2, Titel: Gegenfeitiger Bertrag. S 321. 243 Die in 8 321 vorausgefeßte Berfchlechterung muß die Vermögens: (ange des andern Teils betreffen. Deshalb wird der & 321 regelmäßig mu praftifd werden bei AUnfprüchen auf Zahlung einer © e 1 fumme, nicht bei Tolden auf Sad leiftung oder Dienite, Br welche die Vermögenslage des Pflichtigen ohne Bedeutung ijt. Doch it zu beachten, daß auch Aniprüche auf Sachleiltungen oder Dienite unter dem Cinflufie anderer Haktoren ich in Gefdanfprüche umwandeln Können und daß Ddiefen eventuellen Summen» aniprüchen der Schuß des S 321 nicht erit mit eingetretener Unmöglichteit der Leitung, fondern {don dann zuzuerfennen it, wenn Umftände in der Berfon des Vilichtigen die Beforgnis begründen, daß die mittelbar zu beanipruchende Sache oder Dienftleijtung unmöglich wird. VBal. Niyen a. a. DO. S. 363. Beifpiel: Der Käufer eines Grundftücs ijt zu einer Anzahlung auf den Kaufpreis verpflichtet. Der Verkäufer befibt Das Koufgrundftiück nicht und fann eS fich nur ver[chaffen für einen erorbitant hoben Breis, den aufs Te jeine inzwijcdhen eingetretene VermögenSverfchlechterung unmöglich ACHT. Die Berfhlechterung der Vermögensverhältniffe braucht feine ver= iOuldete zu fein. ; AnderfeitS glaubt Stahl (S. 60), wie mir {Oheint, mit Recht den Saß aufitellen zu dürfen, daß Derjenipe Der die Veränderung der Umitände felb]t ver|chuldet hat, den Mechtsvorteil der Klaufel Für {ih nicht verlangen fann. Unferes Erachtens fteht einer analogen Anwendung des $ 321 auf Tatbeftände, in denen die die Gegenleiftung gefährdende Veränderung nicht direkt die BVermögensverhältnijfe des Berpilichteten berührt, nicht? im Wege. Wenn aljo (Stahl a. a. ©. S. 11, 72) jemand bei einem berühmten Maler gegen Borausbezahlung eines Honorar8 von 1000 ME. ein Bild beftellt hat, aber furz vor Fälligkeit des Honorars der Maler von einer [hweren Krank heit befallen wird, deren Uusgang die Möglichkeit der Ausführung des Bildes zweifelhaft erfcheinen Läßt, dürfte 8 321, obwohl e8 fich nicht um eine Nenderung bon Vermögensverhältniffen handelt, analog anwendbar fein, , Sedenfall8 jeßt aber S 321 eine ED zur Borleiftung voraus, Mit Dertmann Bem. 4, Ripr. d. DVLSG. Bd. 4 S, 31 (KXolmar) glaube ih eine bloße Stundung 3. DB. einer Kapitalrückzahlung nicht als Borleiftung im Sinne diefes Paragraphen gelten fafjen zu fönnen. Vol. auch & 111 des RO. über die ZwangsSverfteigerung ujw. A. M. anfcheinend ROE. in Kur, Wichr. 1903 Beil. S. 33 (Bi. 67). Die Verfhledhterung muß nah dem Abfehluffe des Vertrags eingetreten fein. Beitand die den Anipruch auf die SGegenleiftun gefährdende Bers mögenSlage De8 andern Teils Ihon zur Beit der Stoliebung des Vertrags, jo findet S 321 feine Anwendung, auch dann nicht, wenn dem VorleiftungsS- bflidhtigen bie MR des andern ohne fein Verfchulden undekannt geblieben ift. Val. VLSG. Dresden vom 16, Oktober 1900 und vom 10. Iuli 1900 in Annalen des jächt. DL®. Bd. 21 S. 247, 1ächf. Arch. Bd. 11 S. 503, Jowie auch Ben. IX, 1, b zu S 433. Im Sale argliftiger Zäufdhung itebt om Das Anfechtungsredht nad S 123 zu. Durch Konkurseröffnung wird eine wejentliche Berfhlechterung ber Bergen linie des Schuld» ner8 gegenüber dem Stande derfelben vor der Konkurseröffnung ‚herbei- geführt, wenn auch die Bahlungsunfähigteit {dhom vor der Ronkurseröffnung 3 ‚und beim Wofchlujfe des Vertrages heftand. ROSE. im „Recht“ 1905 S, 77, die ihm” Beim Vorliegen der erwähnten Borausfeßungen kann der Vorleiftungspflichtige Denn ei obliegende Leijtung bi? zur Bewirkung der Gegenleiftung verweigern, DE dadurch es Worleiftungspflicht nicht beitünde. Doch kann der andere Zeil die Ca 88 299 Let daß er wegen der ihn obliegenden SGegenleiftung Sicherheit gemä - et. Die Sich itälei i i 8 ; ei i it8leift dur A jerheitsletitung beftimmt fih nad den 5S 232 {ff.; eine Sicherheitsletitun A it nicht ansa Tölolen, Ad Ylanck Bem. zu S$ 321 Abf. 3. Eine Set im 6 $ Öglichkeit, die Einrede des 8 321 durch Sicherheitsleiftung zu bejeitigen, ilt zwar $ 396 eße nicht beftimmt. Der Borleiftungspflichtige kann auch nicht auf dem Wege des Machlettt einer Qöfung des Verhältnijies gelangen. Doc it eine längere Untätigfeit des und Oreungspflichtigen, Verzögerung der Sicherheitsleiftung unter Unftänden nach Zreu Erhura snben als Fallenlafien Selen Anfpruchs anzufeden. Bol. Staub, Komm. 3. HOB,, Mn $ 374 S. 1306 und Nijien a. a. DO. S. 363. . 5. 3U feiiten. der Geaner fih weigert, die Leiltung anzubieten oder die Sicherheit en, {o ift dem BVorleiftungspflichtigen unter Hinweis auf 8 157 BGB, nach Wb- 16% 3)