Erste Stufe der kleindeutschen Lösung der Einheitsfrage. 439 Grunde fatalen Lage: sie erklärten die Unabhängigkeit der Herzogtümer selbst dann für unmöglich, wenn der dänische König ihr Souverän werden sollte. Es war eine Antwort, wie sie die deutschen Mächte eben brauchten: die Antwort unverbesserlichen Starrsinns. Den deutschen Mächten blieb jetzt nichts übrig, als die volle Lostrennung der Herzogtümer von Dänemark zu fordern. Bismarck zog sofort diese Konsequenz; Hsterreich gegenüber sprach er sich ferner, in einer Depesche vom 21. Mai, dahin aus, der künftige Herrscher der Herzogtümer könne auch der Augustenburger sein, falls er die notwendigen nationalen und preußischen Garantien gäbe; doch betrachte Preußen die Frage der Thronfolge noch als offen, werde sie aber jedenfalls immer nur im Einverständnis mit sterreich zu lösen suchen. Diesen Plänen gegenüber wollte allerdings Osterreich der Konferenz den Herzog von Augustenburg sofort vorschlagen: daß dieser Deutschland und Preußen genehme Politik treiben müsse, verstehe sich von selbst. Das war nun aber nach preußischer Ansicht tatsächlich durchaus nicht der Fall. Viel⸗ mehr versuche der Herzog schon seit längerer Zeit in Holstein ganz eigenmächtig zu regieren; es sei daher schwerlich an— zunehmen, daß er sich zu einer strengen Militär- und Marine— konvention mit Preußen, zur Hergabe des Hafens von Kiel und anderen Forderungen, die Preußen stellen wolle, später be⸗ quemen werde. Preußen beharrte also auf der Forderung, der Herzog von Augustenburg dürfe erst genannt werden, nachdem er sich zu den angegebenen Zugeständnissen gegen Preußen verpflichtet habe; und es blieb erst recht auf diesem Standpunkt, nachdem persönliche Verhandlungen Bismarcks mit dem Herzog dessen Unzugänglichkeit ergeben hatten. Wahrend diese Differenzen zwischen Hsterreich und Preußen auftraten und in endlose Schwierigkeiten zu führen drohten, ergab der Fortgang der Londoner Konferenz noch einmal einen Ausweg. Dort wurde nämlich am 28. Mai eine weitere Dis— kussion selbst schon der Frage der Autonomie Schleswig—