396 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. Gefängnis durch Selbstmord, und der Prozeß gegen den Bank— direktor Richter deckte zahlreiche Übelstände auf. Auch der Selbstmord des Finanzministers Bruck, obwohl er nur aus gekränktem Stolze über die gegen ihn ausgestreuten Ver— dächtigungen erfolgte, drückte doch von neuem auf Valuta und Kredit; und bald stellte sich heraus, daß in diesem Zusammen⸗ hange nur die umfassendsten politischen Reformen helfen konnten. Solche Reformen hatte nun schon das Friedensmanifest vom 15. Juli 1859 versprochen. Allein zunächst suchte man sie auch jetzt noch nur im einzelnen. Es war die Praxis vor allem des Ministeriums Rechberg-Goluchowski, das nach dem Sturze Buols und Bachs im Jahre 18859 eintrat. Schon am 27. Dezember 1859 war eine staatliche Kommission zur Revision und Beaufsichtigung der öffentlichen Schulden eingesetzt worden; ihr folgte jetzt am, 5. März 1860, die Einsetzung eines ver⸗ slärkten Reichsrats, aber nur mit beratender Stimme. Am 20. Oktober 1860 erschien dann allerdings ein kaiserliches Mani⸗ fest mit den Grundzügen einer Verfassung. Aber es war ein im wesentlichen ständisches Experiment. Ungarn sollte im ganzen seine alte Verfassung wiedererhalten, in den anderen Kronländern sollten ständisch zusammengesetzte Landtage gewählt werden: die dann Mitglieder zu einem gemeinsamen Reichs⸗ rat deputieren würden, in den außerdem Männer des aller⸗ höchsten Vertrauens durch den Kaiser berufen werden sollten. Allein diese Ankündigung, die etwa auf der Stufe der Anschauungen der ersten Verfassungsversuche Friedrich Wil⸗ helms IV. in den vierziger Jahren stand, befriedigte niemand; früh wurde klar, daß weitere Zugeständnisse nötig waren. In diesem Momente trat an Stelle des Grafen Goluchowski Anton von Schmerling, ein Liberaler achtundvierziger Angedenkens, als Berater der Krone ein; und nach seinen Anschauungen wurde ein neues Patent, vom 26. Februar 1861, erlassen, das die sogenannte Februarverfassung einführte. Für die Landtage wurde eine Wahlordnung aufgestellt, die statt der alten Stände mehr die modernen Interessen, Großgrundbesitz, Industrie, Handel usw., zu Worte brachte. Diese Landtage wählten dann