410 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. flackern revolutionärer Regungen und kam von da aus zu keiner unbefangenen Würdigung der Verfassung. In anderen Kreisen dachte man nicht so pessimistisch, war aber deshalb keineswegs ein Freund von Konstitutionen überhaupt. Als Wortführer dieser, namentlich im Militär vertretenen Stimmung mag Moltke mit einer Außerung schon aus der Frühzeit des Jahrzehnts zitiert werden. „Im allgemeinen habe ich das Gefühl, daß die Dinge sich bessern. Die Pendelschwingung der demokratischen! Revolution ist, wie mir scheint, vollbracht; sie sinkt zur Stabilität zurück, — ob sie etwa nach der entgegen— gesetzten Seite abschweifen wird, ist nach dem natürlichen Gravitationsgesetz nicht ausgeschlossen. Die Rolle der Demo— kratie ist vorerst ausgespielt, wenn vielleicht auch andere große Kämpfe bevorstehen: ‚Es wird eine Zeit der Helden sein nach der Zeit der Schreier und Schreiber‘?.“ In den eigentlich regierenden Kreisen waren die An— schauungen immerhin mehr ausgeglichen. Der Minister Man⸗ teuffel allerdings galt im Grunde als Absolutist; doch war er in dieser Hinsicht ein Vorläufer Bismarcks, fähig, sich bis zu dem Grade in die Realität der Dinge zu versetzen, daß ihm eine wohlgeordnete Demokratie unter einem starken Königtum nicht unangenehm gewesen wäre: so daß ihm die Kreuzzeitung „politischen Atheismus“ vorwerfen konnte. In einem aber traf sich Manteuffel jedenfalls mit dem Könige: in der Anerkennung, daß Beamtentum und Verwaltung in militärischem Gehorsam zur Krone stehen müsse, denn Preußen sei in erster Linie ein Kriegerstaat; und das Wort Friedrich Wilhems IV.: „In Preußen muß der König Feldhauptmann in Krieg und Frieden sein, er wolle, oder er wolle nicht“, hätte auch von ihm gesprochen werden können. Neben der offiziellen Regierung stand indes noch die Kamarilla mit ihren altständischen, vor der sozialen Evolution eben der fünfziger Jahre freilich immer mehr verblassenden Moltke gebraucht demokratisch, wie diese ganze Zeit, im Sinne von extrem liberal. 2 Die zitierten Verse sind von Strachwitz; vgl. Jähns 4, 173.