XXV — wie in New York, das Erbrecht des Erstgeborenen und die Unteilbarkeit des Grundbesitzes und wahrte und steigerte so den Vorrang des großen Grundherrentums. Eine andere Besitzklasse, die schon frühzeitig die Mittelschichten, den Kern des amerikanischen Volkes, hoch überfügelte, stammte aus der Kaufmannschaft der Küsten-;triche: mitunter aus den Kreisen der Geldhändler und Zahlungsvermittler, die zugleich an privaten und öffentlichen Notstandsdarlehen Wucherzinsen zu verdienen wußten, vor allem jedoch aus den Reihen der Schiffseigner, die ihre damals viel bewunderten Segler dem Fischfang und dem Seetransport widmeten. Schon während der ersten Jahrzehnte des achtzehnten Jahrhunderts entsprangen aus dieser Schicht einige der bezühmtesten Vermögen. Boston, Salem und Plymouth sandten ihre unternehmenden Seefahrer in alle Richtungen der Windrose hinaus, und die Bürger von Massachusetts verstehen noch heute recht wohl, warum in dem Abgeordneten-3aal ihres Staatshauses, zwischen den Säulen gegenüber dem Sitze des Sprechers, der Stockfisch als Wahrzeichen hängt. Die Verfrachtung der aus den nahen Waldzonen herbeigefößten und sonst herangeführten Holzmassen stand für diese kapitalistische Betätigung an zweiter Stelle. Die allgemeine goldenste Erntezeit brach alsdann mit den großen europäischen Kriegen herein. Die napoleonischen und englischen Handelsverbote, die plötzlich alle alten, unentbehrlichen Handelszusammenhänge zu zerreißen drohten, machten den Schmuggel zu dem denkbar einträglichsten Geschäft. Je mehr die Kriegführenden ihre eigene Schiffahrt gegenseitig schädigten und lahmlegten, desto freiere Bahn gewannen die Neutralen, deren Führung in jenen Tagen ganz naturgemäß den rührigen und erfahrenen Reedern von Neuengland gebührte. 1791, zwei Jahre vor dem Ausbruch der zwanzigjährigen französisch-englischen Feindseligkeiten, betrug der auswärtige Handel der Vereinigten Staaten im ganzen 48 Millionen Dollar, 1801 dagegen 205 Millionen. Die Ausfuhr allein stieg in diesem Jahrzehnt von 19 auf 04 Millionen