IV. Verkehrsdienst.

Noch viel wichtiger als’ im Bahnaufsichts- und Bahnerhaltungsdienste
 ist die strenge Einhaltung‘ des bereits angeführten
 Grundsatzes vom Gleichgewichte zwischen Betriebsaufwand
 und Betriebsleistung im Verkehrsdienste.
Es hängt davon die Wahl der Fahrbetriebsmittel, die Zusammensetzung
 und Bemannung der Züge, die Konstruktion des
Fahrplanes, die Personalbesetzung der Stationen — d. i. so ziemlich
 alles, was für die Betriebskosten von Belang ist — ab,
Soll der Fahrplan möglichst geringe Betriebskosten verursachen,
 dann muß der Nachtdienst ausgeschlossen bleiben
und die Lage der Züge so gewählt werden, daß Zugkreuzungen
vermieden werden. Da man aber unter diesen Umständen —
von ganz kurzen Linien abgesehen — nicht mehr als drei
Zugpaare unterbringen kann, so zwingt dies zur Führung
gemischter Züge, um dem Personenverkehr keine Reisegelegenheit
 zu entziehen,
Die Lage der Lokalbahnzüge ist übrigens auch von der
Lage der Hauptbahnpostzüge abhängig und müssen oft auch
unökonomisch liegende Züge geführt werden, weil man auf
die den erheblichen Betrag von K 119'— pro Bahnkilometer
ausmachende Einnahme für die Postbeförderung nicht verzichten
 will und die Parteien auf eine prompte Postbeförderung
besonderen Wert legen.
Ist die Güterbewegung einer Lokalbahn so gering, daß
man nicht alle Zugpaare dafür ausnützen kann, so werden
die nicht ausgenützten mit Vorteil als reine Personenzüge
konstruiert, was sich auch dann ergibt, wenn der Güterverkehr
80 stark wird, daß die gemischten Züge nicht mehr ausreichen
und reine Güterzüge eingelegt werden müssen.
Daß bei- Sackbahnen die Zuglage so gewählt werden
muß, daß der erste Frühzug die Reisenden nach der Hauptbahn,
 bezw. dem Verkehrszentrum und der letzte Abendzug
nach der Endstation der Lokalbahn zurückbringt, bedarf wohl
nicht der besonderen Begründung, ist jedoch wichtig für die
Bauausführung, da für die Remisierung der Lokomotiven und
die Unterbringung des Zugpersonales in der Endstation
vorgesorgt werden muß,