— I41 -- stellten, sowohl der Tradition wie dem Gesetz nach, und als übereinstimmend mit den „natürlichen Gesetzen“ der Gesellschaft. Keine Verurteilung suchte Astor oder seinesgleichen heim für die Profite, die sie aus den grauenhaften Ernten von Krankheit und Tod erhoben. Als William B. Astor 1875 starb, 83 Jahre alt, in seinem braunen Palast an der 35. Straße und der Fünften Avenue, war sein Begräbnis unter der Aristokratie der Stadt ein Ereignis; die Zei- tungen publizierten die ausschweifendsten Anhimmlungen, und die hundert Millionen, die er (schätzungsweise) hinter- ließ, wurden dem ganzen Lande als leuchtendes, unver- gängliches Vorbild eines Vermögens hingestellt, das man durch Strebsamkeit, Unternehmungsgeist, Beharrlichkeit und Geschicklichkeit erreichen könne. Verwandtschaftlicher Reichtum Dieses Vermögen ging in der Hauptsache zu beinahe gleichen Teilen auf seine Söhne John Jacob jun. und William über. Die Sprößlinge waren durch Erbschaften aus verschie- denen Familienquellen und durch Heirat mit anderen reichen Familien oder durch beides bereits reich. Da sie außerdem die unermeßlichen Reichtümer ihres Vaters hinter sich hatten, hatten sie sich äußerst günstige Gelegen- heiten zunutze machen können, um auf eigene Rechnung Reichtümer zu sammeln. Im Jahre 1853 hatte William Astor eine aus der Schermer- horn-Familie geheiratet. Die Schermerhorns waren mächtige New Yorker Grundbesitzer; und wenn sie auch nicht ganz auf demselben Gipfel des Reichtums standen wie die Astors, so waren sie auf jeden Fall reich genug. Die ungeheuer wertvollen Areale Landes, die damals den Schermerhorns gehörten und noch jetzt in ihrem Besitz sind, waren zum großen Teil mit genau denselben Mitteln erworben, wie die Astors, die Goelets, die Rhinelanders und andere hervor- ragende Grundbesitzerfamilien sie gebraucht hatten. Die Politik, die die reichen Männer und besonders auch die reichen Frauen von Anfang an befolgten, war die Heirat