— 453 — zegen den ausdrücklichen Bedingungen der Verpfändung für die Hauptlinie verwandt werden sollte*). Was geschah mit den in Holland aufgebrachten 8 Millio- nen Dollar? Diese Summe, welche, wie die Entleiher den Holländern feierlich zuschworen, ausschließlich für den Bau der Erweiterungsstrecken verwendet werden sollte, wurde sofort auf verschiedene Art in räuberischer Weise verteilt. Ungefähr 3 Millionen Dollar davon wurden betrügerischer- weise der Vervollständigung der Hauptlinie zugewandt; große Summen wurden schnell beiseite gebracht, um die Zinsen für die Aktien der Hauptlinie zu bezahlen, und wo- für wurden die anderen Millionen verwendet? Für den An- kauf von Eisenmaterial und die Bezahlung der Bauunter- nehmer auf der Erweiterungsstrecke. Und wer verkaufte das Eisen? Die Gesellschaft der Ersten Abteilung. Das Verfahren war einfach; Sage usw. verkauften die Schienen an sich selbst und verrechneten den Betrag gegen das von den holländischen Kapitalisten vorgestreckte Geld?). Das waren in der Tat heitere Zeiten kühnen Diebstahls; die Räuberei war so umfassend und weitgriffig, daß sehr natürlich die Erste Abteilung, deren Schatz ebenso rasch geplündert wie gefüllt war, sich im Jahre 1872 für insolvent erklärte. In weniger als einem Jahre waren 8 Millionen Dollar „verkrümelt‘“; oder, wir wollen lieber sagen, zu- sammengebracht worden, denn der größte Teil davon ging in die Taschen weniger Leute und blieb dort. Und das war noch nicht alles. Als die Erste Abteilung im Oktober 1872 die Arbeit einstellte, schuldete sie ihren Unternehmern — untergeordneten Firmen, die wirklich die Bauarbeit aus- führten — ungefähr 700 000 Dollar, obgleich sie später diese Schuld dadurch, daß sie einen Teil in Eisenlieferungen zahlte, auf 500 000 Dollar herabsetzte. Sie stöhnte auch unter großen schwebenden Schulden, und ihre Zinskupons- zahlungen waren, wegen Protesteinlegung, gerichtlich zu- rückgehalten. 1) In seiner trockenen Ausdrucksweise teilt der Gerichtshof die "Tatsachen folgendermaßen mit: „Aber dieser Teil des Planes, die Absicht einer Verwendung sines Teiles der besagten Erträge für die Hauptlinie, wurde nicht veröffentlicht oder den Personen bekannt gemacht, die besagte Aktien später kauften.“ Dillon 5, 459. 2) Dillon’s Circuit Court Reports, 1879—1880, 5, 451—459.