420 Vierundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. Die ersten deutlichen Spuren dieser Umbildung zeigten sich auf den Gebieten, wo sich politische Tätigkeit und wirt⸗— schaftlich-soziale Interessen der neuen bürgerlichen Gesellschaft enger berührten: im Bereiche der Industrie- und nament— lich der Handelspolitik. Und da lassen sie sich besonders klar wiederum alsbald nach 1815 in der Zollpolitik verfolgen: denn im Gegensatze zu der Tatsache, daß die Reformjahre von 1806 bis 1812 fast überall in Deutschland die subjekti— vistische Emanzipation der Industrie und auch des Handels als wirtschaftlicher Betriebsfformen, Freizügigkeit, Gewerbe- und Handelsfreiheit gebracht hatten, hatten sich in der Zollpolitik bei ihrer engen Verquickung mit den Staatsfinanzen alte Zu—⸗ stände noch vielfach über die Freiheitskriege hinweg gerettet. Vor allem war das auch in Preußen der Fall. Während selbst ein wirtschaftlich so wenig fortgeschrittener Staat wie Bayern teilweise schon 1680, völlig aber im Jahre 1808 die Zölle an die Landesgrenze verlegt und damit die Landesgrenze zur einzigen Zollgrenze und das Land zu einem einzigen Zoll—⸗ gebiete ausgestaltet hatte, bestanden in Preußen in dieser Hin⸗ sicht auch um 1815 noch die merkwürdigsten Verhältnisse. Zwar hatte man sich schon im 18. Jahrhundert langsam daran gewöhnt, die mittleren Provinzen als eine wirtschaftliche Ein— — fast jede Provinz ein besonderes Zollgebiet. Dabei schützte, im Gegensatze zu den freihändlerischen Bestrebungen West— europas, wie sie in dem französisch-englischen Handelsvertrage vom Jahre 1786 zum Ausdrucke gelangt waren, ein strenges Prohibitivsystem den heimischen Gewerbfleiß. Die Waren aber, welches es zuließ, wurden nicht an der Grenze verzollt, sondern in den Städten, nach denen sie bestimmt waren. Das hatte freilich zur Folge, da man den Zoll wie eine Verbrauchssteuer erhob, daß man nun vermöge der städtischen Akzise das ganze Land finanziell gleichsam beherrschte: führte aber, bei der Ver— quickung ganz verschiedenartiger finanzpolitischer Prinzipien, S. Band VII, 2, S. 782 f.