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Wird auch die den leichten Wagen entsprechende leichtere
Lokomotive in Anschlag gebracht, so ergeben sich für einen
solchen leichten Zug folgende Anschaffungskosten:
Lokomotive 158% Kosten K 20.000
DFI Wagen 64% - 6.500
BCL » 5'8% 7.500
CL ” 5‘7€ 7.000
Zusammen u 838°7t Koston 41.000
Die Kosten eines Zuges alter Type haben sich belaufen:
Lokomotive 30% Kosten K 33.000
DF Wage- 93t „ 9.000
BC 12% „ 10.000
N "2% „9.000
‚3t Kosten X 61.000
Die Einführung des leichten Zuges ermöglicht auch die
Trennung des Personendienstes vom Güterdienste und ist auch
die Vorbedingung für die unter Umständen zulässige Beschränkung
 des Lokomotivpersonals auf einen Mann.”)
Wenn man den großen Unterschied zwischen der Leistung
des Lokomotivpersonals eines 250% schweren, mit 80 bis
90 km Geschwindigkeit verkehrenden, von einer 80 t£ schweren
Lokomotive geführten Eilzuges und eines kaum 20 £ schweren,
mit 30 km Maximalgeschwindigkeit sich bewegenden Lokalbahnzuges
 vergleicht, drängt sich die Frage von selber auf:
ob dieser Miniaturzug auch 2 Mann zur Bedienung der Lokomotive
 benötige.

Zusammen

Diese Frage kann ganz unbedenklich mit Nein beantwortet
 werden, wenn Einrichtungen getroffen werden, die
dem Kondukteur den Zutritt zur Lokomotive während der
Fahrt ermöglichen, so daß eine unmittelbare Verständigung
unter dem Zugspersonal stattfinden kann. Die geringen Ansprüche,
 welche. die Führung solcher Züge an die Umsicht
und Aufmerksamkeit des Führes stellt, sowie nicht minder
die geringe körperliche Anstrengung bei der Bedienung des
Feners und der Dampfmaschine überhaupt, würden die Be-*)

 Die einmännige Bedienung der Lokomotive ist auch in
Preußen gemäß der Betriebsvorschriften von 13, August 1898 zulässig.