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        <title>Neueste Zeit</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>572 Fünfundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel.

am meisten Freiheit noch Bayern gelassen haben. Doch wurde
bei allen für konforme Ausbildung der Truppen gesorgt, und
in Bayern konnte deren Durchführung seitens des Kaisers durch
eine besondere Inspektion festgestellt werden, die anfangs der
Kronprinz, seit Wörth und Weißenburg der populärste militärische
Führer in Bayern, besorgte.
War durch diese Konventionen zunächst die innere Gleich—
artigkeit des deutschen Heeres gewährleistet, so fiel die Garantie
dieses Zustandes und seine weitere Entwicklung im Sinne voller
Homogenität naturgemäß den einheitlichen Organen des Reiches,
also dem Bundesrat und dem Reichstag, zu; und hier mußte
sich alles weitere an die Behandlung der Kostenfrage, und somit
an das Bewilligungsrecht des Reichstages, knüpfen. Nun war
hier anfangs noch eine schon im Norddeutschen Bunde fest—⸗
gestellte Regelung maßgebend, wonach Preußen die Erhaltung
des stehenden Heeres für ein Pauschquantum von zweihundert⸗
fünfundzwanzig Talern für den Kopf und für das Jahr über—
nommen hatte. Diese Norm war in der Herbstsitzung des Reichs—
tages im Jahre 1871 mit dreijähriger Gültigkeit, also unter Dauer
bis zu Ende des Jahres 1874, auf das Reich übertragen worden.
Man wollte auf diese Weise Zeit gewinnen, um die Artikel 60
und 61 der Reichsverfassung zur Ausführung vorzubereiten. Diese
Artikel schrieben vor, daß für die spätere Zeit die Friedenspräsenzstärke
 des Heeres im Wege der Reichsgesetzgebung fest—
gestellt werden sollte, so daß nach gleichmäßiger Durchführung
der Kriegsorganisation des deutschen Heeres dem Reichstage und
dem Bundesrate ein umfassendes Reichsmilitärgesetz zur ver—
fassungsmäßigen Beschlußfassung vorzulegen wäre.
Dieser Zeitpunkt war nun seit dem Jahre 1873 gekommen.
Jetzt, nach Abschluß der Militärkonventionen und Durchführung
der Konsequenzen, die sich aus ihnen ergaben, handelte es sich
um die dauernde Stabilierung der Heeresorganisation als einer
wesentlich einheitlichen Einrichtung, als einer Reichssache. Eine
der größten Entscheidungen für die innere Entwicklung des
Reiches stand damit bevor; und schon die Reichstagswahlen
des 10. Januars 1874 standen unter dem Eindruck dieses Zu—</div>
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