Erste Stufe der kleindeutschen Lssung der Einheitsfrage. 425 war dieser vorüber, so begannen dann freilich, Februar 1856, die holsteinschen Stände als Vertreter eines Deutschen Bundes⸗ landes mit ihren Beschwerden beim Deutschen Bunde. Die schleswig-holsteinsche Frage war damit von neuem eröffnet. Auf die holsteinschen Beschwerden erfolgte nach längerem Zwischenspiel von seiten des Bundes am 11. Februar 1858 der Beschluß: die dänische Gesamtverfassung könne für Holstein— Lauenburg — nur für diese Länder als Teil des Bundes konnte der Bundestag sprechen — als bindend nicht anerkannt werden; man erwarte von Dänemark bestimmte Angaben, wie es den Versprechungen des Jahres 1832 betreffs Holsteins nach— kommen wolle. Und diesem Beschlusse folgte auf Preußens Drängen, nachdem der Prinz von Preußen die Führung der Herrschaft angetreten hatte, am 29. Juli die Drohung mit be— waffneter Bundesexekution. In diesem Moment, da der Bund Ernst zu machen be⸗ gann, zeigte sich aber auch sofort das Mißliche gerade seines Einschreitens. Nur Holstein gehörte zum Bunde, nur für Hol— stein konnte er also sprechen. ünd so ergriff König Friedrich VII. einen den Eiderdänen höchst erwünschten Ausweg; am 6. No— dember 1858 hob er die dänische Gesamtverfassung für Holstein und Lauenburg auf, behielt sie aber für Dänemark und Schles⸗ wig bei. Allein war dies eine Lösung? Natürlich war jetzt das alte Recht der Herzogtümer auf Realunion, das „up ewig ungedeelt“, gründlich gebrochen. Der holsteinsche Landtag aber antwortete auf das dänische Vorgehen am 11. März 1859 außerdem noch mit der Erklärung, daß der Verzicht, die Verfassung in Holstein einzuführen, die Ver— fassung zugleich auch für Dänemark-Schleswig aufhebe: denn als eine Gesamtverfassung sei sie gedacht und verkündet worden. Und die gleiche Stellung nahm bald auch der Bundestag ein. Allein schwierig blieb es gleichwohl für den Bundestag, auch nur eine Anschauung wie diese praktisch zu vertreten. Erst im Frühjahr 1861 dachte man wieder ernstlich an die Exekution; fie wurde aber auch diesmal wieder verhindert, da man sich von Lamprecht, Deutjiche Geschichte. XI, 2. 28