in jedwedem der zahlreichen Produkte, die sie selbst ver- trieb, zu verbieten. Das war von großem Einfluß auf den Grundcharakter der hervorstechenden Vermögen des näch- sten und übernächsten Jahrhunderts. Daraus, daß die ein- geborenen Industrien verboten oder ihre Erzeugnisse nicht nur von der Holländisch-Westindischen Gesellschaft in Neu-Niederland, sondern auch anderwärts in den Kolonien von anderen Gesellschaften monopolisiert wurden, folgte, daß der Grundstock großer Privatvermögen Bodenbesitz mit Ackerbau als Begleitfaktor wurde. Die Wirkungen dieser fortgesetzten Politik zeigten sich recht eigentlich “Ist später, als England viele Arten kolonialer Manu- faktur durch ein Gesetz nach dem anderen lahmlegte. Der feudale Charakter der holländischen Kolonisation, wie sie von der Holländisch-Westindischen Gesellschaft be- trieben wurde, mußte notwendig große Landbesitzungen erzeugen, deren Wert nicht so sehr im Ackerbau lag, wie in Virginia, Maryland und später in den Karolinen und in Georgia, sondern in den natürlichen Schätzen des Landes. Das herrliche Nutzholz der Urwälder brachte beim Export kolossalen Verdienst, und wo ein Land- besitz an einen Fluß oder eine Seeküste grenzte, ergaben sich höchst wertvolle Fischereirechte. Damals waren die Flüsse mit großen Mengen von Fischen gefüllt, womit der Flußfischfang von heute nicht zu vergleichen ist. Je mehr Einwanderung und Besiedlung zunahmen, und je mehr Schiffe ihre Fracht hin und her trugen, um so wertvoller wurden diese Ländereien. Um die Erschließung ihrer Kolonien immer noch mehr aufzumuntern, brachten die Generalstaaten 1635 ein neues Dekret durch, das die feudale Natur der bewilligten Rechte bestätigte und stark vermehrte. Wollte irgendein ehrgeiziger Abenteurer mit einem Satz bis zur hohen Stellung eines Patrons springen, so waren die Bedingungen leicht. Alles, was er zu tun hatte, war, eine Kolonie von 48 Erwachsenen zu gründen, wozu man ihm sechs Jahre Zeit ließ. Für seine Bemühungen bewilligte man ihm sogar noch mehr Land als nach dem Gesetz von 1629. Über seine Buchten, Flüsse, Inseln und Festländer