Politische Restauration; wirtschaftliche Fortschritte. 393 und auch da, wo die Bildung der neuen Stände nicht nach individualistischem Wahlrechte, sondern nach irgendwelchen Mo— tiven des Berufs oder selbst des privilegierten Standes erfolgt war, hatte man wenigstens den Grundsatz zumeist ausdrücklich ausgesprochen, daß der Abgeordnete die Interessen des ganzen Landes, nicht etwa partikular-ständische, zu vertreten berufen —[ in dem Sinne, daß unter den Verfassungen dieses Artikels nicht repräsentative, sondern ständische im Sinne des Ancien réͤgime verstanden werden müßten. Diese Beschlüsse hatten natürlich zunächst nur für die Staaten Geltung, deren Minister sie gefaßt hatten. Aber es war von Anfang an nicht Metternichs Absicht, bei diesem Er— gebnis stehen zu bleiben. Vielmehr wurden die Beschlüsse den bisher gänzlich unbeteiligten und unwissenden 29 kleineren Staaten in rascher Durchpeitschung im Bundestage zu Frank— furt aufoktroyiert. Es war in Wirklichkeit nichts weiter als ein Staatsstreich, eine Revolution von oben, gegen welche die Aleinen nichts zu tun wußten, als, wenn auch teilweise nicht ohne Tapferkeit, zu protestieren. Und nun erst recht begann eine Demagogenriecherei sonder⸗ gleichen. Haussuchungen folgten auf Haussuchungen; das Sykophantentum blühte; und manch einer entzog sich seinen heimlichen Gegnern durch Flucht übers Meer. Vor allem wandte man sich dabei gegen die Jugend. Es ist die Zeit, da die Burschenschafter mit stillem Grimme das Lied sangen: „Wir hatten gebauet ein stattliches Haus.“ Aber froh tönend erhob fich trotz allem aus der Resignation der ersten Verse der Schluß: Das Hans mag zerfallen, Was hat's denn für Not: Der Geist lebt in uns allen, Und unsfre Burg ist Gott! Für die Bundesstaaten aber bedeutete die Annahme der Karlsbader Beschlüsse die erste Unterordnung unter eine despo— tisch-legitimistische Fälschung des Geistes der Bundesverfassung zurch Hsterreich: es rächte sich bitter, daß man deren Be—