118 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. war eine ganz begründete Stimmung insofern, als man sich jetzt auf eine regierungsseitig glänzende Durchführung des Konflikts gefaßt machen konnte. In der Tat gewann Bismarck der Lage rasch und durch⸗ greifend eine neue Ansicht ab. Er stärkte sehr bald das Selbst— bertrauen des Königs, der schon seine Abdankung ins Auge gefaßt hatte. Er entwickelte eine neue, angeblich konstitutionelle Theorie von drei gleichberechtigten Faktoren der Gesetzgebung auch in Finanzsachen. Nur in England sei das Unterhaus in Finanzbewilligungen allein maßgebend; in Preußen dagegen sei es nur einer der verfassungsmäßigen Faktoren neben Herren— haus und neben Regierung. Nun seien aber Herrenhaus und Regierung in der Bewilligung der Kosten der Heeresreform einig. Komme nun bei dieser offenbaren Mehrheit wegen der Renitenz des Abgeordnetenhauses gleichwohl kein Finanzgesetz zustande, so entstehe eben eine Lücke in dem konstitutionellen System. Diese auszusüllen sei aber Sache der Regierung, da die Aufgaben der Regierung im Interesse des Landes ja doch niemals ruhen könnten. Und diese Lücke könne im vorliegenden Falle natürlich auf keine andere Weise ausgefüllt werden, als —D000 der Heeresreform. Es gelang Bismarck, den König von dieser bedenklichen Theorie wenn nicht zu überzeugen, so doch zu ihr zu über— rebden. Und so begann er denn ruhig zu regieren und die Steuern weiter zu erheben, auch für die Heeresreform, trotz der Weigerung des Abgeordnetenhauses. Und da das Land, ab⸗ gesehen von der parlamentarischen Opposition und einer un⸗ geheuren Aufregung in Presse und Vereinen, ruhig blieb und Steuerverweigerungen selten vorkamen, so schien es, als wenn sich dieser Zustand unter Umständen lange werde halten lassen. Er blieb auch 1862 bestehen, und selbst 18683 hielt er noch an, obgleich im Oktober 1863 erneute Wahlen eine noch stärkere ↄppositionelle Mehrheit im Abgeordnetenhause gebracht hatten.