— 458 hohem Zinsfuß auszuleihen, aber in Zeiten der Panik und der Wallstreet-,, Klemmen“ verlangte — und erhielt — er zwei Prozent täglich oder sechzig Prozent monatlich. Freund oder Feind, es kam nicht darauf an, einer wie der andere, mußte die enormen Zinsen zahlen, die er verlangte, wenn er eine Unterstützung in barem Gelde (das Sage immer zur Hand hatte) brauchte, um sich dadurch davor zu retten, seinen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können und so in Bankrott zu geraten. Sage gehörte zu jener hervorragenden Vereinigung von Patrioten, die das Gold, als es zur Fortführung des Bürgerkrieges höchst notwendig war, aufspeicherten und sich weigerten, es auszuleihen, wenn nicht zu unglaublich erpresserischen Zinsen. Zu dieser Zeit schenkte man im Osten den Eisenbahn- unternehmungen im Westen wenig Aufmerksamkeit; die Zeitungen waren beinahe vollständig mit den Berichten über die Ereignisse des großen Bürgerkrieges gefüllt. Wenige wußten etwas von den riesenhaften Diebstählen und Betrü- gereien, die Sage draußen im Nordwesten ausführte; und als er plötzlich als Multimillionär bekannt wurde, wurden zlühende Berichte über ihn als einen wunderbaren Finanz- mann veröffentlicht. Dieses Lob wurde natürlich immer durch den Spott über seine außerordentliche Knickrigkeit und den Abscheu vor seiner Hartherzigkeit abgeschwächt. Aber es gab Leute, die mit ihm in Verbindung gestanden hatten und über die Geschichten von seinen Zaubertaten bei der Anhäufung der Millionen lächelten; sie wußten, was die ihm zugeschriebene Zauberkunst in Wirklichkeit war; 3zie wußten von den fortgesetzten Bestechungen, Be- trügereien und Diebstählen. Wenigstens von noch einem Verfahren, an dem er zu dieser Zeit beteiligt war, sind die Einzelheiten zugänglich; sehr viele seiner anderen Taten sind für die Geschichtschreibung nicht faßbar. und Pacific-Eisenbahngesellschaft. Der Fall wurde schließlich am zo. Januar 1882 vor das Bundesgericht der Vereinigten Staaten in Iowa gebracht, wo Richter Love mit“ feiner richterlicher Unparteilichkeit die liebenswürdige Entscheidung traf, daß jede der beiden Gesellschaften das’Anrecht auf die Hälfte des streitigen Landes habe. — Federal Reporter 10, 435—450.