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gegen wird nur gelegentlich erwähnt,!) scheint also selten
gepflanzt worden zu sein. Dass auch der getreidehandel im
späten mittelalter in England ein sehr reger war, bezeugen
die mannigfachen verordnungen, durch die er geregelt war. ?)
Das mahlen des getreides besorgt entweder jeder haushalt für
sich selbst vermittelst einer handmühle, oder aber es wird auf
genossenschaffliche oder gewerbsmässige weise vermittelst
wasser- und windmühlen betrieben. Die handmühlen scheinen
in der ags. zeit oder doch wenigstens in der frühags. zeit
überwogen zu haben;%) in der me. zeit bilden sie die ausnahme,
 werden aber doch, selbst am ausgange des mittelalters
noch, gelegentlich erwähnt. So rühmt Chaucer das goldene
zeitalter, da man weder handmühlen noch mühlen kannte. ‘*)
Aus einer verordnung aus Berwick-upon-Tweed zu schliessen,
wonach dort niemandem erlaubt war, mehr als zwei paar
mühlsteine zu besitzen, waren dort handmühlen im späten
mittelalter noch gebräuchlich.®) Die regel aber waren schon
von der normännischen eroberung an die genossenschaftlich
oder gewerbsmässig betriebenen wasser- und windmühlen. Die
letzteren sind in der minderzahl; doch wird eine windmühle
schon in einer ags. urkunde des jahres 833 erwähnt.‘) Die
wasser- und windmühlen sind in England häufig im besitz von
klöstern, die nicht nur für sich selbst, sondern auch für die
benachbarte bevölkerung mahlen und denen sie deshalb ein
beträchtliches einkommen bringen. Die klosterehroniken des
12. bis 15, jahrh. erwähnen nicht selten schenkungen von
wassermühlen, wobei gewöhnlich auch des anrechts auf das
die mühle treibende gewässer gedacht wird.) Wasser- und

') Yeve us a busshel whete, malt or reye: Chauc., C. T, D, 1746.
?) Liber Albus pp. 223, 231 ff., 247, 482, 460, 695. Riley, Mem. of
Lond. p. 317.
?) Leo, Rect. p. 202; Heyne, D. Nahrw. p. 260, anmerk. 5 u. 6.
*) Unknowen was the quern and eek the melle: Chaucer, The Former
Age 6.
5 5) No one shall have more than two pair of mill-stones: Smith, Engl.
GHilds, p. 345.
%) Heyne, D. Nahrw. p. 264.
7) Chron. Mon. de Ab. Vol. II. pp. 130, 232, 328 etc. — Chron. Mon.
de Melsa pp. 33, 99, 185 etc. — Chron. et Cart. Mon. de Gl. Vol.I. pp. 91,
{24, 343; Vol. II. p. 39, 88, 269.