332 II. AbfOnitt: Shuldverhältnifje au8 Verträgen, wurde von der Il. Komm. geftridhen, eS ift daher die Entfcheidung über die Beweispflic in Ddiefer Richtung nunmehr der freien richterlihen Würdigung anheimgejtellt (B. 1,7 f Allerding8 wird die Frage der Beweislaınt vom Richter regelmäßig im Sinne der SzR HA Beitimmung des €. I zu beantworten fein. Val. Wand Bem. 2 zu 5 3" pjenberg im Arch. f. d. zivilift. Kraris BD. 94 S. 118. in Yeber den Standpunkt der bisherigen Wraxis in diefer Frage 1. Gaupp-Sielk, Romm. 3. BRD. Bem. 2 zu & 289 und SeHNert, Komm. 3. 3RO. Bem. 2 zu 8 289, Stun mann und Koch, Komm. 3. ZPO. S 289 Ber. 3, ROE. Bd. 28 Nr. 31 S. 145, Bd. 24 S 4 2. 8. Nur für einen beftimmten Fall des Rücktrittsvorbehalts gibt & 358 eine Sn jhrift über die Beweislait der Erfüllung. Wenn nämlich ein Bertragihliekender I den Mücktritt für den Fall vorbehalten hat, daß der andere Teil feine Verbindlichkeit TI erfüllt und leßterer Die TEE beß erklärten Rüctritts aus dem @rUT Geftreitet, weil er erfüllt habe, dann hat der andre Teil die Erfüllung Rn beweifen. DBeiteht Manenen die Verbindlichkeit in einem Unterlafjen, fo frifft ' eweiSlajft der Zumwiderhandlung den Zurücktretenden. Diele Ausnahme von DEE S 358 aufgeitellten Beweisregel rechtfertigt {ih durch die Schwierigkeit des Bewel n einer rein negativen Behauptung. (Probatio incumbit ei qui dieit, non ei, qui neBR diefer Sag irift überall da zu, wo nicht, wie bet Anfprüchen auf Unterlaffung, ein 1“ negatives Saktum das ra des Anfpruchs bildet.) Ti Sit die Zuläffigfeit des Rüctritt3 aus irgend einem andern Orunde beftritte z. 5. weil der KRücktrittsvorbehalt überhaupt widerfprochen wird, fo gilt für die BeIwWEl fait das unter Bem. 1 Gefagte. galt , 3. Berzicht auf Das Rücktrittsrecht: Ein folcher ift regelmäßig in der vorbebat” {ofen Annahme der verfpäteten Seitung zu erbliden. Ken OE MO Arch. BD. A S. 53, Enneccerus, Sehrb. 4./5. Aufl. I, 2 S. 101, 2; auch wird mit Hinficht auf die 88 13 f 157 daran feitgehalten werden müfßen, daß ein Verzicht auf den Rücktritt {tilLfehweigel erflärt ift, wenn der Berechtigte die Erklärung desfelben nicht innerhalb eines an emejfenCh mit Rücklicht auf die Verkehrsfitte ausreichenden Zeitraum? abgibt. Val. ROE. in «Su Wichr. 1908 S. 550 Riff. 11, Neumann Bent. 4 zu 8 358. 8 359. *) Sit der Rücktritt gegen Bahlung eines Meugelde8 vorbehalten, fo Mt Der Rücktritt unmwirkfjam, wenn das RMeugeld nicht vor oder bei der Erklärung ent richtet wird und der andere Theil aus diejem Grunde die Erflärung unverzüglich zurücweilt. Die Erklärung ift jedoch wirkfjam, wenn das Reugeld unverziglich nach der Zurücweijung entrichtet wird. ®. 1, 485; IL 308; II, 854 1. Neugeld (Wandelpän). Sat {ih jemand den Rücktritt plunß eine3 RKeugeldes vorbehalten, fo Wit der Rücktritt (abweichend von & em Dill au) wenn das Neugeld weder vor noch bei der Erklärung des Rücktritt entrichtet yurde- Der Rücktritt gilt jedoch alS nicht erklärt, wenn der andere Teil die Rücktrittgerflärung megen. mangelnder Zahlung des Reugeldes unverzüglidh (8 121) zurüchwveilt. Tut € dieS, Jo hat der Berechtigte immer noch die Möglichkeit, durch unverzügliche Entrichtung des Meugeldes den Ritcktritt al8 rechtswirkffam aufrecht zu erhalten. Ce 1, 798.) 4 Sab Ve Aimliche Regelung it für einfeitiae Kechtönelhäfte in 8111 Sag 2 und 517 etroffen. Das Keugeld des 8 359 wird auch als fog. Wandelps i teilt Fein? Bertragsitrafe Dar und unterliegt daher AED Dei Een Degeidhmet, 5 DO ROC- Bd. 43 S. 65 und VBorbem. S. 178. Bol. jedoch auch HGB. 8 75. . €3 verfällt nur bei willfürlidhem NRüdtritte; e8 verfällt nicht, wenn man auß einem er ‚Grunde zurücktritt. Dernburg II S. 275, Gruchot, Beitr. Bo. 2 S. 159 er Mücktritt liegt in der Erklärung, das Reugeld zahlen zu wollen; diefe Extlärung fann auch in der willfürlihen Nichterfüllung der Hauptverbindlichkeit liegen, wenn NS DO Er Parteien deren rechtzeitige Vornahme underIchiebbar fein foll. (€. db. ROOÖ- "Daß Recht des Rücktritt8 fällt fort, wenn fich der Schuld üolich Für DIE Erfüllung der Hauptverpflidhtung erflärt hat, A hl er ai Te U finden fein. Dernbura I S. 275. —— 8; *) Qiteratur: Ledermann, Die Unterfichiede des Keuagelde8 und der Bertrand trafe. SHE