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II. Zivilrecht.

tellt. Auch hier kennt unser positives Recht die Beschränkung, daß Geschmacksmuster
‚lastischer Ari durch Exemplare in flachen Formen nachgemacht werden können und
imgekehrt. Hier ist aber die Betrachtungsweise eine andere als vorhin: das Geschmacksmuster
ollte nach richtiger Behandlung nur für eine gewisse Art von Erzeugnissen, z. B. für
Frzeugnisse der Tapeten- und Teppichindustrie, beansprucht werden; es wird aber nach
dem Gesetze für Erzeugnisse aller Art erworben, nur mit der Beschränkung, daß der
Schutz entweder auf plastische oder auf Flächendarstellungen beschränkt sein soll, woraus
sich von selber ergibt, daß das andere Gebiet, also das plastische gegenüber der Fläche
und die Fläche gegenüber dem Plastischen frei ist. Während also der Schutz der Kunst zu
eng ist, so ist der Musterschutz zu weit.
Im übrigen ist folgendes bemerkenswert: der Kunstwerkschutz dauert, wie der Autor—
schutz, bis zum Ablauf von dreißig Jahren nach dem Tode des Verfassers; der Photographie⸗
scchutz ist sehr verkümmert: er dauert regelmäßig nur fünf Jahre und ist auf einen Schutz
gegen mechanische Nachbildung beschränkt. Der Musterschutz aber hat das Eigene: er entsteht
ur, wenn das Werk, bevor ein Eremplar verbreitet worden ist, bei dem Amtsgericht
zum Musterregister angemeldet ist: es soll damit konstatiert werden, daß der Erfinder
den Schutz will; eine Vorprüfung findet leider nicht statt: der Schutz dauert nach Wahl
rin, drei oder fünfzehn Jahre.

8 47. Von allen Immaterialrechten ist das wirtschaftlich wichtigste das Recht des
Erfinders einer Naturkräfteanwendung zum Zwecke der Erreichung mensch—
sicher Ziele. Eine solche Erfindung heißt Erfindung im eigentlichen Sinne; sie ist für die
Menschheit von unschaͤtzbarem Werte. Erfindungen waren es, die die Menschheit aus
der Naturknechtschaft erhoben, Erfindungen sind es, die sie emporgebracht und sie in den
Stand gesetzt haben, mehr und mehr über die Erde zu herrschen. Trotzdem datiert das
Erfinderrecht erst seit neuerer Zeit, denn erst die neuere Zeit kennt eine systematische
Industrie und damit eine systematische Anwendung und Ausnutzung der durch den Er⸗
aͤnder erreichten Fortschritte in der Beherrschung der Kräfte der Natur. Das ganze
Mitlelalter mußte sich mit Erfindungsmonopolen begnügen, die die Fürsten unterschiedslos
Erfindern und Nichterfindern gaben, insbesondere auch solchen, die nur das eine Verdienst
hatten, Erfindungen, die sie von auswärts kannten, in das Inland eingeführt zu haben.
Erst das englische Gesetz vom Jahre 1628 hat die Sache auf neue Basis gestellt,
in der Art, daß man dem König die Erteilung von Monopolen verbot, die Monopole
für nützliche Erfindungen aber zu Gunsten der Erfinder ausdrücklich vorbehielt, sofern sie
eine bestimmte Zeit nicht überschritten (vierzehn Jahre). Das war der Ausgangspunkt:
das Monopol des Erfinders wurde dadurch etwas prinzipiell anderes als das sonstige
Monopol; es galt als gerechtfertigt durch das, was der Erfinder geschaffen hatte, und
ur noch ein Schritt war es zu der weiteren Wahrheit, daß schon mit der Erfindung ein
Recht anfängt, das der Staat nur anzuerkennen, nicht erst zu schaffen hat. Seit dem
18. Jahrhundert hat es einzelne Erfindergesetze gegeben, aber erst von dem Ende jenes
Jahrhunderts an und namentlich seit dem ungeheuren Einfluß der Vereiniaten Staaten
st ein lebhafter Zug in die Erfindungsgesetzgebung gekommen.
Das 19. Jahrhundert ist an keinen Gesetzen so reich wie an Erfinder- und Patent⸗
gesetzen, und zwar hat man hier die verschiedensten Systeme gewählt. England hatte bis
edie neueste Zeit kein ausgebildetes Vorprüfungssystein, doch war nicht jede Vorprüfung
ausgeschlossen A. Erst die Vereinigten Staaten aber schufen ein eigentliches Patentamt mit
einer wirklichen Vorprüfung, in der Art, daß nur derjenige Erfinder die Rechtsanerkennung
erlangen sollte, dessen Erfindung in einer ernstlichen Prüfung als patentfähig und neu
erschien. Die spätere englische Gesetzgebung seit 1852 suchte durch ein Aufgebot auf⸗
zuhelfen, in dem die Beteiligten aufgefordert wurden, etwaigen Widerspruch einzulegen,
Asraende Frankreich und die zahlreichen Staaten, die ihm folaten, auf dem einfachen

Einen bedeutenden Fortschritt in dem von mir so vielfach vertretenen Vorprüfungssystem
hezeichnet die neueste englische Novelle vom 18. Dezember 1902.