— 431 — einen solchen Lärm, daß das Repräsentantenhaus sich ge- zwungen sah, einige Untersuchungen anzustellen. Nach den schriftlich niedergelegten und wiederholt ausgesproche- nen Beschuldigungen Benjamin E. Greens, einer politischen Persönlichkeit dieser Zeit, hatte Corcoran öffentliche :Be- amte in weitgehender Weise bestochen, um aus der Ver- waltung von Geldern der Vereinigten Staaten und durch Spekulation mit ihnen große Summen zu gewinnen. Durch den Vertrag von Guadulupe Hidalgo hatten die Vereinig- ten Staaten eingewilligt, an Mexiko für ein nach dem mexi- kanischen Kriege abgetretenes Territorium eine große Ent- schädigungssumme zu zahlen. Ein Teil dieser Summe war bis zum Jahre 1850 bezahlt worden, aber eine bedeutende Summe war noch zu entrichten. Mexiko brauchte das Geld sehr notwendig und schlug vor, daß die Vereinigten Staaten es ohne die Vermittlung von Bankhäusern direkt an die mexikanische Regierung zahlen sollten. Green er- hob den Vorwurf, daß Corcoran den Vorsitzenden der Kongreß-Budgetkommission, Thomas H. Bayly, bestochen habe, den Vorschlag Mexikos fälschlich so darzustellen und die Angelegenheit so zu leiten, daß die Firma Corcoran & Riggs zum Vermittler des Geschäfts gemacht würde. „Bayly,“ so lautete Greens Beschuldigung, „hatte alle Ge- setzesvorlagen für Geldbewilligung in seiner Hand, und Cor- coran hatte an den meisten direktes oder indirektes Inter- esse?).‘“ Corcoran erhielt auf diese Weise die Verwaltung der Entschädigungsgelder und machte bei diesem Unternehmen einen Profit von ungefähr 500 000 Dollar?). Eine beson- ders eingesetzte Kommission des Repräsentantenhauses gab sich den Anschein, die gegen Bayly erhobene Beschuldi- gung zu untersuchen, und berichtete am 3. August 1854 über den Fall als „nicht bewiesen“. Der Gardiner-Mears-Schwindel Gerade zu derselben Zeit war Corcoran auch in eine Untersuchung der Gerichtskommission. des Hauses ver- 1) Reports of Committees, 33. Congress, First Session, Vol. 3, Rep. No. 354, 4. 2) Ebenda.