als die Hälfte davon weniger als zwanzig Dollar schuldete. Und dabei wurden in diesen Schuldgefängnissen alle ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters oder des Charakters zusammengepfercht. Sogar im rauhen Klima des Nordens waren diese Löcher oft so mangelhaft hergerichtet, daß sie gegen die Elemente keinen hinreichenden Schutz gewährten. In den‘ Zeitungen jener Zeit findet man Aufrufe von mildtätigen Gesellschaften oder von einzelnen um Nah- rung, Feuerung und Kleidung für die Häftlinge dieser Ge- ängnisse. Dem Dieb und dem Mörder in seinem Gefängnis zing es besser als den armen Schuldnern. Gesetzliche Milde gegen die Großhändler Mit der gesetzgebenden Handelsklasse hingegen verfuhr das Gesetz ganz anders. Die Bundes- und Staatsgesetze über den Bankrott, die für Kaufleute, Bankiers und Laden- besitzer galten, waren so allgemein abgefaßt, wurden so lax durchgeführt und juristisch so günstig interpretiert, daß es nicht schwer sein mußte, die Gläubiger zu betrügen und sich mit dem Raube davonzumachen. Ein reicher Bankier konnte bankrott machen, seine Aktiven aufs trockene bringen und geschickte Rechtsanwälte mieten, die ihn mit Wortverdrehungen freikriegten — ein System, das, wenn auch in geringerem Grade, ja noch heute besteht, Aber Schuldhaft war nicht das einzige Schicksal, das die Besitzlosen befiel. Nach dem „jährlichen Bericht des Vor- standes der Gesellschaft zur Verhütung der Verarmung in New York“ gab es 1820 dortselbst ı2 000 Verarmte. Die bedeutenden Kaufleute, welche in dieser Gesellschaft saßen, die den Staat von der Belästigung des Pauperismus vefreien wollte, hatten eigene Ansichten über die Gründe der Verarmung. Sie kannten deren sieben: ı. Unwissen- heit (und zwar „weil von 25000 nur 15000 Familien in die Kirche gingen‘), 2. Unmäßigkeit, 3. die Leihhäuser (weil sie zu Diebstahl und Faulheit verleiteten), 4. die Lotterien, 5. die wohltätigen Einrichtungen, 6. die verrufenen Häuser, 7. das Spiel. Viele von diesen Armen waren entwurzelte Iren, die, nachdem sie von den anderwärts wohnenden