398 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. einem berüchtigten Schwarzen Buche eine Proskriptionsliste frei⸗ heitlich gesinnter Männer Deutschlands anlegte, verharrte die Reaktion noch länger, und ebenso und noch schlimmer in Hessen⸗ Darmstadt, wo der Freiherr von Dalwigk herrschte, und in Nassau. Aber in Bayern erblühte ein reges inneres Leben unter dem freisinnigen König Mar II. (1848-1864); in Baden trat Groß⸗ herzog Friedrich 1860 mit einem liberalen Kabinett hervor, in dem fich Lamey, Roggenbach und Mathy befanden, und sagte sich in einer feierlichen Proklamation von der Reaktionspolitik auf kirchlichem und politischem Gebiete los; und auch in Württemberg kamen bessere Zeiten. In Hessen, Hannover und Anhalt-⸗Dessau forderten die Stände die von der Reaktion be⸗ seitigten Verfassungen zurück. Seit langem freiheitlich regiert endlich waren die größten thüringischen Staaten, Weimar, Coburg⸗Gotha. Den entscheidenden Beweis aber für die endgültige Wendung zu einer neuen Zeit innerhalb der kleinen deutschen Länder lieferte der Verlauf der noch immer schwebenden kurhessischen Verfassungsangelegenheit. Wir haben die kurhessische Sache in dem Augenblick aus den Augen verloren, da nach völliger Niederlage Preußens gegenüber den Bestrebungen Hassenpflugs, des Deutschen Bundes und Hsterreichs der Kurfürst Friedrich Wilhelm in sein Land zurückkehrte, 27. Dezember 18001. Daraufhin hatte der Bundes⸗ tag am 27. März 1852 die hessische Verfassung von 1831, an der das Land festhielt, für unvereinbar mit den Bundesgesetzen erklärt und dem Kurfürsten anheimgegeben, im Einverständnis mit den Landständen ein neues Staatsgrundgesetz aufzurichten. Der Kurfürst verstand das dahin, daß er am 18. April 1853 die Grundzüge einer nahezu absolutistischen Verfassung bekannt machte und nach einer von ihm ausgeklügelten neuen Wahl⸗ ordnung Wahlen zu einem Landtag ausschrieb, dessen Aufgabe selbstverständlich die Anerkennung der Grundzüge vom 183. April sein sollte. mVal. oben S. 130.