420 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. der Massen, des Volkes, der Nation empfunden zu haben scheine. Wie man sich indes auch zu diesen Erwägungen stellen mag, eins war sicher: diese Art innerer Politik drängte auf Machtentfaltung nach außen, mußte sich binnen kurzem direkt in äußere Politik umsetzen: und darum notwendigerweise, unter den gegebenen deutschen Verhältnissen, zu einer gewaltsamen Lösung der Einheitsfrage führen. Der Zufall wollte dabei, daß diese allgemeine Tendenz sich im Bereiche der politischen Fragen des äußersten Nordens, innerhalb des schwierigen schleswig-holsteinschen Problems, zu verwirklichen begann. Die Entwicklung der schleswig-holsteinschen Angelegenheiten — E Jetzt, wo diese Frage entscheidend wird für das Verhältnis Osterreichs und Preußens und damit für die Geschicke Deutsch— lands, ist es nötig, auf ihre rechtliche Seite noch einmal ge— nauer zurückzukommen?. Zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark bestand seit 1460 Personalunion, das heißt der König von Dänemark war zugleich Herzog von Holstein und von Schleswig. Dabei gehörte Holstein seit 1815 zugleich dem Deutschen Bunde an; Schleswig dagegen war nicht im Bunde, obgleich mit Holstein verbunden. Die Verhältnisse waren also eigener Art. Rechtlich völlig klar, waren sie aber von dänischer Seite tatsächlich verdunkelt durch das an sich sehr natürliche Bestreben der dänischen Könige, die Herzogtümer langsam mit dem dänischen Königreiche zu verschmelzen. So war zum Beispiel der gemeinsame Landtag der Herzogtümer seit 1712 nicht mehr berufen worden. Die Herzog— tümer hatten dagegen nicht protestiert, da sie sich sonst gerecht behandelt fühlten; und diese Behandlung war wiederum sehr begreiflich, da um diese Zeit die dänische Kultur in mancher Hinsicht fast noch eine Dependenz nur der deutschen war, die von 1Vgl. oben S. 131. 2 S. dazu schon S. 95f.