442 vertretender Bankfirmen gegen die La Crosse- und Mil- waukee - Eisenbahngesellschaft , dessen deutlicher Zweck darin bestand, die Aktionäre und rechtmäßigen Gläubiger zu betrügen. Nach Lage des Falles war es notwendig, daß Sages Milwaukee- und Minnesota-Eisenbahngesellschaft, die zum Teil die Nachfolgerin der ursprünglichen Gesell- schaft war, eine Klagebeantwortung einbrachte, aber sonder- barerweise tat sie das nicht. Die Berichte über den Pro- zeß Bronson und Genossen gegen die La Crosse- und Mil- waukee-Eisenbahngesellschaft lauteten: „Als die Zeit verstrichen war, in der die Milwaukee- und Minnesota-Eisenbahngesellschaft hätte antworten sollen, aber noch keine Maßnahmen getroffen waren unter der An- nahme, daß die Klage gegen sie durch Eingeständnis er- ledigt sei, reichte ein gewisser J. S. Rockwell, ein Aktionär der vorher erwähnten Gesellschaft, dem Gerichtshof seine Beschwerde ein, in der er klagte, daß zwischen den Klägern oder deren Agenten und einem gewissen Russel Sage, dem Präsidenten der vorerwähnten Milwaukee- und Minnesota- Eisenbahngesellschaft, ein geheimes Einvernehmen be- stände, um in ihrer Sache eine Verfallserklärung und einen Verkauf zu erlangen zu dem Zwecke, die Rechte der er- wähnten Milwaukee- und Minnesota-Eisenbahngesellschaft, die, wie angeführt wurde, die Besitzerin einer billigen Forde- rung oder des Rückkaufsrechtes an dem verpfändeten Grundstück war, zu vernichten, und daß der Präsident Sage) der zuletzt erwähnten Gesellschaft, entgegen der Forderung seiner Aktionäre, sich geweigert habe, eine Klagebeantwortung in ihrer Sache einzubringen?).“ Offenbar, denn das im Gange befindliche Werk bestand darin, die Angelegenheiten der Gesellschaft durch gericht- lichen Hokuspokus so zu verwickeln, daß man einen trif- tigen Grund erhielt, die Aktionäre und rechtmäßigen Gläu- biger vollständig zu prellen (oder, wie der Ausdruck lautete, „hinauszugraulen‘“.) Vier Jahre später erkannte dies, wie wir eben bemerkt haben, der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten bei der Entscheidung einer anderen Sache. 1) Wallace’s Reports, Supreme Court of the United States, 2, 285—286,