22 II. Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. massen und die geradezu unbegreifliche suggestive Kraft der einzelnen Tat gegenüber der erregten Rotte. In allen diesen Beziehungen hat die Geschichte des Rechts aus einer systematischen psychologischen Beobachtung noch große Belehrungen zu erwarten!. B. Rechtsbildungen. J. Verhältnis zur Natur. 8 13. Grundlagen. Der in die Natur gestellte Mensch wird ursprünglich durch ihren Eindruck über— wältigt. Sie tritt ihm als etwas Übergroßes, Mächtiges entgegen, sie ist die Gottheit, zu der er schauernd aufblickt. Schließlich wird der Mensch mit ihr vertraut; er schätzt ihre Gaben, er ist dankbar für ihre Fürsorge, während er anderseits wieder die bösen Geister um sich schwärmen sieht. So entsteht ein ganzer Dämonismus oder Animismus, in dem die Völker leben. Dieser Geisterglaube beherrscht den Menschen, auch wenn er beginnt, die Natur für seine Zwecke einzufangen und sie sich zu unterwerfen. Zunächst enisteht ein gewaltiger Zusammenstoß: es ift ein furchtbares Unrecht, in die Selbst- — D—D geister erseufzen darob. Bald aber weiß sich der Mensch aus diesem Zwiespalt zu helfen; die religiösen Vorstellungen weiß er nach dem Bedürfnis zu gestalten: der Geist wird bersöhnt, oder er wird gar dem Menschen dienstbar gemacht, oder auch ein neuer Geist wird in die Gebiete des Kulturlebens verpflanzt. Der Mensch ist nicht um— sonst ein Dämonist: es gelingt ihm, Geister einzufangen und zu seinen Schützern zu ge— talten; so herrscht auf der ganzen Südsee das Institut des matakau, indem der Pflanzer zum Schutze seiner Früchte einen Geist an den Baum bannt, der dem Verletzer Tod und Verderben droht. Darnnit nimmt die Beziehung zwischen dem Menschen und dem Kulturland eine be— sondere Bedeutung an; es ist ein Weiheverhältnis, und dieses leitet das Eigentum ein. Das Eigentum beruht urspruͤnglich auf einer dämonistischen Verknüpfung der Menschheit mit der Natur. Daher auch die Weihehandlungen, mit denen die wichtigsten Be— tätigungen des Grundeigners, namentlich auch der Ackerbau, umgeben sind. Bevor wir jedoch hier weitergehen, müssen wir darlegen, wie die Beziehungen der Menschheit als Menschheit zur Natur sich entwickeln; und dies hängt zusammen mit der Gestaltuͤng der Menjchheit als Ganzes und ihrem Ubergang vom Gesamtsein zum Einzelsein. 8 14. Teilung der Welt. Allgemeines. Die Menschheit geht von dem Kollektivismus, d. h. von dem Zustand des Gesamt— seins, zum Individualismus, d. h. zum Zustand des Einzelseins, über?, aber so, daß 1 RKulturgeschichte und — sind neuerdings zur Soziologie verschmolzen worden. Hier haben Herbert Spencer Erinciples of sociology u. .), Lubbock, Frazer u. a. Bahnbrechendes eleistet. Es besteht hierfür auch eine Jahresschrift; L'annéo sociologigue v. Durkheim, bis setzted Bände, sowie eine Zeitschrift Rivista di Sociologia, bis jetzt 58 Bände. Reiches Material sindet sich in den vielen Schriften von Bastian u. s. w. Vgl. auch meinen Aufsatz: Recht und Völkerpsychologie in der Politisch-anthrop. Revue J 5. S. 885 5. 2 Vol. darüber meinen Aufsatz „Kollektivismus und Individualismus in der Geschichte“ in der Zeitschr. f. Sozialwissenschaft I 4S. 261f.