24 Fünfundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. Grundsatze geordnet, so daß alle Verfassungszwiste beendet zu sein schienen. Allein es schien nur so. In Wahrheit hatte Dänemark zu dem dritten Punkte doch nur ein allgemeines Versprechen ge— geben. Tatsächlich wurde dagegen der unzweifelhafte Rechtssatz der Realunion Schleswigs und Holsteins bald dadurch angetastet, daß, während Holstein beim Deutschen Bunde verblieb, Schles— wig durchaus als Glied des Gesamtstaates Dänemark behandelt wurde. Ja mehr: rasch kam es zunächst in Schleswig, schließlich aber in beiden Herzogtümern zu einer wahrhaften dänischen Schreckensherrschaft. Die Deutschgesinnten wurden verfolgt und mißhandelt, der Beamtenstand dänisch gemacht, sogar das höchste Gericht von deutschdenkenden Richtern gereinigt. Und speziell in den schleswigschen Bezirken mit gemischter Bevölkerung tat man alles, um die Bevölkerung dänisch zu machen: Geistliche und Lehrer vornehmlich, die „schwarzen Gendarmen“, wirkten zu diesem Ende zusammen. Zur genaueren Formulierung und zum endgültigen Erlaß der im Manifest vom 28. Januar 1852 versprochenen besonderen Anordnungen für Schleswig dagegen nahm sich die Regierung zwei Jahre Zeit, bis endlich, zwar einseitig vom König erlassen, aber inhaltlich doch günstig, eine neue dänische Verfassung vom 31. Juli 1854 sie brachte. Allein gegen diese Verfassung erhob sich nun ein Sturm der eiderdänischen Partei, und so zog der König sie zurück und erließ unter Zustimmung des dänischen Reichstages, aber ohne Zustimmung der Herzogtümer eine neue Verfassung, vom 2. Oktober 1855. Und in ihr war nun auf das Versprechen des Londoner Protokolls in Sachen Schleswigs in keiner Weise Rücksicht genommen. Denn nach dieser Ver— fassung erhielt das dänische Gesamtreich ein einziges Parlament mit einer erdrückenden Mehrzahl dänischer Stimmen gegenüber den deutschen und mit voller Kompetenz für Gesetzgebung und Finanzen in allen gemeinschaftlichen Angelegenheiten Dänemarks und der Herzogtümer. Der Augenblick zu dieser Ignorierung des Versprechens des Londoner Protokolls war gut gewählt: die Großmächte waren durch den Krimkrieg gebunden. Kaum aber