Fortschritte des politischen Denkens. 463 ergeben. Doch war man dabei in den Zeiten des Individualismus nicht eben viel über die allgemeine Problemstellung hinaus— zgekommen: wie denn schließlich ein Staat unter Zulassung des neuen Prinzipes im einzelnen organisiert sein müsse, davon war wenig die Rede gewesen. Bei dieser Entwicklung der neuen staatstheoretischen An— fänge gab nun im 19. Jahrhundert nicht so sehr die Lehre von der Teilung der Gewalten, auch nicht die Verkündigung der Menschenrechte, die viel zu sehr ins allgemeine verlief, wie bielmehr die Theorie von der Volksvertretung den Ausschlag. War aber hier das, was Westeuropa gelehrt hatte und lehrte, für eine wahrhaft deutsche und wahrhaft subiektivistisch organische Staatsauffassung brauchbar? Das Repräsentativsystem der englisch-französischen Doktrin war noch durchaus eine Schöpfung des Individualismus, des Rationalismus, der Aufklärung. Es ging von dem Gedanken einer auf Kollektivvollmacht begründeten Stellvertretung aus: einer Vorstellung, die, mit dem Gedanken eines staatlichen Organismus unvereinbar, noch heute organischer Durchbildung zustrebende Staaten immer und immer wieder dem Radikalismus zutreibt. Denn im Grunde sieht diese Theorie nur den isolierten und in allen Exemplaren gleichartig gedachten einzelnen als das konstituierende Element alles Staatslebens an; kennt also keine organische Vertretung der einzelnen nach ihrer Ver— schiedenartigkeit durch Gesellschaftskörper innerhalb des Staates, denen sie angehören, und dementsprechend auch nicht die Be— trauung dieser Gesellschaftskörper mit den ihrer Wichtigkeit entsprechenden öffentlichen Funktionen. Danach ist klar, daß diese rein äußerlichen, im Grunde mechanischen, antiorganischen Anfänge moderner Staatstheorie die Entwicklung einer wirklich organischen Staatslehre nur zu hindern und nur zu leicht vor allem da zu untergraben ver— mochten, wo man, wie im Lager alles Liberalismus, dem einzelnen doch auch innerhalb des organischen Staates an erster Stelle seine Freiheit zu wahren bestrebt war. Auf deutschem Boden wurde die Schädlichkeit dieser Über—