408 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. Preußen betrifft, so hatte Manteuffel schon im Jahre 1851 bekannt, daß er den Bund nicht für die Form halte, aus Deutschland etwas zu machen, sondern lediglich für das Mittel, den inneren Verfall Osterreichs zu verdecken und den kleinen Staaten Halt zu gewähren gegen die in ihnen herrschende Demokratie. Eben die von Manteuffel gekennzeichneten Tendenzen hatten nun Österreich und die kleinen Staaten in der Ab— sicht, den Bund dennoch durch allerlei Reformversuche zu galvanisieren, zusammengeführt. In sterreich gestaltete sich dies allgemeine Motiv seit 1859, im Verlaufe innerer Reform—⸗ bestrebungen, immer mehr dahin aus, den Primat in Deutsch⸗ land unter allen Umständen auch aus dem Grunde zu behalten, um durch die deutsche Hegemonie die Stellung der österreichischen Deutschen zu stützen, deren Vormachtstellung gegenüber den übrigen Nationalitäten man zur Begründung einer österreichischen Gesamtverfassung in individualistisch-liberalem Sinne bedurfte. Einer solchen Verfassung aber erfreuten sich innerhalb des Bundes schon die meisten Kleinstaaten, glaubten sie aber bereits durch den andrängenden demokratischen Subjektivismus mit seiner Hauptforderung des allgemeinen Wahlrechts wenn nicht gefährdet, so doch bedroht. In diesem Motiv also, dem der Erhaltung des alten liberalen, am Ende noch auf den Indivi⸗ dualismus des 18. Jahrhunderts zurückgehenden Staats- gedankens!, fanden sich Österreich und die Kleinstaaten zu— sammen. Demgegenüber betonte Preußen im Schlußmoment der geschilderten Verhandlungen zum ersten Male kühn und klar wenn nicht schon das Ideal des allgemeinen Wahlrechts, so doch das eines aus direkten Wahlen hervorgegangenen deutschen Parlaments: ein Ideal, das es dann in einem zweiten ent⸗ scheidenden Momente des Fortschrittes, in dem Ultimatum des Jahres 1866, geradezu durch das noch entschiedenere und ganz grundsätzliche Ideal einer aus allgemeinem, gleichem 1S. oben S. 51 ff.