J. Kohler, Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. 29 so tauscht man die Seele aus; wenn man den Namen eines Verstorbenen spricht, so tritt der Geist des Toten in die Mitte, weshalb viele Völker es aufs strengste verbieten und ꝛs sogar als todeswürdiges Verbrechen betrachten, den Namen eines Verstorbenen zu nennen. Auch darin zeigt sich die Bedeutung des Namens, daß er ursprünglich nicht willkürlich gewählt wird; er wird entweder den Umständen bei der Geburt entnommen, die gleichsam dem Menschen das Horoskop stellen und sein Leben beeinflussen: dann ift die Namengebung eine ominöse; oder der Name wird einem Vorfahren eninommen: das vill heißen, daß die Seele des Vorfahren in das Kind übergeht. Und was die Haupt sache ist: wie die Jünglingsweihe dem Jüngling eine neue Seele gibt, so nimmt er einen neuen Namen an; bei manchen Völkern ist auch mit der Beamtensiellung, namentlich dem Häuptlingtum, ein neuer Name verbunden, und noch heute darf es niemand wagen, den Kaiser von China mit seinem früheren Namen zu bezeichnen. Auf solche Weise wird durch den Namen nicht etwwa bloß das Einzelwesen gekenn— jeichnet, es wird gestützt und gekräftigt: die Einzelseele klammert sich an den Namen, als an eine Stütze, und kann weiterbestehen, ohne im Gesamtleben zu verschwinden. Darum die Heiligkeit des Namens, von der uns noch ein Rest geblieben ist; denn schon Goethe bemerkt, daß es jedem unangenehm ist, wenn man mit feinem Namen spielt. Soeben wurde von der Vorstellung gesprochen, daß die Seele des Vaters oder Ahnen auf das Kind übergehe; diese Vorstellung hat bei einigen Völkern zu seltsamen Folgerungen geführt, die fich hauptsächlich im Häuptlingsrecht üußerten, zur Tetnoe nomie (Kinderherrschaft), die sich bei den Polynesiern findet: Mit der Geburt des erst⸗ geborenen Sohnes muß der Häuptling abdanken und den Erstgeborenen als Herrscher betrachten; er ist nur noch als dessen Minister und Vormund tätig. Daß diese Ein— cichtung sehr zuträglich sei, ist nicht zu sagen. Andere Völker umgingen fie durch die Annahme, daß das Kind nicht die Seele des Vaters, sondern die Seele des Großvaters bekomme, und dieser war meist schon tot, wenn der Erstgeborene ins Leben trat. Jedenfalls zeigt sich hier lar, wie oftmals der Individualismus wieder in Gesaͤmt⸗ ideen zurückfällt, die dann aber eigenartig individualistisch gestaltet sind. 8 19. Gruppenehe. Mit dem Totemis mus war ursprünglich die Gruppenehe aufs innigste ver— knüpft. Zwei Totems heirateten einander kreuzweise. Die Männer des Totem a heirateten die Frauen des Totem B, und umgekehrt, und zwar nicht die Einzelnen die Einzelnen, sondern zusammen: die vielleicht 20 Männer des einen Totem heirateten 20 Frauen des andern, so daß kein Einzelner eine befondere Frau hatte, sondern jeder der 20 Männer seinen Anteil hatte an jeder der 20 Frauen. Auf diese Weise entstanden aus den Totems 4 und B (wenn wir die Männer mit großen, die Frauen mit kleinen Buch— staben bezeichnen) die zwei Gruppenehen 4: b und B: a. Dies bewirkte, unserer Au— schauung gegenüber, eine außerordentliche Verschiebung aller Verwandtschaftsbeziehungen; denn alle Kinder der Gruppenehe Ab bezeichnen“ die als Väten und die b als Mütter, während umgekehrt die Kinder der Gruppe B: a die Bĩals Väter und die a als Mütter bezeichnen, nicht etwa deswegen, weil Erzeuger und Erzeugerin unsicher wären, sondern deshalb, weil das Kind als Kind der Gruppe gill. Die Folge ist die, daß jeder Mann den Sohn seines Bruders Sohn nennt und den Bruder seines Vaters Vater. Ebenso nennt jede Frau den Sohn ihrer Schwester Sohn. Anders gestaltet sich das Verhältnis zwischen einem Mann und dem Sohn seiner Schwester: dieser gehört aicht mehr der nämlichen Gruppenehe, sondern der entsprechenden anderen Gruppenehe an; bei der Gruppe A: p nennt X den Sohn seiner Schwester a nicht Sohn, denn er stammt nicht aus der Gruppenehe A: b, sondern aus der Gruppenehe B: a; er nennt ihn daher Neffen, und dieser nennt ihn Onkel; so entwickelt sich der Neffen- und Onkelbegriff. Nach diesem System findet sich die Gruppenehe bei den Australiern wie bei einer großen Reihe von Rothäutestümmen, und auch bei Negervölkern ist sie noch nachweisbar. Es gibt aber auch noch andere Forien, in de— sie sich entwickelt. Bisher haben wir die