494 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. zu beweisen suchte und zugleich zu neuen Konferenzen von Delegierten über die Verfassungsfrage einlud; 2. Februar 1862. Daran schloß sich dann der Entwurf einer Bundes— reform, wonach das reorganisierte Bundesdirektorium durch eine Delegiertenversammlung, ausgewählt aus den Vertretungen der einzelnen Staaten, ergänzt werden sollte: es war der Bruch des mittlerweile konstitutionell gewordenen OÖsterreichs mit der bloßen Verneinung der deutschen Frage. Zugleich wurde, um einen Anfang mit der praktischen Einführung der Reform— gedanken zu machen, vorgeschlagen, alsbald einen gemeinsamen Zivilprozeß und ein gemeinsames Obligationenrecht auszuarbeiten und durch die Delegiertenversammlung durchberaten zu lassen. Indes Preußen verhielt sich gegenüber diesem Vorgehen sowie gegenüber einigen daran anknüpfenden Versuchen, den Bundes⸗ tag zu antipreußischen Beschlüssen zu bestimmen, reserviert; im Herbst 1862 schien sogar die Möglichkeit eines bewaffneten Zu— sammenstoßes beider deutscher Großmächte nicht ausgeschlossen. In diesem Augenblicke trat Bismarck in Preußen die Führung der Geschäfte an. Er hatte damals wohl schwerlich bereits einen festen Plan oder auch nur bestimmtere Ansichten über den Weg zur deutschen Einheit, dazu fiel schon das Schwergewicht seiner Tätigkeit einstweilen viel zu sehr in den inneren Bereich der preußischen Entwicklung; immerhin aber stand ihm fest, daß die deutsche Einheit, bei aller Rücksichtnahme auf liberale Ideen und vielleicht schon demokratische Ideale, unter Preußens Führung nur durch einen Kampf gegen Osterreich zu erreichen sein werde. „Jeder andere preußische Krieg vor dem gegen Osterreich ist die reine Munitionsvergeudung,“ pflegte er zu sagen. Zunächst aber war er der festen Absicht, den Frieden zu wahren. Er suchte also ein Einverständnis mit Ästerreich, so namentlich in einem Gespräche mit dem Grafen Karolyi am 4. Dezember 1862. Allein Österreich verhielt sich ablehnend; ließ vielmehr jetzt seinen großdeutschen Bundesreformplan durch die Delegiertenkonferenz zu Ende beraten und legte ihn dem Bundestage am 22. Januar 1868 zur Beschlußfassung vor. In Deutschland sah man mit ängstlichster Spannung auf den