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        <title>Encyklopädie der Rechtswissenschaft</title>
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      <div>J. Kohler, Rechtsphilosophie und Universalrechtsgeschichte. 29 
so tauscht man die Seele aus; wenn man den Namen eines Verstorbenen spricht, so tritt 
der Geist des Toten in die Mitte, weshalb viele Völker es aufs strengste verbieten und 
ꝛs sogar als todeswürdiges Verbrechen betrachten, den Namen eines Verstorbenen zu 
nennen. Auch darin zeigt sich die Bedeutung des Namens, daß er ursprünglich nicht 
willkürlich gewählt wird; er wird entweder den Umständen bei der Geburt entnommen, 
die gleichsam dem Menschen das Horoskop stellen und sein Leben beeinflussen: dann ift 
die Namengebung eine ominöse; oder der Name wird einem Vorfahren eninommen: das 
vill heißen, daß die Seele des Vorfahren in das Kind übergeht. Und was die Haupt 
sache ist: wie die Jünglingsweihe dem Jüngling eine neue Seele gibt, so nimmt er einen 
neuen Namen an; bei manchen Völkern ist auch mit der Beamtensiellung, namentlich dem 
Häuptlingtum, ein neuer Name verbunden, und noch heute darf es niemand wagen, den 
Kaiser von China mit seinem früheren Namen zu bezeichnen. 
Auf solche Weise wird durch den Namen nicht etwwa bloß das Einzelwesen gekenn— 
jeichnet, es wird gestützt und gekräftigt: die Einzelseele klammert sich an den Namen, als 
an eine Stütze, und kann weiterbestehen, ohne im Gesamtleben zu verschwinden. Darum 
die Heiligkeit des Namens, von der uns noch ein Rest geblieben ist; denn schon Goethe 
bemerkt, daß es jedem unangenehm ist, wenn man mit feinem Namen spielt. 
Soeben wurde von der Vorstellung gesprochen, daß die Seele des Vaters oder 
Ahnen auf das Kind übergehe; diese Vorstellung hat bei einigen Völkern zu seltsamen 
Folgerungen geführt, die fich hauptsächlich im Häuptlingsrecht üußerten, zur Tetnoe 
nomie (Kinderherrschaft), die sich bei den Polynesiern findet: Mit der Geburt des erst⸗ 
geborenen Sohnes muß der Häuptling abdanken und den Erstgeborenen als Herrscher 
betrachten; er ist nur noch als dessen Minister und Vormund tätig. Daß diese Ein— 
cichtung sehr zuträglich sei, ist nicht zu sagen. Andere Völker umgingen fie durch die 
Annahme, daß das Kind nicht die Seele des Vaters, sondern die Seele des Großvaters 
bekomme, und dieser war meist schon tot, wenn der Erstgeborene ins Leben trat. 
Jedenfalls zeigt sich hier lar, wie oftmals der Individualismus wieder in Gesaͤmt⸗ 
ideen zurückfällt, die dann aber eigenartig individualistisch gestaltet sind. 
8 19. Gruppenehe. 
Mit dem Totemis mus war ursprünglich die Gruppenehe aufs innigste ver— 
knüpft. Zwei Totems heirateten einander kreuzweise. Die Männer des Totem a 
heirateten die Frauen des Totem B, und umgekehrt, und zwar nicht die Einzelnen die 
Einzelnen, sondern zusammen: die vielleicht 20 Männer des einen Totem heirateten 
20 Frauen des andern, so daß kein Einzelner eine befondere Frau hatte, sondern jeder der 
20 Männer seinen Anteil hatte an jeder der 20 Frauen. Auf diese Weise entstanden aus 
den Totems 4 und B (wenn wir die Männer mit großen, die Frauen mit kleinen Buch— 
staben bezeichnen) die zwei Gruppenehen 4: b und B: a. Dies bewirkte, unserer Au— 
schauung gegenüber, eine außerordentliche Verschiebung aller Verwandtschaftsbeziehungen; 
denn alle Kinder der Gruppenehe Ab bezeichnen“ die als Väten und die b als 
Mütter, während umgekehrt die Kinder der Gruppe B: a die Bĩals Väter und die a 
als Mütter bezeichnen, nicht etwa deswegen, weil Erzeuger und Erzeugerin unsicher 
wären, sondern deshalb, weil das Kind als Kind der Gruppe gill. Die Folge ist die, 
daß jeder Mann den Sohn seines Bruders Sohn nennt und den Bruder seines Vaters 
Vater. Ebenso nennt jede Frau den Sohn ihrer Schwester Sohn. Anders gestaltet sich 
das Verhältnis zwischen einem Mann und dem Sohn seiner Schwester: dieser gehört 
aicht mehr der nämlichen Gruppenehe, sondern der entsprechenden anderen Gruppenehe an; 
bei der Gruppe A: p nennt X den Sohn seiner Schwester a nicht Sohn, denn er stammt 
nicht aus der Gruppenehe A: b, sondern aus der Gruppenehe B: a; er nennt ihn daher 
Neffen, und dieser nennt ihn Onkel; so entwickelt sich der Neffen- und Onkelbegriff. 
Nach diesem System findet sich die Gruppenehe bei den Australiern wie bei einer 
großen Reihe von Rothäutestümmen, und auch bei Negervölkern ist sie noch nachweisbar. 
Es gibt aber auch noch andere Forien, in de— sie sich entwickelt. Bisher haben wir die</div>
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