— 459 — überlassen, in ungestörter Muße über die geheimnisvollen Schönheiten der Rechtsprechung nachzudenken?). Aber wenn die Gesellschaft auch einen oder vielmehr zwei neue Namen hatte, so behielt sie doch alles an Stif- tungsurkunden, Privilegien und Steuerfreiheiten der alten Korporation — so lautete die Entscheidung. Von ihren Schulden war sie befreit; in allen ihren Aktiven und Besit- zungen war sie sichergestellt. Das war der große und wich- tige Punkt; Namen waren nur eine brauchbare Maske, unter deren Schutz die „Eingeweihten“ die kleineren Kapi- ralisten betrügen konnten. Ungeheuer große Unterstützungsgelder gestohlen Was haben die Projektenmacher, während sie diese große Schar von Gimpeln beschwindelten, mit den ungeheuer großen Unterstützungsgeldern angefangen, die sie in der einen oder anderen Form zum Bau der Eisenbahn erhalten hatten? Das Geld war tatsächlich verschwunden. Wohin? Abgesehen von einigen hundert Meilen planierten Prärie- landes, war nur wenig Eisenbahnbau für die angegebenen Ausgaben aufzuweisen. Selbst die kurze, zehn Meilen lange Strecke der Hauptlinie von St. Paul nach Minneapolis war um 1862 nicht, wie es das Gesetz verlangt hatte, in Betrieb genommen. Warum nicht? Die Geschwindigkeit, mit der ein solches Vermögen wie das Sages aufgehäuft wurde, war die Antwort. Das Geld war gestohlen. Als sich die Bestecher von Beruf, die diese Eisenbahn aus- geplündert hatten, ursprünglich um Gaben an Land und Geld an den Kongreß und an Minnesota wandten, hatten sie sich selbst als Kapitalisten mit „reichen Hilfsquellen“ zur Ausführung des Planes bezeichnet. Alles, was sie brauch- ten, so führten sie aus, war die staatliche Unterstützung in irgendeiner Form, weil „das Unternehmen so kostspielig sei‘, Nachdem sie die Eisenbahn bis zum Bankrott aus- geraubt hatten, fing eine besondere Kommission des Senats von Minnesota an, ihre Antezedenzien und ihr Verfahren zu 1) Edward C. Hopkins contra-St. Paul and Pacific Railroad Company, Dillon’s Circuit Court Reports, 1871—1873, 2, 396—398.