch vielleicht nicht vollkommen ehrlich und nicht eben in
jugendlicher Begeisterung, sondern aus der Not nicht minder herber
Erfahrungen her auf seine Fahne geschrieben hatte? Wie ver—⸗
schiedenartig man auch die innersten Vorgänge in der despotisch
angelegten Seele des Kaisers zu entziffern geneigt sein mag, folgte
        <pb n="503" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 489

man seinen Worten, so leitete eben er mit dem Programm eines
liberalen und konstitutionellen Kaisertums zum ersten Male eine
Versöhnung der höchsten Bestrebungen des politischen Subjek⸗
tivismus mit einer anders gearteten Vergangenheit ein: schien
eben er zum ersten Male Führer einer weit entwickelten Nation
werden zu sollen hinein in die noch dunkle Zukunft der neuesten
Zeiten.
—D Angriffe der
Alliierten, allen vorweg Metternichs, gegen den Napoleon eben
auch dieser Observanz richteten. Gewiß: der Krieg gegen Frank⸗
reich im Jahre 1815 erschien noch Tausenden und Abertausenden
als Freiheitskampf, vor allem so manchem in dem durchdringen⸗
den politischen Denkens nicht gewöhnten Preußen: aber den
leitenden Kreisen, Potentaten wie Ministern, war er nicht
minder, ja bei weitem mehr zugleich ein Kampf selbst gegen
die gemäßigten Prinzipien der Revolution, gegen nationale
Einheitsbestrebungen und Liberalismus.
Und nun waren in diesem Kampfe, in ihrer Kombination
mit den Schicksalen eines Despoten, eben diese revolutionären,
diese freiheitlichen Prinzipien, diese Lebensformen des kommenden
Jahrhunderts unterlegen!
Es war ein Zusammenhang, der schon deutlich den Ab⸗
schluß des Krieges, den Meinungsaustausch der Verbündeten
in Paris, die Friedensverhandlungen und den Friedensschluß
beherrschte: der einen noch viel überraschenderen Ausdruck fand
in der Urkunde der Heiligen Allianz vom 26. September 1815.
Als die verbündeten Monarchen, Kaiser Franz, der Zar
und Friedrich Wilhelm, in Paris eintrafen, fanden sie zunächst
die erneute Herrschaft Ludwigs XVIII. schon als eine fertige
Tatsache vor, wenn auch als eine für die Grundanschauungen
wenigstens Metternichs nicht unangenehme Tatsache; mit ihr
also, insbesondere mit Talleyrand als neuem königlichen
Minister des Auswärtigen, war der Friede zu verhandeln.
Demgemäß waren die Aussichten für einen guten, ins⸗
besondere einen Deutschland günstigen Friedensschluß von vorn—
herein schlecht.
        <pb n="504" />
        490 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Vergebens sprach man in Deutschland davon, nun endlich
einmal wenigstens einen Ersatz für die ungeheuren Kosten zu
erhalten, die der Nation durch die französische Kriegsunruhe
seit Jahren auferlegt worden waren. Diese Kosten mochten sich
im ganzen auf etwa 81/2 Milliarden Mark belaufen; amtliche
Berechnungen ergaben für Ästerreich eine staatliche Forderung
von mindestens einer Milliarde Gulden, abgesehen von den
an Frankreich gezahlten Einzelkontributionen und von privaten
Schäden; eine amtliche Berechnung in Preußen lief auf einen
Betrag hinaus, der noch weit höher war als der der öster—
reichischen Zusammenstellung. Allein bald zeigte sich, daß von
solchem Ersatze auch nur annähernd nicht die Rede sein werde.
Von neuem begann man vielmehr in den Kreisen der Alliierten
gegenüber der edeln Nation edel zu sein, edel, hilfreich und
gut. Zudem zeigte sich, daß das Interesse des Zaren für
Deutschland nicht mehr das alte war. Der Krieg war diesmal
zu sehr ohne sein Zutun beendet worden, der Ruhm des
Sieges fiel England und Preußen zu. Es war eine Bloß⸗
stellung seiner vermeintlichen europäischen Protektorstellung, die
er nicht vertrug und nie ganz vergessen hat. Und weiter: lag
denn eine besondere Stärkung Deutschlands über das Erreichte
hinaus überhaupt im Interesse Rußlands? Konnte nicht viel—
mehr Rußland an Stelle des zu einer Macht zweiten Ranges
herabgesunkenen Schwedens und an Stelle der Türkei die
Macht sein, deren Zuneigung Frankreich aufsuchte, um das
zwischenliegende Deutschland im Zaum zu halten: so daß sich
für Rußland ein Interesse ergab, Frankreich zu schonen, Deuts ch⸗
land hintanzusetzen? Und noch mehr: konnte sich in einem
Verhältnisse Frankreichs und Rußlands dieser Art, wie es schon
Napoleon als Erster Konsul anzubahnen versucht hatte, nicht
ein Wechsel der Rollen gegenüber der weiteren Vergangenheit
des 17. und 18. Jahrhunderts dahin vollziehen, daß Rußland
in ihm der führende Partner wurde? Auch diese Erwägungen
schienen starke Ersatzleistungen Frankreichs an Deutschland zu
verbieten.
Dazu kam ein weiterer Umstand. Mit mehr Ungestüm,
        <pb n="505" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 491

als gelegentlich des Pariser Friedensschlusses, forderten jetzt die
deutschen Patrioten den Rückfall von Elsaß und Lothringen;
man darf sagen: einstimmig war die öffentliche Meinung in
diesem Wunsche. Unter den Diplomaten machten sich Stein,
Gneisenau, Hardenberg zu Dolmetschern dieser Meinung, indem
sie ganz Elsaß⸗Lothringen oder wenigstens Teile der Länder
forderten; unter den deutschen Fürsten war es der Kronprinz
von Württemberg, der dem Zaren, seinem Schwager, mit ein⸗
dringlichen Worten, wenn auch wohl nicht ganz ohne parti—
kulares württembergisches Interesse, die militärische Notwendig⸗
keit der Zession klarzumachen suchte; unter den Großmächten
vertrat Preußen lange Zeit hindurch das nationale Anliegen.
Aber hatte man damit Erfolg? Welche Gelegenheit wäre
für Osterreich gegeben gewesen, in diesem Zusammenhange unter
irgendwelcher Form wieder eine südwestdeutsche Stellung zu
entwickeln! Metternich dachte nicht daran. Er sah in der
Forderung vor allem das nationale Element, das er dem liberalen
nahe verwandt wußte; und schon die Tatsache, daß sie von
Preußen vertreten wurde, genügte ihm, sie zu verwerfen.
Sollte sich da der Zar ihrer annehmen? Abgesehen von be—
reits erörterten Motiven, die ihn in das Lager Metternichs
treiben mußten, war er eben jetzt vollends in einem innerlichen,
antiliberalen Umwandlungsprozesse begriffen, dessen äußern
Verlauf wenigstens wir bald kennen lernen werden, und
damit für das Verständnis der deutschen Forderung, auch in⸗
sofern sie nichts als eine nationale war, verloren.
Nach viermonatlichen Verhandlungen kam es zu einem
Friedensschlusse, der Frankreich nur wenig schädigte. Es zahlte
die Lappalie von 700 Millionen Franken als Kriegsentschädigung
und behielt noch immer im wesentlichen die Grenzen aus der
letzten Zeit des alten Königtums, so wie sie der Hauptsache
nach bis zum Jahre 1870 bestanden haben. Danach fiel das
Herzogtum Bouillon mit zwei kleinen Festungen an die Nieder—
lande, mußten Saarlouis und Saarbrücken an Preußen und
Landau mit seiner Umgebung an Bayern herausgegeben werden,
kam ein Teil von Savoyen an Sardinien, und erhielt Monaco
        <pb n="506" />
        192 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes RKapitel.

den Charakter eines selbständigen Staates unter sardinischer
Oberhoheit. Weiterhin gab Frankreich endlich die in der Re—
volutionszeit aus den Ländern der europäischen Zivilisation
zusammengeraubten Kunstwerke wenigstens teilweise heraus —
obgleich die Aufstellung dieser Forderung den Engländern, denen
freilich nichts geraubt worden war, unbegreiflich vorkam —; und
verpflichtete sich zur Verpflegung von 150 000 Mann alliierter
Truppen, welche unter dem Kommando des Herzogs von
Wellington in achtzehn Festungen des französischen Ostens und
Nordens auf fünf, unter dem Eintritt gewisser Bedingungen
vielleicht auch nur auf drei Jahre als „europäische Polizei“
oerbleiben sollten.
Das war alles. Für die Folgezeit wichtiger aber, als
dieser Friede, war ein anderer Vertrag, der ebenfalls während
des Pariser Aufenthaltes der Monarchen abgeschlossen wurde:
die Heilige Allianz vom 26. September 1815.
Während der Jahre des Kampfes gegen Napoleon, vor
allem in der eigentlichen Befreiungszeit, hatte sich das reli—
giöse Gefühl außerordentlich gesteigert. Vornehmlich, wenn
freilich auch in besonderer Art, galt dies von den höheren
Kreisen der Gesellschaft. Gewiß war hier an manchen Stellen
das freigeistige Wesen der letzten, verfallenden Aufklärung
wirklich innerlich zurückgedrängt worden und hatte biederer
Herzensfrömmigkeit Platz gemacht. So bis zu einem gewissen
Grade bei Franz J., vor allem aber bei Friedrich Wilhelm III.,
der seinem ganzen Wesen nach zu dieser seelischen Haltung
veranlagt war. Im ganzen aber war eben in den führenden
Kreisen eine geistreichelnde, pikant-frömmelnde Religiosität auf—
getaucht, die leicht in Mystizismus umschlug und sich dann in
allerlei Aberglauben, insbesondere auch in um diese Zeit sehr
moderne spiritistisch-magnetische Versuche verlief.
Die Strömung ging dabei an erster Stelle von der
deutschen Kultur aus, ergoß sich aber bald in ein internationales
Bett; und so war es begreiflich, daß sie nicht so sehr in
nationalen Theorien wie in einem allgemeinen philosophischen
System ihren letzten Ausdruck fand. Der Schöpfer dieses Systems
        <pb n="507" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 493

war wiederum ein Deutscher, Franz von Baader. Sehen wir
bon den konfusen theosophischen Grundlagen ab, auf denen es
sich in ebenso klangreicher wie unverständlicher Sprache auf—⸗
haute, und fassen wir nur seine praktischen Seiten ins Auge,
die Seiten, die etwa die politische und diplomatische Gesellschaft
interessieren mußten, so lief es darauf hinaus, einen europäischen
Staatenverband zu fordern nach den Worten des Römerbriefes:
Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses.“ Da sollte sich
le Welt mit dem evangelischen Geiste der Bruderliebe er—
füllen, so namentlich auch der Papst, der seinen heid nischen
Absolutismus fahren lassen müsse: und alle sollten einig sein,
die Dämonokratie der Revolution durch eine neue Theokratie,
durch die gotterfüllte Herrschaft patriarchalischer Monarchien
zu ersetzen.
Diese gutgemeinten mystisch-politischen Lehren wurden nun
sehr rasch dadurch von größerer Bedeutung, daß der Zar
Alexander sich ihnen ergab. Der Zar litt an Halbbildung,
und so war er den Phrasennebeln mystischer Atmosphären be⸗
sonders zugänglich. In diese aber gelangte er durch Ver⸗
mittlung eines Elementes, das ihm schon auf dem Wiener
Kongresse manchen Streich gespielt hatte, durch Vermittlung
berückender Frauen. Diesmal war es Juliane von Krüdener,
die Witwe eines livländischen Barons, der russischer Gesandter
in Venedig gewesen war, die den Sinn des Zaren gefangen
nahm. Schön, von jeher bereit, sich bis über die Grenze dessen
hinweg auszuleben, was andere für unverbrüchliche Sitte hielten,
war sie, nach unruhigem Ehestande, als Witwe ziemlich un—
vermittelt zu einer Vertrauten des HErrn, zu einer Prophetin, die
Fürsten und Völker zu bekehren Auftrag habe, geworden. Und in
diesem neuen Berufe, den sie auf der Grundlage des Baaderschen
Evangeliums betrieb, hatte sie sich durch Vermittlung der Fürstin
Stourdza, einer russischen Hofdame, vertrauensvoll dem Zaren,
als einem Haupthirten der Völker, genähert. In Heidelberg
dann, in den Mußestunden der Erwartung militärischer Erfolge
gegenüber Napoleon, dem Drachen des Abgrundes, hatte sie
hn durch Predigten, aber auch durch Besuche zu ungewohnter
        <pb n="508" />
        194 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

Stunde gewonnen: und ihn überzeugt, daß er dazu berufen
sei, die Baadersche Weltordnung in Szene zu setzen. Es war
ein erster Erfolg, der durch den Pariser Aufenthalt des Zaren
aufs glücklichste befestigt wurde. Denn hier geriet der Selbst⸗
herrscher aller Reußen in die Feengefilde eines ganzen Kreises
meist recht hübscher französischer Prophetinnen, darunter nament⸗
lich der Frau von Lezai-Marnesia; und so begann er denn
aktiv zu werden und trat in wohltätig empfundenem Gott—⸗
vertrauen ein in die Begründung eines „christlichen Bundes“
der Fürsten und Völker.
Zu diesem Zwecke entwarf er, nach längerer Vorbereitung,
eigenhändig eine Bundesurkunde, die Grundlage der Heiligen
Allianz, mit folgendem Wortlaute. „Erstens. Den Worten der
Heiligen Schrift gemäß, die allen Menschen gebieten, sich als
Brüder zu betrachten, verpflichten sich die drei Monarchen (von
Rußland, Hsterreich, Preußen), durch die Bande einer un—
auflöslichen Brüderlichkeit verbunden zu bleiben; und da sie sich
mmer und an allen Orten Beistand und Hilfe leisten, da sie
sich ferner in Beziehung auf ihre Untertanen und Armeen als
Familienhäupter betrachten, so werden sie diese im Geiste der
Brüderlichkeit leiten, um die Religion, den Frieden und die
Gerechtigkeit zu schützen. Zweitens. Der bestimmende Grund⸗
satz, der zwischen diesen Regierungen sowohl als ihren Unter⸗
tanen in Kraft bleibt, ist demnach, sich gegenseitig Dienste zu
leisten, sich durch ein unveränderliches Wohlwollen ihre gegen⸗
seitige Zuneigung zu bezeugen, sich als Mitglieder einer und
derselben christlichen Nation zu betrachten, wie denn die drei
Fürsten selbst sich nur als die Beauftragten der Vorsehung
ansehen, um drei Zweige ein und derselben Familie zu re—
gieren: indem sie so bekennen, daß die christliche Nation keinen
anderen Souverän hat als denjenigen, dem allein der Besitz
und die Macht gebührt, weil in ihm allein sich alle Schätze
der Liebe, der Wissenschaft und der unendlichen Weisheit be—
finden: das heißt Gott, unsern göttlichen Erlöser Jesus Christus,
das Wort des Allerhöchsten, das Wort des Lebens. Sie
empfehlen daher ihren Völkern mit der zärtlichsten Vorsorge als
        <pb n="509" />
        Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 495

einziges Mittel, jener reinen Glückseligkeit teilhaftig zu werden,
die aus einem reinen Gewissen entspringt, und die allein dauernd
ist, sich täglich in den Grundsätzen und in der Ausübung der
pPflichten zu bestärken, welche der göttliche Erlöser die Menschen
gelehrt hat. Drittens. Alle diejenigen Mächte, welche diese
geheiligten Grundsätze feierlich anerkennen wollen, werden mit
ebenso großer Bereitwilligkeit als Liebe in den Bund auf—
genommen werden.“

..... Diese Urkunde galt dem Zaren als Heiligtum.
Nur den Souveränen in ihren erhabenen Revelationen bekannt,
sollte sie über den Völkern als ein oberstes politisches Welten—
gesetz im Schauer heiligen Geheimnisses segenspendend walten.
Der Zar legte sie zunächst Friedrich Wilhelm vor. Der
unterschrieb. Warum nicht? Das waren gut evangelische
Gemeinplätze. Schwieriger, aber eigentlich doch nur verlegen
bor dem zum Ereignis gewordenen Unbegreiflichen war Franz J.
Ein wichtiges Geheimnis? Da wisse er noch nicht, solle er
den Beichtvater fragen oder Metternich. Indes die Sache
schien ihm interkonfessionell, nicht gerade katholisch. Er befragte
Metternich. Metternich aber fand zwar unter diplomatischen
Technikern später wohl das unheilige Wort, vom Standpunkte der
Politik sei der ganze Vertrag „bloßes Geschwätz“. Dies hielt
ihn aber nicht ab, alsbald das Vorteilhafte dieses Geschwätzes
für eine restaurative Politik: für seine Politik einzusehen. Also:
Franz unterschrieb.

Und so unterschrieben allmählich alle wichtigeren Fürsten
Europas; nach einem Wartenoviziat von drei Jahren auch
Ludwig XVIII. von Frankreich. Entschuldigt fehlte der
Prinz⸗Regent von England, er meldete sich an der Unterschrift
durch die englische Verfassung behindert; ausgeschlossen wurde
der Sultan; grollend abseits gehalten blieb der Papst.
Das Schriftstück aber und die durch seinen Wortlaut
gesicherte Tatsache der Heiligen Allianz ist für die politische
Geschichte des 19. Jahrhunderts auf mehr als ein Jahrzehnt
hin von der größten Bedeutung gewesen: erst um 1830 be—
        <pb n="510" />
        496 Dreiundzwanzigstes Buch. Fünftes Kapitel.

ginnt sich der Zauber des Ringes zu lösen, mit welchem sie die
Völker Europas umschlang — und zu würgen drohte.
Diese Bedeutung wurde ihr aber nicht nur durch die
Tatsache gesichert, daß die Mächte gleichzeitig, im Sinne des
Vertrages von Chaumont vom Jahre 1814, einen mehr sub—
stantiellen Vertrag schlossen, wonach sie sich zur Aufrecht—
erhaltung der durch die letzten Kongresse geschaffenen euro⸗—
päischen Lage verpflichteten und zu dem Zwecke in Aus—
sicht nahmen, von Zeit zu Zeit in Kongressen zusammen⸗
zutreten: so wichtig dieser Vertrag auch für die Politik etwa
noch der nächsten zehn Jahre geworden ist.
Sie wird und wurde ihr auch nicht dadurch gesichert, daß
sie die erste Urkunde war, die dem internationalen Friedens⸗
bedürfnisse höherer, unter sich verbundener nationaler Kulturen
für die europäischen Bedürfnisse Rechnung zu tragen suchte.
Wirkte die Urkunde so gewaltig, waren die Vorgänge, in
denen sie zustande kam, für das Verständnis unserer gegen⸗
wärtigen Zeit vielfach von komischer Wirkung, für die Zeitgenossen
Alexanders, Franz' J. und Friedrich Wilhelms 111. Vorgänge von
allerernstester Art: so liegt dieser Einfluß darin beschlossen, daß
sie nur politischer Ausdruck war neuer seelischer Strömungen,
die sich seit den Tagen des Klassizismus und gegensätzlich zu
ihnen in die Herzen der Menschen gesenkt hatten. Diese
Strömungen waren die der Romantik; und nur bei einem
vollen Eintauchen unserer Erzählung in die psychischen Tiefen
der Romantik, wie es im Beginne der Darstellung eines
folgenden Bandes versucht werden soll, werden sie das Sonder—
bare verlieren, das ihnen, nach der bloß politischen Schilderung
am Schlusse dieses Bandes, augenscheinlich noch anhaftet.
        <pb n="511" />
        J. Bachregister.

A.

Aachen, Zeit Napoleons J. 454. -
Zeitungen 454.
— 353 Schlacht von 1809
Absolutismus6 8. 18f. 30. 32 ff.
139. 230 234. 299 301 ff.
Abukir, Seeschlacht von 1798 157.
Adel, im 18. Jahrhundert 4. —
Auswanderung 250. — Entstehung
des Junkertums 250 ff. 286.
Ägyplen, Zeit Napoleons 157. 338.
Akzise 186.
Älibreifach, Zeit Napoleons 158.
Amberg, Schlacht von 1796 1565.
Amerika(j. auch Vereinigte Staaten
von Nordamerika), Auswanderung
dahin 221.
Amras, Schloß bei Innsbruck 361f.
Anakreontiker 42.
Anarchismus 21.
Andernach, Zeit der Revolutions—
kriege 156.
Anhaͤlt, Herzogtum 195. 453.
Anbbach UI oο 400. - Ansbachische
 Blätter 47.
An ervee Zeit Napoleons J.
Arcis-sur-Aube, Schlacht von
1814 463.
Arcole, Schlacht von 1796 1565.
Armagnaken 127.
Armenwesen 45.
Afpern, Schlacht von 1809 350.
352. 34. 356.
Auerstädt, Schlacht, siehe Jena.
Aufklärung 28. 44. 49. 89. 111.
304. 327. 492.
Augsburg, Zeit Napoleons J.
ino f. g45
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX.

Aun b Schlacht von 1805 163.
82 f.
An gnon 126. — Zeit Napoleons J.
65.

—

Bäcker 296.
Baden, 18. Jahrhundert 174. —
Zeit Napoleons J. 159f. 162f.
J64 ff. 216. 448. 452. 479. —
Landwirtschaftliche Verhältnisse
221. 235 bis 2388. — Staatsform
299. 309.
Badenweiler 236.
Balden bei Hannover 44.
B — p erg, Zeit Napoleons J. 160.
299.
Banat, Auswanderung dahin 221.
Bar-sur-Aube 451f.
Vgglenstern Vertrag von 1807
199.
Bafel, Friede von 1794 154. 157 f.
179 4. 782. 356. — Sonstiges aus
der Zeit der Revolutionskriege 156.
160.
Bauernkrieg 220. 229.
Bauernlegen 231f. 242. 251. 258.
260f. 266. 270. 272. 2765.
Bauernstand des 18. Jahrhunderts
4. 53. 59. 75. 220 bis 287.
Bautzen, Zeit Napoleons 421. 428.
425. 437.
Bayern, Politische Geschichte im
18. Jahrhundert 173. — geistiges
Leben im 18. Jahrhundert 47. —
frühestes Wirtschaftsleben 226. 228f.
Wirtschaftsleben im 18. und
Anfang des 19. Jahrhunderts 59.
241 f. 245. 257. 289. — Zeit
J
        <pb n="512" />
        os

Sachregister.

Napoleons J. 159. 163 bis 166.
216. 846 f. 355. 358 f. 361. 428
442. 448 bis 452. 467. 477. 479
491. — Staatsform 299. 309 f.
Bayreuth, Fürstentum 173. 450.
Begmt entum im 18. Jahrhundert
Belgien 127. — 18. Jahrhundert
176. — Zeit der e
Revolution und Napoleons J. 151 ff.
156. 169. 465 f. 478. 480. 488.
Belle Alliance, Schlacht von
1815 485.
Belluno 349.
Berchtesgaden 3885.
Berg, Herzogtum, Zeit Napoleons J.
410. 442.
Berlin, Bevölkerung 292. — gesell⸗
schaftliches und geistiges Leben im
18. Jahrhundert 44. 46. 187. —
Juden 294. — Universität 95. 369.
Schulwesen 98. — Zeit Napo—
leons j. 194. 365. 408. 420. 434
437 ..
Berliner Abendblatt 271.
liner Monatsschrift 34. 46.
Vmnuner Zuschauer, Zeitschrift
Bibliothek, allgemeine (Zeitschrift)
46. — allgemeine historuͤche (Zeit⸗
schrift) 46.
Birkenfeld, Fürstentum 479.
Boͤhmen — als Hindernisfür deutsche
Besiedelung des Ostens 180. 142f.
—Landwirtschaft 255 f. 262. —
Schulwesen 63. — Zeit Napoleons
4338. 487.
Bonn. Zeit der französischen Revo—
iution 154. — Universität 95.
Borodino, Schlacht von 1812 (*
Schlacht an der Moskwa) 397.
Bosnien, Zeit Napoleons L. 340.
Bouillon, Herzogtum 491.
Bozen, Zeit Napoleons J. 360 f.
Brandenburg, Kurfürstentum, Ko⸗
lonisation Preußens 148f. — Land⸗
wirtschaft 2686. — Zeit Napo—
d ꝑ 415.
Braunschweig, Herzogtum,
18. Jahrhundert vHpp at Stände
300. — Zeit Napoleons J. 453.
B rzgun sch weig, Stadt, Carolinum

Braunschweigisches Journal
86 Anm.
Breisgau in den Revolutions⸗
kriegen 156. 1601.
Bremen, Handel 290. — Zeit
Napoleons J. 430. 439. 453.
Brenner 155. 161. 348. 858. 360 f.
Breslan im 18. Jahrhundert 44.
— 53 — 130. 145. — Universität
95. 369. — Zeit Napoleons J. 408.
416. 424.
Brieftasche, Wiener Zeitung 91.
Brixen 161. 163. 348 f.
Brünn 44. 63. 880.
Büdner 276. 278.
Burgau in Bayern 163.
vurgdorf, Pestalozzis Erziehungs—
anstalt 104.
Bürgertum 234.
Burgund 126f.
Burschenschaft 95f.

C.

Cadix, Zeit Napoleons J. 880.
Tampo⸗For mio, Friede von 1797
155. 157f. 163. 180.
Caroliga 16.
Caub, übergang Blüchers über den
Rhein 458.
Celle 44.
Ceylon 477.
Chalons-sur-Marne 461.
Thampagne 488.
Tharleroi 488.
Chalitton-sur-Seine, Kongreß
von 1814 460. 462.
Chaumont, Vertrag von 1814
462. 469. 481. 496.
Chronologen, Zeitschrift 47.
Dôrpus evangelicorum 137.
140.
Courrier d'Aix-la-Chapelle
454.
Czenstochau 178.

D.

Dalmatien, Zeit Napoleons J.
163. 349. 428. 477.
Damgarten 366.
dänemark, Zeit Napoleons J.
391f. 443 f. 465. 479.
        <pb n="513" />
        Sachregister.

499

Dappiato w, Schlacht von 1818
dengi Zeit Napoleons 178. 198.
406. 129. — Wirtschaftliche Ver⸗
hältnisse 278. 290.
Dancllene Zeit Napoleons J.
Demokratismus 21.
Dennewitz, Schlacht von 1818
438.
Deutsche Chronik 44.
Deutscher Bund, Anfänge 448.
Deutschritterorden 247.
Dienstabstellung 289.
Dobrzyn 178.
Dodendorf 366.
Domänen 313. 316.
Pominium maris baltici 132.
— —
Donauwörth 346.
Dreifelderwirtschaft 221. 233.
Dresden, Zeit Napoleons J. 395.
421. 428. 480. 438 bis 440.
Düben an der Mulde 440.
Ddaüsseldorf, Zeit Napoleons J. 158.

425. 431f. 447. 452. 459 bis 496.
— Kolonien 209.
Erbpflicht 237.
Erbschulzen 246. 249.
Erbzinspacht 226f. 252. 277.
Erfurt, Zeit Napoleons J. 161. 195.
341 ff. 389. 442. 453.
Erzgebirge, Industrie 69.
Erzlehungslehre 8f. 88. 57. 77
bis 110. 117. 218.
Eßling, Schlacht von 1809 siehe
Aspern.

*.

xIghhin g- und Ballordnung
Felleisen, Zeitschrift 47.
Feltre 349.
Fideikom mifse 286.
zinland 199. 391.
rlhandern, Wirtschaftsleben 250.
dleischer 296.
Fleurus, Schlacht von 1794 153.
neben 10 f.
Fontainebleau, Zeit Navoleons J.
z Fredda, Schl
Fontana Fredda, acht von
1809 349. chlach
Fgrstwesen des 18. Jahrhunderts
Frankfurt a. Main, Krönung Leo—
polds II. 177. — Zeit Napoleons J.
30. io6. Maf. Af.
Frankreich, Stagtsform 6. 206.
210 bis 217. — Heerwesen 17. —
im 16. Jahrhundert 133. — Zeit
der Revolution und Napoleons J.
148 bis 202. 327 bis 496.
Freiheitskriege 8327 bis 486.
Freikorps 365 vis 368. 417 f. 424.
zreimaurer 80.
reising, Zeit Napoleons J. 160
reyburg an der UAnstrut 442.
Friaul, Zeit Napoleons J. 168.
349.
Friede, Westfälischer 127.
Friede, Kieler von 1814 448. 479.
Friedland in Ostpreußen, Schlacht
von 1807 199.
Fulda, Vertrag von 1813 451.
Fürsten, Entwicklung ihres Abso—
lutismus 140.
Fürstenspiegel 808.
20 *

8.

Ebersdorf bei Teplitz 439.
Eckmühl, Schlacht von 1809 346.
Ehrenbreitstein, Zeit Napo—
leons J. 158.
Eichstätt 161. 168.
Eisacktal 8358.
Eifenach, Freiheitskriege 442.
Eisernes Kreuz 3f, 416.
Elba, Insel 464 476. 480.
Flemenitarschulen (iehe auch
Volksschulen) 95.
Elsaß, Zeit der französischen Revo—
son und Napoleons J. 153. 465.
Empfindsamkeitszeitalter 21
bis 80. 533. 94. 103. 184.
s7 Vorgänge vom 18. Juli 1870
England, Staatsform 6. 71. 204.
206. 208 ff. — Handel und, Ge—
werbe 2090 285. 287 — Presse I1.
— 18. Jahrhundert 175. 382. —
Zeit Napoleons J. (s. auch Konti—
entalsperre) 151. 157. 162 f. 181.
195. 198 f. 338. 356. 379. 3893.
        <pb n="514" />
        o0

Sachregister.

6

Jahrhundert 54. — Handel 290.
384. — Zeit Napoleons J. 420.
24. 429 488. 487. 442.
Hameln 195.
damm 44.
»anau am Main 442.
dandwerk im 18. Jahrhundert 4.
Rannovex, Königreich (siehe auch
Niedersachsen) im 18 Jahrhundert
91 174. CZeit Napoleons lJ. 181.
183. 191f. 198 240. 365. 409 f.
21 432. 147. 479. gesellschaftliche
 Verhältnifse 290f. — bäuer—
liche Verhältnisse 240.
Hanfe 130. 143. 247.
ee 288.
Hausindustrie 228.
häuslex 222. 278.
Heerwesen des 18. Jahrhunderts
i ↄαι Soldatenhandel
 17.
Heidelberg im 18. Jahrhundert 18.
— zur Zeit Napoleons J. 498. —
Universität 95.
zůtz Attianz 489. 4092. 494 ff.
eitersheim 159.
Helgoland, Zeit Napoleons J. 369.
384. 465.
Helvetische Gesellschaft 45.
vessen, Großherzogtum 164 f. 285.
52.
Zefsen, Kurfürstentum, 18. Jahr⸗
hundert 174. — Zeit NapoleonsJ.
i60 162f. 192. 194. 200. 452. 479.
Stande 300. — bäuerliche Ver⸗
häliniffe 288. 240.
Hildesheim, Zeit Napoleons J.
161. 432.
Hochgerichte 224.
3 und Deutschmeister 159.
öferolblen 241.
eeee österreichische 20.
Zofmarchen 242.
eneee 53.
phenlinden, Schlacht von 1800
58.
Holland siehe Niederlande.
Holstein siehe auch Schleswig⸗Hol⸗
stein), Adel 28. — Handel 285.
Zeit Napoleons J. 443. 449. 479.
dept bei Eisenach 442.
üfner 222.
H um anibmus, Neuhumanismus

Gadebusch 437.
Gaeta 124.
Balizien 178. — Auswanderung
dahin 221. — Zeit Napoleons J.
394. 480. 477.
Gärtner 222.
Gegenreformation, Wirkung in
Osterreich 290.
Gent, Zeit Napoleons J. 487.
Genua im 15 Jahrhundert 126. —
Zeit Napoleons 1. 478.
Befellschaften, gelehrte 48. —
landwirtschaftliche 44. — patrio—
uische 22. 418
Gektreidehandel, preußischer 186.
Bewerbe, Aufhebung des Zunft—
zwanges 296. 298
Gleßen, i 448.
Glogau, Zeit Napoleons J. 398.
Gnesen 178.
Golymin, Schlacht 198.
— —
BGottesgnadentum 50.,
Gottingen im 18. Jahrhundert 44
16. 1niversitäl 85.
Göttingisches Magazin der
Wissenschaften und der Lite—
ratur 47.
Graudenz 195. 377. 380.
Bwgues Üngeheuer, Zeitschrift
Graz 44. 63. — Freiheitskriege 851.
Dreree en, Schlacht von 1818
434 437.
Großgörschen, Schlacht von 1813
422. 432.
Grundholde 226. 288.
Guayana 477.
Bymnasium (siehe auch Mittel—
schulen) 98f.

aag 175.
ainbund 26. 95.
Halberstadt in den Freiheits—
kriegen 364. 368.
de vei Innsbruck 349.
alle a. S., Franckesche Stiftungen
97 f. — Freiheitskriege 440 f.
Hamburg, geistiges Leben im 18.
        <pb n="515" />
        Sachregister.

501

vpheghgreische Briefe, Zeit—

Kalisch 178. 409. 420 427. 448. 469.
Kalmar, Union 20.
Kap der guten Hoffnung 477.
Karlowißß, Friede von 1699 169.
Kärnten, Freiheitskriege 348. 850.
Kassel, Zeit Napoleons J. 200. 439.
442.
Kastel bei Mainz, Zeit Napoleons J.
158.
Kätner 218.
Katz bach, Schlacht an ihr 485.
Kehl, Zeit Napoleons J. 158.
—A
Hleve, Herzogtum 76. 164 f.
Klöster, preußische 78. — Auf⸗
hebung von österreichischen Klöstern
durch Joseph II. 638.
Koaalitfonskriege, erster 152 bis
157. — zweiter 157 f.
Koblenz, Zeit der französischen
Revolution und der Freiheitskriege
154. 215. 443. 454. 458.
Kolberg 195. 365. 377. 8380.
Kolditz, Gefecht von 1818 428.
Köln, Kurfürstentum, Zeit Napo—
leons J. 160. 162. 172 300
Köln, Stadt, Zeit der französischen
Revolution 154.
Kolonisation des Ostens 128 bis
—131. 141.
Königsberg in Preußen 296. 368.
407. — Universität 95. 107. 201.
Konstantinopel, Zeit Napoleons J.
340. 393.
Konstanz, Zeit Napoleons J. 160.
Kontinentalsperre 195. 3838f.
356. 383 ff. 890 ff. 407.
Kösen 442.
Köslin 278.
Zossaten 222. 275f.
Zottbus 200. 453.
drain, Freiheitskriege 350.
drakau 178. 477.
dreisdirektoren 317.
rieg, Dreißigjähriger, Wirkung auf
den Bauernstand 230.
Krieg, Nordischer (1700 bis 1721),
tung auf das Wirtschaftsleben
253.
Krieg, Siebenjähriger, Wirkung auf
das Geistesleben 41f. — auf das
Wirtschaftsleben 258.
Krieg, russisch-türkischer (1806 bis
1812 392.

J. (GVokal.)

Iferten 104. 106.
Flluminatenorden 80.
Illyrische Provinzen, Illyrien
356. 394. 408 ff. 477.
— der verbotenen Bücher
Individualismus 48. 801f.
Ingolstadt, Aniversität 96. —
Zeit Napoleons J. 345.
Innsbruck63. — Zeit Napoleons J.
348. 358.
Insten 276.
Intelligenzblätter 28. 47.
Investiturstreit 186.
FJonische Infseln 468. 477.
Ifel, Berg bei Innsbruck 358. 860f.
Isla de Leon bei Cadix 889.
Isle de France (Insel Mauri—
tius 465
Istrien, Zeit Napoleons J. 163.
Jtalien IT6s. 207. — Revolutions⸗
und Freiheitskriege 185. 157. 168
69. 349. 429. 465. 468. 477 f. 482f

J. (Konsonant.)
Jagden 16.
Fäger, freiwillige 417f.
292.
Jauer 435.
JIena, Universität 95. — Schlacht
von 1806 194. 196. 326. 356.
368.
Jefsuiten 90.
Josephinismus 62.
Journal, du Bas Rhin et du
Rhin Moyen 454. — historisches
46. — von und für Deutschland 28.
Journalismus siehe Zeitungen.
Juden 294. 298. 316.
Fulirevolution 240.
FJüterbog, Freiheitskriege 438.

I—

Kabinettsräte 311f.
Kaiserslautern 154.
        <pb n="516" />
        502

Sachregister.

Kufstein 349. 357.
Kujavien 178.
Kulm bei Teplitz, Schlacht von
18183 486. 463.
Kurerzkanzler 1509.
Kurland, 8 Napoleons J. 404.
Küftrin 193.

Lindau im Bodensee 1638.
Linz 44.
Lippe, Fürstentum 195. 200.
Litauen, Kolonisation 131. — Land⸗
wirtschaft 260f. — Zeit Napo—
leons J. 407. 418.
Ldivland, Adel 23. 250. — Land—⸗
wirtschaft 280. 255.
Lombardei 168.
Lommatzsch 241.
London; Zeit Navpoleons J. 4738.
Longwy 151.
Lothringen, Zeit Napoleons J.
463. 4635. 491.
Lübeck 180. 194. 290. 425. 429. 487.
Lueg, Paß 860.
Lunéville, Vertrag von 1801
158. 163. 181.
Lützen, Zeit Napoleons J. 422.

t

de wer Brücke, Kampf 1809
da Fèͤre Champenoise, Schlacht
von 1814 468.
Laibach 44. 850.
Landau in der Pfalz, Zeit Napo—
leons J. 491.
Landeck, Kampf von 1809 360.
dandhande 288.
Landhandwerk 288.
Landräte 317.
Landrecht, Allgemeines 187.
Landshüt, Gefecht von 1809 346.
Landsturm, preußischer 419. 485.
Landwehr, preußische 418f. 422
484. 4838. 440.
Ldandwirtschaft (s. auch Bauern⸗
stand) im 18. Jahrhundert 44. 74.
Langres 457 ff. 461. 4838.
Laon, Schlacht von 1814 463.
da Rothiere, Schlacht von 1814
Adofr.
Laßbesitz 250. 269.
Ldateinschulen (iehe auch Mittel—
schulen) 98f.
Laudemien 248.
Lauenburg, Herzogtum 479.
Lehrerseminare 107.
Leibeigenschaft (siehe auch
Bauernstand), Aufhebung 228. 283
236. u 5 264. 268.
eipzig, Handel 180. — geistiges
Leben im 18. I Nhundedt 17f.
23. 33. 68 ff. 187. — Landwiri⸗
schaftliche Gesellschaft 44. — Völker—
schlacht 4008. 440 bis 444. 447. 454
857. 470. — Sonstiges aus den
tzi heitstriegen 420 ff. 4385. 4400.
Lemberg 68.
Lentschihz 178.
Liberalisßsmus 177.
Ligny, Schlacht von 1815 484.

M.

Ngge rata, Schlacht von 1815
M deburg 195. 267. 364. 420.
Mähren, Landwirtschaft 255f.
Malland im 185. Jahrhundert 126.
— Zeit Napoleons J. 469.
Mainz, Kurfürstentum 172. 174.
ꝑe — Zeit Navoleons J. 160 ff.
Mainz, Stadt 174. — Zeit der fran⸗
—5— Revolution 152 f. — Ge⸗
e für Volksfreunde 168. —
Maiuzer Zeitung 1665.
Malta 465.
Malteserorden 159.
Mannheim im 18. Jahrhundert 18.
— Zeit Napoleons J. 458.
Mankua, Zeit Napoleons J. 861.
— im 18. Jahrhundert
Marburg in Hessen, Zeit Napo—
leons J. 365.
Marchfeld, Schlachten von 1809
siehe Aspern und Wagram.
Marengo, Schlacht von 1800 1658.
Mark, Grafschaft 76.
Marktrecht 288.
Materialismus 21.
Mauritinus siehe Isle de France.
Mecklenburg, Landwirtschaft 258.
        <pb n="517" />
        Sachregister.

503

255. 259 f. 285. — Stände 300. —
Zeit Napoleons J. 410. 420. 487.
449. 479.
M 87 239 f. — Meierrechte 239.
Memel 198. 405.
Meran, Zeit Napoleons 8358. 861.
Mergentheim 159.
Merkantilismus 69. 71. 74.
Mersen, Vertrag 188.
Metz, Zeit Napoleons J. 458.
Militärreorganisationskom—
mission 322. 324.
Nemoe Schlacht von 1796
Minden 76.
Mittelschulen (iehe auch Gym⸗
nasien, Realschulen, Lateinschulen)
95. 97. 99.
Möckern bei Magdeburg, Schlacht
von 1813 420.
Modena, Zeit Napoleons J. 478.
Moldau, Fürstentum 393.
Monaco, uun, Zeit Nabpo—⸗
leons J. 491.
Mondovi, Schlacht von 1796 156.
Monopolium288. 292.
Montérean, Schlacht von 1814
461.
Mörs 76.
oskau, Zeit Napoleons J. 381.
398. 411.
Aiws. Schlacht an ihr 1812
Müllergewerbe 286.
München, Universität 95.
Räünsfter in Westfalen (Bistum)
76. 161. 317.
Münsterland 200.

Naumburg an der Saale 476.
Neapel 124. 157. — Zeit Napo—
leons I. 482 f.
— Schlacht von 1793
Niedergerichte 224. 287.
Riederlandé, Staatsform 52. 204.
296. Entstehung 127. — Zeit
rrdgihe des Großen 175f. —
eit der französischen Revolution
und Napoleons J. 151. 153 f. 164.
. 443 f. 462. 465 5. 468.
478.
iedersachsen (iehe auch Han—
nover), baͤuerliche Verhältnisse 228.
——
Nollendorf bei Teplitz, Schlacht
von 1818 486. 462.
RPördlingen 1854.
Rorwegen, Zeit Napoleons J. 892.
400. 425. 433. 448.
Novibazar 383.
NRürnberg, Handel 180. — Zeit
Napoleons J. 159.

D.

ffentliche Meinung 304
Oldenburg, Hexrzogtum, Zeit Napo⸗
leons J. 424. 430. 453. 479.
Olmütz 68.
OIls 368.
dpabra 70. — Intelligenzblatt
sterreich, Bauernstand 64. 262.
Beamtentum 19 f. — Staatswesen
 im 18. Jahrhundert 59 his
87. 134. — Politik während der
Revolutionskriege 148 bis 202. —
Deee 344 bis 496. —
irtschaftsleben 242. 279 ff. 292.
Schulwesen 68. 102. 109.
Ostindien 157. 477.
Oftpreußen, Landwirtschaft 268.
258. — Zeit Navoleons J. 400.
407. 418.
Oftfeeprovinzen, Landwirtschaft
255. 259.

N.

Nancy 458.
RKangis, Schlacht von 1814 461.
Rafielsk, Schlacht 198.
Kaffau, Herzogtum 72. 221. —
— Napoleons J. 160. 163 f. 410.
Nationalismus 177.
Raturrecht 36. 110. 301. 305.
307 f.
Naturwifsenschaften im Zeit—
alter des Subjektivismus 93 f.

134

Pächter 226.
Pädagogik siehe Erziehungslehre.
        <pb n="518" />
        304

Sachregister.

Pädagogische Unterhal—
tungen 78.
P gge rborn, Zeit Napoleons J.
Padua 150.
Palermo, Zeit Napoleons J. 488
Paragraphen, Zeitschrift 47.
VParis 235. — Nationalkonvent von
1792 152. — Freiheitskriege 458.
460. 463 f. 480 f. 483. 486 f.
Pariser Friede, erster 442. 464.
4677f. 470. 473. 477. — zweiter
489. 491.
Parma, Zeit Napoleons J. 478.
——— Friede von 1718
O.
Passau 163.
Paffeiertal 347 f. 358.
Patrimonialgerichte 237. 244
277.
Patriotismus siehe Vaterlands—
liebe.
Pavia 63.
Pfalz, 18 Jahrhundert 221. — Zeit
der Revolutionskriege 153. 160.
Pfeifenbeschläger 298.
Pferdezucht 75.
Pforte siehe Türkei.
Philanihropinismus, Phil—
anthropine 45. 57. 82. 86.
98 ff.
pPilipp 3burg, Zeit Napoleons J.
Philofophie im Zeitalter des Sub—
ektivismus 94.
zuerpzannnn us 53. 211. 285.
Piemont 126.
Pietismus 97.
Pillau 377. 421.
PilhEnitz, Zusammenkunft Friedrich
Wilhelms II. mit Leopold II. 150.
Plymduth, 486.
Poischwiz, Waffenstillstand von
— ——
Polen, Kolonisation 131. — Ver—
hältnis zu Frankreich 133. 382. —
Teilungen 184. 171. 177 f. — Zeit
Napoleons J im übrigen 197. 394
400. 409. 427 f. 447. 471. 476f.
Polypolium 288 292.
Po m mern, Landwirtschaft 258
255. 208f. 208. Slande 300
—. Freiheitskriege 8366. 377. 416.
44838. 479.

Pont-⸗à⸗-Moufson 127.
Pontlatzer Brücke, Kampf von
(1809) 360.
Paztugal, Zeit Napoleons J. 157.
339.
Posen 178. — Entstehung 1815
478. — Landwirtschaft 277.
Potsdam, landwirtschaftliche Ge—
Vnehost 44. — Freiheitskriege 365.
4538.
Prag im 18. Jahrhundert 44. 63.
— Zzur Zeit Napoleons J. 380. 423.
8315q. εmiversität 63.
Prenzlau 194.
Preßburg, Friede von 1805 168.
183. — Freiheitskriege 351ff.
Prefse siehe Zeitungen.
ßreußen, Kolonisation 148 f. —
Beamtentum 19. — Bürgertum
294 f. 299. — staatliche Entwick—
lung 58. 72 bis 77. 220 bis 326.
— Schulwesen 102. 109. — Land⸗
wirtichaft 279 ff. 284. — Politik
wührend der Revolutions⸗ und
Feshdtrien 148 bis 202. 327
is 496. — Heerwesen 322. 324.
Preußisch-Eylau, Schlacht von
1807 198.
Pultusk, Schlacht 198.
Pustertal 348. 8358. 361.
Pyrmont 195.

O.

Quatrebras, Gefecht von 1815
484.

R.

Raab, Schlacht von 1809 352.
Rastatt, Kongreß von 1797 bis
1799 156 f. 160.
Rationalissmus 22. 97.
Ratkau, Kapitulation Blüchers 194.
Ravensberg 76.
Realschulen (iehe auch Mittel—
schulen) 97.
Regensburg 162. — Zeit Napo—
leons J. 159. 167. 345 f. 449.
Reichenbach in Schlefien. Konven—
tion von 1790 177. — Konvention
von 1813 429f.
        <pb n="519" />
        Sachregister. 505

Ne enharle Zeit Napoleons J.!
Reichdeputationshauptschluß
 155. 159 bis 162. 181.
200. 479.
Reichskammergericht 1838.
Reichskreisverfassung 74.
Reichsstädte 52.
Reichsstände, Versuch einer Neu—⸗
einrichtung solcher 321.
Reichstag, Eutstehung 1388. — Re—
gensburger 162.
Reifen, Reiseliteratur 46.
Republikanismus 21. 25f.
Reuß, Fürstentümer 200. 453.
Revolution, französische 27. 30.
2836. 307 f. 328. 446. — Revo⸗
lutionskriege 148 bis 202.
Revolutiden von 1848 238. —
Wyrens auf die Lage der Bauern
Rheinbund 165 ff. 194 f. 385. 391
393. 402. 410. 428 ff. M7 f.
Kheinischer Merkur 454.
Rheinlande, Provinz, Zeit Napo—
leons J. 478.
Ried, Vertrag von 1813 450.
Robotpatente 262.
Rochefort 486.
Romantik 85. 160. 184 f. 188
371. 374. 448. 455. 457. 496.
Rosenkreuzer 185. 188.
Roßbach, Schlacht von 1757 149.
173. 197.
Rostock, Freiheitskriege 366.
Roveredo 349.
RKügen, Freiheitskriege 366. 443.
479.
Ruhla 298.
Rußland, Machtentfaltung 134. —
im 18. und Anfang des 19. Jahr—
hunderts 148. 131. 187 f.. 163
178. 182. 191. 197 bis 202. 339
bis 496. — Auswanderung dahin
221.

*
— —

Saalfeld 194.
Saarbrücken, Zeit Napoleons J.
465. 491.
Saarlonuis 491.
Sachsen Königreich) Landwirtschaft
255. 290 f. — Heerwesen 328. —

Beamtentum 19. — Staatswesen
um 1800 68 ff. 241. 245. 300. —
Schulwesen im 18. Jahrhundert
102. 107. — Geschichte im 18. Jahr⸗
hundert 174. — Zeit Napoleons J.
I51. 154. 192. 195. 200. 410. 421.
423. 448 f. 483. — Sachsen im
Wiener Kongreß 470 f. 476.
A
195.
Sachsen-Gotha, Herzogtum 195.
Sachsen-Meiningen, Herzogtum
195.
Sachsen-Weimar, Großherzog⸗
tum 195. 479.
Zaint-Denis 486.
ãA —
218. 248.
Salerno 124
Saloniki 340 393.
Salzburg in den Revolutions- und
Freiheitsktriegen 156. 162 f. 349.
355. 360. 450. 469. 477.
Sandomir 178.
Sankt Helena, Insel 486.
Sankt Michael, Schlacht von
1809 351.
Santa Lucia, Insel der kleinen
Antillen 465.
Sardinien, Zeit der französischen
Revolution und Napoleons J. 151.
— —
Aephen Zeit Napoleons J. 465.
Schlesien, Besiedelung 129. —
18. Jahrhundert 76. 145. — Erobe⸗
rung durch Preußen 172 — Land—
virijchaft 285. 208. 277 f. 288.
Zeit Napoleons J. 415f. 420 fj. 483.
135. 437.
Schleswig-⸗Holstein, Landwirt—
schafi 255 280f. 263. 267.3eit
Napoleons J. 479.
Schönbrunn, Vertrag von 1805
183 191.
Schulen siehe die einzelnen Schul—
arten (Mittelschulen, Gymnasien,
Realschulen usw.).
Schütt, Insel 351.
Schwaben (iehe auch Württem—
berg) im 18. und Anfang des
19. Jahrhunderts 26. 59. 242.
Schwalm 455.
Schwarzburg, Fürstentümer 453.
        <pb n="520" />
        506

Sachregister.

Schweden, Herrschaft über die Ost
fee 132. 171. — Zeit Ludwigs XIV.
382. — Zeit Napoleons J. 162
199. 391 5. 448. 452. 479. 490.
Schweibnitz 44.
Schweiz im Mittelalter 127.— im
18. und Anfang des 19. Jahr—
hunderts 835. 45. 37. 242. 290. 336.
458. 462. 478. 483.
Seminarien 683.
Semmering 851.
Sensualismus 21.
Scydien— Zeit Napoleons J. 340.
S enbürgen 169. — Besiedelung
29.
Sieradien 178.
Soest 208.
Spandau 195.
Spanien, Zeit der französischen
Revolution und Napoleons J. 151.
339. 348. 884 f. 388 f. 4831. 462.
— Staatsform 204.
Speyer, Zeit Napoleons J. 160.
Spiritismus 492.
Squatters 16.
Staatsanzeigen, herausgegeben
von Schloözer 47.
Städte, Entwickelung 139. — im
18. und 19. Jahrhundert 295. —
städtische Verwaltung unter dem
Fander vom Stein 75. 286f.
12. 318.
tände in den Steinschen Reformen
zisff.
Stapelrecht 288.
Stein⸗Hardenbergsche Refor—
men siehe im Personenregister
unter Stein, Heinrich Friedrich
Karl Freiherr vom.
Sterzing 348. 860.
Stettin i95 208.
Seevweden im 18. Jahrhundert
Stralsund, Freiheitskriege 866f.
S Insburs Zeit Napoleons J.
Strub, Paß 358.
Sturm und Drang 21 bis 30. 53.
BB—
Stuttgart, Hohe Karlsschule 98.
Subjektivismus 8. 3— 33
48.76 bis 122. 271. 278. 294
300. 386. 446.

⁊

xq g80, Insel der kleinen Antillen
Arars wonvpol in Preußen
Tauroggen, Konvention von 1812
405. 420.
Teining, Schlacht von 1796 1553.
—25 Verträge von 1813 447 f.
Tefschen, Friede von 1779 178.
Theosophle 185. 188.
⁊ s in den Teilungen Polens
Thüringen, Landwirtschaft 44.
Tilfit, Zeit Napoleons J. 199.
318. 325. 891 f. 405 f.
Tirol (Graffchaft), Bauernstand im
18. und Aunfang des 19. Jahr—
hunderts 59. 241. — Zeit Napo⸗
leons J. 163. 347. 357 bis 362.
408. 428. 450. 469. 477.
Tirol, Schloß bei Meran 861.
Tolentino, Schlacht von 1815
482.
Torgau, Freiheitskriege 488.
Tostana, Zeit Napoleons J. 478.
Trianon, Vustschlösser bei Ver—
failles 390.
Rdn te Zeit Napoleons J. 161.
Trier, Kurfürstentum 172. — Zeit
Napoleons J. 160. 162.
Triest 168.
Trinkgelder 19.
Troyes 488.
Tschechen 181.
Tugendbund 863f.
Türkei, Auflehnung der Türken
gegen Kolonisation 131. — Zeit
Ludwigs XIV. 382. — Zeit Napo⸗
leons J. 157. 199. 340. 384. 8391
bis 394. 490.
Turnen 82.

94

Anee — Kapitulation von 1805
Ungarisch-Altenburg 354.
Ungarn 169. — Kolonisation 131.
Zeit Napoleons J. 337. 351.
        <pb n="521" />
        Sachregister.

507

Univerfsitäten im Zeitalter des
—ꝛ 92 bdis 97. 99f.
nuternehmextum, agrarisches 286
— industrielles 287.

Wien im 17. Jahrhundert 169. —
im 18. Jahrhundert 34. 44. 63. —
Zeit Napoleons J. (fiehe auch Wiener
Kongreß) 846. 350 ff. 355. 478. —
Friede von 1809 355. 360. 388. —
Universität 63.
Wiener Kongreß 467 bis 480.
Wilten bei Innsbruck 858 f.
Wimpfen am Neckar 154.
Wirtschaftsleben im 18. Jahr—
hundert 208.
Wittenberg, Freiheitskriege 865.
434. 437 ff.
Wochen märkte 288.
Wochenschriften 45. 47.
Wolgast 260.
Wörgl, Schlacht von 1809 358.
Würktemberge(iehe auch Schwa—
ben), 18. Jahrhundert 48. 235. —
Staatsform 299 f. 309. — Be—
amtentum 19. — Zeit Napoleons J.
159. 162 ff. 166. 216. 448. 451.
467. 491.
Würzburg, Aniversität 95. Zeit
Napoleons J. 155. 160. 163. 192.
299. 421.
Wurzen 40.

Valmy, Dorf in Frankreich 152.
—AA 27. 37f. 48. 95
Be in. französische Grafschaft
Venedig 468. — Staatsform 52. —
iun 15.“ Jahrhundert 186. — Zeit
Rapoleons J. 163. 469. 477. 498
Berd'un, Vertrag von 848 123. —
Einnahme im Jahre 1792 151.
Vereinigte Staaten von Nord—
amerika 111. 1838. 212.
Versicherungswesen 45.
Bierter Stand 281. 286.
Bittoria in Spanien 344. 482.
Boltsschulen (siehe auch Elemen—
tarschulen) 100 bis 110.
VBoractberg, Zeit Napoleons J.
163. 450. 477.

M.

W.

Yverdon siehe Iferten.

Wachsende Gesellschaft 45.
Wagram, Schlacht von 1809
353 f. 866.
Waldeck, Fürstentum 195. 200.
Warschau 200. 356. 428 ff. 47.
471. 477.
Wartenburg a. d. Elbe, Schlacht
von 1813 439.
Water loo 485.
Wehrpflicht 328.
Weidmannsche Buchhandlung
56 Anm.
Weimar, Zeit Goethes 188.
Weißenfels 476.
Wesel, Freiheitskriege 367.
Westfalen, Geistesleben im 18. und
18.' Jahrhundert 48f. 295. —
Handel 70. — Tätigkeit des Frei⸗
herrn vom Stein 72 bis 77. 818
— Zeit Napoleons J. 161. 200.
309. 364. 369. 410. 442. 478.

*4.

Zahna, Schlacht von 1818 488.
zarnowo, Schlacht 198.
Zeitungen, Anfänge 10f. 47. —
Zeitungskollegia 98. — Preßfrei—
deir b s. dogf.
Zen fur (iehe auch Zeitungen, Preß—
freiheit) 10.
ZRenfuredikt, Erneutes 187.
entralverwaltungsrat 410.
iegenhain 365.
illertal, Zeit Napoleons J. 348.
naim, Fretheitskriege 353. 368.
ölle 289.
ollverein 71.
ünfte 292. 296.
Zürich im 18. Jahrhundert 45.
        <pb n="522" />
        508

Perfsonenregister

II. Personenregister.

A.

Abbt, Thomas 28. 41ff. 306. 323.
Alexander J., Zar 159. 184. 197.
199. 340 bis 496.
Altenstein, Karl Freiherr v. Stein
zum, preußischer Minister 313. 316.
Anjou, Herrscherhaus 126.
Aristoteles 94.
Arndt, Ernst Moritz 87. 8365. 367.
372 f. 395. 411. 448. 445. 454.
Arnim, Achim von 271.
Auguste, Prinzessin von Bayern,
Gattin Eugen Beauharnais' 164.

1.

Baader, Franz von 493f.
Barclkay de Tolly, Michael An—
dreas (Michail Bogdanowitsch),
Fürst, russischer Feldherr 428.
Bardeleben, Heinrich Karl Lud
wig 363.
Basedow, Johann Bernhard 81
86. 98.
Beauharnais, Eugen, Herzog von
Leuchtenberg, Vizekönig von Italien
—
Beethoven, Ludwig van 333. 478.
Bennigfsen, Levin August Theo—
we * von, rufsischer Feldherr
Berkeley, George 210.
Bernadotte, Johaun Baptist Ju—
lius, siehe Karl XIV. Johann,
König von Schweden.
Bernauer, Agnes 361.
Berthiser, Alexander, Herzog von
Neuchstel und Valangin, Füuͤrst
8 von Wagram 164.
eyme, Karl Friedrich, preußischer
Staatsmann 8* 33. vrensisch
Biester, Joh. Erich 80.
Bischoffwerder, Johann Rudolf
von, General 1885. 191.
Bismarck, Otio Ednard Leopold
Fürst von 72
Blackstone, Sir William 111.

Blanc, Franz, österreichischer Amts⸗
rat 262.
Blessig, Johann Lorenz 79.
Blücher von Wahlstatt, Geb—
hard Leberecht Fürst 186. 194. 380.
420 ff. 433 bis 440. 448. 458 bis
I6 6ö 4öαJ. 48öα
Bodinus, Johannes 302.
Boisguillebert, Pierre le Pe—
saut, Sieur de 210.
Bige parte, Joseph 164. 344.
Bonstetten, Karl Viktor von 87.
Borstell, Karl Heinrich Ludwig
von, preußischer General 420.
B De rbon, Herrscherhaus 339 f.
Boyen, Leopold Hermann Ludwig
von 322. 380. 422.
Brandes, Ernst 84.
Bucholz, Christian Friedrich 271.
Bülow, Friedrich Wilhelm Freiherr
von, Graf von Dennewitz 406. 420.
424. 4833 f. 438. 443. 461.
Bürger, Gottfried August 26.

—

Campe, Joachim Heinrich 86.
Capodistrias, Johannes Anton
Graf 475.
Carmer, Johann Heinrich Kafimir,
Dni von, preußischer Großkanzler
186.
Carnot, Lazare Nicolas Marquerite
Graf 153. 443.
Carteret, französischer General 366.
Castlereagh, Heury Robert Vis—
count 459. 475.
Caulaincourt, Vertreter Napo—
leons J. in Chatisson 460.
Chasteler, Johann Gabriel Mar—
quis von, österreichischer Feldzeug⸗
meister 348 f. 358.
C ygd owiecki, Daniel Nikolaus
Clausewitz, Karl von 8322. 380.
407. 418.
        <pb n="523" />
        PDersonenregister.

—X

—4333 Heinrich Josef von 837
Condras, französischer General 366.
Corneille, Pierre 341.
Courbiére, Guillaume René,
Baron de l'Homme de, preußischer
Feldmarschall 195.
Cousin, Vittor 107.
Czartoryski, Adam Georg Fürst

Fénelon, François de Salignac
de La Mothe, Télémaque 86.
Ferdinand II., deutscher Kaiser,
sein Staat 62. 188. 142. 256.
Ferdinand, Herzog, von Modena
und Erzherzog von Hsterreich 263.
Ferdinand IV. König von Reapel
siehe Ferdinand J., König beider
Sizilien.
Ferdinand J., König beider Si—
zilien (König edinand IV. von
Neapel) 478. 482 f.
Ferdinand III., Großherzog von
Toscana 161. 163.
Fesch, Joseph, Kardinal 164.
Feuerbach, Paul Johann Anselm
Ritter von 216.
Fichte, Johann Gottlieb 87. 106.
115. 206. 307. 331. 334. 364.
Förster, Friedrich Christoph 368.
413. 4838. 442.
Forster, Georg 46. 153.
Frauz II., deutscher Kaiser 67. 167.
327 bis 496.
Friedmann 21.
Friedrich J. Barbarossa 125.
Friedrich IL, deutscher Kaiser 125.
Friedrich III., römisch-deutscher
Kaiser 125.
Friedrich J. König von Preußen,
Wirtschaftsleben 280.
Friedrich 11, der Große, König
von Preußen 15. 171f. — sein
Charakter 833. 81f. 184 f. — sein
Staat und seine Anschauungen
vom Staate 6. 18. 35 bis 41. 88.
60. 145. 189. 206. 282. 303 805 f.
— Gebrauch der französ. Sprache
12. 25. — die Presse unter ihm
11. 91. — Beamtentum unter ihm
19. — seine Stellung zu den Er—
ziehungsfragen seiner Zeit 837 bis
1. 57. 82 f. 89. 99. — Lettre
sur l'éducation 38. — Lettres
sur l'amour de la patrie 306. —
Dialogue de morale 89. 883. —
Discours de l'utilité des sciences
et des arts dans un REtat 83.
— Essai sur les formes de
gouvernement 196. — erste Tei—
lung Polens 134. — Kämpfe
gegen OHfterreich 171 bis 175. —
sein Heer 186. — Landwirtschaft
unter ihm 262 266ff. 275. 377.

D.

Dalberg, Karl Theodor Anton
Maria Reichsfreiherr von, Kurfürst
von Mainz 164f. 295.
Dante Alighieri 126.
Daruß Pierre Antoine Bruno Graj
201. 313.
Davoust, Leopold Claude Etienne,
Herzog von Auerstädt 194. 424
—
Dawes, Richard 207.
8 ez⸗Valmont, Schauspieler
41.
Detfurt, von, bayrischer Obersi
in den Freiheitskriegen 388.
Dohna⸗Schlobitten, Friedrich
Ferdinand Alexander, Graf von.
——— Minister 313. 403. 407.
—18.
Dombrowsky, Johann Heinrich,
polnischer General 197.
Dornberg, Ferdinand Wilhelm
Kaspar Freiherr von 365 f. 407.
424.
Dumouriez, Charles Francois,
französischer General 151. 153.

.

Ercole III. Rinaldo, Herzoa von
Modena 156.
Eugen, Herzog von Württemberg
(1388 bis 1857) 436.

eder, Johann Georg Heinrich 79.
hiser, Johann Ignaz von
        <pb n="524" />
        510

Personenregister.

— Bürgertum unter ihm
Friedrich J. König von Württem⸗
berg 164. 216. 451.
Friedrich August J. der Gerechte,
König von Sachsen 195. 200. 428.
238. 10..
Friedrich Wilhelm, Herzog von
Braunschweig 368. 877. 484.
Friedrich Wilhelm, der Große
Kurfürst 170 ff.
Friedrich Wilhelm L. König von
Preußen 171. 187. 266. 292.
Friedrich Wilhelm II., König
von Preußen 89. 150. 175. 177.
184 bis 190.
Friedrich Wilhelm III., König
von Preußen, Freiheitskriege 181ff.
327 bis 496. — Landwirtschaft
268. — Staatsverwaltung 190
bis 202. 321. — sein der 322.
Friedrich Wilhelm V., König
von Preußen, in der Schlacht bei
Bar-sur-Aube 1814 4611 —
Preußens Verfassung 321.
5 ge preußischer Ministerialrat
Frimont, Johann Maria Philipp
Graf von, Fürst von Antrodocco,
öͤsterreichifcher General 482.
Fürstenberg, Adelsfamilie 166.

Boßner, Johannes 89.
Boethe, Johann Wolfgang von
185. — Perfoͤnliches, Charakler und
Weltanschauung 81. 95. 188. 204.
2. ν αι ι. Anschauungen
 vom Staate 39. 213f. —
Wilhelm Meister 9. — Die Leiden
des jungen Werther 22.
s gtsched, Johann Christoph 28.
Bröben, Karl Jofef Graf von der,
preußischer General 422.
Brolman, Karl Wilhelm Georg
von, preußischer General 322.
Brotius, Hugo 302.
GBruner, Justus von, preußischer
Staatsmann 467.
Bustav II. Adolf, König von
Schweden 132.
Bustav IV., König von Schweden
167. 392.

dahen Karl 58 34.
absburg, Herrscherhaus, sein Be⸗
sitz 141. 163. 303. 478.
Hardenberg, Karl August Fürst
oon 180. 183. 809. 312. 815 ff.
321. 378 f. 482. 449. 470. 491.
Zartlen, David 21.
Zartmann, Gottlob David 48.
dez Joachim 859 f.
atzfeldt, Franz Ludwig Fürst
von (1756 bis 1827) 378.
Haugwitz, Christian August Hein⸗
rich Kurt Graf von, Staatsmann
181. 183.
ebel, Johann Peter 295.
ger Johann Julius, VPädagog
Heinitz, Friedrich Anton Freiherr
we preußischer Staatsmann 70.
2f.
heinrich VI. deutscher Kaiser 125.
ZHeinrich VII., deutscher Kaiser
125f. 136
Herder, Johann Gottfried von 41.
wog — Weltanschauung 28. 85.
— Ideen zur Philosophie der Ge—
schichte der Menschheit 24. 26. 303.
ertzberg, Ewald Friedrich Graf
Hvon 175.

.

Sarve, Christian 50. 211.
Gatterer, Johann Christoph 46.
Sedike, Friedrich —78.
G h ert, Christian Fürchtegott 22f.
Se ntz, Friedrich von 202. 345. 451 f.
62.
Georg IV. König von Großbritan—
nien, Irland und Hannover 495.
Georg, der schwarze, siehe Kara⸗
djordje, Fürst von Serbien.
Givard, französischer General 434.
GBGleim, Johaun Wilhelm Ludwig
33. 42.
Bneisen au, August Graf Neithardt
don 196. 322. 378 ff. 418. 483.
435. 454. 459. 463. 488 ff. 491.
Boltz, August Friedrich Ferdinand
Graf von der 313
Börres, Josef von 454.
        <pb n="525" />
        Personenregister.

511

Hirzel, Hans Kaspar 45.
ißmann, Michael 21.
o bbes, Thomas 302.
— “ e, Lazare, französischer General
Hofer, Andreas 847. 358. 360 f.
——
Hoffmann, Johann Gottfried,
preußischer Staatsmann 312.
Hohenlohe, Adelsfamilie 166.
Hohenlohe-Ingelfingen, Fried—
rich Ludwig Fürst zu, preußischer
General 194.
ormayr, Josef Freiherr von 358.
Zuber, Johann Ludwig, Tübinger
Oberamtmann 438.
Humboldt, Wilhelm von, seine
Staatslehre 7. 77. 87. 116 bis 122.
306 f. 313. — auf dem Wiener
Kongreß 475.
Hume, David 210.

Inznephine, Gattin Napoleons J.
Jdurdan, Jean Baptiste Graf 15.
Justigg Johann Heinrich Gottlob
von 53.

—F

kalckreuth, Friedrich Adolf Graf,
preußischer General 198.
Zant, Immanuel, seine Staatslehre
30. 38 ff. 50 ff. 89. 111. 1183. 118.
i89. 211. 214 808 5. 832. Erziehungslehre
 78. 88. 98.
Raradjsordje (der „schwarze
Georg“). Fürst von Serbien 898.
Karl JIV. deutscher Kaiser 125f.
142. 170.
Farl V. deutscher Kaiser 183.
Karl VI. deutscher Kaiser 169.
Karl X., König von Frankreich 464.
Karl, Erzherzog von Hsterreich (1771
bis 1847) 155. 158. 337. 348 f.
350 bis 354. 387.
Raen XII., König von Schweden
nd XIII., König von Schweden
arl XIV. Johann, König von
Schweden (Bernadotte) 392. 425.
4883 f. 440. 443. 459.
Rarl August, Großherzog von
Sachsen-Weimar 174.
KarlEugen, Herzog von Württem⸗
berg 17. 48. 1658..
—ADDD
Baden 68. 285 f. 263.
Zarl Ludwig, Großherzog von
Baden 164.
arl Philipp, Kurfürst von der
Pfalz 17 .
Darl Theodor, Kurfürst von der
Palß 248.
Darl Wilhelm Ferdinand, Her—
zog von Braunschweig 151. 198.
Kätt, Friedrich Karl von, preußi—
scher Offizier 364.
Raunitz, Wenzel Anton Dominik
Fürst von 65.
Deller, Gottfried 809.
Kellermann, Frangçois Christophe,
derzog von Valmy, französischer
eneral 152.

J. WVokal.)
Iselin, Isaak 85. 45. 211.

3. (Konsonant.)

Jaco bi, Friedrich Heinrich 216.
Jahn, Friedrich Ludwig 82.
Jefferson, Thomas, Präsident der
Vereinigten Staaten 21 Anm.
Jellacäc, Franz Freiherr von,
österreichischer General 351.
Jéréme Bonaparte, König von
Westfalen 164. 200. 295. 365. 442
Johann, Erzherzog von Hsterreich,
deutscher Reichsverweser 336f. 347.
349. 351f. 308. 4280
Joseph II. deutscher Kaiser, Cha—
rakter 33. 85. 47. 173. — Urteile
seiner Zeitgenossen über ihn 51. —
Beamtentum unter ihm 19. —
Staatswesen unter ihm 60 bis 67.
[34. 151. 856. — Landwirtschaft
263. 265f. 268. 280. — Denk⸗
freiheit unter ihm 90f. 176. —
Absichten auf Bayern 173f.
J ge ph, Erzherzog von Ofterreich
Joseph Bonaparte siehe Bona—
parte.
        <pb n="526" />
        512

Personenregister.

Kinkel, bayrischer General 348.
Kleist, Ewald von 15. 42.
Kleist von Rollendorf, Fried⸗
8 Heinrich Ferdinand Graf 406.
Kleist, Heinrich von 27. 8372.
Klewiz, Wilhelm Anton von 312.
Klopstock, Friedrich Gottlieb 12.
ιι
Knesebeck, Karl Friedrich Freiherr
von dem, preußischer Generalfeld—
marschall 355.
Köckeriz, Karl Leopold von, preußi⸗
scher General 191.
Konrad II., deutscher Kaiser 128.
Körner, Christian Gottfried 8328.
Körner, Karl Theodor 372. 374
413. 417. 438.
Kotschubey, russische Familie 395
Kraus, Christian Jakob 211. 272.
Nw pen ev Juliane Baronin von
Krug, Johann Leopold 312.
Krug, Wilhelm Traugott 86.
Krusemarck, Friedrich Wilhelm
Ludwig von 880.
Qutusow, Fürst von Smolensk.
Michail Ilarionowitsch 400. 410.
420 ff. 427.

Leuchtenberg, Eugen Herzog von,
siehe Beauharnais, Eugen.
Leyen, Philipp Franz Fürst von
der 164
Lezai-Marnesia, Adrian Graf
von 215. 454.
Lezai⸗Marnesia, Frau von 494.
Zichtenau, Wilhelmine Gräfin,
liebee Friedrich Wilhelms II.
dichtenberg, Georg Christoph 46.
dieven, russische Familie 395.
docke, John 308.
don, Johann Michgel von 54.
dombard Johann Wilhelm, preußi⸗
scher Staatsmann 190.
Lo we, Hudson, Statthalter auf Sankt
Helena 486
duseder, August Ferdinand, Staats⸗
rechtslehrer 211.
Ludolf, Herzog von Schwaben 144.
Ldudwig der Bayer 186.
Ldudwi'g J., König von Bayern
345. 361.
dudwig XIV., König von Frank⸗
reich 329. 381. — Reunionen 127.
dudwig XVI., König von Frank—
reich 181. 1583 264
Ludwig XVIII. König von Frank⸗
reich 464. 480 f. 47. 489. 195.
Ludwig, König von Holland, Bru⸗
der Napoleons J. 164. 200. 339.
dudwig Ferdinand, Prinz von
Preußen 194. 294.
Luse, Königin von Preußen 188f.
347 416.
Luther, Martin 22. 84. 89. 131.
dürzo w, Adolf Freiherr von, seine
Freischar 417. 424. 437 f.
Luxremburg, Herrscherhaus 141f.

Lambert, Johann Heinrich 21.
Langenau, Friedrich Karl Gustav
Freiherr von 457.
—38 Johann Kaspar 46. 79.
Ledebur, Freiherr von, Leutnant
unter Schill 365.
Lefebvre, Franz Joseph, Herzog
von Danzig 188.
Leibniz, Gottfried Wilhelm von,
Ethit 36. — Staatslehre 808. 305.
Leopold L. deutscher Kaiser 169.
Leopold II. deutscher Kaiser 180f
176f. — sein Staat 61. 66. 265
dessing, Gotthold Ephraim 42. 304.
335. — Emilia Galotti 35. —
Hamburgische Dramaturgie 28. —
Minna von Barnhelm 35. —
Nathan 34.
82Estocg, Anton Wilhelm von
preußischer General 198.

M.

Macdonald, Etienne Jacques Jo⸗
seph Alexandre, Herzog von Tarent,
frauzösischer Marschall 404 ff 485.
437 f. 461.
Mack von Leiberich, Karl Frei—
herr 163.
Mahmud II., türkischer Sultan
393. 495.
Maria Ludovika, Gattin Kaiser
Franz II. 337. 347. 354. 370 Anm.
        <pb n="527" />
        Personenregister.

518

MariaLuise, Gattin Napoleons J.
379. 387.
Maria Ther esia, deutsche Kaiserin
7. 173. 478. — Absolutismus 6.
is. 59. — ihr Staat 59f. 62. 65.
134. 169. 262 f. 267. 280.
Maria Therefia, Gattin Kaiser
Franz' II. 387.
Maurmvont, Auguste Froͤdéric Louis
Hiesse de, Herzog von Ragusa,
französischer Marschall 349. 463.
Masfenbach, Friedrich Ehrhard
en vont, preußischer General
Maurer, Joseph 80.
Rauvillon, Jakob 211.
Rarimilian J., deutscher Kaiser
—
Maximilian, Erzherzog von Oster⸗
rech 350.
Marimilian Joseph, Kurfürst
von Bayern 263.
M 7 r Peiler, Tiroler Bauernführer
Mencken, Anastasius Ludwig, preu⸗
ßischer Geheimer Kabinettsrat 190
Meudelssohn, Moses 46. 89.
Retteruich: Winneburg, Clee⸗
nens Woenzel Repomuk vLothar
Fürst von 32. 854. 379 bis 496
Möltke, Helmut Graf von 369.
Ronte's Jueu, Charles de Se⸗
rondal Baron de la Broͤde et de
72. 112. 210. 308.
Montgelas, Maximilian Josef
Graf don, bahrischer Staatsmaun
216. 450.
Moreanu, Jean Viktor 153. 158.
— Casimir
Jofef, Herzog von Treviso, fran⸗
zösischer —58 463.
Mortimer, Thomas 210.
ofer, Friedrich Karl Freiherr von
. 20. 28. 48. 50. 84. 221.
Möser, Justus 28. 35. 483 f. 50.
— —
Motte-Fouqué, Friedrich Baron
de la 375.
Muffling, sonst Weiß genannt,
Friedrich Jednang Karl her
von, preußischer Generalfeldmar⸗
schall 459.
Muünster, Sebastian 281.
Rurat, Joachim 164. 478. 482 f.
Lamprecht, Deutsche Geschichte. JIX.

M

stapoleon 1. 150. 155 bis 202.
— —9— 77 J bis 496.
Rapoleon UI., eutsch⸗franzosischer
Krieg 333. zosisch
Nasfau, zree 141.
Relfon, Horgtio Viscount 157.
Reitelbes, Joachim 186.
sewton, Isaak 83,
stey, Michel, Marschall von Frank⸗
reich 488. 42. 484.
—
Kiebuhr, Barthold Georg 312.
onne Karl Ludwig 454.
Nostitz, August Ferdinand
Glaf bon dreußischer General 484.

O.

Dranien, Herrscherhaus 156. 175.
Orloff, russische Familie 385.
O vig ur Ih. Koönig von Böhmen
Du dinot, Charles Nicolas, —
von Reggio, französischer Marscha
424. 434. 461.
Dw aro we, russische Familie 395.

1

Bassow, Franz Ludwig Karl Fried⸗
rich 85.
Paul IV., Papst 10.
Paul I., 39 158.
hergen, Johann, B; Anton Graf,
osterreichischex Minister 66.
Perthes, Friedrich 80.
hestalo zzig Iohann Heinrich 78.
8. 100.“ 103 bis 107, 386.
Peter der Große 134.
Fetrarca, Francesco 126.
Philipp der Schöne 127.
üüchegru, Charles, französischer
General 158 f.
pius VI. Popst 478. 493. 495.
ßodiebrad, Georg 142.
Foblitz, Karl Heinrich Ludwig 86.
zngeludes
ufendorf, Samuel Freiherr von
36. 303. Freih
        <pb n="528" />
        5314

Personenregister.

5.

Sayn-Wittgenstein-⸗LSudwigs—
burg, Ludwig Adolf Peter Fuͤrst
von (früher Graf von Wittgenstein)
—*2
Schadow, Johann Gottfried 185.
Scharnhorst, Gerhard Johann
Vavid von 312f. 324. 377 bis
380. 408. 416. 418. 420. 432.
Schenkendorf, Max von 367.
375. 412. 414. 466.
Schill, Ferdinand von 196. 365
bis 868.
Schiller, Friedrich von 185. 8333.
Persohliches 5. 328. 380 f.
371. — Asthetische Anschauungen
105. — Anschauungen voin Staate
35. 85 ff. 112 bis 1146. 121. 214. —
Die Räuber 26f. 112. — Fiesko
112. — Kabale und Liebe 172. —
Don Carlos 118. — Wilhelm Tell
114 f. 362. — Xenien 85. — Lied
an die Freude 49.
Schiller, Johann Friedrich 56
Anm.
Schlegel, Friedrich Wilhelm 871.
Schlettwein, Johann August 211.
S„chlosser, Friedrich Christoph 50.
Schlözer, August Ludwig von 28.
47. 51. 58. 55. 91f. 95. 214.
Schmidt, Ignaz, Historiker 89.
Schön, Heinrich Theodor von 271f.
287. 307. 312. 403.
Schrötter, Friedrich Leopold Frei—
herr von 277. 312.
Schubart, Christian Friedrich Da—⸗
niel i8. 326 14.33.
—„chulenburg-Kehnert, Fried—
rich Wilhelm Graf von der, preußi⸗
scher General 197.
S„chulz, Johann Heinrich 90.
Schurßfleisch, Konrad Samuel 27.
Schwarz, Friedrich Heinrich Chri—
stian 105.
Schwarzenberg, Karl Philipp
Fürst zu, österreichischer General
und Gesandter 387. 433. 440. 442.
457 bis 464.
—A
Selim III. Sultan der Türkei 192.
Semler, Johann Salomo 97.
yIdlitz, Friedrich Wilhelm von
Shakefpeare, William 28.
Sigmund, deutscher Kaiser 137.

Quesnay, Francois 211.
Quistorp, August Wilhelm von,
preußischer Offtzier in den Be—
freiungskriegen 365.

R.

Raab, Franz Anton Ritter von,
Staatsmann 267 f.
Racine, Jean Baptiste 341.
Radetzky de Radetz, Josef Wenzel
v7 482.
Ramler, Karl Wilhelm 42.
Rancourt, franzöͤsischer Schau—
spieler 341.
Raumer, Friedrich von 271. 274.
Rehberg, August Wilhelm, Staats
mann 84.
Rei che, Ludwig von, preußischer
Major 417.
Reichstadt, Rapoleon Franz Jo—
seph Karl, herzog von Reichstadt,
König von Rom 8379. 486.
Reimarus, Hermann Samuel 54.
Reinhard, Karl Friedrich 53.
Renan, Ernst 86.
Reuß, von, Oberstleutnant, Frei—
scharenführer 417.
Robespierre, Maximilien Marie
Isidore 158.
Rochow, Eberhard von 87. 102.
Roscher, Wilhelm 56 Anm.
Rothschild, Amschel 442.
Roufseau, Jean Jacques 22. 29.
39. 86.
Rückert, Friedrich 874.
—28— .Won Habeburg 126. 187.
Ruprecht von der Pfalz, deutscher
König 141.

S.

Sack, Johann Au ust 312.
Sailer, Johann ditee 89.
—A Gouvion
Marquis de 420 459
Salzmann, Christian Gotthilf 12.
34. 295.
Sartorius von Walters—
hausen, Georg Freiherr 211.
        <pb n="529" />
        Personenregister.

518

Smith, Adam 856f. 83f. 210f. 272
Soltykow, russische 395.
Sonnenfels, Joseph Keichsfreiherr
Ritter von 60.
—A
Stadion, Johann Philipp Karl
Joseph Graf, österreichischer Mi—
nifler 198. 310 354
Stägemann, Friedrich August von
dihhehischer Staatsmann 312. 851.
Ssentesch. August Freiherr von
Stein, Heinrich Friedrich Karl
Freiherr vom 72 bis 77. 168. 190.
271ff. 277. 285. 296. 307. 311
bis 328. 340. 343. 364. 372. 380
394 f. 402 f. 407. 410. 418. 427.
448 — 452. 454. 457. 475. 491.
Stephani, Heinxich 86.
Stephanie, Großherzogin von
Baden, geb. Beauharnais 164.
Stewart, Sir Charles 441.
Stourdza, Fürstin, Hofdame am
Hofe des Zaren Alexander J. 493.
Suͤlzer, Johann Georg 21.
Suworow-Rymnikfkij, Alexan—
der Wassiljewitsch Graf, Fürst Ita—
lijstij 158.

Turgot, Anne Robert Jacques,
Baron de 'Aulne 211.

Uhland, Ludwig 26.

B.

Bandamme, Dominique René,
Graf von Hüneburg, französischer
General 424. 486.
Farnhagen von Ense, Karl
Auguft 351.
Biktdre Emanuel J., König von
Sardinien 478.
Bincke, Friedrich Wilhelm Ludwig
PhilippFreiherr von (1774 bis
1844) 27T. 307. 312.
Boltaire, François Marie Arouet
de 18. 40. 341.
Boß, Johann Heinrich 26. 87.

W.

Dirw George 21 Anm.
Wekhrlfin, Wilhelm Ludwig 44.
—
Wellington, Arthur Wellesley
Rgog von 432. 475. 483 bis 487.
Wieland, Christoph Martin 341.
Wilckens, preußischer Ministerial⸗
rat 312.
Wilhelm L, deutscher Kaiser, König
von Preußen, in der Schlacht bei
Bar⸗sur⸗Aube 461 f.
Wilhelm III., König von Eng—
land, Prinz von Oranien 210.
388 J., Kurfürst von Hessen
Wilhelm V., Erbjstatthalter der
Niederlande 175.
W perm I. König der Niederlande
Wilhelm II., König der Nieder—
lande, als Prinz von Oranien bei
wegtrbras 484.
Wilhelm, Prinz von Preußen,
Bruͤder Koönig dei Wil⸗
helms III. 4233.

X.

Talleyrand-Périgord, Charles
Maurxice Herzog von, Fürst von
Benevent, Herzog von Dino 158
162. 165. 464. 470. 472. 474 f.
7. 487. 489.
Talma, Franz Jofef, französischer
er 341. zöfi
Tauenßien von Wittenberg,
Friedrich Bogislaw Emanuel Graf
438. 488.
Teimer, Martin Rochus 358.
Tetens, Johann Nikolaus 21. 77.
—A
— ———
Thaer, Albrecht 277. 312.
Thlersch, Friedrich Wilhelm 216.
Thomasius, Christian 27. 36. 808.
Trapp, Ernst Christian 86 Anm.
Tscheruyscheff, Alexander Iwa—
nowitsch Jurt 487.
Tucker, Josiah 210.

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        516

Personenregister.

Wilhelm J., König von Württem—
berg 491.
Winßingerode, Ferdinand Frei—
herr von, russischer General der
Kavallerie 461
Wittelsbach, eren 141.
Wittgenstein, Ludwig Adolf Peter
Peter Christianowitschs, Graf von,
siehe Sayn⸗-Wittgenstein⸗Ludwigs⸗
burg, Ludwig Adolf Peter Fürst von.
Wolff, Christian Freiherr von 7.
23386. Nof. 800
Wöllner, Johann Christoph von,
Staatsmann 185. 189. 191.
Wrede, Karl Philipp Fürst, bay⸗
rischer Feldmarschall 448. 450. 459
Wulffen, Luben von 267f.

David Ludwig Graf 186. 404 bis
408. 420. 440. 42.

Iere Karl Samuel 86.
astrow, Friedrich Wilhelm Chri—
stian von, preußischer General 190.
Zedlitz, Karl Abraham Freiherr
von, preußischer Staatsmann 88.
87. 189.
Zeiller, Franz Aloys Edler Ritter
von 60.
de, Karl August 107.
immermann, Johann Georg
Ritter von 45.
e Johann Friedrich 86.
wiedineck-Südenhorst, Hans
von 396 Anm.

Yorck von Wartenburg, Hans

Berichtigungen.

S. 60 3. 3 v. u. lies Zeiller und Sonnenfels statt Zeiller von Sonnenfels.
S. 66 3. 2 v. o. lies Pergen statt Pergin.
S. 363 3. 3 v. u. lies Bardeleben statt von Bardeleben.
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Weitere Kämpfe geg. Frankreich; Wiener Kongreß; Heil. Allianz. 453

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chließlich zu Braunschweig, Oldenburg und Bremen, mochte
'ogar Sachsen die erste leise Hoffnung schöpfen, ein selbständiger
Staat zu bleiben. Zwar hatte sein König noch über die Tage
von Leipzig hinaus Napoleon Fahnenfolge geleistet. Aber
schon im Februar 1813 hatte ihn Metternich des festen Willens
Osterreichs getröstet, niemals auch nur ein preußisches Pro—
tektorat in Norddeutschland oder einen Einfluß Preußens auf
die deutschen Zwischenstaaten zuzulassen; und bereits am
20. April 1813 hatte ihm Kaiser Franz in einer besonderen
Konvention die Unverletzlichkeit seiner erblichen Besitzungen
nach den letzten Verträgen gewährleistet. Ja noch mehr:
Geheimartikel dieser Konvention hatten bestimmt, daß sterreich
für die Rückgabe des von Preußen eingenommenen Kottbuser
Kreises an Sachsen eintreten werde, und daß weder über
Erfurt, noch über die Länder der sächsischen Herzöge in
Thüringen, noch über Anhalt, Schwarzburg oder Reuß anders
als zu gunsten des sächsischen Königreiches verfügt werden
dürfe. Dafür hatte denn freilich der König versprochen,
sich jeder Teilnahme an dem bevorstehenden Feldzuge zu
enthalten. Aber war es dem Könige nicht durch Napoleon
gleichsam unmöglich gemacht worden, diesem Versprechen gerecht
zu werden? Zu den Staaten, denen im Teplitzer Vertrage
vom 9. September 1818 die „volle und ganze Unabhängigkeit“
zugesichert wurde, gehörte nach Metternichs Meinung auch
Sachsen, mochte auch Friedrich August als Kriegsgefangener
nach Potsdam abgeführt worden und sein Land der Admini—
tration durch den Verwaltungsrat der Allianz unterstellt
worden sein.
So darf man sagen: noch ehe Frankreich besiegt, ja fast
ehe es von den verbündeten Armeen aufgesucht worden war,
A war die Sache Deutschlands verloren.

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Inzwischen aber erhielten die Sorgen des Feldzuges oder
ichtiger der abschließenden Behandlung der Gegnerschaft Napo—

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